Europäische Union

Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP

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Quellenkennung: 32010D0788. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. b) die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. d) und e) als Soldaten an der Front eingesetzt. 3.3.2009 Dr. Ignace MURWANASHYAKA Ignace 14. Mai 1963, Butera (Ruanda) Ngoma, Butare (Ruanda) Ruander In Deutschland wohnhaft. Seit Dezember 2009 weiter als Präsident der politischen Faktion der FDLR-FOCA und oberster Befehlshaber der Streitkräfte der FDLR anerkannt. Am 17. November 2009 von der deutschen Bundespolizei wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der DRK sowie aufgrund anderer Anschuldigungen bezüglich der Bildung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation festgenommen. Beherrscht und kontrolliert als Führer der FDLR und oberster Befehlshaber der Streitkräfte der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die am Waffenhandel beteiligt sind und somit gegen das Waffenembargo verstoßen. Hatte telefonischen Kontakt mit den Militärkommandanten der FDLR vor Ort (u.a. während des Busurungi-Massakers im Mai 2009); erteilte militärische Befehle an das Oberkommando; war beteiligt an der Koordinierung des Transfers von Waffen und Munition an Einheiten der FDLR und der Übermittlung spezifischer Anweisungen zu deren Verwendung; verwaltete große Geldsummen aus dem illegalen Verkauf natürlicher Ressourcen in den von der FDLR kontrollierten Regionen (S. 24-25, 83) Reiste 2006 nach Uganda und verstieß damit gegen das Reiseverbot Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er als Führer und Militärkommandant der FDLR für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die FDLR in Ost-Kongo verantwortlich. 1.11.2005 Straton MUSONI IO Musoni 6. April 1961 (möglicherweise 4. Juni 1961) Mugambazi, Kigali, Ruanda Ruandischer Pass am 10. September 2004 abgelaufen Wohnhaft in Neuffen, Deutschland. Seit November 2009 weiter als 1. Vizepräsident der politischen Faktion der FDLR-FOCA und Führer des militärischen Oberkommandos der FDLR anerkannt. Am 17. November 2009 von der deutschen Bundespolizei wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der DRK sowie aufgrund anderer Anschuldigungen bezüglich der Bildung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation festgenommen. Durch seine führende Stellung in der FDLR, einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, behindert Musoni unter Verstoß gegen die Resolution 1649(2005) die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten. 29.3.2007 Jules MUTEBUTSI Jules Mutebusi Jules Mutebuzi Oberst Mutebutsi Süd-Kivu Kongolese (Süd-Kivu) Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Berichten zufolge ist „seine Freiheit“ derzeit „beschränkt“. Ehemaliger Stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinlosigkeit ausgeschieden; vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCDG, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beteiligt an der Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC-Strukturen und deren Lieferung an unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannte bewaffnete Gruppen und Milizen unter Verletzung des Waffenembargos. 1.11.2005 Mathieu, Chui NGUDJOLO Cui Ngudjolo   „Oberst“ oder „General“ Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben. Stabschef der FNI und ehemaliger Stabschef der FRPI, besitzt politischen Einfluss; beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der FRPI-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind. Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC verhaftet. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Ituri im Jahr 2006 verantwortlich. 1.11.2005 Floribert Ngabu NJABU Floribert Njabu Floribert Ndjabu Floribert Ngabu Ndjabu   Wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen verhaftet und seit März 2005 in Kinshasa unter Hausarrest gestellt. Führer der FNI, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die am illegalen Waffenhandel beteiligt sind und somit gegen das Waffenembargo verstoßen. 1.11.2005 Laurent NKUNDA Nkunda Mihigo Laurent Laurent Nkunda Bwatare Laurent Nkundabatware Laurent Nkunda Mahoro Batware Laurent Nkunda Batware 6. Februar 1967 Nord-Kivu/ Rutshuru 2. Februar 1967 Kongolese Bekannt als: „Vorsitzender“ „General Nkunda“ „Papa Six“ Im Januar 2009 in ruandischem Hoheitsgebiet festgenommen und anschließend als Kommandant des CNDP in Nord-Kivu abgelöst. Ehemaliger General der RCD-G. Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC, womit er gegen das Waffenembargo verstößt. Gründete 2006 den National Congress for the People’s Defense. Hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 264 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2009 verantwortlich. Übt seit November 2009 trotz seiner Festnahme in Ruanda im Januar 2009 und seiner Ablösung als Führer des CNDP weiterhin eine gewisse Kontrolle über den CNDP und dessen internationales Netz aus. 1.11.2005 Felicien NSANZUBUKI-RE Fred Irakeza 1967 Murama, Kinyinya, Rubungo, Kigali, Ruanda   Laut mehreren Quellen ist Felicien Nsanzubukire der Anführer des 1. Bataillons der FDLR und in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu ansässig. Felicien Nsanzubukire ist mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen berichtet, dass Felicien Nsanzubukire mindestens von November 2008 bis April 2009 den illegalen Handel mit Munition und Waffen von der Vereinigten Republik Tansania über den Tanganyika-See an die FDLR-Einheiten in den Regionen Uvira und Fizi von Süd-Kivu beaufsichtigte und koordinierte. 1.12.2010 Pacifique NTAWUNGUKA Colonel Omega Nzeri Israel Pacifique Ntawungula 1. Januar 1964, Gaseke, Provinz Gisenyi, Ruanda evt. 1964 Ruander Dienstgrad: Oberst Derzeitiger Aufenthaltsort: Peti, Grenze Walikale-Masisis, DRK. Sonstiges: Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten. Kommandant der ersten FOCA-Division (eine bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. b) die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. d) und e) als Soldaten an der Front eingesetzt. 3.3.2009 James NYAKUNI     Ugander Handelspartnerschaft mit Kommandant Jérôme, insbesondere Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, vermutlich einschließlich des Schmuggels von Waffen und Militärgütern in nicht kontrollierten LKW. Verletzung des Waffenembargos und Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, einschließlich finanzieller Hilfe, um ihnen militärische Operationen zu ermöglichen. 1.11.2005 Stanislas NZEYIMANA Deogratias Bigaruka Izabayo Bigaruka Bigurura Izabayo Deo Jules Mateso Mlamba 1. Januar 1966, Mugusa (Butare), Ruanda evt. 1967 oder 28. August 1966 Ruander Seit November 2009 als Generalmajor Stanislas Nzeyimana anerkannt, Stellvertretender Kommandant der FDLR Derzeitiger Aufenthaltsort: Kalonge, Masisi, Nord-Kivu, DRK, oder Kibua, DRK. Häufige Reisen nach Kigoma Stellvertretender Kommandant der FOCA (bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. b) die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857(2008) Nr. 4 Buchst. d) und e) als Soldaten an der Front eingesetzt. 3.3.2009 Dieudonné OZIA MAZIO Ozia Mazio 6. Juni 1949, Ariwara Kongolese Bekannt als: „Omari“ „Mister Omari“ Am 23. September 2008 in Ariwara verstorben. Präsident des FEC im Gebiet Aru. Finanzvereinbarungen mit Kommandant Jérôme und der FAPC; Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, um Kommandant Jérôme und seine Truppen zu beliefern und mit Bargeld zu versorgen. Verletzung des Waffenembargos, u.a. durch die Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen. 1.11.2005 Bosco TAGANDA Bosco Ntagenda Bosco Ntagenda General Taganda   Kongolese Bekannt als: „Terminator“ „Major“ Seit November 2009 De- facto-Militäranführer des CNDP nach der Festnahme von General Laurent Nkunda im Januar 2009. Ehemaliger Stabschef des CNDP. Aufenthaltsorte: Bunagana und Rutshuru. Ist seit seiner Ernennung zum De-Facto-Militäranführer des CNDP im Januar 2009 angewiesen, die Eingliederung in die FARDC zu organisisren, und ihm wurde die Aufgabe des stellvertretenden Operation Commander für Kimia II übertragen, auch wenn das von den FARDC offiziell bestritten wird. Militärkommandant der UPC-L, besitzt politischen Einfluss und kontrolliert die Aktivitäten der UPC-L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493(2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die am illegalen Waffenhandel beteiligt sind und somit gegen das Waffenembargo verstoßen. Er war im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt worden, lehnte aber diese Beförderung ab und verbleibt daher außerhalb der FARDC. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er verantwortlich für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri 2002 und 2003 sowie unmittelbar und/oder befehlshaberisch verantwortlich für 155 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern in Nord-Kivu von 2002 bis 2009. War als Stabschef des CNDP unmittelbar und befehlshaberisch für das Kiwanja-Massaker verantwortlich (November 2008). 1.11.2005 Innocent ZIMURINDA   1. September 1972 1975 Ngungu, Masisi-Gebiet, Provinz Nord-Kivu, DRK Lt. Col. Offenen Informationsquellen und amtlichen Berichten zufolge war Lt Col Innocent Zimurinda Offizier im Congrès National pour la Défense du Peuple (CNDP), der Anfang 2009 in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) integriert wurde. Zahlreichen Quellen zufolge erteilte Lt Col Innocent Zimurinda in seiner Eigenschaft als einer der Kommandanten der 231. FARDC-Brigade Befehle, die während einer Militäroperation in der Region Shalio im April 2009 zur Ermordung von über 100 ruandischen Flüchtlingen (überwiegend Frauen und Kinder) führten. Nach Berichten der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates gibt es Augenzeugen dafür, dass sich Lt Col Innocent Zimurinda am 29. August 2009 geweigert hat, drei Kinder aus seiner Befehlsgewalt in Kalehe zu entlassen. Zahlreichen Quellen zufolge nahm Lt Col Innocent Zimurinda im November 2008 vor der Eingliederung des CNDP in die FARDC an einer CNDP-Operation teil, bei der in der Region Kiwanja 89 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Im März 2010 erhoben 51 im Osten der DRK tätige Menschenrechtsgruppierungen im Internet gegen Lt Col Innocent Zimurinda den Vorwurf, zwischen Februar und August 2007 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, bei denen viele Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Lt Col Innocent Zimurinda wurde bei dieser Gelegenheit auch beschuldigt, für Vergewaltigungen zahlreicher Frauen und Mädchen verantwortlich zu sein. Laut einer Erklärung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte vom 21. Mai 2010 war Innocent Zimurinda unter anderem bei der Operation Kimia II an der willkürlichen Ermordung von Kindersoldaten beteiligt. In dieser Erklärung heißt es auch, dass er es der VN-Mission in der DRK (MONUC) verweigert hat, Truppen nach Minderjährigen zu inspizieren. Nach Aussagen der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates ist Lt Col Zimurinda unmittelbar und befehlshaberisch dafür verantwortlich, dass Kinder rekrutiert und in Truppen unter seinem Kommando festgehalten werden. 1.12.2010 b)    Liste der in den Artikeln 3, 4 und 5 genannten Einrichtungen Bezeichnung Aliasname Anschrift Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste BUTEMBO AIRLINES (BAL)   Butembo, DRK In Privatbesitz befindliche Fluggesellschaft, außerhalb Butembo im Einsatz. Seit Dezember 2008 verfügt BAL nicht mehr über eine Betriebsgenehmigung in der DRK. Kisoni Kambale (am 5. Juli 2007 verstorben und daraufhin am 24. April 2008 von der Liste gestrichen) nutzte seine Fluggesellschaft für den Transport von Gold, Verpflegung und Waffen der FNI zwischen Mongbwalu und Butembo. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493(2003) und 1596(2005). 29.3.2007 CONGOCOM TRADING HOUSE   Butembo, DRK Tel.: +253 (0) 99 983 784 Goldhandelshaus in Butembo CONGOCOM war Eigentum von Kisoni Kambale (der am 5. Juli 2007 verstorben ist und daraufhin am 24. April 2008 von der Liste gestrichen wurde). Kambale kaufte nahezu die gesamte Goldproduktion in dem von der FNI kontrollierten Distrikt Mongbwalu auf. Die Einnahmen der FNI stammen zu einem großen Teil aus Steuern, die auf die Goldproduktion erhoben werden. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493(2003) und 1596(2005). 29.3.2007 COMPAGNIE AERIENNE DES GRANDS LACS (CAGL), GREAT LAKES BUSINESS COMPANY (GLBC)   CAGL Avenue Président Mobutu Goma, DRK (CAGL verfügt auch über ein Büro in Gisenyi, Ruanda) GLBC, PO Box 315, Goma, DRK (GLBC verfügt auch über ein Büro in Gisenyi, Ruanda) Seit Dezember 2008 verfügte GLBC nicht mehr über betriebstüchtige Flugzeuge; dennoch waren mehrere Flugzeuge trotz der VN-Sanktionen in Betrieb. Die Unternehmen CAGL and GLBC sind Eigentum von Douglas MPAMO, gegen den bereits Sanktionen im Rahmen der Resolution 1596(2005) verhängt wurden. CAGL und GLBC wurden für den Transport von Waffen und Munition eingesetzt und verstoßen somit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493(2003) und 1596(2005). 29.3.2007 MACHANGA LTD   Kampala, Uganda Goldexportunternehmen in Kampala (Direktoren: Herr Rajendra Kumar Vaya und Herr Hirendra M. Vaya). MACHANGA kaufte Gold im Rahmen regulärer Geschäftsbeziehungen zu Händlern in der DRK, die enge Verbindungen zu verschiedenen Milizen hatten. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493(2003) und 1596(2005). 29.3.2007 TOUS POUR LA PAIX ET LE DEVELOPPMENT (NRO) TPD Goma, Nord-Kivu Ab Dezember 2008 bestand TPD zwar weiterhin und verfügte über Büros in mehreren Städten in den Gebieten Masisi und Rutshuru, doch die Tätigkeiten waren nahezu zum Stillstand genommen. Beteiligt am Verstoß gegen das Waffenembargo durch Unterstützung der RCD-G, insbesondere durch die Bereitstellung von LKW für Waffen- und Truppentransporte und durch die Beförderung von Waffen Anfang 2005, die an Teile der Bevölkerung in Masisi und Rutshuru in Nord-Kivu verteilt werden sollten. 1.11.2005 UGANDA COMMERCIAL IMPEX (UCI) LTD   Kajoka Street, Kisemente, Kampala, Uganda. Tel.: +256 41 533 578/9 Alternative Anschrift: PO Box 22709, Kampala, Uganda Goldexportunternehmen in Kampala. (Direktoren: Herr J.V. LODHIA – bekannt als „Chuni“ – und sein Sohn, Herr Kunal LODHIA). UCI kaufte Gold im Rahmen regulärer Geschäftsbeziehungen zu Händlern in der DRK, die enge Verbindungen zu verschiedenen Milizen hatten. Dies erfüllt den Tatbestand der Unterstützung illegaler bewaffneter Gruppen und verstößt damit gegen das Waffenembargo gemäß den Resolutionen 1493(2003) und 1596(2005). 29.3.2007

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.