Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/2255 der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2021 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-12-21

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02021D2255 — DE — 21.12.2022 — 002.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2021/2255 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2021 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (ABl. L 454 vom 17.12.2021, S. 19) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2022/2285 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. November 2022   L 301 212 22.11.2022 ►M2 BESCHLUSS (EU) 2022/2522 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2022   L 326 59 21.12.2022 ▼B BESCHLUSS (EU) 2021/2255 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2021 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung. Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2022 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2022, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2022 Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen (in Mio. EUR) (in Mio. EUR) (in Mio. EUR) ▼M1 Belgien 37,00 1,00 38,00 ▼B Deutschland 371,00 212,00 583,00 Estland 13,90 0,33 14,23 Irland 23,30 0,50 23,80 Griechenland 101,70 0,62 102,32 ▼M1 Spanien 301,50 40,00 341,50 ▼M2 Frankreich 249,00 50,00 299,00 ▼M1 Italien 211,26 2,74 214,00 ▼B Zypern 10,40 0,01 10,41 Lettland 10,30 0,15 10,45 Litauen 20,00 0,77 20,77 Luxemburg 11,50 0,40 11,90 Malta 7,40 0,40 7,80 Niederlande 49,70 0,30 50,00 Österreich 66,00 166,01 232,01 Portugal 30,50 2,00 32,50 Slowenien 21,00 1,00 22,00 Slowakei 18,00 2,00 20,00 Finnland 10,00 5,00 15,00 Summe 1 321,76 475,23 1 796,99 Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.