Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2388 der Kommission vom 10. August 2022 zu der von Dänemark durchgeführten Staatlichen Beihilfe SA.57991 – 2021/C (ex 2021/NN) zum Ausgleich für die Universaldienstverpflichtung von Post Danmark A/S im Jahr 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5706)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D2388. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ienstverpflichtung und den anderen Konten beruht. (33) Darüber hinaus verweisen ITD und Unternehmen 1 auf Seite 22 des Berichts von Rigsrevisionen, in dem Rigsrevisionen zu dem Schluss kommt, dass die von Post Danmark angewendeten Schlüssel zur Kostenzuweisung ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt seien: „Die Untersuchung von PwC [aus dem Jahr 2014 (31)] ergab, dass die Umsetzung der auf dem Prinzip der Grenzkosten basierenden Rechnungslegungsvorschriften durch Post Danmark dazu führte, dass der Großteil der Kosten auf allen Ebenen (Verkauf, Sortierung, Transport und Zustellung) den Konten der Universaldienstverpflichtung zugewiesen wurde, auch wenn die Produkte, die unter die Universaldienstverpflichtung fallen, weniger als die Hälfte aller Produkte ausmachten“ (Hervorhebung durch ITD und Unternehmen 1). Dies bedeute laut ITD und Unternehmen 1, dass Post Danmark nach den Rechnungslegungsvorschriften (der Jahre 2006 und 2011, siehe auch Erwägungsgrund 46 des Einleitungsbeschlusses) verpflichtet sei, sämtliche Gemeinkosten dem Konto der Universaldienstverpflichtung zuzuweisen. (34) Danske Medier vertritt die Auffassung, dass die mithilfe der NAC-Methode für das Jahr 2020 berechnete Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung zu hoch sei, da sie auf der Methode der Zuweisung inkrementeller Kosten beruhe, bei der alle Kosten, die für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung erforderlich sind, vollständig dem Konto der Universaldienstverpflichtung zugewiesen werden. Sie stellen fest, dass diese Methode die Kosten der Universaldienstverpflichtung künstlich erhöhe und geändert werden solle, damit die Gemeinkosten angemessen zwischen dem Konto der Universaldienstverpflichtung und den anderen Konten aufgeteilt werden. (35) Darüber hinaus ist Danske Medier der Ansicht, dass Post Danmark die Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung zur Deckung großer Verluste aus ihrem sonstigen Geschäft verwende, das nicht mit der Universaldienstverpflichtung zusammenhängt. (36) Schließlich brachte Danske Medier vor, dass die Aufsicht über die PostNord Group aufgrund ihrer vorgeblich intransparenten Unternehmensstruktur mangelhaft sei. 3.2.   Ordnungsgemäße Anwendung der NAC-Methode (37) Im Allgemeinen sind alle Beteiligten der Auffassung, dass die im Einleitungsbeschluss dargestellten vermeidbaren Nettokosten (Net Avoided Cost, NAC) von 394 Mio. DKK zu hoch seien und schließen daher nicht aus, dass auch die Ausgleichsleistung in Höhe von 225 Mio. DKK zu hoch sein könnte. 3.2.1.   Eingangsdaten zur Berechnung der NAC (38) ITD, Unternehmen 1, JJD und SLD weisen darauf hin, dass die ihrer Ansicht nach mangelhafte Aufsicht über Post Danmark durch das Verkehrsministerium auch zu der Annahme geführt habe, dass es unsicher sei, ob Post Danmark für die Erstellung seiner Rechnungsabschlüsse alle Daten erfasst hat, und dass dies alle früheren Prüfungen von Post Danmark untauglich mache und bedeute, dass jede zusätzliche externe Überprüfung durch unabhängige Rechnungsprüfer, die sich auf die Jahresabschlussprüfungen von Post Danmark verlassen haben, ebenfalls nicht zuverlässig sei. 3.2.2.   Zugang zu den vollständigen Zahlen, die in die Berechnung der NAC eingeflossen sind (39) ITD, Unternehmen 1, SLD, JJD und Danske Medier bringen vor, dass die Schwärzung sämtlicher Beträge im Einleitungsbeschluss, die Bestandteil der Berechnung der NAC sind, die Beschwerdeführer daran hindere, etwaige Fehler der dänischen Behörden bei ihren Berechnungen zu beurteilen und die faktischen und kontrafaktischen Szenarien zu vergleichen. 3.2.3.   Annahmen im kontrafaktischen Szenario der NAC-Methode (40) Unter Bezugnahme auf die Zweifel der Kommission, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Verkleinerung von Post Danmark und der Schließung eines Sortierzentrums und von Verteilzentren im kontrafaktischen Szenario nicht angemessen berücksichtigt wurden (Erwägungsgründe 149 und 150 des Einleitungsbeschlusses), vertreten ITD, Unternehmen 1, JJD und SLD die Auffassung, dass es nicht plausibel sei, davon auszugehen, dass der Rückgang des Geschäftsvolumens bei Briefen im kontrafaktischen Szenario nicht zu einem Anstieg der Stückkosten von Post Danmark führen würde. Darüber hinaus sind ITD, Unternehmen 1 und SLD der Ansicht, dass die Schließung eines Sortierzentrums und verschiedener Verteilzentren im kontrafaktischen Szenario zwangsläufig zu höheren Stückkosten im kontrafaktischen Szenario führen würde. (41) ITD und Unternehmen 1 sind der Ansicht, dass die Auswirkungen der Einstellung bestimmter Dienstleistungen auf die Kosten im kontrafaktischen Szenario unterschätzt und die Auswirkungen auf die Einnahmen überschätzt worden seien. Sie beziehen sich dabei auf die internationale Brief- und Paketzustellung, den kostenlosen Zustelldienst für Blindensendungen, die landesweite Zustellung von Geschäftsbriefen und den gesamten Zustelldienst im Rahmen der Universaldienstverpflichtung über die Postfilialen. Alle vier Elemente werden in den Erwägungsgründen 42 bis 45 behandelt. 3.2.3.1.   Internationale Zustellung von Briefen und Paketen (42) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD stellen fest, dass Dänemark und Post Danmark davon ausgegangen seien, dass sich die Zustellung von Postsendungen im kontrafaktischen Szenario teilweise auf den Zugang zum im Besitz von La Poste (der französischen Postgesellschaft) befindlichen „DPD-Netz“ stützen werde, der auf einer bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen DPD und PostNord AB beruht. Sie stellen fest, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Kosten der Zusammenarbeit von Post Danmark und DPD im kontrafaktischen Szenario dieselben seien wie im faktischen Szenario, da Post Danmark im kontrafaktischen Szenario eine viel geringere Verhandlungsmacht hätte. Dies würde ihrer Ansicht nach dazu führen, dass die Kosten für den Zugang zum DPD-Netz höher wären als von Dänemark und Post Danmark in ihrer Berechnung der NAC angenommen. 3.2.3.2.   Kostenloser Zustelldienst für Blindensendungen (43) ITD und Unternehmen 1 weisen darauf hin, dass im Kommissionsbeschluss von 2018 (32) im kontrafaktischen Szenario davon ausgegangen wurde, dass Post Danmark den kostenlosen Zustelldienst für Blindensendungen fortführen werde. Sie bringen vor, dass dieser unentgeltliche Dienst folglich auch im kontrafaktischen Szenario für die Berechnung der Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung im Jahr 2020 als fortgesetzt angesehen werden sollte, was zu höheren Kosten führen würde, als von Dänemark und Post Danmark bei ihrer Berechnung der NAC angenommen wurde. 3.2.3.3.   Landesweite Zustellung von Geschäftsbriefen (44) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD stellen fest, dass man davon ausgegangen sei, die landesweite Zustellung von Geschäftsbriefen werde durch eine Zustellung von Geschäftsbriefen in Großstädten an einem Tag pro Woche ersetzt. Da (viele) Kunden nachweislich nur bei Postdienstleistern einkaufen würden, die im ganzen Land zustellen können, sind sie der Ansicht, dass Post Danmark, wenn es die Zustellung von Geschäftsbriefen in ländlichen Gebieten und in Kleinstädten einstellen würde, viele Kunden verlieren und somit im kontrafaktischen Szenario geringere Einnahmen erzielen würde, als Dänemark und Post Danmark bei ihrer Berechnung der NAC angenommen haben. 3.2.3.4.   Zustelldienst im Rahmen der Universaldienstverpflichtung über die Postfilialen (45) ITD und Unternehmen 1 weisen darauf hin, dass im kontrafaktischen Szenario davon ausgegangen worden sei, dass der Zustelldienst im Rahmen der Universaldienstverpflichtung über „Postfilialen“ auf kleineren Inseln durch ein begrenztes Angebot an Zustelldiensten an „Servicestellen“ ersetzt wird, während im Beschluss der Kommission von 2018 davon ausgegangen wurde, dass „Postfilialen“ auf kleineren Inseln ersatzlos geschlossen würden (33). Da keine Gründe dafür vorgebracht wurden, warum dies nicht mehr zutreffe, sind sie der Ansicht, dass die Postfilialen auch im kontrafaktischen Szenario für 2020 ersatzlos geschlossen werden sollten. 3.2.4.   Auswirkungen der Verkleinerung auf den Marktanteil (46) ITD, Unternehmen 1 und JJD vertreten die Auffassung, dass berücksichtigt werden solle, dass Post Danmark durch die Verkleinerung im kontrafaktischen Szenario auch Marktanteile verlieren würde, wodurch die Einnahmen im kontrafaktischen Szenario im Vergleich zu den von Dänemark und Post Danmark bei ihrer Berechnung der NAC angenommenen Werten weiter sinken würden. Alle drei Beteiligten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss der Kommission vom 19. Februar 2018 betreffend die Tschechische Post, in dem ihrer Ansicht nach festgestellt worden sei, dass eine Verkleinerung zu Kundenverlusten und geringeren Einnahmen führt (34). 3.2.5.   Immaterielle Vorteile (47) Alle Beteiligten sind der Ansicht, dass die Kommission bei der Anwendung der NAC-Methode mehrere andere Kategorien von immateriellen Vorteilen hätte berücksichtigen sollen, die ihrer Ansicht nach von Dänemark und Post Danmark bei ihrer NAC-Berechnung nicht berücksichtigt worden seien. Die genannten immateriellen Vorteile werden in den Erwägungsgründen 48 bis 66 beschrieben. 3.2.5.1.   Flächendeckung (48) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD weisen darauf hin, dass die Kommission in den Erwägungsgründen 164 und 165 des Einleitungsbeschlusses erwogen hat, dass es nicht erforderlich sei, die Flächendeckung als immateriellen Vorteil in die Berechnung der NAC im faktischen Szenario einzubeziehen. Zur Veranschaulichung dieser Aussage verweisen sie auf das Urteil in der Sache T-561/18 (35), in der das Gericht entschied, dass Vertreiber von Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen auch auf Zusteller zurückgreifen können, die über keine Universaldienstverpflichtung verfügen. (49) ITD und Unternehmen 1 halten dieses Argument des Gerichts, auf das sich die Kommission stützt, für falsch, da nicht alle Kunden von Post Danmark notwendigerweise bereit seien, bei Anbietern zu kaufen, die über keine Universaldienstverpflichtung verfügen, und viele Regulierungsbehörden anerkannt hätten, dass die Flächendeckung üblicherweise einen Vorteil für den Universaldiensteanbieter darstellt, was trotz der jüngsten Änderung der Kommunikationsgewohnheiten aufgrund technologischer Entwicklungen gelte. Zur Untermauerung ihrer Aussagen verweisen die Beteiligten auf Berichte der Regulierungsbehörden in Belgien (IBPT) aus dem Jahr 2014 (36), in Frankreich (ARCEP) aus dem Jahr 2010 (37), auf einen Bericht von Frontier Economics, der 2013 (38) für die Kommission erstellt wurde, auf einen Bericht der European Regulators Group for Postal Services (ERGP) aus dem Jahr 2014 (39) sowie auf eine Studie von WIK Consult, die für die GD GROW erstellt wurde (40). (50) Darüber hinaus ist SLD der Ansicht, dass die Flächendeckung ein großer Vorteil für Post Danmark sei. SLD bringt vor, dass viele Kunden nur bei einem landesweit tätigen Anbieter einkaufen wollten, und den Kunden bewusst sei, dass der Universaldiensteanbieter das einzige Unternehmen sei, das landesweit zustellen könne, was insbesondere bei einem Umzug in neue Gebiete von Bedeutung sei. SLD verweist in diesem Zusammenhang auf die in Erwägungsgrund 49 angeführten Berichte der ARCEP und Frontier Economics sowie auf einen Bericht der ERGP aus dem Jahr 2011 (41). (51) JJD äußerte sich in ähnlicher Weise und führte weiter aus, dass eine landesweite Flächendeckung für Kunden des elektronischen Handels von entscheidender Bedeutung sei — eine solche Flächendeckung mache fast 70 % des Nettoumsatzes von Post Danmark im Jahr 2020 (42) aus — und dass Post Danmark über viele Kunden in ländlichen Gebieten verfüge. 3.2.5.2.   Ansehen des Unternehmens und Markenwert (52) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD bringen vor, dass Post Danmark aufgrund der Universaldienstverpflichtung berechtigt sei, Postwertzeichen mit dem Wort „Danmark“ zu drucken und das Symbol des goldenen gekrönten Kutschenhorns in öffentlichen Postfilialen zu verwenden, was den Kunden Vertrauen in die erbrachten Dienstleistungen vermittele. (53) ITD und Unternehmen 1 sind der Ansicht, dass die Kommission zwar anführe, dass das Ansehen des Unternehmens nur mit der Briefzustellung zusammenhängt (43), die meisten nationalen Behörden jedoch anerkennen würden, dass das Ansehen des Unternehmens mit der Tätigkeit als Universaldiensteanbieter als solcher zusammenhänge. SLD bringt ferner vor, dass der markenfördernde Wert der Universaldienstverpflichtung nicht nur mit der Briefzustellung verbunden sei. (54) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD bringen vor, dass die Möglichkeit, aufgrund des Markenwerts höhere Preise für Postdienste zu verlangen, berücksichtigt werden solle, dies jedoch von Dänemark und Post Danmark bei der Berechnung der NAC ignoriert worden sei. 3.2.5.3.   Briefkästen (55) ITD, Unternehmen 1, SLD und JJD bringen vor, dass das Recht, kostenlos (rote) Briefkästen in öffentlichen Gebäuden aufzustellen, und der Wert des Eigentums an allen Briefkästen hätte berücksichtigt werden müssen, während dieses Recht und dieser Wert von Dänemark und Post Danmark bei der Berechnung der NAC nicht berücksichtigt worden seien. 3.2.5.4.   Postwertzeichen (56) ITD, Unternehmen 1 und SLD sind der Ansicht, dass die Ausgabe von Postwertzeichen einen zusätzlichen Wert darstelle, da sie ein Symbol des Vertrauens, der flächendeckenden Versorgung und des guten Rufs des Unternehmens seien und mit dem Zugang zu einem internationalen Netz weltweiter Transportanbieter verbunden seien, was berücksichtigt werden solle. (57) Zur Untermauerung ihrer Auffassung verweisen sie insbesondere auf den Beschluss der Kommission betreffend Czech Post, die vom Gericht in der Sache T-316/18 bestätigt wurde: „[d]er Vorteil, der sich aus dem ausschließlichen Recht des Universaldiensteanbieters zum Verkauf von Postwertzeichen und anderen Wertmarken ergibt, ergibt sich aus der Tatsache, dass einige der verkauften Postwertzeichen und Wertmarken nie benutzt werden (unter anderem weil sie für philatelistische Zwecke aufbewahrt werden). Der Wert dieses Vorteils wird finanziell ausgedrückt als die Summe aus i) dem geschätzten Wert der verkauften und nicht benutzten Postwertzeichen und Wertmarken und ii) einer Schätzung der Einnahmen aus dem Verkauf von Postwertzeichen, Wertmarken und anderen ähnlichen Produkten für philatelistische Zwecke“ (44) (Hervorhebung durch die Beteiligten). 3.2.5.5.   Größenvorteile (58) ITD, Unternehmen 1 und JJD weisen darauf hin, dass Post Danmark, wie aus mehreren Pressemitteilungen (45) hervorgehe, durchaus Größenvorteile habe. Darüber hinaus bringen sie vor, dass mehrere Studien (46) zeigten, dass der Universaldiensteanbieter sein im Rahmen der Universaldienstverpflichtung bestehendes Netzwerk für den Vertrieb von Produkten nutze, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, was somit einen unbestreitbaren Größenvorteil darstelle, der in die Berechnung der NAC einbezogen werden solle. (59) SLD bringt vor, dass Post Danmark als Universaldiensteanbieter nicht nur aufgrund der Möglichkeit, dass das Unternehmen sein im Rahmen der Universaldienstverpflichtung bestehendes Netzwerk für andere Tätigkeiten nutzen könne, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, sondern auch durch die reine Menge an Paketen Größenvorteile habe. (60) Danske Medier ist der Ansicht, dass es falsch sei, Größenvorteile, die sich aus der Universaldienstverpflichtung ergeben, als immateriellen Vorteil auszuschließen. Sie bringen vor, Post Danmark verfüge aufgrund seines Sortier- und Zustellnetzes sowie aufgrund des Einsatzes großer Sortierzentren und spezieller Fahrzeuge für bestimmte Arten der Zustellung über Größenvorteile. 3.2.5.6.   Verhandlungsmacht (61) SLD bringt vor, dass Post Danmark allein aufgrund seines Marktanteils als Universaldiensteanbieter über eine große Verhandlungsmacht verfüge. (62) ITD, Unternehmen 1, JJD und SLD bringen vor, dass aus Berichten (47) hervorgehe, dass die Meinung des Universaldiensteanbieters bei der Politikgestaltung der Regierung besonderes Gewicht habe. 3.2.5.7.   Werbewirkung (63) JJD und SLD bringen vor, dass Post Danmark davon profitiere, Gebäude, Fahrzeuge und die Kleidung der Postangestellten mit ihrem Logo für Werbezwecke nutzen zu können, während die Wettbewerber für diese Werbung zahlen müssten. 3.2.5.8.   Komplementaritäten auf der Nachfrageseite (64) Unter Bezugnahme auf den ERGP-Bericht (48) bringt JJD vor, dass Universaldiensteanbieter ihr im Rahmen der Universaldienstverpflichtung bestehendes Netzwerk für die Erbringung von Diensten nutzten, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, was einen erheblichen Vorteil darstelle. 3.2.5.9.   Ausnahme von Park- und Halteverboten (65) ITD, Unternehmen 1 sowie SLD und JJD bringen vor, dass Post Danmark als Universaldiensteanbieter parken und halten dürfe, ohne Bußgelder oder Gebühren zu zahlen, was in größeren Städten, in denen Wettbewerber für das Parken zahlen müssten, von erheblichem Wert sei. 3.2.5.10.   Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen und zu Kunden-/Nachfragetrends (66) ITD, Unternehmen 1, JJD und SLD sind der Ansicht, dass der Universaldiensteanbieter Zugang zu Kunden- und Nachfragedaten aus öffentlichen Verzeichnissen habe, die zur besseren Vermarktung von Postprodukten und damit zur Kundengewinnung und -bindung genutzt werden könnten (49). 3.2.6.   Die Universaldienstverpflichtung ist ein Vorteil (67) Danske Medier bringt vor, dass Post Danmark Nettoeinnahmen aus der Universaldienstverpflichtung erwirtschafte und daher keine staatliche Unterstützung erhalten solle. (68) Auch ITD, Unternehmen 1 und SLD vertreten die Auffassung, dass die Betrauung mit einer Universaldienstverpflichtung ein Vorteil und kein Nachteil sei. SLD stellt ferner fest, dass die meisten Universaldiensteanbieter ohne die Universaldienstverpflichtung nicht überleben könnten. Sie bringen vor, dass die Universaldienstverpflichtung dem Betreiber enorme Vorteile verschaffe und dass die Tätigkeiten von Post Danmark noch weniger rentabel würden, wenn das Unternehmen die Universaldienstverpflichtung verlöre. JJD vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die Universaldienstverpflichtung fälschlicherweise als Nachteil für Post Danmark angesehen werde, während sie in Wirklichkeit einen Nettonutzen darstelle, da sie zahlreiche Vorteile mit sich bringe. 3.2.7.   Einnahmen aus dem Verkauf von Postwertzeichen (69) ITD, Unternehmen 1, JJD und SLD bringen vor, dass Post Danmark im kontrafaktischen Szenario nicht in der Lage sei, Postwertzeichen auszugeben. Sie vertreten daher die Ansicht, dass die Dienstleistungen von Post Danmark im kontrafaktischen Szenario kostengünstiger seien, als wenn das Unternehmen für den Verkauf von Postwertzeichen im faktischen Szenario bezahlt würde, und dass in der Berechnung der NAC für 2020 die Einnahmen im kontrafaktischen Szenario zu hoch seien. Nach Ansicht der Beteiligten werde dies auch durch den Bericht von Rigsrevisionen bestätigt, in dem laut den Beteiligten festgestellt worden sei, dass Post Danmark einen unangemessen hohen Gewinn für 50-Gramm-Briefe verlangt habe: „Die Untersuchung ergab, dass der Gewinn für Briefe mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm im Zeitraum von 2011 bis 2019 erheblich gestiegen ist“ und dass dies „[n]ach Ansicht von Rigsrevisionen dazu geführt [hat], dass die Verkehrsbehörde nicht über eine ausreichende Grundlage für die Feststellung verfügte, ob die von Post Danmark erzielten Einkünfte aus Postwertzeichen für Briefe angemessen gewesen sind“. Abbildung 2 wurde von den Beteiligten vorgelegt, um diesen Punkt zu belegen. 3.2.8.   Mutmaßliche Doppelerfassung (70) ITD und Unternehmen 1 weisen darauf hin, dass die Kommission, aufgrund der Tatsache, dass die Einnahmen aus dem Versand von Paketen nicht auf Einnahmen aus dem Verkauf von Postwertzeichen beruhen, sorgfältig prüfen müsse, ob keine Doppelerfassung vorliegt, da andere Posten in der Berechnung der NAC sich auf dieselbe Dienstleistung beziehen könnten wie die mit „Frankierung“ bezeichnete Dienstleistung. 3.2.9.   Benchmarking (71) ITD, Unternehmen 1 und SLD bringen vor, dass die von den dänischen Behörden für das Benchmarking herangezogenen Unternehmen, d. h. Danske Fragtmænd, Posten Norge und Deutsche Post, nicht mit Post Danmark vergleichbar seien und das Benchmarking daher die Einnahmen von Post Danmark im kontrafaktischen Szenario nicht rechtfertige. (72) ITD, Unternehmen 1 und SLD weisen darauf hin, dass es sich bei allen drei Unternehmen um rentable Unternehmen mit einem durchweg positiven EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) für den Zeitraum 2017-2019 handele, während Post Danmark in diesem Zeitraum sowohl für seine Tätigkeiten im Rahmen der Universaldienstverpflichtung als auch für seine Tätigkeiten, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, ein negatives EBIT verzeichnet habe. (73) Die Beteiligten erklären, die EBIT-Marge von Post Danmark habe im Jahr 2019 – 4,4 % für die Universaldienste und – 6,9 % für die Nicht-Universaldienste (insgesamt – 11,3 %) betragen. Sie führen weiter aus, dass es unwahrscheinlich erscheine, dass die Verkleinerung von Post Danmark im kontrafaktischen Szenario für 2020 eine EBIT-Marge von insgesamt – 11,3 % aufwiegen und sogar einen Gewinn von 3,8 % sicherstellen könnte (51). Nach Ansicht der Beteiligten sei dies für ein Unternehmen mit einer derart konstanten Verlustbilanz nicht plausibel. (74) ITD und Unternehmen 1 weisen ferner auf die folgenden beiden Unterschiede zwischen Post Danmark und den ausgewählten Unternehmen hin, die sie als geeignete Vergleichsunternehmen für das Benchmarking disqualifizierten: (75) Die Deutsche Post sei nicht mit Post Danmark vergleichbar, da im Jahr 2019 nur 24 % der Einkünfte der Deutschen Post aus inländischen Brief- und Paketdiensten stammten und 70 % der Einkünfte der Deutschen Post aus Tätigkeiten außerhalb Deutschlands resultierten. Das Hauptgeschäft der Deutschen Post seien daher nicht Brief- und Paketdienste, sondern Logistik- und Frachtdienstleistungen. Zudem sei das nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallende Express-Segment der Deutschen Post rentabel, während das nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallende Geschäft von Post Danmark unrentabel sei. (76) Posten Norge sei nicht mit Post Danmark vergleichbar, da auch Posten Norge in erster Linie ein Logistikunternehmen sei, bei dem das Brief- und Paketsegment nur 31 % seiner Einkünfte ausmache, während der größte Teil seiner Einkünfte aus dem Logistiksegment stamme. 3.2.10.   Sortierte Zeitschriftensendungen (77) Danske Medier bringen vor, dass sortierte Zeitschriftensendungen („Sorteret Magasinpost“) gemäß der offiziellen Preisliste zu Preisen von nur 3,50 DKK (0,45 EUR) angeboten würden. Sie bringen vor, dass Preise in dieser Höhe verlustbringend seien und dass ein so hoher Preisnachlass nicht mit den Bestimmungen der Universaldienstverpflichtung vereinbar sein sollte, da Post Danmark seine Preise auf ein Niveau anheben müsse, das Verluste verhindert. 3.3.   Einhaltung der Richtlinie 97/67/EG – Ausschließliche Rechte (78) Nach Ansicht von ITD, Unternehmen 1 und SLD verfüge Post Danmark über das ausschließliche Recht, Postwertzeichen auszugeben und die Einnahmen aus dem Verkauf einzubehalten. Das ausschließliche Recht ergebe sich ihrer Ansicht nach aus dem Weltpostvertrag (52), der in Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Folgendes festlegt: „Postwertzeichen: werden ausschließlich unter der Aufsicht des Mitgliedslandes oder -gebiets in Übereinstimmung mit den Akten des Vereins ausgegeben und in Umlauf gebracht.“ Sie bringen vor, diese ausschließlichen Rechte würden eine rechtswidrige und unvereinbare staatliche Beihilfe für Post Danmark darstellen. 4.   STELLUNGNAHMEN DÄNEMARKS ZUM EINLEITUNGSBESCHLUSS 4.1.   Rechtmäßigkeit der Beihilfe (79) Dänemark hält an seinem Standpunkt fest, dass die Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.