Europäische Union

94/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS- Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (Nur der spanische, deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich)

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Quellenkennung: 31994D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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getroffen werden würde. Aus einem Vermerk von Usinor Sacilor vom 18. Mai 1990 geht hervor, daß British Steel die übrigen Hersteller ersucht hatte, bis Ende Mai zu warten, bevor sie verbindliche Angebote für Lieferungen auf den britischen Markt machen. Am 7. Juni 1990 sandte British Steel ein Telefax an TradeARBED, Peine-Salzgitter, Saarstahl, Thyssen, Ensidesa, Unimétal und Aristrain: "In der Anlage finden Sie Einzelheiten über die ab 1. Juli 1990 anwendbaren neuen Preise von British Steel gemäß Preisliste Nr. 5 für Profilstähle. (. . .) Insgesamt haben wir unsere Preise gegenüber der vorhergehenden Liste um rund 5 % angehoben. Bitte stellen Sie sicher, daß Angebote für das dritte Quartal diese Preiserhöhung voll berücksichtigen." (116) In einem von Peine-Salzgitter für den Vorsitzenden der Träger-Kommission verfassten internen Briefing-Vermerk (vom 9. Juli 1990) für die Sitzung vom 10. Juli 1990 werden kurz die wichtigsten der damals diskutierten Themen erläutert. Der Verfasser schlägt vor, daß wegen der partiellen Erhöhung der Abmessungsaufpreise keine "offizielle Erhöhung" der Preise für das vierte Quartal 1990 eingeführt werden sollte. An die Teilnehmer sollte jedoch appelliert werden, die neuen Abmessungsaufpreise und die vereinbarten Preise durchzusetzen: "Appell an alle Beteiligten im Hinblick auf das III. und IV. Quartal: - Durchsetzung der neuen Dimensionsaufpreise; - Durchsetzung der gefundenen Preislinien/Abbau grauer Rabatte." (117) In einem internen Vermerk von British Steel vom 17. Juli 1990 heisst es, die übrigen Hersteller schenkten der Orientierungshilfe, die ihnen British Steel bezueglich der Preisniveaus für Verkäufe im Vereinigten Königreich gegeben hatte, bisher "wenig Beachtung". Wie der interne Vermerk von British Steel vom 20. Juli 1990 zeigt, drängte British Steel auf der Sitzung vom 10. Juli 1990 erneut darauf, daß ihre Wettbewerber die neuen Preise von British Steel respektieren. Aus einem weiteren Vermerk von British Steel vom 30. Juli 1990 geht hervor, daß das Verhalten von TradeARBED für British Steel besonders ärgerlich war: "Es besteht wenig Zweifel, daß ARBED, die als grösster EG-Lieferant gilt, in ihrer Preispolitik unverantwortlich gewesen ist und sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat, die wir auf dem Treffen mit Everard und Sevenig getroffen hatten. Besonders gravierend ist, daß sie für die gesamte Produktpalette beträchtliche Rabatte anbieten." (118) Laut Niederschrift der Sitzung vom 11. September 1990 wurden die Sitzungsteilnehmer davon unterrichtet, daß die Preisanhebungen bei British Steel von den Kunden im Vereinigten Königreich akzeptiert wurden. Bezueglich der übrigen Märkte war laut Niederschrift eine Preisanhebung "voraussehbar". (119) Weniger zurückhaltend formuliert ist ein Vermerk von British Steel vom 25. September 1990, in dem über die Ergebnisse dieser Sitzung berichtet wird: "Generell herrscht der Eindruck vor, daß die Preise mässig - etwa um rund 30 DM/t - angehoben werden sollten. Es wurde diskutiert, ob dies in Form einer Erhöhung des Basispreises oder einer weiteren Erhöhung der Aufpreise geschehen soll. Wahrscheinlicher Termin für die Anhebung ist der 1. Januar." Der Vermerk zeigt auch, daß sich British Steel an der Preisdiskussion nicht beteiligte: "British Steel griff in die Preisdiskussion nicht ein. Verharrte einfach beim Geist der Transparenz. Riet dem Vorsitzenden eindringlich, daß dem Markt nicht mitgeteilt werden sollte, daß die ,Eurofer-Werke eine Preisanhebung beschlossen haben'." (120) Auf der Sitzung vom 9. Oktober 1990 wurden laut Niederschrift die Preise für das erste Quartal 1991 erörtert. Eine Anhebung um 20-30 DM wurde für die kontinentaleuropäischen Kunden als annehmbar bezeichnet. Für den britischen Markt wurden keine "Voraussagen" abgegeben. (121) Einem Telefax der Walzstahl-Vereinigung an Ferdofin vom 19. Dezember 1990 ist zu entnehmen, daß die betreffenden Unternehmen von der Anwendung neuer Aufpreise eine Erlösverbesserung von bis zu 20 DM/Tonne erhofften (siehe weiter unten 1.5.2): "Es ist daran zu erinnern, daß mit einer unveränderten Fortsetzung des Preisniveaus aus dem vierten Quartal 1990 im ersten Quartal 1991 gerechnet wurde, allerdings mit einer kontinuierlich ansteigenden Erlösverbesserung bis auf durchschnittlich 20,- DM/t zum Quartalende durch Anwendung der neuen Aufpreise." 1.5.2. Aufpreisharmonisierung (122) Auf der Sitzung vom 18. Oktober 1988 wurde ein Vorschlag von Usinor Sacilor zur Harmonisierung der Güteaufpreise vorgelegt. Aus der Niederschrift der Sitzung vom 15. November 1988 geht hervor, daß die in Deutschland geltenden Güteaufpreise als "Zielpreis" gewählt wurden. British Steel kündigte auf der Sitzung an, sie werde bei ihren eigenen Preisbeschlüssen die Ergebnisse dieser Harmonisierung berücksichtigen. (123) Laut Sitzungsniederschrift vom 10. Januar 1989 unterbreitete ein "italienischer Vertreter" einen Vorschlag zur Harmonisierung der Güteaufpreise für IPE-, HEB- und HEA-Träger. Die Sitzungsteilnehmer vereinbarten, den Vorschlag zu prüfen und einen Entwurf zur Harmonisierung der Abmessungsaufpreise zur Anwendung im dritten oder vierten Quartal 1989 vorzubereiten. (124) Eine Erhöhung der Aufpreise brachte natürlich die Gefahr mit sich, daß ein Unternehmen versucht sein könnte, die Folgen dieser Aufpreiserhöhung durch eine Senkung des Basispreises aufzufangen und so einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern zu erlangen. Die Mitglieder der Träger-Kommission sind sich dieser Gefahr offensichtlich bewusst gewesen, scheinen sie aber nicht als ernsthafte Bedrohung empfunden zu haben. In ihrem Schreiben vom 24. Februar 1989 an den Vorsitzenden der Träger-Kommission (von dem die Kommission einen Entwurf besitzt) erklärte Ferdofin: "Ich behaupte, daß die europäische Gruppe der HE-Trägerproduzenten (Ferdofin eingeschlossen) so homogen ist, daß Preisreaktionen bei den Basispreisen angesichts erhöhter Abmessungsaufpreise ausgeschlossen werden können." (125) In der Niederschrift der Sitzung vom 19. April 1989 heisst es, daß der Umfang der vom 1. Oktober 1989 an anzuwendenden Erhöhungen ( "hausses") der Abmessungsaufpreise auf einer Arbeitsgruppensitzung festgelegt werden sollte. Nach den vorliegenden Beweisstücken fand diese Sitzung noch am gleichen Tag - offenbar im Anschluß an die Trägersitzung - statt. Ein Bericht über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppensitzung zeigt, daß sich die in der Träger-Kommission vertretenen Parteien in der zu diesem Zweck eingesetzten Arbeitsgruppe gleichzeitig über eine Harmonisierung und über eine Erhöhung der Abmessungsaufpreise für Träger verständigten: "Die italienische Gruppe schlug in Anbetracht der Tatsache, daß als Anwendungsdatum für die neuen Aufpreise in der Träger-Kommission der 1. Oktober 1989 festgesetzt worden ist, eine Gesamtharmonisierung auf die höchsten Abmessungsaufpreise in der Gemeinschaft vor. Es wurde jedoch für besser erachtet, schrittweise vorzugehen. Die Sitzungsteilnehmer haben in diesem Kontext folgende Richtlinien festgelegt: 1. Die Harmonisierung erfolgt nach oben. Sie darf in keinem Falle ein Absinken der Listenpreise zur Folge haben. 2. Sie stellt einen zweiten Schritt dar. Ein dritter Schritt wird für einige Profile ins Auge gefasst werden müssen, um den bestehenden Abstand zum höchsten EG-Aufpreis zu verringern. 3. Als Datum für die Anwendung wird der 1. 10. 1989 festgelegt." Anschließend werden in dem Bericht die harmonisierten Aufpreise für alle INP-, UPN-, IPE-, HEA-, HEB- und HEM-Träger aufgelistet. (126) Der Kommission liegen ausserdem verschiedene (bei der Walzstahl-Vereinigung gefundene) Arbeitsdokumente und verschiedene (bei Valor gefundene) Tabellen vor, in denen die damals in Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Italien praktizierten Abmessungsaufpreise mit den neuen Abmessungsaufpreisen, die vom 1. Oktober 1989 an zur Anwendung gelangen sollten, verglichen werden. Eine Prüfung dieser Tabellen ergibt, daß die am 19. April 1989 vereinbarte Harmonisierung eine Erhöhung praktisch aller damals in Frankreich, Deutschland und Luxemburg praktizierten Abmessungsaufpreise zur Folge hatte. In einer Reihe von Fällen waren die Erhöhungen recht beträchtlich. So wurden die Aufpreise für HEB 200 in Frankreich, Deutschland und Luxemburg, die zuvor bei 20, 19 bzw. 19 ECU lagen, jetzt auf 46 ECU/Tonne erhöht. Daß die "Harmonisierung" der Abmessungsaufpreise eine Erhöhung der Preise zur Folge hatte, wird durch einen internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 10. Juli 1989 bestätigt. (127) In einem internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 5. Juni 1989 wird erwähnt, daß Peine-Salzgitter die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in einem Schreiben vom 23. Mai 1989 von den neuen Aufpreisen, die Peine-Salzgitter anzuwenden beabsichtigte, in Kenntnis gesetzt hat. Dies zeigt, daß die Notifizierung dieser harmonisierten Aufpreise erst nach der entsprechenden Vereinbarung in der Träger-Kommission erfolgte. Aus der Niederschrift der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 25. April 1989 wird deutlich, daß die neuen Aufpreise nicht vor diesem Zeitpunkt veröffentlicht worden waren. (128) Auf der Sitzung vom 6. Juni 1989 kündigten die Spanier ihre Absicht an, ihre Abmessungsaufpreise stufenweise an das europäische Niveau heranzuführen. (129) Auf der gleichen Sitzung wurde die Frage der Güteaufpreisharmonisierung erörtert. Hier wurde eine ähnliche Entscheidung wie auf der vorhergehenden Sitzung für die Abmessungsaufpreise getroffen, d. h., mit der Harmonisierung sollten höhere Preise erzielt werden: "Die Sitzung hat beschlossen, den Harmonisierungsplan der französischen Gruppe zu genehmigen. Als Termin für die Anwendung wurde der 1. 10. 1989 festgesetzt. Es wurde daran erinnert, daß die Harmonisierung nach oben erfolgt und in keinem Fall eine Verringerung des Listenpreises zur Folge haben darf." In der Niederschrift werden die neuen Aufpreise aufgeführt. Ferner wird vermerkt, daß British Steel (in einem Fernschreiben) angekündigt hatte, sie werde sich an die Ergebnisse dieser Harmonisierung halten. (130) In einem Schreiben von Peine-Salzgitter an Herrn Arnuzzo (Ferdofin) vom 15. Dezember 1989 wird erwähnt, daß verschiedene Teilnehmer an der Trägersitzung die Frage gestellt hatten, ob Ferdofin diese neuen Abmessungsaufpreise - insbesondere was den deutschen Markt betreffe - anwende. Ferdofin antwortete mit Fernschreiben vom 21. Dezember 1989 und versicherte Peine-Salzgitter, daß sie seit 1. Oktober 1989 die neuen Abmessungsaufpreise für Lieferungen in alle europäischen Märkte ohne Ausnahme anwandte. (131) Die Anwendung der neuen Aufpreise scheint zu Konsequenzen bei den Basispreisen geführt zu haben. In der Niederschrift der Sitzung vom 14. Februar 1990 heisst es: "Die neuen Aufpreise werden vollständig erzielt, obgleich bedauerlich ist, daß sie manchmal zu Lasten der Basispreise durchgesetzt wurden." (132) In der Niederschrift der Sitzung vom 16. Mai 1990 wird vermerkt, daß die Hersteller eine Erhöhung der Abmessungsaufpreise um 15 bis 20 DM ab 1. Juli 1990 "beabsichtigten". Grundlage war ein Vorschlag der Teilnehmer aus Deutschland und Luxemburg (siehe Fax von Peine-Salzgitter an das Sekretariat vom 11. Mai 1990). Eine Prüfung dieses Dokuments ergibt, daß die vorgeschlagenen Änderungen zu einer praktisch vollständigen Harmonisierung, aber auch zu einer erheblichen Erhöhung der betreffenden Abmessungsaufpreise geführt hätten. (133) Während die Sitzungsniederschrift den Eindruck vermittelt, daß eine Erhöhung der Abmessungsaufpreise nur in Erwägung gezogen wurde, geht aus einem von der Walzstahl-Vereinigung erstellten Bericht hervor, daß in Wirklichkeit alle Teilnehmer den Vorschlag angenommen hatten: "Alle anwesenden Gruppen haben diesen Vorschlag unter der Voraussetzung akzeptiert, daß dies nicht wieder - wie im vierten Quartal 1989 - zur Reduzierung der Basispreise führt." Dies wird auch durch einen vertraulichen Vermerk des Sekretariats der Träger-Kommission an Unimétal vom 17. Mai 1990 bestätigt: "Alle Gruppen haben ihr Einverständnis mit diesem Vorschlag - mit sofortiger Veröffentlichung zwecks Anwendung zum 1. 7. 1990 - bestätigt." (134) In einem Telefax vom 21. Mai 1990 unterrichtete Peine-Salzgitter die deutsche Vertretung von Aristrain (die an der Sitzung vom 16. Mai nicht hatte teilnehmen können) über die Einzelheiten der erzielten Vereinbarung. Aus diesem Dokument ist zu erfahren, daß ausserdem vereinbart worden war, daß die Teilnehmer nicht vor dem 1. Juni 1990 Aufträge für Lieferungen in der Zeit ab 1. Juli 1990 annehmen würden. (135) Der vertrauliche Vermerk von Usinor Sacilor vom 17. Mai 1990 macht deutlich, daß einige Teilnehmer sogar noch weiter gehen wollten: "Andererseits wird bezueglich der kleinen Abmessungen (IPE 80-150 mm), für die der Vorschlag keine Anhebung vorsieht, Herr Masserdotti mit Dir Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob nicht auch hier eine Anhebung möglich ist." (136) In einem auf Stefana-Briefpapier geschriebenen Telefax an das Sekretariat der Träger-Kommission vom 31. Mai 1990 äusserte Herr Masserdotti sein Mißfallen angesichts der Tatsache, daß die Aufpreise für die kleineren Abmessungen nicht angehoben worden waren. Der Verfasser bat alle Teilnehmer, seinen Vorschlag, der eine "mässige" Preisanhebung vorsehe, noch einmal zu überdenken: "Ich fordere alle auf, unseren Vorschlag noch einmal zu prüfen, um die unseren Beziehungen zugrundeliegende Zusammenarbeit fortzusetzen." (137) Der Vorsitzende der Träger-Kommission antwortete mit Brief vom 12. Juni 1990, er selbst hätte nichts dagegen, wenn die italienischen Hersteller "auf ihrem Markt leicht abweichende Aufpreise" anwenden würden, und versicherte der italienischen Seite: "Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, daß die deutschen und luxemburgischen Werke sich in Ihrem Inlandsmarkt an Ihre Aufpreise halten werden." (138) Laut Niederschrift der Sitzung vom 11. September 1990 stand die Frage der Abmessungsaufpreise erneut auf der Tagesordnung: "Der italienische Vorschlag für neue Abmessungsaufpreise für INP, UNP und IPE wurde während der Sitzung eingebracht (siehe Anlage 2). Der Vorschlag war als eine Harmonisierung nach oben gedacht, die aber keine Abstriche bei den Preislisten zur Folge haben sollte. Die neuen Aufpreise könnten ab 1. Oktober 1990 Anwendung finden." Nach einem von der Walzstahl-Vereinigung verfassten Kurzbericht vom 11. Oktober 1990 über die Ergebnisse der Sitzung teilte ein "spanischer Produzent" den anderen Sitzungsteilnehmern mit, daß er für das vierte Quartal 1990 eine Anhebung seiner Abmessungsaufpreise in Richtung auf die harmonisierten Abmessungsaufpreise beabsichtige. (139) Am 14. November 1990 verteilte die Walzstahl-Vereinigung einen "deutschen" Vorschlag zur Harmonisierung der Abmessungsaufpreise. Eine Prüfung dieses Vorschlags ergibt, daß er zu Erhöhungen für alle Märkte mit Ausnahme des italienischen Marktes geführt hätte, wo bei einigen Abmessungen die vorgeschlagenen neuen Aufpreise noch immer unter den dort gehandhabten Aufpreisen lagen. (140) Am 28. November 1990 sandte Eurofer eine Kopie des deutschen Vorschlags für neue Abmessungsaufpreise an den Eurofer-Referenten für Rechtsfragen, da sie Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit den EGKS-Wettbewerbsvorschriften hatte. Der Adressat erwiderte in einem Telefax vom 3. Dezember 1990, daß das fragliche Dokument keinen Vorschlag für eine Preisharmonisierung, sondern eine neutrale "Expertise" enthalte: "Ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln des Montanvertrags könnte allerdings dann entstehen, wenn Unternehmen gemeinsam beschlössen, ihre Aufpreislisten diesem Modell entsprechend zu verändern, oder falls sie Änderungen ihrer Aufpreise nach diesem Modell abstimmten." (141) Einem von der Walzstahl-Vereinigung verfassten Bericht über die Ergebnisse der Sitzung vom 4. Dezember zufolge hatte ein "deutsches Unternehmen" beschlossen, seine Abmessungsaufpreise zum 1. Januar 1991 um zwischen 5 und 30 DM/Tonne zu erhöhen. Nach Ansicht des Verfassers könnten sich andere Produzenten diesem Schritt anschließen. Ein Telefax der Walzstahl-Vereinigung an British Steel vom 13. Dezember 1990 stellt die Angelegenheit klar dar: "Der guten Ordnung halber teile ich Ihnen mit, daß Peine-Salzgitter und mittlerweile auch Thyssen Stahl neue Abmessungsaufpreise für Träger veröffentlicht haben, die einer neuen harmonisierten Aufpreisstruktur innerhalb der Gemeinschaftsländer (ausser UK und Spanien) folgen." (142) Am 19. Dezember 1990 sandte die Walzstahl-Vereinigung ein Telefax an Ferdofin: "Wir können Ihnen versichern, daß inzwischen alle deutschen Vertretungen in Italien über die Erhöhungen der Dimensionsaufpreise in den deutschen Preislisten unterrichtet worden sind. Hat Ferdofin seine Dimensionsaufpreisliste inzwischen auch geändert?" Aus dem Wortlaut des vorstehend zitierten Absatzes und der Tatsache, daß dieses Telefax an TradeARBED, Peine-Salzgitter, Thyssen und Saarstahl ging, ist zu folgern, daß diese Unternehmen die neuen Abmessungsaufpreise bis zum 19. Dezember 1990 in Kraft gesetzt hatten. 2. INFORMATIONSAUSTAUSCH IM RAHMEN VON EUROFER (143) Aus dem Beweismaterial geht hervor, daß verschiedene Statistiken über Auftragsbuchungen und Lieferungen auch von Eurofer selbst gesammelt und in Umlauf gebracht wurden. Für die Zwecke dieses Informationsaustauschs meldeten die teilnehmenden Unternehmen ihre Auftragsbuchungen und Lieferungen sehr rasch - daher ihr Name "fast bookings" (Schnellbuchungen) - an Eurofer. (144) Die Auftragszahlen wurden auf einer globalen Basis weitergegeben. Individualisierte Zahlen wurden jedoch für Lieferungen von Peine-Salzgitter, Thyssen, Klöckner, Hösch, Saarstahl, Usinor Sacilor, Ferdofin, Cockerill Sambre, ARBED, British Steel, Ensidesa und Siderurgia Nacional (einen portugiesischen Hersteller), aufgeschlüsselt nach den Märkten der Mitgliedstaaten, ausgetauscht. Die wichtigsten Dokumente betreffend diesen Informationsaustausch sind in Anhang II aufgelistet. (145) Aus den vorhandenen Schriftstücken geht hervor, daß Eurofer regelmässig spätestens etwa zwei Monate nach Ende des betreffenden Quartals die Zahlen für die Lieferungen der fraglichen Unternehmen weitergab. Dieser Informationsaustausch wurde mindestens seit 1986 praktiziert. Der Informationsaustausch wurde von Eurofer Ende Juli 1990 eingestellt, kurz danach aber wiederaufgenommen. British Steel nahm an dem wiederaufgenommenen Informationsaustausch nicht teil. (146) Das der Kommission vorliegende Beweismaterial lässt es nicht zu, die Identität aller Empfänger der von Eurofer in Umlauf gebrachten Zahlen zu bestimmen. Es darf jedoch angenommen werden, daß alle Unternehmen, die ihre Lieferungen Eurofer meldeten und deren Zahlen in den von Eurofer erstellten Tabellen ausgewiesen sind, auch eine Kopie dieser Dokumente erhielten. Diese Auffassung wurde von Eurofer in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht bestritten. 3. VEREINBARUNGEN UND PRAKTIKEN BETREFFEND EINZELNE MÄRKTE 3.1. Deutschland (147) Ein (bei Peine-Salzgitter entdeckter) Vermerk vom 16. Januar 1987 über ein Treffen von Vertretern von Thyssen, Peine-Salzgitter und TradeARBED in Düsseldorf am 15. Januar 1987 lässt erkennen, daß zwischen diesen Unternehmen Preise für das erste Quartal 1987 festgesetzt wurden. (148) Einem von Peine-Salzgitter vorbereiteten internen Vermerk vom 2. Juni 1987 zufolge hatten Thyssen, Peine-Salzgitter und TradeARBED schon seit einiger Zeit einvernehmlich Preise festgesetzt. Das Dokument nimmt Bezug auf Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen im Dezember 1986, Januar 1987 (siehe oben) und Februar 1987 und führt die festgesetzten Preise auf. (149) Aus einem von Peine-Salzgitter im Hinblick auf ein Treffen mit Händlern am 11. November 1987 vorbereiteten internen Vermerk vom 9. November 1987 geht hervor, daß die geplante Sitzung eine Fortsetzung früherer Gespräche, die am 11. und 24. Juni 1987 stattgefunden hatten, darstellte. Bei diesen früheren Sitzungen scheint es vor allem um die Stabilisierung oder Anhebung von Preisen gegangen zu sein. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Gespräche zu zwei Preiserhöhungen am 1. Juli bzw. 1. Oktober 1987 geführt hatten. TradeARBED bestätigte, daß sie an dem Treffen am 11. Juni 1987 teilgenommen hatte. Peine-Salzgitter, TradeARBED und die Walzstahl-Vereinigung teilten der Kommission mit, daß sie an dem Treffen vom 24. Juni 1987 anwesend gewesen waren. (150) Am 20. Januar 1988 fand in Düsseldorf eine Sitzung einer sogenannten Gruppe "VA Profilstahl" statt, an der TradeARBED, Hösch, Peine-Salzgitter, Saarstahl und Thyssen teilnahmen. Ein vom 25. Januar 1988 datierter Bericht über die Ergebnisse dieser Sitzung führt die für 1. April empfohlenen Preisanhebungen auf und fährt wie folgt fort: "Einvernehmen zwischen allen anwesenden Werken, daß bei künftigen Preisansagen Notierungen für alle Händler in den Markt gegeben werden und für die 6 Grossen ein bestimmter Abstand zugestanden/abgesprochen wird (z. B. DM 20,-)." (151) Am 20. April 1988 unterrichtete Peine-Salzgitter in einem Telefax an Thyssen, TradeARBED und Saarstahl die Empfänger, daß auf dem für den 22. April 1988 geplanten Treffen mit Händlern über eine weitere Preisanhebung gesprochen werden sollte. Dabei wurde ein Vorschlag für diese Preisanhebungen gemacht. (152) Am 18. April 1989 fand in Paris eine Sitzung des VA Profilstahl statt. In einer von der Walzstahl-Vereinigung verfassten handschriftlichen Aufzeichnung über die Ergebnisse dieser Sitzung heisst es: "Höhere Aufpreise für UNP 320 und grösser hat die ARBED blockiert (die übrigen Anbieter - vor allem Hösch - sollen erst einmal die vereinbarten Preise respektieren)." (153) In einem von Peine-Salzgitter im Hinblick auf ein Treffen mit Händlern am 21. April 1989 erstellten Briefingvermerk, der das Datum vom 20. April 1989 trägt, wird vermerkt, daß anläßlich des letzten Treffens dieser Gruppe am 16. Februar 1989 vereinbart worden war, daß die beteiligten Hersteller im zweiten Quartal 1989 keinen Druck auf den Markt ausüben würden. Der Verfasser bemerkt dazu, daß dies eingehalten worden zu sein scheint. (154) In einem Schreiben von Peine-Salzgitter an Saarstahl vom 20. Dezember 1989 heisst es, daß verschiedene Werke einer Beschränkung ihrer Einlieferungen in den deutschen Markt für die zweite Jahreshälfte 1989 auf einen bestimmten Wert (Lieferungen drittes Quartal 1989 abzueglich 10 %) zugestimmt hatten. Saarstahl hatte sich offenbar jedoch nicht an diese Vereinbarung gehalten. Zumindest Peine-Salzgitter, Saarstahl und TradeARBED waren an dieser Vereinbarung beteiligt. Dies wird bestätigt durch einen Brief von Peine- Salzgitter an TradeARBED vom 19. Dezember 1989. 3.2. Frankreich (155) Einem internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 14. Mai 1987 ist zu entnehmen, daß sich Unimétal, Cockerill Sambre und ARBED/TradeARBED zu jener Zeit über die Festsetzung der Preise abstimmten, die sie in Frankreich berechneten. Bestätigt wird dies durch einen von Peine-Salzgitter verfassten Vermerk vom 18. Mai 1987. 3.3. Italien (156) Am 7. April 1987 fand in Düsseldorf eine Sitzung statt, auf der die Lage auf dem italienischen Markt erörtert wurde. TradeARBED, Peine-Salzgitter, Unimétal und die Walzstahl-Vereinigung haben ihre Teilnahme an dieser Sitzung bestätigt; der Sitzungsniederschrift zufolge hat auch Ferdofin daran teilgenommen. Laut Sitzungsniederschrift herrschte Einigkeit darüber, daß es wichtig sei, daß die Teilnehmer ihr Handeln koordinieren, um die "programmierten" Preise zu erzielen: "Eine solche Koordinierung ist geboten, um die programmierten Preise zu erzielen, an die im folgenden erinnert wird: Basispreis Kategorie 2b H 100-300 PE 240-400 (1) Für die Händle

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.