Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1877 der Kommission vom 20. April 2015 über die den Unternehmen S.C. Termoelectrica S.A. und S.C. Electrocentrale Deva S.A. von Hidroelectrica of Romania in Rechnung gestellten Tarife — SA.33475 (12/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2648) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015D1877. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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20.12.2012, S. 46. (3)  Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58). (4)  Alle Mitglieder des Vorstands von Hidroelectrica mit Ausnahme des Generaldirektors von Hidroelectrica und des Vertreters von Fondul Proprietatea (2010) hatten Posten in verschiedenen Ministerien inne und wurden per Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel ernannt: i) 2005-2006: der persönliche Berater im Kabinett des Ministers für Wirtschaft und Handel, der Kabinettsleiter des Ministers für kleine und mittlere Unternehmen, der persönliche Berater im Kabinett des Ministers im Ministerium für öffentliche Finanzen und der persönliche Berater im Generalsekretariat der Regierung waren Vorstandsmitglied von Hidroelectrica; ii) 2007-2008: Lage unbekannt; iii) 2009: der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Handel amtierte zugleich als Vorstandsvorsitzender von Hidroelectrica (2009), ein weiterer Staatssekretär im Ministerium für öffentliche Finanzen und zwei Generaldirektoren im Ministerium für Wirtschaft und Handel gehörten ebenfalls dem Vorstand von Hidroelectrica an; iv) 2010: drei persönliche Berater des Ministeriums für Wirtschaft und Handel, ein Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und ein Generaldirektor im Ministerium für Wirtschaft und Handel gehörten dem Vorstand von Hidroelectrica an. (5)  Entscheidung des Gerichtshofs von Bukarest Nr. 22456/3/2012 vom 26. Juni 2012. (6)  Entscheidung des Gerichtshofs von Bukarest Nr. 6482 vom 26. Juni 2013. (7)  Energieregulierungsbehörde, Jahresbericht 2009 — S. 15. (8)  Energieregulierungsbehörde, Jahresbericht 2011 — S. 15. (9)  Zum Beispiel wurden Kohlebergwerke, die Termoelectrica beliefert haben, wie das Bergwerk Paroșeni, in den Plan zur definitiven Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke in Rumänien aufgenommen, den die Kommission per Beschluss vom 22. Februar 2012 in der Sache SA.33033 — Nationale Kohlegesellschaft genehmigt hatte. (10)  Energieregulierungsbehörde, Jahresbericht 2010, S. 12. (11)  Energieregulierungsbehörde, Jahresbericht 2011, S. 22. (12)  Lieferbeginn war 2009. (13)  Der Vertrag mit Termoelectrica wurde am 29. August 2012 beendet und der Vertrag mit Electrocentrale Deva am 30. August 2012. (14)  Am 1. August 2013 wurde die Societatea Națională a Huilei, die mit der Ausgliederung der mutmaßlich wettbewerbsfähigen Bergwerke aus der Compania Nationala a Huilei gegründet wurde, ebenfalls in das Unternehmen Complexul Energetic Hunedoara eingegliedert. (15)  Artikel 25 des Vertrags mit Electrocentrale Deva. (16)  Kraftwerksblock 4 von CET Paroșeni — der geschätzte Vertragsumfang für den gesamten Vertragszeitraum beträgt 940 GWh jährlich. (17)  Laut Nachtrag 1 vom 22. März 2009 beläuft sich der Preis für das Jahr 2009 auf 225 RON/MWh; laut Nachtrag 2 unbekannten Datums beläuft sich der Preis für das Jahr 2009 auf 225 RON/MWh, und es wird festgelegt, dass der Preis ab 2010 während der gesamten Laufzeit von der ANRE festgesetzt wird; laut Nachtrag 3 vom 7. August 2009 beläuft sich der Preis für das Jahr 2009 auf 230 RON/MWh; laut Nachtrag 4 vom 19. Februar 2010 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. Januar-31. März 2010 auf 230 RON/MWh; laut Nachtrag 5 vom 30. März 2010 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. April-31. Dezember 2010 auf 230 RON/MWh; laut Nachtrag 6 vom 31. Dezember 2010 beläuft sich der Preis auf die Höhe des Preises von Nachtrag 5 (230 RON/MWh bis 31. Januar 2011); laut Nachtrag 7 vom 1. Februar 2011 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. Februar-31. Dezember 2011 auf 235 RON/MWh; Nachtrag 8 vom 22. September 2011 ersetzt den ursprünglichen Versorger Termoelectrica im Originalvertrag durch SC de Producere a Energiei Electrice si Termice „Electrocentrale Paroșeni“ SA. (18)  Siehe Artikel 14 des Vertrags mit Electrocentrale Deva. (19)  Der ursprüngliche Vertragspreis beträgt 220,56 RON/MWh. Laut Nachtrag 1 vom 1. August 2009 beläuft sich der Preis für das Jahr 2009 auf 234 RON/MWh; laut Nachtrag 2 vom 2. Januar 2010 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. Januar-30. Juni 2010 auf 225,70 RON/MWh; laut Nachtrag 3 vom 11. Februar 2010 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. Januar-31. März 2010 auf 234 RON/MWh; laut Nachtrag 4 vom 1. April 2010 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. April-31. Dezember 2010 auf 234 RON/MWh; laut Nachtrag 5 vom 1. Februar 2011 beläuft sich der Preis für den Zeitraum 1. Februar-31. Dezember 2011 auf 234 RON/MWh. (20)  Im Falle von Termoelectrica: In Nachtrag 1 vom 20. März 2009 wurde der Preis für 2009 auf der Grundlage der Entscheidung der ANRE festgelegt; Nachtrag 2 vom 1. Juni 2009 enthält die Preisfestlegung für 2009 und die Bestimmung, dass der Vertragspreis im Falle der Anlage in Paroșeni ab dem Jahr 2010 von der ANRE festgelegt wird. Im Falle von Electrocentrale Deva: Mit dem Nachtrag 2 vom 7. Januar 2009 wurde der Preis auf der Grundlage der Entscheidung der ANRE festgelegt. (21)  Im Falle von Termoelectrica: Mit Nachtrag 3 vom 1. August 2009, der sich auf den vom Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11096/31.7.2009 bezieht, wird der Preis für das Jahr 2009 festgelegt; mit Nachtrag 4 vom 11. Februar 2010, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11672/11.2.2010 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. Januar-31. März 2010 festgelegt; mit Nachtrag 5 vom 1. April 2010, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11877/29.3.2010 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. April-31. Dezember 2010 festgelegt; mit Nachtrag 6 vom 1. Januar 2011, der sich ebenfalls auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11877/29.3.2010 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. Januar-31. Dezember 2011 beibehalten; mit Nachtrag 7 vom 1. Februar 2011, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. 6547/21.1.2011 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. Februar-31. Dezember 2011 festgelegt. Im Falle von Electrocentrale Deva: Mit Nachtrag 1 vom 1. August 2009, der sich auf den vom Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11096/31.7.2009 bezieht, wird der Preis für das Jahr 2009 festgelegt; mit Nachtrag 3 vom 11. Februar 2010, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11674/11.2.2010 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. Januar-31. März 2010 festgelegt; mit Nachtrag 3 vom 1. April 2010, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. II/11878/29.3.2010 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. April-31. Dezember 2010 festgelegt; mit Nachtrag 5 vom 1. Februar 2011, der sich auf den vom Minister für Wirtschaft und Handel genehmigten Vermerk Nr. 6547/21.1.2011 bezieht, wird der Preis für den Zeitraum 1. Februar-31. Dezember 2011 festgelegt. (22)  Aus den von Rumänien am 11. September 2013 und am 20. Februar 2015 vorgelegten Informationen geht hervor, dass die Stromlieferungen im Rahmen der Verträge Ende 2011 eingestellt wurden. Somit sind 2012 keine Lieferungen erfolgt. (23)  Dieser Markt wird erst seit Juli 2011 von der OPCOM verwaltet. (24)  Beschluss der Kommission vom 5. März 2014 in Anwendung von Artikel 102 AEUV über die Verhängung einer Geldbuße gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1) in der Sache AT. 39984 — Rumänische Strombörse/OPCOM. (25)  Der Datensatz umfasste folgende Informationen: Identität des Käufers und Verkäufers, Art des Vertrags, Datum des Inkrafttretens, Datum des Auslaufens sowie Menge, Lieferprofil und gewichteter Durchschnittspreis für jedes einzelne Jahr im Zeitraum 2009-2011. (26)  Beschlüsse der Kommission C(2012) 2516 final vom 25. April 2012 in der Sache SA.33623 (ABl. C 189 vom 29.6.2012, S. 3), C(2012) 2517 final in der Sache SA.33624 (ABl. C 268 vom 5.9.2012, S. 21), C(2012) 2542 final in der Sache SA.33451 (ABl. C 395 vom 20.12.2012, S. 5) und C(2012) 2556 final in der Sache SA.33581 (ABl. C 395 vom 20.12.2012, S. 34). (27)  Angaben Rumäniens vom 3. September 2014. (28)  Angaben Rumäniens vom 20. Februar 2015. (29)  Veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 700 vom 4. Oktober 2011. (30)  Die Liquidation wurde durch Beschluss der Generalversammlung vom 12. März 2012 gebilligt. (31)  Siehe Fußnote 27. (32)  Nur auf Rumänisch verfügbar unter http://www.euroinsol.eu/uploads/Raport%2059%20Hidro%20v11.pdf — S. 213. (33)  Angaben Rumäniens vom 11. September 2013. (34)  Siehe Anhang 1 zu den Angaben Rumäniens vom 11. September 2013. (35)  Im Fall des Vertrags mit Termoelectrica. (36)  Im Fall des Vertrags mit Electrocentrale Deva. (37)  Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1991, Italien/Kommission („Alfa Romeo“), C-305/89, Slg. 1991, I-1603, Randnrn. 18 und 19; Urteil des Gerichts Erster Instanz vom 30. April 1998, Cityflyer Express/Kommission, T-16/96, Slg. 1998, II-757, Randnr. 51; Urteil des Gerichts Erster Instanz vom 21. Januar 1999, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Slg. 1999, II-17, Randnr. 104; Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2012, Land Burgenland und Österreich/Kommission, T-268/08 und T-281/08, Slg. 2012, II-0000, Randnr. 48. (38)  Bericht des Insolvenzverwalters von Hidroelectrica — http://www.euroinsol.eu/uploads/Raport%2059%20Hidro%20v11.pdf — liegt nur in rumänischer Sprache vor — S. 212. (39)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Französische Republik/Kommission (Stardust Marine), C-482/99, Slg. 2002, I-4397. (40)  Alzetta, Randnrn. 141 bis 147; Altmark Trans. (41)  Urteil des Gerichtshofs vom 28. April 1993, Italien/Kommission, C-364/90, Slg. 1993, I-2097, Randnr. 20. (42)  Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1973, Kommission/Deutschland, C-70/72, Slg. 1973, 813, Randnr. 13. (43)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 75. (44)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnrn. 64-65. (45)  Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1). (46)  Die Stromlieferungen endeten vor der Kündigung der Verträge durch den Insolvenzverwalter von Hidroelectrica Ende August 2012. (47)  Urteil Ryanair/Kommission, T-123/09, EU:T:2012:164, Randnrn. 155-156; Urteil Hellenische Republik, Olimpiakes Aerogrammes AE und Olimpiaki Aeroporia AE/Kommission, T-415/05, T-416/05 und T-423/05, EU:T:2010:386, Randnr. 135; und Urteil Ryanair Ltd/Kommission, C-287/12 P, EU:C:2013:395, Randnrn. 101-107. (48)  Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission („SMI“), C-277/00, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 85; Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1986, Kommission/Belgien, 52/84, Slg. 1986, 89, Randnr. 14; Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission („Tubemeuse“), C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnrn. 60-62. (49)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien („Magefesa“), C-610/10, Slg. 2012, veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Randnr. 104, und die dort angeführte Rechtsprechung. (50)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien („Magefesa“), C-610/10, Randnr. 106. (51)  Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1). ANHANG PRÜFUNG DES WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILS — ÖKONOMETRISCHE ANALYSE Grundüberlegung und Beschreibung der ökonometrischen Analyse Ziel der ökonometrischen Analyse durch die Kommission ist die Ermittlung von Referenzpreisen für die untersuchten Verträge. Zu diesem Zweck wird eine Regressionsanalyse der im Datensatz enthaltenen Verträge, die nicht Gegenstand der Untersuchung sind, anhand ihrer Merkmale angestellt. Dabei kann in einem ersten Schritt ein Referenzpreis in Abhängigkeit von den Merkmalen der im Datensatz enthaltenen Verträge ermittelt werden („Vorhersage innerhalb der Stichprobe“). In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse der Regressionsanalyse zur Vorhersage eines Referenzpreises für die untersuchten Verträge unter Berücksichtigung ihrer vertraglichen Merkmale verwendet („Vorhersage außerhalb der Stichprobe“). In der Regressionsanalyse werden die Preisunterschiede bei den Verträgen im Datensatz anhand der erworbenen Menge und Jahresdummies erläutert (1). Die ökonometrische Analyse beruht darauf, dass es eine Reihe von Preisfaktoren, beispielsweise die Strommengen, gibt. Es wäre irreführend, die Preise verschiedener Verträge zu vergleichen, ohne diese Faktoren zu berücksichtigen. Diesem quantitativen Verfahren liegt daher die Überlegung zugrunde, dass die Preise verschiedener Verträge besser vergleichbar werden, wenn einige externe Faktoren berücksichtigt werden. Ohne Normalisierung könnten nur vollkommen identische Verträge sinnvoll verglichen werden. Bei dieser empirischen Untersuchung geht es nicht darum, einen kausalen Zusammenhang zwischen Preisen und bestimmten externen Faktoren herzustellen. So würde etwa die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen bestimmten Faktoren und den Preisen das Risiko der Endogenität ins Spiel bringen, also die Gefahr, dass eine erklärende Variable (z. B. die Mengen) aufgrund unberücksichtigter Variablen oder eines Simultanitätsbias von der erklärten Variablen (z. B. dem Preis) selbst beeinflusst wird. Zweck der quantitativen Untersuchung ist es, die Preise der verschiedenen Verträge zu „normalisieren“, um sie besser miteinander vergleichen zu können. Diese Normalisierung ist notwendig, weil es keine vollkommen identischen Merkmale der Verträge und der Lieferungen gibt. Bei der Regressionsanalyse werden die wichtigsten Merkmale der jeweiligen bilateralen Verträge erfasst: — Mit der Einbeziehung der Mengenvariablen in die Regression wird berücksichtigt, dass die Preise generell niedriger sind, wenn die erworbenen Mengen größer sind (2). — Mit der Einbeziehung von Jahresdummies werden die zeitliche Dimension und die etwaigen Veränderungen bei den Marktbedingungen in den einzelnen Jahren erfasst. Die Ergebnisse der Regressionsanalyse zu den Vertragsdatensätzen (erster Schritt der empirischen Analyse) sind in Tabelle 1 enthalten. Im zweiten Schritt der empirischen Analyse hat die Kommission einen Referenzwert für jedes Jahr ermittelt und dann geprüft, wie sich die Verträge zu diesem Referenzwert verhielten, um daraus zu schließen, ob die Hidroelectrica in Rechnung gestellten Preise über oder unter dem modellierten Referenzpreis lagen. Die folgenden Schritte beschreiben im Einzelnen die zur Ermittlung des Referenzwerts verwendete Methodik:   Erstens wird für jeden untersuchten Vertrag berechnet, ob und wie weit der tatsächliche Preis jedes Jahr von seinem mithilfe der Regression und der Vertragsmerkmale errechneten Referenzpreis abweicht.   Zweitens wird der am stärksten nach oben abweichende (SOA) (3) Vertrag ermittelt; dies ist der im Datensatz enthaltene Vertrag, dessen beobachteter Preis (absolut) am stärksten von seinem eigenen Referenzpreis nach oben abweicht. Die Auswahl des SOA, die eine Variationsbreite oberhalb des zentralen Schätzwerts des Referenzpreises bietet und zugleich konservativ ist, ist gerechtfertigt; einerseits erklärt das ökonometrische Modell nicht 100 % des im Datensatz beobachteten Preises und wird der geschätzte Referenzpreis innerhalb eines Konfidenzintervalls und einer Fehlerspanne ober- oder unterhalb des Schätzwerts bestimmt; andererseits bestehen auf dem realen Markt Preisabweichungen von einem einzigen möglichen Preis; der SOA, der sich aus marktbasierten Verträgen ergibt (siehe Erwägungsgründe 42 bis 45), liefert quantifizierte Informationen über den möglichen Umfang dieser Abweichungen und eine marktbasierte Bandbreite um den als Referenzwert ermittelten Preis.   Drittens wird die Preisdifferenz zum SOA-Vertrag herangezogen, um die beobachteten Preise der Verträge, die über dem als Referenzwert herangezogenen Preis liegen, von den Verträgen unter diesem Preis zu trennen: — Liegt bei einem Vertrag ein beobachteter Preis über seinem jeweiligen als Referenzwert herangezogenen Preis und ist die Preisdifferenz dieses Vertrags größer als die SOA-Preisdifferenz (4), so wird dieser Vertrag prima facie als nicht marktkonform eingestuft; — andernfalls ist der Vertrag als marktkonform anzusehen. In der nachstehenden Tabelle sind die Ergebnisse der Regressionsanalyse des Datensatzes im Einzelnen dargestellt. Die Regression erklärt 36 % der Abweichungen bei den Daten. Die in der Tabelle angegebenen Koeffizientenschätzungen werden in einer zweiten Phase zur Vorhersage des Referenzpreise für die zu untersuchenden Verträge verwendet (Vorhersage außerhalb der Stichprobe), und zwar ausgehend von der Annahme, dass es sich wie bei den Verträgen des Datensatzes ebenfalls um Einzelhandelsverträge handelt. Ergebnisse der ökonometrischen Analyse Tabelle 1 Regressionsanalyse Source SS df MS   Number of obs = 137 F(5,131) = 14,73 Prob > F = 0,0000 R-squared = 0,3598 Adj R-squared = 0,3354 Root MSE = 23,937 Model 4218,7868 5 8436,95736 Residual 75057,7748 131 572,960113 Total 117242,562 136 862,077659 Average price RON ~ h Coef. Std. Err. t P > |t| [95 % Conf. Interval] Annual quantity GWh – ,0114518 ,0078662 – 1,46 0,148 – ,027013 ,0041094 year             2008 26,39286 6,212094 4,25 0,000 14,10385 38,68186 2009 44,00499 6,668892 6,60 0,000 30,81234 57,19765 2010 32,16928 6,525077 4,93 0,000 19,26112 45,07744 2011 49,21547 6,458884 7,62 0,000 36,43826 61,99268 _cons 153,9978 5,159037 29,85 0,000 143,792 164,2036 Die folgenden Tabellen zeigen die Ergebnisse der empirischen Analyse, die sich auf die in Tabelle 1 dargestellte Regressionsanalyse stützt, wobei für jedes Jahr der SOA anhand der Preisdifferenz (in RON/MWh) zwischen dem geschätzten Preis jedes Vertrags und seinem entsprechenden beobachteten Preis ausgewählt wird. In den Tabellen 2 und 3 sind die Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Einkaufspreisen von Hidroelectrica für jedes Jahr (d. h. 2009-2011) und dem simulierten Preismaßstab für die beiden untersuchten Unternehmen dargestellt. Für 2009 wird für den SOA-Vertrag, also dem Vertrag im Datensatz mit der größten Differenz zwischen dem beobachteten und dem geschätzten Preis, eine Preisdifferenz von 69,73 RON/MWh geschätzt. Bei keinem der beiden Verträge zwischen Hidroelectrica und Termoelectrica bzw. Electrocentrale Deva war die Preisdifferenz zwischen dem beobachteten Preis und dem jeweiligen geschätzten Preis größer als 69,73 RON/MWh (siehe Tabelle 2). Für 2010 wird für den SOA-Vertrag eine Preisdifferenz von 45,36 RON/MWh geschätzt. Bei beiden Verträgen zwischen Hidroelectrica und Termoelectrica bzw. Electrocentrale Deva lag der beobachtete Preis über dem jeweiligen geschätzten Preis, wobei die Preisdifferenz größer war als 45,36 RON/MWh: sie betrug 53,05 RON/MWh beim Vertrag mit Termoelectrica bzw. 51,37 RON/MWh beim Vertrag mit Electrocentrale Deva (siehe Tabelle 2). Für 2011 wird für den SOA-Vertrag eine Preisdifferenz von 30,12 RON/MWh geschätzt. Bei beiden Verträgen zwischen Hidroelectrica und Termoelectrica bzw. Hidroelectrica und Electrocentrale Deva lag der beobachtete Preis über dem jeweiligen geschätzten Preis, wobei die Preisdifferenz größer war als 30,12 RON/MWh: sie betrug 38,62 RON/MWh beim Vertrag mit Termoelectrica bzw. 32,64 RON/MWh beim Vertrag mit Electrocentrale Deva (siehe Tabelle 2). Tabelle 2 Analyse der Verträge im relevanten Zeitraum 2009-2011 (in RON/MWh) TERMOELECTRICA 2009 2010 2011 Beobachteter Preis (BP) 227,40 230,00 234,40 Prognostizierter Preis (PP) 187,69 176,95 195,78 Differenz (BP-PP) 39,71 53,05 38,62 SOA 69,73 45,36 30,12 Differenz Beobachteter Preis – Prognostizierter Preis + SOA < SOA 7,69 8,50 ELECTROCENTRALE DEVA 2009 2010 2011 Beobachteter Preis (BP) 230,20 234,00 234,00 Prognostizierter Preis (PP) 192,28 182,63 201,54 Differenz (BP-PP) 37,92 51,37 32,46 SOA 69,73 45,36 30,12 Differenz Beobachteter Preis – Prognostizierter Preis + SOA < SOA 6,01 2,34 Aus den vorstehenden Ergebnissen geht hervor, dass die von Hidroelectrica an Termoelectrica und Electrocentrale Deva 2010 und 2011 gezahlten Preise über dem von den Datensätzen (Verträgen) festgelegten angemessenen Referenzwert liegen. Allerdings werden hier Einzelhandelsverträge (alle Verträge im Datensatz) und Großhandelsverträge zwischen Hidroelectrica und Electrocentrale Deva bzw. Termoelectrica verglichen. Die als Referenzwert herangezogenen simulierten Preise enthalten daher Einzelhandelskosten, die bei den beiden Verträgen nicht anfielen, weshalb die Referenzpreise über den entsprechenden Großhandelspreisen liegen. Um dieser Differenz Rechnung zu tragen, muss also vom absoluten Wert des SOA (5) eine Einzelhandelsspanne von 5 % abgezogen werden. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben und bestätigen ebenfalls, dass die Preise für die beiden Versorger in den Jahren 2010 und 2011 über dem marktüblichen Referenzwert lagen: Tabelle 3 Analyse der Verträge unter Abzug einer Einzelhandelsgewinnspanne in Höhe von 5 % für den relevanten Zeitraum 2009-2011 (in RON/MWh) TERMOELECTRICA 2009 2010 2011 Beobachteter Preis (BP) 227,40 230,00 234,40 Prognostizierter Preis (PP) 187,69 176,95 195,78 Differenz (BP-PP) 39,71 53,05 38,62 SOA 69,73 45,36 30,12 Differenz Beobachteter Preis – ((Prognostizierter Preis + SOA) – 5 %) < SOA 18,81 19,80 ELECTROCENTRALE DEVA 2009 2010 2011 Beobachteter Preis (BP) 230,20 234,00 234,00 Prognostizierter Preis (PP) 192,28 182,63 201,54 Differenz (BP-PP) 37,92 51,37 32,46 SOA 69,73 45,36 30,12 Differenz Beobachteter Preis – ((Prognostizierter Preis + SOA) – 5 %) < SOA 17,41 13,92 Insgesamt geht aus der ökonometrischen Analyse hervor, dass die Vertragspreise für Termoelectrica und Electrocentrale Deva über den Marktpreisen lagen. In Anbetracht des großen Unsicherheitsintervalls, das vom Modell nicht erfasst wird, muss das Ergebnis der ökonometrischen Analyse allerdings durch zusätzliche wirtschaftliche Informationen zur Marktkonformität des Verhaltens von Hidroelectrica und/oder andere Vertragsdaten ergänzt werden. (1)  Die im Datensatz definierten Variablen „Vertragsdauer“ und „Abnahmeprofil des Käufers“ werden nicht berücksichtigt, da sie statistisch nicht signifikant sind. (2)  Bei der Vorbereitung der Daten wurden die Datensätze für die gruppeninternen Verkäufe von ALRO im Zeitraum 2009-2011 außer Acht gelassen, da diese wahrscheinlich Marktbedingungen widerspiegeln, die bei

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