Europäische Union

2001/89/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juni 1999 über die bedingte Genehmigung der von Frankreich der Bank Crédit Foncier de France gewährten Beihilfe (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2035)

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FRF begrenzten Kapitalerhöhung (1996 aktualisiert 1,4 Mrd. FRF) aus, wie von den französischen Behörden notifiziert, und setzt voraus, dass die Verringerung der CLog-Beteiligung der CFF dazu ausreichend ist (siehe Tabelle 1). (58) Zusammengefasst beläuft sich die CFF gewährte Beihilfe gemäß folgender Übersicht insgesamt auf 16 Mrd. FRF. Tabelle 2 - Überblick über die Beihilfen (aktualisiert per 31.12.1996) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 5.2. Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten (59) Die Liberalisierung der Finanzdienstleistungen und die Integration der Finanzmärkte bewirken, dass der innergemeinschaftliche Handel auf Wettbewerbsverzerrungen zunehmend empfindlich reagiert. 5.2.1. Wettbewerbsverzerrungen (60) Eine Beihilfe an eine Bankengruppe wie die CFF, die Darlehen und andere Finanzdienstleistungen für Unternehmen anbietet und Einlagen von einem umfangreichen Kundenkreis entgegennimmt, ist geeignet, den Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten zu verfälschen. Beihilfen für stark anfällige Institute haben äußerst negative Auswirkungen und verstärken den Druck auf die Erträge des Sektors. Beihilfen stellen eine Belohnung der Ineffizienz dar und stehen im Gegensatz zur Marktdisziplin. Durch den Schutz des Staates aufgrund dessen Bereitschaft, Kreditinstitute im Falle von Schwierigkeiten zu unterstützen, entfällt der Anreiz für die Gläubiger, das Verhalten ihrer Schuldner zu kontrollieren. Die Institute sind dann nicht mehr der Kontrolle und den Sanktionen des Marktes unterworfen. Ein solcher Schutz ist nicht nur unberechtigt und zu weitgehend, sondern begünstigt auch ein schlechtes Management der Kreditinstitute. (61) In Bezug auf die Beschaffung der einzusetzenden Finanzmittel - ein Bereich, in dem ebenfalls ein starker Wettbewerb herrscht - ist die durch die Beihilfe bewirkte Wettbewerbsverzerrung beträchtlich, da die CFF als bedeutender Kreditnehmer auf den internationalen Finanzmärkten auftritt. Die gewährte staatliche Garantie hat der CFF einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil in diesem Sektor verschafft. 5.2.2. Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten (62) Es ist darauf zu verweisen, dass die Kreditinstitute ihre hauptsächlich aus Mittelbeschaffung und Darlehensgewährung bestehenden Leistungen zwar grundsätzlich frei und ohne grenzüberschreitenden Hindernisse anbieten können, doch bei der Ausweitung ihrer Tätigkeiten auf das Ausland auf Hindernisse stoßen. (63) Diese Hindernisse stehen oft mit der örtlichen Verwurzelung der nationalen Banken im Zusammenhang, wodurch sich der Marktzutritt für ausländische Mitbewerber aufwendiger gestaltet. Da die Schaffung des Binnenmarktes den Banken die Möglichkeit eröffnet hat, ihre Dienstleistungen auch in den anderen Mitgliedstaaten anzubieten, ist jede Beihilfe für eine internationale oder nationale Bank geeignet, diese Möglichkeiten zu beeinträchtigen. (64) Beihilfen, mit denen das Überleben von - selbst lokalen - Banken gesichert werden soll, die anderenfalls aufgrund ihrer geringeren Rentabilität und schwachen Wettbewerbsfähigkeit vom Markt verschwunden wären, bergen daher die Gefahr, den Wettbewerb im Gemeinschaftsmaßstab zu verfälschen, da sie den Zutritt ausländischer Banken zum französischen Markt erschweren. (65) Ohne die betreffenden Beihilfen hätte die CFF wahrscheinlich liquidiert werden müssen. In diesem Fall hätten die Vermögenswerte der CFF von ausländischen Mitbewerbern, die in Frankreich stärker kommerziell präsent sein wollen, aufgekauft werden können. Die Kunden der CFF hätten sich an eine andere - gegebenenfalls aus einem anderen Mitgliedstaat stammende - Bank wenden müssen. (66) Folglich ist davon auszugehen, dass die der CFF gewährten Beihilfen unter Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag fallen, da sie den Wettbewerb in einem Maße verfälschen, das den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen kann. 5.3. Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfen an die Crédit Foncier mit dem EG-Vertrag (67) Nach der Bewertung des Beihilfegehaltes der zugunsten der CFF ergriffenen finanziellen Maßnahmen, ist nunmehr zu prüfen, ob diese als mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne von Artikel 87 Absätze 2 und 3 EG-Vertrag vereinbar gelten können. (68) Im vorliegenden Fall ist zunächst zu bedenken, dass es sich weder um Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher noch um Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter französischer Regionen handelt. Ebensowenig handelt es sich um eine Beihilfe zur Behebung einer schwerwiegenden wirtschaftlichen Störung, da sie dazu dient, die Schwierigkeiten eines einzigen Begünstigten, der CFF, und nicht aller Unternehmen des Sektors zu beheben. (69) Die Kommission ist der Auffassung, dass die Probleme der CFF nicht auf eine allgemeine Bankenkrise in Frankreich zurückzuführen sind, obwohl sich nicht nur die CFF, sondern auch verschiedene andere Banken, insbesondere öffentliche Banken, in Schwierigkeiten befinden. Die Ursachen für die Verluste liegen vielmehr bei der CFF selbst und dürften weitgehend mit einer unzulänglichen Kreditpolitik und dem Fehlen einer strikten Risikokontrolle in dem von ihren Tochtergesellschaften durchgeführten Kreditgeschäft auf dem wettbewerbsorientierten Immobiliensektor zusammenhängen. Folglich können die gewährten Beihilfen auch nicht als im gemeinsamen europäischen Interesse liegend angesehen werden. (70) Es kann lediglich die in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) vorgesehene Ausnahme in Erwägung gezogen werden. Die Vereinbarkeit der in Frage stehenden Beihilfen ist nach den besonderen Regeln für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zu beurteilen(13). Nach dem für Unternehmen in Schwierigkeiten geltenden allgemeinen Grundsatz ist die Vereinbarkeit einer Beihilfe an mehrere Auflagen gebunden, die insbesondere bei Umstrukturierungsbeihilfen Folgendes umfassen: 1. die vollständige Umsetzung eines auf realistischen Annahmen beruhenden Umstrukturierungsplanes, der die Wiederherstellung der erforderlichen Mindestrentabilität des eingesetzten Kapitals in einer angemessenen Frist ermöglicht und somit die langfristige Existenzfähigkeit des Unternehmens zu gewährleistet; 2. die Erbringung ausreichender Gegenleistungen zur Ausgleichung der wettbewerbsverzerrenden Wirkung, sodass angenommen werden kann, dass die Beihilfe dem gemeinsamen Interesse nicht zuwiderläuft; 3. die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe gegenüber den angestrebten Zielen und die Begrenzung ihrer Höhe auf das für die Umstrukturierung erforderliche Mindestmaß, sodass der Sanierungsaufwand möglichst weitgehend vom Unternehmen selbst getragen wird; 4. die vollständige Durchführung des Umstrukturierungsplans und die Erfuellung aller weiteren in der endgültigen Entscheidung der Kommission vorgesehenen Vorgaben; 5. die Durchführung eines Verfahrens zur Kontrolle der vorstehenden Vorgabe. Gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für Umstrukturierungsbeihilfen vertritt die Kommission die Auffassung, dass solche Beihilfen in der Regel nur einmal erforderlich sein sollten. 5.3.1.1. Die Existenzfähigkeit des Unternehmens (71) In einem Schreiben vom 21. März 1996 informierten die französischen Behörden die Kommission, dass der neue Präsident der CFF einen Plan für Umstrukturierung und strategische Vermögensneuordnung vorbereite, der die Sanierung der Bank und die Wiederherstellung der Rentabilität im Hinblick auf den Anschluss der Bank an einen Partner ermöglichen sollte. Der Plan sah zunächst keine Erhöhung des Kapitals der Bank durch den Staat vor, der hoffte, dass die in diesem Plan vorgesehenen Maßnahmen ausreichend seien, um die Erwirtschaftung der notwendigen Ressourcen für die Neufinanzierung der CFF zu ermöglichen. (72) Während der Suche nach einem Referenzaktionär leitete die CFF - verstärkt seit 1996 - einen internen Umstrukturierungsprozess ein, der die Konzentration der Tätigkeit auf ihr Kerngeschäft - die Vergabe von Miet- und Eigentumswohnungskrediten insbesondere an Privatleute - zum Ziel hatte. Die Unternehmensstrategie ging von fünf Geschäftsfeldern aus, auf deren Grundlage eine neue Organisationsstruktur konzipiert wurde. Im Zuge der Umstrukturierung wurde das Organigramm durch die Zusammenführung von gleichartigen Tätigkeiten zwecks besserer Durchschaubarkeit und Erzielung von Skaleneffekten straffer gestaltet. (73) Die kommerzielle Tätigkeit stand für das Personal und die Direktion der CFF an erster Stelle, was zu bedeutenden Ergebnissen im wettbewerbsorientierten Darlehensgeschäft führte, dessen Umfang zwischen 1995 und 1998 von 6,1 Mrd. FRF auf 11,5 Mrd. FRF stieg. Dank der Anstrengungen des kommerziellen Netzes konnte die CFF Marktanteile im ihrem herkömmlichen Geschäftsbereich, den reglementierten Darlehen, gewinnen. Die kommerziellen Methoden wurden durch Einführung von Verkaufsschulungen Anfang 1998 verbessert. (74) Die Politik der Umstrukturierung und der Veräußerung von Aktiva im Rahmen der Konzentration auf das Kerngeschäft trug gleichzeitig auch zu einer ausgeglicheneren Liquiditätssituation der Gruppe und zu einer Wiederauffuellung der Eigenmittel bei. 1996 veräußerte das Kreditinstitut nicht strategische Aktiva und Beteiligungen für 23 Mrd. FRF und schloss Verbriefungen und direkte Abtretungen von Forderungen an Gebietskörperschaften für insgesamt 22 Mrd. FRF ab, davon 11 Mrd. durch Verbriefungen. Durch diese Geschäfte konnte in erster Linie der Vorschuss an die CDC zurückgezahlt werden, und nach Einführung von Aktiv-Passiv-Managementinstrumenten brauchte seit der Krise vom Januar 1996 zur Kapitalbeschaffung nicht mehr auf den Kapitalmarkt zurückgegriffen werden. (75) Die Liquiditätslage ist nunmehr weitgehend positiv, und zwar nicht nur dank der umfangreichen Abtretungen von Kommunaldarlehen und der Veräußerung von weiteren Aktiva, sondern vor allem durch die vorzeitigen Rückzahlungen durch die Kundschaft aufgrund der sinkenden Marktzinsen. 1996 fanden vorzeitige Rückzahlungen bei fast allen Beständen statt, was 26 Mrd. FRF ergab, zu denen die 9 Mrd. FRF vertragliche Tilgungen sowie 21 Mrd. FRF aus der Abtretung von Kommunaldarlehen hinzukamen. Dadurch konnte die Kreditgewährung und die Rückzahlung der fälligen Papiere und sonstigen Verbindlichkeiten gewährleistet und der Bestand an Wertpapieren auf 10 Mrd. FRF erhöht werden. Da auch in den Geschäftsjahren 1997 und 1998 hohe vorzeitige Rückzahlungen geleistet wurden, konnte die CFF allen ihren Verpflichtungen bis 1999 nachkommen und dabei gleichzeitig die im Unternehmensplan vorgesehene Kreditgewährung sicherstellen; die Bank kann zur Kapitalbeschaffung gegebenenfalls auf Verbriefungen oder auf die Mobilisierung des Obligationsbestandes zurückgreifen. (76) Was die Entwicklung der ungewissen Forderungen und der Rückstellungen angeht, so ist der Gesamtbestand an ungewissen Krediten parallel zum Rückgang der Gesamtkredite zurückgegangen. Die Rückstellungen für ungewisse Forderungen wurden zwischen 1995 und 1998 von 9,7 Mrd. FRF auf 5,2 Mrd. FRF zurückgeführt, was Ausdruck einer deutlichen Verbesserung der strengen Risikoauswahlpolitik ist, die für die Kreditvergabe der Bank (Risikomanagement) als direkte Konsequenz der Konzentration der Aktivitäten auf Sektoren mit geringem Risiko (Wohnungsbaukredit) eingeführt wurde. Hinsichtlich des Systems zur Kontrolle der Risiken und der Verpflichtungen der Tochtergesellschaften hat die CFF erkannt, dass generell zwar Managementkontrollinstrumente existierten, doch dass sie qualitativ und quantitativ nicht den Anforderungen eines modernen Managements entsprachen; insbesondere nicht während der Zeit der Diversifizierung des Instituts. Daher war die Bank von 1996 an bemüht, die Kontrolle der Mutterfirma über die Tochtergesellschaften zu verbessern. So ist ein Konzernausschuss errichtet worden, der ständig darauf achtet, dass die Strategie der Tochtergesellschaften mit der der Muttergesellschaft übereinstimmt, und der auch die Prüfung gemeinsamer Probleme ermöglicht. Im Rahmen der Kontrolle der Tochtergesellschaften werden deren Ergebnisse und die wichtigsten finanziellen Indikatoren zur Liquiditätssituation quartalsweise erfasst und die prognostizierten Jahresergebnisse aktualisiert. Die Berichterstattung wird ergänzt durch die Erfassung der Ergebnisse der Geschäftstätigkeit. Im Bereich der Risikokontrolle gibt es zwei Ausschüsse, von denen einer für die Zustimmung zu Engagements der Tochtergesellschaften gegenüber Einrichtungen außerhalb der Bankengruppe, deren Gesamthöhe über 5 Mrd. FRF liegt, zuständig ist, während der andere sich mit großen Risiken befasst, deren kumulierter Betrag pro Kunde im Maßstab der Gruppe 5 Mrd. FRF erreicht bzw. übersteigt. (77) Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bilanzen der CFF-Gruppe im Zeitraum 1995-1998. Tabelle 3 - Konsolidierte Bilanzen der CFF-Gruppe >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (78) Seit 1996 wurden die Margen nach den Zielen des Geschäftsplans verbessert. Die größten Anstrengungen wurden hinsichtlich der Strukturkosten unternommen, um die Struktur an das verringerte Volumen der Geschäftstätigkeit anzupassen. Zwischen 1995 und 1998 wurden etwa 30 % der Stellen abgebaut (Verringerung von 3287 Vollzeitstellen auf 2371), wodurch sich die Personalkosten um 25 % verringerten. Die Betriebsaufwendungen insgesamt sanken im gleichen Zeitraum um 22 %. Seit dem außerordentlich hohen Verlust im Jahr 1995 konnte die Gruppe Gewinne erwirtschaften, die trotz ihres bescheidenen Ausmaßes eine Verbesserung der konsolidierten Eigenmittel bewirkten. So konnte die Verringerung des Nettobankergebnisses aufgrund des (im Geschäftsplan vorgesehenen) Absinkens der Gesamtzinsspanne nicht nur durch die Reduzierung des allgemeinen Betriebsaufwandes, sondern auch durch die Mehrerlöse bei der Veräußerung der an Gebietskörperschaften vergebenen Darlehen und der Verringerung der Wertberichtigungen bei den Forderungen und finanziellen Anlagewerten (dank einer besseren Risikoverwaltung) sowie der Tilgungen und Rückstellungen ausgeglichen werden. (79) Aus der folgenden Tabelle geht die Entwicklung der konsolidierten Ergebnisse der CFF-Gruppe hervor. Tabelle 4 - Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe CFF >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (80) Die Zweckdienlichkeit des vom Unternehmen durchgeführten Umstrukturierungsplans, in dessen Rahmen durch Sanierungsmaßnahmen die erforderlichen liquiden Mittel für die Finanzierung während der schwierigen Periode erwirtschaftet werden konnten, und die dadurch ermöglichte Wiederherstellung der Rentabilität reichten jedoch nicht aus, um den Solvabilitätskoeffizienten des Unternehmens wieder auf den erforderlichen Wert zu bringen. Obwohl die französischen Behörden zunächst verlauten ließen, dass sie trotz der Verpflichtung der Regierung keine vorherige Neufinanzierung der CFF und keine sonstige Stützungsmaßnahme für die CFF wünschten, liess der Umfang der erreichten Gewinne eine Neuauffuellung der Eigenmittel, wie sie nach den gemeinschaftlichen bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich war, nicht zu. Die Auffuellung der Eigenmittel sollte daher durch den Käufer der Bank im Rahmen von deren Veräußerung erfolgen. Tabelle 5 - Eigenmittel der CFF-Gruppe >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (81) Im September 1998 wurden indessen die Verhandlungen mit dem potentiellen Käufer für die Bank, dem amerikanischen Konsortium GMAC-Bass, wegen dessen Weigerung, die gesamte CFF zu übernehmen, abgebrochen. Nach Pressemeldungen befürchtete GMAC-Bass bei einer Übernahme der Gesamtbilanz der CFF (seinerzeit etwa 310 Mrd. FRF) ohne staatliche Garantie eine Herabstufung seiner Bewertung durch die Rating-Agenturen. Er hatte deshalb vom Staat verlangt, die Bilanzsumme der CFF zu teilen und den gesamten Bestand an staatlich garantierten Obligationen auf eigene Rechnung zu behalten. (82) Der von den französischen Behörden am 24. Dezember 1998 vorgelegte neue Plan umfasst drei Phasen: finanzielle Umstrukturierung, Neufinanzierung und Einleitung eines neuen Verfahrens zum Anschluss der Bank an einen stärkeren Partner. (83) Mit der finanziellen Umstrukturierung sollen die bei dem vorangegangenen Anschlussverfahren festgestellten Schwierigkeiten gelöst werden, insbesondere die Darlehensgarantie, die Probleme in der Führung der Bank (corporate governance), die buchhalterische Transparenz und der wachsende Eigenmittelbedarf. Die Lösung dieser Probleme wurde eingeleitet mit der Gründung einer Tochterfirma für den Grundkreditbereich, durch die Normalisierung der Rechtsstellung der CFF, die Verbesserung der Aussagefähigkeit der Bilanz der CFF und die Verringerung ihrer CLog-Beteiligung. (84) Die Hypothekarobligationen und die entsprechenden Aktiva werden einer spezialisierten Tochtergesellschaft mit dem Status einer Grundkreditbank (SCF) übertragen. Angesichts der solchen Instituten entsprechenden Qualitätskategorie wird die CFF damit über ein neues sicheres Refinanzierungsinstrument verfügen, sodass die staatliche Garantie beendet werden kann. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist von der Zustimmung des französischen Parlaments zu dem für Ende des laufenden Jahres geplanten Gesetz zum Sparwesen und der finanziellen Sicherheit abhängig. Die Kommission sieht diese gesetzlichen Vorschriften sowie die Gründung einer SCF durch die CFF als positiv an, da durch eine solche Organisationsstruktur das Problem der staatlichen Garantie einer endgültigen Lösung zugeführt werden kann. (85) Die Kommission erachtet die Verringerung der von der CFF gehaltenen Beteiligung an CLog angesichts der Auswirkungen der Konsolidierung der Abschlüsse von CLog auf den Solvabilitätskoeffizienten der Gruppe, wie sie aus Tabelle 1 ersichtlich werden, als sehr bedeutsam. (86) Nach einem Schreiben des Ministers für Finanzen und Industrie vom 24. März 1999, mit dem die vom Staat für die Neufinanzierung der CFF veranschlagte Summe mitgeteilt wurde, forderte die Kommission Auskünfte an, um das Vorhandensein eines Unternehmensplans zur Vollendung der Sanierung des Instituts und die Begrenzung der vorgesehenen Beihilfe auf das unbedingt erforderliche Minimum überprüfen zu können. Weiterhin sollten Informationen zur Bestätigung der für die Normalisierung des Status der Bank und die Gründung der SCF-Tochtergesellschaft vorgesehenen Daten geliefert werden. Die angeforderten Angaben gingen am 12. Mai 1999 vollständig bei der Kommission ein. (87) Der neue Plan geht für die künftige Strategie und die voraussichtlichen Ergebnisse der Gruppe von den Ergebnissen des Geschäftsjahres 1998 aus und ist im Hinblick auf die Suche nach einem Käufer konzipiert. Er ist von dem Bemühen geprägt, das Unternehmen in den risikoreichsten Bereichen zu sanieren und den Rückgang des Nettobankergebnisses durch die Suche nach anderen Finanzquellen, mit denen die Verringerung der herkömmlichen Einlagen ausgeglichen werden kann, aufzuhalten. In diesem Plan sind die Grundprobleme des Instituts sowie alle Aspekte der laufenden Führungstätigkeit (Personal, Organisation, kommerzielle Tätigkeit), der strategischen Entwicklung sowie der Finanzstruktur (Eigenmittel, Qualität der Forderungen, Rentabilität, Liquidität) berücksichtigt, um der CFF die Wiedererlangung ihrer Existenzfähigkeit zu ermöglichen. (88) Der strategische Plan ist auf zwei Ziele ausgerichtet: Vollendung der Konzentration auf das Hypothekenbankgeschäft und die Entwicklung der Produktion von Wohnungsbaukrediten, den Verkauf von Dienstleistungen und den Vertrieb von Sparprodukten. Hinsichtlich des ersten Ziels bestehen die wichtigsten Maßnahmen in der Konzentration auf Kredite für den sozialen Wohnungsbau, in der Umgestaltung des Netzes und der Verstärkung der kommerziellen Funktion. Die CFF will die Umgestaltung auf drei Tätigkeitsfeldern weiterführen: die Vergabe von Krediten zum Erwerb von Wohneigentum und zum Bau von Mietwohnungen insbesondere an Privatleute, ergänzt durch zusätzliche Angebote von Sparprodukten; die Verstärkung des Kreditgeschäfts in Bereichen mit beherrschten Risiken wie Immobiliengewerbe und Sonderkredite; die Entwicklung der Kommerzialisierung von Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung wie Immobiliengutachten, Immobilienverwaltung, sozialer Wohnungssektor und Verwaltung von Immobilienvermögen, worin sie bereits über große Geschäftserfahrung verfügt. (89) Nach den vorliegenden Unterlagen zu urteilen, erscheint der strategische Plan als angemessen, obgleich er teilweise einen optimistischen Eindruck vermittelt. So ist die Verringerung der Produktion im geförderten Sektor noch nicht ausreichend durch den Ausbau im wettbewerbsorientierten Sektor ausgeglichen, wo die CFF erst über einen bescheidenen Marktanteil verfügt. Die Prognosen für das Wachstums des Marktanteils in dem letztgenannten Sektor scheinen angesichts des im Unternehmensplan erwähnten fehlenden Wachstums des Marktes insgesamt recht optimistisch. Eine solche Umstellung ist für die CFF, die eine tiefe Krise hinter sich hat, nicht einfach und verlangt große Anstrengungen von den Mitarbeitern, die vorher weniger kommerziell orientiert waren. (90) Zudem kann die Zunahme der Umschuldungen und vorzeitigen Rückzahlungen von Darlehen aufgrund der sinkenden Zinsen und einer verstärkten Politik des Rückkaufs von Darlehen durch Bankennetze, obwohl sich dies zunächst günstig auf die Liquidität der CFF auswirkt, auch zu einer Verringerung des Bankbetriebsergebnisses, insbesondere im geförderten Sektor, der noch immer den Kernbereich des Kreditgeschäfts des Instituts bildet, führen. (91) Des Weiteren geht aus der Kostenanalyse für die Zeit nach 1999 hervor, dass die Abnahme des Bestandes an Darlehen zum Wohneigentumserwerb und das noch geringe Wachstum des Nettobankergebnisses nicht berücksichtigt sind. Die Entwicklung der Betriebsaufwendungen widerspiegelt nicht den Trend der vergangenen drei Jahre und die Prognosen im Bankensektor allgemein. 5.3.1.2. Die Gegenleistungen (92) Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die CFF ohne die erhaltenen Beihilfen hätte abgewickelt werden müssen. Wie in den Leitlinien der Kommission zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen(14) vorgesehen, ist zu prüfen, ob die Lösung gewählt wurde, die die geringsten Wettbewerbsverzerrungen für die Mitbewerber mit sich bringt. Ist eine größere Verzerrung unvermeidlich, sind bedeutende Gegenleistungen erforderlich, die den anderen Akteuren des Sektors zugute kommen, um die negativen Auswirkungen der Beihilfe auszugleichen. (93) Diesbezüglich ist darauf zu verweisen, dass nach der einschlägigen Gemeinschaftspolitik die Gegenleistungen eine zusätzliche Anstrengung des geförderten Unternehmens zu den unbedingt für seine Sanierung erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen darstellen müssen. Es muss sich insbesondere um Maßnahmen handeln, die weder direkt mittelbar noch unmittelbar durch staatliche Beihilfen finanziert werden. Wenn keine Kapazitätsverringerungen stattfinden, können die Gegenleistungen in der Veräußerung von Geschäftsfeldern, soweit diese gewinnträchtig sind, oder in der Verringerung der kommerziellen Präsenz des Unternehmens bestehen. (94) Im Bankensektor besteht aufgrund der in den bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Solvabilitätsvorgabe (das Kernkapital und die Eigenmittel im weiteren Sinne müssen 4 % bzw. 8 % der risikogewichteten Aktiva betragen) eine Verpflichtung, die die Wachstumsfähigkeit der Kreditinstitute begrenzt. Im Grunde besteht eine solche Kapitalausstattungsforderung mittel- und langfristig absolut gesehen für jede Unternehmungsform, doch im Banksektor besteht sie ständig und unmittelbar. Sie ist konventionell quantifizierbar und kann nicht zeitweilig im Rahmen einer Wachstumsstrategie eines Kreditinstituts gelockert werden. Ein Kreditinstitut, das diese Solvabilitätsvorgabe nicht strikt einhält, verfügt über keinen Wachstumsspielraum, solange es nicht in der Lage ist, neues Eigenkapital anzuziehen oder sein Eigenkapital durch eine beträchtliche Gewinnhöhe zu steigern. Auf diese Weise wird das Wachstum eines ineffizienten Instituts unmittelbar "gezügelt", während eine Bank mit günstiger Gewinnlage übe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.