Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/1428 der Kommission vom 24. Februar 2020 ÜBER DIE STAATLICHE BEIHILFE SA. 31662 — C/2011 (ex NN/2011) Rumäniens für den Internationalen Flughafen Timișoara — Wizz Air (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1065) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D1428. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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0 0,70 Material -0,45 -0,45 -0,45 Dienstleistungen und sonstige Betriebsausgaben 1,65 1,65 1,65 Marketingkosten 13,70 15,59 14,95 Investitionskosten 0,89 0,87 2,06 Kosten insgesamt 18,04 19,92 20,47 Quelle: Analyse von Oxera, basierend auf vom Flughafenbetreiber vorgelegten Daten. (396) Die Ergebnisse in Tabelle 20 und Tabelle 21 basieren auf den folgenden Erwägungen: • Die luftverkehrsbezogenen Einnahmen werden anhand einer Kombination aus Ex-post- und Ex-ante-Ansatz geschätzt. Sie basieren auf der tatsächlichen Anzahl der Fluggäste und Umläufe von Wizz Air (Ex-post-Perspektive). Die Ermäßigungen werden anhand eines Ex-ante-Ansatzes geschätzt. Bei den luftverkehrsbezogenen Einnahmen wird von einer Ermäßigung von 25 % auf die Landegebühren (101) und einer Ermäßigung auf die Gebühren je beförderten Fluggast von 20 % (2009) bzw. 30 % (2010) ausgegangen (für das Jahr 2008 wurde kein Ermäßigung auf die Landegebühren angenommen, da Wizz Air in jenem Jahr nur eine geringe Anzahl von Umläufen verzeichnete). Flugzeugbezogene Beleuchtungs- und Parkgebühren sind ausgenommen, da es Oxera zufolge nicht möglich war, festzustellen, inwieweit ein privater Kapitalgeber die Einnahmen aus diesen beiden Gebührenarten berücksichtigt haben könnte. Die Sicherheitsgebühren sind eingeschlossen. • Bei der Schätzung der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen (z. B. im Zusammenhang mit Parkplätzen für die Fluggäste, Autovermietungen, Restaurants) wurde ein Ex-ante-Ansatz verfolgt. Es wurde davon ausgegangen, dass diese im ersten Jahr, d. h. 2008, im Großen und Ganzen den nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen entsprachen, die von anderen Luftverkehrsgesellschaften (102) als Wizz Air im selben Jahr erzielt wurden (d. h. etwa 0,78 EUR je abfliegenden Fluggast). Für die Jahre 2009 und 2010 wurde angenommen, dass die nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen je Fluggast entsprechend dem tatsächlichen Wachstum der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen des Flughafens im Jahr 2008 um 50 % pro Jahr steigen. • Was die inkrementellen Betriebskosten betrifft, so wurden die Kosten, die in Abhängigkeit von den Fluggastzahlen schwanken (103) (Personalkosten, Energiekosten, Materialkosten und Kosten für eingekaufte Dienstleistungen und andere betriebliche Ausgaben), Wizz Air im Verhältnis zum Anteil der Luftverkehrsgesellschaft an den Passagierabflügen zugerechnet. Laut Oxera sind die Sicherheitskosten in den inkrementellen Betriebskosten enthalten. Die Berechnung basiert auf den tatsächlichen Daten zu den Betriebskosten und ist daher ex post. • Die Zahlungen für Marketingleistungen wurden gemäß der Marketingvereinbarung auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl der Fluggäste von Wizz Air und unter Berücksichtigung der Höhe der Flughafengebühren, die wie oben erläutert geschätzt wurden, berechnet. • Für die Berechnung der inkrementellen Investitionskosten wurde ein Ex-post-Ansatz gewählt, der auf den vom Flughafen vorgelegten Investitionsdaten für den Zeitraum 2007 bis 2010 basiert. Die vom Staat finanzierten Investitionen für das Terminalgebäude und Sicherheitseinrichtungen wurden Wizz Air nicht zugerechnet. Laut Oxera handelte es sich dabei um Kosten, die unabhängig von der Präsenz von Wizz Air entstanden wären, da sie auf die Verpflichtung Rumäniens zurückzuführen waren, die Anforderungen für den Beitritt zum Schengen-Raum zu erfüllen. Die Abschreibungskosten für die aus Eigenmitteln des Flughafens finanzierten Investitionen wurden berücksichtigt und proportional zum Anteil von Wizz Air an der Fluggastkapazität des Flughafens zugewiesen. Die Fluggastkapazität wurde auf die maximale Anzahl von Fluggästen geschätzt, die im Zeitraum 2007 bis 2010 am Flughafen abgefertigt wurden, da Oxera vom Flughafenbetreiber Informationen erhalten hatte, dass der Internationale Flughafen Timișoara zum Zeitpunkt der Studie (Oktober 2011) in Bezug auf die Flugbewegungen mit voller Kapazität arbeitete. (397) Auf der Grundlage der oben genannten Kosten und Einnahmen stellte Oxera fest, dass die Vereinbarungen von 2008 inkrementell rentabel waren. Der Gewinn je Fluggast (d. h. der inkrementelle Beitrag je Fluggast, berechnet als Differenz zwischen den geschätzten inkrementellen Einnahmen und Kosten) ist in Tabelle 22 aufgeführt. Tabelle 22: Inkrementeller Beitrag im Zusammenhang mit den Vereinbarungen von 2008 (in EUR) Kategorie 2008 2009 2010 Durchschnittliche inkrementelle Einnahmen je abfliegenden Fluggast 22,47 20,75 20,70 Durchschnittliche inkrementelle Kosten je abfliegenden Fluggast 18,04 19,92 20,47 Inkrementeller Beitrag je abfliegenden Fluggast 4,43 0,84 0,23 Inkrementeller Beitrag insgesamt 19 404 107 198 37 833 Quelle: Analyse von Oxera, basierend auf vom Flughafenbetreiber vorgelegten Daten. (398) Auf der Grundlage der obigen Berechnungen stellte Oxera fest, dass die Vereinbarungen von 2008 über ihre Laufzeit von drei Jahren unter Berücksichtigung eines Abzinsungssatzes von 12,02 % einen positiven NGW von 145 249 EUR aufweisen. (399) Die Kommission merkt an, dass bei der von Oxera durchgeführten Ex-post-Rentabilitätsbewertung zur Berechnung der inkrementellen Einnahmen eine Kombination aus Ex-ante- und Ex-post-Daten herangezogen wird, während die Berechnungen der inkrementellen Kosten vollständig ex post erfolgen. (400) Die Kommission stellt fest, dass sowohl Sicherheitsgebühren als auch Sicherheitskosten enthalten sind, und geht davon aus, dass dies keinen Einfluss auf die Berechnung der Gesamtrentabilität haben wird. (401) Hinsichtlich der luftverkehrsbezogenen Einnahmen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die flugzeugbezogenen Gebühren für Beleuchtung und Parken (in Höhe von 2,10 EUR pro Tonne Starthöchstgewicht pro Einsatz bzw. 0,15 EUR pro Tonne Starthöchstgewicht pro Einsatz) in den Berechnungen nicht berücksichtigt werden, was einem konservativen Ansatz entspricht. Ferner scheint die angenommene Ermäßigung auf die Gebühr je beförderten Fluggast von 20 % (2009) bzw. 30 % (2010) zu hoch angesetzt zu sein, da dies mehr als 300 000 beförderte Fluggäste im Jahr 2009 und mehr als 500 000 beförderte Fluggäste im Jahr 2010 bedeuten würde, was nicht mit den tatsächlichen Fluggastzahlen von Wizz Air übereinstimmt. Die Kommission ist der Ansicht, dass auf der Grundlage der tatsächlichen Fluggastzahlen von Wizz Air für 2008 und 2009 keine Ermäßigung auf die Fluggastgebühren und für 2010 eine Ermäßigung von lediglich 10 % angenommen werden sollte. Die Kommission stellt jedoch fest, dass auf der Grundlage der Formel in der Marketingvereinbarung die Berichtigung der Flughafengebühren (zur Berücksichtigung der Beleuchtungs- und Parkgebühren und zur Korrektur des für die Fluggastgebühr anzunehmenden Ermäßigungssatzes) zu einer ähnlichen Berichtigung der Zahlungen für Marketingleistungen um denselben Betrag führen würde und daher die Gesamtrentabilität nicht beeinträchtigt würde. (402) Auf der Kostenseite: a) Nach Ansicht der Kommission ist der Ansatz zur Berechnung der inkrementellen Betriebskosten auf der Grundlage von vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen von 2008 verfügbaren tatsächlichen Daten angemessen; b) Die Kommission weist darauf hin, dass die Studie die inkrementellen Abschreibungskosten der Investitionen aus den Eigenmitteln des Flughafenbetreibers auf der Grundlage des erwarteten Anteils von Wizz Air an der Flughafenkapazität enthält. Dennoch stellt die Kommission, wie in Erwägungsgrund 372 dargelegt, fest, dass dem Flughafenbetreiber durch die Präsenz von Wizz Air am Flughafen keine Investitionskosten entstanden sind. Folglich ist die Kommission der Ansicht, dass die Analyse keine Abschreibungskosten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen enthalten sollte. (403) Aus den in Erwägungsgrund 401 dargelegten Gründen hält die Kommission die Kosten insgesamt für überschätzt. (404) Da die Berichtigung der luftverkehrsbezogenen Einnahmen eine ähnliche Berichtigung der Zahlungen für Marketingleistungen nach sich ziehen würde, hätte dies jedoch keinen Einfluss auf die Rentabilitätsberechnung. Zudem erscheinen die Kosten zu hoch angesetzt. Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass die Gesamtschlussfolgerung der Studie von Oxera aus dem Jahr 2011 Bestand haben und der NGW positiv bleiben würde. (405) Auf der Grundlage der Erwägungsgründe 399 bis 404 kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Ergebnisse des Berichts von Oxera vom 27. Oktober 2011 in Bezug auf die Vereinbarungen von 2008 akzeptabel sind. Polytechnische Universität Timișoara (406) Der Flughafenbetreiber legte im April eine von der Polytechnischen Universität Timișoara durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse vor. In der Analyse werden die vom Flughafen an Wizz Air getätigten Zahlungen für Marketingleistungen als „Investitionen“ des Flughafenbetreibers zur Erreichung des Ziels betrachtet, die Fluggastzahlen und somit die Einnahmen zu erhöhen. In der Analyse werden für diese „Investitionen“ zwei Zeithorizonte berücksichtigt: fünf Jahre (2008-2012) und sieben Jahre (2008-2014). Die in der Studie angestellten Berechnungen stützen sich auf Ex-post-Daten der Jahre 2008 bis 2010 sowie auf Schätzungen für die Jahre 2011 bis 2014. Zwecks Bewertung der Rentabilität der „Investitionen“ berechnete die Universität den NGW unter Berücksichtigung von vier Elementen: — Die Kosten für die jährlichen Zahlungen des Flughafenbetreibers für Marketingleistungen betrugen auf der Grundlage der Vereinbarung mit Wizz Air 77 192,01 EUR für das Jahr 2008, 2 051 031,32 EUR für das Jahr 2009 und 223 038 EUR für das Jahr 2010; — Die inkrementellen Kosten für den Flughafenbetreiber, die sich aus den Dienstleistungen von Wizz Air ergeben, wurden als Anteil der Gesamtkosten geschätzt (1 % für das Jahr 2009, 15 % für das Jahr 2010, 20 % für das Jahr 2011 und 22 % für den Zeitraum 2011-2014). Es ist darauf hinzuweisen, dass der Anteil der Wizz Air zugewiesenen Gesamtkosten in jedem Jahr gleich oder größer ist als der Anteil von Wizz Air an den Gesamtflügen, die am Flughafen durchgeführt werden; — Hinsichtlich der Einnahmen, die Wizz Air für den Flughafenbetreiber generiert hat, wurden die tatsächlichen Einnahmen für die Jahre 2008 bis 2010 zugrunde gelegt, wobei das Luftfahrthandbuch 2010 zur Prognose der zukünftigen Einnahmen aus Flughafengebühren für den Zeitraum 2011 bis 2014 herangezogen wurde; — Es kam ein Abzinsungssatz von 5 % zur Anwendung. (407) Die Analyse ergab, dass über einen Zeitraum von fünf Jahren (2008 bis 2012) die „Investitionen“, die sich auf Vorleistungen im Zeitraum 2008 bis 2010 beziehen, zusammen mit den von Wizz Air generierten Einnahmen einen NGW von 590 389,80 EUR (etwa 2,5 Mio. RON) ergeben. Über einen Zeitraum von sieben Jahren (2008 bis 2014) und unter Berücksichtigung der Einnahmen im Zeitraum 2008 bis 2014 steigt der NGW deutlich auf 2 282 687,31 EUR (etwa 10 Mio. RON). (408) Die Kommission nimmt den von der Polytechnischen Universität Timișoara berechneten positiven NGW zur Kenntnis. Die Kommission hält den Ansatz für die Zuweisung der Gesamtkosten für angemessen (gleich oder größer dem Anteil der Flüge von Wizz Air an den Gesamtflügen am Internationalen Flughafen Timișoara). Nichtsdestoweniger enthält die Studie keine Einzelheiten darüber, wie die Einnahmen von Wizz Air berechnet wurden (z. B. welche Ermäßigungen zugrunde gelegt und welche Daten in Bezug auf Fluggastzahlen und Umläufe herangezogen wurden). Somit verfügt die Kommission nicht über die notwendigen Informationen, um beurteilen zu können, ob die Einnahmenschätzungen angemessen sind. Überdies scheint die Rentabilitätsanalyse nicht spezifisch für die Vereinbarungen von 2008 und die Änderungsvereinbarungen von 2010 zu sein, sondern einen größeren Zeitraum abzudecken. Folglich kann sich die Kommission nicht auf das Gesamtergebnis dieser Studie verlassen. RBB (409) Ferner legte der Flughafenbetreiber eine Studie von RBB vom 27. Oktober 2011 vor. RBB stellte fest, dass sich die Vereinbarungen von 2008 bereits bis 2010 als rentabel erwiesen hatten und erst mit den laufenden jährlichen Vorteilen des Betriebs von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara bei gleichzeitiger Einstellung der in den Jahren 2008 bis 2010 geleisteten Zahlungen für Marketingleistungen rentabler werden konnten. Laut RBB liegen die inkrementellen Kosten, die Wizz Air zwischen 2008 und 2010 zugerechnet werden können, je nach Zuweisung der Betriebskosten zwischen 3,5 Mio. EUR (15,2 Mio. RON) und 3,8 Mio. EUR (16,8 Mio. RON). Dies wurde mit den von Wizz Air gezahlten Flughafengebühren verglichen, was inkrementelle Einnahmen in Höhe von insgesamt 5,5 Mio. EUR (23,9 Mio. RON) ergab. Daraus ergab sich ein Überschuss zwischen 2 Mio. EUR (8,7 Mio. RON) und 1,7 Mio. EUR (7,1 Mio. RON). RBB schloss daraus, dass die Vereinbarungen von 2008 für den Flughafenbetreiber eine positive Rendite erbracht haben. Bei dieser Berechnung wurden die luftverkehrsbezogenen Einnahmen nicht berücksichtigt. (410) RBB stellte weiter fest, dass der Betrieb von Wizz Air zur Steigerung der Effizienz am Internationalen Flughafen Timișoara beigetragen hat, da Wizz Air eine wesentlich höhere Anzahl von Fluggästen pro Flugbewegung beförderte als andere Luftverkehrsgesellschaften, die am Internationalen Flughafen Timișoara tätig sind. Dies habe zur Gesamtrentabilität des Flughafens im Zeitraum 2008 bis 2010 beigetragen, da die Gesamtbetriebseinnahmen um 39 % stiegen, während die Gesamtbetriebskosten um 22 % zunahmen. In ähnlicher Weise stieg der Betriebsgewinn je Fluggast im Zeitraum 2008 bis 2010 um 74 % von 1,40 EUR (5,90 RON) auf 2,40 EUR (10,25 RON). (411) Schließlich ergaben Berechnungen von RBB, dass Wizz Air einen Anteil an den luftverkehrsbezogenen Einnahmen gleich oder größer dem Anteil der Luftverkehrsgesellschaft sowohl an den Fluggästen als auch an den Flugbewegungen am Flughafen ausmachte. (412) Hinsichtlich der Analyse der inkrementellen Kosten und Einnahmen stellt die Kommission fest, dass RBB die Einnahmen von Wizz Air nur auf der Grundlage der Flughafengebühren ermittelt hat, weshalb die Analyse als konservativ angesehen werden kann, da sie keine nichtluftverkehrsbezogenen Gebühren umfasst. Die Kommission hält den bei der Berechnung der inkrementellen Kosten und Einnahmen verwendeten Ansatz für angemessen, um die inkrementelle Rentabilität zu ermitteln, die sich aus den Vereinbarungen von 2008 mit Wizz Air für den Zeitraum 2008 bis 2010 ergibt. Schlussfolgerung zum wirtschaftlichen Vorteil in Bezug auf die Vereinbarungen von 2008 (413) Auf der Grundlage der Ergebnisse der ex post rekonstruierten Ex-ante-Studie von Oxera vom 10. Februar 2015, wie von der Kommission neu berechnet (Erwägungsgrund 380), wurde davon ausgegangen, dass die Vereinbarung zwischen dem Flughafenbetreiber und Wizz Air für den Flughafenbetreiber zu einem inkrementellen Zuwachs der Rentabilität führt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Ex-post-Studien von Oxera und RBB ergänzende Beweise zu den Ergebnissen der Ex-ante-Studie von Oxera liefern. (414) Darüber hinaus gibt es Hinweise, insbesondere auf der Grundlage des Entwicklungsplans für den Zeitraum 2006 bis 2015, dass die Vereinbarungen von 2008 mit Wizz Air Teil einer Gesamtstrategie und langfristiger Bemühungen in Bezug die Gesamtrentabilität des Flughafens waren. (415) In der Folge stellt die Kommission fest, dass ein umsichtiger marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber solche Vereinbarungen abgeschlossen hätte. Sie kommt daher zu dem Schluss, dass die Vereinbarungen von 2008 mit dem Flughafenbetreiber Wizz Air keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft haben, den die Luftverkehrsgesellschaft unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte. 9.1.4.6.   Rentabilitätsanalyse für die Änderungsvereinbarungen von 2010 (416) Der Bericht von Oxera vom 10. Februar 2015 enthält auch eine Berechnung der inkrementellen Kosten, Einnahmen und Gewinne, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarungen vom 25. Juni 2010 hätten erwartet werden können (siehe Zusammenfassung in Tabelle 23). Am 14. Mai 2015 legte Oxera die Berechnungen zur erwarteten Rentabilität erneut vor, nachdem ein Datenproblem berichtigt wurde, das im Bericht vom 10. Februar 2015 festgestellt worden war. Die Berichtigung betraf die zu hoch angesetzte Schätzung der Gesamtkosten der Investitionen, die auf eine Doppelzählung der vom Staat finanzierten Investitionen im ursprünglichen Bericht zurückzuführen war. Dieses Datenproblem wirkte sich auf die erwartete Rentabilität der Änderungsvereinbarungen von 2010 aus, die ursprünglich unterschätzt worden war. (417) Für die Änderungsvereinbarungen vom 25. Juni 2010 ermittelte Oxera einen NGW von voraussichtlich 2 326 Mio. RON. Tabelle 23: Voraussichtliche inkrementelle Einnahmen, Kosten und Gewinne im Zusammenhang mit den Änderungsvereinbarungen von 2010 gemäß dem Bericht von Oxera (in Tausend RON)   2010 2011 Zahl der abfliegenden Fluggäste von Wizz Air [A] 71 925 13 665 Luftverkehrsbezogene Einnahmen [B] 1 253 238 Nichtluftverkehrsbezogene Einnahmen [C] 1 713 336 Gesamte inkrementelle Einnahmen [D] = [B] + [C] 2 967 574 Betriebskosten [E] 801 157 Abschreibungen [F] 120 23 Gesamte inkrementelle Kosten [G] = [E] + [F] 921 181 Inkrementelle Gewinne [H] = [D] — [G] 2 046 394 Abzinsungsfaktor   1,0 0,9 NGW   2 326   (418) Die Ergebnisse in Tabelle 23 basieren auf den folgenden Erwägungen: a) Die für Wizz Air angestellten Prognosen des Fluggastaufkommens erfolgten auf der Grundlage der tatsächlichen Fluggastzahlen von Wizz Air im Jahr 2009, bereinigt um das von Eurocontrol (2008) geschätzte jährliche Wachstum des europäischen Luftverkehrs (104); b) Die für Wizz Air angestellten Umlaufprognosen erfolgten auf der Grundlage, dass Wizz Air Airbus-Flugzeuge des Typs A320-200 mit einem Starthöchstgewicht von 72 Tonnen und einer Kapazität von 180 Sitzen bei einem Auslastungsfaktor von 82 % einsetzt. Diese Annahmen basieren auf den Annahmen in der von Rumänien für die Vereinbarungen von 2008 vorgelegten Ex-ante-Rentabilitätsanalyse; c) Die Prognosen der luftverkehrsbezogenen Einnahmen basieren auf den Gebühren je abfliegenden Fluggast und je Umlauf sowie den in den Änderungsvereinbarungen von 2010 festgelegten Ermäßigungen. Nicht enthalten in der Analyse ist die Sicherheitsgebühr, da Oxera der Ansicht war, dass diese nicht in den Geltungsbereich der Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers fällt, da mit diesen Gebühren Tätigkeiten finanziert werden, für die der Staat aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse zuständig ist (Randnummer 35 der Luftverkehrsleitlinien von 2014); d) Wie bei der Vereinbarung von 2008 basieren die Prognosen der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen auf den Schätzungen der nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen je abfliegenden Fluggast gemäß der von Rumänien vorgelegten Ex-ante-Analyse, die wie in Buchstabe a oben erläutert, um die erwartete Inflation bereinigt und auf die Verkehrsprognosen angewandt werden; e) Wie vorstehend erläutert, ist der Flughafenbetreiber hinsichtlich der inkrementellen Betriebskosten (Personaldienstleistungen, Energie, Material) der Ansicht, dass etwa 20 % der Betriebskosten als inkrementell betrachtet werden können, d. h. je nach Fluggastaufkommen unterschiedlich hoch sind. Im Bericht von Oxera werden die inkrementellen Betriebskosten anhand der tatsächlichen Daten für den Zeitraum 2007 bis 2009 geschätzt, und zwar um die erwartete Inflation bereinigt und unter der Annahme, dass 20 % der Kosten inkrementell sind. Sicherheitskosten sind ausgenommen; f) Die im Bericht von Oxera angestellten Schätzungen umfassen keine inkrementellen Marketingkosten für den Flughafenbetreiber, da die Marketingvereinbarung am 10. Februar 2010 gekündigt worden war; g) Was die inkrementellen Investitionskosten anbelangt, so berücksichtigt der Bericht von Oxera, wie vorstehend für die Vereinbarungen von 2008 erläutert, die Daten des Flughafenbetreibers zu den von ihm getätigten Investitionen im Zeitraum 2007 bis 2011, die sowohl aus staatlichen Mitteln als auch aus Eigenmitteln finanziert wurden; Im Bericht von Oxera wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Betriebs von Wizz Air keine zusätzlichen Investitionen erwartet wurden. Die staatliche Finanzierung, die der Flughafenbetreiber für das Terminalgebäude und die Sicherheitseinrichtungen erhalten hat, wurde ausgenommen, da sie nicht als auf die Präsenz von Wizz Air am Internationalen Flughafen Timișoara zurückzuführen angesehen wurde. Die Abschreibungen anderer Investitionen, die aus den Eigenmitteln des Flughafenbetreibers finanziert wurden, wurden auf der Grundlage des erwarteten Anteils des Verkehrs von Wizz Air im Verhältnis zur Flughafenkapazität zugeordnet. Die Flughafenkapazität wurde während der Laufzeit der Vereinbarungen auf drei Millionen Fluggäste pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung basiert auf der Absichtserklärung von 2008, in der es hieß, dass bis 2011 mit einer Flughafenkapazität von jährlich drei Millionen Fluggästen gerechnet wird. Bei der Berechnung der Abschreibungskosten wurde eine lineare Abschreibung berücksichtigt; h) Die geschätzten Gewinne wurden unter Verwendung der Referenzsätze der Kommission zuzüglich einer Marge von 100 Basispunkten abgezinst, wobei sich einer Abzinsungssatz von 8,82 % ergab. (419) Die Kommission hält den Ansatz von Oxera zur Schätzung der Fluggastzahlen und der darauf basierenden Berechnung der erwarteten luftverkehrsbezogenen Einnahmen unter Berücksichtigung der in den Änderungsvereinbarungen von 2010 vorgesehenen Ermäßigungen für angemessen. Ferner stimmt die Kommission dem Ausschluss der Sicherheitsgebühr aus den in Erwägungsgrund 365 genannten Gründen zu. (420) Die Kommission nimmt die Schätzung der inkrementellen nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen an. Diese basiert auf der anhand von Vorjahresdaten vorgenommenen Schätzung des Flughafenbetreibers, nach der die nichtluftverkehrsbezogenen Einnahmen 15-20 % der Gesamteinnahmen des Flughafenbetreibers ausmachen, was angemessen erscheint. (421) Die Kommission ist auch mit dem für die Berechnung verwendeten Abzinsungssatz einverstanden, insbesondere in Anbetracht dessen, dass der Zeitraum der Analyse weniger als ein Jahr beträgt. (422) Die Kommission stimmt zu, dass i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.