Europäische Union

2009/548/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2009 zur Festlegung eines Musters für nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie gemäß der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5174) (Text von Bedeutung für den EWR )

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aus erneuerbaren Quellen (15)                         E. erwarteter Transfer von Energie aus erneuerbaren Quellen an andere Mitgliedstaaten                         F. Erwarteter Transfer von Energie aus erneuerbaren Quellen aus anderen Mitgliedstaaten und Drittländern                         G. Erwarteter Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen nach Anpassung für das Ziel (D) - (E) + (F)                         Tabelle 4b Berechnungstabelle für den Anteil erneuerbarer Energie im Verkehrssektor (1000 t RÖE)   2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 C. Erwarteter Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor (16)                         H. Erwarteter Verbrauch von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen im Straßenverkehr (17)                         I. Erwarteter Verbrauch von Biokraftstoffen aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-Material und lignozellulosehaltigem Material im Verkehrssektor (17)                         J. Erwarteter Beitrag der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor im Hinblick auf das Ziel für den Verkehrssektor (C) + (2,5 – 1)×(H) + (2 – 1) × (I)                         4.   MAßNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG DER ZIELE 4.1.   Überblick über sämtliche Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Tabelle 5 Überblick über sämtliche Strategien und Maßnahmen Bezeichnung und Referenz der Maßnahme Art der Maßnahme (*1) Erwartetes Ergebnis (*2) Zielgruppe und/oder -tätigkeit (*3) Existiert/ist geplant Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Maßnahme 1.           2.           3.           …                       4.2.   Spezifische Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Artikel 13, 14 und 16 sowie 17 bis 21 der Richtlinie 2009/28/EG 4.2.1.    Verwaltungsverfahren und Raumplanung (Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG) Bei der Beantwortung der nachstehenden Fragen sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die geltenden nationalen, regionalen und lokalen Vorschriften für Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren zu erläutern, die auf Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und die angegliederten Infrastrukturen der Übertragungs- und Verteilernetze sowie auf den Vorgang der Umwandlung von Biomasse in Biokraftstoffe oder sonstige Energieprodukte angewandt werden. Sind weitere Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Verfahren verhältnismäßig und notwendig sind, werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die geplanten Überarbeitungen und erwarteten Ergebnisse darzustellen und die für die Überarbeitung jeweils zuständige Behörde zu nennen. Sind die Angaben technologiespezifisch, geben Sie dies bitte an. Spielen die regionalen/lokalen Behörden eine wesentliche Rolle, ist dies ebenfalls auszuführen. a) Liste der geltenden nationalen und, gegebenenfalls, regionalen Rechtsvorschriften für Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren sowie die Raumordnung, die auf Anlagen und die angegliederten Infrastrukturen der Übertragungs- und Verteilernetze angewandt werden: b) Zuständige Ministerien/Behörden: c) Überarbeitung der Vorschriften (soweit zutreffend) geplant vor dem: [Datum] d) Zusammenfassung der bestehenden und geplanten Maßnahmen auf regionaler/lokaler Ebene (soweit zutreffend): e) Sind in den Bauvorschriften und Regelwerken Mindestwerte für die Nutzung erneuerbarer Energie vorgesehen? Worin bestehen diese Anforderungen und in welchen geografischen Gebieten gelten sie? (zusammenfassende Angaben). Welche Maßnahmen sind in den Regelwerken enthalten, um sicherzustellen, dass der Anteil der in Gebäuden genutzten erneuerbaren Energie zunimmt? Welche Pläne existieren in Bezug auf diese Anforderungen/Maßnahmen? Falls ja, welche? f) Welche Verwaltungsebene (lokal, regional, national) ist zuständig für die Genehmigung, Zertifizierung und Zulassung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und für die Raumplanung? (Ist dies vom Anlagentyp abhängig, machen Sie bitte entsprechende Angaben.) Falls die Zuständigkeit auf mehr als einer Ebene angesiedelt ist: Wie findet die Koordinierung zwischen den Ebenen statt? Wie soll die Koordinierung zwischen mehreren zuständigen Behörden in Zukunft verbessert werden? g) Wie wird sichergestellt, dass umfassende Informationen über die Verarbeitung von Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsanträgen sowie über Hilfestellungen für Antragsteller zur Verfügung gestellt werden? Welche Informationen und Hilfestellungen finden potenzielle Antragsteller für neue Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf den Antragsformularen? h) Wie wird die horizontale Koordinierung zwischen unterschiedlichen Verwaltungsstellen erleichtert, die für die verschiedenen Teile einer Genehmigung zuständig sind? Wie viele Verfahrensschritte sind bis zum Erhalt der endgültigen Genehmigung/Zulassung zu durchlaufen? Existiert eine einzige Anlaufstelle zur Koordinierung aller Verfahrensschritte? Werden die Zeitpläne für die Bearbeitung der Anträge im Voraus übermittelt? Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis über einen Antrag entschieden ist? i) Werden bei den Genehmigungsverfahren die Besonderheiten der verschiedenen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt? Falls ja, geben Sie bitte an, auf welche Weise. Falls nein, haben Sie vor, sie in Zukunft zu berücksichtigen? j) Existieren eigene Verfahren, zum Beispiel eine einfache Mitteilung, für kleine, dezentrale Anlagen (wie Solarzellen oder Biomassekessel auf bzw. in Gebäuden)? Falls ja, welche Verfahrensschritte umfassen sie? Sind die Vorschriften öffentlich zugänglich? Wo sind sie veröffentlicht? Ist die Einführung vereinfachter Mitteilungsverfahren geplant? Falls ja, für welche Anlagen- bzw. Systemtypen? (Ist eine Netto-Stromverbrauchsabrechnung möglich?) k) Wo sind die Gebühren für Genehmigungs- bzw. Zulassungsanträge für neue Anlagen veröffentlicht? Besteht eine Relation zu den mit der Erteilung der Genehmigungen verbundenen Verwaltungskosten? Ist eine Überprüfung der Gebühren geplant? l) Stehen lokalen und regionalen Verwaltungen staatliche Leitlinien für Planung, Entwurf, Bau und Renovierung von Industrie- oder Wohngebieten unter Einsatz von Anlagen und Systemen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Wärme, Kälte und Strom, einschließlich Fernwärme und -kälte, zur Verfügung? Sind solche Leitlinien nicht verfügbar oder unzureichend, wann und wie soll dieses Problem angegangen werden? m) Gibt es eine gezielte Ausbildung für die Bearbeiter von Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsanträgen für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen? 4.2.2.    Technische Spezifikationen (Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG) a) Müssen Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen bestimmte Qualitätsnormen erfüllen, damit sie Förderregelungen nutzen können? Falls ja, welche Anlagen und welche Qualitätsnormen? Existieren nationale oder regionale Normen, die über die europäischen Normen hinausgehen? 4.2.3.    Gebäude (Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG) Bei Angaben zur Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden ist der Rückgriff auf Strom aus erneuerbaren Quellen aus dem nationalen Netz nicht zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Erhöhung der lokalen Wärme- und/oder Elektrizitätsversorgung einzelner Gebäude. Die unmittelbare Versorgung mit Wärme und Kälte durch Fernwärme und -kälte in Gebäuden könnte ebenfalls berücksichtigt werden. a) Angabe der geltenden nationalen und regionalen Rechtsvorschriften (soweit vorhanden) sowie Zusammenfassung der lokalen Vorschriften bezüglich der Erhöhung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen im Bausektor: b) Zuständige Ministerien/Behörden: c) Überarbeitung der Vorschriften (soweit zutreffend) geplant vor dem: [Datum] d) Zusammenfassung der bestehenden und geplanten Maßnahmen auf regionaler/lokaler Ebene: e) Sind in den Bauvorschriften und Regelwerken Mindestwerte für die Nutzung erneuerbarer Energie vorgesehen? Worin bestehen diese Anforderungen und in welchen geografischen Gebieten gelten sie? (zusammenfassende Angaben). Welche Maßnahmen sind in den Regelwerken enthalten, um sicherzustellen, dass der Anteil der in Gebäuden genutzten erneuerbaren Energie zunimmt? Welche Pläne existieren in Bezug auf diese Anforderungen/Maßnahmen? f) Welche Steigerung wird bis 2020 bei der Nutzung erneuerbarer Energie in Gebäuden erwartet? (Unterscheiden Sie, soweit möglich, zwischen Wohngebäuden (Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern), Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden und Industriegebäuden.) (Zur Beantwortung dieser Frage können Sie eine Tabelle (s. Tabelle 6) verwenden. Die Daten können für jedes Jahr oder für ausgewählte Jahre angegeben werden. Es ist sowohl der Verbrauch von Wärme und Kälte als auch von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen zu berücksichtigen.) Tabelle 6 Geschätzter Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energieverbrauch in Gebäuden (%)   2005 2010 2015 2020 Wohngebäude         Geschäftsgebäude         Öffentliche Gebäude         Industriegebäude         Insgesamt         g) Wurden auf nationaler Ebene Vorschriften mit Mindestwerten für die Nutzung erneuerbarer Energie in Neubauten und renovierten Gebäuden in Erwägung gezogen? Falls ja, welche Werte? Falls nein, inwieweit wird bis 2015 geprüft werden, ob eine solche Option sinnvoll ist? h) Bitte beschreiben Sie die Pläne für die Gewährleistung der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene dadurch, dass sie ab 2012 über Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen verfügen oder zu Nullenergiegebäuden werden. (Bitte berücksichtigen Sie die Anforderungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). i) Auf welche Weise werden energieeffiziente Technologien für erneuerbare Energien in Gebäuden gefördert? (Diesbezügliche Maßnahmen können betreffen: Biomassekessel, Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen, die die Anforderungen von Öko-Gütesiegeln oder sonstigen Normen erfüllen, die auf nationaler Ebene oder auf Gemeinschaftsebene festgelegt wurden (s. Wortlaut des Artikels 13 Absatz 6)). 4.2.4.    Bereitstellung von Informationen (Artikel 14 Absätze 1, 2 und 4 der Richtlinie 2009/28/EG) Hier sind laufende und geplante Informations- und Sensibilisierungskampagnen und -programme, geplante Überprüfungen und erwartete Ergebnisse zu beschreiben. Es ist ferner anzugeben, welche zuständige Behörde die Wirkung der Programme überwacht und prüft. Spielen die regionalen/lokalen Behörden eine wesentliche Rolle, ist dies ebenfalls zusammenfassend anzugeben. a) Angabe der geltenden nationalen und regionalen Rechtsvorschriften (soweit vorhanden) betreffend die Bereitstellung von Informationen im Sinne des Artikels 14 der Richtlinie 2009/28/EG: b) Für die Verbreitung von Informationen auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene zuständige Stellen: c) Zusammenfassung der bestehenden und geplanten Maßnahmen auf regionaler/lokaler Ebene (soweit zutreffend): d) Bitte geben Sie an, wie Informationen über Fördermaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Elektrizität, Wärme und Kälte sowie Verkehr allen wichtigen Akteuren (Verbrauchern, Bauunternehmern, Installateuren, Architekten und Lieferanten von Geräten und Fahrzeugen) zur Verfügung gestellt werden. Wer ist für die Eignung und die Veröffentlichung dieser Informationen verantwortlich? Existieren spezifische Informationsformen für unterschiedliche Zielgruppen (Endverbraucher, Bauunternehmen, Immobilienverwalter, Immobilienmakler, Installateure, Architekten, Landwirte, Lieferanten von Geräten und Fahrzeugen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, öffentliche Verwaltungen? Gibt es Informationskampagnen oder ständige Informationszentren bzw. sind solche geplant? e) Wer ist zuständig für die Veröffentlichung von Informationen über die Nettovorteile, die Kosten und die Energieeffizienz von Anlagen und Systemen, die erneuerbare Energiequellen für Wärme, Kälte und Strom nutzen? (Lieferant der Anlage oder des Systems, öffentliche Stelle, sonstige?) f) Wie erhalten Planungsbüros und Architekten Leitlinien, die sie dabei unterstützen, die optimale Kombination von erneuerbaren Energiequellen, hocheffizienten Technologien und Fernwärme und -kälte bei der Planung, dem Entwurf, dem Bau und der Renovierung von Industrie- oder Wohngebieten sachgerecht in Erwägung zu ziehen? Wer ist hierfür zuständig? g) Beschreiben Sie bitte bestehende und geplante Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsprogramme, die die Bürger über die Vorteile des Ausbaus und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und über die diesbezüglichen praktischen Aspekte informieren. Welche Rolle kommt den regionalen und lokalen Akteuren bei der Planung und Verwaltung dieser Programme zu? 4.2.5.    Zertifizierung von Installateuren (Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG) a) Angabe der geltenden nationalen und/oder regionalen Rechtsvorschriften (soweit vorhanden) betreffend Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Qualifikationssysteme für Installateure im Sinne des Artikels 14 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG: b) Zuständige Stellen für die Konzipierung und Genehmigung von Zertifizierungs- bzw. Qualifikationssystemen für Installateure von kleinen Biomassekesseln und -öfen, solaren Fotovoltaik- und Solarwärmesystemen, oberflächennahen geothermischen Systemen und Wärmepumpen bis 2012: c) Sind solche Zertifizierungssysteme/Qualifikationen bereits eingeführt? Falls ja, bitte beschreiben Sie sie. d) Sind Informationen zu diesen Systemen öffentlich zugänglich? Wurden Listen zertifizierter bzw. qualifizierter Installateure veröffentlicht? Falls ja, wo? Werden andere Systeme als dem nationalen/regionalen System gleichwertig anerkannt? e) Zusammenfassung der bestehenden und geplanten Maßnahmen auf regionaler/lokaler Ebene (soweit zutreffend). 4.2.6.    Ausbau der Elektrizitätsinfrastruktur (Artikel 16 Absatz 1 und Absätze 3 bis 6 der Richtlinie 2009/28/EG) Abgesehen von der aktuellen Situation und bereits bestehenden Rechtsvorschriften sind geplante Maßnahmen und Überprüfungen, die dafür zuständigen Stellen und die erwarteten Ergebnisse zu beschreiben. a) Angabe bestehender nationaler Rechtsvorschriften betreffend Energienetze (Artikel 16): b) Wie wird sichergestellt, dass die Übertragungs- und Verteilungsnetze mit dem Ziel ausgebaut werden, die angestrebte Menge von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren, und gleichzeitig der sichere Betrieb des Elektrizitätssystems gewährleistet bleibt? Wie wird diese Anforderung in die regelmäßige Netzplanung der Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreiber einbezogen? c) Welche Rolle werden intelligente Netze, informationstechnische Werkzeuge und Speichereinrichtungen spielen? Wie wird ihre Entwicklung gewährleistet? d) Ist geplant, die Verbundkapazitäten mit Nachbarländern auszubauen? Falls ja, welche Verbindungsleitungen, bis zu welchem Zeitpunkt und für welche Kapazitäten? e) Wie sollen die Genehmigungsverfahren für Netzinfrastrukturen beschleunigt werden? Wie ist die aktuelle Situation und wie lange ist im Durchschnitt die Frist für den Erhalt einer Genehmigung? Wie soll diese verkürzt werden? (Machen Sie Angaben zur derzeitigen Situation und zu den geltenden Rechtsvorschriften, zu ermittelten Engpässen und zu Plänen zur Straffung der Verfahren innerhalb des Umsetzungszeitraums, außerdem zu den erwarteten Ergebnissen.) f) Wie wird die Koordinierung zwischen der Genehmigung der Netzinfrastruktur und sonstigen administrativen Planungsverfahren gewährleistet? g) Wird neuen Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen ein vorrangiger Netzzugang gewährt oder werden Anschlusskapazitäten reserviert? h) Sind Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bereit für den Anschluss ans Netz, jedoch aufgrund von Begrenzungen der Netzkapazität noch nicht angeschlossen? Falls ja, welche Schritte werden unternommen, um dieses Problem zu lösen, und bis wann ist eine Lösung zu erwarten? i) Werden die Regeln für die Übernahme und Teilung der Kosten für technische Anpassungen der Netze von den Betreibern der Übertragungs- und Verteilungsnetze erstellt und veröffentlicht? Falls ja, wo? Wie wird sichergestellt, dass diese Regeln auf objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien beruhen? Gibt es besondere Regeln für Produzenten in Randgebieten und in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte? (Die Regeln für die Übernahme der Kosten legen fest, welcher Kostenanteil vom Erzeuger getragen wird, der an das Netz angeschlossen werden möchte, und welcher Anteil vom Betreiber des Übertragungs- oder Verteilungsnetzes übernommen wird. Die Regeln für die Kostenteilung legen fest, wie die einschlägigen Kosten zwischen später angeschlossenen Produzenten aufzuteilen sind, die von der Netzverstärkung bzw. neuen Leitungen ebenfalls profitieren.) j) Beschreiben Sie, wie die Kosten für Anschlüsse und technische Anpassungen den Erzeugern und/oder Übertragungs- und/oder Verteilungsnetzbetreibern zugewiesen werden. Wie können die Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreiber diese Investitionsausgaben zurückerhalten? Sind Änderungen dieser Regeln für die Übernahme der Kosten geplant? Welche Änderungen, und welche Ergebnisse werden erwartet? (Es existieren mehrere Optionen für die Aufteilung von Netzanschlusskosten. Die Mitgliedstaaten können eine Option oder eine Kombination von Optionen wählen. Bei „tiefen“ Anschlussgebühren (deep connection cost charging) werden dem Träger der Anlage, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt, mehrere netzinfrastrukturbezogene Kosten angelastet (Netzanschluss, Netzverstärkung und -erweiterung). Bei „flachen“ Anschlussgebühren (shallow connection cost charging) werden dem Träger der Anlage ausschließlich die Netzanschlusskosten angelastet, nicht jedoch die Kosten von Netzverstärkung und -erweiterung (diese werden in die Netztarife integriert und von den Kunden gezahlt). Eine weitere Variante besteht darin, alle Anschlusskosten über das Netztarifsystem umzulegen.) k) Gibt es Regeln für die Aufteilung der Kosten zwischen den zuerst und den später angeschlossenen Erzeugern? Falls nicht, wie werden die Vorteile für die später angeschlossenen Erzeuger berücksichtigt? l) Wie wird sichergestellt, dass die Betreiber der Übertragungs- und Verteilernetze neuen Produzenten, die an das Netz angeschlossen werden möchten, die erforderlichen Informationen über die Kosten, einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Anträge und einen vorläufigen Zeitplan für ihren Netzanschluss übermitteln? 4.2.7.    Betrieb des Elektrizitätsnetzes (Artikel 16 Absatz 2 sowie Absätze 7 und 8 der Richtlinie 2009/28/EG) a) Wie wird die Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen durch die Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreiber gewährleistet? Ist ein vorrangiger oder garantierter Netzzugang sichergestellt? b) Wie ist sichergestellt, dass die Übertragungsnetzbetreiber beim Einsatz von Elektrizitätserzeugungsanlagen solchen Anlagen Vorrang einräumen, in denen erneuerbare Energiequellen verwendet werden? c) Inwieweit werden netz- und marktbezogene betriebliche Maßnahmen ergriffen, um Beschränkungen der Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen möglichst gering zu halten? Welche Maßnahmen sind geplant und wann ist mit der Durchführung zu rechnen? (Markt- und Netzkonzepte, die die Integration unterschiedlicher Ressourcen ermöglichen, könnten Folgendes umfassen: zeitnaherer Handel (Wechsel von Einsatzplanung und -steuerung der Generatoren für den Folgetag auf Intra-day-Betrieb), Zusammenfassung von Marktbereichen, Sicherstellung von ausreichender grenzüberschreitender Verbundkapazität und entsprechendem Handel, verbesserte Zusammenarbeit von Netzbetreibern in benachbarten Bereichen, Einsatz besserer Kommunikations- und Überwachungsinstrumente, nachfrageseitiges Management und aktive nachfrageseitige Marktteilnahme (über Zweiweg-Kommunikationssysteme — intelligente Verbrauchsmessgeräte), eine stärker dezentrale Produktion und Speicherung beim Verbraucher (z. B. Elektro-Autos) und gleichzeitig ein aktives Management der Verteilungsnetze („intelligente Netze“).) d) Ist die Energieregulierungsbehörde über diese Maßnahmen unterrichtet? Verfügt diese über die Zuständigkeit, die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen und durchzusetzen? e) Sind Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, in den Strommarkt integriert? Bitte beschreiben Sie, auf welche Weise. Welchen Verpflichtungen unterliegen sie bei der Teilnahme am Strommarkt? f) Nach welchen Regeln werden Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen Übertragungs- und Verteilungstarife berechnet? 4.2.8.    Einspeisung von Biogas in das Gasnetz (Artikel 16 Absätze 7, 9 und 10 der Richtlinie 2009/28/EG) a) Wie wird sichergestellt, dass Gas aus erneuerbaren Energiequellen bei der Erhebung der Tarife für die Übertragung und Verteilung nicht benachteiligt wird? b) Wurde die Notwendigkeit geprüft, die Gasnetzinfrastruktur auszuweiten, um die Einspeisung von Gas aus erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern? Mit welchem Ergebnis? Falls keine Prüfung stattfand, ist eine solche geplant? c) Wurden technische Vorschriften für den Netzanschluss und die Anschlusstarife für Biogas veröffentlicht? Wo wurden sie veröffentlicht? 4.2.9.    Ausbau von Fernwärme- und -kälteinfrastrukturen (Artikel 16 Absatz 11 der Richtlinie 2009/28/EG) a) Bitte geben Sie an, ob im Hinblick auf das Ziel für 2020 neue, mit erneuerbaren Energiequellen betriebene Fernwärme- und -kälteinfrastrukturen gebaut werden müssen. Bestehen auf der Grundlage dieser Einschätzung Pläne, solche Infrastrukturen zu fördern? Welcher Beitrag wird von großen Biomasse-, Solar- und Geothermikanlagen in den Fernwärme- und -kältesystemen erwartet? 4.2.10.    Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe — Nachhaltigkeitskriterien und Überprüfung ihrer Einhaltung (Artikel 17 bis 21 der Richtlinie 2009/28/EG) Im folgenden Teil des nationalen Aktionsplans ist die künftige Strategie des Mitgliedstaats im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe sowie die Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu erläutern. a) Wie werden die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe in Ihrem Mitgliedstaat umgesetzt? (Sind zur Umsetzung gesetzgeberische Maßnahmen geplant? Welche institutionellen Regelungen werden dafür vorgesehen?) b) Wie wird sichergestellt, dass Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe, die auf das nationale Ziel für e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.