Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/1428 der Kommission vom 24. Februar 2020 ÜBER DIE STAATLICHE BEIHILFE SA. 31662 — C/2011 (ex NN/2011) Rumäniens für den Internationalen Flughafen Timișoara — Wizz Air (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1065) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D1428. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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era“), der eine Rentabilitätsanalyse für die Vereinbarungen von 2008 mit Wizz Air enthält und ex post auf der Grundlage der Daten, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarungen verfügbar gewesen wären, rekonstruiert worden war. Der Bericht von Oxera über die wirtschaftliche Bewertung des Internationalen Flughafens Timișoara unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers (Rentabilitätsanalyse) beruht auf den Daten aus der von Rumänien vorgelegten Analyse (Erwägungsgrund 344), ergänzt durch zusätzliche Daten, die der Flughafenbetreiber Oxera zur Verfügung gestellt hat. (358) Der berücksichtigte Zeitrahmen der Vereinbarungen von 2008 beträgt drei Jahre und entspricht so dem in der Marketingvereinbarung vorgesehenen anfänglichen Zeitrahmen (ohne Verlängerung). (359) Am 14. Mai 2015 legte Oxera die Berechnungen zur erwarteten Rentabilität erneut vor, nachdem ein Datenproblem berichtigt wurde, das im Bericht vom 10. Februar 2015 festgestellt worden war. Die Berichtigung betraf die zu hoch angesetzte Schätzung der Gesamtkosten der Investitionen, die auf eine Doppelzählung der vom Staat finanzierten Investitionen im ursprünglichen Bericht zurückzuführen war. Dieses Datenproblem wirkte sich auf die erwartete Rentabilität der Vereinbarungen von 2008 aus, die ursprünglich unterschätzt worden war. (360) Die Ergebnisse der Berechnung der inkrementellen Kosten, Einnahmen und Gewinne, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 hätten erwartet werden können, gemäß dem geänderten Bericht von Oxera sind in Tabelle 16 zusammengefasst. Der Bericht von Oxera ergab für die Vereinbarungen von 2008 einen Nettogegenwartswert von 7,62 Mio. RON. Tabelle 16: Geschätzte inkrementelle Einnahmen, Kosten und Gewinne im Zusammenhang mit den Vereinbarungen von 2008 gemäß dem Bericht von Oxera (in Tausend RON)   2008 2009 2010 2011 Zahl der abfliegenden Fluggäste von Wizz Air [A] 5 587 100 000 150 000 164 932 Luftverkehrsbezogene Einnahmen [B] 255 4 565 6 824 7 507 Nichtluftverkehrsbezogene Einnahmen [C] 112 2 085 3 241 3 694 Gesamte inkrementelle Einnahmen [D] = [B] + [C] 367 6 649 10 066 11 201 Betriebskosten [E] 47 879 1 367 1 558 Marketingkosten [F] 165 2 956 4 411 4 854 Abschreibungen [G] 9 171 617 688 Gesamte inkrementelle Kosten [H] = [E] + [F] + [G] 222 4 006 6 394 7 099 Inkrementelle Gewinne [I] = [D] — [H] 146 2 643 3 671 4 102 Abzinsungsfaktor   1,0 0,8 0,7 0,6 NGW   7,620       (361) Die Ergebnisse in Tabelle 16 basieren auf den folgenden Erwägungen: a) Da die Vereinbarungen von 2008 keine Verkehrsprognosen enthielten, basierten die Prognosen des Verkehrsaufkommens für Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara für die Jahre 2009, 2010 und 2011 auf den in der von Rumänien vorgelegten Ex-ante-Analyse dargelegten Prognosen für Wizz Air. Die Verkehrsprognosen für 2008 wurden vom erwarteten Verkehrsrückgang für 2009 abgeleitet, der sich aus dem von Eurocontrol (2008) geschätzten jährlichen Wachstum des europäischen Luftverkehrs (86) ergibt; b) Die Umlaufprognosen für Wizz Air basieren auf Informationen, die der Flughafenbetreiber direkt an Oxera übermittelt hat. Oxera geht davon aus, dass die vom Flughafenbetreiber übermittelten Schätzungen auf Daten beruhen, die vor Beginn der Vereinbarungen von 2008 verfügbar waren. Bei diesen Prognosen wird ein Auslastungsfaktor von etwa 79-80 % angenommen (entsprechend dem Auslastungsfaktor von 82 % in der von Rumänien vorgelegten Ex-ante-Analyse); c) Die Prognosen der luftverkehrsbezogenen Einnahmen basieren auf den Gebühren je abfliegenden Fluggast und je Umlauf sowie den in den Vereinbarungen von 2008 festgelegten Ermäßigungen. In den Vereinbarungen von 2008 wurde eine Ermäßigung von 10-70 % auf die Landegebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der Landungen pro Jahr sowie eine Ermäßigung von 10-30 % auf die Fluggastgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der abfliegenden Fluggäste pro Jahr festgelegt. Auf der Grundlage der Gespräche mit Wizz Air geht Oxera von einer Ermäßigung auf die Landegebühren in Höhe von 50 % aus. Zudem wird eine Ermäßigung auf die Fluggastgebühren von 10 % angenommen. Nicht enthalten in der Analyse ist die Sicherheitsgebühr, da Oxera der Ansicht war, dass diese nicht in den Geltungsbereich der Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers fällt, da mit diesen Gebühren Tätigkeiten finanziert werden, für die der Staat aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse zuständig ist. Grundlage dafür sei Randnummer 35 der Luftverkehrsleitlinien von 2014; d) Die Prognosen der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen basieren auf den Schätzungen der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen je abfliegenden Fluggast von Wizz Air gemäß der von Rumänien vorgelegten Ex-ante-Analyse (d. h. 2,50 EUR). Diese Schätzungen werden in RON umgerechnet und um die erwartete Inflation bereinigt und dann auf die Verkehrsprognosen angewandt, wie in Buchstaben a und b oben erläutert; e) Hinsichtlich der inkrementellen Betriebskosten (z. B. Personaldienstleistungen, Energie, Material) ist der Flughafenbetreiber der Ansicht, dass etwa 20 % der Betriebskosten als inkrementell betrachtet werden können, d. h. je nach Fluggastaufkommen unterschiedlich hoch sind. Im Bericht von Oxera werden die inkrementellen Betriebskosten je Fluggast anhand der Daten zu den tatsächlichen Betriebskosten vor der Unterzeichnung der jeweiligen Vereinbarung (87) geschätzt, und zwar unter der Annahme, dass 20 % der Kosten inkrementell sind, und um die erwartete Inflation bereinigt. Diese inkrementellen Betriebskosten je Fluggast werden auf die Verkehrsprognosen von Wizz Air angewandt, wie in den Buchstaben a und b oben erläutert. Sicherheitskosten sind ausgenommen; f) Im Bericht von Oxera werden die inkrementellen Marketingkosten geschätzt, die dem Flughafenbetreiber auf der Grundlage der Bestimmungen der Marketingvereinbarung und unter Berücksichtigung der Höhe der wie in Buchstabe c oben erläutert geschätzten luftverkehrsbezogenen Gebühren entstehen. (362) Hinsichtlich der inkrementellen Investitionskosten wurden die folgenden Annahmen getroffen: a) In Ermangelung von Prognosen über die zu erwartenden Investitionen werden in dem Bericht von Oxera die jährlichen Investitionskosten auf der Grundlage der am Flughafen tatsächlich getätigten Investitionen im Zeitraum 2007 bis 2011 geschätzt, die sowohl aus staatlichen Mitteln als auch aus Eigenmitteln finanziert wurden; b) Die staatliche Finanzierung, die der Flughafenbetreiber für das Terminalgebäude und die Sicherheitseinrichtungen erhalten hat, wurde ausgenommen, da sie nicht als auf die Präsenz von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara zurückzuführen angesehen wurde. Nach Angaben Rumäniens wurden diese im Zusammenhang mit dem Schengen-Beitritt vom Staat finanziert und waren aufgrund des Betriebs von Wizz Air nicht erforderlich. In dem Bericht wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Betriebs von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara keine zusätzlichen Investitionen erwartet wurden; c) Die Abschreibungen anderer Investitionen, die aus den Eigenmitteln des Flughafenbetreibers finanziert wurden, wurden den Vereinbarungen mit Wizz Air auf der Grundlage des erwarteten Anteils des Verkehrs von Wizz Air im Verhältnis zur Flughafenkapazität zugeordnet; d) Bei der Berechnung der Abschreibungskosten wurde eine lineare Abschreibung berücksichtigt, d. h. die jährliche Abschreibung wurde berechnet, indem die Investitionskosten in jedem Jahr gleichmäßig über die gesamte Lebensdauer der Anlage verteilt wurden; (88) e) Die geschätzten Gewinne wurden unter Verwendung der Referenzsätze der Kommission zuzüglich einer Marge von 100 Basispunkten abgezinst, wobei sich ein Abzinsungssatz von 16,87 % ergab. (363) Gemäß dem Bericht von Oxera deuten die Ergebnisse der für die Vereinbarungen vorgenommenen Rentabilitätsanalyse darauf hin, dass die von Wizz Air auf der Grundlage der Vereinbarungen von 2008 an den Internationalen Flughafen Timișoara gezahlten Gebühren mit einem Gebührenniveau vereinbar sind, das Wizz Air von einem Flughafenbetreiber, der als marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber agiert, unter ähnlichen Umständen angeboten worden wäre. (364) Die Kommission hält die geschätzten Fluggastzahlen in der von Oxera durchgeführten Studie für angemessen. Diese Verkehrsschätzungen scheinen mit der im Entwicklungsplan angestellten Verkehrsprognose übereinzustimmen. Schätzungen im Bericht von Oxera zufolge stieg die Zahl der Fluggäste von Wizz Air von 2008 bis 2009 um 188 826 (89), von 2009 bis 2010 um 100 000 (90) und von 2010 bis 2011 um 29 864 (91). Im Entwicklungsplan wurde von einer Zunahme des Fluggastaufkommens um 244 348 für das Jahr 2008/2009, um 253 423 für das Jahr 2009/2010 und um 215 973 für das Jahr 2010/2011 ausgegangen. Folglich erscheint die im Bericht von Oxera geschätzte Zunahme der Fluggastzahlen von Wizz Air im Vergleich zu der im Entwicklungsplan prognostizierten Zunahme angemessen und konservativ. (365) Die Kommission hält die angenommenen Ermäßigungen zur Berechnung der luftverkehrsbezogenen Einnahmen für angemessen. Die Betriebsvereinbarung ermöglichte eine Ermäßigung von 50 % auf die Landegebühren für neue Luftverkehrsgesellschaften oder neue Reiseziele bzw. für die Erhöhung der Frequenzen zu/von bestehenden Reisezielen. Angesichts der Tatsache, dass Wizz Air gerade erst im Begriff war, den Betrieb am Internationalen Flughafen Timișoara aufzunehmen, war die Annahme angemessen, dass die Luftverkehrsgesellschaft über die Geltungsdauer der Vereinbarungen von 2008 neue Reiseziele eröffnen und/oder die Frequenzen erhöhen und daher in den Genuss der Ermäßigung von 50 % kommen würde. (366) Im Bericht von Oxera wird zudem von einer Ermäßigung von 10 % auf die Fluggastgebühr über die gesamte Geltungsdauer der Vereinbarungen von 2008 ausgegangen. Für die Jahre 2010 und 2011 entspricht die angenommene Ermäßigung von 10 % der in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Ermäßigung in Abhängigkeit von der geschätzten Zahl der von Wizz Air beförderten Fluggäste pro Jahr. Dennoch hätte für die Jahre 2008 und 2009 keine Ermäßigung angenommen werden dürfen, da die geschätzte Zahl der beförderten Fluggäste pro Jahr weniger als 150 000 betrug (und die Ermäßigung nur für Fluggastzahlen höher 150 000 galt). Die angenommene Ermäßigung von 10 % für 2008 und 2009 bedeutet jedoch geringere Einnahmen für diese Jahre, sodass der Ansatz als konservativ und damit als akzeptabel angesehen werden kann. (367) Die Kommission ist auch mit der Ausnahme der Sicherheitsgebühr einverstanden. Mit der Sicherheitsgebühr werden Tätigkeiten finanziert, die als nichtwirtschaftlicher Natur angesehen werden und daher nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften über staatliche Beihilfen fallen, was eine der in Erwägungsgrund 354 beschriebenen Optionen ist. Nach Kenntnis der Kommission dient die Sicherheitsgebühr gemäß den rumänischen Rechtsvorschriften ausschließlich der Finanzierung von Investitionen, Wartungsarbeiten und Ausrüstungen, die in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit stehen. In dem Maße, in dem mit der Gebühr ebenso Infrastrukturen oder Ausrüstungen finanziert werden, die auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden (und damit dem Flughafengeschäft inhärent sind), ist der Ausschluss der Gebühr aus der Berechnung der Einnahmen konservativ und würde zu einer Unterschätzung der Einnahmen führen. (368) Die Kommission befindet die Schätzung der inkrementellen nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen für akzeptabel. Diese beruht auf der vom Flughafenbetreiber vorgenommenen Ex-ante-Schätzung der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen je Fluggast und wurde durch die erwartete Inflation bereinigt. (369) Die Kommission stimmt auch dem für die Berechnung verwendeten Abzinsungssatz zu, da er mit den Referenzsätzen der Kommission übereinstimmt. (370) Was die dem Flughafenbetreiber entstandenen inkrementellen Marketingkosten betrifft, so basieren die Schätzungen auf den Bestimmungen der Marketingvereinbarung unter Berücksichtigung der geschätzten Höhe der Flughafengebühren. Die Kommission hält sie daher für akzeptabel. (371) Was die inkrementellen Betriebskosten betrifft, so stützt sich der Bericht von Oxera auf die Annahme Rumäniens, dass es sich bei 80 % der Betriebskosten um Fixkosten handelt und lediglich 20 % in Abhängigkeit der Fluggastzahl variieren. Die Kommission erachtet diese Annahme als angemessen. (92) Im Bericht von Oxera werden die inkrementellen Betriebskosten anhand der Daten zu den tatsächlichen Betriebskosten je abfliegenden Fluggast vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 geschätzt, wobei diese Kosten um die erwartete Inflation bereinigt werden. Diese Betriebskosten je Fluggast werden dann auf die geschätzte Zahl der Fluggäste von Wizz Air angewandt. Die Kommission hält den Ansatz zur Schätzung der inkrementellen Betriebskosten daher für sinnvoll. (372) Hinsichtlich der inkrementellen Investitionskosten akzeptiert die Kommission die Annahme, dass aufgrund des Betriebs von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara keine zusätzlichen Investitionen zu erwarten waren. In der Absichtserklärung ging der Flughafenbetreiber folgende Verpflichtungen ein: i) Erweiterung des Fluggastterminals, um zu ermöglichen, dass bis spätestens 1. Januar 2011 bis zu drei Millionen Fluggäste pro Jahr abgefertigt werden können; ii) Aufwertung der Start- und Landebahn (beide Richtungen) auf Kategorie III bis Ende 2009; iii) Gewährleistung der erforderlichen Anzahl an Parkplätzen für die Fluggäste; iv) Ausweitung der Flugzeugstandflächen zwischen Februar und Oktober 2009 von einem Stellplatz auf zwei bis drei Stellplätze. (373) Ferner enthielt die nachfolgend unterzeichnete Betriebsvereinbarung die Verpflichtung für den Flughafenbetreiber, die Verbesserung der Start- und Landebahn des Flughafens bis Ende 2009 nur bis Kategorie II abzuschließen. (374) Was die Verpflichtung zur Erweiterung des Fluggastterminals (Erwägungsgrund 372 Ziffer i) betrifft, so stellt die Kommission fest, dass diese in zwei Schritten beschlossen wurde und der Zeitpunkt der Entscheidungen vor der Unterzeichnung der Absichtserklärung lag. Der ersten Erweiterung des Internationalen Flughafens Timișoara lag die Notwendigkeit zugrunde, die Kapazität des Terminals angesichts des erwarteten Anstiegs des Verkehrsaufkommens in den folgenden Jahren zu erhöhen. Diese Erweiterung war im Entwicklungsplan von März 2006 vorgesehen und durch den Regierungsbeschluss Nr. 1212 vom 4. Oktober 2007 formell genehmigt worden. Der Regierungsbeschluss sah eine Erweiterung des Terminals im Jahr 2008/2009 vor. Eine zweite Erweiterung wurde durch die Notwendigkeit der Erfüllung der Schengener Sicherheitsanforderungen angestoßen. Nach den von Rumänien vorgelegten Informationen wurde die Machbarkeitsstudie für diese Erweiterung im Januar 2008 auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Beratungsunternehmen von März 2008 eingeleitet und im Juni 2008, d. h. vor der Unterzeichnung der Absichtserklärung, abgeschlossen. (375) Die Kommission weist darauf hin, dass die in der Absichtserklärung eingegangene Verpflichtung, die Lande- und Startkategorie des Flughafens bis Ende 2009 in beide Richtungen so zu verbessern, dass sie der Kategorie III entspricht, mit der Betriebsvereinbarung durch die Verpflichtung revidiert wurde, die Verbesserung bis Ende 2009 mit Kategorie II abzuschließen (Erwägungsgrund 372 Ziffer ii). (93) Den öffentlich zugänglichen Informationen (94) zufolge erfolgte die Aufwertung der Start- und Landebahn Ost auf Kategorie III im Jahr 2015 im Wege der Aufrüstung des Funknavigationssystems. Derzeit entspricht die Start- und Landebahn Ost Kategorie III und die Start- und Landebahn West Kategorie II. Den von Rumänien übermittelten Informationen zufolge wurde der Flughafen 2008 durch eine Investition in die Flughafenbeleuchtung in einer Richtung von Kategorie I auf Kategorie II hochgestuft (die andere Richtung entsprach bereits Kategorie II). Die Investition in das Beleuchtungssystem wurde im Entwicklungsplan beschlossen, und die Machbarkeitsstudie wurde im August 2007 auf der Grundlage eines Vertrags vom 22. August 2007 eingeleitet. Im Oktober 2008 wurde ein Vertrag über den Kauf von Beleuchtungsausstattung unterzeichnet. Somit wurde die Aufrüstung der Beleuchtungsausstattung vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 beschlossen. Auf dieser Grundlage ist darf mit Recht davon ausgegangen werden, dass sich die Verpflichtung in der Betriebsvereinbarung, die Verbesserung auf Kategorie II bis Ende 2009 abzuschließen, auf die bereits beschlossene Verbesserung auf Kategorie II im Wege der Aufrüstung der Beleuchtungsausstattung bezog. (376) In Bezug auf die Verpflichtung zur Gewährleistung der erforderlichen Anzahl von Parkplätzen für die Fluggäste (Erwägungsgrund 372 Ziffer iii), stellt die Kommission fest, dass die Investition zur Erweiterung des Parkplatzes im Jahr 2007 erfolgt ist und dass nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung und während ihrer Geltungsdauer keine weiteren Investitionen diesbezüglich getätigt wurden. (377) In Bezug auf die Verpflichtung zur Ausweitung der Flugzeugstandflächen zwischen Februar und Oktober 2009 von einem Stellplatz auf zwei bis drei Stellplätze (Erwägungsgrund 372 Ziffer iv) wurde die Erweiterung des Vorfelds im Oktober 2007 beschlossen und die Arbeiten über die Jahre 2007 bis 2009 durchgeführt. (378) In der Folge stellt die Kommission fest, dass die in der Absichtserklärung und in der Betriebsvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen entweder nicht erfüllt wurden oder vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 beschlossen worden waren. Es wurden keine Investitionen getätigt, die auf die Präsenz von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara zurückzuführen waren. (379) Die Kommission weist darauf hin, dass der Bericht von Oxera die inkrementellen Abschreibungskosten der Investitionen aus den Eigenmitteln des Flughafenbetreibers auf der Grundlage des erwarteten Anteils von Wizz Air an der Flughafenkapazität enthält. Dennoch stellt die Kommission, wie vorstehend dargelegt, fest, dass dem Flughafenbetreiber durch die Präsenz der Luftverkehrsgesellschaft am Internationalen Flughafen Timișoara keine Investitionskosten entstanden sind. Folglich ist die Kommission der Ansicht, dass die Analyse keine Abschreibungskosten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen von 2008 enthalten sollte. (380) Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen sind die inkrementellen Kosten, Einnahmen und Gewinne, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 hätten erwartet werden können und die von der Kommission auf der Grundlage des Berichts von Oxera neu berechnet wurden, in Tabelle 17 zusammengefasst. Tabelle 17: Voraussichtliche inkrementelle Einnahmen, Kosten und Gewinne im Zusammenhang mit den Vereinbarungen von 2008 gemäß dem Bericht von Oxera — Neuberechnung der Europäischen Kommission (in Tausend RON)   2008 2009 2010 2011 Zahl der abfliegenden Fluggäste von Wizz Air [A] 5 586,9 100 000 150 000 164 931,5 Luftverkehrsbezogene Einnahmen [B] 255 4 564,7 6 824,4 7 507,3 Nichtluftverkehrsbezogene Einnahmen [C] 112,4 2 084,7 3 241,1 3 693,8 Gesamte inkrementelle Einnahmen [D] = [B] + [C] 367,4 6 649,4 10 065,5 11 201,1 Betriebskosten [E] 47,4 879,1 1 366,8 1 557,7 Marketingkosten [F] 29,6 2 955,7 4 410,9 4 853,6 Gesamte inkrementelle Kosten [G] = [E] + [F] 76,9 3 834,8 5 777,7 6 411,2 Inkrementelle Gewinne [H] = [D] — [G] 290,4 2 814,6 4 287,8 4 789,9 Abzinsungsfaktor   1 0,8 0,7 0,6 NGW   8 786,8       (381) Zum Bericht von Oxera lässt sich unter Berücksichtigung der von der Kommission durchgeführten Neuberechnung abschließend sagen, dass davon ausgegangen wurde, dass die Vereinbarungen von 2008 für den Flughafenbetreiber zu einem inkrementellen Zuwachs der Rentabilität führen. Ex-ante-Rentabilitätsanalyse von Carpatair für die Vereinbarungen von 2008 Die Studie von Carpatair (382) Am 10. November 2014 legte Carpatair der Kommission eine Studie vor, in der Carpatairs Ansicht zur Ex-ante-Analyse und zu der Bewertung dargelegt wurde, ob der Flughafenbetreiber beim Abschluss der Vereinbarung mit Wizz Air am 25. Juni 2008 dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entsprechend gehandelt hat. (383) In der Studie werden ein Basisszenario, nämlich das Szenario, in dem keine Vereinbarung mit Wizz Air besteht, sowie drei Szenarios präsentiert, in denen Vereinbarungen mit Wizz Air bestehen (ein optimistisches, ein realistisches und ein pessimistisches Szenario). (384) Carpatair geht davon aus, dass die Vereinbarung mangels der Verpflichtung seitens der Luftverkehrsgesellschaft, ihren Betrieb für einen bestimmten Zeitraum aufrechtzuerhalten, keine feste Laufzeit hat und die angemessene Dauer für die Rentabilitätsanalyse der Zeithorizont des Entwicklungsplans ist, der den Zeitraum bis 2015 abdeckt. Ausgehend von dieser Überlegung entspricht der Zeitrahmen für die in der Studie enthaltene Analyse dem Zeitraum 2009 bis 2015. Tabelle 18: Basisszenario: Einnahmen, Kosten, Cashflows   Basisjahr Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Schätzung Prognose Prognose Prognose Prognose Prognose Prognose Prognose

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.