Europäische Union
Beschluss, mit dem die Kommission erklärt, dass Maßnahmen, die die Tschechische Republik gemäß den Übergangsbestimmungen in Anhang IV Nummer 3 zur Beitrittsakte angemeldet hat, nach dem Beitritt nicht mehr anwendbar sind — Staatliche Beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32006D1007(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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