Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1877 der Kommission vom 20. April 2015 über die den Unternehmen S.C. Termoelectrica S.A. und S.C. Electrocentrale Deva S.A. von Hidroelectrica of Romania in Rechnung gestellten Tarife — SA.33475 (12/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2648) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015D1877. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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20.10.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 275/46 BESCHLUSS (EU) 2015/1877 DER KOMMISSION vom 20. April 2015 über die den Unternehmen S.C. Termoelectrica S.A. und S.C. Electrocentrale Deva S.A. von Hidroelectrica of Romania in Rechnung gestellten Tarife — SA.33475 (12/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2648) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV in Bezug auf die Beihilfe SA.33475 (12/C, ex 12/NN) (1), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 2. August 2011 ging bei der Kommission eine Beschwerde des Investmentfonds S.C. Fondul Proprietatea S.A. (im Folgenden „Beschwerdeführer“) zu den Stromlieferungen ein, die das Unternehmen S.C. Hidroelectrica S.A. (im Folgenden „Hidroelectrica“) von Stromerzeugern zu Preisen bezog, die angeblich über dem Marktpreis lagen. (2) Am 25. April 2012 teilte die Kommission Rumänien mit, dass sie hinsichtlich der Verträge über die Großhandelslieferung von Strom durch Termoelectrica S.A. (im Folgenden „Termoelectrica“) und S.C. Electrocentrale Deva S.A. (im Folgenden „Electrocentrale Deva“) an Hidroelectrica beschlossen hat, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV zu eröffnen, im Folgenden als „Eröffnungsbeschluss“ bezeichnet. (3) Der Eröffnungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Kommission forderte Rumänien und die Beteiligten zur Abgabe ihrer Stellungnahme auf. (4) Am 23. Juli 2012 übermittelte Rumänien der Kommission seine vorläufigen Bemerkungen zum Eröffnungsbeschluss. (5) Bei der Kommission sind lediglich von Termoelectrica und von Electrocentrale Deva vom 11. Juni 2012 bzw. 12. Juni 2012 datierte vorläufige Bemerkungen eingegangen, die Rumänien der Kommission am 26. Juli 2012 übermittelte. Nochmals wurden die vorläufigen Bemerkungen der Kommission von Rumänien am 2. August 2012 übermittelt. (6) Am 12. Februar 2013 teilte die Kommission Rumänien mit, dass bei ihr noch keine Stellungnahmen der Beteiligten eingegangen seien. (7) Am 24. März 2013 legte Rumänien seinen vorläufigen Standpunkt zu dieser Beihilfesache erneut dar. (8) Die Kommission ersuchte Rumänien mit Schreiben vom 29. Juli und 11. September 2013, 3. März, 6. August und 25. September 2014 und 19. Januar 2015 um weitere Auskünfte. Diese legte Rumänien am 11. September 2013, 24. März, 14. Mai, 3. September, 22. September, 10. Oktober und 21. Oktober 2014 sowie 20. Februar 2015 vor. (9) Am 16. April 2015 verzichtete Rumänien auf seine Rechte nach Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung Nr. 1 (3) auf Annahme des Beschlusses in rumänischer Sprache und stimmte der Annahme in englischer Sprache zu. 2.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN (10) Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Vertragsparteien (d. h. Hidroelectrica, Termoelectrica und Electrocentrale Deva), weiterer Stromerzeuger, von Stromlieferungsverträgen im Kontext des rumänischen Strommarktes und zahlreicher Entwicklungen und Verknüpfungen zwischen den mutmaßlichen Beihilfeempfängern. 2.1.   Die Vertragsparteien 2.1.1.   Hidroelectrica (11) Hidroelectrica wurde im Jahr 2000 gegründet. Das Unternehmen unterliegt dem allgemeinen Gesellschaftsrecht. Sein Stammkapital wird über das Ministerium für Wirtschaft und Handel (80,06 %) vom rumänischen Staat sowie vom Beschwerdeführer (19,94 %) gehalten. Der rumänische Staat ist im von der Aktionärsversammlung bestellten Vorstand von Hidroelectrica vertreten. Gemäß der Satzung von Hidroelectrica führt und vertritt der Generaldirektor das Unternehmen im operativen Geschäft und entscheidet in allen Fragen, die nicht der Aktionärsversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind, eigenständig. In der Praxis hatten die Vorstandsmitglieder von Hidroelectrica zugleich Posten in Regierungsstellen inne (4). (12) Hidroelectrica ist mit einer Jahreskapazität, die sich in einem durchschnittlichen hydrologischen Jahr auf ca. 17,5 TWh beläuft, der größte Stromerzeuger Rumäniens. Hidroelectrica erzeugt Strom mithilfe von Staudämmen und Laufwasserkraftwerken. Allerdings ist die Stromerzeugung in Abhängigkeit von den hydrologischen Bedingungen erheblichen Schwankungen unterworfen: 2009 erzeugte Hidroelectrica 16,4 TWh, 2010 waren es 21,3 TWh und 2011 14,7 TWh. 2013 lag der Marktanteil von Hidroelectrica bei 28,24 %, vor dem von Complexul Energetic Oltenia, einem Erzeuger von Strom durch Kohleverbrennung mit einem Marktanteil von 20,83 % und Nuclearelectrica mit 20,65 % Marktanteil, beides Unternehmen in Staatseigentum. (13) Hidroelectrica beantragte am 26. Juni 2012 (5) Insolvenz, das Verfahren endete am 26. Juni 2013 (6). Am 25. Februar 2014 beantragte Hidroelectrica jedoch erneut Insolvenz. 2.1.2.   Die Beihilfeempfänger (14) Bei den Versorgern, mit denen Hidroelectrica die von der Untersuchung betroffenen Verträge abgeschlossen hat, handelt es sich um Termoelectrica und Electrocentrale Deva, zwei Kohlekraftwerkbetreiber, die mittel- oder unmittelbar zu 100 % in Staatseigentum stehen, am Tag der Vertragsunterzeichnung jährlich 1,7 TW bzw. 1,3 TW erzeugten und 2009 einen Marktanteil von 3 % bzw. 5 % (7) und 2011 von 1,9 % bzw. 4,1 % (8) hatten. Termoelectrica und Electrocentrale Deva verkauften Strom, der mit unwirtschaftlicher heimischer Kohle erzeugt wurde (9). (15) Electrocentrale Deva war bis Ende Dezember 2001 ein Unternehmensbereich von Termoelectrica und wurde danach als eigenständiges Unternehmen abgespalten, zusammen mit weiteren in Staatseigentum befindlichen Unternehmensbereichen (CE Craiova, Electrocentrale Bucuresti, CE Rovinari usw.). Bis zum 27. März 2012 war Termoelectrica alleiniger Anteilseigner von Electrocentrale Deva. 2.2.   Sonstige Marktinformationen (16) Die Stromerzeugung in Rumänien ist von staatlich kontrollierten Unternehmen dominiert, auf die zusammen ein Marktanteil von ca. 90 % entfällt (10). Die gesamte Nettostromerzeugung in Rumänien betrug 2011 60,38 TWh. Der Erzeugungsmix setzt sich hauptsächlich aus Wasserkraft (ca. 28 % der Gesamterzeugung), Atomkraft (ca. 18 %) und Stromerzeugung in Kraftwerken zusammen, in denen fossile Brennstoffe verbrannt werden (ca. 51 %) (11). (17) Der rumänische Markt ist vor allem mit Bulgarien (Nettotransferkapazität von 400 MW im Zeitraum 2009-2010) und Ungarn (Nettotransferkapazität von 800-500 MW im Zeitraum 2009-2010) verknüpft. Die Nettozusammenschaltkapazität mit diesen Mitgliedstaaten wurde im genannten Zeitraum aufgrund von Netzüberlastung nicht vollständig ausgeschöpft. Im Zeitraum 2009-2011 ergibt sich für Rumänien hinsichtlich der Stromein- und -ausfuhr des Landes folgendes Bild: i) 2009 belief sich die Stromeinfuhr auf 676 GWh, die Ausfuhr auf 3 154 GWh (ca. 4,8 % des gesamten in Rumänien erzeugten Stroms); ii) 2010 belief sich die Stromeinfuhr auf 943 GWh, die Ausfuhr auf 3 854 GWh (ca. 3,4 % des gesamten in Rumänien erzeugten Stroms); iii) 2011 belief sich die Stromeinfuhr auf 1 036 GWh, die Ausfuhr auf 2 942 GWh (ca. 2,8 % des gesamten in Rumänien erzeugten Stroms). 2.3.   Die Verträge (18) Der Vertrag mit Termoelectrica wurde am 30. Juli 2008 (12) und der Vertrag mit Electrocentrale Deva am 9. Juni 2009 (in diesem Beschluss gemeinsam als die „Verträge“ bezeichnet) mit einer Laufzeit von jeweils zehn Jahren geschlossen. Die Verträge wurden vom Insolvenzverwalter Euro-Insol im Verlauf des Insolvenzverfahrens von Hidroelectrica Ende August 2012 gekündigt (13). (19) Termoelectrica und Electrocentrale Deva haben, wie in den Erwägungsgründen 20 bis 22 dargelegt, mit Schreiben an das rumänische Ministerium für Wirtschaft und Handel von diesem Ministerium um Genehmigung der Unterzeichnung der Verträge ersucht: (20) Am 15. Juli 2008 hat Termoelectrica mit Vermerk Nr. 7323 Folgendes mitgeteilt: „(…) Termoelectrica SA hat verschiedene Methoden zur Lösung dieses dringenden Problems analysiert, und die einzige Variante mit Aussicht auf schnellen Erfolg, für die keine Zustimmung seitens der EU notwendig ist, ist die Folgende: Abschluss eines langfristigen Vertrags (zehn Jahre) zwischen Termoelectrica SA und Hidroelectrica SA über den Ankauf von Strom, der von Kraftwerksblock 4 von CET Paroșeni erzeugt wird. Als Vertragspreis gilt der Preis für CET Paroșeni, der von der ANRE auf dem regulierten Markt festgesetzt wurde und auf den begründeten Kosten von Termoelectrica SA beruht, sowie Abschluss eines langfristigen Vertrags (mit einer Laufzeit von ca. zehn Jahren) mit Compania Națională a Huilei Petroșani über den Ankauf von Kohle. Im Fall von Termoelectrica SA (SE Paroșeni) und auch im Fall der Compania Națională a Huilei (14) (…) würde dies die Zukunft der beiden im Schiltal angesiedelten Unternehmen langfristig sichern.“ (21) Am 27. Mai 2009 hat Electrocentrale Deva mit Vermerk Nr. 10855 Folgendes beantragt: „(…) Um die Insolvenz des Unternehmens abzuwenden und die notwendigen Bedingungen für die Finanzierung und Umsetzung der für den Weiterbetrieb notwendigen Investitionen zu schaffen, ersuchen wir Sie um Genehmigung der Aushandlung und des Abschlusses eines zwischen Electrocentrale Deva und Hidroelectrica București zu vereinbarenden Zehnjahresvertrages über den Verkauf einer Strommenge an Hidroelectrica, die der durchschnittlichen Leistung von 150 MW entspricht und zu der die auf dem regulären Markt gelieferten Menge hinzukommt, wobei der Verkauf zu einem von der ANRE genehmigten Preis erfolgen soll, der die begründeten Erzeugungskosten decken wird.“ (22) Die beiden Vermerke wurden von Vertretern des rumänischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel auf Minister- bzw. Staatssekretärsebene genehmigt. Aus den Verträgen geht hervor, dass sie auf der Grundlage dieser Vermerke abgeschlossen wurden. (23) Im Vertrag mit Termoelectrica wurde weder Hidroelectrica noch Termoelectrica die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag mit Electrocentrale Deva gewährte sowohl Hidroelectrica als auch Electrocentrale Deva die Möglichkeit der Vertragskündigung unter folgenden Umständen: i) Verlust der Eigenschaft des Erzeugers, danach Kündigung innerhalb von fünf Arbeitstagen; ii) Weigerung einer der beiden Vertragsparteien, im Falle der Änderung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden wirtschaftlichen und technischen Bedingungen einen neuen Vertrag abzuschließen oder den bestehenden Vertrag zu ändern; iii) in sonstigen Fällen, die sich aus den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen ergeben (15). (24) In den Vertrag mit Termoelectrica sind folgende Punkte aufgenommen worden: i) der Vertragspreis ist jährlich von der Energieregulierungsbehörde (im Folgenden „ANRE“) auf der Grundlage der von Termoelectrica angegebenen Erzeugungskosten festzusetzen; ii) Hidroelectrica kauft jeden Monat den gesamten vom Kraftwerk Paroșeni erzeugten Strom auf (16). Ab dem Tag seiner Unterzeichnung und bis zu seiner Kündigung durch den Insolvenzverwalter wurde der Vertrag achtmal geändert (sieben Nachträge betrafen Preisanpassungen) (17). (25) In den Vertrag mit Electrocentrale Deva sind folgende Punkte aufgenommen worden: i) der Vertragspreis wird durch die ANRE auf der Grundlage der von Electocentrale Deva angegebenen Erzeugungskosten festgesetzt; ii) sollte die ANRE nicht mehr für die Preisregulierung zuständig sein, sind die Preise von den Parteien auszuhandeln und dürfen den Vertragspreis des Vorjahres nicht unterschreiten; iii) die Vertragsparteien erheben keine Geldbußen oder sonstige Gebühren, falls der Verkäufer die vertraglich geregelte Strommenge nicht liefert oder der Käufer den Vertragspreis nicht bezahlt (18). Ab dem Tag seiner Unterzeichnung und bis zu seiner Kündigung durch den Insolvenzverwalter wurde der Vertrag fünfmal geändert (19) (alle Änderungen betrafen Preisanpassungen). (26) Entgegen den eindeutigen Bestimmungen in beiden Verträgen, denen zufolge der Vertragspreis im Regelfall von der ANRE festzulegen ist, wurden Preisanpassungen in der Praxis nach vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel vorgenommen, allerdings mit drei Ausnahmen (20). (27) Hidroelectrica ersuchte zum Beispiel in einem Vermerk (Datum unlesbar) das Ministerium für Wirtschaft und Handel um Genehmigung einer Preisanpassung für den Zeitraum 1. August 2009-31. Dezember 2009 aufgrund von „steigenden Erzeugungskosten“. In diesem Vermerk heißt es eindeutig, dass „das Ziel des Abschlusses und der Erfüllung beider Verträge darin besteht, eine bestimmte Menge von Strom aus Steinkohle, gemischt mit Strom aus Wasserkraft, auf dem wettbewerbsorientierten Markt zu verkaufen sowie die beiden Wärmekrafterzeuger mit einem Vertrag auszustatten, der von den Finanzinstituten als Hypothek akzeptiert wird, um langfristige Kredite zu erhalten, die für erforderliche Investitionen als Voraussetzung für die Verlängerung der Stromerzeugerlizenzen benötigt werden“. (28) In ähnlicher Weise ersuchte Hidroelectrica in einem weiteren Vermerk das Ministerium für Wirtschaft und Handel um Beibehaltung des 2009 festgelegten Preises von 230 RON/MWh für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. März 2010, „damit die benötigten Einnahmen für die Fortführung des laufenden Umstrukturierungsprozesses des die Steinkohle für die Stromerzeugung fördernden Bergbaubetriebs und des Wärmekrafterzeugers erzielt werden (…)“. (29) Des Weiteren ersuchte Hidroelectrica nach Abschluss der Verträge mit Vermerk Nr. 6547 von 2011 den Minister für Wirtschaft und Handel um Genehmigung einer Preisanpassung für das Jahr 2011, um Termoelectrica und Electrocentrale Deva die Möglichkeit zu geben, „die langfristigen Kredite zu erhalten, die für Investitionen als Voraussetzung für die Verlängerung der Stromerzeugerlizenzen benötigt werden und um die für die Umstrukturierung der Compania Nationala a Huilei benötigten Einnahmen zu erzielen“. (30) Aus allen Vermerken geht auch deutlich hervor, dass Hidroelectrica das Ministerium für Wirtschaft und Handel ersucht hat, „die Geschäftsleitung der drei Stromerzeuger zur Unterzeichnung der Nachträge über die neuen Preise zu ermächtigen“. (31) Darüber hinaus beziehen sich sämtliche der Preisanpassungen betreffenden Nachträge zu den Verträgen auf interne Vermerke von Hidroelectrica, die mit Ausnahme der drei in Erwägungsgrund 26 genannten Ausnahmen entweder vom Minister für Wirtschaft und Handel oder vom Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Handel genehmigt wurden (21). (32) Die angekauften Strommengen und die im Rahmen der Verträge zwischen 2009 und 2011 gezahlten Durchschnittspreise belaufen sich auf folgende Werte (22):   2009 2010 2011 Electrocentrale DEVA Menge (GWH) 499,8 308,6 146,4 Kaufpreis (RON/MWh) 230,2 234,0 234,0   2009 2010 2011 Termoelectrica Menge (GWh) 900,7 804,6 648,9 Kaufpreis (RON/MWh) 227,4 230,0 234,4 2.4.   Der rumänische Strommarkt (33) Der Stromhandel findet in Rumänien auf zwei Märkten statt: i) dem regulierten Strommarkt, auf dem der Strom zu regulierten Tarifen und Bedingungen gehandelt wird, und ii) dem wettbewerbsorientierten Strommarkt, auf dem der Strom frei gehandelt wird und wo zwei Hauptarten von Verträgen dominieren: relativ standardisierte bilaterale Verträge, die auf dem zentralisierten Markt geschlossen werden, und frei verhandelbare bilaterale Verträge — der sogenannte Markt für direkt ausgehandelte Verträge. 2.4.1.   Der regulierte Strommarkt (34) Die Transaktionen auf dem regulierten Strommarkt werden über Rahmenkaufverträge umgesetzt, die zwischen den auf dem regulierten Markt tätigen Stromerzeugern/-produzenten, darunter auch Hidroelectrica, und den „Versorgern letzter Instanz“, die die Stromverteilung an die Endnutzer gewährleisten, geschlossen werden. Die zugelassenen Kunden kaufen Strom zu regulierten Tarifen ein. Auf dem regulierten Markt werden die Preise und die von den Stromerzeugern/-produzenten zu liefernden Mengen von der ANRE jährlich vorab festgelegt. Bis 2009-2010, als die Erfüllung der geprüften Verträge begann, wurden 56-61 % des in Rumänien verbrauchten Stroms auf dem regulierten Markt gehandelt. 2.4.2.   Der wettbewerbsorientierte Strommarkt (35) Seit 2005 ist der wettbewerbsorientierte Strommarkt in Rumänien in fünf spezifische Märkte unterteilt: i) die von der OPCOM verwalteten zentralisierten Märkte; ii) den Markt für direkt ausgehandelte Verträge; iii) den Markt für Hilfsdienste; iv) den Regelenergiemarkt und v) den Exportmarkt. (36) Die zentralisierten Märkte werden von der Strombörse OPCOM verwaltet. Die OPCOM wurde 2001 mit Regierungsbeschluss Nr. 627/2000 als Aktiengesellschaft und 100 %ige Tochtergesellschaft des Übertragungsnetzbetreibers Transelectrica gegründet. Auf der Grundlage der von der ANRE erteilten Lizenz wurde die OPCOM zur Plattform für den Stromhandel auf Großhandelsebene in Rumänien bestimmt. Die OPCOM ist die einzige Strombörse in Rumänien, an der der Handel mit Stromhandel möglich ist und die die Mittlerrolle dabei spielt. (37) Die OPCOM umfasst fünf Marktsegmente: i) den Day-ahead-Markt; ii) den Intraday-Markt (23); iii) zentralisierte bilaterale Märkte, d. h. einen zentralisierten, auf dem Versteigerungsprinzip beruhenden Markt für bilaterale Verträge „OPCOM-PCCB“ und einen zentralisierten, auf dem Prinzip des kontinuierlichen Verhandelns beruhenden Markt für bilaterale Verträge — CMBC-CN; iv) den zentralisierten Markt für grüne Zertifikate und v) die Handelsplattform für Treibhausgasemissionszertifikate. Der Handel bei OPCOM begann erst 2005 und nur in den Marktsegmenten Day-ahead-Markt und OPCOM-PCCB. (38) Die Verträge wurden auf dem Markt für direkt ausgehandelte Verträge in Rumänien abgeschlossen, bei dem es sich um das für die Prüfung in diesem Fall relevante Marktsegment handelt. 2.4.3.   OPCOM-PCCB (39) Auf dem Marktsegment OPCOM-PCCB organisiert die OPCOM öffentliche Versteigerungen für den An- und Verkauf von Strom. Die Verkaufs-/Kaufangebote der einzelnen Erzeuger/Versorger/Verbraucher werden beim Marktbetreiber eingereicht. Jedes Angebot muss folgende Angaben enthalten: i) den Mindestpreis, zu dem der Teilnehmer Strom verkauft oder den Höchstpreis, zu dem er Strom kauft, und ii) den Rahmenvertrag, nach dem der anbietende Teilnehmer Strom zu liefern/anzukaufen beabsichtigt. Die Verkaufs- und Ankaufangebote enthalten Angaben zu den Lieferbedingungen einschließlich Strommenge, Laufzeit (mindestens ein Monat und bis zu einem Jahr) sowie den anvisierten Rahmenvertrag. Der Preis folgt dem Grundsatz des den Erwartungen am meisten entsprechenden Angebotspreises. Bis 2009 und 2010, als die Erfüllung der Verträge begann, machten die Verkäufe auf dem OPCOM-PCCB-Markt weniger als 7 % des in Rumänien erzeugten Stroms aus. (40) Nach Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses hat die Kommission einen Beschluss nach Artikel 102 AEUV gefasst und festgestellt, dass die von der OPCOM verwaltete Strombörse einen relevanten Dienstleistungsmarkt darstellt, auf dem die OPCOM getrennt vom Markt der direkt ausgehandelten Verträge ein beherrschender Akteur ist (24). 2.4.4.   Der Markt für direkt ausgehandelte Verträge (41) Der Markt für direkt ausgehandelte Verträge ist ein freier Markt, der nicht von der ANRE reguliert wird. Die Vertragsparteien handeln die Mengen, Preise und andere Vertragsklauseln bilateral aus. Damit verfügen sie bei der Aushandlung der Bedingungen der Handelsverträge über ein hohes Maß an Flexibilität. Die Vertragsbedingungen sind vertraulich. 2.4.5.   Kurze Beschreibung der zeitgleich mit den Verträgen abgeschlossenen direkt ausgehandelten Verträge (42) Mit Schreiben vom 21. Februar 2014 forderte die Kommission Rumänien auf, ihr Informationen über die Verträge zu übermitteln, die auf dem rumänischen Markt bilateral ausgehandelt und mit vergleichbaren Laufzeiten und Stromliefermengen abgeschlossen wurden (die Verträge ausgenommen). Die Aufforderung der Kommission erstreckte sich auf alle rumänischen Stromversorger unabhängig von ihrem Status als staatliche oder private Akteure. Am 14. Mai 2014 legte Rumänien die angeforderten Schlüsselangaben zu allen Verträgen vor, die von Stromkäufern mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 150 GWh für jedes einzelne Jahr im Zeitraum 2009-2011 abgeschlossen worden waren (25). (43) Von Rumänien wurde darauf hingewiesen, dass alle Verträge, die im entsprechenden Zeitraum auf dem Einzelhandelsmarkt unter Wettbewerbsbedingungen von gewerblichen Abnehmern geschlossen wurden, den von der Kommission geforderten Ad-hoc-Datenerhebungen unterzogen wurden. Konkret hat Rumänien für den Zeitraum 2009-2011 75 jährliche Datensätze aus Verträgen übermittelt, die eine Laufzeit von einem oder mehreren Jahren hatten und für diese Sache von Relevanz waren. Die Kommission geht davon aus, dass Rumänien die relevanten Daten zu allen Verträgen übermittelte, die die von ihr benannten Kriterien (vergleichbare Laufzeiten und Mengen) für den betreffenden Zeitraum 2009-2011 erfüllen. Auf die Verträge entfielen ca. 17 % der Gesamtstrommenge, deren Lieferung über die direkt ausgehandelten Verträge vereinbart wurde, die im Zeitraum 2009-2011 abgeschlossen wurden und zu denen Rumänien Angaben gemacht hat. (44) Aus den von Rumänien vorgelegten Daten geht hervor, welches Niveau die auf dem freien Markt für Stromeinzelhandel im Zeitraum 2009-2011 gezahlten höchsten Preise erreichten: 2009: 266,50 RON/MWh, 2010: 229,96 RON/MWh, 2011: 232,33 RON/MWh. Allerdings umfasste jeder dieser Verträge einzeln betrachtet geringere Mengen als jeder der Verträge. (45) Eine Untersuchung der Informationen zu den Verträgen, die von anderen Versorgern als Termoelectrica und Electrocentrale Deva geschlossen wurden, hat ergeben, dass 2009, als mit der Erfüllung der Verträge begonnen wurde, kein anderer Versorger einen Liefervertrag abgeschlossen hat, der hinsichtlich Liefermenge (ca. 900 GWh bzw. 500 GWh) und Laufzeit (zehn Jahre) ausreichende Ähnlichkeit mit den beiden Verträgen aufwies. Ein gänzlich sinnvoller Vergleich mit den Verträgen ist nur bei Verträgen möglich, bei denen Strommenge, Laufzeit und/oder Datum des Inkrafttretens identisch sind. Da völlig identische Verträge nicht existierten, ist zur Herausarbeitung der Unterschiede zwischen den Verträgen eine ökonometrische Analyse erforderlich, deren Grundprinzip und Ergebnisse in den Erwägungsgründen 77 bis 80 und im Anhang erläutert werden. 2.4.6.   Hidroelectrica-Verträge über den Verkauf von Strom (46) Im Zeitraum 2009-2011 verkaufte Hidroelectrica ca. 60 % seines Stroms an andere private Abnehmer über langfristige Groß- und Einzelhandelsverträge, die Gegenstand einer Untersuchung durch die Kommission sind (26). Die Verkaufspreise von Hidroelectrica in diesen Verträgen lagen mehr als 40 % unter den Großhandelskaufpreisen, die Hidroelectrica durchschnittlich an Termoelectrica und Electrocentrale Deva zahlte. Beispielsweise lag der höchste Stromverkaufspreis im Rahmen dieser Verträge bei 159,8 RON/MWh (2009) und 168 RON/MWh (2010). (47) Über geringere Mengen schloss Hidroelectrica Stromlieferverträge auch mit anderen Parteien (27) ab. Der höchste Stromverkaufspreis im Rahmen dieser Einzelhandelsverträge lag für den relevanten Zeitraum bei 185 RON/MWh (2009), 190 RON/MWh (2010) und 160 RON/MWh (2011) und somit durchschnittlich ca. 13 % unter dem Niveau der Großhandelskaufpreise, die Hidroelectrica an Termoelectrica und Electrocentrale Deva zahlte. 2.5.   Entwicklungen nach 2011 und Verbindungen zwischen Termoelectrica, Electrocentrale Deva, Electrocentrale Paroșeni und CEH

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.