Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2388 der Kommission vom 10. August 2022 zu der von Dänemark durchgeführten Staatlichen Beihilfe SA.57991 – 2021/C (ex 2021/NN) zum Ausgleich für die Universaldienstverpflichtung von Post Danmark A/S im Jahr 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5706)

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igt (siehe Erwägungsgrund 284 Absatz 1 und Tabelle 5). (343) In Bezug auf das Vorbringen der Beteiligten im Zusammenhang mit Postfilialen auf kleineren Inseln (Erwägungsgrund 45) ist anzumerken, dass Post Danmark im kontrafaktischen Szenario für die Universaldienstverpflichtung im Jahr 2020 weiterhin Einzelsendungen anbieten wird, da dies derzeit ein rentabler Teil des Geschäfts ist (aufgrund höherer Preise und Kosteneinsparungen infolge der vollständigen Umsetzung des neuen Produktionsmodells (143), siehe Erwägungsgrund 159). Aus diesem Grund werden die Filialen auf kleinen Inseln ohne feste Verbindung beibehalten, vor allem um den steigenden Mengen im elektronischen Handel Rechnung zu tragen. Allerdings wird sich das Produktangebot in diesen Filialen ändern. Im kontrafaktischen Szenario würden diese Filialen nicht mehr wie im faktischen Szenario als Filialen mit umfassender Serviceleistung fungieren. Diesem Umstand wird in den NAC Rechnung getragen (siehe Erwägungsgrund 344). (344) Die Beteiligten sind, wie in Erwägungsgrund 46 dargelegt, der Ansicht, dass die Schließung von Postfilialen im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt werden sollte, wie dies auch im Fall der Tschechischen Post geschehen ist. Aus dem von Dänemark vorgelegten kontrafaktischen Szenario ergibt sich, dass im kontrafaktischen Szenario keine Schließung von Postfilialen vorgesehen ist (Erwägungsgrund 284 Absatz 3). Auf kleineren Inseln ohne eine feste Verbindung wird das Dienstleistungsniveau jedoch gesenkt. Die Absenkung des Dienstleistungsniveaus und die Auswirkungen auf die Anzahl der prioritären Geschäftsbriefe und der Geschäftsbriefe zum Sparpreis werden im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt (Tabelle 5, siehe „Optimierung des Geschäftsbriefdienstes“ und „Optimierung des Produktangebots auf kleinen Inseln ohne feste Verbindung“). (345) In den Stellungnahmen zum Einleitungsbeschluss verwiesen die verschiedenen Beteiligten auch auf andere Kategorien immaterieller Vorteile, die in den NAC berücksichtigt werden sollten. Diese anderen mutmaßlichen immateriellen Vorteile betreffen die Flächendeckung, das Ansehen des Unternehmens, Größenvorteile, Verhandlungsmacht, Werbeeffekte, Komplementaritäten der Nachfrage, Ausnahme von Park- und Halteverboten, Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen und Nachfragetrends. (346) Hinsichtlich der immateriellen Vorteile, die nicht bereits bei der Berechnung der NAC berücksichtigt wurden, kommt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen: 1. Flächendeckung: Das Gericht stellte in seinem Urteil in der Sache T-561/18 fest, dass die Beschwerdeführer (von denen einer zu den Beteiligten in dieser Rechtssache gehört) nicht nachgewiesen haben, dass die Flächendeckung für Post Danmark einen immateriellen Vorteil infolge der Universaldienstverpflichtung im Zeitraum 2017-2019 darstellt (siehe auch Erwägungsgrund 164 Buchstabe a des Einleitungsbeschlusses). Zudem führte das Gericht aus, dass mit der Flächendeckung im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung nicht immer ein Vorteil verbunden sei. Im vorliegenden Fall stützen sich die Beteiligten auf dieselben Beweise, sodass die Kommission keinen Grund sieht, von der in den Erwägungsgründen 150 bis 159 der Rechtssache T-561/18 dargelegten Schlussfolgerung des Gerichts abzuweichen. Darüber hinaus sollte die Flächendeckung nur dann in den NAC berücksichtigt (d. h. davon abgezogen) werden, wenn sie im kontrafaktischen Szenario nicht aufrechterhalten würde, da dies bedeuten würde, dass es sich um einen aus der Universaldienstverpflichtung resultierenden Vorteil handelt. Im vorliegenden Fall wird die Netzpräsenz jedoch aufrechterhalten, da die geografische Abdeckung von Post Danmark aufgrund der Paket- und Logistiktätigkeiten im Wesentlichen dieselbe ist wie im faktischen Szenario (144). Die Tatsache, dass Post Danmark nicht von der Flächendeckung profitiert, ergibt sich auch aus seiner Erfahrung auf dem Zeitschriftenmarkt, auf dem einige Kunden andere Zusteller als Post Danmark bevorzugen, obwohl diese nicht flächendeckend tätig sind. Dies wurde auch vom Gericht in der Sache T-561/18 bestätigt (145). Eine Studie der ERGP aus dem Jahr 2014, auf die sich die Beteiligten berufen, kann nicht herangezogen werden, um das Vorbringen des Beschwerdeführers zu stützen: Abgesehen davon, dass die Studie selbst bereits sechs Jahre alt ist (im Vergleich zu 2020, dem Jahr, in dem die Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung, die Gegenstand dieses Beschlusses ist, erfolgt), stützt sie sich auf einen noch älteren Bericht von Copenhagen Economics aus dem Jahr 2008. 2. Ansehen des Unternehmens/Markenwert: Post Danmark profitiert nicht von dem Ansehen des Unternehmens und/oder seinem Markenwert als Folge des früheren Monopols und des derzeitigen Status als Universaldiensteanbieter. Tatsächlich ist das Image von Post Danmark in Dänemark im Allgemeinen schlecht und wird mit teuren und langsamen Dienstleistungen in Verbindung gebracht. Auch wenn es gute Gründe für diese teureren und langsameren Dienstleistungen geben mag, wie beispielsweise das rückläufige Briefaufkommen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass sich aus dem Ansehen oder dem Markenwert kein Vorteil ergibt. Dieser Ruf wirkt sich auch auf den Paketmarkt aus, auf dem die gleiche Marke verwendet wird. Das wird durch drei Studien bestätigt: i) Das Reputation Institute stufte Post Danmark in einer Studie aus dem Jahr 2019 auf Platz 49 der Liste der 50 bekanntesten Marken in Dänemark ein und bezeichnete die Marke als „schwach“. Das Institut stellte sogar fest, dass die Marke ein Hindernis für […] oder sogar […] sein könnte; ii) in einer Aktualisierung aus dem Jahr 2020 heißt es, dass der Ruf von Post Danmark immer noch schwach sei und die Unternehmensmarken der Wettbewerber als „stark“ eingestuft würden und iii) das — den Angaben Dänemark zufolge — umfassendste Image-Benchmark-Tool Dänemarks, die Imageanalyse des dänischen Instituts für Wirtschaftsforschung (IFO), bewertet das Ansehen der 140 größten und bedeutendsten Unternehmen Dänemarks (seit 2019 umfasst die Liste 100 Unternehmen). Post Danmark rangiert durchweg unter den 13 Unternehmen am Ende der Liste (beste Platzierung im Jahr 2009 mit Platz 127), wie Abbildung 10 zeigt. Abbildung 10  (146) Das Image von Post Danmark (das unter dem Namen „PostNord“ firmiert  (147) ) in Dänemark. Bis 2019 umfasste die Rangliste 140 Unternehmen, seit 2019 umfasst die Rangliste 100 Unternehmen. 3. Briefkästen: In Bezug auf das Recht, Briefkästen in öffentlichen Gebäuden aufzustellen, den Wert des Eigentums von Post Danmark an Briefkästen sowie das Vorbringen, Post Danmark sei aufgrund seiner Marke in der Lage, höhere Preise zu erheben, kommt die Kommission zu folgendem Schluss: Erstens hat Dänemark bestätigt, dass Post Danmark kein ausschließliches Recht hat, Briefkästen in öffentlichen Gebäuden aufzustellen (Erwägungsgrund 168). Die Eigentümer solcher Räumlichkeiten müssen eine Genehmigung erteilen. Das Gleiche gilt für andere (Post-)Unternehmen, die bestimmte Gegenstände in öffentlichen Gebäuden aufstellen wollen. Der Kommission liegen keine Beweise vor, die das Gegenteil belegen. Zweitens genießt Post Danmark aufgrund der Universaldienstverpflichtung kein gesteigertes Ansehen des Unternehmens und keinen höheren Markenwert (Erwägungsgrund 346 Absatz 2), und dies ist auch ein Grund, warum das Unternehmen keine höheren Preise erheben kann. 4. Postwertzeichen: In Bezug auf die immateriellen Vorteile aus den Philatelieprodukten und nicht benutzten Postwertzeichen wurden die NAC gemäß den von Dänemark vorgelegten Berechnungen angepasst (Erwägungsgrund 305), die die Kommission für angemessen und realistisch hält. 5. Größenvorteile: Die Kommission ist der Auffassung, dass Größenvorteile nur dann als immaterieller Vorteil berücksichtigt werden sollten, wenn sie im kontrafaktischen Szenario nicht beibehalten werden, um eine Doppelerfassung desselben Vorteils sowohl durch die Einnahmen des kontrafaktischen Szenarios als auch durch immaterielle Vorteile zu vermeiden. Da Post Danmark im kontrafaktischen Szenario ein landesweites Netz aufrechterhalten und weiterhin ein hohes Paketaufkommen zustellen würde (insbesondere die inländischen Paketdienste bleiben auf demselben Niveau, vgl. Tabelle 11), würden die Größenvorteile auch im kontrafaktischen Szenario erhalten bleiben. Der Verweis der Beteiligten auf den „Zusammenschluss“ zwischen DPD und Post Danmark ist unerheblich, da die betreffenden Dienste völlig unabhängig von den Universaldiensten sind und unter eine Vereinbarung zwischen der PostNord Group und DPD fallen. Darüber hinaus wird die PostNord Group die Bedienung des DPD-Netzes im kontrafaktischen Szenario in der gleichen Weise aufrechterhalten, wie er im faktischen Szenario durchgeführt wird. Da alle beteiligten Unternehmen (DPD, PostNord Group und Post Danmark) das Profil der nordischen Länder beibehalten werden, wird sich die Verhandlungsmacht von PostNord Group/Post Danmark gegenüber DPD nicht ändern. In Bezug auf das Paketzentrum in Herning (Artikel vom 6. Juni 2017) stellt die Kommission fest, dass dieses Zentrum lediglich die Behauptung stützt, dass die Größenvorteile im kontrafaktischen Szenario bestehen bleiben. Tatsächlich dient das Paketzentrum dazu, das starke Wachstum im Paket- und Logistiksektor zu unterstützen. 6. Verhandlungsmacht: Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verhandlungsmacht nur dann als immaterieller Vorteil berücksichtigt werden sollte, wenn sie sich im kontrafaktischen Szenario verschlechtern oder wegfallen würde. Dies ist jedoch bei Post Danmark nicht der Fall, und die Beteiligten haben keine gegenteiligen Beweise vorgelegt. Die Verhandlungsmacht von Post Danmark ist nicht auf die Universaldienstverpflichtung zurückzuführen, sondern auf seine eigene Größe und die Größe des Konzerns, dem das Unternehmen angehört. Die Beteiligten verweisen auf zwei Berichte, die angeblich belegen würden, dass Verhandlungsmacht (gegenüber der Politik und den Regulierungsbehörden) ein immaterieller Vorteil sei (ein ERGP-Bericht aus dem Jahr 2011 und ein Bericht von Frontier Economics aus dem Jahr 2013). Abgesehen davon, dass diese Berichte neun bis elf Jahre alt sind, belegen sie die Vorbringen der Beteiligten nicht. Erstens heißt es in den Berichten, dass es „denkbar“ (Frontier Economics) bzw. „möglich“ (ERGP) sein könnte, dass sich Vorteile daraus ergeben, dass ein Unternehmen der Universaldiensteanbieter ist. Im ERGP-Bericht heißt es zudem, dass es kaum Belege für die Vorteile der Verhandlungsmacht gegenüber der Politik und den Regulierungsbehörden gebe. Frontier Economic ist der Ansicht, dass in dieser Hinsicht weitere Untersuchungen erforderlich seien. Im Allgemeinen gibt es sogar Anzeichen dafür, dass eine etwaige Verhandlungsmacht von Post Danmark eher einen immateriellen Nachteil darstellt, da Gewerkschaften und Arbeitnehmer erwarten, dass Post Danmark aufgrund des öffentlichen Eigentums die höchsten Standards in Bezug auf Löhne und Arbeitsbedingungen einhält. Die vorstehenden Ausführungen berühren daher nicht die Schlussfolgerung der Kommission, dass Verhandlungsmacht nicht als ein immaterieller Vorteil anzusehen ist, der bei der Berechnung der NAC berücksichtigt werden muss. 7. Werbewirkung: Die Kommission stellt fest, dass der Wert des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Universaldienstverpflichtung, der sich aus der Werbung an sichtbaren Kontaktpunkten ergibt, berücksichtigt wurde (siehe Erwägungsgründe 299 bis 304). 8. Komplementaritäten auf der Nachfrageseite: Den Angaben der Beteiligten zufolge liegen Komplementaritäten auf der Nachfrageseite vor, da Post Danmark beim Verkauf von verlustbringenden Produkten der Universaldienstverpflichtung von einem verstärkten Verkauf gewinnbringender Produkte im Rahmen der Universaldienstverpflichtung sowie gewinnbringender Produkte, die nicht unter die Universaldienstverpflichtung fallen, profitiere (148). Wie bei anderen immateriellen Vorteilen sollten Komplementaritäten auf der Nachfrageseite nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im kontrafaktischen Szenario nicht mehr bestehen. Pakete und Briefe werden im kontrafaktischen Szenario beibehalten, sodass potenzielle Komplementaritäten auf der Nachfrageseite zwischen diesen beiden Produkten weiterhin bestehen. Bei den anderen Produkten gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es auch bei diesen Produkten Komplementaritäten auf der Nachfrageseite gibt. Post Danmark betreibt keine Postfilialen mehr, in denen die Kunden beim Kauf einer Universaldienstleistung möglicherweise geneigt sein könnten, auch Produkte wie Briefumschläge oder Briefpapier zu kaufen. Der Verkauf solcher Produkte könnte in Servicestellen erfolgen, aber diese werden von Dritten, wie beispielsweise Tankstellen und Supermärkte, betrieben, die möglicherweise davon profitieren könnten, nicht aber Post Danmark. 9. Ausnahme von Park- und Halteverboten: Dänemark hat glaubhaft erklärt, dass es solche Ausnahmen in Dänemark nicht gibt. Im Bericht von ARCEP aus dem Jahr 2010, auf den sich die Beteiligten beziehen, werden „bestimmte Länder“ erwähnt und das Vereinigte Königreich als Beispiel genannt (149). Auf Dänemark wird nicht Bezug genommen, und der Grund dafür ist, dass Dänemark, wie erläutert, solche Ausnahmen nicht anwendet. Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es richtig war, die Ausnahmeregelungen von Park- und Halteverboten in den NAC nicht zu berücksichtigen. 10. Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen: Dänemark hat erklärt, dass alle Postunternehmen selbst eine Empfängerdatenbank anlegen und nutzen können. Zur Einrichtung und Aktualisierung der Datenbank können alle Postunternehmen gegen Entgelt Daten aus dem Zentralen Personenregister (Det Centrale Personregister oder „CPR“) beziehen (150). Post Danmark ist jedoch das einzige Unternehmen, das aus dem CPR Informationen über namentlich genannte Neugeborene und Personen, die nach Dänemark eingereist sind und eine Adresse in Dänemark haben, erhalten kann (151). Gemäß der Genehmigung (Erwägungsgrund 22 Absatz 1) muss Post Danmark auf transparente, nicht diskriminierende und kostenbasierte Weise Zugang zu ihrer eigenen Datenbank gewähren, einschließlich Informationen über Neugeborene und Personen, die nach Dänemark eingereist sind. Abschnitt 13 Absatz 3 des Postgesetzes verbietet Post Danmark und anderen Postunternehmen, die Informationen aus der Datenbank und dem öffentlichen Register zu Marketing- oder Werbezwecken zu verwenden. Da Post Danmark Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen nicht zu ihrem Vorteil nutzen kann, handelt es sich nicht um einen immateriellen Vorteil, der bei der Berechnung der NAC berücksichtigt werden sollte. (347) In Bezug auf die Vorbringen, Post Danmark erhalte Nettoeinnahmen aus der Universaldienstverpflichtung und dass die Universaldienstverpflichtung eher ein Vorteil als ein Nachteil sei (Erwägungsgründe 67 und 68) und Post Danmark daher keine Subventionen erhalten solle, stellt die Kommission fest, dass dies nicht richtig ist, da die Universaldienstverpflichtung im Jahr 2020 einen Nettoverlust erwirtschaftet hat (Erwägungsgrund 194). (348) Hinsichtlich des Vorbringens der Beteiligten, Post Danmark könne im kontrafaktischen Szenario keine Postwertzeichen herausgeben und müsse daher Marktpreise erheben, die im kontrafaktischen Szenario vorgeblich niedriger seien, und dass seine Dienstleistungen günstiger wären, stimmt die Kommission mit Dänemark dahin gehend überein, dass (abgesehen von den Postwertzeichen als immateriellem Vorteil, siehe Erwägungsgrund 346 Absatz 3) keine Änderungen an den NAC erforderlich sind. (349) Postwertzeichen sind eine Möglichkeit, um (im Voraus) für die Erbringung einer Dienstleistung zu zahlen. Andere Formen, um für die Zustellung zu zahlen, sind Portoetiketten und Portocodes. Der Preis der Postwertzeichen steht zudem in keinem Zusammenhang mit dem Preis für die Zustellung von Einzelbriefsendungen. Lediglich die Preise für inländische Einzelbriefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm zum Sparpreis müssen von der dänischen Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde genehmigt werden. Der Grund für dieses Genehmigungsverfahren besteht darin, die Preise auf einem angemessenen Niveau zu halten und zu vermeiden, dass der Universaldiensteanbieter seine eigenen Preise festlegt, was zu einer Zoneneinteilung führen könnte (d. h. Kunden in verschiedenen Teilen des Landes zahlen einen unterschiedlichen Preis, je nachdem, ob sie in städtischen oder ländlichen Gebieten wohnen). Im kontrafaktischen Szenario wurde ein konservativer Ansatz gewählt, da der Preis für inländische Einzelbriefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm zum Sparpreis auf dem gleichen Niveau bleibt (dem Niveau von 2020). (350) Der Anteil der Briefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm zum Sparpreis an der Gesamtzahl der von Post Danmark verarbeiteten Sendungen ist gering. Im Jahr 2020 betrug die Menge dieses Produkts […] Millionen Briefe. Die Gesamtzahl der von Post Danmark beförderten Inlandsbriefe belief sich auf etwa […] Millionen, was bedeutet, dass der preisregulierte 50-Gramm-Brief zum Sparpreis nur einen kleinen Teil des Inlandsbriefaufkommens ausmacht. (351) Die Tatsache, dass die Preise für Briefzustelldienste in Dänemark (einschließlich der regulierten inländischen Einzelbriefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm zum Sparpreis) im Allgemeinen höher sind, ist darauf zurückzuführen, dass in Dänemark eine sehr schnelle Digitalisierung der Briefdienste stattgefunden hat. Dies hat dazu geführt, dass Dänemark im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft inzwischen an erster Stelle steht (Erwägungsgrund 197). (352) Hinsichtlich der Frage, ob der Preis für inländische Einzelbriefsendungen zum Sparpreis auf einen zu hohen Gewinn für Post Danmark schließen lässt, kommt die Kommission erstens zu dem Schluss, dass das von den Beteiligten vorgelegte Zitat (Erwägungsgrund 69) nicht beweist, dass die Gewinne von Post Danmark aus Postwertzeichen in Dänemark unangemessen hoch sind. Die dänische Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde hat ein Verfahren eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Postwertzeichen nicht zu hoch sind und mit den Gewinnen anderer europäischer Postdienstleister verglichen werden sollten. In einer Studie von McKinsey aus dem Jahr 2019 liegt der Gewinn europäischer Postdienstleister im Briefsegment (d. h. Briefe) zwischen 8,1 % und 26 %. (353) Der Preis im Jahr 2020 betrug 10 DKK oder etwa 1,34 EUR unter Berücksichtigung des Wechselkurses vom 1. Januar 2020 (152) (die Erhöhung von 9 DKK auf 10 DKK erfolgte am 1. Januar 2019), und der zu diesem Zeitpunkt erwartete Gewinn lag bei [5-10] %, also weit innerhalb der Spanne dessen, was im Jahr 2021 unter Anwendung des neuen Verfahrens gemäß Erwägungsgrund 200 als angemessen angesehen wurde. Unter der Annahme, dass das gleiche Verfahren im Jahr 2020 angewandt wurde, wäre also festgestellt worden, dass der Preis von 10 DKK nicht zu einem unverhältnismäßig hohen Gewinn führt. (354) Die von den Beteiligten vorgelegte Grafik zeigt das Preisniveau eines Briefes, der innerhalb Europas versendet wird, und ist daher für den regulierten Preis der inländischen Einzelbriefsendungen mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm zum Sparpreis nicht von Bedeutung. (355) Die Kommission hat keine Doppelerfassung in den NAC von Post Danmark festgestellt (siehe Erwägungsgrund 70). Hinsichtlich der Frankierung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Kategorie „sonstige Frankierung“ in den Tabellen 4 und 6 nicht nur Postwertzeichen, sondern auch andere Zahlungsarten für die Zustellung von Sendungen umfasst (Frankiermaschinen, Online-Briefporto, unfrankierte Rückantworten (Empfänger zahlt) und Postkarten). Die Differenz zwischen dem faktischen und dem kontrafaktischen Szenario beträgt etwa [10-20] % (d. h. die Differenz zwischen den Tabellen 4 und 6). (356) Vergleicht man diese relativ geringe Differenz von [10-20] % mit den Auswirkungen der Einstellung anderer Dienstleistungen auf bestimmte Produktkategorien, so zeigt sich, dass keine Doppelzählung stattfindet. Das Beispiel der Einstellung der internationalen Postdienste im Rahmen des Weltpostvertrags und anderer internationaler Postverträge verdeutlicht dies, da die Auswirkungen auf verschiedene Arten von Dienstleistungen verteilt sind. Die Einstellung der internationalen Postdienste im Rahmen des Weltpostvertrags und anderer internationaler Postverträge führt zu geschätzten Einnahmeverlusten in Höhe von […] Mio. DKK, die sich auf ausgeführte Briefe (Mindereinnahmen von 100 %), eingeführte Briefe (Mindereinnahmen von 100 %), ausgeführte Pakete (Mindereinnahmen von […] %), eingeführte Pakete (Mindereinnahmen von […] %) und sonstige Frankierungen (siehe Erwägungsgrund 355) verteilen. (357) ITD, Unternehmen 1 und SLD bringen vor, dass das Benchmarking fehlerhaft sei (Erwägungsgründe 311 und 315), da Post Danmark angeblich nicht mit Posten Norge, Deutsche Post DHL Group und Danske Fragtmænd vergleichbar sei. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese drei Unternehmen, die auf der Grundlage ihres gesamten Produktportfolios (also auf Konzernebene) ausgewählt wurden, Post Danmark hinreichend ähnlich und daher zweckdienliche Vergleichsunternehmen sind. Darüber hinaus stützt sich die Schlussfolgerung der Beteiligten auch auf einen Vergleich des faktischen Szenarios von Post Danmark mit dem faktischen Szenario dieser Unternehmen. Für einen korrekten Vergleich sollten jedoch Unternehmen ausgewählt werden, die mit dem kontrafaktischen Szenario von Post Danmark vergleichbar sind. Dies hat Dänemark getan, als es die Deutsche Post, Posten Norge und Danske Fragtmænd ausgewählt hat. Durch die Hinzufügung von GLS zu den Vergleichsunternehmen wird nach Ansicht der Kommission das ohnehin schon zuverlässige Benchmarking noch zuverlässiger. (358) Die Kommission ist der Ansicht, dass das Vorbringen von Danske Medier, die Preise seien zu niedrig, faktisch nicht bewiesen ist. Die Preise für sortierte Zeitschriftensendungen sind höher als den Angaben von Danske Medier zufolge und entsprechen von vornherein dem Marktstandard. Außerdem galt der von Danske Medier angeführte niedrige Preis (3,50 DKK) im Jahr 2020 nur für Zeitschriftensendungen mit mehr als 100 000 Stück und einem Gewicht von 0,06 kg oder weniger (das Durchschnittsgewicht einer Zeitschrift beträgt etwa […]-[…] Gramm). 6.3.1.8.   Effizienzanreize (359) Unter Rn. 39 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausarbeitung des Modells für die zu leistenden Ausgleichszahlungen Anreize vorsehen, damit in effizienter Weise hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbracht werden, es sei denn, sie können begründen, dass dies nicht möglich oder angemessen ist.“ (360) Die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der Universaldienstverpflichtung unterliegt den Qualitätsnormen, die in der Einzelgenehmigung von Post Danmark gemäß Artikel 17 der Richtlinie 97/67/EG festgelegt sind (siehe Erwägungsgrund 16). (361) Post Danmark ist verpflichtet, einen unabhängigen externen Marktanalysten zu beauftragen, der die Einhaltung der Qualitätsnormen für Inlandsbriefe überwacht und die Ergebnisse monatlich an die Zivilluftfahrt- und Eisenbahnbehörde meldet. Hält Post Danmark die Qualitätsnormen nicht ein, wird eine Strafe verhängt (153). (362) Darüber hinaus plant Dänemark, Post Danmark für das Jahr 2020 eine feste Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung in Höhe von höchstens 225 Mio. DKK zu zahlen. Die Nettokosten für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.