Europäische Union

94/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS- Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (Nur der spanische, deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31994D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n neu gegründetes Unternehmen, sämtliche Anteile der Ovako Profiler AB. Später setzte Inexa AB durch, daß Ovako Profiler AB ihre Aktivitäten einschließlich aller Aktiva und Passiva an ihre Tochtergesellschaft Ovako Pretech AB übertrug. Im Anschluß an diese Operation erwarb Inexa AB von Ovako Profiler AB sämtliche noch ausstehenden Anteile von Ovako Pretech AB mit der Folge, daß beide - Ovako Profiler AB und Ovako Pretech AB - direkte Tochtergesellschaften von Inexa AB wurden. Danach verkaufte Inexa AB ihre gesamten Anteile von Ovako Profiler AB an die Gemeinde Luleaa, die Ovako Profiler AB in Svartön Förvaltnings AB umbenannte. Schließlich wurde Ovako Pretech AB von Inexa AB in Inexa Profila AB umbenannt. d) Fundia Steel AB, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fundia AB, entstand aus einem Zusammenschluß zwischen Smedjebacken-Boxholm Staal AB (im folgenden "Smedjebacken" genannt) und den schwedischen Gesellschaften Halmstad Järnwerk und Forsbacka im Jahr 1988. Der Gesamtumsatz von Fundia AB im Jahre 1990 belief sich auf 2,607 Milliarden Skr (349 Millionen ECU), wovon auf Fundia Steel AB 1,36 Milliarden Skr (1982 Millionen ECU) entfielen. Fundia verfügt über Verkaufsbüros in einigen EG-Ländern, die den Vertrieb ihrer Produkte auf diesen Märkten übernehmen. F. DIE STELLUNG DER BETEILIGTEN UNTERNEHMEN AUF DEM TRAEGERMARKT (19) Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Lieferungen der zehn wichtigsten beteiligten Unternehmen - British Steel, Aristrain (für die nur die Zahlen für 1989 verfügbar waren), TradeARBED, Peine-Salzgitter, Unimétal, Cockerill Sambre, Ferdofin, Ensidesa, Saarstahl und Thyssen - in der EGKS von 1986 bis 1989. Im Jahr 1989 z. B. machten die Lieferungen dieser Unternehmen zwei Drittel des sichtbaren Trägerverbrauchs in der EGKS aus. Tabelle 11 Lieferungen in die EGKS "(in Tonnen)> "> ID="1">Peine- Salzgitter> ID="2">262 664> ID="3">301 288> ID="4">380 082> ID="5">440 455"> ID="1">Thyssen> ID="2">174 756> ID="3">150 940> ID="4">185 932> ID="5">192 430"> ID="1">Saarstahl> ID="2">123 792> ID="3">159 100> ID="4">225 140> ID="5">229 602"> ID="1">Unimétal> ID="2">387 628> ID="3">392 756> ID="4">460 068> ID="5">418 887"> ID="1">Ferdofin> ID="2">234 540> ID="3">291 104> ID="4">307 680> ID="5">350 420"> ID="1">Cockerill Sambre> ID="2">309 368> ID="3">296 092> ID="4">326 172> ID="5">353 830"> ID="1">ARBED> ID="2">408 248> ID="3">367 220> ID="4">464 576> ID="5">506 463"> ID="1">British Steel> ID="2">578 092> ID="3">730 284> ID="4">1 008 622> ID="5">1 189 287"> ID="1">Ensidesa> ID="2">209 744> ID="3">217 556> ID="4">233 204> ID="5">283 226"> ID="1">Aristrain> ID="2">(1)> ID="3">(2)> ID="4">(3)> ID="5">512 123"> ID="1">Total (ohne Aristrain)> ID="2">2 688 832> ID="3">2 906 340> ID="4">3 591 476> ID="5">3 964 600"> ID="1">Total> ID="2">(4)> ID="3">(5)> ID="4">(6)> ID="5">4 476 723""(Quelle: Eurofer/Träger-Monitoring (Aristrain)) > G. DIE KRISE IN DER STAHLINDUSTRIE (20) Die europäische Stahlindustrie war von einem Nachfragerückgang betroffen, der von der Mitte der siebziger Jahre bis 1988 - mit Unterschieden zwischen den verschiedenen Stahlerzeugnissen - zu einem Angebotsüberhang und Überkapazitäten mit der Folge niedriger Preise führte. (21) Am 1. Januar 1977 beschloß die Kommission auf der Grundlage von Artikel 46 des EGKS-Vertrags den sogenannten "Simonet-Plan", dem zufolge sich jedes Unternehmen einseitig freiwillig gegenüber der Kommission verpflichtete, seine Lieferungen an die von der Kommission vierteljährlich in ihrem vorausschauenden Programm Stahl empfohlenen Niveaus anzupassen. Dieses System erwies sich als unzureichend, um den Markt zu stabilisieren. Daraufhin wurde 1978 der "Erste Davignon-Plan" in Kraft gesetzt. Diese neue Regelung ergänzte die einseitigen freiwilligen Verpflichtungen durch die Festsetzung von Richt- und Mindestpreisen. (22) Ungeachtet all dieser Maßnahmen verschlechterte sich die Lage auf dem Stahlmarkt weiterhin. Am 31. Oktober 1980 erließ die Kommission die Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS (4), mit der eine "offensichtliche Krise" nach Artikel 58 des EGKS-Vertrags erklärt wurde. Aufgrund dieser Entscheidung setzte die Kommission für die meisten Stahlerzeugnisse einschließlich Träger verbindliche Produktionsquoten fest. Diese Maßnahmen wurden durch die Entscheidungen Nr. 1831/81/EGKS (5), Nr. 1696/82/EGKS (6), Nr. 2177/83/EGKS (7), Nr. 234/84/EGKS (8), Nr. 3485/85/EGKS (9) und Nr. 194/88/EGKS (10) verlängert. (23) Diese Krisenregelung lässt sich wie folgt kurz beschreiben: Die Kommission setzte für verschiedene Produktkategorien quartalsweise ein allgemeines Gemeinschafts-Produktionsziel fest und teilte jedem Unternehmen eine verbindliche Produktionsquote und eine Quote für die Einlieferungen in den EGKS-Markt insgesamt (den sogenannten "I"-Markt) zu. Zwischen 1984 und 1986 wurde das Quotensystem durch ein System von Mindestpreisen für Träger und andere Erzeugnisse abgesichert (11). Des weiteren führte die Kommission mit der Entscheidung Nr. 3483/82/EGKS (12) ein sogenanntes "Überwachungssystem" ein, dem zufolge jedes Unternehmen der Kommission seine Lieferungen länderweise zu melden hatte. (24) Ursprünglich vertrat die Kommission die Auffassung, daß die Stabilität der traditionellen Lieferstrukturen bei Stahlerzeugnissen einen wesentlichen Faktor darstelle, den es im Interesse der notwendigen Umstrukturierung der Stahlindustrie zu erhalten gelte (vgl. Erwägungsgrund Nr. 5 der Entscheidung Nr. 234/84/EGKS). In ihrer Mitteilung zur Stahlpolitik von 1987 (13) erklärte die Kommission jedoch, daß sie zu der Schlußfolgerung gelangt sei, daß sich die Aufrechterhaltung der traditionellen Lieferstrukturen mit der Errichtung des gemeinsamen Marktes für Stahl nicht verträgt. (25) Die Krisenregelung endete, soweit es Träger betrifft, am 30. Juni 1988. Mit der Entscheidung Nr. 2448/88/EGKS (14) führte die Kommission jedoch ein System zur Überwachung der Produktion und der Einlieferungen in die Gemeinschafts- und Drittlandsmärkte ein. Danach hatte jedes Unternehmen der Kommission seine Lieferungen zu melden. Dieses System wurde 1990 eingestellt. (26) In der Zeit vom Ablauf der Krisenregelung bis Ende 1990 fanden die Trägerhersteller in der EGKS sehr günstige Marktbedingungen vor. Seither hat sich die Marktlage erheblich verschlechtert. H. NACHPRÜFUNGEN (27) Am 16., 17. und 18. Januar 1991 ließ die Kommission in den Geschäftsräumen von sieben Unternehmen und zwei Unternehmensverbänden, nämlich British Steel, Peine-Salzgitter, Thyssen, Usinor Sacilor, Unimétal, Valor, TradeARBED, Walzstahl-Vereinigung und Centre Professionnel des Statistiques de l'Acier (CPS) (15), Nachprüfungen vornehmen. Diese stützten sich auf Einzelentscheidungen der Kommission nach Artikel 47 des EGKS-Vertrags. Weitere Nachprüfungen wurden am 5. März (CPS), 7. März (Ferdofin) und 25. März 1991 (Ferrosider S.p.A.) vorgenommen. Dabei fertigten die Inspektoren der Kommission von einer Reihe von Schriftstücken Kopien an. (28) Von verschiedenen beteiligten Unternehmen und Verbänden wurden zusätzliche Auskünfte erteilt, die die Kommission gemäß Artikel 47 EGKS-Vertrag verlangt hatte. I. ANHÖRUNG DER PARTEIEN (29) Die Parteien hatten Gelegenheit, sich auf einer Anhörung in Brüssel zwischen dem 11. und 14. Januar 1993 zu erklären. Die Niederschrift der Anhörung wurde den Parteien und deren Rechtsanwälten am 8. September 1993 zugestellt. Eine Kopie der Mitteilung der Beschwerdepunkte ging auch an Irish Steel Ltd, Nuova Sidercamuna S.p.A, Boliden Intertrade Srl, Aciers d'Usinor et Sacilor (Valor), CPS, Usinor Sacilor, Federazione Imprese Siderurgiche Italiane (Federacciai), Unesid, Jernkontoret, Klöckner und ILVA S.p.A. Im Lichte der von diesen Parteien übermittelten Bemerkungen beschloß die Kommission, das Verfahren gegen sie aus folgenden Gründen einzustellen: - Irish Steel nahm nur an einer einzigen Eurofer/Scandinavia-Sitzung auf einer informellen Basis teil; weitere Beweise für eine Beteiligung des Unternehmens liegen nicht vor; - im Fall Nuova Sidercamuna S.p.A und Boliden Intertrade Srl ist der einzige gegen sie vorliegende Beweis ein kurzer Bericht des italienischen Vertreters von Peine-Salzgitter; - Valor war nicht unmittelbar beteiligt (siehe Randnummer 38 Buchstabe g); - CPS und Usinor Sacilor wirkten an administrativen Aufgaben mit; dem Verhalten von Usinor Sacilor wird bei den gegen Unimétal festgesetzten Geldbussen Rechnung getragen; - für eine direkte Beteiligung von Federacciai, Unesid und Jernkontoret liegen keine Beweise vor, lediglich für eine Beteiligung verschiedener ihrer Mitglieder; - Klöckner erzeugt keine Träger, wie sie unter den Randnummern 3 und 4 definiert sind; - es konnte nicht festgestellt werden, daß Herr Traverso im Namen von ILVA handelte. J. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER VERSTÖSSE GEGEN DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN 1. DIE "TRAEGER-KOMMISSION" UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE TÄTIGKEITEN 1.1. Allgemeines (30) Die "Träger-Kommission" (auch unter der französischen Bezeichnung "Commission Poutrelles" bekannt und früher gelegentlich als "Commission des Produits Longs" oder "Long Products Committee" bezeichnet) ist eines von mehreren "Product Committees" von Eurofer. Jedes dieser "Committees" ist, wie der Name besagt, für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Produktgruppe (beispielsweise Träger, Stabstahl oder Walzdraht) zuständig. Die Sitzungen aller dieser verschiedenen "Committees" werden von Eurofer arrangiert, die auch logistische Hilfe (beispielsweise Dolmetscher) leistet. (31) Ein weiteres "Eurofer Committee", das in diesem Zusammenhang erwähnt werden muß, ist das "CDE", ein Forum, in dem die kaufmännischen Direktoren der Eurofer-Werke - d. h. jener Unternehmen, die unmittelbar Mitglied von Eurofer oder von Unternehmensvereinigungen sind, die Eurofer angehören - regelmässig die Marktsituation erörtern. Weiterhin gibt es auch regelmässige Treffen der Leiter und der stellvertretenden Leiter dieser Unternehmen. Auf der mehr technischen Ebene wird dieser Rahmen durch Expertentreffen vervollständigt. (32) Alle diese "Committees" wurden während der Krise der Stahlindustrie (siehe weiter oben Abschnitt G) eingesetzt. Sie unterstützten die Kommission bei deren Bemühungen, Lösungen für die durch die Krise verursachten Probleme zu finden. Ausserdem dienten sie als Forum für Gespräche zwischen den Stahlerzeugern über allgemeine Themen wie Höhe und Auswirkungen der Einfuhren aus Drittländern, mögliche Markttrends und Programme zur Stahlförderung in Drittländern. Keine dieser Tätigkeiten ist Gegenstand dieser Entscheidung. Diese erstreckt sich nur auf jene Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien, die über das nach den Wettbewerbsvorschriften des EGKS-Vertrags zulässige Maß hinausgingen. (33) Die Struktur und die Mitwirkung in der Träger-Kommission werden in einem kurzen Vermerk vom 4. Oktober 1990 dargelegt, den Herr Vygen von der Walzstahl-Vereinigung für Herrn Everard von TradeARBED anläßlich dessen Nachfolge als Vorsitzender der Träger-Kommission verfasste. Diesem Vermerk zufolge hatte Herr J. Meyer von Peine-Salzgitter seit Mitte 1985 den Vorsitz in besagter Kommission geführt. Das Sekretariat der Kommission befand sich dem gleichen Vermerk zufolge seit Jahren in Händen der Usinor-Sacilor-Gruppe. Als Sekretärin fungierte zu dieser Zeit eine Angestellte von Usinor Sacilor (Frau S.). Das Sekretariat lud zu den Treffen ein, erstellte die Sitzungsniederschriften (die den Mitgliedern der Träger-Kommission zugestellt wurden) und stellte (routinemässig oder auf Anfrage) bestimmte Schriftstücke zur Verfügung. Zu den routinemässig übermittelten Schriftstücken gehörte auch das "Träger-Monitoring" (siehe weiter unten). Weiterhin ist dem Vermerk zu entnehmen, daß die Walzstahl-Vereinigung ihre Mitglieder vor den Sitzungen der Träger-Kommission regelmässig mit Dokumenten (Niederschriften, Statistiken und Preisinformationen) versorgte. (34) Dem Vermerk ist zu entnehmen, daß die einzelnen Gruppen auf den Sitzungen gewöhnlich von folgenden Personen vertreten wurden: "" ID="1">Luxemburg (Belgien): > ID="2">H. Becker (TradeARBED)"> ID="1" ASSV="2">Frankreich: > ID="2">G. (Unimétal) Frau S. (Sekretariat)"> ID="1">Vereinigtes Königreich: > ID="2">Cooper, Legge, Frau Roß (British Steel)"> ID="1" ASSV="2">Italien: > ID="2">Dr. Arnuzzo (Ferdofin) Dr. Masserdotti (Ferrosider)"> ID="1" ASSV="3">Spanien: > ID="2">Álvarez (Ensidesa) Nägele (Aristrain) Izquierdo (UNESID)"> ID="1" ASSV="4">Deutschland: > ID="2">Engel, Knüfermann (Thyssen) Dr. v. Engelhardt, Schuh (Saarstahl) Kröll, Mette (Peine-Salzgitter) Vygen (Walzstahl-Vereinigung)."> In dem Vermerk wird darauf hingewiesen, daß Herr Masserdotti gewöhnlich im Namen der kleinen italienischen Hersteller spricht. (35) Obgleich die Träger-Kommission ein "Eurofer Committee" ist, sind (oder waren) einige der an den Sitzungen teilnehmenden Unternehmen oder Unternehmensverbände keine (direkten oder indirekten) Mitglieder von Eurofer. (36) Sitzungen der Träger-Kommission fanden sehr häufig statt. So wurde die Träger-Kommission 1989 und 1990 neun- bzw. siebenmal einberufen. In einem Schreiben vom 5. Oktober 1990 teilte Eurofer ihren Mitgliedern und anderen Parteien mit, daß für 1991 ein "Zweimonatsrhythmus" für die Träger-Sitzungen geplant war. Die Kommission hat Kenntnis von folgenden Träger-Sitzungen: "" ID="1">7. April 1987 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">19. Mai 1987 > ID="2">Stresa"> ID="1">28. Oktober 1987 > ID="2">Paris"> ID="1">25. November 1987 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">3. Mai 1988 > ID="2">Madrid"> ID="1">19. Juli 1988 > ID="2">Paris"> ID="1">18. Oktober 1988 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">15. November 1988 > ID="2">Brüssel"> ID="1">13. Dezember 1988 > ID="2">Paris"> ID="1">10. Januar 1989 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">7. Februar 1989 > ID="2">Paris"> ID="1">19. April 1989 > ID="2">Paris"> ID="1">6. Juni 1989 > ID="2">Paris"> ID="1">11. Juli 1989 > ID="2">Paris"> ID="1">3. August 1989 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">21. September 1989 > ID="2">Taormina"> ID="1">7. November 1989 > ID="2">Teesside"> ID="1">12. Dezember 1989 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">14. Februar 1990 > ID="2">Berlin"> ID="1">21. März 1990 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">16. Mai 1990 > ID="2">Mailand"> ID="1">10. Juli 1990 > ID="2">Düsseldorf"> ID="1">11. September 1990 > ID="2">Luxemburg"> ID="1">9. Oktober 1990 > ID="2">Madrid"> ID="1">4. Dezember 1990 > ID="2">Brüssel."> (37) Für einige Sitzungen der Träger-Kommission hat die Kommission zwei Fassungen der Niederschrift mit leicht abweichendem Inhalt entdeckt. Dies ist offensichtlich dadurch zu erklären, daß das französische Sekretariat, das diese Niederschriften erstellte, die Entwürfe dem Vorsitzenden der Träger-Kommission zwecks Genehmigung (und Eurofer zwecks Kommentar) vorlegte, gleichzeitig aber der Walzstahl-Vereinigung eine Kopie zwecks Übersetzung ins Deutsche zuleitete. Die Walzstahl-Vereinigung scheint ihre Übersetzung dieser Entwürfe der Sitzungsniederschriften mehrere Male in Umlauf gebracht zu haben, bevor der Vorsitzende der Träger-Kommission sein Einverständnis gegeben hatte. Die endgültige Fassung der Niederschriften ist in der Regel vorsichtiger formuliert. Dies dürfte mit einer Sitzung der Sekretariate der "Product Committees" von Eurofer zu tun haben, die für den 23. November 1988 einberufen worden war und deren Tagesordnung unter anderem folgenden Punkt enthielt: "Überprüfung der Art der Abfassung der Sitzungsniederschriften". 1.2. Mitwirkung der beteiligten Unternehmen und Verbände (38) Aus dem in Randnummer 33 zitierten Vermerk von Herrn Vygen geht hervor, daß die darin genannten Unternehmen oder Personen regelmässig an den Sitzungen der Träger-Kommission teilnahmen. Im Laufe des Verfahrens gaben die betreffenden Unternehmen und Verbände folgende genauere Informationen: a) Peine-Salzgitter hat bestätigt, daß sie an allen oben aufgeführten Sitzungen teilgenommen hat. b) Die Walzstahl-Vereinigung hat der Kommission mitgeteilt, daß sie an allen oben aufgeführten Sitzungen mit Ausnahme derjenigen vom 3. Mai 1988 teilgenommen hat. c) British Steel hat bestätigt, daß sie an allen oben aufgeführten Sitzungen mit Ausnahme der Sitzungen vom 10. Januar und vom 6. Juni 1989 teilgenommen hat. Aus den der Kommission vorliegenden Schriftstücken (ein Teilnehmerverzeichnis und ein Vermerk von British Steel über die Ergebnisse dieses Treffens) geht jedoch hervor, daß British Steel auch an der Sitzung vom 10. Januar 1989 teilgenommen hat. d) ARBED hat der Kommission mitgeteilt, daß ihre Tochtergesellschaft TradeARBED im Prinzip an allen oben aufgeführten Sitzungen teilgenommen hat. e) Ensidesa hat bestätigt, daß sie über ihre Tochtergesellschaft Infisa GmbH (ein in Deutschland eingetragenes Handelsunternehmen) an allen oben aufgeführten Sitzungen mit Ausnahme der Sitzungen vom 21. September und vom 7. November 1989 teilgenommen hat. f) Thyssen hat bestätigt, daß sie an allen oben aufgeführten Sitzungen vom 25. November 1987 an mit Ausnahme der Sitzung vom 7. November 1989 teilgenommen hat. g) Unimétal hat der Kommission mitgeteilt, daß sie bis Ende 1989 bei allen oben aufgeführten Sitzungen vertreten war. Die Person, die Unimétal auf diesen Sitzungen vertreten hatte, wechselte Anfang 1990 zu Aciers d'Usinor et Sacilor (Valor) (16). Valor bestätigte anfangs, daß sie von Anfang 1990 an an diesen Sitzungen teilgenommen hatte. Aus dem Beweismaterial geht jedoch hervor, daß die betreffende Person weiterhin für Unimétal tätig war (siehe beispielsweise eine nicht datierte Notiz von Unimétal an das Sekretariat der Träger-Kommission, die am 18. Mai 1990 oder davor verfasst worden sein muß und in der es heisst, daß Unimétal an der letzten Träger-Sitzung nicht habe teilnehmen können, was eindeutig nahelegt, daß Unimétal normalerweise weiterhin an diesen Sitzungen teilnahm). Dies wurde von Unimétal bei der mündlichen Anhörung bestätigt. h) Saarstahl hat bestätigt, daß sie an den Sitzungen vom 19. Mai 1987, 3. Mai, 18. Oktober, 15. November und 13. Dezember 1988, ferner an allen Sitzungen im Jahr 1989 und an den Sitzungen vom 14. Februar, 16. Mai, 11. September und 4. Dezember 1990 teilgenommen hat. Aus den der Kommission vorliegenden Schriftstücken (von Peine-Salzgitter verfasste Notiz über die Sitzung) geht hervor, daß sie auch an der Sitzung vom 25. November 1987 teilgenommen hat. i) Cockerill Sambre und Steelinter haben der Kommission mitgeteilt, daß sie an den Sitzungen vom 19. Juli, 18. Oktober und 15. November 1988, 10. Januar, 7. Februar und 3. August 1989 und wahrscheinlich auch an dem Treffen vom 6. Juni 1989 teilgenommen haben. Aus dem Beweismaterial geht hervor, daß sie auch an der Sitzung vom 11. Juli 1989 teilgenommen haben (vgl. Niederschrift von der Sitzung). j) Ferdofin hat bestätigt, daß sie an einigen der Sitzungen teilgenommen hat, obwohl sie keine genauen Angaben zu den Daten machen konnte. Das Beweismaterial zeigt jedoch, daß Ferdofin an diesen Sitzungen spätestens seit 1987 regelmässig teilgenommen hat. Dies wird durch den von der Walzstahl-Vereinigung erstellten Vermerk über die Träger-Kommission (siehe Randnummer 33) bestätigt. In bezug auf einige der obengenannten Sitzungen behauptete Ferdofin in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die Kommission habe ihre Mitwirkung nicht nachgewiesen. Die Niederschrift von der Sitzung vom 19. April 1989, das Teilnehmerverzeichnis der Sitzung vom 14. Februar 1990 und die Korrespondenz betreffend die Sitzung vom 7. Februar 1989 (Entwurf eines Schreibens von Ferdofin an Herrn Meyer und Antwort von Herrn Meyer vom 29. März 1989) zeigen jedoch, daß Ferdofin an diesen Sitzungen teilgenommen hat. k) Aristrain hat der Kommission bestätigt, daß sie an allen Sitzungen in den Jahren 1989 und 1990, ausgenommen die Sitzungen vom 21. September und 12. Dezember 1989, 21. März, 10. Juli und 4. Dezember 1990, teilgenommen hat. Die Erwähnung "eines spanischen Werkes" in der Niederschrift von der Sitzung vom 21. September 1989 (auf der Ensidesa nicht vertreten war) zeigt jedoch, daß Aristrain an dieser Sitzung teilgenommen hat. Aus der Aufzeichnung der Walzstahl-Vereinigung über die Träger-Kommission und dem Vermerk von Peine-Salzgitter über die Sitzung vom 25. November 1987 kann geschlossen werden, daß Aristrain an diesen Sitzungen zumindest von 1987 an regelmässig teilgenommen hat. 1.3. Das Monitoring 1.3.1. Das Auftragsmonitoring bis Mitte 1990 (39) Ein Monitoring-System, nach dem sich die teilnehmenden Unternehmen gegenseitig regelmässig über die bei ihnen eingegangenen Aufträge für Lieferung in einem bestimmten Quartal unterrichteten, gelangte zumindest seit dem dritten Quartal 1984 zur Anwendung. British Steel, Peine-Salzgitter, TradeARBED, Thyssen, Cockerill Sambre und Unimétal nahmen an diesem System sehr früh - mindestens sei 1987 - teil. Dies ergibt sich aus einem internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 24. November 1987 und einer vom 5. Dezember 1989 datierten Aufstellung von Peine-Salzgitter (siehe Anhang I, Nr. 16). Ferdofin nahm an dem System seit dem zweiten Quartal 1987 teil, und Saarstahl begann im zweiten Quartal 1988 ihre Zahlen mitzuteilen. Dies ergibt sich aus einem internen Vermerk von Peine-Salzgitter vom 9. November 1987 und einem bei Peine-Salzgitter gefundenen Dokument vom 9. Dezember 1988 mit der Eintragung "Marktentwicklung" und - handschriftlich hinzugefügt - "Buchungsmonitoring". Von Anfang 1989 an nahmen Ensidesa und Aristrain an dem System teil. Anfangs übermittelten sie ihre Zahlen nur auf einer monatlichen Basis. In ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behauptete Aristrain, sie habe nur Zahlen über Lieferungen, nicht aber über Auftragseingänge geliefert. Dies wird durch die von der Kommission sichergestellten Dokumente widerlegt (siehe beispielsweise die Niederschrift von der Sitzung vom 10. Januar 1989 und die am 1. März 1990 vom Sekretariat verteilten Monitoring-Aufstellungen, Anhang I, Nr. 13). Neue Maxhütte und Hösch nahmen an dem System mindestens seit dem ersten Quartal 1988 bzw. dem ersten Quartal 1989 teil. Im ersten Quartal 1990 begann Federacciai (Federazione Imprese Siderurgiche Italiane - ein italienischer Verband von Stahlherstellern und -händlern) damit, globale Zahlen für andere italienische Stahlhersteller als Ferdofin zu übermitteln. Cockerill Sambre beendete ihre Mitwirkung gegen Ende 1989. (40) Die übermittelten und ausgetauschten Zahlen weisen (mit Ausnahme der Zahlen von Federacciai) die Aufträge aus, die jedes einzelne Unternehmen für Lieferungen nach Frankreich, Deutschland, Belgien/Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland/Irland/Dänemark erhalten hatte. Mindestens seit Anfang 1989 wurden diese Zahlen von Usinor Sacilor auf wöchentlicher Basis zusammengestellt und an die Teilnehmer weitergegeben. Für die Jahre 1989 und 1990 hat die Kommission eine beträchtliche Zahl von Dokumenten entdeckt, die das Funktionieren des Monitoring-Systems beschreiben. Diese Dokumente sind in Anhang I aufgelistet. 1.3.2. Das Liefermonitoring bis Mitte 1990 (41) 1988 wurde auf Antrag der französischen Gruppe ein Liefermonitoring eingeführt (siehe Sitzungsniederschrift Träger-Kommission vom 18. Oktober 1988). Peine-Salzgitter, Thyssen, Saarstahl, TradeARBED, Cockerill Sambre, Unimétal, British Steel, Ferdofin, Ensidesa, Aristrain, Neue Maxhütte und Hösch tauschten ab Anfang 1989 an auf vierteljährlicher Basis Informationen über ihre Einlieferungen in die EGKS-Märkte, beginnend mit den Zahlen für Lieferungen im vierten Quartal 1988, aus. Cockerill Sambre beendete ihre Teilnahme Anfang 1990, nachdem sie sich aus dem Markt zurückgezogen hatte. (42) Individülle Zahlen wurden für folgende Märkte ausgetauscht:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.