Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D0387. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Diskrepanz bei den Rückverfolgungsantworten in der iTrace-Berichterstattung entstehen könnten, abzumildern, indem es a) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten auf die Ersuchen um Rückverfolgung so transparent geantwortet haben, dass gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit der Transfers, die Gegenstand dieser Ersuchen um Rückverfolgung sind, zweifelsfrei bestätigt wird; b) in einem einleitenden Text ausdrücklich alle im Rahmen der iTrace-Maßnahme gemeldeten Fälle aufführt, in denen die Mitgliedstaaten nicht auf ein Ersuchen um Rückverfolgung geantwortet haben, wobei Folgendes anzugeben ist: „Aufgrund der fehlenden Rückverfolgungsantwort kann CAR sich nicht zur Rechtmäßigkeit des betreffenden Transfers äußern“ (dies gilt nicht in Fällen, in denen Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf spezifische Ersuchen um Rückverfolgung Gründe angeben, die sie daran hindern, unverzüglich oder umfassend zu antworten), und c) dem EAD regelmäßig einen Bericht über alle Fälle vorlegt, in denen CAR von Staaten innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt keine Bestätigung über den Empfang eines Ersuchens um Rückverfolgung erhalten hat. CAR wird alle Empfangsbestätigungen in Form von Briefen, Fax, E-Mails oder Telefonanrufen registrieren. 8.3.   Rückverfolgungsverfahren Die Mitgliedstaaten und nichtstaatliche Stellen beantworten die Ersuchen um Rückverfolgung, die von CAR im Rahmen des iTrace-Projekts vorgelegt werden, ganz nach eigenem Ermessen und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen und die Vertraulichkeit von Daten. CAR übermittelt die Ersuchen um Rückverfolgung für der Ausfuhrkontrolle unterliegende Gegenstände zunächst elektronisch an die Ständige Vertretung des betreffenden Landes bei den Vereinten Nationen in New York, ermutigt aber aus verwaltungstechnischen Gründen die nationalen Regierungen, für die künftige Kommunikation im Rahmen der iTrace-Maßnahme eine Kontaktstelle in der jeweiligen Hauptstadt zu benennen. Im Falle von nicht der Ausfuhrkontrolle unterliegenden Gegenstände übermittelt CAR die Ersuchen um Rückverfolgung elektronisch an die Hersteller oder Ausfuhrstellen. Das Rückverfolgungsverfahren folgt der internen Standardarbeitsanweisung von CAR 02.02 und umfasst folgende Schritte: a) Nach der Datenerfassung kennzeichnen Untersuchungsteams vor Ort, die mit der Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition beauftragt sind, diese Waffen und Munition für die Rückverfolgung im globalen iTrace-System für die Berichterstattung über Waffen; b) die Rückverfolgungseinheit von CAR überprüft alle anderen vor Ort erfassten Daten und leitet zusammen mit der Analyseeinheit von CAR zusätzliche Ersuchen um Rückverfolgung ein, die sie für sachdienlich hält; c) bei zur Rückverfolgung ausgewählten Gegenständen erfolgt im System Folgendes automatisch: i) jedem Gegenstand wird eine Nummer für die Rückverfolgung zugewiesen, ii) Ersuchen um Rückverfolgung für einen oder mehrere Gegenstände, die aus einem einzigen Land stammen, werden in einer einzigen Rückverfolgungsmitteilung zusammengeführt, und iii) jede Rückverfolgungsmitteilung erhält eine Korrespondenznummer; d) mit der Versendung des Ersuchens um Rückverfolgung beginnt — unter Berücksichtigung der nationalen Verfahren z. B. in Mitgliedstaaten — eine Sperrfrist von 28 Tagen. Der betreffende Gegenstand darf während dieser Sperrfrist in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden; e) hat die Rückverfolgungseinheit nach Ablauf der Frist von 28 Tagen keine Rückverfolgungsantwort erhalten, kann sie eine Erinnerung erteilen (per E-Mail oder Telefon, wobei alle Aufzeichnungen der Kommunikation aufbewahrt werden). Die Erinnerung bewirkt keine weitere Fristverlängerung von 28 Tagen; f) wenn die Rückverfolgungseinheit eine Antwort auf ein Ersuchen um Rückverfolgung erhält, unterrichtet sie alle zuständigen Mitarbeiter davon. Die zuständigen Mitarbeiter erörtern zusammen mit der Rückverfolgungseinheit die Antwort und entscheiden über das weitere Vorgehen (d. h. Hat die betroffene Seite die Fragen von CAR beantwortet? Muss CAR weitere Schritte unternehmen oder Präzisierungen anfordern? Kann CAR einen Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung vorlegen?); g) nach Erhalt der Präzisierungen erstellt die Rückverfolgungseinheit eine Mitteilung betreffend das Recht auf Gegendarstellung. Darin ist eine knappe Zusammenfassung der Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen von CAR bereitgestellt wurden, enthalten und werden Vorbehalte aufgrund fehlender oder nicht schlüssiger Informationen aufgeführt. Der Text ist so konzipiert, dass er wörtlich in iTrace und in andere Texte von CAR übernommen werden kann, und muss die Informationen, die als Antwort auf das Ersuchen um Rückverfolgung zur Verfügung gestellt wurden, umfassend berücksichtigen. Die Rückverfolgungseinheit leitet den Textentwurf dem Team zu, das für das Ersuchen um Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich ist. Nachdem der Text gebilligt wurde, teilt das Team dies der Rückverfolgungseinheit schriftlich mit, und die Rückverfolgungseinheit versendet den Text betreffend das Recht auf Gegendarstellung; h) mit der Versendung des Textes betreffend das Recht auf Gegendarstellung beginnt eine weitere Sperrfrist von 28 Tagen, während der CAR die antwortende Partei ersucht, Zusätze zu und Änderungen an diesem Text vorzuschlagen; i) schlägt die antwortende Partei Änderungen an dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text vor, so ändert CAR den Text und formuliert das Gegendarstellungsrecht um. Jedes Mal, wenn die Rückverfolgungseinheit ein Gegendarstellungsrecht umformuliert, beginnt eine weitere 28-tägige Wartezeit. Dieser Prozess kann so oft wiederholt werden, bis nach Auffassung von CAR der konstruktive Austausch abgeschlossen ist. CAR ist nicht verpflichtet, unbegrenzt neue Änderungen am Gegendarstellungsrecht zu akzeptieren; j) der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess endet entweder, wenn die betreffende Regierung oder Stelle CAR mitteilt, dass der Text annehmbar ist, oder wenn nach Auffassung von CAR die von der betreffenden Regierung oder Stelle vorgeschlagenen weiteren Änderungen ungültig oder überflüssig sind. Teilt die Regierung mit, dass sie nicht mit CAR übereinstimmt, und sind nach Auffassung von CAR die angesprochenen Punkte ungültig oder überflüssig, so muss CAR in dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text die Einwände verzeichnen; k) in den Fällen, in denen der das Gegendarstellungsrecht betreffende Prozess läuft und die Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht — zwei Wochen vor der „Lock-Text“-Eingabe —, teilt CAR der antwortenden Partei mit, dass weitere Textänderungen nach dem Zeitpunkt der Lock-Text“-Eingabe nicht mehr in die betreffende Veröffentlichung eingegeben werden; l) hat die Rückverfolgungseinheit alle Änderungen an und Zusätze zu dem das Gegendarstellungsrecht betreffenden Text aufgenommen, so leitet sie den Textentwurf dem Team zu, das für die Beantragung der Rückverfolgung zu Überprüfungszwecken verantwortlich war. Wird der Text akzeptiert, so meldet das CAR-Team dies schriftlich der Rückverfolgungseinheit. Nach der Billigung ist der Text zum Gegendarstellungsrecht verriegelt („locked“), und es können daran keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Von da an muss der Text in allen öffentlichen oder nichtöffentlichen Texten, die sich auf den Fall beziehen, wörtlich wiedergegeben werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Rückverfolgungseinheit und die zuständigen Teams vor der Formulierung von Gegendarstellungsrechten auf einen wortgleichen Text einigen; und m) für den Fall, dass eine Regierung oder Stelle in ihrer Antwort auf Rückverfolgungsersuchen von CAR den nächsten Schritt in der Lieferkette ermittelt, richtet CAR ein neues Rückverfolgungsersuchen an die betreffende Partei, und der Rückverfolgungsprozess beginnt von Buchstabe a an erneut. 8.4.   Vorausmeldung CAR übermittelt allen Parteien, auf die in iTrace-Veröffentlichungen inhaltlich Bezug genommen wird, eine Vorausmeldung. Diese erfolgt in Form einer förmlichen Mitteilung, die vom Autor der bevorstehenden Veröffentlichung ausgearbeitet und der Rückverfolgungseinheit zugeleitet wird. In der Vorausmeldung wird beschrieben, wie in dem Bericht auf die Beziehung zwischen der Regierung oder sonstigen genannten Stelle und dem betreffenden Fall Bezug genommen wird, und sie wird so gestaltet, dass Folgendes sichergestellt ist: a) CAR hat bei allen Andeutungen oder Bezugnahmen in Bezug auf Einheiten in seinen Texten mit gebührender Sorgfalt gehandelt, und b) die in Texten von CAR wiedergegebenen Informationen sind richtig und fair. Nach ihrer Versendung leitet eine Vorausmeldung eine 14-tägige Wartezeit ein, während deren CAR die Empfänger ersucht, die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu prüfen und etwaige Einwände geltend zu machen. Der betreffende Text darf während dieses Zeitraums von 14 Tagen in keinem Text von CAR veröffentlicht oder erwähnt werden. 9.   Berichterstattung Conflict Armament Research wird vierteljährlich ausführliche Ergebnisberichte erstellen. Diese werden unter anderem ausführliche Informationen über die während des Berichtszeitraums durchgeführten Tätigkeiten enthalten, nach Projekten aufgeschlüsselt und unter Einschluss von Daten und nationalen Einrichtungen. Die Berichterstattung umfasst auch die Zahl der Konsultationen von Mitgliedstaaten seitens iTrace. Die geografische Reichweite der Forschungstätigkeiten, der Umfang und die Kategorie der Ergebnisse sowie deren Herkunft wird in Echtzeit online auf dem iTrace-Dashboard verfügbar sein.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.