Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2388 der Kommission vom 10. August 2022 zu der von Dänemark durchgeführten Staatlichen Beihilfe SA.57991 – 2021/C (ex 2021/NN) zum Ausgleich für die Universaldienstverpflichtung von Post Danmark A/S im Jahr 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5706)

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Quellenkennung: 32023D2388. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Anzahl der Zustellungen (130) (und nicht der Anzahl der Sendungen) ausmachen. PwC begründet dies damit, dass bei gemeinsamer Zustellung eines Produkts der Universaldienstverpflichtung und eines Produkts, das nicht unter die Universaldienstverpflichtung fällt, dem Produkt, das nicht unter die Universaldienstverpflichtung fällt, nur die zusätzliche Zeit der Zustellung in denselben Briefkasten wie das Produkt der Universaldienstverpflichtung zugerechnet wird. Auf der Grundlage dieser Erläuterung kam PwC im Jahr 2014 nicht nur zu dem Schluss, dass die angewandten Grundsätze und Methoden für die Kostenzuweisung den regulatorischen Anforderungen entsprechen, sondern auch, dass die Grundsätze und Methoden angemessen und sinnvoll sind. Später kam Deloitte in seiner Überprüfung im Jahr 2021 zu einer ähnlichen Schlussfolgerung (siehe Erwägungsgrund 257). (267) In Bezug auf die Stellungnahmen von Danske Medier (Erwägungsgründe 34 bis 36) stellt die Kommission fest, dass der Begriff der „inkrementellen Kosten“, dessen Verwendung nach Ansicht von Danske Medier zu einer überhöhten Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung führe, dazu dient, die Kosten zu kategorisieren, was ein von der Kostenzuweisung getrennter Prozess ist. Es bedeutet nicht, dass alle Kosten, die für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung erforderlich sind, dem Universaldienst zugerechnet werden, wenn sie auch für andere Dienstleistungen als den Universaldienst erforderlich sind (vgl. Beispiel in Erwägungsgrund 97). In Bezug auf die Annahme von Danske Medier, dass Post Danmark die Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung zur Deckung hoher Verluste ihres sonstigen Geschäfts verwende, das nicht mit der Universaldienstverpflichtung zusammenhängt, stellt die Kommission fest, dass sie dafür keine Beweise gefunden hat und dass die Universaldienstverpflichtung nach der Kostenrechnung gemäß den geltenden Vorschriften (DAWI-Rahmen, Richtlinie 97/67/EG und nationale Rechnungslegungsvorschriften) sowohl mit als auch ohne Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung im Jahr 2020 zu einem Nettodefizit führt (Erwägungsgrund 153, Fn. 81). (268) Im Hinblick auf die mutmaßlich komplexe Struktur der PostNord Group und deren Auswirkungen auf die Aufsicht (Erwägungsgrund 36) stellt die Kommission fest, dass Post Danmark mit der Universaldienstverpflichtung betraut ist und nicht andere Unternehmen der Gruppe, zu der sie gehört. Die Aufsicht sollte sich daher auf Post Danmark konzentrieren, was auch tatsächlich der Fall ist. Die Unternehmensstruktur der PostNord Group ist für die Überwachung der Rechnungslegung von Post Danmark im Hinblick auf die diesem Unternehmen gewährte Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung unerheblich. 6.3.1.5.   Einhaltung der Vorschriften der EU für das öffentliche Auftragswesen (269) Unter Rn. 19 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Die Beihilfe ist nur dann nach Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn die zuständige Behörde bei der Betrauung des betreffenden Unternehmens mit der Erbringung der Dienstleistung die geltenden EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen befolgt hat oder sich verpflichtet, diese zu befolgen. Hierzu zählen alle Voraussetzungen im Hinblick auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, die sich unmittelbar aus dem Vertrag und gegebenenfalls dem Sekundärrecht der Union ergeben. Erfüllt eine Beihilfe diese Bestimmungen und Voraussetzungen nicht, so wird davon ausgegangen, dass sie die Entwicklung des Handels in einem Ausmaß beeinträchtigt, das den Interessen der Europäischen Union im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags zuwiderläuft.“ (270) Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, ein Ausschreibungsverfahren für die Benennung des Universaldiensteanbieters durchzuführen. (271) Im vorliegenden Fall haben sich die dänischen Behörden gemäß Richtlinie 97/67/EG für die direkte Beauftragung von Post Danmark entschieden. Daraus folgt, dass die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht anwendbar sind und dass die direkte Beauftragung von Post Danmark als Universaldiensteanbieter im Einklang mit Rn. 19 des DAWI-Rahmens von 2012 steht. 6.3.1.6.   Nichtdiskriminierung (272) Unter Rn. 20 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Betraut eine Behörde mehrere Unternehmen mit der Erbringung ein und derselben Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sollten die Ausgleichsleistungen für jedes dieser Unternehmen anhand derselben Methode berechnet werden.“ (273) Gemäß Abschnitt 14 des Postgesetzes wird nur Post Danmark mit der Universaldienstverpflichtung betraut. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die Anforderung gemäß Rn. 20 des DAWI-Rahmens von 2012 nicht anwendbar ist. 6.3.1.7.   Berechnung der Nettokosten des Postuniversaldienstes im Jahr 2020 (274) Nach dem Einleitungsbeschluss hat Dänemark zusätzliche Informationen vorgelegt, um die Stichhaltigkeit seiner Berechnung der Nettokosten zu belegen, für die es die NAC-Methode verwendet. In Anbetracht bestimmter Stellungnahmen von Beteiligten und zur weiteren Verbesserung der Berechnung der NAC hat Dänemark bestimmte Parameter der NAC geändert. 6.3.1.7.1.   Net-avoided-cost-Methode (275) Unter Rn. 21 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Die Höhe der Ausgleichsleistung darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Nettokosten für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen einschließlich eines angemessenen Gewinns zu decken.“ In diesem Zusammenhang heißt es unter Rn. 24 des DAWI-Rahmens von 2012: „Die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlichen bzw. wahrscheinlich erforderlichen Nettokosten sollten unter Anwendung der Net-avoided-cost-Methode (Methode zur Berechnung der vermeidbaren Nettokosten) ermittelt werden, sofern dies nach dem EU-Recht oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist; andernfalls sollte die genannte Methode nach Möglichkeit zur Anwendung kommen.“ (276) Unter Rn. 25 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Nach der Net-avoided-cost-Methode werden die Nettokosten, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlich sind oder erforderlich sein dürften, als Differenz zwischen den Nettokosten des Dienstleistungserbringers aus der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und den Nettokosten desselben Dienstleistungserbringers ohne eine solche Verpflichtung berechnet.“ (277) Die NAC bestehen aus der Differenz der Gewinne von Post Danmark zwischen dem sogenannten faktischen Szenario (das der tatsächlichen Situation entspricht, in der Post Danmark im Rahmen der Universaldienstverpflichtung tätig ist) und dem kontrafaktischen Szenario (das einer hypothetischen Situation entspricht, in der Post Danmark nicht mit der Universaldienstverpflichtung betraut ist). (278) In seinen ursprünglichen Berechnungen schätzte Dänemark die NAC für 2020 auf 394 Mio. DKK (ca. 53 Mio. EUR). Dieser Wert wurde nach den Stellungnahmen der Beteiligten auf 385,625 Mio. DKK korrigiert (vgl. Erwägungsgründe 172 bis 177), was deutlich über der angemeldeten Ausgleichsleistung von 225 Mio. DKK (ca. 30 Mio. EUR) liegt. Die von Dänemark vorgelegte Berechnung der NAC wird im Folgenden ausführlicher beschrieben. Beschreibung des faktischen Szenarios (279) Das faktische Szenario für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 berücksichtigt den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb von Post Danmark und stützt sich auf den Jahresabschluss von Post Danmark für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2020 und die zum Zeitpunkt der Anmeldung (d. h. am 12. März 2021, siehe Erwägungsgrund 16 des Einleitungsbeschlusses) erstellten Prognosen für November und Dezember 2020. (280) Die wichtigsten Marktannahmen, die der geschätzten Entwicklung der Einnahmen in diesem Zeitraum zugrunde liegen, lauten wie folgt: 1. Der BtC-Markt wird aufgrund des zunehmenden elektronischen Handels ein erhebliches Wachstum erfahren. 2. Die zunehmende Digitalisierung wird sich weiterhin auf das Briefaufkommen auswirken, da die Versender im Finanzsektor sowie die öffentliche Hand noch dabei sind, ihren Briefverkehr auf digitale Post umzustellen. 3. Der Markt für Zeitungs- und Zeitschriftensendungen verlagert sich hin zu Omni-Channel-Geschäftsmodellen mit einem Schwerpunkt auf einer Kombination aus digitalen Kanälen und Druckerzeugnissen, wodurch die Mengen dieser Postdienstleistungen erheblich sinken. (281) Die geschätzten Einnahmen und Kosten von Post Danmark im Rahmen des faktischen Szenarios entsprechen den in Tabelle 4 dargestellten Zahlen: Tabelle 4 Faktisches Szenario Aufschlüsselung der Einnahmen (in Mio. DKK) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Dezember 2020 Sparbrief […] Ausgeführter Brief […] Eingeführter Brief […] Zeitschriften/Zeitungen […] Sonstigen Frankierungen (einschließlich Postwertzeichen) […] Sonstige Postsendungen […] Prioritärer Brief […] BtB national […] BtC Abholung […] BtC Inland […] CtX (131) […] Ausgeführte Pakete […] Eingeführte Pakete […] Sonstige Logistik […] Sonstige Pakete […] Sonstige betriebliche Erträge […] Gesamteinnahmen [4 500 -5 500 ] Aufschlüsselung der Kosten (in Mio. DKK) Personalkosten […] Sonstige Aufwendungen […] Kapitalbeteiligungen […] Abschreibung […] Gesamtkosten [–5 500 {-}–4 500 ] Gewinn in Mio. DKK [– 500 -0 ] Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios (282) Dänemark legte ein kontrafaktisches Szenario mit bestimmten Änderungen im Hinblick auf das Netz und das Zustellverfahren Post Danmarks im Vergleich zum faktischen Szenario vor. (283) In diesem Szenario würden die folgenden Tätigkeiten im Rahmen der Universaldienstverpflichtung eingestellt, da sie sich nach Ansicht Dänemarks ohne die Universaldienstverpflichtung insgesamt negativ auf das Geschäft von Post Danmark auswirken würden: 1. Bekanntmachungen mit Rückschein (132); 2. Zeitungen und Zeitschriften; 3. internationale Brief- und Paketsendungen, die im Rahmen des Weltpostvertrags und anderer internationaler Postverträge befördert werden (die im Jahr 2020 mit einem negativen EBIT von rund […] Mio. DKK Verluste erwirtschaftet haben). Die Einstellung der internationalen Brief- und Paketsendungen im Rahmen des Weltpostvertrags hat auch die Schließung des internationalen Post- und Paketzentrums am Flughafen Kopenhagen zur Folge. Post Danmark würde nur noch ein- und ausgehende Paketsendungen im Rahmen der Franchisevereinbarung mit DPD über das DPD-Netz und dessen Kooperationspartner sowie über das konzerneigene Netz der PostNord Group anbieten; 4. kostenlose Zustellung von Blindensendungen. (284) Neben der Einstellung bestimmter Dienste würde Post Danmark seine Dienstleistungen durch folgende Änderungen optimieren: 1. Die Hauszustellung von Geschäftsbriefen würde im kontrafaktischen Szenario nur noch in größeren Städten erfolgen, während die Hauszustellung von Geschäftsbriefen in ländlichen Gebieten und kleineren Städten eingestellt würde. In ländlichen Gebieten und kleineren Städten würde es eine Abholoption geben. Dies würde bedeuten, dass Post Danmark an einem Tag in der Woche jeden Haushalt in den größeren Städten, für den sie eine Zustellung hat, anfahren würde und somit mehr Sendungen konsolidieren und die Anzahl der Strecken in ländlichen Gebieten und kleineren Städten erheblich reduzieren kann. 2. Post Danmark würde ein Briefsortierzentrum schließen und die Zahl der Verteilzentren von [10-20] auf [10-20] reduzieren. 3. Gemäß der Universaldienstverpflichtung ist Post Danmark verpflichtet, auf einer Reihe kleinerer Inseln Postfilialen mit umfassenden Serviceleistungen zu unterhalten, d. h. Filialen, die alle von der Universaldienstverpflichtung erfassten Dienstleistungen anbieten. Im kontrafaktischen Szenario würde Post Danmark auf kleineren Inseln ohne feste Verbindung keine umfassende Serviceleistung anbieten. Stattdessen wäre bei den Servicestellen auf diesen kleineren Inseln eine begrenzte Auswahl an Postprodukten erhältlich. Sollten die Bewohner der kleinen Inseln Dienstleistungen benötigen, die auf der Insel nicht verfügbar sind, müssten sie diese online erwerben oder eine Servicestelle auf dem Festland aufsuchen. 4. Post Danmark würde die Zahl der Briefkästen von 4 800 auf [4 000-4 800] reduzieren. Ein Netz von [4 000-4 800] Briefkästen wäre in einem Szenario, in dem Post Danmark keinen Beschränkungen aus der Universaldienstverpflichtung unterliegt, aus wirtschaftlicher Sicht optimal. 5. Post Danmark würde den Einsatz von Qualitätsmessungen verringern. Die Einzelgenehmigung aus dem Jahr 2016 (die bis zum Jahr 2020 verlängert wurde) sieht vor, dass Post Danmark ein unabhängiges Forschungsinstitut mit der Durchführung monatlicher repräsentativer Qualitätsmessungen für Inlandsbriefe, die der Universaldienstverpflichtung unterliegen, beauftragt. (285) Tabelle 5 enthält eine Aufschlüsselung der vermeidbaren Kosten und entgangenen Einnahmen im kontrafaktischen Szenario für jeden der in den Erwägungsgründen 283 und 284 aufgeführten Aspekte. Die entgangenen Einnahmen und die vermeidbaren Kosten werden nach den Unterschieden zwischen dem faktischen und dem kontrafaktischen Szenario aufgeschlüsselt. Tabelle 5 Vermeidbare Kosten und entgangene Einnahmen Vermeidbare Kosten (in Mio. DKK) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Optimierung des Geschäftsbriefdienstes […] Einstellung der kostenlosen Zustellung von Blindensendungen […] Einstellung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften […] Internationale Brief- und Paketpostsendungen im Rahmen des Weltpostvertrags […] Optimierung der Anzahl an Briefkästen […] Optimierung des Produktangebots auf kleinen Inseln ohne feste Verbindung […] Verringerung des Einsatzes von Qualitätsmessungen […] Einstellung von Bekanntmachungen mit Rückschein […] Summe der vermeidbaren Kosten [1 500 -2 500 ] Entgangene Einnahmen (in Mio. DKK) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Optimierung des Geschäftsbriefdienstes […] Einstellung der kostenlosen Zustellung von Blindensendungen […] Einstellung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften […] Internationale Brief- und Paketpostsendungen im Rahmen des Weltpostvertrags […] Optimierung der Anzahl an Briefkästen […] Optimierung des Produktangebots auf kleinen Inseln ohne feste Verbindung […] Verringerung des Einsatzes von Qualitätsmessungen […] Einstellung von Bekanntmachungen mit Rückschein […] Summe der entgangenen Einnahmen [1 500 -2 500 ] Vermeidbare Brutto-/Nettokosten [400 -900 ] (286) Die Zahlen der nachstehenden Tabelle 6 ergeben sich aus der Anpassung der Einnahmen und Kosten des faktischen Szenarios (siehe Tabelle 4) auf der Grundlage der Auswirkungen der Annahmen des kontrafaktischen Szenarios (siehe Tabelle 5). Tabelle 6 Kontrafaktisches Szenario Aufschlüsselung der Einnahmen (in Mio. DKK) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Dezember 2020 Sparbrief […] Ausgeführter Brief […] Eingeführter Brief […] Zeitschriften/Zeitungen […] Sonstigen Frankierungen (einschließlich Postwertzeichen) […] Sonstige Postsendungen […] Prioritärer Brief […] BtB national […] BtC Abholung […] BtC Inland […] CtX […] Ausgeführte Pakete […] Eingeführte Pakete […] Sonstige Logistik […] Sonstige Pakete […] Sonstige betriebliche Erträge […] Gesamteinnahmen [2 500 -3 500 ] Aufschlüsselung der Kosten (in Mio. DKK) Personalkosten […] Sonstige Aufwendungen […] Kapitalbeteiligungen […] Abschreibung […] Gesamtkosten [– 3 500 {-}– 2 500 ] Gewinn in Mio. DKK [0 -500 ] Beschreibung des Verfahrens zur Berechnung der NAC (287) Die NAC entsprechen den vermeidbaren Kosten abzüglich der entgangenen Einnahmen des kontrafaktischen Szenarios, korrigiert um immaterielle Vorteile. Vermeidbare Kosten (288) Die vermeidbaren Kosten sind in Tabelle 5 aufgeführt. Der größte Teil der Kosteneinsparungen ergibt sich aus dem Personalabbau. Entgangene Einnahmen (289) Die entgangenen Einnahmen sind in Tabelle 5 aufgeführt und umfassen insbesondere den Verlust von Geschäften infolge der Einstellung bestimmter Dienstleistungen. (290) Post Danmark hat die entgangenen Einnahmen, die sich aus der Optimierung der Dienstleistungen ergeben, anhand der Erfahrungen aus früheren Änderungen der Preise und des Produktangebots geschätzt. Post Danmark hat insbesondere das Kundenverhalten in Bezug auf Preisänderungen kontinuierlich beobachtet und es anhand von Preiselastizitäten und Kundenbefragungen prognostiziert. Immaterielle Vorteile (291) Immaterielle Vorteile können zur Verbesserung der Rentabilität beitragen, die ein Postdienstleister aufgrund seines Status als Universaldiensteanbieter genießt. Sie können im faktischen und kontrafaktischen Szenario häufig nicht erfasst werden, müssen aber dennoch bei der Berechnung der NAC berücksichtigt werden und werden daher in der Regel separat ausgewiesen. (292) Zu den immateriellen Vorteilen könnten Größen- und Verbundvorteile, Werbeeffekte durch geistiges Eigentum, Nachfrageeffekte aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung, Vorteile durch die flächendeckende Versorgung, Verhandlungsmacht und bessere Kundenakquise gehören. (293) Die von Dänemark bei der Berechnung der NAC berücksichtigten immateriellen Vorteile sind: i) die Mehrwertsteuerbefreiung (A), ii) der Wert des geistigen Eigentums (B) und iii) Vorteile aus Philatelieprodukten und nicht benutzten Postwertzeichen (C). Die Vorteile im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerbefreiung und dem geistigen Eigentum belaufen sich auf insgesamt […] Mio. DKK. Der Vorteil aus Philatelieprodukten und nicht benutzten Postwertzeichen beläuft sich auf 10,375 Mio. DKK. Dänemark berücksichtigt iv) Größenvorteile (D), v) Verhandlungsmacht (E) und vi) flächendeckende Versorgung (F) nicht, da es diese nicht als immateriellen Vorteil ansieht. Die Beteiligten bringen vor, dass auch mehrere andere immaterielle Vorteile hätten berücksichtigt werden müssen. Diese werden nachstehend in Abschnitt 6.3.1.7.3.1 bewertet. A   – Mehrwertsteuerbefreiung (294) Gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie, die im dänischen Mehrwertsteuergesetz umgesetzt wurde (133), sind die von der Universaldienstverpflichtung erfassten Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nicht für Dienstleistungen, für die individuelle Bedingungen ausgehandelt wurden. Die Befreiung bedeutet, dass Post Danmark einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Kunden hat, die die Mehrwertsteuer nicht abziehen können, z. B. Privatpersonen. Die teilweise Befreiung von der Mehrwertsteuer hat den Nachteil, dass Post Danmark die für Käufe im Zusammenhang mit der Erbringung von mehrwertsteuerbefreiten Dienstleistungen (Universaldienste) gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen kann. (295) Der Vorteil wird auf der Grundlage eines kontrafaktischen Szenarios berechnet, in dem das gesamte Geschäft von Post Danmark der Mehrwertsteuer unterliegt. Der Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung ergibt sich aus einer erhöhten Nachfrage nach den Produkten von Post Danmark. Ohne die Mehrwertsteuerbefreiung wären die Preise für einige Kunden höher (Kunden, die die Mehrwertsteuer nicht abziehen können). Dies würde zu einem veränderten Kundenverhalten führen, was einen Einnahmeverlust aufgrund rückläufiger Mengen bedeuten würde. Das Kundenverhalten und die Einnahmeverluste werden auf der Grundlage von Preiselastizitäten berechnet. Bei den Berechnungen wird berücksichtigt, dass die Mehrwertsteuerbefreiung andererseits die Möglichkeit verringert, die in den Vorleistungen von Post Danmark enthaltene Mehrwertsteuer zurückzufordern. (296) Die Berechnung der Auswirkungen der Mehrwertsteuerpflicht beruht auf der Annahme, dass die Mehrwertsteuer zusätzlich zu den jeweiligen Preisen erhoben wird. Daher führt die Einführung der Mehrwertsteuer zu einer Preiserhöhung von 25 % (Mehrwertsteuersatz in Dänemark), allerdings nur für die Kunden, die die Mehrwertsteuer nicht abziehen können. Bei diesen Kunden wird es zu einer Verhaltensänderung kommen. Die entgangenen Einnahmen, die sich aus der Verhaltensänderung dieser Kunden ergeben, belaufen sich auf […] Mio. DKK (was […] Mio. Sendungen entspricht) und setzen sich zusammen aus: 1. einem Rückgang der Inlandsbriefe ([…] Mio. DKK, entsprechend […] Mio. Sendungen); 2. einer Verringerung der ausgeführten Briefe ([…] Mio. DKK, entsprechend […] Mio. Sendungen); 3. einer Verringerung der Zeitschriftensendungen ([…] Mio. DKK, entsprechend […] Mio. Sendungen). (297) Die Verringerung der Kosten, die dadurch entstehen, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, beläuft sich auf […] Mio. DKK. Dieser Betrag umfasst erhöhte Vorsteuerabzugsmöglichkeiten ([…] Mio. DKK, basierend auf Daten aus dem Jahr 2019) und […] Mio. DKK für Kosteneinsparungen aufgrund von Sendungsverlusten (d. h. Einzelsendungen, sonstige Briefe und Zeitschriften zusammen). (298) Der Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung für Universaldienste ohne individuell ausgehandelte Bedingungen wird daher im Jahr 2020 auf […] Mio. DKK geschätzt. Tabelle 7 zeigt die Vorteile, die Post Danmark durch die Mehrwertsteuerbefreiung auf Universaldienste im Jahr 2020 erzielt hat. Tabelle 7 Bewertung der Mehrwertsteuerbefreiung (in Mio. DKK) im Jahr 2020 Kostensenkung […] Einnahmeverluste […] Wert der Mehrwertsteuerbefreiung […] B   – Wert des geistigen Eigentums (299) Der Wert des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung ergibt sich insbesondere aus der Werbung an sichtbaren Kontaktstellen, wie Briefkästen, Anlagen für die Selbstabholung von Paketen durch die Kunden und einigen Fahrzeugen von Post Danmark. (300) Post Danmark hat die Vorteile aus dem Wert des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung auf der Grundlage einer Bewertung des Markenwerts von Post Danmark (für alle seine Dienstleistungen, d. h. Dienstleistungen im Rahmen der Universaldienstverpflichtung und Dienstleistungen, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen) geschätzt, die von einem externen Marktforschungsanalysten für das Jahr 2020 vorgenommen wurde (134). Die Bewertung des Markenwerts wird im Verhältnis zur Anzahl der von Post Danmark eingerichteten sichtbaren Kontaktstellen und auf der Grundlage des Preises pro Quadratmeter für die Präsentation von Außenwerbung geschätzt. (301) Genauer gesagt, hat der Analyst die Präsentation von Post Danmark berechnet, indem er das Verkehrsaufkommen (d. h. die Anzahl der Person

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.