Europäische Union

94/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS- Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (Nur der spanische, deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich)

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Quellenkennung: 31994D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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itish Steel) hingegen recht beträchtlich. (76) Dies scheint darauf hinzudeuten, daß das System nicht sehr gut funktionierte. Der Hauptgrund dürfte darin zu suchen sein, daß das System offensichtlich keine Strafen für solche Unternehmen vorsah, deren Lieferungen die zuvor Herrn Traverso gemeldeten Auftragsbestände bzw. die von ihm empfohlenen Mengen überschritten. (77) Der freiwillige Charakter dieses Systems wird durch ein Fernschreiben von Unimétal an British Steel vom 28. November 1988 und die Antwort von British Steel vom 6. Dezember 1988 bestätigt. Diese Korrespondenz belegt jedoch auch, daß die teilnehmenden Unternehmen dem System erhebliches Gewicht beimassen. Sie zeigt, daß die beteiligten Unternehmen - zumindest im Prinzip - der Auffassung waren, daß die vom CDE-Vorsitzenden empfohlenen Mengen eingehalten werden sollten. Unternehmen, die sich nicht an die vorgeschlagenen Mengen hielten, mussten damit rechnen, daß die anderen beteiligten Unternehmen auf ihren Märkten Vergeltungsmaßnahmen ergreifen würden. (78) Das System wurde Anfang 1989 ausgesetzt. Anfang 1990 wurde es (in bezug auf die Lieferungen im ersten Quartal 1990) wiederaufgenommen. Dies wurde von British Steel bestätigt und wird durch einen Briefing-Vermerk von British Steel vom 20. Juli 1990 und die Tatsache belegt, daß Peine-Salzgitter am 31. Januar 1990 in einem Schreiben an den CDE-Vorsitzenden ihre Lieferabsichten für das erste und zweite Quartal 1990 mitteilte. (79) Es zeigt sich jedoch, daß dieses System der Anpassung von Angebot und Nachfrage insgesamt weder besonders gut funktionierte noch lange Zeit beibehalten wurde. Eine nicht datierte Aktennotiz von British Steel, in der die Ergebnisse der Trägersitzung vom 21. März 1990 zusammengefasst sind, gibt folgende Bemerkung von Herrn G. (Unimétal) bezueglich des französischen Marktes wieder: "G. erwähnte, daß nach seinem Verständnis das Traverso-Verfahren zusammengebrochen ist, da einige Hersteller ,nicht mitgezogen haben'." 1.5. Preisfestsetzungsvereinbarungen 1.5.1. Zielpreise (80) In der Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 30. Juli 1986 heisst es bezueglich des Trägermarktes in der Gemeinschaft: "Eurofer-Werke bemühen sich um Stabilisierung der Preise und um Schutz vor Importen. Beschlüsse speziell zu den Preisen werden auf einer Sitzung in den nächsten Tagen gefasst werden." (81) Im Anhang zu dem Exemplar dieser Niederschrift, das die Kommission bei der Walzstahl-Vereinigung entdeckte, befand sich ein Dokument, das die "Preise für das vierte Quartal 1986" für die skandinavischen Märkte enthielt. Bezueglich Träger auf dem dänischen Markt findet sich folgende Bemerkung: "Informationen werden nach neuen Preisabsprachen in EG-Ländern gegeben." Ähnliche Hinweise finden sich in den Niederschriften von anderen Eurofer/Scandinavia-Sitzungen. (82) In einem Telefax der Walzstahl-Vereinigung an das CPS vom 27. März 1987 heisst es, daß der Vorsitzende der Träger-Kommission vor der nächsten Trägersitzung am 7. April 1987 die weitere Erörterung von zwei spezifischen Fragen wünschte. Eine dieser Fragen war die Preisharmonisierung in der EGKS: "Erreichen vergleichbarer Preisniveaus in der EG, und damit speziell, in welchem Rhythmus können die französischen Preise so angehoben werden, daß sie etwa die Höhe der Nachbarländer erreichen (wobei bestimmte Differenzen tolerierbar sind, wenn sie nicht stören können)?" (83) Die darauffolgende Sitzung fand am 3. Juni 1987 statt. In einem von Peine-Salzgitter für den Vorsitzenden der Träger-Kommission erstellten internen Briefing-Vermerk vom 2. Juni 1987 heisst es: "Kurzfristig sollte aber das Treffen am 3. Juni dazu genutzt werden, die Preisliste für Träger für das III. Quartal 1987 verbindlich festzulegen." (84) Auf dieser oder einer der folgenden Sitzungen kam es dann in der Tat zu einem Preisbeschluß für das dritte Quartal 1987. Dies ergibt sich aus der Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 4. August 1987, in der es bezueglich des Trägermarktes in der EGKS heisst, daß die für das dritte Quartal 1987 geplanten Preise realisiert wurden. (85) Im Anschluß daran beschloß die Träger-Kommission Preisanhebungen für die Verkäufe im vierten Quartal 1987. Dies geht aus einem internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 9. November 1987 hervor: "Anläßlich der Internationalen Profilstahlsitzung in Paris am 28. 10. 1987 ist abgesprochen worden, mit Blick auf eine weitere Festigung bzw. Durchsetzung der zum 1. 10. 1987 angehobenen Preise auf eine weitere Preisanpassung zum 1. 1. 1988 zu verzichten. Dies ist aber nur in Verbindung mit der Aussage zu sehen, zum 1. 4. 1988 in jedem Fall einen weiteren Preisschritt zu tun. Über Umfang und Ausmaß muß dann rechtzeitig ein Gedankenaustausch stattfinden." (86) Diese Aussage wird, zumindest was den deutschen Markt betrifft, durch die Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 4. November 1987 bestätigt, in der es heisst: "Deutschland: Preise werden im Laufe von Q4 angestrebtes Niveau erreichen. Für 1. Quartal 1988 keine Preiserhöhung beabsichtigt." (87) In der Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 2. Februar 1988 wird vermerkt: "Preise: Beschluß zur Vornahme von Preisanhebungen zum 1. April um 20 DM auf dem deutschen Markt für Kategorien 1, 2A, 2B2 und 2B3 und um 10 DM für die Kategorie 2B1, um 50 ffrs auf dem französischen Markt für alle Kategorien ausgenommen 2C. Auch für den britischen Markt wird eine Preisanhebung zum 1. 4. 1988 beabsichtigt, obwohl über deren Höhe noch nicht entschieden worden ist." (88) Die Ergebnisse der Sitzung vom 19. Juli 1988 werden durch eine Übersicht in der Anlage zu der Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 25. Juli 1988 belegt, von der bei Usinor Sacilor eine Kopie gefunden wurde. Diese Aufstellung enthält die sogenannten "Marktpreise Q4-88" für Träger in der EGKS. Für jede Kategorie (1, 2A, 2B1, 2B2, 2B3 und 2C) werden jeweils für Deutschland, Frankreich und Belgien/Luxemburg die Basispreise angegeben. (89) In der Niederschrift der Sitzung vom 18. Oktober 1988 heisst es, daß die für das vierte Quartal 1988 geplanten Preisanhebungen auf den Märkten durchgesetzt werden konnten. In der Sitzungsniederschrift werden auch die sogenannten "Preiseinschätzungen" für das erste Quartal 1989 erläutert: " Preiseinschätzungen für das 1. Quartal 1989 Die Preiserhöhungen werden auf 25 DM bis 40 DM in der Bundesrepublik, 50 bis 100 ffrs in Frankreich und 200 bis 800 bfrs in Benelux geschätzt. Sie führen zu folgendem Preisniveau: "" ID="1">Kat. 1 > ID="2">Januar: 2 250 ffrs Basis> ID="3">630 DM Basis> ID="4">13 500 bfrs Basis> ID="5">480 000 Lit"> ID="1">Kat. 2a > ID="2">Januar: 2 350 ffrs Basis> ID="3">670 DM Basis> ID="4">14 000 bfrs Basis> ID="5">530 000 Lit Basis"> ID="1">Kat. 2b1> ID="2">2 350 ffrs Basis> ID="3">670 DM Basis> ID="4">14 000 bfrs Basis> ID="5">530 000 Lit Basis"> ID="1">Kat. 2b2> ID="2">2 450 ffrs Basis> ID="3">720 DM Basis> ID="4">15 000 bfrs Basis> ID="5">540 000 Lit Basis"> ID="1">Kat. 2b3> ID="2">2 600 ffrs Basis> ID="3">760 DM Basis> ID="4">15 700 bfrs Basis> ID="5">560 000 Lit Basis"> ID="1">Kat. 2c> ID="2">2 650 ffrs Basis> ID="3">795 DM Basis> ID="4">16 500 bfrs Basis> ID="5">600 000 Lit Basis""Deutschland: Abzuegl. ,Händler'-Rabatt von 2,5 % zuzuegl. 20 DM für kleine Händler plus 80 DM für Verbraucher Frankreich: Verbraucher + 100 ffrs Italien: Verbraucher + 30 000 Lit Neue Preiserhöhungen für das 1. Quartal 1989 sind auch für Spanien vorgesehen.> " (90) Ein Vergleich dieser Aufstellung mit derjenigen in der Anlage zur Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 25. Juli 1988 macht deutlich, daß sich bezueglich des französischen, des deutschen und des belgisch/luxemburgischen Marktes (die Aufstellung in der Anlage zur Niederschrift von der Eurofer/Scandinavia-Sitzung enthält keine Zahlen für den italienischen Markt) die Differenz zwischen den Preisen des vierten Quartals 1988 und denen des ersten Quartals 1989 für die jeweiligen Kategorien tatsächlich zwischen 25 und 40 DM, 50 und 100 ffrs bzw. 200 und 800 bfrs bewegt. Die einzige Ausnahme bildet die Kategorie 1 in Frankreich (wo der Unterschied 150 ffrs beträgt) und in Belgien/Luxemburg (wo er 1 000 bfrs beträgt). (91) Die in Randnummer 89 zitierte Formulierung der Sitzungsniederschrift vom 18. Oktober deutet darauf hin, daß es sich bei den in dieser Aufstellung genannten Preisen nicht um die Marktpreiserwartungen der beteiligten Unternehmen, sondern um die von ihnen vereinbarten Preise handelt. Bestätigt wird dies durch ein Fernschreiben von Thyssen an TradeARBED vom 22. September 1988: "An und für sich ist ein Gespräch am sinnvollsten nach dem Skandinav./Eurofer-Termin. Da dieser aber spät ist, sollten wir m. E. unseren Freunden unsere Absichten EG im Durchschnitt mitteilen und für Parallelität plädieren, d. h. für skand. Programm Erhöhung um: Schweden 100 Skr Norwegen 100 Nkr Finnland 40 Fmk Für 2c kann dann am 29. 9. beschlossen werden." (92) Hieraus ergibt sich, daß die Eurofer-Unternehmen Gespräche über die künftigen Preise geführt hatten und bezueglich der unter das "Skandinavien-Programm" fallenden Träger (d. h. für die Kategorien 1, 2a, 2b1, 2b2 und 2b3) Preiserhöhungen beabsichtigen. (93) Die Niederschrift der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 3. November 1988 bestätigt dies. Zu den EGKS-Trägermärkten wird vermerkt: "Für das erste Quartal 1989 sind neue Preisanhebungen geplant, die vom Handel im übrigen bereits erwartet werden. Sie führen zu Preiserhöhungen um 25-40 DM in Deutschland, 50-100 ffrs in Frankreich und 200-800 bfrs in Benelux." (94) In der Sitzungsniederschrift vom 13. Dezember 1988 heisst es, daß die Preiserhöhungen für Lieferungen im ersten Quartal 1989 (irrtümlich als "1988" bezeichnet) in Deutschland von den Kunden problemlos angenommen wurden und daß weitere Preisanhebungen in Betracht gezogen werden. (95) In der Sitzungsniederschrift vom 10. Januar 1989 heisst es, daß die für das erste Quartal 1989 "ins Auge gefassten" Preise auf den Märkten Deutschland, Frankreich, Benelux, Italien, Spanien und Vereinigtes Königreich erzielt wurden. In der Niederschrift werden auch die im zweiten Quartal 1989 "erwarteten" Preisanhebungen und die sich daraus ergebenden Preise aufgeführt. (96) In einer nicht datierten Aktennotiz von British Steel über die Ergebnisse dieser Sitzung ist die Rede von "price intentions" (Preisabsichten). Diese sind in einer Tabelle in der Anlage zu der Aktennotiz aufgeführt. Die Überschrift dieser Tabelle lautet "European price intentions April/June - increases" (europäische Preisabsichten April/Juni - Erhöhungen). In der Tabelle sind die Preiserhöhungen für die einzelnen Kategorien und die jeweiligen Märkte (zwischen 10 und 20 DM in Deutschland, 30 und 50 ffrs in Frankreich, 200 und 400 bfrs in Belgien und 20 000 Lit in Italien) und die "implied new levels April 1989" (daraus resultierende neue Preise April 1989) aufgeführt. Die Preise für Frankreich, Deutschland und die Benelux-Länder stimmen mit denen der Niederschrift über die Sitzung vom 10. Januar 1989 überein. Die Preise für Italien liegen um 20 000 Lit/Tonne über den entsprechenden Zahlen der Sitzungsniederschrift. Diese Abweichung dürfte auf ein Mißverständnis seitens British Steel zurückzuführen sein. Ein interner Vermerk von Peine-Salzgitter vom 13. Januar 1989 enthält entsprechende Daten: "In der Int. Trägersitzung am 10. Januar 1989 wurden die bereits anvisierten Preiserhöhungen ab 1. 4. 1989 wie folgt konkretisiert: (. . .)." (97) Die Niederschrift der Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 1. Februar 1989 liefert weitere Informationen zur Preisabstimmung innerhalb der Träger-Kommission: "Ferner wurde darauf hingewiesen, daß für drei Quartale ,harmonische' Basispreise (Preisunterschied von etwa 10 DM zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsmärkten) erzielt worden waren." (98) Der Sitzungsniederschrift vom 7. Februar 1989 zufolge vertraten die Teilnehmer die Auffassung, daß die für das zweite Quartal 1989 ins Auge gefassten Preise auf allen fraglichen Märkten (Deutschland, Frankreich, Benelux, Italien und Spanien) problemlos erzielt wurden oder erzielt werden würden. Die in der Niederschrift der Sitzung vom 10. Januar enthaltenen Preise wurden durch Preise für zwei Kategorien in Italien und durch Preise für Spanien ergänzt. (99) In der Sitzungsniederschrift vom 19. April 1989 heisst es, daß die erwarteten Preise in Deutschland, Frankreich und in Italien zur Zeit realisiert werden und daß British Steel eine Preisanhebung beabsichtigt. Die in der Sitzungsniederschrift erwähnten Preise für das dritte Quartal 1989 decken sich weitgehend mit denen der Niederschriften der Sitzungen vom 10. Januar bzw. 7. Februar 1989 für das zweite Quartal 1989. (100) Weitere Informationen über die im Vereinigten Königreich praktizierten Preise liefert ein Vermerk von British Steel vom 24. April 1989: "Ich habe dem Ausschuß mitgeteilt, daß BS ihre Preise Anfang Juni um 4 bis 5 % anzuheben beabsichtigt, und darauf gedrungen, daß die Unternehmen in den britischen Markt entsprechend der ,Preisregelung' von BS liefern, um eine Unterminierung dieser Preisanhebung zu verhindern." In dem Vermerk ist auch die Rede von einem Konflikt zwischen den spanischen Herstellern und British Steel: "Die spanische Gruppe beschwerte sich über die aggressive Verkaufspolitik von British Steel auf dem spanischen Markt und insbesondere über die praktizierten niedrigen Preise. British Steel äusserte sich zu den umfänglichen spanischen Lieferungen auf den britischen Markt (21 000 Tonnen im Januar und im Februar) und zu den marktstörenden Preisen, zu denen diese Mengen verkauft wurden." In einem von der Walzstahl-Vereinigung verfassten Kurzvermerk über die Ergebnisse der Sitzung heisst es, daß in bilateralen Gesprächen nach einer Lösung für dieses spezielle Problem gesucht werden sollte. (101) Laut Sitzungsniederschrift vom 6. Juni 1989 bestanden Probleme bei den kleineren Profilen (Kategorien 1 und 2) in Frankreich und Italien; doch erklärten sowohl Unimétal als auch die italienischen Hersteller, daß sie an ihren Preisen festhalten wollten. British Steel (die auf der Sitzung nicht anwesend war) unterrichtete ihre Wettbewerber davon, daß die Preiserhöhungen auf dem britischen Markt ohne Schwierigkeiten angenommen wurden. (102) Auf der Sitzung vom 11. Juli 1989 wurde angekündigt, daß das vorgesehene Preisniveau auf dem französischen Markt ausser bei den Kategorien 1 und 2a, wo Schwächen festgestellt wurden, erreicht wurde. Auf den Benelux-Märkten wurden verschiedene Angebote festgestellt, die unter den vorgesehenen Preisen lagen: "Die geplanten Preise werden dennoch erzielt und sollten aufrechterhalten werden." Bezueglich des britischen Marktes wurde bestätigt, daß die Preiserhöhung von etwa 4,25 % von den Kunden angenommen worden war. Die Diskussion über die Preise für das vierte Quartal 1989 ergab, daß die deutschen Hersteller wegen der Erhöhung der Abmessungs- und Güteaufpreise (siehe weiter unten 1.5.2) keine Preiserhöhungen beabsichtigten. Die für das dritte Quartal 1989 geplanten und erzielten Preise wurden deshalb beibehalten. (103) Die Sitzungsniederschrift vom 3. August 1989 enthält (zum französischen Markt) folgenden Absatz, der die Erwartungen und Absichten der Teilnehmer der Träger-Kommission widerspiegelt: "Zur Zeit übt der Handel eine gewisse Zurückhaltung bei der Auftragsvergabe aus in der ,Hoffnung', daß die Preise in Kürze sinken." Der Gebrauch der Anführungsstriche deutet darauf hin, daß die Mitglieder der Träger-Kommission diese Hoffnung nicht für begründet hielten. (104) Es wurde vermerkt, daß die Preise für die Kategorien 1 und 2a von den Kunden in Italien jetzt akzeptiert wurden. Auf dem britischen Markt wurden die Anfang Juni angehobenen Preise als stabil bezeichnet. Aus der Sitzungsniederschrift ist der Eindruck zu gewinnen, daß auf keinem der betreffenden Märkte eine Erhöhung der Basispreise (19) im vierten Quartal 1989 beabsichtigt war. (105) Bei Valor fand die Kommission ein nicht datiertes Schriftstück, das nach Aussage von Valor zu einem von Usinor Sacilor für die Sitzung am 21. September 1989 vorbereiteten internen Vermerk gehörte. Darin wird das Verhältnis zwischen Artikel 60 und Artikel 65 des EGKS-Vertrags erörtert. Nach der Feststellung, daß es einem Unternehmen durch Artikel 60 nicht verwehrt werde, künftige Preise lange Zeit vor der beabsichtigten Anwendung zu veröffentlichen, fährt das Dokument fort: "6. Dessen ungeachtet enthält Artikel 65 ein ausdrückliches Verbot aller Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen würden, ,die Preise festzusetzen oder zu bestimmen'. Es ist offensichtlich, daß die Ankündigung des Beschlusses einer Gruppe von Unternehmen, ihre Preise zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe heraufzusetzen, im Widerspruch zu besagtem Artikel stuende. 7. Es gibt zwei mögliche Lösungen: (a) entweder die Verwendung recht vager Formulierungen, aus denen entnommen werden kann, daß die Marktlage in einer nicht näher angegebenen Zeitspanne eine Anpassung der Preislisten erlauben dürfte, (b) oder die von US-Firmen verwendete Formel des ,price leadership': eine Firma kündigt ihre Absicht an, ihre Preise zu einem bestimmten Datum herauf- oder herabzusetzen. Die übrigen Firmen kündigen einige Tage später an, daß sie dem Beispiel ihres Wettbewerbers folgen." Daraus ist zu entnehmen, daß Usinor Sacilor Überlegungen darüber anstellte, wie die Wettbewerbsvorschriften des EGKS-Vertrags umgangen werden könnten. (106) In der Niederschrift der Sitzung vom 7. November 1989 wird vermerkt, daß für das erste Quartal 1990 keine Preiserhöhungen geplant waren. Die einzige Ausnahme war Frankreich, wo Unimétal gegenüber den derzeitigen Preisen für kleinere Träger eine Preiserhöhung von 50 ffrs durchzusetzen hoffte. (107) Die nächste Sitzung fand am 12. Dezember 1989 statt. Über ihre Ergebnisse gibt ein Sprechzettel Aufschluß, der vom Vertreter von TradeARBED (damals Vorsitzender der Eurofer/Scandinavia-Sitzungen) für die Eurofer/Scandinavia-Sitzung vom 31. Januar 1990 verfasst war und zugleich einen interessanten Einblick in die Überlegungen und Absichten der Eurofer-Unternehmen gibt: "Es ist daher unbedingt erforderlich, daß alle Eurofer-Werke und unsere skandinavischen Freunde davon absehen, Druck auf den Markt auszuüben. (. . .) Die Preise des 4. Quartals 1989 konnten im Prinzip auf Q1/90 fortgeschrieben werden. Die neuen Abmessungsaufpreise sind kein Problem mehr. Es ist jedoch bedauerlich, und das speziell für die Kategorien 1, 2a und 2b1, daß sich einige Werke seit zwei bis drei Wochen dazu haben verleiten lassen, die programmierten Preise zu unterbieten und damit unnötigerweise Grauzonen in einem Bereich zwischen 15 und 20 DM zu schaffen. Diese Praktiken sind sofort einzustellen. Für das zweite Quartal besteht kein Zweifel, daß diese Grauzone verschwinden muß und daß die programmierten Preise uneingeschränkt angewendet werden müssen, zumal das zweite Quartal wahrscheinlich die notwendige Nachfrage mit sich bringen wird. Ich fordere alle hier Anwesenden auf, sich strikt an diese Regel zu halten." (108) In der Niederschrift der Sitzung vom 14. Februar 1990 wird bezueglich der Preise für das zweite Quartal 1990 vermerkt, daß die Hersteller auf eine Rückkehr zu dem im vierten Quartal 1989 erreichten Preisniveau hofften: "Bei den Preisen haben die heimischen Werke eine rege Hoffnung, die derzeitig festgestellten Rückgänge (in der Grössenordnung von 20 DM) abzubauen und schnellstens, jedes wie es betroffen ist, die im vierten Quartal 1989 erzielten Preise wiederzuerlangen." (109) Lediglich Unimétal kündigte an, die Preise für die Kategorie 2c um 45 ffrs anheben zu wollen. Dies ist kein Zufall. In einem Schreiben an Unimétal vom 6. November 1989 (mit Durchschrift an TradeARBED) hatte der Vorsitzende der Träger-Kommission erklärt, es sei nach seiner Ansicht überaus wichtig, die Preise in der EGKS zu harmonisieren, um, wie er es nannte, "Verzerrungen" von Lieferströmen zu verhindern. Herr Meyer wies ausserdem darauf hin, daß nach seiner Meinung die Kategorie 2c in diesem Zusammenhang ein besonderes Problem darstelle, da die Preise in Frankreich und Deutschland eine Zeitlang um annähernd 30 DM/Tonne voneinander abwichen. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Träger-Kommission war jetzt die Zeit gekommen, diese Preisdifferenz zu überbrücken: "Die Zeit ist deshalb günstig, die Differenz zum deutschen Preis nun zu überbrücken. Ich halte dies für einen seit längerem notwendigen und auch heute durchsetzbaren Schritt." (110) Peine-Salzgitter wiederholte ihr Ersuchen in einem Schreiben vom 19. Dezember 1989. Am 7. Februar 1990 drängte TradeARBED in einem Telefax an Unimétal (mit Durchschrift an Peine-Salzgitter) den französischen Hersteller, seine Preise für die Kategorie 2c ungeachtet einer nicht ganz unproblematischen Marktlage zu erhöhen, um diese "Verzerrung" zu beseitigen: "Diese Verzerrung veranlasst verschiedene französische Händler, stärker auf den deutschen Markt zu drängen und damit das Preisgefüge in Deutschland zu stören (. . .). Trotz der für eine Preisanhebung im allgemeinen wenig günstigen Situation sollte für diese Kategorie - und zwar spätestens für die Lieferungen des zweiten Quartals - eine Anhebung um 100 ffrs/Tonne vorgesehen werden." (111) Kurz nach der Trägersitzung vom 14. Februar 1990 erläuterte British Steel in einem Telefax an TradeARBED, Peine-Salzgitter, Thyssen, Saarstahl und Unimétal/Valor (Herrn G.) die derzeit von British Steel angewandte Definition der Kategorien A1, A2 und A3. Weitere Erläuterungen sollten am 19. Februar fernmündlich gegeben werden. (112) Das von der Kommission bei British Steel gefundene Original dieses Telefaxschreibens enthält handschriftliche Zusätze. Unter der Überschrift "Suggested £/t interpen. allowances" (empfohlene Interpenetrationsmargen in £/t) sind für jede Kategorie Zahlen für Lagerhändler und Händler eingefügt. Die Bedeutung dieser Zahlen erhellt aus einem internen Vermerk von British Steel vom 20. Februar 1990, der folgende Passage enthält: "G. wurde von den zu praktizierenden Preisen, die unseres Erachtens nicht marktstörend sind, unterrichtet. Ich konnte Saarstahl (Baron Dr. von Engelhard) bisher nicht erreichen, hatte aber letzte Woche Gelegenheit, mich bei ihm bitter über die übermässig niedrigen Preise, die er im Vereinigten Königreich praktiziert, zu beklagen. Wir sollten Unimétal darauf hinweisen, daß die Folgen der Sünden von Saarstahl eher in Frankreich als in Deutschland spürbar werden dürften." Aus alledem geht hervor, daß British Steel ihre wichtigsten Wettbewerber davon unterrichtete, welche Preise (oder Interpenetrationsmargen) sie tolerieren würde. (113) Laut Sitzungsniederschrift vom 21. März 1990 bedauerte British Steel, daß verschiedene Angebote auf dem britischen Markt um Werte zwischen 55 und 70 £ unter der Preisliste von British Steel lagen. In einer nicht datierten Aktennotiz von British Steel über die Ergebnisse dieser Sitzung heisst es: "Appell von BS an die EG-Hersteller, diese Rabatte nicht zu unterstützen." (114) Der Vermerk von British Steel enthält auch bestimmte Informationen bezueglich des deutschen Marktes: "Deutsche Gruppe möchte Basispreiserhöhung um 20 DM durchführen, um die im Oktober letzten Jahres anläßlich der Aufpreisanhebung um 20/25 DM angepeilte Position wiederzuerlangen (Basispreise haben seitdem nachgegeben)." (115) Laut Niederschrift der Sitzung vom 16. Mai 1990 kündigte British Steel an, daß sie für das dritte Quartal 1990 Preiserhöhungen im Vereinigten Königreich ins Auge fasse und daß eine Entscheidung im Mai

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.