Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-12

Quellenkennung: 32021D0764. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n. In diesem Fall ergreift die Kommission oder die Fördereinrichtung alle erforderlichen Maßnahmen, um die Integrität des Bewertungsverfahrens zu gewährleisten. Das Bewertungsverfahren wird unter Berücksichtigung dieser Umstände durchgeführt und sieht auch eine Abstimmungsphase mit den verschiedenen Experten vor. Der Bewertungsausschuss berücksichtigt die besonderen Umstände bei der Ermittlung der zu fördernden Projekte. SÄULE I WISSENSCHAFTSEXZELLENZ Wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Fortschritt in jeder Form hängt von Folgendem ab: einer ausreichenden Verfügbarkeit von Spitzenforschern, dem Streben nach bahnbrechenden Erkenntnissen und dem Wissenserwerb auf allen Ebenen, Einrichtungen von Weltklasse einschließlich der physischen Infrastrukturen und Wissensinfrastrukturen für FuI und Möglichkeiten für die freie Verbreitung und den freien Austausch von Wissen („offene Wissenschaft“), Methoden und Kompetenzen. Das Entstehen weltweit führender Innovationen ist an Fortschritte bei offener Wissenschaft und Wissenschaftsexzellenz gekoppelt. Wissenschaftliche und technologische Paradigmenwechsel können entscheidende Impulsgeber für Produktivitätswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt sein. Historisch gesehen erwuchsen solche Paradigmenwechsel in der Regel aus der Forschung im öffentlichen Sektor, bevor aus ihnen ganze neue Industriezweige und Sektoren entstanden und umfassende gesellschaftliche Fortschritte hervorgingen. Mit öffentlichen Investitionen in die Forschung, insbesondere durch Hochschulen und öffentliche oder andere Forschungseinrichtungen, werden oft längerfristige und risikoreichere Forschungsarbeiten durchgeführt und Tätigkeiten des privaten Sektors ergänzt. Darüber hinaus werden so hochqualifiziertes Personal, Wissen und Erfahrungen gewonnen, neue wissenschaftliche Instrumente und Methoden entwickelt und Vernetzungen zur Vermittlung der neuesten Erkenntnisse geschaffen. Die europäische Wissenschaft und in Europa tätige Forscher werden sich auch weiterhin in vielen Bereichen an der Spitze behaupten. Wir dürfen das jedoch nicht für selbstverständlich halten. Zu der traditionellen Konkurrenz durch Länder wie den Vereinigten Staaten gesellen sich nun Wirtschaftsgiganten wie China und Indien und insbesondere Konkurrenten aus den Schwellenländern sowie aus allen anderen Ländern, deren Regierungen erkannt haben, dass sich Investitionen in die Forschung in jeder Hinsicht besonders auszahlen. 1.   EUROPÄISCHER FORSCHUNGSRAT 1.1.   Hintergrund Obwohl die Union nach wie vor der weltgrößte Produzent wissenschaftlicher Publikationen ist, verfügt sie, bezogen auf ihre Größe, nur über relativ wenige Exzellenzzentren auf globalem Niveau, und in großen Bereichen sind die Leistungen nur durchschnittlich oder schlecht. Im Vergleich zu den USA und neuerdings in gewissem Maße auch zu China folgt die Union einem „Modell der Exzellenzverteilung“, bei dem die Ressourcen auf eine größere Zahl von Forschern und Forschungseinrichtungen verteilt werden. Die Schaffung attraktiver Bedingungen für Spitzenforscher wird dazu beitragen, dass die Attraktivität Europas im weltweiten Wettbewerb um wissenschaftliche Talente steigt. Die globale Forschungslandschaft verändert sich rasant und wird infolge einer wachsenden Zahl von Schwellenländern, allen voran China, die ihre wissenschaftliche Produktion weiter ausweiten, zunehmend multipolar. Während also im Jahr 2000 noch fast zwei Drittel der weltweiten FuI-Ausgaben auf die Union und die Vereinigten Staaten entfielen, war dieser Anteil bis 2013 auf weniger als die Hälfte gesunken. Der Europäische Forschungsrat unterstützt die besten Forscher — einschließlich talentierter Forscher, die am Anfang ihrer Karriere stehen — mit einer flexiblen Langzeitförderung bei hauptsächlich in Europa durchgeführten bahnbrechenden Forschungsarbeiten, die mit hohem Gewinnpotenzial und mit hohem Risiko verbunden sind. Er handelt autonom und wird von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat des ERC geleitet, dem Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker höchsten Ranges mit entsprechender Fachkompetenz aus unterschiedlichen Bereichen angehören. Der Forschungsrat kann aus einem größeren Pool an Talenten und Ideen schöpfen, als das für rein nationale Fördersysteme möglich wäre, und so durch den Wettbewerb zwischen den besten Forschern und den besten Ideen zu Spitzenleistungen anspornen. Die vom ERC geförderte Pionierforschung hat nachgewiesenermaßen eine maßgebliche direkte Wirkung, denn sie verschiebt die Grenzen des Wissens und macht den Weg frei für neue und häufig unerwartete wissenschaftliche und technologische Ergebnisse sowie neue Forschungsgebiete. Diese können letztlich bahnbrechende neue Ideen hervorbringen, die ihrerseits Anreize für Innovationen und den unternehmerischen Erfindergeist bieten und Antworten auf die gesellschaftlichen Probleme geben. Darüber hinaus wirkt sich der ERC auf die von ihm direkt geförderten Forscher und Projekte aus und bewirkt durch die von ihm ausgehende bessere Qualität für das europäische Forschungssystem auch spürbare strukturelle Veränderungen. Mit den vom ERC geförderten Maßnahmen und Forschern werden inspirierende Ziele für die Pionierforschung in Europa gesetzt, das Profil Europas geschärft und seine Attraktivität als Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld für die weltweit besten Forscher erhöht. Der mit der Aufnahme der Empfänger von ERC-Finanzhilfen verbundene Prestigegewinn stärkt den Wettbewerb zwischen den europäischen Hochschulen und Forschungsorganisationen um die attraktivsten Bedingungen für Spitzenforscher und kann so indirekt dazu beitragen, dass sie ihre jeweiligen Stärken und Schwächen besser erkennen und Reformen einleiten. Der ERC fördert nur einen relativ kleinen Prozentsatz der europäischen Forschung insgesamt, erzielt aber eine große wissenschaftliche Wirkung durch die durch ihn geförderte Forschung. Die durchschnittliche relative Zitierhäufigkeit (Impaktwerte) der durch den ERC geförderten Forschungsarbeiten ist vergleichbar mit derjenigen der weltweit größten Elite-Universitäten. Die Forschungsleistung des ERC ist verglichen mit der der weltweit größten Forschungsförderungseinrichtungen extrem hoch. Der ERC fördert einen Großteil der Pionierforschung in vielen Forschungsbereichen mit der höchsten Zitierhäufigkeit, einschließlich solcher Bereiche, die in raschem Tempo neu entstehen. Obwohl die Förderung des ERC vorrangig auf Pionierforschung ausgerichtet ist, hat sie zu einer erheblichen Anzahl von Patenten geführt. Daher liegt ein eindeutiger Beweis dafür vor, dass der ERC im Rahmen seiner Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen herausragende Forscher gewinnt und fördert und dass seine Maßnahmen eine große Anzahl der weltweit bedeutendsten und wirkungsvollsten Forschungsergebnisse in neu entstehenden Forschungsbereichen hervorbringen, mit denen bahnbrechende Erfolge und Fortschritte erzielt werden. Die Tätigkeit der ERC-Finanzhilfeempfänger stützt sich auf einen höchst interdisziplinären Ansatz und internationale Zusammenarbeit; Ihre Ergebnisse werden über alle Forschungsbereiche hinweg, einschließlich der Sozialwissenschaften, der Künste und der Geisteswissenschaften, frei veröffentlicht. Es zeigt sich auch bereits die längerfristige Auswirkung der ERC-Finanzhilfen auf die berufliche Laufbahn, die Ausbildung von hochqualifizierten anerkannten Forschern und Inhabern von Doktorgraden sowie auf die Sichtbarkeit und das Ansehen der europäischen Forschung auf globaler Ebene und auf die nationalen Forschungssysteme, durch ihren starken Benchmarking-Effekt. Dieser Effekt kommt besonders bei dem von der Union propagierten Modell der Exzellenzverteilung zum Tragen, da der Status als ERC-geförderte Maßnahme die Anerkennung auf der Grundlage des Status der Forschungseinrichtungen ersetzen und als zuverlässigerer Indikator für Forschungsqualität gelten kann. So können ambitionierte Personen, Institutionen, Regionen und Länder die Initiative ergreifen und ihre Forschungsprofile in den Bereichen schärfen, in denen ihre Stärken liegen. 1.2.   Interventionsbereiche 1.2.1.   Pionierforschung Es wird erwartet, dass die vom ERC geförderte Forschung zu Fortschritten über die Grenzen des Wissens hinaus und wissenschaftlichen Veröffentlichungen höchster Qualität führen wird, um Forschungsergebnisse mit hohem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Potenzial zu erzielen, entsprechend den klaren und inspirierenden Zielen, die der ERC für die Pionierforschung in der Union, in Europa und auf internationaler Ebene vorgibt. Um die Union zu einem attraktiveren Umfeld für die weltbesten Wissenschaftler zu machen, ist der ERC bestrebt, eine messbare Erhöhung des Anteils der Union an dem 1 % der weltweit meistzitierten Veröffentlichungen und einen Anstieg der Zahl der von ihm geförderten Forscher einschließlich nicht-europäischer Forscher zu erreichen. Für die Vergabe von ERC-Finanzhilfen gelten die nachstehenden bewährten Grundsätze. Alleiniges Kriterium für die Gewährung von ERC-Finanzhilfen ist die wissenschaftliche Exzellenz. Der ERC stützt sich auf ein „Bottom-up“-Konzept ohne vorher festgelegte Schwerpunkte. Grundzüge —  Langzeitförderung von exzellenten Ideen von Forschern jeglichen Geschlechts und jeden Alters und ihren Teams, aus allen Ländern der Welt, damit sie bahnbrechende Forschungsarbeiten durchführen können, die mit hohem Gewinnpotenzial, und mit hohem Risiko verbunden sind; —  Schaffung der Möglichkeit für Berufseinsteiger und Nachwuchsforscher, die exzellente Ideen haben, um unabhängige und eigenständige Spitzenforscher zu werden, indem sie in der entscheidenden Phase — wenn sie ihr eigenes Forscherteam oder Forschungsprogramm aufbauen oder konsolidieren — angemessen unterstützt werden; —  Unterstützung neuer Arbeitsweisen in der Welt der Wissenschaft, einschließlich des Konzepts der offenen Wissenschaft, die erwarten lassen, dass sie bahnbrechende Ergebnisse hervorbringen und die Ausschöpfung des kommerziellen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials der geförderten Forschung erleichtern; —  Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit den regionalen und nationalen Forschungsfördereinrichtungen und Schaffung von Verknüpfungen mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere den MSCA, um zur Unterstützung von Spitzenforschern beizutragen; —  Schärfung des Profils der Pionierforschung in Europa und Stärkung der Sichtbarkeit der Programme des ERC für Forscher in ganz Europa und auf internationaler Ebene. 1.3.   Durchführung 1.3.1.   Der Wissenschaftliche Rat des ERC Der wissenschaftliche Rat des ERC ist der Garant für die wissenschaftliche Qualität einer Maßnahme und hat umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung. Im Rahmen der Durchführung von Horizont Europa und zur Durchführung seiner Aufgaben gemäß Artikel 9 ist der Wissenschaftliche Rat des ERC für Folgendes verantwortlich: a)  Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Strategie: i)  Festlegung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für den ERC unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des wissenschaftlichen Bedarfs in Europa; ii)  Aufstellung des Arbeitsprogramms und Zusammenstellung der ERC-Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie; iii)  im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie Festlegung der nötigen Initiativen — einschließlich Öffentlichkeitsarbeit — für eine internationale Zusammenarbeit, was auch die Schärfung des Profils des ERC gegenüber den führenden Wissenschaftlern aus aller Welt einschließt. b)  Im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Abwicklung, Monitoring und Qualitätskontrolle: i)  Gewährleitung eines Gutachtersystems von Weltrang, das sich auf wissenschaftliche Exzellenz und eine vollkommen transparente, faire und unparteiische Bearbeitung der Vorschläge stützt, auf der Grundlage von Stellungnahmen zu Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu Bewertungskriterien, Gutachterverfahren — einschließlich Auswahl der Experten und Verfahren für Prüfung und Bewertung der Vorschläge — und zu den notwendigen Durchführungsvorschriften und Leitlinien, auf deren Grundlage unter Aufsicht des Wissenschaftlichen Rates des ERC entschieden wird, ob ein Vorschlag finanziert werden soll; ii)  einen Vorschlag machen, auf dessen Grundlage im Fall von ERC-Pionierforschungsmaßnahmen die Experten benannt werden; iii)  Gewährleistung der Vergabe von ERC-Finanzhilfen nach einfachen und transparenten Verfahren, die Spitzenleistungen in den Mittelpunkt stellen, den Unternehmergeist anregen und Flexibilität und Verantwortlichkeit durch kontinuierliches Monitoring von Qualität und Umsetzung der Maßnahmen verbinden; iv)  Überprüfung und Bewertung der Erfolge des ERC und der Qualität und Wirkung der vom ERC finanzierten Forschung sowie Ausarbeitung entsprechender Empfehlungen und Leitlinien für korrigierende oder zukünftige Maßnahmen; v)  Festlegung von Standpunkten zu allen sonstigen Angelegenheiten, die die Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten des ERC und die Qualität der durchgeführten Forschungsarbeiten beeinflussen. c)  im Zusammenhang mit Kommunikation und der Verbreitung der Ergebnisse: i)  Stärkung des allgemeinen Profils und der Sichtbarkeit des ERC durch Kommunikations- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Bekanntmachung der Tätigkeiten und Erfolge des ERC und der Ergebnisse der vom ERC geförderten Projekte im Rahmen wissenschaftlicher Konferenzen mit der Wissenschaftsgemeinschaft, den wichtigsten interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit; ii)  gegebenenfalls Konsultierung der wissenschaftlichen, technischen und akademischen Gemeinschaft, regionaler und nationaler Forschungsfördereinrichtungen und sonstiger Interessenträger durch den Wissenschaftlichen Rat; iii)  regelmäßige Berichterstattung an die Kommission über seine Tätigkeiten. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Vergütung in Form eines Honorars und gegebenenfalls eine Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten. Der ERC-Präsident ist für die Dauer seiner Ernennung in Brüssel ansässig und widmet seine Arbeitszeit grundsätzlich zu mindestens 80% den Geschäften des ERC. Die Höhe des Honorars des ERC-Präsidenten orientiert sich an den Vergütungen für leitende Positionen in der Kommission, und er erhält von der Durchführungsstelle des ERC die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Unterstützung. Der Wissenschaftliche Rat des ERC wählt aus seinen Mitgliedern drei stellvertretende Vorsitzende, die den ERC-Präsidenten bei seinen repräsentativen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die stellvertretenden Vorsitzenden können auch den Titel „ERC-Vizepräsident“ führen. Die drei stellvertretenden Vorsitzenden erhalten eine Unterstützung zur Gewährleistung einer angemessenen verwaltungstechnischen Hilfe am Standort ihrer Heimatinstitute. 1.3.2.   Durchführungsstelle des ERC Die zugeordnete Durchführungsstelle des ERC ist für alle Aspekte der administrativen Umsetzung und Durchführung dieses Programmbereichs des spezifischen Programms gemäß dem Arbeitsprogramm des ERC zuständig. Sie wird insbesondere das Bewertungs-, Gutachter- und Auswahlverfahren gemäß der vom Wissenschaftlichen Rat des ERC festgelegten Strategie durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen. Die Durchführungsstelle des ERC wird den Wissenschaftlichen Rat des ERC bei der Wahrnehmung all seiner in Abschnitt 1.3.1. genannten Aufgaben unterstützen, einschließlich der Entwicklung seiner wissenschaftlichen Strategie, des Monitorings der Tätigkeiten und der Überprüfung und Bewertung der Ergebnisse des ERC sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen. Die Durchführungsstelle des ERC wird auch für die Zugänglichkeit der notwendigen Dokumente und Daten in seinem Besitz sorgen und den Wissenschaftlichen Rat des ERC über seine Tätigkeiten auf dem Laufenden halten. Um eine effiziente Zusammenarbeit mit der Durchführungsstelle des ERC in strategischen und operativen Fragen zu gewährleisten, halten die Leitung des Wissenschaftlichen Rates des ERC und der Direktor der Durchführungsstelle des ERC regelmäßig Koordinierungssitzungen ab. Die Verwaltung des ERC erfolgt durch eigens hierfür eingestelltes Personal, dem erforderlichenfalls auch Beamte der Organe der Union angehören und das ausschließlich reine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, um die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten. 1.3.3.   Rolle der Kommission Um ihrer Verantwortung gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 nachzukommen, und im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten für die Ausführung des Haushaltsplans wird die Kommission —  die Kontinuität und die Neubesetzung des Wissenschaftlichen Rates des ERC sicherstellen und einen ständigen Ausschuss für die Benennung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des ERC unterstützen; —  die Kontinuität der Durchführungsstelle des ERC und die Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten an diese Durchführungsstelle unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC gewährleisten; —  sicherstellen, dass die Durchführungsstelle des ERC ihre Aufgaben und Zuständigkeiten in vollem Umfang wahrnimmt; —  unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC den Direktor und das leitende Personal der Durchführungsstelle des ERC benennen; —  unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates des ERC die fristgerechte Annahme des Arbeitsprogramms, der Stellungnahmen zur Durchführungsmethodik und der notwendigen Durchführungsvorschriften einschließlich der ERC-Regeln für die Einreichung von Vorschlägen und der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung gewährleisten; —  den Programmausschuss regelmäßig und frühzeitig über die Durchführung der ERC-Tätigkeiten unterrichten und ihn dazu konsultieren; —  als Verantwortliche für die Durchführung von Horizont Europa insgesamt das Monitoring der Durchführungsstelle des ERC übernehmen und ihre Leistung beurteilen. 2.   MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-MAßNAHMEN 2.1.   Hintergrund Europa braucht in der FuI eine hoch qualifizierte und leistungsstarke Humankapitalbasis, die in der Lage ist, sich leicht an aktuelle und künftige Herausforderungen — wie die großen demografischen Veränderungen in Europa — anzupassen und Lösungen dafür zu finden. Um Spitzenleistungen zu erzielen, müssen Forscher mobil sein, zusammenarbeiten und ihr Wissen länder-, sektor- und fachbereichsübergreifend austauschen, um so mit der richtigen Kombination von Kenntnissen und Kompetenzen gesellschaftliche Herausforderungen aufzugreifen und Innovationen voranzubringen. Europa ist ein wissenschaftliches Schwergewicht mit rund 1,8 Millionen Forschern, die in Tausenden von Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen arbeiten. Allerdings wird die Union Schätzungen zufolge bis 2027 mindestens eine Million neuer Forscher ausbilden und beschäftigen müssen, um die Zielvorgaben für höhere Investitionen in FuI zu erreichen. Dieser Bedarf besteht vor allem außerhalb des akademischen Sektors (beispielsweise in Industrie und Wirtschaft — einschließlich KMU —, beim Staat, in der Zivilgesellschaft, in kulturellen Einrichtungen, in Krankenhäusern usw.) und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren, um angemessen ausgebildete neue Forscher hervorzubringen. Die Union muss ihre Anstrengungen verstärken, um mehr jungen Frauen und Männern Anreize für eine Laufbahn in der Forschung zu bieten, sie muss für mehr Inklusivität sorgen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sie muss Forscher aus Drittländern anziehen, die eigenen Forscher in der Union halten und außerhalb arbeitende europäische Forscher für die Rückkehr nach Europa gewinnen. Außerdem müssen für eine breitere Streuung von Exzellenz im gesamten EFR die Bedingungen, unter denen Forscher arbeiten, weiter verbessert werden. Dafür müssen insbesondere die Verbindungen mit dem Europäischen Bildungsraum, dem EFRE und dem ESF+ gestärkt werden. Diese Aufgaben können aufgrund ihres systemischen Charakters und der länderübergreifenden Anstrengungen, die sie erfordern, am besten auf Unionsebene in Angriff genommen werden. Die MSCA legen ihren Schwerpunkt auf exzellente Forschungsarbeit ausschließlich nach dem Bottom-up-Konzept, und sind für alle Bereichen von FuI offen, von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und Erbringung von Innovationsdiensten. Das schließt Forschungsbereiche ein, die unter den AEUV und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) fallen. Bei besonderem Bedarf und falls zusätzliche Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, können MSCA Anknüpfungspunkte zu bestimmten Tätigkeiten im Rahmen von Herausforderungen, einschließlich durch spezifische Aufträge, Arten von FuI-Einrichtungen oder geografischen Standorten suchen, um auf die veränderten Anforderungen Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und Wissensweitergabe zu reagieren. Die MSC-Maßnahmen stellen auf Unionsebene das wichtigste Instrument für die Anwerbung von Forschern aus Drittländern nach Europa dar und leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Zusammenarbeit im Bereich FuI auf globaler Ebene. Die MSCA haben nachweislich nicht nur eine positive Auswirkung auf Einzelpersonen, Organisationen und auf Systemebene, sondern erzielen auch bahnbrechende Forschungsergebnisse von beträchtlicher Wirkung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und strategischer Herausforderungen. Wie die Zahl der Nobelpreisträger belegt, die entweder ehemalige MSCA-Stipendiaten oder -Betreuer sind, zahlen sich langfristige Investitionen in die Menschen aus. Durch die Förderung des weltweiten Wettbewerbs zwischen Wissenschaftlern und zwischen den Gastwissenschaftler aufnehmenden Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors sowie durch die Generierung und den Austausch von hochwertigen Kenntnissen über Länder, Sektoren und Fachbereiche hinweg leisten die MSCA insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, der Globalen Strategie der EU und zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Die MSCA tragen zu mehr Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des EFR auf globaler Ebene bei. Das wird dadurch erreicht, dass der Schwerpunkt auf eine neue Generation von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Förderung von Nachwuchstalenten in der gesamten Union und darüber hinaus verlagert wird, auch durch: a)  die Förderung ihres Wechsels zu anderen Programmbereichen von Horizont Europa wie dem ERC und dem EIT; b)  die Förderung der Verbreitung und Anwendung neuer Kenntnisse und Ideen in der europäischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich mittels verbesserter Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; c)  die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Veröffentlichungen gemäß den Grundsätzen der offenen Wissenschaft und den Grundsätzen der „Auffindbarkeit“, „Zugänglichkeit“, „Interoperabilität“ und „Wiederverwendbarkeit“; d)  ferner Erzielung einer deutlich strukturierenden Wirkung auf den EFR, Eintreten für einen offenen Arbeitsmarkt sowie Einführung von Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung, von attraktiven Beschäftigungsbedingungen und offenen, transparenten und leistungsbezog

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.