Europäische Union

2005/40/EG, Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 13. Dezember 2004 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien

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Quellenkennung: 32005D0040. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8522 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 bis 8521 bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8523 Tonträger und ähnliche zur Aufnahme vorgerichtete Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, ausgenommen Waren des Kapitels 37 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8524 Schallplatten, Magnetbänder und andere Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, einschließlich der zur Schallplattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37:       – Matrizen und Galvanos, für die Schallplattenherstellung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8523 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8525 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät, Tonaufnahmegerät oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; Standbild-Videokameras und andere Videokameraaufnahmegeräte Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8527 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr oder den Rundfunk, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8528 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät; Videomonitore und Videoprojektoren Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt:       – erkennbar ausschließlich für Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8535 und 8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8538 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8538 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente, ausgenommen noch nicht in Mikroplättchen zerschnittene Scheiben (Wafers) Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8542 Elektronische integrierte Schaltungen und zusammengesetzte elektronische Mikroschaltungen (Mikrobausteine) Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8541 oder 8542 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von insgesamt 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8548 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege; ausgenommen: Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8608 ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör; ausgenommen: Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8710 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen:       – mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von:       – 50 cm3 oder weniger Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 20 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – mehr als 50 cm3 Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – andere Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8712 Fahrräder, ohne Kugellager Herstellen aus Vormaterialien, die nicht in die Position 8714 einzureihen sind Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8715 Kinderwagen und Teile davon Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex Kapitel 88 Luftfahrzeuge; Raumfahrzeuge und Teile davon; ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet w8804 Rotierende Fallschirme Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 8804 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Rümpfe der Position 8906 nicht verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 9006 Fotoapparate; Blitzgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen, ausgenommen Fotoblitzlampen mit elektrischer Zündung Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9007 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9011 Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 9014 Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9016 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren); in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe:       – zahnärztliche Behandlungsstühle mit zahnärztlichen Vorrichtungen oder Speifontänen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 9018 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – andere Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aeorosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9020 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 9024 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9025 Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktomete

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.