Europäische Union

2003/372/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2002 über Beihilfen Griechenlands zugunsten von Olympic Airways (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 4831) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0372. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2002 in Höhe von 5 Mio. [fmxeuro], die mit der Entschädigung aller griechischen Luftfahrtunternehmen durch Griechenland nach den Ereignissen des 11. September 2001 und der Sperrung des Luftraums im Zusammenhang stehen. Diese Beihilferegelung wurde von der Kommission unter der Nummer NN 119/2002 registriert und wird von ihren Dienststellen noch nach den Regeln für staatliche Beihilfen geprüft. Die vorliegende Entscheidung wird dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorgreifen. (115) Für 2002 lauten die letzten, am 16. Oktober 2002 vom OA-Management und den griechischen Behörden vorgelegten Informationen, dass zusätzlich zu diesen 60 Mio. [fmxeuro] weitere außerordentliche Erträge in Höhe von 112 Mio. [fmxeuro] erwartet werden. Die Art dieser Erträge wurde nicht formell belegt, doch führte das OA-Management allgemein aus, dass es dabei um den Verkauf von Anteilen des Unternehmens an Aktivitäten im Bereich Catering und Buchungssysteme in Höhe von 37 Mio. [fmxeuro] gehen könnte. Der verbleibende Hauptteil (75 Mio. [fmxeuro]) wird als Ertrag aus Verkauf und Wiederanmietung von Flugzeugen beschrieben. Diese unterstellten Erträge sind im Vergleich zu dem zugrunde liegenden Wert der Anlagegegenstände in der letzten Bilanz des Unternehmens zum 31. Dezember 2000 sehr hoch (Bruttobuchwert von rund 155 Mio. [fmxeuro] und Nettobuchwert - nach Abschreibungen - von rund 41 Mio. [fmxeuro]), außerdem sind die Verkaufspreise von Gebrauchtflugzeugen derzeit, wo bereits viele Flugzeuge außer Betrieb genommen wurden und auf einen Käufer oder Leasingnehmer warten, recht niedrig, sodass die Kommission diese Zahlen bis zum endgültigen Beweis nicht als verlässlich ansehen kann. (116) Da das Unternehmen weiterhin hohe Verluste erwirtschaftet, bleiben die Eigenkapitallage, die zunehmende Verschuldung und der Gearing-Status (gesamte Verbindlichkeiten des Unternehmens geteilt durch das Eigenkapital) die eines Unternehmens in Schwierigkeiten. - Die Lücke zwischen Plan- und Ist-Zahlen des Eigenkapitals ist von 32 Mrd. GRD (93 Mio. [fmxeuro]) 1997 auf 37 Mrd. GRD (108 Mio. [fmxeuro]) 1998 und 85 Mrd. GRD (249 Mio. [fmxeuro]) 1999, schließlich auf 132 Mrd. GRD (387 Mio. [fmxeuro]) im Jahr 2000 angewachsen. In diesem Jahr waren die Eigenmittel auf beinahe Null zurückgegangen (645 Mio. GRD, weniger als 2 Mio. [fmxeuro]). Auf der Grundlage der nicht geprüften Zahlen, die der Kommission für 2001 übermittelt wurden, sind die Eigenmittel weiter auf - 136 Mio. [fmxeuro] zurückgegangen. - Entsprechend den oben genannten unterschiedlichen Zahlen für 2002(13) und je nach der Höhe der tatsächlich erzielten außerordentlichen Erträge können die Eigenmittel zum 31. Dezember 2002 in einem Bereich von - 209 Mio. [fmxeuro] und - 6 Mio. [fmxeuro] liegen, wobei laut Deloitte - 139 Mio. [fmxeuro] am wahrscheinlichsten sind. Selbst bei günstigster Bewertung der Auswirkungen außerordentlicher Erträge auf die Finanzlage des Unternehmens wird das Eigenkapital in jedem Fall während der Endphase des Umstrukturierungsplans negativ bleiben. - Eigenkapital in dieser Höhe ist für ein weiterhin aktives Unternehmen äußerst ungewöhnlich. Der geprüfte Jahresabschluss belegt, dass die rote Linie eines 50%igen Verlustes des Aktienkapitals 1999 überschritten wurde. Normalerweise löst dies eine sofortige Reaktion der Anteilseigner aus, die entweder eine Kapitalerhöhung und/oder die Durchführung strenger Umstrukturierungsmaßnahmen bezüglich der Kostenstruktur umfasst, was zu einer Anpassung der Unternehmenstätigkeit führen kann. Es hat keine derartige Reaktion von Griechenland gegeben, weder durch eine Erhöhung des Aktienkapitals noch durch wesentliche rechtzeitige Anpassungen des Umstrukturierungsplans. - Angesichts dessen stützt sich das Unternehmen seit Ende 2000 nur auf geliehenes Geld zur Finanzierung seiner Aktivitäten. Im Jahr 2001 hat sich der Bedarf an externen Mitteln, die von Banken und anderen Dritten, Handelspartnern, Zulieferern sowie staatlicher Stellen in Form zusätzlicher Darlehen oder der Stundung von Zahlungen gestellt werden, weiter erhöht. Diese Ausleihungen finanzieren nicht nur die gesamten Anlagegüter des Unternehmens, sondern auch das negative Eigenkapital von 136 Mio. [fmxeuro]. - Die Verschuldung ist in den Jahren 2000 und 2001 erheblich angestiegen. Die Finanzschulden stiegen 2000 um rund 15 Mrd. GRD (rund 44 Mio. [fmxeuro]) und haben sich seit 1999 damit vervierfacht. Außerdem waren die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten um rund 11 Mrd. GRD (rund 32 Mio. [fmxeuro]) gestiegen, während die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen um rund 11 Mrd. GRD über denen von 1999 lagen. In beiden Fällen hatten sich die Beträge im Jahr 2000 gegenüber 1999 verdoppelt. Ein solch starker Schuldenanstieg ist nicht durch eine Ausdehnung der Aktivitäten des Unternehmens begründet; so ist der Umsatz, der bei einer erheblichen Steigerung zu höheren Kosten für Beschaffung, Gehälter usw. hätte führen können, mehr oder weniger stabil geblieben. Die Verschuldung steht vielmehr mit der finanziellen Gesamtlage von OA in Zusammenhang und mit den mangelnden Mitteln des Unternehmens, seinen laufenden Finanzverpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen. - Laut dem geprüften Jahresabschluss von OA wuchsen die laufenden Verbindlichkeiten(14) insgesamt von 39 Mrd. GRD (116 Mio. [fmxeuro]) im Jahr 1999 auf 86 Mrd. GRD (252 Mio. [fmxeuro]) im Jahr 2000 an. Im Jahr 2001 stieg die langfristige Verschuldung um 187 Mio. [fmxeuro] wegen des staatlich verbürgten Darlehens zur Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug von OA an den Flughafen AIA Spata. - Im Jahr 2001 nahmen die laufenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten um weitere 90 Mio. [fmxeuro] zu: von 252 Mio. [fmxeuro] im Jahr 2000 auf geschätzte 342 Mio. [fmxeuro] im Jahr 2001. Sie haben sich gegenüber 1999 fast verdreifacht. Die Zahlen belegen, dass die Verbindlichkeiten von OA im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen von 19 Mio. [fmxeuro] im Jahr 1999 auf 29 Mio. [fmxeuro] im Jahr 2000 und fast 44 Mio. [fmxeuro] Ende 2001 angestiegen sind. Zwischen Ende 1999 und 2001 haben sich die Steuerschulden von OA verzehnfacht (10 Mio. [fmxeuro] 1999, 33 Mio. [fmxeuro] 2000 und 99 Mio. [fmxeuro] 2001). Auch dieser Anstieg ist nicht durch Änderungen der Aktivitäten des Unternehmens begründet, die erhöhte Verbindlichkeiten verursacht hätten. Bezüglich der tatsächlichen Lage von OA ist im Gegenteil festzustellen, dass das Umlaufvermögen, das in der Regel durch kürzerfristige Verbindlichkeiten wie oben beschrieben finanziert wird, von 313 Mio. [fmxeuro] im Jahr 2000 auf 301 Mio. [fmxeuro] nach den nicht geprüften Zahlen für 2001 leicht zurückgegangen ist, was normalerweise den Finanzierungsbedarf reduziert. Der akute Mittelbedarf zum Ausgleich kürzlich erlittener Verluste ist die einzige Begründung für die beschriebene Entwicklung. - Das Gearing-Verhältnis ist eine der Kennzahlen, die in der Entscheidung von 1998 für die Überwachung der Durchführung des Umstrukturierungsplans vorgegeben wurde. Dieses Verhältnis berechnet sich als die Summe aller Verbindlichkeiten des Unternehmens geteilt durch das Eigenkapital(15) Je nach Investitionen und Betriebsergebnis in dem jeweiligen Jahr hätte es zwischen 2,22 und 2,76 (schlechtester Wert für das Jahr 2000) liegen sollen. Nach einem positiven Auftakt 1998 (2,01 statt 2,22) bewirkte das Gewicht der Verschuldung zusammen mit einem schlechten Betriebsergebnis im Jahr 1999 eine Verschlechterung auf 3,87. Ende 2000, als das Eigenkapital fast aufgezehrt war, machten die Verbindlichkeiten das 303-fache des Eigenkapitals aus, sodass das Gearing-Verhältnis 303 betrug. - Heute kann das Verhältnis wegen des negativen Eigenkapitals nicht mehr sinnvoll berechnet werden. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass OA ein Unternehmen in Finanzschwierigkeiten ist, das weit von jeder Möglichkeit entfernt ist, ohne äußere Interventionen die Bestandsfähigkeit zu erreichen. Ein Gearing-Verhältnis von 2,76 (das im Umstrukturierungsplan von 1998 für das Jahr 2000 maximal zulässige Verhältnis) erfordert, wenn man es zu der Gesamtverschuldung(16) für 2000 und 2001 in Beziehung setzt, ein OA-Nettoeigenkapital von mindestens 200 bis 300 Mio. [fmxeuro], falls die außerordentlichen Erträge 2002 verwirklicht werden können. Die einzige Methode zur Erhöhung des Eigenkapitals besteht bei der jetzigen Finanzlage des Unternehmens in einer entsprechenden Mittelzuführung zum Kapital durch die Anteilseigner. Die Kapitalzuführung müsste sich auf 340 bis 450 Mio. [fmxeuro] belaufen, wenn das derzeitige negative Eigenkapital ausgeglichen werden soll (Stand 2001). - Die genannten Zahlen stellen die mindestens erforderliche Kapitalzuführung dar, wenn angenommen wird, dass OA 2003 die Gewinnschwelle zumindest erreicht. Unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen und Verpflichtungen des geltenden Umstrukturierungsplans, der von der Kommission 1998 genehmigt wurde, eingehalten werden, könnte OA noch eine letzte darin vorgesehene Tranche von 23 Mio. [fmxeuro] (7,8 Mrd. GRD) erhalten. Nicht nur wurden die Bedingungen und Verpflichtungen nur teilweise erfuellt, auch die letzte Tranche der Umstrukturierungsbeihilfe von 1998 in Höhe von 23 Mio. [fmxeuro] (7,8 Mrd. GRD) erreicht bei weitem nicht den oben genannten Mindestbetrag, der für eine Kapitalerhöhung erforderlich wäre, um die Verbindlichkeiten von OA zu erfuellen. (117) Schlussfolgerung - Griechenland hat sich der Kommission gegenüber verpflichtet, die Umstrukturierungspläne von 1994 und 1998 durchzuführen. Die meisten dort festgelegten Ziele wurden nicht erreicht. Außerdem wurden die in den Plänen vorgeschriebenen Bedingungen und Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfuellt. Das Unternehmen befindet sich weiterhin in ernsten Finanzschwierigkeiten. Die beschriebene Finanzlage von OA und die genannten ernsten Schwierigkeiten führen sowohl kurzfristig als auch langfristig zu einer mangelnden Bestandsfähigkeit. 5.1.2. Die Einführung eines Managementinformationssystems (MIS) (118) Bezüglich der Effektivität des von OA im September 1999 eingeführten Informationssystems haben Alan Stratford and Associates, die zur Prüfung herangezogenen unabhängigen Sachverständigen, ausgeführt: "Die Berater haben sich davon überzeugt, dass das Management zutreffende und zuverlässige Informationen erhalten wird, vorausgesetzt, dass Daten gemäß den festgelegten Zeitplänen eingegeben werden". Das Informationssystem hätte gemäß der Kommissionsentscheidung von 1998 spätestens im Dezember 1998 eingerichtet werden sollen. Laut den Beratern hängt der Erfolg des Systems von der "vertraglichen Regelung und wirksamen Umsetzung eines neuen Ertragsabrechnungssystems" ab, das Daten für die Berechnung von Erträgen und Profitabilität bereitstellt. Die Berater ermittelten zwei weitere mögliche Schwachstellen des Systems, die damit zusammenhängen, dass das MIS nicht bei allen OA-Tochtergesellschaften (z. B. Olympic Aviation) eingesetzt wird und bestimmte wesentliche Managementinformationen noch nicht einbezogen sind, was es dem Management erheblich erschwert, einen zuverlässigen Überblick über das gesamte Luftfahrtgeschäft zu erlangen. (119) In den am 11. April 2002 übermittelten Informationen führte Griechenland aus, dass der Termin 31. Dezember 1998 unrealistisch war, da dies bedeutet hätte, ein MIS innerhalb von vier Monaten einzurichten. Griechenland legte der Kommission auch Angaben zu dem derzeit bei OA eingesetzten MIS als Anhang 39 der genannten Informationen vor und gab an, dass die Einführung dieses Systems im Oktober 2000 abgeschlossen und es seither im Einsatz war. (120) Laut Anhang 39 wird das MIS nicht bei den Tochtergesellschaften eingesetzt, insbesondere weder bei Olympic Airways noch Macedonian Airlines, die beide Luftverkehrsdienste durchführen. Der Kommission liegen keine Belege dafür vor, dass das System erfolgreich eingeführt wurde und ob es jemals als "vollständige betriebsfähiges und angemessenes Managementinformationssystem" zur Verfügung stand, wie es in der Kommissionsentscheidung von 1998 gefordert wurde. Aus den vorgelegten Informationen (Anhang 39, Seite 4) geht hervor, dass das System nicht in dem für eine vollständige Einführung nötigen Ausmaß zugänglich gemacht wurde. Ein beschränkter Zugang wurde ab Oktober 2000 gewährt. Die tatsächliche Anwendung des Informationssystem ist durch die der Kommission vorliegenden Informationen nicht belegt, noch spiegeln sich entsprechende Ergebnisse in den der Kommission übermittelten Daten wider. (121) Der wichtigste Beleg dafür, dass das MIS nicht betriebsfähig ist, wird von den bestellten Jahresabschlussprüfern von OA (SOL SA Wirtschaftsprüfer) in den Prüfvermerken der Jahresabschlüsse für die Jahre 1998, 1999 und 2000 und durch die enormen Verzögerungen bei der Prüfung der Abschlüsse geliefert. (122) Prüfvermerke können im Allgemeinen in drei große Kategorien unterteilt werden. Am vorteilhaftesten und am häufigsten ist der Fall, dass der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt wird und die Abschlussprüfer mithin bestätigen, dass der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens gibt. Demgegenüber kann in sehr schwerwiegenden Fällen oder bei Betrugsverdacht die Bestätigung des Jahresabschlusses verweigert werden. Dazwischen liegt die Grauzone des so genannten "eingeschränkten Bestätigungsvermerks", bei dem die Abschlussprüfer den Jahresabschluss unter der Bedingung bestätigen, dass in dem Vermerk auch ihre Bedenken oder Einschränkungen genannt werden. Hierbei sind manche Einschränkungen in bestimmten Fällen unvermeidlich, beispielsweise bei der Prüfung im allerersten Geschäftsjahr oder bei einer wesentlich geänderten Bilanzpolitik. Dies ist jedoch die Ausnahme und hat für den vorliegenden Fall keine Bedeutung. Ein "eingeschränkter Bestätigungsvermerk" ist - ausgenommen in den oben genannten Sonderfällen - für ein Unternehmen immer negativ, den es zu vermeiden versuchen wird, indem es die Wirtschaftsprüfer davon zu überzeugen sucht, ihre Bedenken zurückzunehmen. Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk hat immer Auswirkungen auf die Position eines Unternehmens gegenüber Kunden, Zulieferern und Kreditinstituten. (123) Die letzten geprüften OA-Jahresabschlüsse der Jahre 1998, 1999 und 2000 waren alle mit eingeschränkten Prüfvermerke versehen, die in finanzieller Hinsicht auf schwerwiegende Probleme hinwiesen und sich wie folgt gestalteten: (124) Einschränkungen hinsichtlich des Prüfprozesses und seines Umfangs sowie bezüglich Beschränkungen der Prüfung. Bezüglich des Jahres 1998 führen die Abschlussprüfer aus: "Bis heute (Anm.: 10. September 1999) haben wir keine ausreichende Zahl von Bestätigungsschreiben für bedenkliche Verbindlichkeiten und Forderungen erhalten." Für 1999 hieß es: "Die Salden bestimmter Forderungs- und Verbindlichkeitskonten wurden nicht vollständig geprüft, für die aufgrund von Diskrepanzen, Überkreuzprüfungen, fehlender Daten usw. Rückstellungen (...) vom Ergebnis gebildet wurden." Ebenso wurden "Verzögerungen bei der Durchführung der Schlussbuchungen der Bilanz und Vorgänge, die wesentlich von der einheitlichen Anwendung der Inventurmethode über die Jahre betroffen waren" genannt. Im Jahresabschluss 2000 heißt es bezüglich der überfälligen Erstellung des Abschlusses: "Die genannte Verzögerung hat unsere Möglichkeiten beschränkt, grundlegende Prüfungsverfahren (physische Zählung, Überprüfung und Abstimmung von Barbeständen und Beständen an bargeldähnlichen Zahlungsmittel, von Lagerbeständen und andere Vermögensgegenstände) anzuwenden." (125) Die Kommission entnimmt dem Vorstehenden, dass die Abschlussprüfer - um einen nichtnegativen Bestätigungsvermerk erteilen zu können - die Öffentlichkeit, an die sich der Vermerk richtet, daran erinnern mussten, dass üblicherweise nach den berufsständischen Regeln vorzunehmende Arbeiten und Bewertungen nicht vollständig durchgeführt werden konnten, da einschlägige Belege nicht verfügbar waren. Da bei einer Abschlussprüfung nie eine hundertprozentige Prüfung erfolgt, wird die Einhaltung üblicher Rechnungsprüfungsgrundsätze sowohl nach einzelstaatlichen Vorschriften als auch nach internationalen Rechnungsprüfungsgrundsätzen verlangt, auf die sich die Abschlussprüfer am Beginn ihres Bestätigungsvermerks beziehen. Im Fall von OA sollen die Anmerkungen im Bestätigungsvermerk darauf hinweisen, dass die Einhaltung üblicher Rechnungsprüfungsgrundsätze nicht gewährleistet werden konnte. (126) Einschränkungen hinsichtlich des Rechnungswesens, Managements und der internen Kontrolle. Für das Jahr 1998 merkten die Abschlussprüfer an: "Allgemein muss das Ertragsbuchhaltungssystem und das gesamte Rechnungswesen verbessert werden, um die vollständige Einhaltung von Standards und Grundsätzen für das Rechnungswesen sicherzustellen." Im Bestätigungsvermerk für 1999 gingen die Abschlussprüfer einen Schritt weiter: "Die unvollständige Nachverfolgung von Erträgen und die Schwächen der Organisation des Rechnungswesens zusammen mit der Ineffizienz der internen Kontrolle machen unverzüglich Maßnahmen zur Behebung dieser erheblichen Schwachpunkte erforderlich." Im Bestätigungsvermerk für 2000 wurde diese Kritik nicht nur genauer, sondern auch harscher geäußert: "Der unvollständige Einsatz des Ertragsinformationssystems, der zu einer mangelhaften Überwachung der Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten geführt hat, sowie die erheblichen Mängel in der Infrastruktur des Rechnungswesens des Unternehmens zusammen mit der fehlenden internen Kontrolle machen unverzüglich Maßnahmen zur Behebung dieser erheblichen Schwachpunkte erforderlich." (127) Aus den aufeinanderfolgenden Vermerken geht eindeutig hervor, dass die Abschlussprüfer mit dem Informationssystem von OA nicht nur unzufrieden waren und ihm kein Vertrauen schenkten, sondern im Laufe der Jahre auch zunehmende Bedenken hatten. Wo der Bestätigungsvermerk 1998 die Notwendigkeit einer Verbesserung der Ertragsbuchhaltung und des Rechnungswesens erwähnte, wird im Vermerk 1999 die Notwendigkeit betont, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung auf der Ertragsseite sowie bezüglich der als unzureichend bezeichneten internen Kontrolle zu ergreifen. Im Jahresabschluss 2000 äußerten die Abschlussprüfer eine noch kritische Meinung. Nicht nur die Ertragsbuchhaltung, sondern alle Schlüsselaspekte der Beziehungen zu Dritten (einschließlich Kunden und Lieferanten) wurden als mangelhaft bezeichnet und unmittelbarer Maßnahmen für bedürftig befunden. Was die interne Kontrolle angeht, ist das Urteil völlig eindeutig: was 1999 noch von Ineffizienz die Rede, wurde 2000 das völlige Fehlen bemängelt. (128) Folglich kann die Kommission nicht zu dem Schluss kommen, dass ein Managementinformationssystem eingeführt wurde. Die Abschlussprüfer, die mit dessen Kontrolle weitgehend befasst waren, haben den Abwärtstrend über die Jahre eindringlich geschildert, was dem Management keine Illusionen bezüglich der Überwachung seiner Maßnahmen ließ und keinem Dritten Vertrauen in die Leistung des Unternehmens einflößte. Darüber hinaus ist die vor kurzem erfolgte Auslagerung des Ertragssystems ein weiterer Beleg für die bislang schlechte Leistung des Unternehmens in dieser Hinsicht. Diese Auslagerung scheint nicht nur mit Bemühungen zur Kostenminderung im Zusammenhang zu stehen, sondern auch mit einer völlig fehlenden internen Organisation in diesem Bereich und mit zeitlichen Aspekten. (129) Die Verzögerung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse bestätigt den negativen Gesamttrend, den die Abschlussprüfer in ihrem Vermerk aufzeigen. (130) Die Kommission weist darauf hin, dass geprüfte Jahresabschlüsse von OA im Umstrukturierungszeitraum nie pünktlich vorgelegt wurden. Nach griechischem Recht, insbesondere Artikel 43 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 2190/1920 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr spätestens 20 Tage vor der Hauptversammlung zu veröffentlichen. Die Hauptversammlung ist sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahrs einzuberufen. Außerdem muss ein Luftfahrtunternehmen nach Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 "seinen Genehmigungsbehörden in jedem Geschäftsjahr ohne unangemessene Verzögerung den geprüften Abschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr vorlegen". Seit 1998 war Olympic Airways jedoch nicht in Lage, geprüfte Jahresabschlüsse pünktlich vorzulegen. - Der Jahresabschluss 1998 wurde, wie aus dem Prüfvermerk hervorgeht, am 10. September 1999 fertiggestellt, mehr als achteinhalb Monate nach Ende des Geschäftsjahrs. Dies stellte bereits eine Fristüberschreitung nach griechischem Recht ebenso wie nach allgemeiner europäischer Übung dar, wo eine Frist von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs gilt. - Für den Jahresabschluss 1999 wurde der Prüfvermerk am 11. Dezember 2001 erteilt, fast zwei Jahre nach Ende des Geschäftsjahrs 1999 und mehr als fünf Monate nach dem Ende der Frist für das Geschäftsjahr 2000. - Als Folge davon wurde der Prüfvermerk für den Jahresabschluss 2000 am 1. August 2002 erteilt, 17 Monate nach Ende des Geschäftsjahres und nach Ende der Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses 2001. - Für das Geschäftsjahr 2001 wurde der Kommission kein Jahresabschluss vorgelegt. Es ist daher zweifelhaft, dass ein solcher vorhanden ist. Nach Einschätzung des OA-Managements, die in der Sitzung vom 16. Oktober 2002 mündlich geäußert wurde, wäre mit der Unterzeichnung des Jahresabschlusses bestenfalls Anfang 2003 zur rechnen, mithin ein Jahr nach Ende des Geschäftsjahrs und mindestens mit sechs Monaten Fristüberschreitung. (131) Das Problem der Erstellung des geprüften Jahresabschlusses hat sich wieder einmal nicht gebessert, sondern verschlimmert oder ist, die die obigen Ausführungen zeigen, zumindest auf einem Besorgnis erregenden Niveau geblieben. Nach Auffassung der griechischen Behörden belegt die geringer werdende Fristüberschreitung, dass sich die Situation bessert. Die Kommission verweist dagegen auf die zwischen 1998 und den Folgejahren eingetretene Verschlechterung. Sollte die Fristüberschreitung weiter reduziert werden können, ist zu hoffen - ohne dass dies jedoch sicher wäre -, dass der Jahresabschluss 2002 oder möglicherweise 2003 pünktlich vorgelegt wird. (132) Diese aufgelaufenen Verspätungen führen zu weiteren Schwierigkeiten, weil das Management sich für das Tagesgeschäft nicht auf ordnungsgemäß geprüfte Jahresabschlüsse stützen kann. Außerdem erhalten weder Anteilseigner noch Dritte je eine ordentlichen Ausblick und die nötige Sicherheit bezüglich der Leistung des Unternehmens und seiner Ergebnisse. Die Verzögerungen in Verbindung mit den eingeschränkten Prüfvermerken der Abschlussprüfer können nur zu größerem Misstrauen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse und der damit zusammenhängenden Daten führen. Die Schlussfolgerungen von Deloitte & Touch in ihren Berichten an die Kommission(17) von 1998 und 1999, die in dieselbe Richtung gehen, gelten weiterhin. Griechenland hat die Kommission nicht von Maßnahmen in Kenntnis gesetzt, die die künftige Lage verbessern könnten. (133) Angesichts dessen ist bei der Heranziehung nicht geprüfter Daten für 2001 (was unerlässlich ist, um ein endgültiges Bild zu erlangen) große Vorsicht walten zu lassen. In den letzten Jahren sind erhebliche Abweichungen zwischen den vom Unternehmen zuletzt bekannt gegebenen Zahlen und den schließlich im geprüften Jahresabschluss genannten Zahlen zu erkennen. In ihrer Bewertung der Zahlen für 1997 haben die von der Kommission ernannten Sachverständigen Deloitte & Touche festgestellt, dass sich die Angaben zum Unternehmensergebnis zwischen der letzten Prognose und der endgültigen Zahl von einem Nettogewinn von 15 Mrd. GRD zu einem Verlust von - 7 Mrd. GRD geändert hatten. (134) Griechenland meldete zum 11. April 2002(18) einen Nettoverlust für das Jahr 2000 von geschätzt rund - 26 Mrd. GRD (rund 76,3 Mio. [fmxeuro]). Diese Zahl musst

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.