Europäische Union

2010/815/EU: Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2009 über die staatliche Beihilfe C 21/05 (ex PL 45/04), die Polen zugunsten von Poczta Polska als Ausgleich für die Erbringung von Universalpostdiensten gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9962) Text von Bedeutung für den EWR

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31.12.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/29 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2009 über die staatliche Beihilfe C 21/05 (ex PL 45/04), die Polen zugunsten von Poczta Polska als Ausgleich für die Erbringung von Universalpostdiensten gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9962) (Nur die polnische Fassung ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/815/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (1), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln (2) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   DAS VERFAHREN (1) Mit E-Mail vom 30. April 2004 haben die polnischen Behörden zwei Beihilferegelungen zugunsten des polnischen Postbetreibers, des staatlichen Versorgungsunternehmens „Poczta Polska“ (Państwowe Przedsiębiorstwo Użyteczności Publicznej „Poczta Polska“), nachstehend „PP“ genannt, im Rahmen des „Übergangsverfahrens“ gemäß Anhang IV.3 der Beitrittsakte angemeldet, die Bestandteil des Vertrags über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ist. (2) Die beiden genannten Beihilferegelungen sind unter folgenden Nummern registriert: PL 45/04: Ausgleichszahlung an Poczta Polska für die Erbringung von Universalpostdiensten und PL 49/04: Beihilfe für Poczta Polska für Investitionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Universalpostdiensten. (3) Am 26. Juli 2004, 26. November 2004 und 7. Februar 2005 ersuchte die Kommission um zusätzliche Auskünfte. Die polnischen Behörden übermittelten die zusätzlichen Auskünfte mit Schreiben vom 10. September 2004, 27. Oktober 2004, 3. Dezember 2004 und 29. März 2005. (4) Am 25. Oktober 2004 und am 31. Januar 2005 fanden zwei Treffen der polnischen Behörden mit den Dienststellen der Kommission statt. Am 20. Juni 2005 erhielt die Kommission von den polnischen Behörden zusätzliche Auskünfte. (5) Die Kommission hat Polen mit Schreiben vom 29. Juni 2005 von ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt, hinsichtlich der beiden Beihilferegelungen das Verfahren gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Die beiden Beihilferegelungen wurden unter folgenden Nummern registriert: C 21/05: Ausgleichszahlung an Poczta Polska für die Erbringung von Universalpostdiensten und C 22/05: Beihilfe für Poczta Polska für Investitionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Universalpostdiensten. (6) Die Entscheidung der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. (7) Die Kommission hat keine Stellungnahme von anderen Beteiligten erhalten. (8) Polen legte seine Stellungnahme mit Schreiben vom 9. August 2005 vor. Am 10. Januar 2006 fand ein Treffen der polnischen Behörden mit den Dienststellen der Kommission statt. Mit Schreiben vom 24. Januar 2006 ersuchte die Kommission um zusätzliche Auskünfte. (9) Mit Schreiben vom 10. Februar 2006 haben die polnischen Behörden die Kommission von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt, die Anmeldung der Beihilferegelung C 22/05 — Beihilfe an Poczta Polska für Investitionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Universalpostdiensten — zurückzunehmen. In Beantwortung des Ersuchens der Kommission vom 27. Februar 2006 teilten die polnischen Behörden mit Schreiben vom 13. März 2006 mit, dass sie die Beihilfemaßnahme, auf die sich die vorstehend genannte Anmeldung bezieht, nicht umsetzen werden und den gesetzlichen Rahmen der Beihilferegelung geändert haben, um die Möglichkeit der Gewährung von Investitionsbeihilfe auszuschließen (4). (10) Mit der Entscheidung vom 27. April 2006 hat die Kommission das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag in Bezug auf die Beihilfe C 22/05 — Beihilfe für die Poczta Polska für Investitionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Universalpostdiensten — eingestellt, da dieses Verfahren gegenstandslos geworden war (5), weil die betreffende Beihilfe nicht gewährt wurde. (11) Mit Schreiben vom 23. Februar 2006 haben die polnischen Behörden der Kommission zusätzliche Auskünfte zur Beihilfesache C 21/05 — Ausgleichszahlung an Poczta Polska für die Erbringung von Universalpostdiensten — übermittelt. Nach Aussage der polnischen Behörden sei jedoch im Zeitraum 2004-2005 keine staatliche Ausgleichszahlung für die Erbringung von Postdiensten an Poczta Polska geleistet worden. Die betreffende Beihilferegelung wurde weder finanziert noch im Zeitraum 2004-2005 angewendet. (12) Am 9. Januar 2007 hat die Kommission beschlossen, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag in Bezug auf die Beihilfe C 21/05 — Ausgleichszahlung an Poczta Polska für die Erbringung von Universalpostdiensten für den Zeitraum 2004-2005 — teilweise einzustellen, da dieses Verfahren gegenstandslos geworden war, weil die betreffende Beihilfe im Zeitraum 2004-2005 nicht gewährt wurde. Das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag wurde in Bezug auf den Zeitraum ab 1. Januar 2006 (6) weitergeführt. Mit Schreiben vom 3. Januar 2007 hat die Kommission um Auskünfte zu dieser Beihilferegelung für den Zeitraum ab 2006 ersucht. Die polnischen Behörden haben mit Schreiben vom 1. Februar 2007 geantwortet. (13) Poczta Polska hatte den Status eines staatlichen Versorgungsunternehmens; seine Tätigkeit basierte auf dem Gesetz vom 30. Juli 1997 über das staatliche Versorgungsunternehmen „Poczta Polska“. In ihrer Entscheidung vom 24. April 2007 über die staatliche Beihilfe in der Sache Nr. E 12/05 — Unbeschränkte staatliche Garantie für Poczta Polska — hat die Kommission eingeräumt, dass die Rechtsstellung von Poczta Polska, die eine Insolvenz ausschließt, dem Unternehmen eine unbeschränkte staatliche Garantie gewährleistet (7). (14) Gemäß dem vom Ministerrat am 11. April 2006 angenommenen Plan sollte die Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse von Poczta Polska in zwei Schritten erfolgen: Umwandlung des Staatsunternehmens in eine Aktiengesellschaft des Staates (komercjalizacja) und anschließende Privatisierung. Am 25. Juni 2008 teilte Polen der Kommission mit, dass das neue Gesetz vom 11. April 2008 am 25. April 2008 in Kraft getreten ist und das Gesetz, dem zufolge Poczta Polska nicht dem normalen Insolvenzrecht unterlag, damit geändert wurde. Anhand des neuen Gesetzes konnte sich die Kommission allerdings keine Klarheit darüber verschaffen, welche gesetzliche Regelung auf PP anzuwenden ist, da sich an der Rechtsstellung des Unternehmens anscheinend nichts geändert hat. (15) Die erste Stufe der Umwandlung erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes vom 5. September 2008 über die Umwandlung des Versorgungsunternehmens „Poczta Polska“ in eine Aktiengesellschaft des Staates (8). Aus dem staatlichen Unternehmen PP wurde damit eine Aktiengesellschaft, an der der Staat 100 % der Anteile hält. Damit hat PP seine Rechtsstellung, aufgrund der eine Insolvenz ausgeschlossen war, verloren. Die unbeschränkte staatliche Garantie für PP wurde dadurch aufgehoben, und das Unternehmen unterliegt nun dem normalen Insolvenzrecht. (16) Am 27. Juni 2007, 20. Juli 2007, 26. September 2007 und am 25. Juli 2008 fanden Treffen zwischen den polnischen Behörden und der Kommission statt. (17) Nach diesen Treffen übermittelten die polnischen Behörden ergänzende Auskünfte, die von der Kommission am 7. Dezember 2007 (A/40109/a), 8. Februar 2008 (A/2536), 15. April 2008 (A/7047), 28. April 2008 (A/8137), 18. Juni 2008 (A/13261), 7. November 2008 (A/23609), 6. Januar 2009 (A/191), 2. Februar 2009 (A/2483), 29. April 2009 (A/10409), 15. Juni 2009 (A/14530), 4. September 2009 (A/19121), 14. September 2009 (A/19796), 25. September 2009 (A/20558), 1. Oktober 2009 (A/20997) und 2. November 2009 (A/23309) registriert wurden. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFEMASSNAHME II.1.   Der Begünstigte (18) Poczta Polska ist ein öffentlicher Postbetreiber und wurde am 1. Januar 1992 mit Erlass des Ministers für Fernmeldewesen vom 4. Dezember 1991 gegründet. Das Unternehmen ist aus der Umwandlung des Staatsunternehmens „Poczta Polska, Telegraf i Telefon“ in die beiden getrennten Unternehmen „Telekomunikacja Polska“ und „Poczta Polska“ hervorgegangen. (19) Kraft des Postgesetzes vom 12. Juni 2003 (nachstehend „Postgesetz“ genannt) (9) wurde Poczta Polska mit der Erbringung von Universalpostdiensten auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Polen betraut (10). (20) Im Zuge der Umsetzung der Entwicklungsstrategie von Poczta Polska für den Zeitraum 2004-2006 wurde Poczta Polska in eine Holdinggesellschaft umgewandelt. Nach dieser Umwandlung setzt sich die staatseigene Poczta Polska-Gruppe aus folgenden Tochtergesellschaft zusammen: — Bank Pocztowy S.A. (Postbank AG) (nachstehend „BP“ genannt), zu 75 % im Besitz von PP; — Pocztylion-Arka Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. (Pocztylion-Arka Allgemeine Rentengesellschaft AG), ein Rentenfonds, zu 33 % im Besitz von PP; — Pocztowa Agencja Usług Finansowych S.A. (Postagentur für Finanzdienstleistungen AG), ein Finanzdienstleistungsunternehmen, zu 60 % im Besitz von PP (nachstehend „PAUF“ genannt); — Post MEDIA Serwis Sp. z o.o. (11), ursprünglich ein Leasingdienstleister, derzeit primär im Werbe- und Verlagsgeschäft tätig; vollständig im Besitz von PP; — Postdata S.A. (ein Anbieter von Informationssystemen, zu 51 % im Besitz von PP); — Pocztowe Towarzystwo Ubezpieczeń Wzajemnych (nachstehend „PTUW“ genannt), eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit und vollständig im Besitz von PP. (21) Im Jahr 2007 hat Poczta Polska seine Dienstleistungen in 8 692 Postämtern angeboten, von denen 53 % im ländlichen Raum und 47 % in Städten betrieben werden. PP ist der größte Arbeitgeber in Polen, 2006 waren über 95 000 Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt. (22) PP ist in erster Linie im Postsektor tätig. Neben reservierten und nicht reservierten Universaldiensten erbringt das Unternehmen auch nicht zum Universaldienst gehörende Dienste wie Eilzustellungen, Philatelie und Pressevertrieb sowie Direktmarketingdienste. (23) Wegen der anhaltend rückläufigen Entwicklung im Bereich der öffentlichen Postdienste insbesondere im ländlichen Raum und um die Infrastruktur und die Humanressourcen bei Gewährleistung der vorgeschriebenen Erreichbarkeit bestmöglich zu nutzen, bietet Poczta Polska seit einigen Jahren Dienstleistungen im Finanzsektor und anderen Wirtschaftsbereichen an und arbeitet mit mehreren Finanz- und Versicherungsunternehmen zusammen. Einige verlustbringende kommerzielle Dienste werden derzeit im Rahmen des Ende 2008 initiierten Korrekturprogramms eingestellt. Darüber hinaus beabsichtigt Poczta Polska, in nächster Zeit die Dienstleistungen von Bank Pocztowy, PAUF und PTUW bezüglich Menge und Umfang zu erweitern, was der PP-Gruppe in Verbindung mit den derzeit neu verhandelten Transferpreisen — so die Erwartungen Polens — in einigen Jahren wieder eine zufrieden stellende Rendite aus den im Namen dieser Tochterunternehmen erbrachten Dienstleistungen sichern soll. (24) Die Finanzdienstleistungen von PP umfassen den Verkauf von Produkten der Bank Pocztowy (ein Tochterunternehmen von PP und Bank PKO BP) wie etwa Darlehen, Konten und Einlagen, Leasingdienstleistungen (durch das PP-Tochterunternehmen Post MEDIA Serwis), verschiedene Finanzdienstleistungen, wie z. B. Geldüberweisungen auf Bankkonten, Bargeldzustellung an eine Hausadresse in Form einer Barzahlungsanweisung, Erhebung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und Einlösung von Bankschecks verschiedener Banken sowie Bargeldkredite. Poczta Polska ist auch auf dem Versicherungsmarkt tätig und vertreibt Versicherungs- und Finanzprodukte der mit ihr finanziell verbundenen Unternehmen PAUF, OFE Pocztylion und TUW Pocztowe (12). Darüber hinaus verwaltet PP den Rentenfonds Pocztylion — Arka PTE S.A. (25) Ferner erbringt PP durch sein Tochterunternehmen PostData Informationsdienste und Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr. (26) Organisatorisch gliedert sich PP in folgende Einheiten (13): — 4 Geschäftseinheiten (Profitcenter): Postdienstzentrum, Zentrum für Dienstleistungskonzession, Logistikzentrum und Postnetz-Zentrum; — 5 Unterstützungseinheiten: Informatikzentrum, Infrastrukturzentrum, Finanzdienstleistungszentrum, Zentrum für Sicherheitsmanagement und Buchhaltungszentrum; — Generaldirektion von Poczta Polska. Schemat 1 Schemat Organizacyjny Poczty Polskiej (Struktura organizacyjna obowiązująca do 31 lipca 2007r.) DYREKTOR GENERALNY POCZTY POLSKIEJ RADA POCZTY POLSKIEJ Dyrekcja Generalna Poczty Polskiej (Dgpp) Centrum Logistyki (CL) Centrum Usug Koncesjonowanych (CUK) Centrum Sieci Pocztowej (CSP) Centrum Usug Pocztowych (CUP) Centrum Infrastruktury (CI) Centrum Rachunkowości (CR) Centrum Informatyki (CIT) Centrum Obsługi Finansowej (COF) Centrum Zarządzania Bezpieczeństwem (CZB) Oddziały Regionalne Centrum Logistyki (CL OR) 11 Oddziały Regionalne Centrum Usług Koncesjonowanych (CUK OR) 14 Oddziały Regionalne Centrum Sieci Pocztowej (CSP OR) 14 Oddziały Regionalne Centrum Usług Pocztowych (UP OR) 14 Oddziały Regionalne Centrum Infrastruktury (CI OR) 14 Oddziały Regionalne Centrum rachunkowości (CR OT) 14 Oddziały Rejonowe Centrum Sieci Pocztowej (CSP ORJ) 62 Oddziały Terenowe Centrum Logistyki (CL OT) 47 Oddziały Terenowe Centrum Usług Koncesjonowanych (CUK OT) 59 Urzędy Pocztowe + Filie 5577 Agencje 2859 (stan na dzień 31 maja 2007 r.) Punkty Pocztowe Centrum Usług Pocztowych (CUP PP) 165 (stan na dzleń 31 maja 2007 r.) (27) Im Geschäftsjahr 2006 erzielte Poczta Polska Umsätze in Höhe von 6 289 Mio. PLN (14), einen Betriebsgewinn in Höhe von 146 Mio. PLN und einen Nettogewinn von 124 Mio. PLN. Zum 31. Dezember 2006 betrug das Eigenkapital 1 573 Mio. PLN, die Verbindlichkeiten und Rückstellungen beliefen sich auf 2 597 Mio. PLN, davon kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 1 525 Mio. PLN. (28) Poczta Polska bietet Dienstleistungen in drei Geschäftsbereichen an: — Haupttätigkeit (Universalpostdienste, Vertragsleistungen und kommerzielle Dienstleistungen), — Hilfstätigkeit (die Hilfstätigkeiten dienen hauptsächlich internen Zwecken von PP (15), d. h. der Unterstützung der Haupttätigkeit, des Verkaufs und der Verwaltung, dazu gehören u. a. Transportdienste sowie Schutz von Eigentum sowie der mit Geldtransport und Geldaufbewahrung befassten Mitarbeiter), — soziale Tätigkeit (Dienstleistungen für Mitarbeiter in Bereichen wie Wohnungswesen, Verpflegung, Gesundheitsschutz und Bildung (16)). (29) Im Jahr 2006 erzielte PP 99 % seiner Umsätze im Kerngeschäft. Dazu zählen: i) reservierte und nicht reservierte Universalpostdienste, ii) Vertragsleistungen (insbesondere nicht zum Universaldienst gehörende Postdienste, Finanzdienste wie Barzahlungen auf Bankkonten, Kredit- und Depotverwaltung der Bank Pocztowy, Verwaltung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und Versicherungsvermittlung) sowie iii) kommerzielle Dienstleistungen (insbesondere Warenverkauf, Philatelie, Bücherversandhandel, Devisenhandel usw.). II.2.   Beauftragung von Poczta Polska mit der Erbringung von Universalpostdiensten (30) Kraft Artikel 46 Absatz 2 des Postgesetzes vom 12. Juli 2003 (17) wurde PP mit der Erbringung von Universalpostdiensten auf dem Staatsgebiet der Republik Polen betraut. (31) In Artikel 3 Absatz 25 des Postgesetzes sind folgende Postdienste als Universaldienste definiert: — Annahme, Transport und Zustellung von: — Briefsendungen bis 2 000 g, darunter Einschreiben und Wertsendungen, — Postpaketen bis 10 000 g, darunter Wertsendungen, — Blindensendungen; — Zustellung von Postpaketen aus dem Ausland bis 20 000 g, — Abwicklung von Postüberweisungen, die im In- und Auslandsverkehr auf dem Staatsgebiet der Republik Polen auf einheitliche Weise, zu vergleichbaren Bedingungen und angemessenen Preisen unter Einhaltung der gesetzlichen Qualitätsstandards und mit der Garantie erbracht werden, dass Briefkastenleerung und Postzustellung an jedem Werktag und nicht weniger als an fünf Tagen in der Woche erfolgen. (32) Die Anforderungen an die Erbringung von Universalpostdiensten sind in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die Bedingungen für die Erbringung von Universalpostdiensten vom 9. Januar 2004 festgelegt (18). (33) Die fristgerechte Zustellung von Sendungen ist wie folgt definiert: —   Briefsendungen in der schnellsten Kategorie: D + 1 82 %, D + 2 90 %, D + 3 94 %, —   Standardzustellung von Briefen: D + 3 85 %, D + 5 97 %, —   Postpakete in der schnellsten Kategorie: D + 1 80 %, —   Standardzustellung von Postpaketen: D + 3 90 %. (34) Poczta Polska muss ein Postamt unterhalten: — für jeweils 7 000 Einwohner einer Stadt, — auf 65 Quadratkilometern im ländlichen Raum. (35) Darüber hinaus sollte jede Gemeinde mit über 2 500 Einwohnern über mindestens ein Postamt verfügen. Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwohnern können von dem Postamt der Nachbargemeinde oder einer mobilen Poststation versorgt werden, vorausgesetzt, eine hohe Dienstleistungsqualität wird gewährleistet und die Zustimmung der lokalen Behörden liegt vor. Die Postämter sollten an mindestens fünf Tagen in der Woche geöffnet sein. (36) In Artikel 47 des Postgesetzes sind die für Poczta Polska reservierten Dienstleistungen festgelegt. Zu diesen Diensten zählen: — Annahme, Transport und Zustellung im Inlandsverkehr von: — Briefsendungen (derzeit bis zu einem Gewicht von 50 g), — Werbesendungen (derzeit bis zu einem Gewicht von 50 g), — andere als die vorgenannten Sendungen, deren Inhalt sich nicht ermitteln lässt (derzeit bis zu einem Gewicht von 50 g); — Annahme, Transport und Zustellung im Auslandsverkehr (derzeit bis zu einem Gewicht von 50 g). (37) Die Gebühren für Universalpostdienste sollten gemäß Artikel 50 des Postgesetzes unter Berücksichtigung der Erbringungskosten festgelegt werden sowie landesweit einheitlich, transparent und nichtdiskriminierend sein. (38) Ferner verbietet dieses Gesetz ausdrücklich eine Quersubventionierung nicht reservierter Universalpostdienste durch Einkünfte aus reservierten Diensten. (39) Gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 30. Juli 1997 über das staatliche Versorgungsunternehmen „Poczta Polska“ basiert die Geschäftstätigkeit von Poczta Polska auf eigener Planung unter Berücksichtigung der Kriterien der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit. (40) Auf der Grundlage der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft beabsichtigt Polen, das gesetzliche Monopol für Postdienste bis spätestens 31. Dezember 2012 abzuschaffen. II.3.   Beschreibung der zu bewertenden Maßnahme (41) Gemäß Artikel 17 des Gesetzes vom 30. Juli 1997 über das staatliche Versorgungsunternehmen „Poczta Polska“ (19), gemäß dem Postgesetz und der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 9. Januar 2004 über die Bedingungen für die Erbringung von Universalpostdiensten sowie der Verordnung des Ministers für Finanzen vom 24. Dezember 2003 über das Kostenverteilungsverfahren eines Anbieters von Universalpostdiensten beabsichtigen die polnischen Behörden, Poczta Polska Beihilfe zu gewähren, um etwaige Verluste im Zusammenhang mit der Erbringung von Universalpostdiensten auszugleichen. (42) Diese Beihilfe wird bei etwaigen Verlusten ex post für das betreffende Geschäftsjahr gewährt. Der Beihilfebetrag ist auf die Höhe der eingetretenen Verluste begrenzt. (43) Die Kommission ging in ihrer ausführlichen Bewertung der Beihilferegelung insbesondere der Frage nach, ob die Maßnahme die Vereinbarkeitskriterien erfüllt, wie sie im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden, festgelegt sind. Mit der Bewertung sollte vor allem hinreichend sichergestellt werden, dass der Staat keinen überhöhten Ausgleich für Nettomehrkosten leistet (20), die Poczta Polska durch die Erbringung der ihr übertragenen öffentlichen Universaldienste entstehen. III.   STELLUNGNAHMEN ANDERER BETEILIGTER (44) Es sind keine Stellungnahmen von anderen Beteiligten eingegangen. IV.   STELLUNGNAHME POLENS (45) Polen hat seine Stellungnahme im Rahmen des Prüfverfahrens vorgelegt (siehe Randnummer 17). IV.1.   Übermittelte Angaben (46) Polen hat Angaben zu Organisationsstruktur und Tätigkeit von PP, den für das Unternehmen relevanten Märkten (siehe Abschnitt II.1), den einschlägigen Rechtsvorschriften, den entsprechenden Rechnungslegungsgrundsätzen sowie verschiedene Daten und Berichte der nationalen Regulierungsbehörde zur Vereinbarkeit des Kostenrechnungssystems mit Artikel 52 des Postgesetzes und mit der Verordnung des Ministers für Finanzen vom 24. Dezember 2003 (nachstehend „Verordnung“ genannt) vorgelegt. (47) Polen hat der Kommission insbesondere die einschlägigen Rechtsvorschriften zur Verfügung gestellt, darunter das Gesetz vom 30. Juli 1997 über das staatliche Versorgungsunternehmen „Poczta Polska“, das Postgesetz vom 12. Juli 2003 mit späteren Änderungen, die Verordnung des Ministers für Finanzen vom 24. Dezember 2003 sowie das Gesetz vom 5. September 2008 über die Umwandlung des Versorgungsunternehmens „Poczta Polska“ in eine Aktiengesellschaft des Staates. (48) Polen hat zur Ermittlung der Kosten (21) der Universalpostdienste ausführliche Angaben zu den Grundsätzen der getrennten Buchführung und den vom Postanbieter angewandten Kostenverteilungsverfahren vorgelegt. (49) Polen hat Daten über die verschiedenen Kosten- und Ertragskategorien, die nach Tätigkeitsbereichen (22) aufgeschlüsselten Ergebnisse, detaillierte Ergebnisse für die einzelnen Dienste, Finanzberichte und sonstige Finanzdaten übermittelt. (50) Der Kommission wurden alle bisherigen jährlich von der nationalen Regulierungsbehörde veröffentlichten Berichte (23) zur Verfügung gestellt. IV.2.   Betriebsbuchführung von PP (51) Die polnischen Behörden haben darauf hingewiesen, dass die interne Buchführung von PP auf konsequent angewandten und objektiv begründeten Grundsätzen der Kostenrechnung basiert und mit den Vorschriften des Postgesetzes im Einklang steht, mit dem Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG, dem zufolge Anbieter von Universaldienstleistungen zur Führung getrennter Konten in ihrem internen Kostenrechnungssystem verpflichtet sind, in polnisches Recht umgesetzt wird. (52) Gemäß Artikel 52 Absatz 1 (24) und Artikel 52 Absatz 2 (25) des polnischen Postgesetzes muss die Rechnungsführung von PP so beschaffen sein, dass (i) die Kosten für jede Dienstleistung aus dem reservierten Bereich einzeln und für nicht reservierte Dienstleistungen zusammenfassend berechnet werden können (zum Universaldienst gehörende Dienste und andere Dienste) und (ii) sich die Einzelkosten berechnen lassen. In Übereinstimmung mit dem Postgesetz hat der Minister für Finanzen am 24. Dezember 2003 eine Verordnung über das Kostenverteilungsverfahren eines Anbieters von Universalpostdiensten erlassen (26). Mit dieser am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Verordnung (27) wird Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 97/67/EG umgesetzt. (53) Poczta Polska gliedert sein integriertes Buchführungssystem in drei Hauptkategorien: a) Finanz- und Buchhaltungssystem — Ausgaben und Einnahmen werden nach Art erfasst; b) analytische Buchführung — Kostenverteilung auf die Organisationseinheiten von PP nach Kostenstellen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.