Europäische Union

97/277/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. November 1996 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt (Sache IV/M.784 - Kesko/Tuko) Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0277. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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die unter den vier Hauptgruppen diesen Kriterien am nächsten kommt, sind die Tuko-Spar-Anttila-Geschäfte, die abgesehen von einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von 905 m², weit über den anderen Kriterien liegen. Die zweitgrößten SOK-Geschäfte, die S-Märkte, von denen es in Finnland 260 gibt, reichen längst nicht an diese drei Kriterien heran. Dabei gehören diese Geschäfte derselben Kategorie wie die 226 K-Märkte von Kesko an. Die zweitgrößten Geschäfte von Tradeka/Elanto, nämlich die Valintatalo-Kette, sind sogar noch kleiner. (115) Aufgrund dessen und angesichts der zunehmenden Bedeutung größerer Geschäfte in Finnland wird die stärkere Stellung von Kesko und Tuko in diesem Geschäftsbereich die durch ihre vorerwähnten gemeinsamen Marktanteile begründete beherrschende Stellung noch verstärken. ii) Kontrolle der für Einzelhandelsgeschäfte geeigneten Gewerbeflächen (116) Die Möglichkeit, für den Einzelhandel mit Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs geeignete Gewerbeflächen zu erwerben oder zu vermieten, ist für die Rentabilität von Einzelhandelsgeschäften lebenswichtig. Sowohl Kesko als auch Tuko haben im Laufe der Zeit umfassende Erfahrungen im Bereich der Verwaltung von Gewerbeflächen gewonnen. Weiter oben wurde ausgeführt, daß Kesko und Tuko Eigentümer eines erheblichen Teils sämtlicher Gewerbeflächen innerhalb ihrer jeweiligen Gruppe sind. Außerdem gehören Tuko 19 von Wettbewerbern genutzte Gewerbeflächen. Bemerkenswert ist, daß der Anteil der Gewerbeflächen, die Kesko und Tuko gehören, im Bereich der größeren Einzelhandelsgeschäfte, die eine Schlüsselbedeutung für die Gruppe haben, besonders hoch ist. Das Eigentum an diesen Gewerbeflächen garantiert, daß diese Standorte innerhalb der Gruppe bleiben, auch wenn der Einzelhändler, der sie gegenwärtig nutzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellen sollte. (117) Für die Einrichtung eines Einzelhandelsgeschäfts für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs ist eine Reihe von Genehmigungen der lokalen Behörden erforderlich, von denen die wichtigste die Genehmigung zur Änderung des Stadtbebauungsplans ist. Nach Angaben der Wettbewerber von Kesko und Tuko werden derartige Genehmigungen, insbesondere für größere Geschäfte, immer schwieriger. In Gebieten, die noch nicht in den Stadtbebauungsplan einbezogen worden sind, was häufig bei für Verbrauchermärkte geeigneten Standorten der Fall ist, muß ein Unternehmen, das ein Geschäft errichten will, bei den lokalen Behörden einen Bebauungsplan beantragen, und zu diesem Zweck das gesamte diesbezügliche Verfahren durchlaufen. Ein solches Verfahren kann in Finnland bis zu drei Jahren dauern. Außerdem können Dritte aufgrund des bei städtebaulichen Planungen geltenden Verwaltungsverfahrens Einspruch gegen die Errichtung neuer Einzelhandelsgeschäfte erheben. Nach Angaben eines Wettbewerbers hat Kesko diese Möglichkeit wiederholt wahrgenommen, um die Errichtung neuer Einzelhandelsgeschäfte hinauszuschieben. Wird Einspruch erhoben, so kann das gesamte Verfahren bis zu fünf Jahren dauern. (118) Sowohl Kesko als auch Tuko kontrollieren eine beachtliche Zahl von Gewerbeflächen, die sich für den Einzelhandel mit Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs eignen, und verfügen über umfassende Erfahrungen mit der Verwaltung solcher Flächen. Dieser Umstand wird auch in Zukunft dazu dienen, die Stärke der beherrschenden Stellung von Kesko und Tuko auf dem Einzelhandelsmarkt aufrechtzuerhalten und zu erhöhen. iii) Kundenprogramme (119) Kesko betreibt mit großem Erfolg die K-Kundenkarte, die in Form einer Abzahlungs- oder einer Kreditkarte besteht. Insgesamt hat Kesko rund 600 000 K-Kundenkarten herausgegeben. Tuko war in diesem Bereich bisher nicht sehr aktiv und hat nur knapp über 2 000 "Sparkarten" verteilt. (120) Die K-Kundenkarte kann insgesamt in rund 3 000 Geschäften in Finnland, einschließlich allen K-Geschäften (nämlich Supermärkten und allen Fachgeschäften), verwendet werden. Diese Karten bieten nicht nur Anreize für treue Kunden, sondern dienen Kesko auch als wichtiges Absatzinstrument. Aufgrund der Informationen, die Kesko über die Kaufgewohnheiten seiner Kunden erhält, kann es den Absatz zeitlich planen und auf Zielgruppen ausrichten. (121) Kesko hat vorgebracht, daß der Kesko-Block ebenso viele oder weniger Karteninhaber als seine Wettbewerber hat und daß mehrere Personen in einem Haushalt jeweils eine Karte haben können. Dieses Argument ist jedoch unerheblich, da die Kommission nicht die Stellung von Kesko auf einem Markt für Kundenkarten beurteilt. Die zentrale Frage im Zusammenhang mit derartigen Karten betrifft die Möglichkeit der Verwertung einer Vielzahl von Informationen über die Kaufgewohnheiten der Kunden. Angesichts des sehr hohen Marktanteils von Kesko im Anschluß an den Erwerb von Tuko wird Kesko weit besser in der Lage sein, derartige Informationen auszuwerten, und über diese Möglichkeit in einem Umfange verfügen, den keiner seiner Wettbewerber erreichen kann. (122) Kesko erklärt außerdem in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission, daß Informationen über Kaufgewohnheiten der Kunden wegen der Unterschiedlichkeit der EDV-Systeme der K-Einzelhändler nicht verwendet werden können. In seinem Jahresbericht 1994 legt Kesko jedoch seinen Beschluß dar, "den K-Geschäften moderne Informationssysteme, die sich für das K-Netzwerk eignen, zu liefern", und in großem Umfang in die Informationssysteme der K-Einzelhändler zu investieren sowie Ausrüstungen an K-Einzelhändler zu vermieten. In seinem Jahresbericht 1995 kündigt Kesko außerdem an, daß zwei neue Gesellschaften, "Tietokesko Oy und K-linkki Oy, die als Tochtergesellschaften errichtet wurden und für die Informationstechnologie von Kesko und der K-Geschäfte verantwortlich sind", am 1. September 1995 den Betrieb aufgenommen haben. Aufgabe von K-linkki Oy ist es, "den Einzelhandelsgeschäften der K-Gruppe für den Betrieb einer Kette angemessene Informationstechnologiedienste bereitzustellen". (123) Außerdem steht in den Vereinbarungen zwischen Kesko und den K-Einzelhändlern: "Der Wettbewerbsvorteil der Kette wird durch kompatible Informationssysteme und die aufgrund der hieraus resultierenden Informationen zentral gefaßten Entscheidungen der Einzelhändler der Kette verstärkt." In denselben Vereinbarungen heißt es an anderer Stelle: "Die Informationssysteme der Einzelhändler entsprechen den Bedürfnissen der Kette und stimmen mit der Architektur der Informationssysteme der K-Gruppe überein; außerdem sind sie mit den Systemen der Kette kompatibel. Der Einzelhändler verwendet das gemeinsame Warensortiment der Kette und aktualisiert ständig den Datenbestand und die Codes seines Informationssystems." Darüber hinaus bietet Kesko den Einzelhändlern im Rahmen der zwischen ihm und den K-Einzelhändlern geschlossenen Kooperationsvereinbarungen Dienste an, zu denen auch die Planung von Informationssystemlösungen sowie die Unterweisung und Beratung hinsichtlich ihrer Verwendung gehören. (124) Aus diesen Ausführungen geht hervor, daß die Entwicklung und Kompatibilität der Informationssysteme von Kesko und der K-Einzelhändler, z. B. die gemeinsame Verwendung von Informationen, eine wichtige Rolle bei der derzeitigen Umstrukturierung von Kesko spielen. (125) Nach dem Erwerb von Tuko könnte der Anwendungsbereich der K-Kundenkarten auch auf Tuko-Geschäfte ausgedehnt werden. Da Tuko verhältnismäßig wenige "Sparkarten" herausgegeben hat, ist anzunehmen, daß viele Stammkunden der Tuko-Geschäfte diese Karten erwerben werden. Nach einer solchen etwaigen Zunahme der Zahl der herausgegebenen K-Kundenkarten wird Kesko hinsichtlich seiner Kenntnis der Kaufgewohnheiten einen erheblichen Vorteil erhalten und in die Lage versetzt, seine Absatzbemühungen auf eine Stärkung der Kundentreue auszurichten. iv) Eigenmarken (126) Kesko hat angegeben, daß auf den Verkauf von händlereigenen Markenerzeugnissen (Pirkka) 1995 [. . .] % des Gesamtumsatzes entfielen. Außerdem verkauft Kesko gemeinsam mit ICA aus Schweden und Hakon Gruppen aus Norwegen Güter anderer Händlermarken (Diva und Menu). Nach von der Kommission erhaltenen Angaben entfallen 20 bis 30 % des Gesamtumsatzes in vielen Produktgruppen auf Eigenmarken von Kesko. In der Tuko-Spar-Kette entfielen [. . .] % des Gesamtumsatzes auf ihre Eldorado-Erzeugnisse. Es ist unklar, ob unter den Marken SPAR und Smart verkaufte Güter in dieser für Tuko angegebenen Zahl berücksichtigt sind. Außerdem werden, wie bereits erwähnt wurde, Kesko- und Tuko-Eigenmarken von Stockmann und möglicherweise von anderen verkauft. Keinem anderen Wettbewerber von Kesko und Tuko ist es gelungen, mit so viel Erfolg Eigenmarken einzuführen. (127) Nach dem Jahresbericht 1995 der SPAR-Gruppe spielen Eigenmarken eine wesentliche Rolle im Sortiment und sind in zunehmendem Maße am Gesamtumsatz beteiligt. Derselben Quelle ist außerdem zu entnehmen, daß Eigenmarken verwendet werden, um den Verbraucher zum Wiederkommen zu ermutigen. (128) Obwohl es wahrscheinlich für Einzelhändler notwendig ist, mindestens eine Erstmarke (Premium-Marke) in jeder Produktgruppe vorzuweisen, verschaffen Eigenmarken Kesko und Tuko in ihrem Einzelhandelsgeschäft verschiedene Vorteile. Ein solcher Vorteil ist, daß die betreffenden Erzeugnisse nicht von anderen Einzelhändlern, die als Wettbewerber angesehen werden, verkauft werden. Obwohl händlereigene Markenerzeugnisse im allgemeinen zu einem niedrigeren Einzelhandelspreis als Erzeugnisse einer bekannten Herstellermarke verkauft werden, kann die Gewinnspanne bei diesen Erzeugnissen im Vergleich zu letzteren, die auch von der Konkurrenz angeboten werden, tatsächlich höher angesetzt werden. (129) Hersteller von Markenerzeugnissen erklären jedoch, daß Eigenmarken von Kesko als Verhandlungsinstrument gegenüber deren Lieferanten eingesetzt werden (siehe weiter unten). (130) Die starke Position der Eigenmarken von Kesko und Tuko wird sich also auf die Kundentreue und möglicherweise auf die Fähigkeit positiv auswirken, die Preise für einen größeren Teil ihres Umsatzes festzulegen, ohne wie bei Herstellermarken gezwungen zu sein, der Reaktion ihrer Wettbewerber Rechnung zu tragen. v) Vertriebssysteme (131) Kesko hat eine Tochtergesellschaft, Kesped Oy, die unter anderem Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs befördert. Die Beförderungen von Tuko werden von Finnfrost Oy, einem Gemeinschaftsunternehmen von Tuko und Inex Partners, übernommen. Nach bei der Kommission eingegangenen Informationen stellen diese beiden Unternehmen die einzigen Vertriebssysteme für Tiefkühlkost in Finnland dar. (132) Durch den Erwerb von Tuko werden daher die Einflußmöglichkeiten von Kesko auf die Bedingungen, unter denen Güter des täglichen Bedarfs in Finnland befördert werden, zunehmen. Hierdurch wird die Abhängigkeit von konkurrierenden dritten Einzelhändlern, gewerblichen Abnehmern und zumindest kleinen und mittleren Tiefkühlkosterzeugern, die die Beförderungsdienste eines der beiden Unternehmen in Anspruch nehmen, gegenüber Kesko wachsen. Da tiefgekühlte Waren einen bedeutenden, festen Bestandteil des Verbrauchsgütersortiments darstellen, wird die Kontrolle von Kesko über dieses Vertriebssystem eine bedeutende Marktzugangsschranke zum Einzelhandelsmarkt darstellen. vi) Vorteile aus der erhöhten Nachfragemacht (133) Die Stellung von Kesko im Anschluß an den Erwerb von Tuko wird dazu führen, daß Kesko über eine noch nie dagewesene Nachfragemacht verfügen wird, wobei eine Vereinbarung mit Kesko der einzige Weg für einen Lieferanten wäre, sich Regalfläche in K-Einzelhandelsgeschäften zu sichern, auf die mindestens 55 % des finnischen Marktes entfallen. Diese Stellung wird durch die Position von Kesko und Tuko auf dem C& C-Markt noch weiter verstärkt (Randnummern 146 bis 153). Die Stärke, die sich aus dieser Marktkontrolle ergibt, würde im übrigen durch die Zusammenlegung der erfolgreichen Kesko- und Tuko-Eigenmarken noch erhöht. Diese könnten als ein weiteres Verhandlungsinstrument gegenüber Lieferanten eingesetzt werden, um zusätzliche Konzessionen unter anderem bei Preisnachlässen oder absatzfördernden Maßnahmen durchzusetzen. (134) Kesko wird also nach der Fusion in der Lage sein, von den Herstellern Preisnachlässe in einem Umfang zu erhalten, der für keinen seiner Wettbewerber möglich sein wird. Dies wird die Wettbewerber von Kesko zusätzlich entmutigen, insbesondere bei den Preisen, einen aktiven Wettbewerb gegen Kesko zu betreiben. Außerdem wird hierdurch der Marktzugang erschwert und wird somit eine bedeutende Marktzugangsschranke errichtet. (135) Folglich würde Kesko aufgrund seiner Nachfragemacht in die Lage versetzt, in erheblichem Umfang unabhängig von seinen Wettbewerbern auf dem Einzelhandelsmarkt tätig zu sein. vii) Schluß (136) Im Anschluß an den Erwerb von Tuko würde Kesko mit mindestens 55 % am finnischen Einzelhandelsmarkt für Güter des täglichen Bedarfs auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beteiligt sein. Diese Stellung wird durch die weiter oben dargelegten besonderen Faktoren, die Marktzugangsschranken errichten und den aktiven Wettbewerb für bestehende Konkurrenten erschweren würden, noch verstärkt. (137) Aufgrund dieser Stärke von Kesko ist es äußerst unwahrscheinlich, daß SOK, Tradeka/Elanto oder irgend einer der kleineren Wettbewerber von Kesko in der Lage wären, das Marktverhalten von Kesko erheblich einzuschränken, insbesondere wenn Kesko die Verbraucherpreise anheben würde. Die Nachprüfung der Kommission hat ergeben, daß sich die Wettbewerber von Kesko seiner beherrschenden Stellung im Anschluß an den Erwerb von Tuko und der Art und Weise, wie Kesko diese Stellung gegen sie verwenden könnte, durchaus bewußt sind. (138) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Schluß gelangt, daß der Zusammenschluß zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf dem finnischen Einzelhandelsmarkt für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs führen würde, durch die ein wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. 2. Cash & Carry-Markt I. Struktur des Cash & Carry-Markts (139) Der finnische C& C-Markt für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs ist sehr konzentriert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die große Mehrheit der C& C-Kunden auf diese Vertriebsform angewiesen ist (siehe Randnummern 24 bis 31). Kesko und Tuko betreiben 26 bzw. 30 C& C-Märkte in Finnland. Weder Inex Partners noch sein Schwesterunternehmen, Meira Nova Oy, sind im C& C-Geschäft tätig. Abgesehen von den von Kesko und Tuko betriebenen Märkten gibt es in Finnland nur elf andere C& C-Geschäfte, von denen sieben von Wihuri und jeweils zwei von Heinon Tukku Oy und Veljekset Halonen Oy (Halonen) betrieben werden. Die räumliche Streuung der C& C-Geschäfte dieser Unternehmen ist der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (140) Bemerkenswert ist, daß alle drei lokalen C& C-Unternehmen Beziehungen zu Tuko haben, da Tuko einen Teil der Verkäufe an ihre Kunden fakturiert. Außerdem ist Tuko der Hauptlieferant des Einzelhandelsgeschäfts von Wihuri. II. Marktanteile (141) Der gesamte C& C-Umsatz von Kesko in Finnland belief sich 1995 auf 295 Mio. ECU, wovon [. . .] % mit gewerblichen Abnehmern erwirtschaftet wurden. Tuko erzielte während desselben Jahres einen Gesamtumsatz von 197 Mio. ECU, wovon [. . .] % auf gewerbliche Abnehmer entfielen. Demnach belief sich der gemeinsame Umsatz von Kesko und Tuko auf diesem Markt auf 492 Mio. ECU und war damit fast viermal so groß wie der gemeinsame Umsatz der drei einzigen anderen Gesellschaften, die im Cash & Carry-Markt tätig sind. Auf nationaler Ebene würde der gemeinsame Marktanteil von Kesko und Tuko fast 80 % betragen. (142) Da aber C& C-Kunden die gekaufte Ware selber befördern müssen, kann der nationale Marktanteil von Kesko und Tuko nicht mehr als ein Hinweis auf ihre gemeinsame Stärke in diesem Bereich sein. (143) Auf regionaler Ebene, d. h. in den in Tabelle 3 genannten Gebieten für statistische Zwecke, würde der gemeinsame Marktanteil von Kesko und Tuko in allen Gebieten [. . .] % überschreiten. Tatsächlich würde der gemeinsame Marktanteil in allen Gebieten mit Ausnahme von Uusimaa, wo Heinon Tukku Oy über eine verhältnismäßig starke Stellung verfügt, [. . .] % überschreiten. Im Anschluß an die Fusion wäre Kesko in neun von den 16 Gebieten der einzige Cash & Carry-Händler. In sieben dieser neun Gebiete würde diese Stellung durch den Erwerb von Tuko begründet. III. Schlußfolgerung (144) Durch den Erwerb von Tuko durch Kesko würde auf dem finnischen C& C-Markt für Güter des täglichen Bedarfs eine beherrschende Angebotsstruktur geschaffen. Der gemeinsame Marktanteil würde in sämtlichen Gebieten [50-100] % betragen. Außerdem würde diese Stellung durch die Nachfragemacht von Kesko in derselben Weise wie auf dem Einzelhandelsmarkt (siehe Randnummern 133 bis 135) verstärkt. Daher ist es äußerst unwahrscheinlich, daß Wihuri, Heinon Tukku oder Halonen, die alle mit Tuko in Verbindung stehen, in der Lage wären, Maßnahmen von Kesko im Bereich der Preisheraufsetzung einzuschränken. Die Nachprüfung hat ergeben, daß die lokalen C& C-Unternehmen über äußerst beschränkte Möglichkeiten verfügen würden, um Kesko daran zu hindern, seine starke Stellung im Anschluß an die Fusion zu mißbrauchen. (145) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß der Zusammenschluß auf dem finnischen Cash & Carry-Markt für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen würde, durch die ein wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. 3. Märkte für die Beschaffung von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs (146) Die wichtigste Vertriebsschiene für Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs stellen auf der Einzelhandelsstufe eindeutig die Supermärkte dar. Wie weiter oben (Randnummer 106) ausgeführt wurde, beträgt der gemeinsame nationale Anteil von Kesko und Tuko am Einzelhandelsmarkt für Güter des täglichen Bedarfs mindestens 55 %. Die zweitwichtigste Vertriebsschiene sind Cash & Carry-Geschäfte. Auf diesem Markt verfügen Kesko und Tuko über einen gemeinsamen Anteil von über 80 %. Die Gesamtumsätze von Kesko und Tuko am C& C-Markt machen über 25 % ihrer Einzelhandelsumsätze aus. Dies sichert Kesko eine äußerst mächtige Verhandlungsposition gegenüber den Erzeugern von Gütern des täglichen Bedarfs. (147) Obwohl einigen Herstellern, vor allem im Nonfood-Sektor, andere Vertriebsschienen als Supermärkte, z. B. Apotheken, zur Verfügung stehen, ist klar, daß andere als die von Kesko und Tuko beherrschten Vertriebstypen für die meisten Erzeuger keine echten alternativen Vertriebswege darstellen. (148) Kesko hat in bezug auf die zentrale Verrechnung erklärt, daß "alle Bedingungen und Produktpreise direkt zwischen dem Lieferanten und dem Einzelhändler ausgehandelt werden". Die Nachprüfung der Kommission weist jedoch eindeutig darauf hin, daß bei den meisten oder allen Verhandlungen zwischen den Herstellern und Kesko Angestellte von Kesko und seinen verbundenen Unternehmen und keine K-Einzelhändler anwesend sind. Dies gilt sowohl für Verhandlungen über Produktpreise als auch über Entgelte für absatzfördernde Maßnahmen. Letztere sind besonders wichtig, da in Finnland die Möglichkeit besteht, daß Hersteller bedeutenden Abnehmern Zugeständnisse machen. Die Kommission hält in jedem Fall an ihrer in Randnummer 50 aufgestellten Behauptung fest, daß die Hersteller Kesko unabhängig von den Kontaktstellen oder Vertriebswegen als eine integrierte Einheit ansehen. Deswegen wird ein Hersteller den Eindruck haben, daß er sich in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet, wenn er mit Sicherheit weiß, daß seine Verhandlungsposition im gesamten Kesko-Block bekannt wird. (149) In einem weiteren Sinne ist der Zuwachs der Nachfragemacht die eigentliche wirtschaftliche Rechtfertigung des Kesko-Blocks, eine Tatsache, auf die Kesko in seinem Jahresbericht 1995 verweist, wonach das Ziel seiner kürzlichen Umstrukturierung darin besteht, die Nachfragemacht von Kesko zu erhöhen. (150) Ein Hinweis für die Größe der Nachfragemacht von Kesko und Tuko ist die Tatsache, daß die meisten Lieferanten (darunter einige große multinationale Gesellschaften), die die Fragen der Kommission im Rahmen ihres Nachprüfungsverfahrens beantworteten, erklärt haben, daß sie bei rund 50 bis 75 % ihrer Gesamtumsätze in Finnland von Kesko und Tuko abhängen. Die Abhängigkeit der verschiedenen Lieferanten wird sich nach der Art und Größe ihres Geschäfts und nach der Wahrnehmungsfähigkeit der Verbraucher für ihre Erzeugnisse richten. Obwohl also einige sehr große Hersteller äußerst angesehener Markenerzeugnisse Kesko eine gewisse Macht entgegensetzen können, wird es für die meisten kleinen und mittleren Hersteller lebenswichtig sein, daß sie ihren Umsatz mit Hilfe von Kesko auf dem gegenwärtigen Stand halten. (151) Kesko wird von keinem Einzellieferanten in demselben Umfange abhängig sein. Das Unternehmen hat eine Reihe von Statistiken unterbreitet, die durch prozentuale Angaben für einzelne Erzeugnisse seine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern belegen sollen. Die Prozentsätze sind jedoch nicht sehr hoch und überschreiten nur bei vier der zehn genannten Produktgruppen eine Abhängigkeit von 50 % gegenüber einem einzelnen Lieferanten. Auf jeden Fall wird Kesko für jede Produktgruppe normalerweise in der Lage sein, auf einen anderen Lieferanten zurückzugreifen, da fast immer ein anderer großer Hersteller mit ausreichenden Kapazitäten bestehen wird, um einem kurzfristigen Anstieg der Nachfrage begegnen zu können. Die Hersteller werden ihrerseits keine solche Möglichkeit haben, sich nach dem Zusammenschluß an andere Abnehmer zu wenden, da die Einzelhandelskonkurrenz von Kesko (mit nur rund 40 % des Markts) nicht über die notwendige Kapazität verfügen wird und zusätzliche Einzelhandelskapazitäten nur mittel- oder gar langfristig in Betrieb genommen werden können. (152) Außerdem werden die jüngsten Entwicklungen im Einzelhandel die Nachfragemacht der neuen Einheit verstärken. Insbesondere die Entwicklung von Eigenmarken im Bereich der Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs ist ein Schlüsselelement der von Einzelhändlern gegenüber Herstellermarken ausgeübten Macht. Einzelhändler, die die kommerziell sensiblen Aspekte im Zusammenhang mit Produkteinführungs- und Produktwerbestrategien der Hersteller von Markenerzeugnissen zwangsläufig kennen, können auf diese Weise sowohl als Wettbewerber als auch als Hauptabnehmer der Hersteller agieren. Diese Vorzugsstellung verstärkt die Macht der Einzelhändler gegenüber Herstellern von Markenerzeugnissen. Sowohl Kesko als auch Tuko vermarkten bereits mit Erfolg Eigenmarken. Durch die zunehmende Verwendung von Zahlkarten und "Treuekarten", über die sich die Einzelhändler anhand der ihnen bekannten Einkaufsmuster und anhand sozio-demographischer Profile mit gezielten Appellen an Einzelverbraucher wenden können, erhält die Informationskontrolle der Einzelhändler eine neue Dimension. Die etwaige Zusammenlegung und Ausdehnung der Kartensysteme von Kesko und Tuko wird zu einer Stärkung der Verhandlungsmacht gegenüber den Herstellern beitragen, die nicht über einen derartigen unmittelbaren Zugang zu Informationen über das Verbraucherverhalten verfügen. (153) Die Kommission vertritt aus diesen Gründen und angesichts der Tatsache, daß der Zusammenschluß zu beherrschenden Stellungen auf dem Einzelhandels- und dem Cash & Carry-Markt führen würde, die Auffassung, daß der Zuwachs der Nachfragemacht von Kesko seine beherrschende Stellung auf dem Einzelhandels- und auf dem Cash & Carry-Markt noch verstärken würde. Kesko wäre insbesondere in der Lage, seine Nachfragemacht im Rahmen verschiedener Strategien einzusetzen, die langfristig eine weitere Schwächung der Stellung seiner Wettbewerber bewirken würden. C. POTENTIELLER WETTBEWERB (154) Auf keinem der vorerwähnten Märkte haben sich neue ausländische Konkurrenten niedergelassen. Einer der Hauptgründe hierfür ist höchstwahrscheinl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.