Europäische Union

2009/548/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2009 zur Festlegung eines Musters für nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5174) (Text von Bedeutung für den EWR )

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Quellenkennung: 32009D0548. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rneuerbare Energie und/oder nationale Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie angerechnet werden und/oder für eine finanzielle Förderung in Frage kommen, den in Artikel 17 Absätze 2 bis 5 der Richtlinie 2009/28/EG festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen? (Wird eine nationale Einrichtung/Stelle die Einhaltung der Kriterien überwachen/überprüfen?) c) Sofern eine nationale Einrichtung/Stelle die Einhaltung der Kriterien überwachen soll: besteht diese Einrichtung/Stelle bereits? Falls ja, bitte machen Sie nähere Angaben. Falls nein, wann soll eine solche Stelle eingerichtet werden? d) Machen Sie Angaben dazu, ob zur Überprüfung der Einhaltung des Artikels 17 Absätze 3 bis 5 der Richtlinie 2009/28/EG nationale Rechtsvorschriften für die Flächennutzung und die Registrierung der Flächennutzung existieren. Welchen Zugang haben die Wirtschaftsbeteiligten zu diesen Informationen? (Machen Sie bitte Angaben zur Existenz von Vorschriften, zur Unterscheidung des Status von Flächen (aufgrund der biologischen Vielfalt ausgewiesene Gebiete, Schutzgebiete) sowie zu der zuständigen nationalen Behörde, die das Flächennutzungsregister und Veränderungen des Status von Flächen überwachen wird.) e) Bei Schutzgebieten: geben Sie an, unter welcher nationalen, europäischen oder internationalen Schutzregelung sie als Schutzgebiet ausgewiesen sind. f) Welches Verfahren gilt für die Veränderung des Status von Flächen? Wer überwacht auf nationaler Ebene Änderungen des Status von Flächen und erstattet Bericht darüber? Wie oft wird das Flächennutzungsregister aktualisiert (monatlich, jährlich, alle zwei Jahre usw.)? g) Wie wird auf nationaler Ebene sichergestellt und überprüft, dass bzw. ob die Verfahren zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands und anderweitige Anforderungen gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Richtlinie 2009/28/EG eingehalten werden? h) Planen Sie, sich an der Erstellung freiwilliger „Zertifizierungsregelungen“ für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen zu beteiligen, wie sie in Artikel 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG beschrieben werden? Falls ja, auf welche Weise? 4.3.   Regelungen des Mitgliedstaats oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor Förderregelungen können in Rechtsvorschriften bestehen, die Ziele und/oder Verpflichtungen festlegen. Sie können in finanzieller Unterstützung für Investitionen oder während des Betriebs einer Anlage bestehen. Es kann sich ferner um „weiche“ Maßnahmen wie Informations-, Bildungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen handeln. „Weiche“ Maßnahmen werden bereits oben beschrieben, daher sollte bei dieser Bewertung der Schwerpunkt auf gesetzgeberischen und finanziellen Maßnahmen liegen. Beschreiben Sie die existierenden Regelungen unter Angabe von: Rechtsakt, Einzelheiten der Regelung, Dauer (Datum von Beginn und Ende), bisheriger Wirkung, eventuell geplanten Reformen oder Regelungen (mit Angabe, bis wann diese verabschiedet werden sollen). Welche Ergebnisse werden erwartet? Rechtsvorschriften In Rechtsvorschriften können Ziele und Verpflichtungen festgelegt werden. Falls solche Verpflichtungen existieren, machen sie bitte detaillierte Angaben: a) Welches ist die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung/das Ziel? b) Existieren technologiespezifische Zielvorgaben? c) Welches sind die konkreten Verpflichtungen/Ziele pro Jahr (für jede Technologie)? d) Wer muss die Verpflichtung erfüllen? e) Was ist die Folge, wenn eine Verpflichtung nicht erfüllt wird? f) Gibt es Vorkehrungen für die Überwachung der Erfüllung? g) Gibt es Verfahren für die Änderung von Verpflichtungen/Zielen? Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung ist auf vielfältige Weise möglich. Beispiele: finanzielle Unterstützung für Investitionen, Kapitalzuschuss, zinsverbilligtes Darlehen, Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung, Steuerrückzahlung, Ausschreibungsregelung, Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie mit oder ohne grüne Zertifikate (handelbare grüne Zertifikate), Einspeisetarife, Einspeiseprämien, freiwillige Regelungen. Beschreiben Sie jede Maßnahme, die Sie nutzen, detailliert, wobei Sie folgende Fragen beantworten: a) Bezeichnung und kurze Beschreibung der Maßnahme b) Handelt es sich um eine freiwillige oder um eine obligatorische Maßnahme? c) Wer verwaltet die Maßnahme? (Durchführungsstelle, Aufsichtsbehörde) d) Wodurch wird die Verfügbarkeit ausreichender Mittel sichergestellt, um das nationale Ziel zu erfüllen? e) Wie wird im Rahmen der Maßnahme die langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit berücksichtigt? f) Wird die Maßnahme regelmäßig überprüft? Welche Rückmeldungs- bzw. Anpassungsmechanismen gibt es? Auf welche Weise wurde die Maßnahme bisher optimiert? g) Ist die Unterstützung je nach Technologie unterschiedlich? h) Welche Wirkung wird im Hinblick auf die Energieproduktion erwartet? i) Wird die Unterstützung davon abhängig gemacht, ob Energieeffizienzkriterien eingehalten werden? j) Gibt es die Maßnahme bereits? Geben Sie die nationalen Rechtsvorschriften an, denen sie unterliegt. k) Handelt es sich um eine geplante Maßnahme? Ab wann kommt sie zur Anwendung? l) Wie lange soll die Maßnahme insgesamt gelten (Datum für Beginn und Ende)? m) Existiert im Hinblick auf die Förderwürdigkeit von Systemen eine maximale oder minimale Systemgröße? n) Kann ein Projekt von mehr als einer Fördermaßnahme profitieren? Welche Fördermaßnahmen sind kumulierbar? o) Gibt es regionale/lokale Maßnahmen? Falls ja, machen sie detaillierte Angaben zu denselben Punkten. Spezifische Fragen für die finanzielle Unterstützung für Investitionen: a) Was bietet die Maßnahme? (Subventionen, Kapitalzuschüsse, zinsverbilligte Darlehen, Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen, Steuerrückzahlungen) b) Wer kann von der Maßnahme profitieren? Gilt sie nur für bestimmte Technologien? c) Werden fortlaufend Anträge angenommen und bewilligt, oder gibt es regelmäßige Ausschreibungen? Bei regelmäßigen Ausschreibungen: geben Sie bitte Häufigkeit und Bedingungen an. Spezifische Fragen für handelbare Zertifikate: a) Muss die Gesamtstrommenge einen bestimmten Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen enthalten? b) Wem obliegt diese Verpflichtung? c) Wird nach Technologien unterschieden? d) Welche Technologien werden von der Maßnahme erfasst? e) Dürfen die Zertifikate international gehandelt werden? Unter welchen Bedingungen? f) Gibt es einen Mindestpreis? g) Existiert eine Sanktion bei Nichteinhaltung der Bestimmungen? h) Wie hoch ist der Durchschnittspreis der Zertifikate? Wird er veröffentlicht? Wo? i) Wie sieht das Handelssystem für Zertifikate aus? j) Für welchen Zeitraum kann eine Anlage an dem System teilnehmen? Spezifische Fragen für feste Einspeisetarife: a) Welches sind die Voraussetzungen für den Erhalt des festen Tarifs? b) Gibt es eine Obergrenze für das Gesamtvolumen der jährlichen Stromproduktion oder der installierten Kapazität, für das der Tarif in Anspruch genommen werden kann? c) Handelt es sich um eine technologiespezifische Maßnahme? Welche Tarife gelten für die verschiedenen Technologien? d) Existieren andere Kriterien für unterschiedliche Tarife? e) Für welchen Zeitraum wird der feste Tarif garantiert? f) Sieht die Maßnahme eine Anpassung der Tarife vor? Spezifische Fragen für Einspeiseprämien: a) Welches sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie? b) Gibt es eine Obergrenze für das Gesamtvolumen der jährlichen Stromproduktion oder der installierten Kapazität, für das die Prämie in Anspruch genommen werden kann? c) Handelt es sich um eine Alternative zu festen Tarifen? d) Handelt es sich um eine technologiespezifische Maßnahme? Welche Prämienhöhen gelten für die verschiedenen Technologien? e) Gibt es eine Mindesthöhe/Obergrenze für die Prämie? (bitte angeben) f) Für welchen Zeitraum wird die Höhe der Prämie garantiert? g) Sieht die Maßnahme eine Anpassung der Prämienhöhe vor? Spezifische Fragen für Ausschreibungen: a) Wie häufig und in welchem Umfang werden Ausschreibungen veröffentlicht? b) Für welche Technologien? c) Ist die Maßnahme mit dem Netzausbau abgestimmt? 4.4.   Regelungen des Mitgliedstaats oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor Beantworten Sie die Fragen des Punktes 4.3, angewendet auf die Förderregelungen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor. Beantworten Sie außerdem folgende Fragen: a) Wie werden die Fördermaßnahmen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen angepasst, um den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen? b) Welche Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Fernwärme und -kälte aus erneuerbaren Energiequellen gibt es? c) Welche Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes kleinmaßstäblicher Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gibt es? d) Welche Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für industrielle Anwendungen gibt es? 4.5.   Regelungen des Mitgliedstaats oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor Beantworten Sie die Fragen des Punktes 4.3, angewendet auf die Fördermaßnahmen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor. Bitte unterscheiden Sie nach Verkehrsträgern (Straßenverkehr, Landverkehr außer Straßenverkehr usw.). Beantworten Sie außerdem folgende Fragen: a) Welches sind die konkreten Verpflichtungen/Ziele pro Jahr (aufgeschlüsselt nach Kraftstoffen oder Technologie)? b) Ist die Förderung je nach Kraftstofftyp oder Technologie unterschiedlich? Existiert eine gezielte Förderung für Biokraftstoffe, die die Kriterien des Artikels 21 Absatz 2 der Richtlinie erfüllen? 4.6.   Besondere Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus Biomasse Biomasse spielt in allen drei Sektoren (Wärme- und Kälteerzeugung, Stromerzeugung und Verkehr) eine wichtige Rolle als Primärenergiequelle. Die nationale Strategie für Biomasse ist entscheidend für die Planung der Rolle und der Interaktion der Verwendungszwecke (Interaktion der Verwendungszwecke bei der Endenergienutzung und mit Nichtenergiesektoren). Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, ihr inländisches Potenzial zu erfassen und eine stärkere Mobilisierung inländischer und importierter Biomasseressourcen zu prüfen. Die Auswirkungen auf Nichtenergiesektoren (Lebens- und Futtermittelindustrie, Zellstoff- und Papierindustrie, Bausektor, Möbelindustrie usw.) und die Interaktion mit ihnen sind zu analysieren. 4.6.1.    Verfügbarkeit von Biomasse im Inland und Importe Hier sollten die Mitgliedstaaten die Verfügbarkeit von Biomasse im Inland und den Bedarf an Importen einschätzen. Es sollte unterschieden werden zwischen A. Biomasse aus der Forstwirtschaft, 1. direkt und 2. indirekt verfügbar, B. Biomasse aus Landwirtschaft und Fischerei, 1. direkt und 2. über Nebenprodukte/verarbeitete Nutzpflanzen verfügbar, und C. Abfallbiomasse, 1. biologisch abbaubarer Anteil der festen Siedlungsabfälle, 2. biologisch abbaubarer Anteil der festen Industrieabfälle, und 3. Klärschlamm. Daten zu den genannten Unterkategorien müssen übermittelt werden, weitere Einzelheiten können übermittelt werden. Die aggregierten Zahlen müssen jedoch der folgenden Einteilung entsprechen und die Informationen sind in den Einheiten der Tabelle 7 anzugeben. Die Rolle der Importe (aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern) und der Exporte (soweit möglich, in EU-Länder und Nicht-EU-Länder) ist anzugeben. Holzschnitzel, -briketts und -pellets können direkt oder indirekt von der Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Werden Informationen über Pellets in die Tabelle aufgenommen, ist anzugeben, ob der Rohstoff direkt oder indirekt geliefert wurde. Bei Biogas und Biokraftstoffen ist in Tabelle 7 die Menge unverarbeiteter Rohstoffe (und nicht die verarbeitete Menge) anzugeben. Bei Importen und Exporten ist es schwieriger, die Menge der für Biokraftstoffe eingesetzten Biomasse-Rohstoffe zu bestimmen; hier können Schätzungen notwendig sein. Werden die Informationen über Importe auf der Grundlage der Zahlen für Biokraftstoffeinfuhren angegeben, ist dies in der Tabelle zu vermerken. Tabelle 7 Verfügbarkeit von Biomasse 2006 Herkunftssektor   Inländische Ressourcen  (18) Importe Exporte Netto Primärenergieproduktion (1 000 t RÖE) EU Nicht-EU EU/Nicht-EU A. Biomasse aus der Forstwirtschaft  (19) Davon:             1. direkt für die Energieerzeugung verfügbare Holzbiomasse aus Wäldern und sonstigen bewaldeten Flächen             fakultativ: soweit Informationen verfügbar sind, können Sie die Rohstoffe dieser Kategorie weiter aufschlüsseln: a) Holzeinschlag b) Rückstände des Holzeinschlags (Kronen, Zweige, Rinde, Stümpfe) c) Rückstände aus der Landschaftsgestaltung (Holzbiomasse aus Parks, Gärten, von Baumreihen, Büschen) d) sonstige (bitte genaue Angabe)             2. indirekt für die Energieerzeugung verfügbare Holzbiomasse             fakultativ: soweit Informationen verfügbar sind, können weiter aufgeschlüsselte Angaben gemacht werden a) Rückstände aus Sägewerken, der Holzbearbeitung, der Möbelindustrie (Rinde, Sägemehl) b) Nebenprodukte der Zellstoff- und Papierindustrie (Schwarzlauge, Tallöl) c) verarbeitetes Brennholz d) Recyclingholz (Recyclingholz für die Energieerzeugung, Holzreste aus Haushalten) e) sonstige (bitte genaue Angabe)             B. Biomasse aus Landwirtschaft und Fischerei Davon:             1. direkt für die Energieerzeugung verfügbare landwirtschaftliche Nutzpflanzen und Fischereierzeugnisse             fakultativ: soweit Informationen verfügbar sind, können weiter aufgeschlüsselte Angaben gemacht werden a) Feldkulturen (Getreide, Ölsaaten, Zuckerrüben, Silomais) b) Pflanzungen c) schnell wachsende Bäume d) sonstige Energiepflanzen (Gräser) e) Algen f) sonstige (bitte genaue Angabe)             2. Nebenerzeugnisse der Landwirtschaft/verarbeitete Rückstände sowie Nebenerzeugnisse der Fischerei für die Energieerzeugung             fakultativ: soweit Informationen verfügbar sind, können weiter aufgeschlüsselte Angaben gemacht werden a) Stroh b) Dung c) Tierfett d) Fleisch und Knochenmehl e) Nebenprodukte in Form von „Kuchen“ (u. a. Olivenölkuchen und andere Ölkuchen für die Energieerzeugung) f) Obstbiomasse (einschließlich Schalen, Kernen) g) Fischereinebenprodukte h) Schnittabfälle von Rebstöcken, Olivenbäumen, Obstbäumen i) sonstige (bitte genaue Angabe)             C. Abfallbiomasse Davon:             1. biologisch abbaubarer Anteil der festen Industrieabfälle, einschließlich Biomüll (biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Lebensmittel- und Küchenabfälle aus Privathaushalten, Restaurants, Kantinen und dem Einzelhandel, vergleichbare Abfälle aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben), und Deponiegas             2. biologisch abbaubarer Anteil der Industrieabfälle (einschließlich Papier, Pappe, Pellets)             3. Klärschlamm             Erläutern Sie den Umwandlungsfaktor/die Berechnungsmethode, der/die für die Umrechnung der Menge verfügbarer Ressourcen in Primärenergie verwendet wird. Geben Sie bitte an, auf welcher Grundlage der biologisch abbaubare Anteil der festen Siedlungsabfälle und der Industrieabfälle berechnet wurde. Bitte geben Sie in Tabelle 7a eine Schätzung des Beitrags der Biomasse zum Energieverbrauch 2015 und 2020 an. (entsprechend den Kategorien der Tabelle 7) Tabelle 7a Geschätzte Verfügbarkeit von inländischer Biomasse 2015 und 2020 Herkunftssektor 2015 2020 Erwartete Menge inländischer Ressourcen Primärenergieproduktion (1 000 t RÖE) Erwartete Menge inländischer Ressourcen Primärenergieproduktion (1 000 t RÖE) A. Biomasse aus der Forstwirtschaft 1. Direkt für die Energieerzeugung verfügbare Holzbiomasse aus Wäldern und sonstigen bewaldeten Flächen         2. Indirekt für die Energieerzeugung verfügbare Holzbiomasse         B. Biomasse aus Landwirtschaft und Fischerei 1. Direkt für die Energieerzeugung verfügbare landwirtschaftliche Nutzpflanzen und Fischereierzeugnisse         2. Nebenerzeugnisse der Landwirtschaft/verarbeitete Rückstände sowie Nebenerzeugnisse der Fischerei für die Energieerzeugung         C. Abfallbiomasse 1. Biologisch abbaubarer Anteil der festen Industrieabfälle, einschließlich Biomüll (biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Lebensmittel- und Küchenabfälle aus Privathaushalten, Restaurants, Kantinen und dem Einzelhandel, vergleichbare Abfälle aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben), und Deponiegas         2. Biologisch abbaubarer Anteil der Industrieabfälle (einschließlich Papier, Pappe, Pellets)         3. Klärschlamm         Welche Rolle wird importierte Biomasse bis 2020 voraussichtlich spielen? Geben Sie bitte die erwarteten Einfuhrmengen (in 1 000 t RÖE) und mögliche Lieferländer an. Bitte beschreiben Sie zusätzlich zu den oben gemachten Angaben die derzeitige Situation in Bezug auf Agrarflächen, die ausschließlich für die Energieerzeugung genutzt werden: Tabelle 8 2006 für den Energiepflanzenanbau genutzte landwirtschaftliche Flächen (ha) Für den Energiepflanzenanbau genutzte landwirtschaftliche Flächen Fläche 1. Flächen für schnell wachsende Bäume (Weiden, Pappeln)   2. Flächen für andere Energiepflanzen wie Gräser (Rohrglanzgras, Rutenhirse, Miscanthus), Hirse   4.6.2.    Maßnahmen zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Biomasse, unter Berücksichtigung anderer Biomasse-Nutzer (auf der Land- und Forstwirtschaft beruhende Sektoren) Mobilisierung neuer Biomassequellen: a) Geben Sie bitte den Gesamtumfang der abgebauten Flächen an. b) Geben Sie bitte den Umfang des ungenutzten Ackerlands an. c) Sind Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von ungenutztem Ackerland, abgebauten Flächen usw. für die Energieerzeugung vorgesehen? d) Ist geplant, bestimmte, bereits vorhandene Rohstoffe (z. B. Tierdung) zu nutzen? e) Existiert eine eigene Strategie zur Förderung der Erzeugung und Nutzung von Biogas? Welche Arten der Nutzung werden gefördert (lokale Nutzung, Fernwärme, Biogasnetz, Integration in das Erdgasnetz)? f) Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Methoden der Waldbewirtschaftung geplant, damit die nachhaltige Gewinnung von Biomasse aus Wäldern maximiert werden kann? (20) Wie soll die Waldbewirtschaftung im Hinblick auf eine Wachstumssteigerung verbessert werden? Welche Maßnahmen zur Maximierung der Gewinnung vorhandener Biomasse können sofort umgesetzt werden? Auswirkungen auf andere Sektoren: a) Wie sollen die Auswirkungen der energetischen Nutzung von Biomasse auf andere, auf der Land- und Forstwirtschaft beruhende Sektoren überwacht werden? Welches sind diese Auswirkungen? (Machen Sie, soweit möglich, auch quantitative Angaben.) Ist die Überwachung der Auswirkungen geplant? b) Welche Entwicklungen in anderen, auf der Land- und Forstwirtschaft beruhenden Sektoren werden erwartet, die sich auf die energetische Nutzung auswirken könnten? (Könnte z. B. eine Effizienz-/Produktivitätssteigerung die Menge an Nebenprodukten, die für die Energieerzeugung eingesetzt werden kann, ansteigen oder sinken lassen? 4.7.   Geplante statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten und geplante Beteiligung an gemeinsamen Projekten mit anderen Mitgliedstaaten und Drittländern Hier werden Angaben zur erwarteten Nutzung von Kooperationsmechanismen zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern erwartet. Diese Informationen sollten sich auf die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG übermittelte Vorausschätzung stützen. 4.7.1.    Verfahrensfragen a) Beschreiben Sie die einzelnen Schritte der existierenden bzw. geplanten nationalen Verfahren zur Organisation statistischer Transfers oder gemeinsamer Projekte (einschließlich der zuständigen Stellen und Kontaktstellen). b) Beschreiben Sie, auf welche Weise private Interessenten gemeinsame Projekte mit Mitgliedstaaten oder Drittländern vorschlagen und daran teilnehmen können. c) Nennen Sie die Kriterien für die Entscheidung, ob statistische Transfers oder gemeinsame Projekte verwendet werden. d) Welcher Mechanismus ist für die Einbeziehung anderer interessierter Mitgliedstaaten bei einem gemeinsamen Projekt vorgesehen? e) Sind Sie bereit, an gemeinsamen Projekten in anderen Mitgliedstaaten teilzunehmen? Welchen Umfang an installierter Kapazität/Elektrizitäts- oder Wärmeproduktion pro Jahr beabsichtigen Sie zu unterstützen? Wie sollen solche Projekte unterstützt werden? 4.7.2.    Geschätzter Überschuss bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum indikativen Zielpfad, der in andere Mitgliedstaaten transferiert werden könnte Bitte tragen Sie diese Informationen in Tabelle 9 ein. 4.7.3.    Geschätztes Potenzial für gemeinsame Projekte a) In welchen Sektoren können Sie zum Zweck der Durchführung gemeinsamer Projekte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.