Europäische Union

2010/815/EU: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2009 über die staatliche Beihilfe C 21/05 (ex PL 45/04), die Polen zugunsten von Poczta Polska als Ausgleich für die Erbringung von Universalpostdiensten gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9962) Text von Bedeutung für den EWR

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ernmeldewesen zuständigen Minister im Wege einer Verordnung unter Berücksichtigung von Absatz 1 das Kostenverteilungsverfahren dergestalt fest, dass eine Einzelkostenberechnung möglich ist“. (26)  GBl. Nr. 232, Pos. 2327. (27)  Siehe ab § 2 Absatz 1 Punkt 1 bis § 2 Absatz 1 Punkt 4 der Verordnung des Ministers für Finanzen vom 24. Dezember 2003. (28)  Unter folgenden Positionen: Abschreibung, Materialverbrauch, Energieverbrauch, Transportsdienste, Instandsetzungsdienste, fremde Dienstleistungen, Löhne und Gehälter, Leistungen für Mitarbeiter, Werbung und Repräsentanz, Steuern und Abgaben, Bankdienste, Dienstreisen, sonstige. (*1)  Vertrauliche Angaben. (29)  Dienstleistungskonzessionskosten sind wegen ihrer geringeren Bedeutung im Text nicht näher erläutert (sie machen […] der Gesamtkosten von PP aus). (30)  Konto 511 und 515: Löhne und Gehälter sowie Lohn- und Gehaltszuschläge, Abschreibung von Computern und Computerprogrammen; Telekommunikationsdienstleistungen, Verbrauch von Materialien und Formularvordrucken, Instandsetzung und Wartung von Postanlagen. (31)  Die einzelnen von Poczta Polska erbrachten Dienstleistungen wurden in detaillierte Arbeitsgänge unterteilt. Jedem Arbeitsgang ist eine Arbeitszeitnorm zugeordnet, die festlegt, wie viel Zeit für einen Arbeitsgang benötigt wird. Einmal jährlich erfolgt eine Untersuchung der Arbeitsbelastung, in der die Anzahl der ausgeführten Arbeiten erfasst wird. In der nächsten Stufe wird die Standardarbeitszeit pro erbrachter Dienstleistung geschätzt. (32)  Konto 512: Kosten der Nutzung von Postwaggons; Löhne und Gehälter einschließlich Zuschläge für das Begleitschutzpersonal im Zusammenhang mit dem Transport von Postsendungen; Personalkosten für die Mitarbeiter des Fuhrparks, Personalkosten für die Mitarbeiter der Waggonverwaltung. (33)  Registrierte Anzahl der Sendungen multipliziert mit dem Durchschnittsgewicht der jeweiligen Sendung gemäß statistischer Erhebung. (34)  Konto 510: Abschreibungskosten für Gebäude, Einrichtungen, Maschinen und Anlagen mit allgemeinem Verwendungszweck, Mietkosten, Grundsteuern, Grundstücknutzungsgebühren, Gebühren für kommunale Dienstleistungen, die Instandhaltung und Wartung von Gebäuden und Einrichtungen, für Energie und Wasser, den Wachschutz in den Postämtern; Reinigungskosten. (35)  Konto 514: Kosten für externe Dienste im Zusammenhang mit der Zustellung von Paketen und Nachnahmesendungen, Eilsendungen, Kosten für Briefkastenleerungen, Betriebskosten der Abteilung Betrieb und Technische Überwachung, Kosten für Zustellungsdienste. (36)   „Sonstige Kosten“ sind Gemeinkosten, die sich nicht als direkte oder indirekte Kosten bestimmen lassen. (37)  Konto 551. (38)  Die Kosten werden proportional zu den den Dienstleistungskonten zuvor zugeordneten Kosten aufgeteilt. (39)  Konto 527. (40)  Konto 513. (41)  Poczta Polska plant, die Kosten demnächst nach dem Activity-Based-Costing-Modell (ABC) zu berechnen. Alle Kosten sind auf den Konten der Gruppe mit der Anfangsziffer 5 erfasst: 500-509 sind Dienstleistungskonten, auf denen die Kosten der einzelnen Dienstleistungen erfasst sind; 510, 511, 512, 514 sind Konten für die Erfassung der indirekten Kosten; auf den Konten 527 und 551 werden sonstige Kosten erfasst. Anschließend werden die auf den Konten der Gruppe mit der Anfangsziffer 5 erfassten Kosten auf die Konten 710-719 übertragen. (42)  2007 werden zuerst die „Finanzkosten“ zugeordnet, anschließend erfolgt die Zuschlagskalkulation für die „Verkaufskosten und Handelskosten“ sowie die „Gemein-, Verwaltungs- und Entwicklungskosten (allgemeine Gemeinkosten)“. 2006 wurden alle drei Arten der „sonstigen Kosten“ gleichzeitig unter Anwendung eines gemeinsamen Zuschlagssatzes zugeordnet. (43)  Zum Beispiel aus dem Verkauf von Handelswaren, die zwecks Verkaufs in unverarbeitetem Zustand erworben wurden, zu Einzel- und Großhandelspreisen, Versanddienste, Verkauf von Rechten für den städtischen Transport, Werbung, Verkauf von Transport- und anderen Hilfsdiensten, wenn die Produktionskapazitäten den innerbetrieblichen Bedarf übersteigen, usw. (44)  Verkauf von Waren und Materialien. (45)  Siehe Artikel 52 (Absatz 4 Absatz 5 und Absatz 6). (46)  Der mit der Erbringung von Universalpostdiensten betraute öffentliche Anbieter erhält die betreffende staatliche Beihilfe für die Erbringung von Universalpostdiensten, wenn aus der Erbringung dieser Dienstleistungen Verluste entstehen. (47)  Die Höhe der Beihilfe ist im Haushaltsgesetz festgelegt, wobei der Beihilfebetrag die Differenz zwischen den Kosten der Erbringung der Universalpostdienste und den Erträge daraus nicht überschreiten darf. (*2)  Nach vollständiger Ergebnisverteilung (einschließlich der Finanzergebnisse und der sonstigen betrieblichen Ergebnisse) ohne außerordentliche Ergebnisse. (48)  Urteile in der Rechtssache C-280/00 Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg gegen Nahverkehrsgesellschaft Altmark Slg. 2003, S. I-7747 und in den verbundenen Rechtssachen C-34/01 bis C-38/01 Enirisorse gegen Ministero delle Finanze, Slg. 2003, S. I-14243. (49)  Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-372/97 Italien gegen die Kommission, Slg. 2004, S. I-3679, Randnummer 44. (50)  Angaben für 2006. (51)  Angaben für 2006. (52)   ABl. C 297 vom 29.11.2005. (53)  So darf der Gesamtausgleich die Differenz zwischen den Kosten der Erbringung der Universalpostdienste und den daraus erzielten Erträgen nicht überschreiten. Zur näheren Erläuterung siehe Abschnitte II.2, II.3, IV.4 und V.3.3 dieses Beschlusses. (54)  In der Verordnung, in der dieselbe Terminologie verwendet wurde wie in der Gewinn- und Verlustrechnung, wurden folgende Ergebnisse nicht berücksichtigt: „Nettoerträge aus dem Verkauf von Produkten, Waren und Material“, „sonstige betriebliche Erträge“, „sonstige betriebliche Aufwendungen“, „Finanzerträge“, „Finanzkosten“ und „außerordentliche Ergebnisse“ (die den Positionen A, G, H, J, K und M in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen). (55)  Auf der Grundlage des Buchhaltungsgesetzes vom 29. September 1994. (56)  Ausgenommen die Positionen „sonstige betriebliche Ergebnisse“, „außerordentliche Ergebnisse“ und einige „Finanzergebnisse“, die erst auf Ersuchen der Kommission einer Dienstleistungsgruppe zugerechnet wurden. (57)  Als sonstige betriebliche Kosten erfasst PP z. B. folgende mit der Unternehmenstätigkeit verbundene Kosten: Verluste aus dem Verkauf von Sachanlagen, Kosten für auslaufende Produktion, die Erbringung unentgeltlicher Dienstleistungen, Zahlung von Straf- und Bußgeldern sowie Entschädigungen, Rückstellungen für etwaige Verluste und begründete Risiken im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit sowie Sozialkosten. Im Jahr 2006 hat PP sonstige betriebliche Kosten in Höhe von 147 Mio. PLN ausgewiesen. (58)  Siehe hierzu die einzelnen Erklärungen zu den aggregierten Ergebnissen mit dem Titel „Ergebnisse aus Dienstleistungen und Tätigkeiten von Poczta Polska“. (59)  Z. B. in den Vertriebszentren, im Postnetz-Zentrum und im Postdienstzentrum. (60)  Zur Schätzung von Gewicht oder Art der Postsendungen werden mittels statistischer Erhebungen folgende Faktoren berechnet: 1. mittlere Masse von Brief- und Werbesendungen im In- und Auslandsverkehr (ausgehender Verkehr), getrennt nach reservierten und nicht reservierten Bereichen; 2. mittlere Masse von Postpaketen im In- und Auslandsverkehr (ausgehender Verkehr), getrennt nach Universal- und Vertragsdienstleistungen; 3. mittlere Masse von Brief- und Paketsendungen im Auslandsverkehr (eingehender Verkehr); 4. Anteil der Brief- und Werbesendungen am reservierten und nicht reservierten Bereich und 5. Sortimentsstruktur der dienstlichen Sendungen (Unterteilung in Standard- und Eilsendungen) sowie Sortimentsstruktur dieser Sendungen nach Inhalt. (61)  Zur Schätzung der Anzahl beförderter Postsendungen/der Art der Dienstleistung oder der Dienstleistungsgruppe. (62)  Zur Schätzung der Arbeitszeit/der Art des Vorgangs. (63)  In den ursprünglichen Erklärungen zu den Ergebnissen waren bestimmte Ergebnisse (u. a. „sonstige betriebliche Ergebnisse“, „Finanzergebnisse“ und „außerordentliche Ergebnisse“) keinen Dienstleistungen zugeordnet worden. Auf Ersuchen der Kommission haben die polnischen Behörden aggregierte Daten mit der Aufteilung aller Ergebnisse auf die wichtigsten Dienstleistungskategorien vorgelegt. (64)  Die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ werden proportional zu den bereits zugewiesenen Dienstleistungskosten aufgeteilt. Die „sonstigen betrieblichen Erträge aus Beihilfen für gesetzlich steuerfrei gestellte Dienstleistungen“ wurden vollständig der Gruppe der Universaldienste zugerechnet. Die übrigen „sonstigen betrieblichen Erträge“ werden proportional zu den zugewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen verteilt. (65)  Im Jahr 2008 wurden die „außerordentlichen Aufwendungen“ (Verluste in den Postämtern infolge von Naturkatastrophen) und die „außerordentlichen Ergebnisse“ (Entschädigungen aufgrund von Naturkatastrophen) ebenso einer Dienstleistungsgruppe zugeordnet wie die Kosten für das Postnetz. (66)  Die Finanzergebnisse (außer den Ergebnissen, die einer Dienstleistungsgruppe direkt zugewiesen werden konnten) wurden im selben Verhältnis wie die Finanzaufwendungen auf die Dienstleistungsgruppen verteilt. (67)  Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit Zinszahlungen, Wechselkursschwankungen und Leasing von Transportmitteln und anderen Sachanlagen. (68)  Im Jahr 2006 hat Poczta Polska z. B. die Betriebliche Kostenrichtlinie eingeführt, mit der das Verfahren, nach dem die Struktur des Schlüssels zur Erfassung der indirekten Kosten festgelegt wird, standardisiert und definiert und auch das Verfahren festgelegt wird, nach dem die Kosten den Dienstleistungen zugewiesen werden. Die Betriebliche Kostenrichtlinie wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus kommen gemäß dem Kontrollverfahren für direkte Kosten, das 2007 bei Poczta Polska eingeführt wurde, systematisch folgende Maßnahmen zur Anwendung: i) Bewertung, ob eine bestimmte Art der direkten Kosten in einer bestimmten Dienstleistung vorkommt; ii) Kontrolle der korrekten Verteilung der direkten Kosten auf die Dienstleistungen sowie iii) Überwachung der einheitlichen Verbuchung der direkten Dienstleistungskosten in jeder Regionalabteilung des Buchhaltungszentrums. In dieser Richtlinie ist auch geregelt, wie im Falle von Unregelmäßigkeiten vorzugehen ist. (69)  Wenn der Kostenrechnungsstelle im Buchhaltungszentrum die Bewertung der Vermögenswerte aus dem Hauptbuch bezüglich der auf die Regionalabteilungen verteilten direkten Dienstleistungskosten vorliegt, bewertet sie, ob eine bestimmte Kostenart bei einer bestimmten Dienstleistung vorkommt, sie kontrolliert die korrekte Verteilung der direkten Kosten auf die Dienstleistungen und prüft, ob die Verbuchung der direkten Kosten in den einzelnen Regionalabteilungen kohärent ist. Bestehen Zweifel bezüglich der Kostenverteilung auf die Dienstleistungen nach Kostenart, ersucht die Kostenrechnungsstelle die Regionalabteilung um Erläuterungen. Die Regionalabteilung ist verpflichtet, die Beschreibung des Quelldokuments, auf dessen Grundlage die Kosten verbucht wurden und die Richtigkeit der Kostenklassifikation bewertet wurde, erneut zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass die Kosten korrekt bestimmt wurden, wird die Kostenrechnungsstelle im Buchhaltungszentrum darüber informiert. Wurden die direkten Kosten nicht korrekt auf die Dienstleistungen verteilt, erfolgt eine Korrektur des Eintrags, wovon die Kostenrechnungsstelle in Kenntnis gesetzt wird. (70)  Siehe Bericht der nationalen Regulierungsbehörde für das Jahr 2007. (71)  Durch die Kostenrechnungsstelle im Buchhaltungszentrum. (72)  Z. B. Schwachstellen der internen Kontrolle wie etwa fehlende Verfahren zur konsequenten Anwendung der Verteilungsschlüssel oder zur Qualitätskontrolle der Eingangsdaten, übermäßige Vereinfachung der Kostenverteilungsverfahren. (73)  Im Jahr 2006 hat Poczta Polska z. B. die Betriebliche Kostenrichtlinie eingeführt, mit der das Verfahren, nach dem die Struktur des Schlüssels zur Erfassung der indirekten Kosten festgelegt wird, standardisiert und definiert und auch das Verfahren festgelegt wird, nach dem die Kosten den Dienstleistungen zugewiesen werden. Die Betriebliche Kostenrichtlinie wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus kommen gemäß dem Kontrollverfahren für direkte Kosten, das 2007 bei Poczta Polska eingeführt wurde, systematisch folgende Maßnahmen zur Anwendung: i) Bewertung, ob eine bestimmte Art der direkten Kosten in einer bestimmten Dienstleistung vorkommt; ii) Kontrolle der korrekten Verteilung der direkten Kosten auf die Dienstleistungen sowie iii) Überwachung der einheitlichen Verbuchung der direkten Dienstleistungskosten in jeder Regionalabteilung des Buchhaltungszentrums. In dieser Richtlinie ist auch geregelt, wie im Falle von Unregelmäßigkeiten vorzugehen ist. (74)  Die „sonstigen betrieblichen Ergebnisse“, „Finanzergebnisse“ und „außerordentlichen Ergebnisse“ sind ebenfalls auf die Dienstleistungen zu verteilen. (75)  D. h. „Herstellungskosten“, „Verkaufskosten“, „allgemeine Verwaltungskosten“ sowie „Kosten der Verbindlichkeiten zur Finanzierung einer bestimmten Postdienstleistung oder einer Gruppe von Postdiensten einschließlich Wechselkursschwankungen“ (siehe § 2 Absatz 2 der Verordnung). (76)   „[…] unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass der Gesamtausgleich die Differenz zwischen den Kosten für die Erbringung der Universalpostdienste und den daraus erzielten Erträgen nicht überschreiten darf“. (*3)  Nach vollständiger Ergebnisverteilung (einschließlich der finanziellen Ergebnisse und der sonstigen Betriebsergebnisse) ohne außerordentliche Ergebnisse. ANHANG 1 A.   Kosten für 2006 (in Mio. PLN)     Postdienstleistungen Finanzdienst-leistungen Sonstige Gesamt 1. Direkte Kosten (…) (…) (…) (…) 2. Indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) 2a — Betriebskosten (…) (…) (…) (…) 2b — Transportkosten (…) (…) (…) (…) 2c — Postnetzkosten (…) (…) (…) (…) 2d — sonstige indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) 3 = 1 + 2 KOSTEN FÜR DIE ERBRINGUNG EINER DIENSTLEISTUNG (…) (…) (…) (…) 4. Allgemeine Verwaltungskosten (…) (…) (…) (…) 5. Verkaufs- und Handelskosten (…) (…) (…) (…) 6. Finanzkosten (…) (…) (…) (…) 7. Sonstige Betriebskosten (…) (…) (…) (…) 8 = 3 bis 7 KOSTEN GESAMT (…) (…) (…) (…) (%)     Postdienstleistungen Finanzdienst-leistungen Sonstige Gesamt 1. Direkte Kosten (…) (…) (…) (…) 2. Indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) 2a — Betriebskosten (…) (…) (…) (…) 2b — Transportkosten (…) (…) (…) (…) 2c — Postnetzkosten (…) (…) (…) (…) 2d — sonstige indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) 3 = 1 + 2 KOSTEN FÜR DIE ERBRINGUNG EINER DIENSTLEISTUNG (…) (…) (…) (…) 4. Allgemeine Verwaltungskosten (…) (…) (…) (…) 5. Verkaufs - und Handelskosten (…) (…) (…) (…) 6. Finanzkosten (…) (…) (…) (…) 7. Sonstige Betriebskosten (…) (…) (…) (…) 8 = 3 bis 7 KOSTEN GESAMT 100,0 100,0 100,0 100,0 B.   Erträge für 2006 (in Mio. PLN)     Postdienstleistungen Finanzdienst-leistungen Sonstige Gesamt 1. Umsatzerlöse (…) (…) (…) (…) 2. Finanzerträge (…) (…) (…) (…) 3. Sonstige betriebliche Erträge (…) (…) (…) (…) 4 = 1 bis 3 ERTRÄGE GESAMT (…) (…) (…) (…) (%)     Postdienstleistungen Finanzdienst-leistungen Sonstige Gesamt 1. Umsatzerlöse (…) (…) (…) (…) 2. Finanzerträge (…) (…) (…) (…) 3. Sonstige betriebliche Erträge (…) (…) (…) (…) 4 = 1 bis 3 ERTRÄGE GESAMT 100,0 100,0 100,0 100,0 ANHANG 2 Ergebnisse aus dem Bereich Postdienste — 2006 (in Tsd. PLN) Spezifikation Postdienste Universaldienste Universaldienste gesamt Nicht zum Universaldienst gehörende Dienste Postdienste gesamt Reservierte Nicht reservierte 1 2 3 = 1 + 2 4 5 = 3 + 4 1 Umsatzerlöse (…) (…) (…) (…) (…) 2 Finanzerträge (…) (…) (…) (…) (…) 3 Sonstige betriebliche Erträge (…) (…) (…) (…) (…) A Gesamterträge (A = 1 + 2 + 3) (…) (…) (…) (…) (…) 4 Direkte Kosten (…) (…) (…) (…) (…) 5 Indirekte Kosten (5 = 5a + 5b + 5c + 5d) (…) (…) (…) (…) (…) 5a Betriebskosten (Technologiedienstleistungen) (…) (…) (…) (…) (…) 5b Kosten des Transports von Postsendungen (…) (…) (…) (…) (…) 5c Fixkosten für die Unterhaltung des Postnetzes (…) (…) (…) (…) (…) 5d Sonstige indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) (…) 6 Allgemeine Gemeinkosten (…) (…) (…) (…) (…) 7 Verkaufskosten (…) (…) (…) (…) (…) 8 Finanzkosten (…) (…) (…) (…) (…) 9 Sonstige Betriebskosten (…) (…) (…) (…) (…) B Kosten gesamt B = 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 (…) (…) (…) (…) (…) C Ergebnis C = A – B (…) (…) (…) (…) (…) ANHANG 3 Ergebnisse aus der Erbringung von Universalpostdiensten — 2006-2011 Einnahmen aus dem Universalpostdienst (1000 PLN)   2006 2007 2008 2009 (*1) 2010 (*1) 2011 (*1) Einnahmen aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (*2) (…) (…) (…) (…) (…) (…) Kosten des Universalpostdienstes (1000 PLN)   2006 2007 2008 2009 (*3) 2010 (*3) 2011 (*3) Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (*4) (…) (…) (…) (…) (…) (…) Direkte Kosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) Indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) Betriebskosten (Technologiedienstleistungen) (…) (…) (…) (…) (…) (…) Kosten für den Transport von Postsendungen (…) (…) (…) (…) (…) (…) Fixkosten für die Unterhaltung des Postnetzes (…) (…) (…) (…) (…) (…) Sonstige indirekte Kosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) Gemeinkosten (allgemeine Gemeinkosten) (…) (…) (…) (…) (…) (…) Verkaufskosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) Finanzkosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) Sonstige Betriebskosten (…) (…) (…) (…) (…) (…) (*1)  Vorausschätzungen. (*2)  Ohne außerordentliche Ergebnisse. (*3)  Vorausschätzungen. (*4)  Ohne außerordentliche Kosten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.