Europäische Union

1999/172/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" (1998-2002)

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Quellenkennung: 31999D0172. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ährte Innovationspraktiken ermitteln und analysieren sowie deren Anwendung fördern. Die Ziele bestehen in der Analyse und Bewertung der Innovationsleistung und -politik nach gemeinsamen Kriterien sowie in der Förderung der Ermittlung, des Austauschs, der Verbreitung und des Einsatzes bewährter Praktiken. Maßnahmen - Sammlung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen über Innovationspolitik, -praxis und -leistungen (wobei Finanzierung, Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen sowie der Schutz und der Transfer von Technologie im Mittelpunkt stehen); auf dieser Grundlage Erstellung einer Übersicht über die Innovationstrends entsprechend dem Aktionsplan für die Innovation in Europa mit entsprechenden Veröffentlichungen; - Förderung bewährter Praktiken im Innovationsprozeß (auch im Hinblick auf Finanzierung, Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, den Schutz und den Transfer von Technologie und die regionale Dimension), einschließlich des Entwurfs von Schulungsprogrammen. Intensivere Einbeziehung von KMU i) Einrichtung einer einzigen ergänzenden Anlaufstelle Ziel Den KMU soll die Teilnahme an diesen Programmen erleichtert werden, indem eine einzige ergänzende Anlaufstelle für sämtliche Gemeinschaftsprogramme eingerichtet wird, die die bestehenden Unterstützungsnetze, beispielsweise die Innovationszentren und nationalen CRAFT-Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten, in vollem Umfang einbezieht. Maßnahmen Einrichtung einer Struktur, die den KMU die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen dadurch erleichtert, daß sie es ihnen ermöglicht, - sich über die Bedeutung und die Wirkung der FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft bewußt zu werden und auf ihre eigenen Bedürfnisse hinzuweisen; - zu den Programmen Informationen zu erhalten und Unterstützungsmaßnahmen für die Ausarbeitung von Vorschlägen (einschließlich Hilfe für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften) und für die Zuordnung ihrer Vorschläge zum geeignetsten Programm in Anspruch zu nehmen; - jederzeit im Rahmen einer unbefristet geltenden Aufforderung Projektvorschläge einzureichen, um von den für sie vorgesehenen Fördermaßnahmen wie "Sondierungsprämien" und "Kooperationsforschung" (CRAFT) zu profitieren; - eine adäquate und rasche Reaktion auf ihre Anträge zu erhalten. ii) Gemeinsame Instrumente für Verwaltung und Unterstützung Ziel Ziel ist es, die Bedingungen für die Teilnahme von KMU zu vereinfachen und zu harmonisieren und damit den Nutzen der einzigen ergänzenden Anlaufstelle zu erhöhen, vorzugsweise unter optimaler Nutzung geeigneter elektronischer Medien: Zusammenstellung digitaler Informationen und Einreichung von Vorschlägen per Computer, "Help Line", spezialisierte Intranets usw. Maßnahmen - Entwicklung gemeinsamer Instrumente für Vertragsbetreuung und Information; - Unterstützung der KMU, soweit dies zur Ergänzung der Unterstützung erforderlich ist, die auf lokaler und regionaler Ebene sowie von den thematischen Programmen geleistet wird, beispielsweise durch die Veranstaltung von Fortbildungsworkshops für Projektkoordinatoren und Mittelspersonen zu Themen wie Abwicklung von Forschungsverträgen, Projekthonorierung und -weiterverfolgung sowie zu anderen Themen, die für KMU von allgemeinem Interesse sind. iii) Wirtschafts- und Technologieinformation Ziel Ziel ist es, den KMU dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse zu ermitteln, sich Informationen und Analysen zu verschaffen, die helfen, diese Bedürfnisse zu befriedigen, technologische Trends zu erkennen und sie insbesondere auf gemeinschaftliche Instrumente hinzuweisen, die ihnen dabei helfen. Maßnahmen - Ermittlung sachdienlicher Informationen durch Verwendung vorhandener Quellen über Markttrends und über den Stand der Technik (z. B. über Workshops mit Lieferanten, Anwendern, KMU und Großunternehmen); - Verfügbarmachen dieser Informationen für die KMU unter Zuhilfenahme vorhandener Informationsnetze und -dienste, einschließlich der Internet-Dienste. Gemeinsame Maßnahmen im Bereich Innovation/KMU i) Europäisches Netz zur Förderung von Forschung, Technologietransfer und Innovation Ziele Das Ziel besteht darin, die Informationsnetze über die Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Forschung und Innovation sowie die entsprechenden Netze für die Unterstützung rationell zu gestalten und dahingehend zu koordinieren, daß ein wirksamer, speziell auf die Bedürfnisse der KMU ausgerichteter Gesamtrahmen für Information, Unterstützung, Zusammenarbeit und Innovationsförderung bereitsteht, der die vorhandenen Netze der Innovationszentren und der CRAFT-Anlaufstellen in vollem Umfang nutzt. Weitere Ziele bestehen in der Erhöhung der Bereitschaft der Unternehmen zur Übernahme von Technologien, die geeignet sind, ihre Innovationsfähigkeit zu verbessern, in der Förderung des internationalen Transfers von Technologien unterschiedlichen Ursprungs, in der Förderung der Verbreitung und Nutzung der gemeinschaftlichen Forschungsergebnisse sowie in der Information und Unterstützung potentieller Teilnehmer an diesen Forschungsmaßnahmen. Maßnahmen - Förderung des Technologietransfers entsprechend den Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft; - Schaffung von transnationalen Instrumenten der Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Unternehmen; - Förderung der Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen gemeinschaftlicher Forschungsmaßnahmen, z. B. durch Veranstaltung von "Technologiebörsen"; - Förderung der Innovation über experimentelle Netze und Dienste; - Unterstützung von Unternehmen im Hinblick auf ihre Beteiligung an Programmen und bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für transnationale Projekte. ii) Elektronische Informationsdienste und andere Verbreitungsmedien Ziele Die Ziele bestehen darin, sämtliche Daten über die Forschungs- und Innovationstätigkeit, die Modalitäten ihrer Durchführung und ihre Ergebnisse in einem gemeinsamen Informationsdienst zur Förderung ihrer Nutzung zusammenzuführen und ihre Verbreitung zu fördern, die breite Öffentlichkeit, einschließlich der Sozialpartner, über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Innovationspolitik zu informieren und die Diskussion über die Rolle dieser Politik in Anbetracht der Bedürfnisse der Bürger anzuregen. Maßnahmen - Konsolidierung des gemeinschaftlichen Informationsdienstes CORDIS durch Überarbeitung der Mechanismen für das Sammeln und die Verbreitung von Informationen - einschließlich Verwendung eines einheitlichen Formats für die Erfassung von Projekt- und Ergebnisdaten -, durch Erleichterung seiner Nutzung (Mehrsprachigkeit, komfortablere Benutzeroberfläche und Ermittlung der Ergebnisse, die auch in anderen Bereichen genutzt werden können), durch Anpassung seines Inhalts an die Bedürfnisse der KMU und ihrer Unterstützungsnetze und durch Entwicklung maßgeschneiderter Informationshilfsmittel; - mögliche Erweiterung des Pilotversuchs ERGO (European Research Gateway On-line) durch Herstellung einer Verbindung zwischen CORDIS und den nationalen Quellen wissenschaftlicher und technischer Information. iii) Geistiges Eigentum Ziele Die Ziele sind: Förderung der Nutzung von Systemen zum Schutz geistigen Eigentums - entweder für einen wirksamen Schutz oder zur Informationsbeschaffung (Forschungsergebnisse, Markttrends, Suche nach Partnern in der Industrie usw.) -, in erster Linie durch eine Aufklärungskampagne und gegebenenfalls durch Pilotaktionen, Erleichterung des Zugangs zu den verschiedenen Quellen von Information über geistiges und gewerbliches Eigentum, Schutz der im Besitz der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) befindlichen Kenntnisse und Unterstützung der Teilnehmer am Rahmenprogramm. Maßnahmen - Beitrag zur Einrichtung eines Informationssystems, das Zugang zu den verschiedenen Quellen von Information über Patente und verwandte Schutzrechte, das geltende Recht und seine Auslegung verschafft; - Einrichtung eines "Help Desk" für die Teilnehmer an Gemeinschaftsprogrammen; - Maßnahmen zum Schutz und zur Verwertung der im Besitz der Gemeinschaft befindlichen Forschungsergebnisse in Verbindung mit der GFS; - Durchführung von Pilotaktionen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Patentamt und den nationalen Patentämtern, um vorhandene und potentielle Teilnehmer dazu zu bringen, das Patentsystem zu nutzen. iv) Zugang zu privaten Finanzierungsmöglichkeiten für die Innovation Ziele Die Ziele bestehen in der Information und Beratung der KMU - vor allem jener, die an Gemeinschaftsaktionen zur Forschung oder zur Nutzung von Forschungsergebnissen teilnehmen - über die Möglichkeiten des Zugangs zu privaten Finanzierungsinstrumenten für die Innovation (Finanzmärkte, Risikokapital) sowie in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Finanzsektor, Forschung und Industrie. Maßnahmen - Einrichtung eines Informations- und Unterstützungsdienstes zur Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzierungsquellen; - im Rahmen der thematischen Programme oder unter Mitwirkung der Netze zur Innovationsförderung Durchführung von punktuellen Sensibilisierungs-, Stimulations- und Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Risikomanagements, und Veranstaltung transnationaler Investitionsforen, auf denen Unternehmer, Wissenschaftler und Finanzunternehmen zusammenkommen, einschließlich der LIFT-Aktionen (Links to Innovation Financing for Technology); - Austausch von Erfahrung mit den Beteiligten in den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderen Finanzunternehmen und Einrichtung transnationaler Netze aus öffentlichen und privaten Akteuren für konkrete Vorhaben sowie Durchführung von Pilotaktionen zur Erprobung neuer Konzepte (z. B. Technologiebewertung, Mobilisierung lokalen Kapitals, Benchmarking); bei diesen Pilotaktionen werden keine Subventionen für Unternehmen bereitgestellt oder konkurrierende Finanzinstrumente geschaffen; - Erleichterung des Kontakts mit Finanzkreisen im Hinblick auf die Nutzung der gemeinschaftlichen Forschungsergebnisse. v) Mechanismen zur Erleichterung der Gründung und des Aufbaus innovativer Unternehmen Ziele Gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates von Amsterdam bestehen die Ziele in der im Rahmen von Pilotaktionen vorgenommenen Analyse, Ermittlung und Validierung von neuen Konzepten zur Unterstützung der Gründung und des Aufbaus innovativer Unternehmen sowie in der Schaffung von Anreizen für private Investitionen (insbesondere Risikokapital (1) in diesen Unternehmen. Bei diesen Pilotaktionen werden keine Subventionen für Unternehmen bereitgestellt oder konkurrierende Finanzinstrumente geschaffen. Maßnahmen - Untersuchung und Analyse der Hemmnisse für die private Finanzierung der Innovation und von Maßnahmen, die geeignet sind, ein günstiges Umfeld für die Gründung und den Aufbau innovativer Unternehmen zu schaffen; - Ausrichtung der privaten Finanzierung auf die Frühphasen von innovativen Hochtechnologieprojekten und Unternehmen mit einem starken Wachstumspotential, insbesondere über Initiativen, die auf den Erfahrungen beruhen, die mit dem Pilotprojekt I-TEC (Innovation and Equity Capital) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzakteuren gewonnen wurden; - Unterstützung der Fondsverwaltungsgesellschaften (insbesondere Risikokapital-Fonds) im Hinblick auf den Erwerb dauerhafter Sachkenntnisse zur Bewertung und Verwaltung dieser Art von Projekten. (1) Mitteilung der Kommission "Risikokapital: Schlüssel zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union", SEK(98) 552 endg. ANHANG III SPEZIFISCHE MODALITÄTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das spezifische Programm wird über indirekte FTE-Aktionen gemäß den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms durchgeführt. Ferner gelten für die Durchführung dieses spezifischen Programms folgende Modalitäten: 1. Begleitmaßnahmen Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen: - flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen und einer Übersicht über den Innovationstrend; - Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops sowie wissenschaftliche und technische Sitzungen zu Themen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Programme; - Mechanismen zur Erleichterung des Schutzes des geistigen Eigentums sowie Zugang zu privaten Finanzierungsmöglichkeiten; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, insbesondere zur Überwachung des spezifischen Programms gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms, zur externen Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms und zur Evaluierung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung; - Maßnahmen im Bereich Informationsverbreitung und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen für die Nutzung der Ergebnisse und den Technologietransfer; - Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms (außer Marie-Curie-Stipendien); - Förderung von Maßnahmen zur Information und zur Unterstützung der Akteure im Forschungsbereich, u. a. der KMU; - Hinzuziehung externer Kapazitäten für den Aufbau von Diensten und Netzen für die Information, Unterstützung und Forschungs- und Informationsförderung sowie für den Zugang zu diesen Diensten und Netzen. 2. Pilotaktionen In den in Anhang II dieser Entscheidung festgelegten Bereichen werden Pilotaktionen durchgeführt. Im Rahmen dieser Aktionen sollen neue Maßnahmen erprobt werden, die wegen ihrer Art, des Zusammenhangs, in dem sie durchgeführt werden, und der Kategorien der an ihnen beteiligten Akteure besondere Durchführungsmodalitäten erfordern. Diese Modalitäten können gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung von den allgemein für indirekte FTE-Aktionen geltenden Verfahren abweichen, sofern Bewertungs- und Auswahlverfahren vorgesehen sind, die die Grundsätze der Gleichheit und der Transparenz einhalten. 3. Modalitäten der Koordinierung Die Kommission wacht über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen im Rahmen des Programms, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Soweit wie möglich wird eine Koordinierung auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen - anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms; - der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (1); - anderer europäischer Forschungsinitiativen, einschließlich Eureka und COST; - anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich. Diese Koordinierung umfaßt i) die Identifizierung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf - den Informationsaustausch, - die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt; - die aus der Durchführung dieser Arbeiten gezogenen Lehren sowie die Bewertung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Wirkung; ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und dem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung. (1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.