Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2388 der Kommission vom 10. August 2022 zu der von Dänemark durchgeführten Staatlichen Beihilfe SA.57991 – 2021/C (ex 2021/NN) zum Ausgleich für die Universaldienstverpflichtung von Post Danmark A/S im Jahr 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5706)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D2388. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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oder einer anderen direkten Analyse der Kostenverursachung ergibt. Darüber hinaus stellt Dänemark fest, dass die Behauptungen von ITD unbegründet und identisch mit denen in der Sache T-561/18 seien, die das Gericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2021 zurückgewiesen hat (80). 5.2.   Ordnungsgemäße Anwendung der NAC-Methode (153) In Bezug auf die NAC-Methode betont Dänemark, dass, selbst wenn die NAC als zu hoch angesehen würden, dies nicht bedeute, dass auch die Ausgleichsleistung zu hoch sei, da die tatsächliche Ausgleichsleistung nur 58 % der NAC ausmache (81). (154) Um weiterhin sicherzustellen, dass keine Überkompensation stattfindet, werden die dänischen Behörden im Einklang mit ihren Standardverfahren und mit Unterstützung eines staatlich zugelassenen Rechnungsprüfers eine nachträgliche Überprüfung der tatsächlichen NAC für das Jahr 2020 auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen für 2020 vornehmen. 5.2.1.   Annahmen im kontrafaktischen Szenario (155) Neben den Punkten, an denen die Kommission ausdrücklich Zweifel geäußert hat (d. h. die Verkleinerung des Unternehmens und die Reduzierung der Sortier- und Verteilzentren), macht Dänemark zudem die folgenden Anmerkungen in Bezug auf die Kritik der Beteiligten am kontrafaktischen Szenario (Erwägungsgründe 40 bis 45). Ein korrektes kontrafaktisches Szenario sei kein Szenario, in dem Post Danmark die Zustellung von Briefen in ländlichen Gebieten vollständig einstellen würde (und damit auf alle Einnahmen verzichten würde, die sie in diesen Gebieten im faktischen Szenario erzielt). Vielmehr sei es realistisch, die Dienstleistungen in ländlichen Gebieten zu optimieren. Dies bedeute eine Herabsetzung des Dienstleistungsniveaus (z. B. keine Hauszustellung mehr, sondern eine Abholoption), aber die Beibehaltung der Zustellung. Dies senke die Kosten und bringe den Verzicht auf einige (aber nicht alle) Einnahmen mit sich. (156) Die Beteiligten sind der Ansicht, dass die kostenlose Zustellung von Blindensendungen nicht eingestellt würde. Dänemark bestätigt, dass die kostenlose Zustellung von Blindensendungen tatsächlich eingestellt würde (82), wie dies bereits im Beschluss von 2018 der Fall war (Erwägungsgrund 160, Tabelle 2 dieses Beschlusses). (157) Insbesondere in Bezug auf das DPD-Netz (Erwägungsgrund 42) stellt Dänemark fest, dass es sich dabei um einen Dienst handelt, der unter der Marke DPD vermarktet werde und im faktischen Szenario bereits existiere sowie über ein eigenes Netz verfüge (83), das von der derzeitigen internationalen Post- und Paketzustellung von Post Danmark, die das Unternehmen gemäß dem Weltpostvertrag durchführt, völlig abgetrennt und verschieden sei. Die Vereinbarung mit DPD werde von der PostNord Group geschlossen und gelte daher für die nordischen Länder. Die Vereinbarung mit DPD werde zumindest in den kommenden Jahren bestehen bleiben, da sie zunächst bis zum […] befristet ist. Die Einstellung des eigenen grenzüberschreitenden Postdienstes von Post Danmark im Rahmen des Weltpostvertrags habe keine Auswirkungen auf die Kosten im Zusammenhang mit den DPD-Paketen. (158) In Bezug auf den angeblichen Ersatz der landesweiten Zustellung von Geschäftsbriefen durch eine Zustellung an einem Tag pro Woche in städtischen Gebieten (Erwägungsgrund 44) stellt Dänemark fest, dass diese Behauptung falsch sei und dass Post Danmark im kontrafaktischen Szenario weiterhin die Zustellung von Geschäftsbriefen anbieten würde, allerdings mit einem geringeren Dienstleistungsniveau (siehe Erwägungsgrund 155). (159) Hinsichtlich des Ersatzes von Postfilialen durch Servicestellen auf kleineren Inseln (Erwägungsgrund 45) stellt Dänemark fest, dass Post Danmark entgegen dem im Beschluss von 2018 dargelegten kontrafaktischen Szenario im kontrafaktischen Szenario für 2020 weiterhin Einzelsendungen (Briefe und Pakete) anbieten würde, da die Zustellung von Einzelsendungen im Gegensatz zu der Situation, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung für die Jahre 2017 bis 2019 bei der Kommission herrschte, im faktischen Szenario für 2020 nun rentabel ist. Die derzeitige Rentabilität von Einzelsendungen sei das Ergebnis einer Kombination aus geringeren Mengen und höheren Preisen sowie der Umsetzung eines neuen Produktionsmodells. Aus diesem Grund blieben die Postfilialen erhalten; jedoch würde auf kleineren Inseln ohne feste Verbindung das Produktangebot in den Filialen im Vergleich zum faktischen Szenario eingeschränkt. Briefe und Pakete können weiterhin in einer Filiale abgeholt und/oder aufgegeben werden; jedoch sollte beispielsweise ein Paketschein online, über eine App oder in einer Postfiliale auf dem Festland gekauft werden. Auf einer kleineren Insel ohne feste Verbindung wäre es nicht mehr möglich, einen Paketschein zu kaufen. 5.2.2.   Auswirkungen der Verkleinerung auf den Marktanteil (160) Dänemark erklärt, dass die Rechtssache der Tschechischen Post, auf den sich die Beteiligten beziehen (Erwägungsgrund 46), zeige, dass die Schließung bestimmter Postfilialen im kontrafaktischen Szenario zu einem Rückgang der Menge führen kann, da bestimmte Kunden zu Wettbewerbern wechseln und einige Kunden ihre Nachfrage reduzieren würden. Post Danmark schließe jedoch im kontrafaktischen Szenario keine Postfilialen (oder „Poststellen“) (Erwägungsgrund 159), weshalb Dänemark der Ansicht ist, dass die Rechtssache der Tschechischen Post für die Berechnung der NAC der Universaldienstverpflichtung von Post Danmark für das Jahr 2020 nicht von Bedeutung sei. (161) Dänemark räumt ein, dass das verringerte Dienstleistungsniveau im kontrafaktischen Szenario infolge der Optimierung des Geschäftsbriefdienstes zu einem Mengenrückgang führen würde. Dies würde zu entgangenen Einnahmen sowohl bei den Produkten der Universaldienstverpflichtung als auch bei Produkten, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, führen. Dänemark bringt vor, dass es die entgangenen Einnahmen sowohl für prioritäre Geschäftsbriefe als auch für Geschäftsbriefe zum Sparpreis in die NAC aufgenommen habe. 5.2.3.   Immaterielle Vorteile 5.2.3.1.   Flächendeckung (162) In Bezug auf die Flächendeckung (Abschnitt 3.2.5.1) verweist Dänemark auf die Schlussfolgerungen des Gerichts in der Rechtssache T-561/18. In dieser Rechtssache vertrat das Gericht die Auffassung, dass die von den Beschwerdeführern vorgelegten Beweise nicht belegen, dass ein immaterieller Vorteil im Zusammenhang mit der Flächendeckung in die Berechnung der NAC für den Zeitraum 2017-2019 einzubeziehen sei (84). Da sich die Beteiligten auf dieselben Beweise stützen, ist Dänemark der Ansicht, dass im vorliegenden Fall die gleiche Schlussfolgerung gezogen werden sollte. (163) Darüber hinaus — und dies gilt für alle potenziellen immateriellen Vorteile — sollte die Flächendeckung nur insoweit als immaterieller Vorteil in die Berechnung der NAC einbezogen werden, als Post Danmark die Flächendeckung ohne die Universaldienstverpflichtung nicht aufrechterhalten würde und sofern Post Danmark einen Vorteil aus dieser Flächendeckung hat. Da Post Danmark die Flächendeckung im kontrafaktischen Szenario (die geografische Abdeckung ist dieselbe) vor allem aufgrund seiner Tätigkeit im Bereich des Paketdienstes aufrechterhält, ergebe sich die Flächendeckung als solche nicht aus der Universaldienstverpflichtung, sondern aus anderen Tätigkeiten, die im kontrafaktischen Szenario beibehalten werden. In diesem Zusammenhang weist Dänemark darauf hin, dass sich die meisten von den Beteiligten vorgelegten Beweise (85), die belegen sollen, dass Post Danmark die Flächendeckung als immateriellen Vorteil in das kontrafaktische Szenario hätte einbeziehen müssen, auf Pakete beziehen, und dies würde das Argument Dänemarks nur stützen. Ein weiteres Beweismittel (86) sei veraltet und berücksichtige nicht die seit dem Jahr 2000 durchgeführte Digitalisierung. (164) In Bezug auf eine andere Studie von ARCEP (87), auf die sich die Beteiligten beziehen, erklärt Dänemark, dass diese Studie eher die Annahme stütze, dass der Flächendeckung im kontrafaktischen Szenario kein Wert beigemessen wird. In dem Bericht werde nämlich festgestellt, dass sich die Flächendeckung von La Poste (dem französischen Postunternehmen) in einem kontrafaktischen Szenario nicht grundlegend ändern würde, sodass die Flächendeckung, die sich aus der Universaldienstverpflichtung ergibt, keinen immateriellen Vorteil für die Zwecke der Berechnung der NAC darstellt (88). Der Bericht von ARCEP stütze daher lediglich die Schlussfolgerungen des Gerichts in Erwägungsgrund 154 der Rechtssache T-561/18, nämlich dass zu prüfen sei, ob die Flächendeckung einen immateriellen Vorteil darstellt, und dass sie nicht systematisch als ein bei der Berechnung der NAC abzuziehender Vorteil betrachtet werden solle. (165) Der von ITD vorgelegte Bericht der belgischen Regulierungsbehörde IBPT (89) stütze diese Schlussfolgerung ebenfalls, da nach einer spezifischen Bewertung der Situation von Bpost festgestellt wurde, dass die Flächendeckung für Bpost keinen immateriellen Vorteil darstellt, da der einzige Vorteil, den Bpost daraus zieht, dass sie ihre Dienste auf dem gesamten belgischen Staatsgebiet erbringen muss, in der Steigerung der Menge besteht, was ein Vorteil ist, der im kontrafaktischen Szenario erfasst wird (90). 5.2.3.2.   Ansehen des Unternehmens und Markenwert (166) Hinsichtlich der Frage, ob das Ansehen eines Unternehmens ein immaterieller Vorteil für die Zwecke der NAC ist (Abschnitt 3.2.5.2), stellt Dänemark fest, dass es keinen positiven Wert darstelle, der Universaldiensteanbieter in Dänemark zu sein. Dänemark räumt jedoch ein, dass dies in anderen Ländern anders sein könnte. In Dänemark wurde das Dienstleistungsniveau abgesenkt (statt der Zustellung innerhalb eines Tages erfolgt die Zustellung jetzt innerhalb von fünf Tagen) und die Preise wurden erhöht. Dies habe dazu geführt, dass die Öffentlichkeit Post Danmark mit einem teuren und langsamen Dienst in Verbindung bringt. Dies wirke sich auch auf Pakete aus, die innerhalb eines Tages zugestellt werden, sofern es sich nicht um einen „Maxibrief“ handelt, der unter die Zustellung innerhalb von fünf Tagen fällt. (167) Dänemark ist der Ansicht, dass verschiedene Analysen die Auffassung stützten, dass der Ruf des Unternehmens Post Danmark schwach sei: 1. Eine vom Reputation Institute im Jahr 2019 durchgeführte Imageanalyse (91) zeigt, dass die Unternehmensmarke von PostNord (Post Danmark firmiert in Dänemark unter dem Namen „PostNord“) eine schwache Leistung aufweist und dass der Markenwert im Laufe der Jahre zurückgegangen ist. Das Reputation Institute kommt zu dem Schluss, dass PostNord im Vergleich zu seinen Wettbewerbern eine deutlich geringere Markenstärke aufweist und dass selbst neu etablierte Marken in der Branche einen höheren Rückhalt genießen. Darüber hinaus empfiehlt das Reputation Institute für die Zukunft eine deutliche Steigerung der […], da die derzeitige Markenstärke ein Hindernis für […] oder sogar […] darstellt. 2. Eine Rangliste der Imageanalyse des dänischen Instituts für Wirtschaftsforschung (IFO) zeigt, dass PostNord seit 2009 beim Gesamtimage vergleichsweise schlecht abschneidet und seit 2017 die absolute Schlussposition einnimmt, als das dänische Unternehmen mit dem schlechtesten Image aller in die Analysen einbezogenen Unternehmen. (168) Darüber hinaus weist Dänemark darauf hin, dass es nicht richtig sei, dass Post Danmark das ausschließliche Recht hat, das Wort „Danmark“ zu verwenden. Nach den Vorschriften des Weltpostvertrags und des Postgesetzes müssen die von Post Danmark herausgegebenen Postwertzeichen das Wort „Danmark“ enthalten; es handelt sich jedoch nicht um ein ausschließliches Recht im Allgemeinen. 5.2.3.3.   Briefkästen (169) In Bezug auf das Vorbringen, Post Danmark habe das Recht, Briefkästen an öffentlichen Gebäuden anzubringen (Abschnitt 3.2.5.3), weist Dänemark darauf hin, dass Post Danmark bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen, die Eigentümer des Gebäudes sind, einen Antrag stellen müsse, wenn es Briefkästen an diesem Gebäude anbringen möchte (92). Am Straßenrand aufgestellte Briefkästen müssen von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Im Allgemeinen hätten alle Postunternehmen das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Briefkästen aufzustellen (93). 5.2.3.4.   Postwertzeichen (170) Die Beteiligten bringen vor, dass nicht benutzte Postwertzeichen und für philatelistische Zwecke aufbewahrte Postwertzeichen als immaterieller Vorteil in die Berechnung der NAC einbezogen werden sollten, und verweisen auf den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2018 bezüglich der Tschechischen Post (Abschnitt 3.2.5.4). (171) Im kontrafaktischen Szenario würde Post Danmark entweder weiterhin Postwertzeichen herausgeben (z. B. mit dem Aufdruck „PostNord“ anstelle von „Denmark“) und ihre Philatelieprodukte beibehalten oder auf Aufkleber anstelle von Postwertzeichen umsteigen. Um eine konservative Berechnung durchzuführen, erklärt sich Post Danmark jedoch bereit, einen Vorteil in Form von nicht benutzten Postwertzeichen und Philatelieprodukten abzuziehen. (172) Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss von Post Danmark wird die Verbindlichkeit von Post Danmark in Form der nicht benutzten Postwertzeichen der Kunden berechnet. Für das Jahr 2020 wurde der Betrag auf 30 Mio. DKK festgesetzt. Dänemark erkennt an, dass das zinslose Darlehen, das Post Danmark dadurch (in Form von nicht benutzten Postwertzeichen) erhält, einen Vorteil für Post Danmark darstellt. Der Vorteil wird als Zinskosten für ein verzinsliches Darlehen in Höhe der Verbindlichkeiten von Post Danmark in Form von nicht benutzten Postwertzeichen berechnet. Der Zinssatz wird konservativ mit [0-5] % angesetzt, sodass sich der Wert im Jahr 2020 auf ca. […] DKK beläuft: (173) Post Danmark erachtet den Zinssatz von [0-5] % als konservativ, da er auf einer Verrechnungspreisanalyse eines konzerninternen Darlehens beruht, das wesentlich höher war als die 30 Mio. DKK für nicht benutzte Postwertzeichen. Post Danmark hat von der PostNord Group spezifische Informationen über ein Darlehen erhalten, das auf den folgenden Annahmen beruht: 1. Beginn der Laufzeit am 1. Januar 2020; 2. Laufzeit von zwei Jahren; 3. Kapitalbetrag von 30 Mio. DKK. (174) Auf dieser Grundlage wurden Post Danmark Darlehensinformationen zu den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt: 1. Betriebskapitalkreditfazilität Cibor (94): […] W (95) + [0-5] % 2. Ein fester Zinssatz von [0-5] % pro Jahr (175) Daraus folgt, dass für ein Darlehen von 30 Mio. DKK ein fester Zinssatz von [0-5] % pro Jahr gilt, der deutlich unter dem angewandten Zinssatz von [0-5] % pro Jahr liegt. Der daraus resultierende Vorteil beläuft sich auf […] DKK. (176) Wenn Post Danmark auf Aufkleber umstellen würde, ist davon auszugehen, dass es auch nicht genutzte Aufkleber geben würde. Daher sei die Einbeziehung des gesamten Vorteils von […] DKK den Angaben Dänemarks zufolge sehr konservativ. (177) Darüber hinaus hat Dänemark den aus Philatelieprodukten resultierenden Gewinn mit […] Mio. DKK pro Jahr berechnet. Der Umsatz mit Postwertzeichen, Jahrbüchern, Jahresmappen usw., die nicht zur Frankierung verwendet werden, liegt in der Größenordnung von […] Mio. DKK pro Jahr. Dieser Umsatz setzt sich zusammen aus […] Mio. DKK für die eigentlichen Philatelieprodukte und […] Mio. DKK für Postwertzeichen, die aufgrund ihres offensichtlichen philatelistischen Wertes nicht verwendet werden (96), weil sie entweder gesammelt werden oder unbenutzt verloren gehen. Die zur Berechnung des Gewinns/Verlusts heranzuziehenden Kosten sind in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2 Zu berücksichtigende Kosten zur Berechnung des aus Philatelieprodukten resultierenden Gewinns Gewinn/Verlust Philatelieprodukte Mio. DKK Jahresumsatz […] Herstellung von Produkten für philatelistische Zwecke […] Gestaltung von Postwertzeichen […] Versand […] Kundendienst […] Gemeinkosten […] Gewinn/Verlust […] 5.2.3.5.   Größenvorteile (178) In Bezug auf die Stellungnahmen der Beteiligten zu den Größenvorteilen, die Post Danmark durch die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung für den Vertrieb von Produkten erzielen würde, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen (Abschnitt 3.2.5.5), erklärt Dänemark, dass Größenvorteile nur dann als immaterieller Vorteil in die Berechnung der NAC einfließen sollten, wenn sie ohne die Universaldienstverpflichtung nicht aufrechterhalten würden. (179) Im kontrafaktischen Szenario würde Post Danmark sein landesweites Netz für die Zustellung von Paketen beibehalten, sodass Post Danmark die gleichen Größenvorteile hätte wie im faktischen Szenario. (180) In Bezug auf das DPD-Netz (97) (Erwägungsgrund 58) stellt Dänemark fest, dass diese Tätigkeiten vollständig von den Tätigkeiten im Rahmen der Universaldienstverpflichtung von Post Danmark getrennt seien und auf einer Vereinbarung mit der PostNord Group beruhten. Das DPD-Netz werde im kontrafaktischen Szenario so beibehalten, wie es derzeit im faktischen Szenario betrieben wird. (181) Bezüglich des Artikels vom 6. Juni 2017 über ein neues Paketzentrum im HI-Park in Herning (Erwägungsgrund 58, Fn. 45), erklärt Dänemark, dass das Paketzentrum das starke Wachstum von Post Danmark in den Bereichen Logistik, Paketzustellung (vor allem durch den elektronischen Handel) und Fracht fördere. Dieser Artikel stütze daher nur die Ansicht, dass Post Danmark seine Größenvorteile im kontrafaktischen Szenario beibehalten würde. (182) Bei den Briefen sei der drastische Rückgang der Briefmenge in den letzten Jahren eine große Herausforderung für Post Danmark gewesen, da Post Danmark viele Fixkosten habe, die nicht von der Menge der versendeten Post abhängen. Daher seien die Kosten pro Brief, der von Post Danmark zugestellt wird, stark angestiegen. Die Größe von Post Danmark habe sich somit eher als erheblicher Nachteil erwiesen, da es nicht möglich gewesen sei, die Geschäftstätigkeit an die Marktentwicklung anzupassen. Entgegen den Behauptungen der Beteiligten habe Post Danmark daher nicht von Größenvorteilen aufgrund der Universaldienstverpflichtung profitiert. 5.2.3.6.   Verhandlungsmacht (183) Die Verhandlungsmacht (siehe Abschnitt 3.2.5.6) sollte nach Ansicht Dänemarks nur dann in den NAC berücksichtigt werden, wenn sie sich im kontrafaktischen Szenario verschlechtern oder wegfallen würde. Dies sei Dänemark zufolge nicht der Fall, und die Beteiligten hätten keine Beweise für das Gegenteil vorgelegt. (184) Die Verhandlungsmacht von Post Danmark hänge nach Ansicht Dänemarks nicht von der Universaldienstverpflichtung ab, sondern von der Größe von Post Danmark und der Größe der PostNord Group. Daher hätte Post Danmark im kontrafaktischen Szenario die gleiche Verhandlungsmacht. (185) In Bezug auf das Argument aus dem ERGP-Bericht von 2011 und dem Bericht von Frontier Economics aus dem Jahr 2013, dass Post Danmark aufgrund der Universaldienstverpflichtung einen leichteren Zugang zur Politik und stärkeren Einfluss auf das Regulierungssystem habe als seine Wettbewerber, merkt Dänemark an, dass diese Berichte neun bis elf Jahre alt und veraltet seien, da sie den wichtigen digitalen Umbruch des dänischen Postmarktes nicht berücksichtigten. Darüber hinaus werde in den Berichten lediglich darauf hingewiesen, dass die Rolle des Universaldiensteanbieters möglicherweise Vorteile hinsichtlich der Einflussnahme auf die Regulierungsbehörden und die Politik mit sich bringen könne. In den Berichten heißt es auch, dass es „wenig Beweise für die Vorteile“ gebe und dass es keine Leitlinien zu empfohlenen Bewertungsmethoden gebe, da weitere Untersuchungen erforderlich seien. Nach Ansicht Dänemarks stellten solche vagen und offen formulierten Aussagen keine Beweise dar. (186) In jedem Fall bringt Dänemark vor, dass es sein Eigentum an Post Danmark und die Regulierung des Postsektors rechtlich und funktional voneinander getrennt halte. Entgegen den Behauptungen der Beteiligten verfüge Post Danmark im derzeitigen politischen Klima über kein besonderes politisches Gewicht. Vielmehr hätten der Rückgang des Briefaufkommens und die Notwendigkeit einer Ausgleichsleistung für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung eine politische Debatte über die Zukunft des Postdienstes ausgelöst. (187) Post Danmark verfüge nicht über eine größere Verhandlungsmacht als andere große Unternehmen. Im Gegenteil, die Verhandlungen mit den Gewerkschaften würden von der Erwartung beeinflusst, dass Post Danmark weiterhin die höchsten Standards, beispielsweise in Bezug auf die Löhne, einhält. Dies schwäche die Verhandlungsposition von Post Danmark. Gleiches gelte für die Lieferanten: Post Danmark verfüge nicht über eine größere Verhandlungsmacht als andere große Unternehmen. Im Gegenteil unterliege Post Danmark der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (98) (Sektorenrichtlinie), und alle Verträge mit Lieferanten seien daher Gegenstand öffentlicher Vergabeverfahren. 5.2.3.7.   Werbewirkung (188) In Bezug auf die Werbewirkung (Abschnitt 3.2.5.7) ist Dänemark der Ansicht, dass aus den Erwägungsgründen 134, 135 und 136 des Einleitungsbeschlusses klar hervorgehe, dass der mit der Universaldienstverpflichtung verbundene Wert des geistigen Eigentums sich hauptsächlich aus der Werbung an den sichtbaren Kontaktstellen (z. B. Briefkästen, Anlagen für die Selbstabholung von Paketen durch Kunden, Filialen und einige Fahrzeuge von Post Danmark) ergebe und bei der Berechnung der NAC ordnungsgemäß berücksichtigt worden sei. Der Werbewert der Kontaktstellen von Post Danmark im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung sei von dem externen Beratungsunternehmen Annalect A/S berechnet worden, das auf Marketing und Verbraucherverhalten spezialisiert ist. Annalect A/S habe gründlich und objektiv bewertet, welche Kontaktpunkte in die Berechnung einbezogen werden sollten. 5.2.3.8.   Komplementaritäten auf der Nachfrageseite (189) Dänemark ist der Ansicht, dass Komplementaritäten auf der Nachfrageseite nur dann als immaterieller Vorteil in die Berechnung der NAC einbezogen werden sollten, wenn sie im kontrafaktischen Szenario nicht fortbestehen würden (Abschnitt 3.2.5.8). Die wichtigsten Produkte von Post Danmark, Briefe und Pakete, würden jedoch im kontrafaktischen Szenario erhalten bleiben, sodass alle Komplementaritäten auf der Nachfrageseite zwischen diesen Produkten weiter bestehen würden. (190) Bei den anderen Produkten könnte theoretisch ein immaterieller Vorteil in Form von Komplementaritäten auf der Nachfrageseite festgestellt werden. Es gebe jedoch keine Beweise dafür, dass ein tatsächlicher Vorteil besteht. Tatsächlich könnten Komplementaritäten auf der Nachfrageseite ebenso gut einen Nachteil darstellen, wenn der Verkauf gewinnbringender Produkte zu einem erhöhten Verkauf nicht gewinnbringender Produkte führt. Dänemark erklärt, dass es für Post Danmark keine Anhaltspunkte für ein maßgebliches, signifikantes Maß an Cross-Selling zwischen Post Danmark-Produkten gegeben habe, wenn Privatpersonen Post in einer Filiale aufgeben, oder Anhaltspunkte dafür, dass Privatpersonen in dieser Situation eine spontane Nachfrage nach anderen Produkten von Post Danmark verspüren. Wenn Privatpersonen Post in einen Briefkasten einwerfen, werden schlichtweg keine anderen Produkte verkauft. (191) Bei Geschäftskunden seien an den Verkaufsprozessen professionelle Einkäufer und Entscheidungsträger aus dem Unternehmen des Kunden beteiligt. Den Angaben Dänemarks zufolge habe Post Danmark jedoch keine Anhaltspunkte für eine Kausalität dahin gehend gefunden, dass der Verkauf eines Produkts eine spontane Nachfrage nach anderen Post Danmark-Produkten erzeugt. Dies gelte umso mehr, als es im Unternehmen des Kunden unterschiedlich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.