Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-12

Quellenkennung: 32021D0764. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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enen Einstellungsverfahren für alle Forscher im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern. 2.2.   Interventionsbereiche 2.2.1.   Förderung von Exzellenz durch grenz-, sektor- und fachbereichsübergreifende Mobilität von Forschern Die Union muss weiterhin ein Bezugspunkt für Spitzenforschung und damit attraktiv für die vielversprechendsten europäischen wie auch außereuropäischen Forscher in jeder Phase ihrer Laufbahn bleiben. Dazu sollten Forscher und das Forschungspersonal problemlos über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg zusammenarbeiten und so hochwertige Ausbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten nutzen können. Das wird auch den Laufbahnwechsel zwischen dem akademischen Sektor und anderen Sektoren erleichtern und die unternehmerische Tätigkeit fördern. Grundzüge —  Mobilität innerhalb oder außerhalb Europas, damit die besten oder vielversprechendsten Forscher, unabhängig von ihrer Nationalität, Spitzenforschung betreiben und ihre Fähigkeiten und berufliche Laufbahn weiterentwickeln und ihre Vernetzung im akademischen Sektor und in anderen Sektoren (einschließlich Forschungsinfrastrukturen) ausbauen. 2.2.2.   Förderung neuer Fähigkeiten durch ein herausragendes Fortbildungsangebot für Forscher Die Union braucht eine widerstandsfähige/belastbare Grundlage an kreativen Humanressourcen mit der nötigen Kombination von Fähigkeiten, um dem künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Innovationen hervorzubringen und um Wissen und Ideen in Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln, die für die Wirtschaft und die Gesellschaft von Nutzen sind. Erreicht werden kann das, indem die Wissenschaftler in ihren Kernkompetenzen weitergebildet und in ihren Querschnittskompetenzen, wie Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Offenheit gegenüber der Gesellschaft, Unternehmergeist und Sensibilität gegenüber nachhaltiger Entwicklung, gestärkt werden. So sind sie in der Lage, sich den derzeitigen und künftigen globalen Herausforderungen zu stellen und ihre Karrierechancen und ihr Innovationspotenzial zu verbessern. Grundzüge —  Fortbildungsprogramme, um Forscher mit unterschiedlichsten Kompetenzen auszustatten, die für aktuelle und künftige globale Herausforderungen relevant sind. 2.2.3.   Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und des Aufbaus von Kompetenzen innerhalb des EFR Zur Förderung von Exzellenz, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und zur Schaffung eines positiven Strukturierungseffektes gilt es, im gesamten EFR hochwertige Ausbildungs- und Mentoring-Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine effiziente Laufbahnentwicklung für Forscher einzuführen. Sofern angemessen und durch eine Studie gerechtfertigt, erhalten Forscher im Rahmen der bestehenden Grundzüge Unterstützung für die Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat oder von außerhalb der Union in ihr Herkunftsland. Das wird zur Modernisierung oder Verbesserung der Fortbildungsprogramme und -systeme im Bereich der Forschung sowie zur Steigerung der Attraktivität der Forschungseinrichtungen weltweit beitragen. Grundzüge —  Fortbildungsprogramme zur Förderung von Exzellenz und Verbreitung bewährter Verfahren in allen Einrichtungen, Forschungsinfrastrukturen und FuI-Systemen; —  inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Generierung und Verbreitung von Wissen innerhalb der Union und mit Drittländern. 2.2.4.   Stärkung und Förderung von Synergien Die Synergien zwischen FuI-Systemen und -programmen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene müssen weiter ausgebaut werden. Das kann insbesondere durch Synergien, Komplementarität mit anderen Teilen von Horizont Europa, wie dem EIT, und mit anderen Programmen der Union, insbesondere Erasmus und dem ESF+, u. a. durch ein Exzellenzsiegel, erreicht werden. Grundzüge —  Fortbildungsprogramme und ähnliche Initiativen für die Laufbahnentwicklung, die aus öffentlichen oder privaten Finanzierungsquellen auf regionaler, nationaler oder Unionsebene gefördert werden. 2.2.5.   Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit In der gesamten Union und darüber hinaus müssen die Bekanntheit der durch MSCA unterstützen Tätigkeiten und die öffentliche Anerkennung von Forschern gestärkt werden, um das globale Profil der MSCA zu schärfen und das Verständnis für die Auswirkungen der Arbeit von Forschern auf das tägliche Leben der Bürger zu verbessern und so junge Menschen zu ermutigen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Das kann erreicht werden, indem nach dem Prinzip der offenen Wissenschaft gearbeitet wird, was zu einer besseren Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und bewährten Verfahren führt. Bürgerwissenschaft könnte ebenfalls eine wertvolle Rolle spielen. Grundzüge —  Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um Interesse an einer Karriere in der Forschung zu wecken, insbesondere bei jungen Menschen, gleich welchen Hintergrunds; —  Werbemaßnahmen zur Verbesserung des globalen Profils, der Sichtbarkeit und der Bekanntheit von MSCA; —  Bündelung und Verbreitung von Wissen durch eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Projekte der nationalen Kontaktstellen und andere Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung wie z. B. Alumni-Angebote. 3.   FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN 3.1.   Hintergrund Modernste Forschungsinfrastrukturen bieten den FuI-Gemeinschaften wichtige Dienste, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Verschiebung der Grenzen des Wissens und schaffen die Grundlage dafür, dass FuI einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen und zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Stärkung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene hilft dabei, die Folgen der unzusammenhängenden nationalen und regionalen Forschungsinfrastrukturen und isolierten wissenschaftlichen Exzellenzzentren zu mildern; dadurch wird der EFR gestärkt und die Wissensverbreitung über abgeschottete Bereiche hinweg erhöht. Wissenschaftlicher Fortschritt hängt immer mehr davon ab, dass Forschungsinfrastrukturen und die Industrie zusammenarbeiten, um auf der Grundlage neuer Schlüsseltechnologien und anderer neuer Technologien die erforderlichen Instrumente zu entwickeln. Das Gesamtziel ist es, Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang auszustatten, die für alle Forscher in Europa und darüber hinaus verfügbar und zugänglich sind und deren Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Innovation voll ausgeschöpft werden kann. Hauptziele sind die Verringerung der Fragmentierung des FuI-Systems, die Vermeidung von Doppelarbeit und eine bessere Koordinierung der Konzeption, der Entwicklung, der Zugänglichkeit und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, auch derjenigen, die aus dem EFRE finanziert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, den offenen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher zu fördern und den Zugang zu digitalen Forschungsressourcen zu verbessern, unter anderem über die Europäische Cloud für offene Wissenschaft (European Open Science Cloud, EOSC), wodurch insbesondere die Übernahme von Vorgehensweisen der offenen Wissenschaft und offener Daten angeregt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, die langfristige Tragfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, da sie üblicherweise über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten betrieben werden; daher sollten Pläne zur Gewährleistung einer andauernden und stabilen Unterstützung erstellt werden. Ebenso muss sich die Union für den rasanten Anstieg des weltweiten Wettbewerbs um Talente wappnen, indem sie Forscher aus Drittländern für die Arbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang gewinnt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazitäten der europäischen Industrie durch die Förderung wichtiger Schlüsseltechnologien und -dienste, die für Forschungsinfrastrukturen und ihre Nutzer relevant sind, um so die Bedingungen für die Bereitstellung innovativer Lösungen zu verbessern. Frühere Rahmenprogramme haben einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienteren und wirksameren Nutzung der nationalen Forschungsinfrastrukturen geleistet und auch gemeinsam mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) einen kohärenten und strategieorientierten Ansatz für die Politikgestaltung für europaweite Forschungsinfrastrukturen entwickelt. Dieser strategische Ansatz hat klare Vorteile gebracht, u. a. durch die Verringerung von Doppelarbeit und eine effizientere Nutzung der Ressourcen insgesamt sowie durch die Standardisierung von Prozessen und Verfahren. Mobilität im Forschungsbereich spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen; daher müssen Synergien mit nationalen und europäischen Mobilitätsregelungen in Betracht gezogen werden. Die von der Union geförderte Tätigkeit wird auf folgende Weise Mehrwert erbringen: Konsolidierung und Optimierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft in Europa, wobei gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, um neue Forschungsinfrastrukturen mit europaweiter Bedeutung und Wirkung zu entwickeln; Gewährleistung der Zusammenarbeit vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, um strategische Fragen, die Nutzergemeinschaften betreffen, zu behandeln; Einrichtung der EOSC als effektive, skalierbare und nachhaltige Umgebung für datengestützte Forschung; Verknüpfung nationaler und regionaler Forschungs- und Bildungsnetze sowie Ausbau und Absicherung einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur für große Datenmengen und des Zugangs zu digitalen Ressourcen über Grenzen und Domänengrenzen hinweg; Förderung der Versorgung ganz Europas mit verteilten Forschungsinfrastrukturen, unter anderem um länderübergreifende Vergleiche von Forschungsdaten zu ermöglichen, beispielsweise in den Bereichen Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Umwelt; Förderung der Interoperabilität von Forschungsinfrastrukturen; Verbesserung und Verstärkung des Wissenstransfers und der Ausbildung von hochqualifiziertem Personal; Förderung der Nutzung und gegebenenfalls Ausbau vorhandener europaweiter Forschungsinfrastrukturen von Weltrang im gesamten Programm Horizont Europa; Beseitigung von Hürden, die die besten Forschungsteams an der Nutzung der besten Forschungsinfrastrukturdienste in Europa hindern; und Förderung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen mit Schwerpunkt auf Technologieentwicklung und gemeinsamer Innovation sowie auf der verstärkten Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie. Außerdem muss die internationale Dimension der europäischen Forschungsinfrastrukturen gestärkt werden, durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der internationalen Beteiligung an europäischen Forschungsinfrastrukturen, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Mit den Tätigkeiten wird u. a. ein Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie); Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur); Ziel 13 (Klimaschutz). 3.2.   Interventionsbereiche 3.2.1.   Konsolidierung und Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft Die Einrichtung, der Betrieb und die langfristige Tragfähigkeit der vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) identifizierten Infrastrukturen und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang mit europaweiter Relevanz ist von maßgeblicher Bedeutung für die Union, damit sie sich eine führende Position in der Pionierforschung sichern und die Ausbildung und die Erweiterung der Kompetenzen von Forschern, die Schaffung und Nutzung von Wissen sowie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie gewährleisten kann. Die EOSC sollte sich zu einem wirksamen und umfassenden Kanal für die Erbringung von Forschungsinfrastrukturdiensten entwickeln und die Forschungsgemeinschaften Europas mit der nächsten Generation von Datendiensten für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung (z. B. Analyse, Simulation und Visualisierung) und das Teilen von wissenschaftlichen Massendaten im Einklang mit den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“ versorgen. Das EOSC sollte Forschern in Europa auch Zugang zu den meisten durch Forschungsinfrastrukturen generierten und gesammelten Daten verschaffen, sowie zu Systemen für Hochleistungsrechner (High Performance Computing, HPC) und Systemen auf Exa-Niveau, einschließlich jener, die im Rahmen der Europäischen Dateninfrastruktur eingesetzt werden ( 8 ). Das europaweite Netz für Forschung und Bildung wird Verknüpfungen zwischen und den Fernzugriff auf Forschungsinfrastrukturen und Forschungsressourcen ermöglichen, indem die Interkonnektivität zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und FuI-Gemeinschaften auf Unionsebene und internationale Verbindungen zu anderen Partnernetzen weltweit gewährleistet werden. Grundzüge —  Lebenszyklus europaweiter Forschungsinfrastrukturen durch die Gestaltung neuer Forschungsinfrastrukturen; ihre Vorbereitungs- und Durchführungsphase, im Falle von Forschungsinfrastrukturen, die aus den Strukturfonds gefördert werden, ihr Betrieb in der Anfangsphase ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen sowie Konsolidierung und Optimierung des Forschungsinfrastruktur-Ökosystems durch Straffung der Monitoring-Praxis für die ESFRI-Leitprojekte und andere europaweite Forschungsinfrastrukturen und Erleichterung von Dienstleistungsvereinbarungen sowie der Weiterentwicklung, Zusammenlegung, europaweiten Abdeckung oder Stilllegung von europaweiten Forschungsinfrastrukturen; —  EOSC, einschließlich Folgendem: Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit des Zugangskanals; effiziente Bündelung europäischer, nationaler, regionaler und institutioneller Ressourcen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern; ihre technische und politische Weiterentwicklung, um dem neuen Forschungsbedarf und den Anforderungen (z. B. Verwendung sensibler Datensätze, eingebauter Datenschutz) gerecht zu werden; Gewährleistung der Daten-Interoperabilität und Einhaltung der Grundsätze der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“; ferner eine breite Nutzerbasis; —  europaweites Netz für Forschung und Bildung, das die offene Wissenschaft und den elektronischen Datenaustausch unterstützt und ferner die Bereitstellung von HPC-/Datendiensten in einer Cloud-gestützten Umgebung ermöglicht, die in der Lage ist, extrem umfassende Datenmengen und Rechenprozesse zu bewältigen. 3.2.2.   Öffnung, Integration und Vernetzung der Forschungsinfrastrukturen Stärkung der Forschungslandschaft durch die Öffnung wichtiger internationaler, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Forscher und — bei Bedarf — Integration ihrer Dienste, um die Zugangsbedingungen zu vereinheitlichen, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und zu erweitern und die gemeinsame Entwicklungsstrategie für Hightech-Komponenten und fortgeschrittene Dienste durch Innovationsmaßnahmen zu fördern. Grundzüge —  Netze, mit denen nationale und regionale Geldgeber von Forschungsinfrastrukturen für die Kofinanzierung eines grenzüberschreitenden Zugangs für Forscher in Kontakt gebracht werden; —  Vernetzung europaweiter, nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen zur Bewältigung globaler Herausforderungen für den Zugang von Forschern zu diesen Infrastrukturen und für die Angleichung und Verbesserung der Dienste dieser Forschungsinfrastrukturen. 3.2.3.   Das Innovationspotenzial europäischer Forschungsinfrastrukturen und Maßnahmen zugunsten von Innovation und Ausbildung Um Innovationen sowohl in den Forschungsinfrastrukturen selbst als auch in der Industrie anzuregen, wird die FuI-Zusammenarbeit mit der Industrie gefördert, um Unionskapazitäten und bei der Industrie Nachfrage in Spitzentechnologiebereichen — wie etwa wissenschaftlichen Instrumenten — zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung oder Wissenszentren, gefördert. Die Entwicklung und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen erfordert entsprechend befähigte Manager, Forscher, Ingenieure und Techniker sowie Nutzer. Zu diesem Zweck wird mit der EU-Förderung die Ausbildung von Personal unterstützt, das Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse verwaltet und betreibt, sowie der Austausch von Personal und bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. Synergien mit den MSCA werden gefördert. Grundzüge —  Integrierte Netze von Forschungsinfrastrukturen zur Vorbereitung und Durchführung eines gemeinsamen Ansatzes/Fahrplans für technologische Entwicklung und Instrumentierung; —  Ausbildung von Personal, das Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse verwaltet und betreibt. 3.2.4   Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit Damit politische Entscheidungsträger, Fördereinrichtungen oder beratende Gruppen wie das ESFRI gut auf die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und tragfähigen langfristigen europäischen Strategie für Forschungsinfrastrukturen vorbereitet sind, muss entsprechende Unterstützung geleistet werden. Ebenso wird durch die Ermöglichung strategischer internationaler Zusammenarbeit die Stellung der europäischen Forschungsinfrastrukturen auf internationaler Ebene gestärkt und so ihre weltweite Vernetzung, Interoperabilität und Reichweite gewährleistet. Grundzüge —  Erhebungen, Monitoring und Bewertung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene sowie politische Studien und Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen, Maßnahmen der strategischen internationalen Zusammenarbeit von Forschungsinfrastrukturen und spezifische Tätigkeiten einschlägiger politischer und beratender Gremien. SÄULE II GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN UND INDUSTRIELLE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT EUROPAS Die Union steht zahlreichen Herausforderungen gegenüber; bei vielen davon handelt es sich auch um globale Herausforderungen. Der Umfang und auch die Komplexität der Probleme sind immens; um Lösungen zu finden, müssen sie gemeinsam auf Unionsebene angegangen werden, und es bedarf angemessener, gründlich ausgebildeter und fähiger Humanressourcen, eines angemessenen Betrags an Finanzmitteln und entsprechender Anstrengungen. Es ist genau in diesem Bereich der Suche nach Lösungen, in dem die Union zusammenarbeiten muss, und zwar in intelligenter, flexibler und abgestimmter Weise zum Nutzen und zum Wohle aller unserer Bürger. Durch die Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ländern und Regionen der Welt im Rahmen internationaler Zusammenarbeit nach dem Modell der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und des Übereinkommens von Paris kann eine größere Wirkung erzielt werden. Auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens werden Partner aus der ganzen Welt aufgefordert werden, sich an den Maßnahmen der Union zur Förderung von FuI im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen. FuI ist eine wichtige Triebkraft für nachhaltiges und integratives Wachstum sowie technologische und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Sie wird dazu beitragen, Lösungen für die Probleme von heute und von morgen zu finden, um den negativen und gefährlichen Trend, dass wirtschaftliche Entwicklung derzeit mit einem wachsenden Verbrauch natürlicher Ressourcen und sich verschärfenden sozialen Fragen einhergeht, so schnell wie möglich umzukehren. Dadurch verwandeln sich Herausforderungen in neue Geschäftschancen, und für die Gesellschaft ergeben sich rasch Vorteile. Die Union wird davon profitieren, sowohl als Nutzer als auch als Erzeuger von Wissen, Technologien und Industrien zu zeigen, wie eine moderne, industrialisierte, nachhaltige, inklusive, kreative, resiliente, offene und demokratische Gesellschaft und Wirtschaft funktionieren und sich weiterentwickeln können. In den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales gibt es immer mehr Beispiele für die nachhaltige Wirtschaft der Zukunft, die es unter anderem für Folgendes zu fördern und weiter auszubauen gilt: Gesundheit und Wohlergehen für alle, resiliente, kreative und inklusive Gesellschaften, durch zivile Sicherheit gestärkte Gesellschaften, saubere Energie und Mobilität, digitale Wirtschaft und Gesellschaft, transdisziplinäre und kreative Industrie, weltraum-, meeres- oder landgestützte Lösungen, eine gut funktionierende Bioökonomie, einschließlich Lösungen für Nahrungsmittel und Ernährung, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Umweltschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Elemente einer nachhaltigen Wirtschaft werden die Schaffung von Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa bewirken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der industrielle Wandel, ebenso wie die Entwicklung innovativer industrieller Wertschöpfungsketten in der Union. Neue Technologien haben Auswirkungen auf praktisch alle Politikbereiche. Jede einzelne Technologie ist oft verbunden mit einer Kombination von sozialen und wirtschaftlichen Chancen, wie Chancen für Effizienz, Qualität und Verbesserung des Regierungshandelns, und Auswirkungen auf Beschäftigung und Bildung, aber auch mit Risiken für die Sicherheit, die Privatsphäre und die Ethik. Technologiepolitik erfordert daher eine umfassende Abwägung von Interessen sowie eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Erarbeitung von Strategien. FuI im Rahmen dieser Säule von Horizont Europa werden zu integrierten, diversifizierten und breit aufgestellten Maßnahmenclustern zusammengefasst. Statt sich auf Sektoren zu konzentrieren, zielen die Investitionen auf systemische Veränderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ab. Solche Veränderungen werden nur erreicht, wenn alle Akteure sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors bei der gemeinsamen Konzeption und Verwirklichung von FuI zusammenarbeiten und dabei Endnutzer, Wissenschaftler, Technologieexperten, Hersteller, Innovatoren, Unternehmer, Ausbilder, politische Entscheidungsträger, Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenführen. Daher ist keines der Cluster für eine einzige Gruppe von Akteuren bestimmt, und alle Tätigkeiten werden in erster Linie im Wege von Verbundforschungs- und Innovationsprojekten durchgeführt, die auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden. Mit den Tätigkeiten im Rahmen der Cluster werden nicht nur globale Herausforderungen aufgegriffen, sondern es werden auch im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zur Förderung der industriellen und sozialen Führungsrolle der Union Schlüsseltechnologien und aufstrebende Technologien, ob digital oder analog, entwickelt und angewendet. Gegebenenfalls wird das unter Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienste der Union geschehen. In dieser Säule werden alle Niveaus der technologischen Reife bis Niveau 8 erfasst, unbeschadet des Wettbewerbsrechts der Union. Im Rahmen der Aktionen entsteht neues Wissen, und es werden technische und nichttechnische Lösungen entwickelt; Technologien werden vom Laborstadium zur Marktreife gebracht, Anwendungen einschließlich Pilot- und Demonstrationsprojekten werden entwickelt und es sind Maßnahmen zur Förderung der Marktakzeptanz und zur Stärkung des Engagements des Privatsektors und Anreize für Standardisierung in der Union umfasst. Technologien erfordern eine kritische Masse europäischer Forscher und Unternehmen, um weltweit führende Ökos

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.