Europäische Union

2005/40/EG, Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 13. Dezember 2004 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien

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Quellenkennung: 32005D0040. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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erwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7501 bis 7503 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Abfälle und Schrott, aus Nickel Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7601 Aluminium in Rohform Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet oder Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nichtlegiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium   7602 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex ex 7616 Andere Waren aus Aluminium, ausgenommen Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche aus Aluminium Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Gewebe, Gitter und Geflechte aus Aluminiumdraht oder Streckbleche aus Aluminium verwendet werden; und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   Kapitel 77 Reserviert für eine eventuelle künftige Verwendung im Harmonisierten System     ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7801 Blei in Rohform:       – raffiniertes Blei Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei     – anderes Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7802 nicht verwendet werden   7802 Abfälle und Schrott, aus Blei Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   7901 Zink in Rohform Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7902 nicht verwendet werden.   7902 Abfälle und Schrott, aus Zink Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8001 Zinn in Rohform Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 8002 nicht verwendet werden.   8002 und 8007 Abfälle und Schrott, aus Zinn; andere Waren aus Zinn Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus:       – andere unedle Metalle, bearbeitet; Waren daraus Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien, die in die gleiche Position wie die Ware einzureihen sind, 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen; ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   8206 Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Positionen 8202 bis 8205 einzureihen sind. Jedoch darf die Warenzusammenstellung auch Werkzeuge der Positionen 8202 bis 8205 enthalten, wenn ihr Wert 15 v.H. des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet   8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 8211 Messer mit schneidender Klinge (ausgenommen Messer der Position 8208), auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau) Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Klingen und Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden.   8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und Scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger oder für den Küchengebrauch und Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden.   8215 Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden.   ex Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen; ausgenommen: Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind   ex ex 8302 Beschläge und ähnliche Waren, für Gebäude und automatische Türschließer Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen die anderen Vormaterialien der Position 8302 verwendet werden, wenn ihr Wert 20 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 8306 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind. Jedoch dürfen die anderen Vormaterialien der Position 8306 verwendet werden, wenn ihr Wert 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8401 Kernbrennstoffelemente Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind (13) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8402 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8403 und ex ex 8404 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402; Hilfsapparate für Zentralheizungskessel Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Position 8403 oder 8404 einzureihen sind Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8406 Dampfturbinen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8407 oder 8408 bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8412 Andere Motoren und Kraftmaschinen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 8413 Rotierende Verdrängerpumpen Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8414 Ventilatoren für industrielle Zwecke Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8415 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8418 Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8419 Maschinen für die Holz-, Papierhalbstoff-, Papier- und Pappindustrie Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die gleiche Position wie die Ware einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8420 Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die gleiche Position wie die Ware einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8425 bis 8428 Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8431 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter:       – Straßenwalzen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8431 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8430 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8431 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Straßenwalzen bestimmt Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8439 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die gleiche Position wie die Ware einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8441 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die gleiche Position wie die Ware einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8444 bis 8447 Maschinen für die Textilindustrie Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 oder 8445 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8452 Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen besonders hergerichtet; Nähmaschinennadeln:       – Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet, – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zum Zusammenbau des Kopfes (ohne Motor) verwendet werden, den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet und – der Mechanismus für die Oberfadenzuführung, der Greifer mit Antriebsmechanismus und die Steuerorgane für den Zick-Zack-Stich Ursprungserzeugnisse sind     – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8456 bis 8466 Werkzeugmaschinen, Teile und Zubehör, aus den Positionen No8456 bis 8466 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8469 bis 8472 Büromaschinen und -apparate (Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Büroheftmaschinen) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8480 Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Hartmetalle, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8484 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   8485 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte; ausgenommen: Herstellen, bei dem – alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8503 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – Vormaterialien, die in die Position 8501 oder 8503 einzureihen sind, innerhalb der oben stehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert von insgesamt 10 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware verwendet werden Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 8504 Stromversorgungseinheiten von der mit automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8519 Plattenspieler, Schallplatten-Musikautomaten, Kassetten-Tonbandabspielgeräte und andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 8520 Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v.H. des Ab-Werk-Preises d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.