Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1704 des Rates vom 10. Juli 2026 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen an nichtstaatliche Akteure

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1704. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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aten bei der vollständigen und wirksamen nationalen Umsetzung der Resolution 1540, die nach wie vor eine Säule der internationalen Nichtverbreitungsarchitektur ist, unterstützt werden. Dieses Ziel baut auf der früheren Unterstützung auf, die die EU im Rahmen der Gemeinsamen Aktionen 2006/419/GASP und 2008/368/GASP sowie der Beschlüsse 2013/391/GASP, (GASP) 2017/809 und (GASP) 2023/654 des Rates geleistet hat. Spezifische Ziele a) Unterstützung nationaler und regionaler Kapazitäten zur Umsetzung der Resolution 1540, unter anderem durch Schulungen, Kapazitätsaufbau, technische Unterstützung und die Erleichterung von Unterstützungsersuchen und -angeboten; b) Stärkung der Kapazitäten, der Rolle und der Wirksamkeit der nationalen Kontaktstellen, einschließlich einer verbesserten Koordinierung, einer verbesserten Zusammenarbeit und eines verbesserten Informationsaustauschs zwischen den Staaten mit dem 1540-Ausschuss und zwischen den Kontaktstellen selbst, um die wirksame Umsetzung der Resolution zu unterstützen; c) Unterstützung der Entwicklung, Aktualisierung und praktischen Umsetzung freiwilliger nationaler Umsetzungsaktionspläne auf Ersuchen der Staaten und Erleichterung des anschließenden Zugangs zu maßgeschneiderter Unterstützung, um ermittelte Lücken zu schließen und dem ermittelten Bedarf gerecht zu werden; d) Förderung der subregionalen, regionalen und internationalen Zusammenarbeit als Beitrag zu mehr Synergien, Kohärenz und Komplementarität bei der Umsetzung der Resolution 1540; e) Sensibilisierung der einschlägigen Zielgruppen, einschließlich der Regierungsbehörden, Parlamentsabgeordneten, des Privatsektors, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, für die Verpflichtungen und die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Resolution 1540; f) Stärkung der substanziellen Einbeziehung der einschlägigen Zielgruppen, einschließlich Frauen, in die internationalen, regionalen und nationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Resolution 1540; g) Unterstützung der praktischen Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen der umfassenden Überprüfungen aus den Jahren 2009, 2016 und 2022 sowie der Vorbereitungen für die umfassende Überprüfung im Jahr 2027 und die Umsetzung deren Ergebnisse. 4.   ERWARTETE ERGEBNISSE Übergeordnete erwartete Ergebnisse: Verstärkte nationale Umsetzung der Resolution 1540 durch die Mitgliedstaaten. Spezifische Ergebnisse: a) Stärkere Sensibilisierung der nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft für die Bedeutung der vollständigen und wirksamen Umsetzung der Resolution 1540; b) Verbesserte und gestärkte nationale Rechts-, Regelungs- und Verwaltungsrahmen im Zusammenhang mit der Resolution 1540; c) Stärkung der institutionellen und technischen Kapazitäten der Kontaktstellen und anderer einschlägiger nationaler Interessenträger sowie der behördenübergreifenden Koordinierung; d) Verbesserung der Qualität, Vollständigkeit, Kohärenz und Aktualität der nationalen Berichte, der freiwilligen Aktionspläne und der damit verbundenen Meldungen an den 1540-Ausschuss; und e) Stärkung der Koordinierung, der Komplementarität und des Informationsaustauschs zwischen internationalen, regionalen und subregionalen Partnern. 5.   TÄTIGKEITEN Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus dem laufenden Finanzhilfezyklus liegt der Schwerpunkt dieses Projekts auf gezielten nationalen und subregionalen Tätigkeiten wie Simulationsübungen und nicht auf groß angelegten regionalen Sensibilisierungsveranstaltungen. Dieser Ansatz ermöglicht eine praktischere, gezieltere Unterstützung als Reaktion auf spezifische Ersuchen der Mitgliedstaaten. Es werden weiterhin Schulungen für regionale Kontaktstellen durchgeführt, um die Koordinierung und den Wissensaustausch zu erleichtern. I.   Verbesserte Kapazität der Regierungsbeamten zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 1540 Tätigkeit 1A: Thematische Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau Als Reaktion auf bis zu fünf Unterstützungsersuchen von Staaten werden thematische Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau organisiert, wobei Ländern in Afrika, im asiatisch-pazifischen Raum, in Lateinamerika und in der Karibik Vorrang eingeräumt wird. Diese Tätigkeiten werden die Funktion der Unterstützungsvermittlung des 1540-Ausschusses ergänzen und die Staaten dabei unterstützen, praktische und gezielte Schritte zur Stärkung der nationalen Umsetzung der Resolution 1540 zu unternehmen. Diese Workshops und Schulungen werden die Kapazitäten der Regierungsbeamten und die behördenübergreifende Koordinierung stärken und so zu einer wirksameren Umsetzung auf nationaler Ebene beitragen. Internationale und regionale Organisationen sowie Fachexperten können eingeladen werden, um Schulungen anzubieten, Rechtsinstrumente vorzustellen und einschlägige Unterstützungsprogramme auszutauschen. Je nach dem nationalen Bedarf und den nationalen Gegebenheiten kann mit den Workshops darauf abgezielt werden, — für die Resolution 1540 und ihre nachfolgenden Resolutionen zu sensibilisieren; — nationale Rechts- und Regelungsrahmen und Durchsetzungsmaßnahmen zu überprüfen, um Lücken und vorrangige Maßnahmen zu ermitteln; — beteiligte nationale Stellen zu ermitteln und Aufgaben und Zuständigkeiten zu klären; — maßgeschneiderte technische Hilfe zur Unterstützung eines nachhaltigen nationalen Kapazitätsaufbaus bereitstellen; und — neue Herausforderungen bewältigen und Möglichkeiten nutzen, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen, Risiken in Bezug auf einen doppelten Verwendungszweck und immateriellen Technologietransfers. Tätigkeit 1B: Schulungen für regionale Kontaktstellen Die Kontaktstellen fungieren als Bindeglied zwischen dem Ausschuss und den nationalen Behörden und nehmen die Rolle der nationalen Koordinatoren bei Fragen zur Resolution wahr. Gezielte Schulungsprogramme für 1540-Kontaktstellen sind daher ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung des Verständnisses der Resolution 1540, der aus ihr erwachsenden Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten sowie der Herausforderungen bei ihrer Umsetzung und der für ihre Bewältigung erforderlichen Kapazitäten. In der Zwischenzeit müssen die Schulungen der Kontaktstellen angesichts der Häufigkeit der Rotationen bei den Kontaktstellen und des sich wandelnden operativen Umfelds in Bezug auf die Umsetzung der Resolution 1540 regelmäßig und anhaltend durchgeführt werden. Vier regionale Schulungskurse werden für von den Staaten benannte nationale Kontaktstellen unterstützt. Durch die Schulungen werden die Kenntnisse der Kontaktstellen über die Resolution 1540 und nachfolgende Resolutionen verbessert, die Zuständigkeiten der Staaten sowie die verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten geklärt und der Informationsaustausch, die die Zusammenarbeit zwischen den Kontaktstellen sowie zwischen dem 1540-Ausschuss und den Kontaktstellen gestärkt. Tätigkeit 1C: Simulationsübungen Es werden zwei Plan- oder Simulationsübungen (TTX) durchgeführt, um den teilnehmenden Staaten praktische, szenariobasierte Schulungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 anzubieten. Mit diesen Übungen werden die praktische Anwendung und Validierung nationaler Rahmen, die behördenübergreifende Koordinierung und Entscheidungsprozesse unterstützt. Im Mittelpunkt der Simulationsübungen können Szenarien stehen, die mit proliferationsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Materialien verbunden sind, wobei je nach nationalen und regionalen Prioritäten illegale Beschaffungstätigkeiten und Akteure, grenzüberschreitende Verbringungen oder Herausforderungen bei der Ausfuhrkontrolle untersucht werden. Die Übungen werden zu einer Erhöhung der Einsatzbereitschaft und zu einer Verstärkung der aus den Kapazitätsaufbau- und Schulungsmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse führen. II.   Bessere Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, die Unterstützung benötigen, um ihrem Bedarf angemessen gerecht zu werden Tätigkeit 2: Unterstützung der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne und Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung Freiwillige nationale Aktionspläne sind ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540. Sie ermöglichen es den Staaten, Lücken zu bewerten, Umsetzungsmaßnahmen zu priorisieren, nationale Interessenträger zu erfassen und den erforderlichen Ressourcen- und Unterstützungsbedarf zu bewerten. Durch einen maßgeschneiderten und abgestuften Ansatz werden mindestens zwei Staaten auf Ersuchen bei der Ausarbeitung freiwilliger nationaler Aktionspläne unterstützt, einschließlich der Ermittlung und Erfassung des Bedarfs an Hilfe. Diese Unterstützung umfasst die Priorisierung von Umsetzungsmaßnahmen, die Ermittlung der erforderlichen Ressourcen und die Ausarbeitung oder Verfeinerung von Unterstützungsersuchen. Gegebenenfalls wird sie auch eine Analyse der bestehenden nationalen Rechtsrahmen umfassen, um Lücken zu ermitteln, die durch neue oder zusätzliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften geschlossen werden können, um den Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 nachzukommen. Darüber hinaus ist nach der geplanten Ausarbeitung und Aktualisierung nationaler Aktionspläne eine anhaltende Unterstützung vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Pläne konkret und nachhaltig umgesetzt werden. Mit dieser Tätigkeit werden Staaten bei der Ausarbeitung freiwilliger nationaler Aktionspläne mit klaren Zielen, Zeitplänen und koordinierten Anstrengungen unterstützt und so wirksame Partnerschaften zwischen Staaten und Unterstützungsanbietern für die umfassende Umsetzung der Resolution 1540 erleichtert. III.   Verstärkte Sensibilisierung der nationalen Behörden, einschlägigen Zielgruppen und der Zivilgesellschaft für die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Resolution 1540 Tätigkeit 3: Wissensgenerierung und -verbreitung Es werden zwei wissensgenerierende Ergebnisse angestrebt, darunter Veröffentlichungen, um zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 zu behandeln. Mit diesen Ergebnissen sollen Erfahrungen und wirksame Verfahren zusammengetragen, Einblicke in neue Trends und Herausforderungen gegeben und eine fundierte Strategie- und Politikentwicklung zu unterstützt werden. Die Tätigkeit wird zu einer Verbesserung des Wissens der einschlägigen Interessenträger über Fragen im Zusammenhang mit der vollständigen und wirksamen Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 1540 führen und einen Beitrag zur Arbeit des 1540-Ausschusses in einschlägigen Bereichen darstellen. Die Themen der wissensgenerierenden Produkte werden sich auf die Beobachtung von Umsetzungstrends, -defiziten und -erfordernissen stützen, einschließlich derjenigen, die in der umfassenden Überprüfung 2022 ermittelt wurden, und derjenigen, die in der umfassenden Überprüfung 2027 ermittelt werden sollen. 6.   KOORDINIERUNGSMECHANISMUS UND AUFGABEN Das UNODA wird als Durchführungsstelle fungieren und bei der Organisation der Programmtätigkeiten mit dem 1540-Ausschuss und seiner Sachverständigengruppe zusammenarbeiten. Als Durchführungsstelle pflegt das UNODA eine enge Kommunikation mit dem Geber, beruft Koordinierungssitzungen ein, erstellt regelmäßig ausführliche Berichte und Finanzberichte und leistet den Partnereinrichtungen politische und organisatorische Unterstützung. Alle Projektmittel werden im Einklang mit den Regeln und Vorschriften der Vereinten Nationen ausgezahlt und verwaltet. Mit der Resolution 1977 (2011) forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den 1540-Ausschuss nachdrücklich auf, mit den Staaten sowie den zuständigen internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen auch weiterhin aktiv zusammenzuwirken, um den Austausch von Erfahrungen, Erkenntnissen und wirksamen Praktiken auf von der Resolution 1540 erfassten Gebieten zu fördern. In diesem Zusammenhang haben die regionalen Koordinatoren der UNODA für die Resolution 1540 in Addis Abeba und Bangkok weiterhin entschiedene Unterstützung für die Umsetzung der Resolution 1540 in allen afrikanischen und asiatisch-pazifischen Regionen geleistet, um Risiken der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vorzubeugen. Das UNODA unterhält auch über seine regionalen Zentren enge Partnerschaften mit internationalen und regionalen Organisationen, um sicherzustellen, dass bedürftige Mitgliedstaaten angemessene Unterstützung bei der Umsetzung der Resolution erhalten. Das UNODA wird weiterhin mit der OSZE zusammenarbeiten, die im Einklang mit ihrem Mandat, ihrer geografischen Abdeckung und ihrem technischen Fachwissen gezielte Mittel für die Durchführung spezifischer Tätigkeiten in ihren Teilnehmerstaaten erhalten wird. Diese Zusammenarbeit wird sich auf die starke regionale Präsenz der OSZE und die etablierte Partnerschaft mit den nationalen Behörden stützen, während die allgemeine Projektkoordinierung, -aufsicht und -berichterstattung weiterhin in die Zuständigkeit des UNODA fallen. Das UNODA wird durch regelmäßige Koordinierung und einen regelmäßigen Informationsaustausch für Kohärenz und Komplementarität zwischen den direkt vom UNODA und den von der OSZE durchgeführten Tätigkeiten sorgen. Das UNODA wird die Beiträge der OSZE in der Gesamtberichterstattung über das Programm, einschließlich der jährlichen Finanz- und ausführlichen Berichte, die dem Geber vorgelegt werden, konsolidieren. Diese förmlichen Berichte werden erforderlichenfalls durch informelle Aktualisierungen zwischen den beiden Einrichtungen durch E-Mail-Korrespondenz, Telefonkonferenzen und Ad-hoc-Koordinierungssitzungen ergänzt. Dieser verbesserte Ansatz für die regionale Umsetzung ermöglicht es dem UNODA, gemeinsame Anstrengungen zu gewährleisten und die Möglichkeiten für Synergien zu maximieren. Das UNODA wird auch mit den Durchführungsstellen anderer einschlägiger Programme und Projekte, die von der Europäischen Union finanziert werden, insbesondere der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren und dem P2P-Ausfuhrkontrollprogramm, sowie mit Projekten, die im Rahmen der folgenden Ratsbeschlüsse durchgeführt werden, in Verbindung stehen und sich mit ihnen abstimmen: — Beschluss (GASP) 2025/494 des Rates vom 11. März 2025 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen, dessen intersessionalen Programms sowie der Vorbereitungen für dessen Zehnte Überprüfungskonferenz; — Beschluss (GASP) 2023/2705 des Rates vom 30. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1296 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen; — Beschluss (GASP) 2024/645 des Rates vom 19. Februar 2024 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen. 7.   PERSONALAUSSTATTUNG Die Durchführung dieses vorgeschlagenen Ratsbeschlusses erfordert die Präsenz von speziellem Personal, um die wirksame, rechtzeitige und koordinierte Durchführung aller Tätigkeiten zu gewährleisten. Daher wird vorgesehen, folgende Funktionen zu besetzen: —   Ein für politische Angelegenheiten zuständiger Bediensteter am Hauptsitz der Vereinten Nationen: Die 1540-Unterstützungseinheit im Rahmen der Abteilung für Massenvernichtungswaffen des UNODA wird die Federführung bei der Umsetzung des Programms übernehmen. Der Bedienstete für politische Angelegenheiten der Einheit wird die allgemeine Verwaltung und Überwachung des Programms unterstützen, einschließlich der Umsetzung einschlägiger Tätigkeiten, der Abstimmung mit der OSZE bei der Durchführung spezieller Tätigkeiten, der Projektüberwachung und -evaluierung, der Ausarbeitung der Berichte für den Geber und der regelmäßigen Kommunikation mit dem Geber. —   Ein regionaler Koordinator mit Sitz in Addis Abeba (Äthiopien): Der regionale Koordinator wird dafür zuständig sein, den politischen Willen weiter zu fördern, das Bewusstsein zu schärfen und Kapazitäten in den afrikanischen Staaten aufzubauen, um die Umsetzung der Resolution 1540 zu verbessern, unter anderem durch die Ermittlung und Behebung verbleibender nationaler Umsetzungslücken. Der Koordinator wird weiterhin gezielt Kapazitäten für die Öffentlichkeitsarbeit und das Engagement für die Resolution 1540 in Afrika sicherstellen und in erster Linie die Durchführung nationaler und regionaler Tätigkeiten zur Stärkung der Umsetzung der Resolution 1540 in der Region unterstützen. 8.   LAUFZEIT Die Dauer der Durchführung des Projekts wird mit insgesamt 36 Monaten veranschlagt. 9.   ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU Das UNODA wird alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die finanzielle Unterstützung der EU für die im Rahmen dieses vorgeschlagenen Ratsbeschlusses durchgeführten Tätigkeiten öffentlich mitzuteilen und so sicherzustellen, dass der Beitrag der EU in vollem Umfang wahrgenommen und bekannt gemacht wird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Handbuch für Kommunikation und Sichtbarkeit bei EU-Außenmaßnahmen (Communication and Visibility Manual for EU External Actions) durchgeführt. Zu diesem Zweck wird das UNODA die Rolle der EU durch angemessene Branding-Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit hervorheben, die Transparenz der Maßnahmen gewährleisten und das Bewusstsein für die Ziele dieses Beschlusses sowie für die Unterstützung durch die EU und die erzielten Ergebnisse schärfen. In allen Materialien, die im Zusammenhang mit den nach diesem Beschluss durchgeführten Tätigkeiten erstellt wurden, wird die Flagge der EU entsprechend den EU-Leitlinien für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. 10.   BEGÜNSTIGTE Die Begünstigten des Programms werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sein. Das UNODA wird bestrebt sein, die begünstigten Staaten zu ermutigen, Frauen in allen Phasen des Projekts umfassend einzubeziehen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1704/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.