Europäische Union

2000/718/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 1999 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Fall Nr. IV/M.1578 - Sanitec/Sphinx) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4005) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0718. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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c sagt zu, vor und bis zu dem Abschluss des Verkaufs des Geschäftsbereichs zu gewährleisten, dass der Geschäftsbereich als gesonderte und veräußerbare Einheit mit eigenem Rechnungswesen geführt wird. Sanitec sagt ferner zu, dass der Geschäftsbereich eine eigene Geschäftsführung hat, die von der Sanitec-Geschäftsführung getrennt ist, sich von dieser unterscheidet und unter Anleitung und Kontrolle des Treuhänders die Anweisung erhält, den Geschäftsbereich selbstständig so zu führen, dass dessen Fortbestand, Marktwert und Unabhängigkeit von Sanitec gewährleistet sind. Außerdem verpflichtet sich Sanitec, strukturelle Veränderungen am Geschäftsbereich nicht ohne vorherige Zustimmung der Kommission vorzunehmen. 15. Sanitec sagt zu, zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Annahme einer im Sinne der Fusionskontrollverordnung positiven Entscheidung, spätestens aber 10 (zehn) Arbeitstage nach Annahme der Entscheidung durch die Kommission einen unabhängigen Treuhänder (im Folgenden als "Treuhänder" bezeichnet) zu ernennen, der in Übereinstimmung mit Punkt 16 von der Kommission bestätigt werden muss und in deren Auftrag die laufende Führung des Geschäftsbereichs überwacht, um dessen Fortbestand und Marktwert zu sichern und, falls es Sanitec nicht selbst gelingt, den Geschäftsbereich innerhalb der in Punkt 9 genannten Frist an einen im Sinne von Punkt 10 geeigneten Käufer zu veräußern, dessen schnelle und wirksame Herauslösung aus den sonstigen Geschäftsfeldern von Sanitec zu gewährleisten. 16. Der von Sanitec vorgeschlagene Treuhänder gilt als von der Kommission gebilligt, wenn die Kommission nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Eingang eines voll dokumentierten und mit Gründen versehenen Antrags schriftlich Widerspruch gegen die zur Einwilligung eingereichten Vorschläge eingelegt hat. Bei dem Treuhänder muss es sich um eine Investitionsbank oder eine ähnliche Institution, z. B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln, die nachweislich über das erforderliche Fachwissen verfügt. 17. Zusammen mit dem Antrag auf Zustimmung zu einem Vorschlag in Bezug auf den Treuhänder legt Sanitec eine Vollmacht mit Entwurf vor, worin der Geltungsbereich der Vollmacht des Treuhänders und die im Rahmen ihrer Ausübung wahrzunehmenden Aufgaben einzeln dargelegt sind. Nach Erteilung der Vollmacht nimmt Sanitec ohne Zustimmung der Kommission keinerlei Änderungen daran vor. 18. Neben den vorstehend genannten Aufgaben umfasst die Vollmacht des Treuhänders folgende Pflichten: i) Überwachung der zufriedenstellenden Erfuellung der von Sanitec im Rahmen der Zusage eingegangenen Verpflichtungen; ii) Vorlage von schriftlichen Berichten an die Kommission über den Stand bei der Wahrnehmung des Mandats im Abstand von zwei Monaten (bzw. auf Ersuchen der Kommission bei wichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Veräußerungsprozess auch in kürzeren Abständen); diese Berichte enthalten ausreichende Informationen, so dass die Kommission alle wichtigen Entwicklungen bei den von Sanitec geführten Verhandlungen über die Veräußerung des Geschäftsbereichs würdigen kann, und Angaben zum Zeitplan für den Abschluss eines Vertrags. Zu den vorzulegenden Unterlagen gehört ein Bericht der Leitung des Geschäftsbereichs über die laufende wirtschaftliche Tätigkeit; iii) für den Fall, dass die Veräußerung des Geschäftsbereichs durch den Treuhänder erfolgen muss, ausführliche Inkenntnissetzung der Kommission über den interessierten Käufer (siehe Punkt 10); iv) selbstständige Führung des Geschäftsbereichs bis zur Veräußerung, sodass dessen Fortbestand, Marktwert und Unabhängigkeit von Sanitec gewahrt bleiben. In diesem Zusammenhang - legt der Treuhänder nach Absprache mit Sanitec die Führungsstruktur fest, die am besten geeignet ist, die Rentabilität und Marktfähigkeit der zu veräußernden Aktiva oder Einheiten zu gewährleisten; - überwacht der Treuhänder, dass Sanitec für die Rentabilität und die Marktfähigkeit der zu veräußernden Aktiva und/oder Geschäftsbereiche gemäß dieser Zusage sorgt; - kontrolliert der Treuhänder, dass keine für den Wettbewerb sensiblen Informationen über die zu veräußernden Aktiva oder Geschäftsbereiche an Sanitec weitergegeben werden, sofern sie nicht für die Vorbereitung der Veräußerung durch Sanitec erforderlich sind; und - übt der Treuhänder unabhängig die Stimmrechte von Sanitec zum Wohl des Geschäftsbereichs aus. 19. Sanitec stellt dem Treuhänder sämtliche Informationen, einschließlich Kopien aller sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung und unterstützt ihn in jeder Weise so, wie es der Treuhänder zur Wahrnehmung seines Mandats für erforderlich hält. 20. Ein von Sanitec und dem interessierten Käufer gemeinsam vorgeschlagener unabhängiger und von der Kommission gebilligter Schiedsrichter entscheidet in Streitfällen zwischen Sanitec und dem interessierten Käufer innerhalb der in Punkt 9 genannten Fristen über [...](309). VIII. WÜRDIGUNG DER ZUSAGEN (253) Nach Auffassung der Kommission sind die Zusagen von Sanitec geeignet, die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung bei sanitärem Steinzeug, Badewannen und Duschabtrennungen in den nordischen Ländern zu verhindern. (254) Die vorgeschlagenen Veräußerungen erstrecken sich auf das gesamte Badezimmergeschäft von Gustavsberg und gewährleisten, dass eine Wettbewerbsalternative gegenüber Sanitec in den nordischen Ländern vorhanden ist. Außerdem werden diese Veräußerungen jegliche Überschneidungen zwischen Sanitec und Sphinx in den nordischen Ländern beseitigen; ausgenommen davon sind De-minimis-Verkäufe von sanitärem Steinzeug, das unter den Marken Sphinx und Warneton verkauft wird. Da auf diese Geschäfte ein Marktanteil von unter [< 10 %](310) in den nordischen Ländern insgesamt entfällt, gelten sie als unbedeutend und würden demzufolge in keinem der nordischen Länder zur Verstärkung der beherrschenden Stellung von Sanitec bei sanitärem Steinzeug führen. (255) In die Veräußerungen einbezogen wird das Sanitärkeramikwerk in Gustavsberg (Schweden), von dem Sphinx gegenwärtig seinen Bedarf für die nordischen Länder bezieht. Mit einer Kapazität von [...](311) und einem Auslastungsgrad von [...](312) gilt das Werk als leistungsfähige Lieferquelle für die nordischen Länder. Veräußert wird auch die Gustavsberg-Gesellschaft Vårgårda Armatur AB, die Armaturen und Mischbatterien herstellt. Wenn auch das Vorhaben keine Wettbewerbsbedenken in Bezug auf Armaturen und Mischbatterien aufgeworfen hat, machten mehrere Kunden und Wettbewerber in ihren Antworten auf die Befragungen der Kommission zu den Zusagen geltend, dass auch das Armaturen- und Mischerwerk in Gustavsberg in den Verkauf des Unternehmens einbezogen werden sollte. Weitere Untersuchungen ergaben, dass die Rentabilität des Werkes in Gustavsberg erheblich verbessert werden könnte, wenn der Erwerber die vollständige Palette an Badezimmerprodukten anbieten könnte. Angesichts der Reaktion des Marktes hält es die Kommission für die Rentabilität des zu veräußernden Geschäftsbereichs daher für wichtig, dass dem Käufer auf Wunsch die Möglichkeit eingeräumt wird, diesen Geschäftsbereich zu übernehmen. (256) Angesichts der Bedeutung von engen und beständigen Kundenbeziehungen und der Kenntnis der betreffenden Märkte bilden die Absatzgesellschaften einen wichtigen Bestandteil des zu veräußernden Geschäftsbereichs. Gegenwärtig sind bei den Absatzgesellschaften in den nordischen Ländern rund 130 Personen beschäftigt. Schließlich ist die Veräußerung des Markennamens Gustavsberg weltweit für alle Produkte in einem Markt ausschlaggebend, wo angesehene Marken von großer Bedeutung sind. Die Marktunterssuchung der Kommission hat eindeutig bestätigt, dass Gustavsberg eine bedeutende Marke in den nordischen Ländern ist. (257) [...](313) (258) Die Zusagen werden damit zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs beim Verkauf von sanitärem Steinzeug, Badewannen und Duschabtrennungen in den nordischen Ländern beitragen. Da Sphinx über Gustavsberg in allen nordischen Ländern vertreten ist, steht den Kunden eine zusätzliche unabhängige Lieferquelle zur Verfügung, die eine ähnliche Produktpalette wie Sanitec wird anbieten können. (259) Die Bedingungen für die Veräußerungen, die den Anforderungen der Kommission entsprechen, werden als hinreichend angesehen. IX. SCHLUSSFOLGERUNG (260) Unter diesen Voraussetzungen sollte der angemeldete Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt werden, sofern Sanitec die gegenüber der Kommission gemachten Zusagen, die in Abschnitt VII der vorliegenden Entscheidung dargelegt sind, in vollem Umfang erfuellt - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von Sanitec Ltd Oyj Abp am 1. Juli 1999 angemeldete Zusammenschlussvorhaben, das aus dem öffentlichen Übernahmeangebot für sämtliche umlaufenden Stammaktien, die sich nicht im Besitz der Stichting Administratiekantoor Aandelen NV Koninklijke Sphinx Gustavsberg befinden, und für alle Depotscheine für an Sphinx gehaltene Stammaktien besteht, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens vereinbar erklärt, sofern Sanitec die gegenüber der Kommission gemachten, in Abschnitt VII dieser Entscheidung dargelegten Zusagen in vollem Umfang erfuellt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: Sanitec Ltd Oyj Abp PO Box 447 FIN - 00101 Helsinki John Stenbergin ranta 2 FIN - 00530 Helsinki Brüssel, den 1. Dezember 1999 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; berichtigte Fassung in ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) Sanitec hat auf eine Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten der Kommission verzichtet, sodass die Kommission davon ausgeht, dass Sanitec der von der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgenommenen Analyse zustimmt. (4) ABl. C 331 vom 22.11.2000. (5) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (6) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (7) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (8) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (9) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (10) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (11) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (12) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (13) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (14) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (15) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (16) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (17) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (18) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (19) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (20) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (21) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (22) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (23) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (24) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (25) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (26) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (27) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (28) GB Consult, ein Beratungsunternehmen, das Studien über die europäischen Märkte für Badezimmerprodukte veröffentlicht, führte zwei Untersuchungen durch, die für die in der vorliegenden Entscheidung vorgenommene Analyse herangezogen wurden: The West European Bathroom Products Market (Stand 1998) 10 Country International Synthesis (Dezember 1998) und Ceramic Sanitary Ware Products in Scandinavia (vorläufige Angaben) (Mai 1999). (29) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (30) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (31) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (32) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (33) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (34) Gemäß Sanitec liegen die Zahlen für die über Baumärkte bei Sortimenten erzielten Umsätze in einigen ausgewählten Ländern mit einem besonders gut ausgebauten Netz von Baumärkten sogar noch höher, beispielsweise zwischen [< 50 %](35)(35) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. und [< 60 %](36)(36) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. in Deutschland. Außerdem wurde festgestellt, dass die über Baumärkte mit Sortimenten erwirtschafteten Umsätze gleichzeitig mit deren allmählich wachsendem Marktanteil zu Lasten der traditionellen Vertriebssysteme zunehmen. (37) In der vorliegenden Entscheidung umfasst der Begriff "nordische Länder" Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden. (38) In der vorliegenden Entscheidung bezeichnet "Kontinentaleuropa" Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und das Vereinigte Königreich. (39) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (40) Bei der Herstellung von sanitärem Steinzeug kommen folgende Werkstoffe zum Einsatz: Sanitärporzellan (ein feinkörniges Material, das höchstens 0,5 % Wasser aufnimmt), feinkörniger Feuerton (ein poröses mittelkörniges Material, das etwa 9 % Wasser aufnimmt und mit weißer oder farbiger Glasur überzogen wird) und Feuerton (ein poröses mittelkörniges Material, das höchstens 13 % Wasser aufnimmt und mit weißer oder farbiger Glasur überzogen wird). (41) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (42) Belegt wird dies zudem durch die Tatsache, dass weder Sanitec noch Sphinx in der Lage waren, Angaben über Kapazitäten, Kapazitätsauslastung, Produktionskosten usw. für jedes einzelne Sanitärkeramikerzeugnis vorzulegen [...](43)(43) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet.. (44) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (45) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (46) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (47) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (48) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (49) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (50) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (51) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (52) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (53) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (54) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (55) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (56) Beispielsweise wurden Sanitärkeramikprodukte und Badewannen in verschiedenen Statistiken zusammengefasst. (57) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (58) Es wurden zwei verschiedene Mengeneinheiten angegeben, nämlich Stückzahl und Tonnen. Die Kommission schätzte den Anteil der Einfuhren, indem die Stückzahl in Kilogramm umgerechnet wurde. Den Sanitec-Angaben zufolge liegt das Stückgewicht bei [10-15](59)(59) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. kg, die Eurostat-Zahlen wiederum gehen von einem Gewicht von 14 kg/Stück aus. (60) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (61) Der Begriff "EWR-Länder" umfasst die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. (62) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewährleistet ist, dass keine vertraulichen Informationen offen gelegt werden; diese Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet. (63) Teile dieses Textes wurden redaktionell bearbeitet, sodass gewähr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.