Europäische Union

2006/250/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2005 über die Beihilferegelung Eigenkapitalfonds die das Vereinigte Königreich durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1144) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32006D0250. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hstbeträgen liegen. 90. Das Vereinigte Königreich hat versucht, den Nachweis zu erbringen, dass eine Finanzierungslücke bei Investitionen in der Größenordnung bis 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) vorliegt. Mehrere Beteiligte, die zu einer Stellungnahme aufgefordert waren, halten dies für eine vorsichtige Schätzung und sind der Meinung, dass die Finanzierungslücke mittlerweile bereits Investitionen bis 5 Mio. GBP (7 Mio. EUR) betrifft. Nach Ansicht des Vereinigten Königreichs deuten jedoch alle Fakten darauf hin, dass eine Größenordnung von 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) realistisch ist. 91. Das Vereinigte Königreich weist darauf hin, dass die Stellungnahmen von britischen Unternehmen im Risikokapitalsektor mit ihren eigenen, in ausführlichen Konsultationen gewonnen Erkenntnissen übereinstimmen. Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass bei Risikokapitalfinanzierungen bis 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) oder darüber eine Finanzierungslücke besteht. Diese Beteiligten verfügen über praktische Erfahrungen in diesem Markt und haben das Problem unter kommerziellen Aspekten beleuchtet. Ihre Erfahrungen bestätigen die Untersuchungen des Vereinigten Königreichs, nach denen Fonds, die in diesem Bereich tätig sind, keine privaten Investoren gewinnen können, weil diese Fonds als Anlagen mit hohem Risiko wahrgenommen werden und der Kostenaufwand für kleinere Investitionen hoch ist. Daher ist das Vereinigte Königreich der Überzeugung, dass die Eigenkapitalfonds-Regelung nicht zu einer Verdrängung von privatem Beteiligungskapital aus diesem Markt führen wird. 92. Das Vereinigte Königreich begrüßt ferner die große Unterstützung für die praktische Ausgestaltung des Eigenkapitalfonds-Modells. Als positiv bewertet das Vereinigte Königreich die einhellige Meinung aller Beteiligten, dass durch die geplante Fondsstruktur sichergestellt wird, dass keine Wettbewerbsverzerrungen auftreten und nur für solide kommerzielle Anlageentscheidungen ein Anreiz geboten wird. Dies wird vor allem dadurch gewährleistet, dass die geplanten Eigenkapitalfonds privaten Investoren keinen Schutz vor Verlusten bieten. Damit werden private Investoren angespornt, kompetente Fondsmanager auszuwählen, die ihr Geld so gut wie möglich anlegen. Wenn ein Eigenkapitalfonds keine Gewinne erwirtschaftet, verlieren private Investoren Geld. Nach Ansicht des Vereinigten Königreichs bietet dies einen größeren kommerziellen Anreiz als ein alternatives Modell mit einem geringeren Anteil an öffentlichen Mitteln, bei dem jedoch öffentliche Mittel vor privaten Investitionen gefährdet sind und bei dem private Investoren ihr Geld aus verlustbringenden Fonds abziehen können. 93. Durch die Einbeziehung zentraler Elemente der Struktur der einzelnen Fonds in das Ausschreibungsverfahren stellt das Vereinigte Königreich sicher, dass sein Aufwand für Fondsverwaltungsgebühren und Nachrangigkeit möglichst gering ist. Im Ausschreibungsverfahren werden mehrere Mindestanforderungen festgelegt, wie die Gleichrangigkeit bei Verlusten und eine vorrangige Gewinnausschüttung für öffentliche Investoren, es bietet den Teilnehmern aber auch die Flexibilität, alternative Bestimmungen festzulegen, wenn diese vorteilhafter für öffentliche Investoren sind. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass private Investoren einem höheren Verlustrisiko ausgesetzt werden können als öffentliche Investoren oder dass ein geringerer Anteil an öffentlichen Mitteln als ursprünglich vorgesehen bereitgestellt werden muss, wenn ein Bieter nachweisen kann, dass dies für die Anleger in seinem Fonds interessant sein könnte. 94. Das Vereinigte Königreich stellt weiter fest, dass in den Stellungnahmen der Mitgliedstaaten der Wunsch nach einer Aktualisierung der vorliegenden Mitteilung deutlich wird. Der Risikokapitalmarkt in der Europäischen Union hat sich seit der Veröffentlichung der Mitteilung im Jahr 2001 grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund teilt das Vereinigte Königreich die Auffassung, dass bei der 2006 anstehenden Überarbeitung der Richtlinie einige grundlegende Änderungen vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen werden zweifellos nicht nur die Größe der Finanzierungstranchen betreffen, sondern auch Fragen wie den Risikoausgleich durch den privaten Sektor im Gegenzug für die Bereitstellung von mehr öffentlichen Mitteln sowie den verstärkten Einsatz von Instrumenten, wie beispielsweise Gruppenfreistellungen. 95. Das Vereinigte Königreich ist der Meinung, dass die Eigenkapitalfonds-Regelung einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung eines noch immer großen Hindernisses für Innovation und unternehmerische Initiative und zur Erreichung der Ziele leisten wird, die in Lissabon und im Aktionsplan für unternehmerische Initiative festgelegt wurden. Die Eigenkapitalfonds-Regelung wird außerdem die Umsetzung der Empfehlungen des Kok-Berichts unterstützen, in dem bemängelt wird, dass die Finanzierung für KMU in Europa derzeit zu stark auf Darlehen beruht und die verstärkte Nutzung von Risikokapital gefordert wird. 96. Das Vereinigte Königreich stellt fest, dass die Unterstützung sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors und der anderen Mitgliedstaaten sowie der Akteure im Risikokapitalmarkt ein Beleg dafür ist, dass ein Anlageinstrument wie die Eigenkapitalfonds gebraucht wird. VI.   WÜRDIGUNG DER MASSNAHME 97. Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 87 EG-Vertrag und insbesondere der Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen und Risikokapital (9) geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind nachfolgend zusammengefasst. VI.1.   Rechtmäßigkeit 98. Durch die Notifizierung der Regelung sind die britischen Behörden ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag nachgekommen. VI.2.   Vorliegen einer staatlichen Beihilfe 99. Gemäß den Bestimmungen der Mitteilung muss die Ermittlung des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe der Möglichkeit Rechnung tragen, dass bei einer Maßnahme auf mindestens drei verschiedenen Ebenen eine Beihilfe gegeben sein kann: (a) eine Beihilfe für Investoren; (b) eine Beihilfe für einen Fonds oder ein anderes Finanzierungsinstrument, über das die Maßnahme durchgeführt wird; (c) eine Beihilfe für Unternehmen, in die investiert wurde. 100. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass auf der Ebene der Investoren staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag gewährt werden. Die Beteiligung staatlicher Mittel wird dadurch belegt, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs öffentliche Mittel für die Eigenkapitalfonds zur Verfügung stellen werden. Private Investoren in Eigenkapitalfonds, die Unternehmen im Sinne des EG-Vertrags sein können, können Anspruch auf höhere Gewinne als öffentliche Investoren haben und somit einen Vorteil genießen. Obgleich weder Personen noch Organisationen von Investitionen in die Fonds ausgeschlossen sind, kann aufgrund des begrenzten Umfangs der Fonds nicht garantiert werden, dass alle potenziellen Investitionen angenommen werden und daher ist die Regelung nach Ansicht der Kommission selektiv. Außerdem wirkt sich die Regelung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten aus, da die Anlage von Kapital eine Tätigkeit ist, die als Dienstleistung in sehr hohem Maße zwischen Mitgliedstaaten gehandelt wird. 101. Auf der Ebene der Fonds neigt die Kommission generell zu der Ansicht, dass ein Fonds in erster Linie ein Instrument für den Transfer von Beihilfen an Investoren und/oder Unternehmen, in die investiert wird ist und selbst nicht als Beihilfeempfänger angesehen werden sollte. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Maßnahmen, die Transfers zugunsten von bestehenden Fonds mit zahlreichen und unterschiedlichen Investoren einschließen, kann der Fonds jedoch selbst den Charakter eines unabhängigen Unternehmens haben. Nach der vorliegenden Regelung werden die Eigenkapitalfonds neu eingerichtet und ihre Tätigkeit ist auf die Bereiche beschränkt, die in der Regelung festgelegt wurden. Die Kommission betrachtet die Eigenkapitalfonds daher nicht als eigenständige Beihilfeempfänger. Dieser Grundsatz steht im Einklang mit den Entscheidungen der Kommission über die Beihilferegelungen „Viridian Growth Fund“ (10), „Coalfields Enterprise Fund“ (11) und „Community Development Venture Fund“ (12). 102. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass auf der Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag gewährt werden. Staatliche Mittel sind beteiligt, weil die Investitionen des Fonds in begünstigte KMU öffentliche Gelder einschließen. Die Maßnahme bewirkt eine Wettbewerbsverzerrung, weil den begünstigten KMU, die ohne die Maßnahme keine Risikokapitalfinanzierungen zu denselben Bedingungen und/oder im selben Umfang erhalten würden, dadurch ein Vorteil entsteht. Die Maßnahme ist selektiv, weil sie sich an bestimmte KMU im Vereinigten Königreich richtet. Die Maßnahme könnte den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen, da die Möglichkeit besteht, dass die begünstigten KMU derzeit oder zukünftig an Aktivitäten im Bereich des innergemeinschaftlichen Handels beteiligt sind. 103. Die Kommission stellt daher fest, dass auf der Ebene der Investoren und auf der Ebene der begünstigten KMU staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag gewährt werden. VI.3.   Nachweis des Marktversagens 104. Im Einklang mit den Bestimmungen der Mitteilung kann die Kommission vom Vorliegen eines Marktversagens ohne weiteren Nachweis ausgehen, wenn die einzelnen Finanzierungstranchen für ein Unternehmen aus Risikokapitalmaßnahmen, die insgesamt oder teilweise durch staatliche Beihilfen finanziert werden, nicht mehr als 500 000 EUR in nicht förderfähigen Gebieten, nicht mehr als 750 000 EUR in Fördergebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) bzw. 1 Mio. EUR in Fördergebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) betragen. 105. Die vom Vereinigten Königreich geplante Regelung sieht Risikokapitalfinanzierungen von 250 000 GBP (357 000 EUR) bis 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) je Finanzierungstranche für KMU im Vereinigten Königreich vor. 106. Nach der Fördergebietskarte 2000-2006 für das Vereinigte Königreich besteht das Vereinigte Königreich aus Regionen, die derzeit als Fördergebiete gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag und als Fördergebiete gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag eingestuft werden, sowie aus nicht förderfähigen Gebieten. (13) 107. Gemäß den Bestimmungen der Mitteilung hat die Kommission dem Vereinigten Königreich mitgeteilt, dass die im Rahmen dieser Regelung geplanten Risikokapitalfinanzierungen die oben genannten, in der Mitteilung festgelegten Höchstbeträge überschreiten und deshalb der Nachweis eines Marktversagens zu erbringen sei. 108. Die vom Vereinigten Königreich vorgebrachten Argumente sowie die Beobachtungen der Beteiligten, die das Vorliegen einer Marktlücke für Investitionen in der Größenordung von 250 000 GBP (357 000 EUR) bis 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) belegen, werden nachfolgend zusammengefasst. Wirtschaftliche Gründe für Kapitalmarktlücken im Risikokapitalmarkt für KMU 109. Bankkredite, meist in Form von Überziehungskrediten und Darlehen mit fester Laufzeit, sind für KMU die wichtigste externe Finanzierungsquelle und machen zusammen rund die Hälfte der gesamten externen Finanzierung aus. (14) Bankdarlehen sind interessant, wenn Unternehmen genügend Einnahmen erwirtschaften, um Zinsen bezahlen zu können. Die Verfügbarkeit von Fremdfinanzierungen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Unternehmen Schwierigkeiten beim Zugang zur Bankfinanzierung haben. Für Kreditgeber ist es allerdings nach wie vor schwierig, sich ein Bild über die Entwicklungsaussichten eines Unternehmens zu machen. Kreditgeber verlangen von KMU häufig eine Sicherheit, vor allem, wenn der Kreditnehmer noch keine Erfolgsbilanz vorweisen kann. Nicht alle Eigentümer von Unternehmen können angemessene Sicherheiten bieten. 110. Unzulänglichkeiten im Fremdkapitalmarkt ergeben sich aus Informationsungleichgewichten, die zur Folge haben, dass der Kreditgeber nur unzureichende Informationen über die Entwicklungsaussichten eines Unternehmens erhält. Informationsungleichgewichte bedeuten, dass Kreditgeber nicht einschätzen können, wie hoch das mit einem bestimmten KMU verbundene Risiko ist. Daher ist es schwierig, die Qualität von Investitionsvorhaben zu beurteilen und noch schwieriger, einen Zinssatz festzulegen, der exakt dem mit der Investition verbundenen Risiko entspricht. In der Regel entscheiden Banken auf der Grundlage von Kriterien, wie der Bonitätsgeschichte, der bisherigen Kontoführung, der unternehmerischen Erfolgsbilanz des Antragstellers und der Bereitschaft, eigenes Geld in das Unternehmen zu investieren, über eine Kreditvergabe und verlangen, dass der Kreditnehmer anhand eines Unternehmensplans nachweist, dass er zur Rückzahlung des Darlehens in der Lage ist. Es ist jedoch nicht immer der Fall, dass ein Kreditnehmer bereits auf eine Erfolgsbilanz verweisen kann und über eigenes Kapital verfügt, das er in das Unternehmen investieren kann. Deshalb legen Kreditgeber großen Wert auf die Bereitschaft eines Unternehmers, Sicherheiten zur Absicherung des Kreditrisikos zu bieten. Zwar ermöglicht die Kreditvergabe auf der Grundlage von Sicherheiten vielen Unternehmen den Zugang zur Fremdfinanzierung, doch diese Art der Kreditgewährung für KMU kann für Unternehmer ohne geeignete Vermögenswerte, die sie als Sicherheit bieten könnten, problematisch sein. 111. Es sind ausreichende Mittel vorhanden, um den Bedarf der meisten Unternehmen an Fremdfinanzierungen und forderungsgestützten Finanzierungen zu decken, doch eine nicht unerhebliche Minderheit der Unternehmen benötigt Beteiligungskapital. Beteiligungskapitalgeber stellen Kapital zur Verfügung und erhalten im Gegenzug dafür Unternehmensanteile, durch die sie sich einen Anteil an den zukünftigen Unternehmensgewinnen sichern. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für Unternehmen in einer frühen Phase ihrer Entwicklung, deren Einnahmen für die Rückzahlung von Kreditzinsen noch nicht ausreichen und/oder für Unternehmen, die neue Technologien oder Produkte entwickeln oder neue Märkte erschließen und ein hohes Wachstumspotenzial bieten, gleichzeitig aber auch ein erhebliches Risiko bergen. 112. Beteiligungsfinanzierungen machen nur 8 % an der gesamten Fremdfinanzierung für KMU aus, doch steht diese Zahl im Widerspruch zu der Bedeutung, die dieser Finanzierungsform in einem modernen Unternehmenssektor zukommt. Meist sind gerade die Unternehmen, die eine Beteiligungsfinanzierung brauchen, sehr innovative Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zur Produktivitätssteigerung leisten können. Außerdem ist die Bereitstellung von Risikokapitalfinanzierungen in einigen Fällen mit einer Unterstützung der Geschäftsleitung, Beratungsdiensten und anderer fachlicher Unterstützung gekoppelt. 113. Wenngleich die Beteiligungsfinanzierung ein wichtiger Faktor für das Wachstum einzelner Unternehmen wie auch der Wirtschaft insgesamt ist, gibt es Hinweise darauf, dass durch die Struktur des Marktes für privates Beteiligungskapital eine erhebliche und wachsende Kapitalmarktlücke verursacht wird, von der Unternehmen betroffen sind, die geringe Summen an Wachstumskapital benötigen. Diese strukturellen Ursachen beziehen sich sowohl auf die Angebots- als auch auf die Nachfrageseite des Marktes. 114. Die bereits im Zusammenhang mit dem Fremdkapitalmarkt angesprochenen Informationsprobleme betreffen auch den Markt für Beteiligungskapital. Auf der Angebotsseite sind meist drei Bereiche problematisch: Informationsungleichgewichte, Transaktionskosten und die Risiko- und Gewinnwahrnehmung. 115. Unter einem „Informationsungleichgewicht“ ist zu verstehen, dass Beteiligungskapitalgebern hohe Kosten für die Ermittlung geeigneter Investitionsmöglichkeiten entstehen können. Diese Informationsprobleme sind naturgemäß bei kleineren, jüngeren und insbesondere innovativen Unternehmen, die neue Technologien und Produkte entwickeln und neue Märkte erschließen wollen, größer. Informationsprobleme stellen ein wesentliches Hindernis für kleinere Beteiligungskapitalinvestitionen dar, weil sich die Investitionskosten nicht nach der Investitionshöhe richten. Im Vergleich zu großen, börsennotierten Unternehmen ist der Informationsfluss über kleine, nicht börsennotierte Unternehmen, die Investitionsbedarf haben, erheblich geringer. Deshalb können Investoren, die nach geeigneten Investitionsmöglichkeiten suchen, hohe Kosten für die Beschaffung der notwendigen Informationen entstehen. Darüber hinaus ist es häufig schwierig, die Entwicklungsaussichten eines Unternehmens einzuschätzen, insbesondere, wenn die Geschäftsleitung noch unerfahren und das Produkt oder die Technologie noch nicht erprobt sind. Daher müssen Beteiligungskapitalgeber eine Sorgfaltsprüfung durchführen, bevor sie fundierte Investitionsentscheidungen treffen können. Diese Kosten für die Beschaffung von Informationen richten sich nicht nach der Investitionshöhe und können für kleinere Investitionen extrem hoch sein, wenn man sie im Verhältnis zu den Gewinnaussichten der betreffenden Investition betrachtet. Hinzu kommt, dass Beteiligungskapitalgeber, die in ein Unternehmen investiert haben, die Entwicklung ihrer Anlage überwachen müssen. Zu diesem Zweck nehmen Kapitalgeber häufig einen Sitz im Aufsichtsgremium des Unternehmens ein und wenden nicht selten viel Zeit und Mühe für die Unterstützung des Unternehmens auf, vor allem, wenn die Geschäftsleitung noch relativ unerfahren ist. Dies kann von großem Nutzen für die Leistung des Beteiligungsnehmers sein, doch auch diese Kosten richten sich nicht nach der Investitionshöhe und fallen sowohl für kleine als auch für große Investitionen an. 116. Beteiligungskapitalinvestitionen sind mit erheblichen Festkosten verbunden, die beispielsweise für die Festlegung der Investitionsbedingungen und die notwendigen rechtlichen Vereinbarungen entstehen („Transaktionskosten“). Ebenso wie andere Festkosten sprechen diese Transaktionskosten meist gegen Investitionen in geringere Finanzierungsbeträge. 117. Anlageentscheidungen orientieren sich an der Risikowahrnehmung und den Ertragsaussichten. Wenn die Erwartungen der Investoren nicht realistisch sind, können die Mittel nicht optimal eingesetzt werden. 118. Probleme auf der Nachfrageseite behindern den Fluss von Beteiligungsfinanzierungen von Investoren zu KMU ebenfalls erheblich. Untersuchungen haben ergeben, dass mehrere Faktoren kleinere Unternehmen davon abhalten, Beteiligungskapital aufzunehmen. An erster Stelle werden von den KMU Kontrollverlust und eingeschränkte Freiheiten in der Unternehmensführung genannt, aber auch die Kosten für die Beschaffung von Beteiligungsfinanzierungen und die mangelnde Kenntnis der bestehenden externen Finanzierungsquellen sind weit verbreitete Hindernisse. Vielen Unternehmen, die sich aktiv um Beteiligungskapitalinvestitionen bemühen, fehlt das notwendige Rüstzeug. Der Zugang von KMU zu Investitionen wird unter anderem dadurch behindert, dass sie die verschiedenen Formen der Risikokapitalfinanzierung nicht kennen und nicht wissen, wie sie in Anspruch genommen werden können. Auch Unternehmenspläne, die nicht sorgfältig genug ausgearbeitet oder schlecht präsentiert werden, können problematisch sein. Investoren werden abgeschreckt, wenn ein Unternehmen bei der Vorbereitung und Planung die notwendige Sorgfalt vermissen lässt, nicht zuletzt, weil dadurch die Kosten für die Beschaffung von Informationen und die Sorgfaltsprüfung steigen. 119. Eine Kapitalmarktlücke entsteht, wenn entwicklungsfähige Unternehmen weder von informellen Investoren noch von Risikokapitalgebern, die die Hauptquellen für Beteiligungsfinanzierungen für KMU darstellen, Investitionen erhalten. Die Mittel informeller Investoren (Business Angels und andere informelle Investoren) sind begrenzt, daher investieren sie in der Regel relativ kleine Beträge in Beteiligungsfinanzierungen. Formelle Risikokapitalgeber dagegen haben meist einen wesentlich höheren Kostenaufwand für die Bewertung potenzieller Investitionsmöglichkeiten. Aus den oben erwähnten strukturellen Gründen sind diese Kosten häufig nicht zu rechtfertigen, wenn ein Unternehmen nur eine geringe Summe über eine Beteiligungsfinanzierung aufnehmen möchte. 120. Eine Kapitalmarktlücke betrifft daher Unternehmen, die einen Finanzierungsbetrag benötigen, der die finanziellen Mittel der meisten informellen Investoren übersteigt, aber unterhalb der Grenze liegt, ab der eine Investition für Risikokapitalgeber rentabel ist. Anzeichen für eine größer werdende Kapitalmarktlücke im Risikokapitalmarkt des Vereinigten Königreichs 121. Nach den aktuellen Daten der BVCA (15) war bei großen MBO-Fonds 2003, wie auch langfristig gesehen, eine gute Gewinnentwicklung zu verzeichnen, während die durchschnittlichen Erträge aus Frühphasen- und Technologiefonds 2003 erneut auf einem niedrigen Niveau lagen. 122. Was die allgemeine Entwicklung, gegliedert nach Investitionsphase anbelangt, betrug die durchschnittliche Rendite bei Fonds mit Schwerpunkt auf Frühphaseninvestitionen im Jahr 2003 -18,1 %, gegenüber -25,1 % im Dreijahresdurchschnitt und -12,5 % im Fünfjahresdurchschnitt. 123. Fonds mit Schwerpunkt auf Investitionen in der Aufbauphase erzielten 2003 eine durchschnittliche Rendite von -3,4 %, gegenüber -8,2 % im Dreijahresdurchschnitt und 2,7 % im Fünfjahresdurchschnitt. 124. Wesentlich besser schnitten die Fonds ab, die sich auf MBO (Management-Buy-outs) konzentrieren. Bei mittleren MBO lag die durchschnittliche Rendite 2003 bei 12,2 %, während im Dreijahresdurchschnitt 2,9 % und im Fünfjahresdurchschnitt 6,7 % erreicht wurden. Noch deutlicher fällt der Unterschied aus, wenn man die Entwicklung großer MBO mit einer Durchschnittsrendite von 15,3 % im Jahr 2003 und 9,1 % im Dreijahres- bzw. 13,6 % im Fünfjahresdurchschnitt betrachtet. 125. Diese Daten unterstreichen die derzeitige Entwicklung im Risikokapitalmarkt des Vereinigten Königreichs. Risikokapitalgeber konzentrieren sich aufgrund der damit verbundenen höheren Gewinne zunehmend auf größere Investitionen, wodurch sich die Kapitalmarktlücke zwischen kleineren Investitionen in der Früh- und Expansionsphase und größeren Investitionen in etablierte Unternehmen weiter vergrößert. 126. Die jüngsten Daten über die Investitionstätigkeit im Vereinigten Königreich bestätigen diesen Trend hin zu immer größeren Investitionen. (16) In allen Investitionsphasen ist die durchschnittliche Finanzierungshöhe 2003 auf 4,3 Mio. GBP (6 Mio. EUR) gestiegen, während sie 2002 noch bei 3,8 Mio. GBP (5,3 Mio. EUR) lag. Dies ist dadurch bedingt, dass bei kleineren Investitionen in der Expansionsphase, die 2002 noch 1,2 Mrd. GBP (1,7 Mrd. EUR) betrugen, 2003 ein Rückgang um 57 % auf 477 Mio. GBP (670 Mio. EUR) zu verzeichnen war. Erhielten expandierende Unternehmen 2002 noch durchschnittlich 2 Mio. GBP (2,9 Mio. EUR) an Investitionen, so waren es 2003 nur noch 800 000 GBP (1,1 Mio. EUR). 127. 92 % (8,2 Mrd. GBP bzw. 11,5 Mrd. EUR) der insgesamt aufgenommenen Mittel wurden 2003 in MBO und MBI investiert, 2002 waren es 87 %. Dem Bericht zufolge werden nur 3 % (290 Mio. GBP bzw. 406 Mio. EUR) auf Investitionen in Unternehmen in der Expansionsphase entfallen, gegenüber 6 % im Jahr 2002. 4 % (368 Mio. GBP bzw. 515 Mio. EUR) der insgesamt aufgenommenen Mittel flossen 2003 in Frühphaseninvestitionen, die 2002 einen Anteil von 3 % ausmachten. 128. In der MBO-/MBI-Kategorie werden voraussichtlich 58 % für Investitionen in die größten MBO/MBI (mit einem Gesamtinvestitionswert von über 100 Mio. GBP bzw. 140 Mio. EUR) verwendet, gegenüber 45 % im Jahr 2002. Der Anteil der Mittel für MBO/MBI zwischen 50 Mio. GBP (70 Mio. EUR) und 100 Mio. GBP (140 Mio. EUR) wird sich von 17 % im Jahr 2002 auf 20 % im Jahr 2003 erhöhen und der Anteil der Mittel f

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.