Europäische Union

2000/718/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 1999 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Fall Nr. IV/M.1578 - Sanitec/Sphinx) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4005) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0718. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 32000D0718 2000/718/EG: Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 1999 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Fall Nr. IV/M.1578 - Sanitec/Sphinx) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4005) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 294 vom 22/11/2000 S. 0001 - 0042 Entscheidung der Kommission vom 1. Dezember 1999 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Fall Nr. IV/M.1578 - Sanitec/Sphinx) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4005) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/718/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 3. August 1999, in dieser Sache ein Verfahren einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten der Kommission eingeräumt wurde(3), nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse(4) - in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 1. Juli 1999 wurde bei der Kommission ein geplanter Zusammenschluss angemeldet, mit dem das zur finnischen Unternehmensgruppe Metra gehörende finnische Unternehmen Sanitec Ltd Oyj Abp ("Sanitec") im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") auf dem Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über das niederländische Unternehmen NV Koninklijke Sphinx Gustavsberg ("Sphinx") erwerben würde. (2) Nach Prüfung des angemeldeten Vorhabens stellte die Kommission mit Beschluss vom 3. August 1999 fest, dass der Zusammenschluss in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und ernsthafte Zweifel hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt aufwirft. Die Kommission beschloss daher, ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung sowie nach Artikel 57 des EWR-Abkommens einzuleiten. I. DIE PARTEIEN (3) Sanitec entwirft, fertigt und verkauft Badezimmerprodukte in den drei Kernbereichen Badezimmerkeramik, Zubehör für Bad und Dusche und Vakuum-Toilettensysteme. Sanitec ist in der Gemeinschaft, in Mitteleuropa, im Nahen Osten, in Südostasien und in Nordamerika tätig. Zu den bekanntesten Marken gehören Ido, Ifö, Porsgrund und Scandispa (Skandinavien), Allia (Frankreich), Keramag (Deutschland), Albatros, Revita und Pozzi-Ginori ("Pozzi") (Italien) sowie Lecico (Vereinigtes Königreich). Sanitec ist eine vollständige Tochtergesellschaft der Metra-Unternehmensgruppe. (4) Sphinx entwirft, fertigt und verkauft ebenfalls Badezimmerprodukte, insbesondere Sanitärkeramik, Wände und Dächer für Duschen, Badewannen und Armaturen. Sphinx ist in der Gemeinschaft und in Osteuropa tätig. Zu den bekanntesten Marken zählen Sphinx, Gustavsberg, Selles, Koralle, Leda und Vårgårda. II. DAS VORHABEN (5) Am 3. Juni 1999 unterbreitete Sanitec ein öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche umlaufenden Stammaktien, die sich nicht im Besitz der Stichting Administratiekantoor Aandelen NV Koninklijke Sphinx Gustavsberg (im Folgenden "die Stiftung" genannt) befinden, und für alle Depotscheine für an Sphinx gehaltene Stammaktien. Somit erstreckt sich das Angebot auf sämtliche Sphinx-Aktien. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Depotscheine im Besitz der Stiftung befinden und dass nach niederländischem Recht allein die Stiftung als Inhaberin von Sphinx-Aktien Stimmrechte ausüben kann, würde Sanitec die Kontrolle über sämtliche Aufsichtsorgane sowohl bei Sphinx als auch in der Stiftung übernehmen und sich so die Kontrolle über Sphinx sichern. (6) Am 17. Juni 1999 wurden die Aktionäre von dem Übernahmeangebot in Kenntnis gesetzt, das sowohl vom Sphinx-Aufsichtsrat als auch von dessen Vorstand befürwortet wird. Das Angebot gilt für die Sphinx-Gruppe in ihrer Gesamtheit, wobei vorgesehen ist, dass Sphinx eine vollständige Tochtergesellschaft von Sanitec wird. III. ZUSAMMENSCHLUSS (7) Bei einem Erfolg des Übernahmeangebots würde Sanitec die alleinige Kontrolle über Sphinx erwerben. Es handelt sich bei dem Vorhaben demzufolge um einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (8) Der gemeinsame weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen überstieg 1998 2,5 Mrd. EUR (Sanitec/Metra: 2,603 Mrd. EUR; Sphinx: 270 Mio. EUR). Der gemeinsame Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen belief sich auf über 100 Mio. EUR in den drei Mitgliedstaaten, in denen die Unternehmen jeweils einen Gesamtumsatz von mehr als 25 Mio. EUR erzielten; in [...](5) (Sanitec/Metra: [...](6) Mio. EUR; Sphinx: [...](7) Mio. EUR), in [...](8) (Sanitec/Metra: [...](9) Mio. EUR; Sphinx: [...](10) Mio. EUR), in [...](11) (Sanitec/Metra: [...](12) Mio. EUR; Sphinx: [...](13) Mio. EUR) und in [...](14) (Sanitec/Metra: [...](15) Mio. EUR; Sphinx: [...](16) Mio. EUR). Der von den beteiligten Unternehmen jeweils gemeinschaftsweit erzielte Gesamtumsatz lag bei über 100 Mio. EUR (Sanitec/Metra: [...](17) Mio. EUR; Sphinx: [...](18) Mio. EUR). Des Weiteren erzielten die beteiligten Unternehmen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben ist demzufolge gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung von gemeinschaftsweiter Bedeutung. Auf Grund dieser Sachlage handelt es sich im Sinne von Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a) EWR-Abkommen und Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Protokolls 24 zu diesem Abkommen um einen Kooperationsfall, der gemäß Artikel 58 EWR-Abkommen von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EFTA-Überwachungsbehörde gewürdigt wurde. V. DIE RELEVANTEN MÄRKTE A. DIE SACHLICH RELEVANTEN MÄRKTE 1. Von Sanitec vorgeschlagene Marktdefinition (9) Den Angaben von Sanitec zufolge lassen sich Badezimmerprodukte in folgende 12 sachlich relevante Märkte unterteilen: i) Badewannen; ii) Duschwannen; iii) Duschabtrennungen, Duschwände und -dächer und Duschkabinen ("Duschabtrennungen"); iv) Sanitärarmaturen und Mischbatterien; v) Waschbecken; vi) Spülbecken; vii) Wasserklosetts ("WCs"); viii) Vakuum-Toiletten und herkömmliche Toiletten für Flugzeuge, Züge und Schiffe; ix) WC-Spülkästen und -Spülsysteme ("WC-Spülkästen"); x) Hydrotherapie-Produkte; xi) Badmöbel und xii) sonstige Erzeugnisse, einschließlich WC-Sitze, Bidets, Urinalbecken, Waschtischsäulen und Accessoires. (10) Sanitec vertritt den Standpunkt, dass eine zusätzliche Unterteilung nach Preisklassen (d. h. nach Produkten am oberen und am unteren Ende der Preisskala) oder nach den bei der Herstellung von Badezimmerprodukten eingesetzten Werkstoffen in den einzelnen vorgeschlagenen sachlich relevanten Märkten weder erforderlich noch durchführbar wäre, da alle großen Hersteller von Badezimmerprodukten Erzeugnisse in allen Preisklassen herstellen und anbieten und demzufolge angebotsseitig Substituierbarkeit gegeben sei. Ferner behauptet Sanitec, dass es unter den Anbietern von Badezimmerprodukten an vielen Stellen preisliche Überschneidungen gäbe, weshalb sich die sachlich relevanten Märkte am ehesten aus Verbrauchersicht definieren ließen. (11) Zwar überschneiden sich die Geschäftsfelder von Sanitec und Sphinx in den meisten der vorstehenden sachlich relevanten Märkte, doch sind nur die folgenden Märkte horizontal von dem Zusammenschluss betroffen (d. h. dort, wo die Parteien einen gemeinsamen Marktanteil von über 15 % haben): Waschbecken, Klosetts, WC-Spülkästen, Badewannen, Duschwannen und Duschabtrennungen. a) Waschbecken (12) Sanitec gibt an, dass der Markt für Waschbecken sowohl Keramikprodukte als auch Erzeugnisse aus anderen Werkstoffen (Acryl und Stahl) umfasse. Es vertritt die Ansicht, dass aus unterschiedlichen Materialien hergestellte Waschbecken aus Sicht der Verbraucher denselben Anforderungen genügen und dass deren Merkmale und Preise identisch seien, weshalb es sich um Substitute handele. In der Anmeldung schätzt Sanitec, dass EWR-weit [< 95 %](19) der Waschbecken aus keramischen und [< 15 %](20) aus anderen Werkstoffen hergestellt werden. b) Wasserklosetts (13) Laut Sanitec besteht der am häufigsten installierte Toilettentyp aus Sanitärporzellan und hat Wasserspülung. Bei Toilettenbecken gibt es eine Reihe unterschiedlicher Ausführungen, d. h. es kann sich um Stand- oder Wand-WCs handeln. Außerdem können sie sowohl mit hoch- oder tiefhängendem Spülkasten als auch mit Wandeinbauspülkästen oder -druckspüler versehen sein. Sanitec führt an, dass es keine Substitute für Klosetts gäbe, die ausschließlich aus keramischen Werkstoffen hergestellt werden. Urinalbecken stellen zwar eine Ergänzung zu WCs dar, könnten jedoch nicht als Toilettenersatz eingestuft werden. Mit Urinalen würden ohnehin nur geringe Umsätze erzielt. c) WC-Spülkästen (14) Laut Sanitec gibt es bei herkömmlichen Klosetts für den Spülmechanismus zwei Grundvarianten, nämlich zum einen Überputzspüler oder in den Spülkästen integrierte Spülvorrichtungen, und zum anderen spezielle Selbstschlusssysteme, durch die ein Druckspülvorgang ausgelöst wird. Sanitec vertritt die Ansicht, dass Spülkästen aus verschiedenen Werkstoffen austauschbar seien, da sich die Kunden bei ihrer Kaufentscheidung ausschließlich von der Funktion (die bei allen Werkstoffen erfuellt werde), vom Design (das materialunabhängig sei) und vom Preis, nicht jedoch vom Material leiten ließen. Sanitec gibt an, dass im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) [< 70 %](21) aller WC-Spülkästen aus nichtkeramischen Werkstoffen, die übrigen aus Keramik hergestellt werden. (15) Sanitec räumt ein, dass Klosetts und Spülkästen eine Einheit bilden, verweist jedoch darauf, dass sie oft einzeln gekauft würden, weshalb Spülkästen als ein von Klosetts unabhängiger sachlich relevanter Markt betrachtet werden sollten. d) Badewannen (16) Den Angaben von Sanitec zufolge erfuellen Badewannen aus Kunststoff, Gusseisen oder Stahl nachfrageseitig denselben Zweck und seien austauschbar. Zwar unterscheiden sich die Durchschnittspreise bei den einzelnen Materialarten, doch es bestuenden erhebliche preisliche Überschneidungen zwischen den unterschiedlichen Werkstoffarten, sodass Sanitec von der Austauschbarkeit der verschiedenen Badewannenarten ausgeht. Nach den Angaben von Sanitec verteilen sich die bei den verschiedenen Arten von Badewannen erzielten Umsätze wie folgt: Kunststoff [< 50 %](22), Stahl [< 60 %](23) und Gusseisen [< 5 %](24). Gusseiserne Badewannen würden aus Gründen der Langlebigkeit vor allem im öffentlichen Bereich, wie z. B. Krankenhäusern und Hotels verwendet werden und seien somit ein Nischenprodukt. e) Duschwannen (17) Den Angaben von Sanitec zufolge dienen aus unterschiedlichen Werkstoffen (Keramik, Kunststoff, Stahl und Gusseisen) produzierte Duschwannen demselben Zweck wie Badewannen und seien aus Verbrauchersicht im Hinblick auf Funktion, Design und Preis austauschbar. In der Regel werden Duschwannen zusammen mit Wänden und Dächern geliefert. Sanitec gibt an, dass bei den Duschwannen [< 40 %](25) aus Stahl, [< 40 %](26) aus Kunststoff gefertigt sind. f) Duschabtrennungen (18) Duschabtrennungen, -wände und -dächer werden in der Regel zusammen mit einer Duschwanne oder einer Badewanne geliefert und dienen im Badezimmer als Spritzwasserschutz. Bei Duschkabinen bilden Duschabtrennungen, -wände und -dächer eine Einheit mit der Duschwanne. Sanitec vertritt die Meinung, dass Duschabtrennungen, -wände, -dächer und -kabinen nachfrageseitig einen einzigen sachlich relevanten Markt bilden. Zudem produzierten alle Hersteller von Duschabtrennungen auch Duschwände und -dächer und in vielen Fällen auch Duschkabinen. Für die Herstellung von Duschabtrennungen, -wänden, -dächern und -kabinen werden überwiegend Acrylplatten, im Luxussegment, auf das schätzungsweise nicht einmal [< 5 %](27) entfallen, wird allerdings auch Glas verwendet. 2. Alternative Definition des sachlich relevanten Marktes (19) Im Verlaufe der von der Kommission angestellten Marktuntersuchung wurde von mehreren Wettbewerbern und Abnehmern eine alternative Definition des sachlich relevanten Marktes vorgeschlagen. Danach könnte der Markt für Sanitärkeramik, einschließlich Klosetts, WC-Spülkästen, Waschbecken und Bidets aus Keramik, einen getrennten sachlich relevanten Markt bilden. Zur Begründung dieser weitergefassten Marktdefinition für Sanitärkeramik wurden Argumente vorgebracht. So wurde geltend gemacht, dass auf der Nachfrageseite der Einzel- und Großhandel in der Regel eine Sortiment an Sanitärkeramikerzeugnissen abnimmt. Der Begriff "Sortiment" bezieht sich hierbei auf Klosetts, WC-Spülkästen, Waschbecken, Waschtischsäulen und in einigen Fällen auch auf Bidets und Urinale, die im Badezimmer als Serie installiert werden, weil der Kunde im Normalfall Produkte mit einheitlichem Design verlangt. Dies trifft gleichermaßen auf Neubauvorhaben wie auf Renovierungs- und Reparaturarbeiten zu (siehe Erwägungsgrund 21). Außerdem wurde angegeben, dass in Anbetracht der langen Lebensdauer von Sanitärkeramikerzeugnissen nur in Ausnahmefällen Produkte als Austauschteil einzeln verkauft werden. 3. Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (20) Wie bereits erwähnt gehören Sanitec zufolge die genannten sechs Erzeugnisse Klosetts, WC-Spülkästen, Waschbecken, Badewannen, Duschwannen und Duschabtrennungen getrennten Märkten an. Im Hinblick auf Keramikprodukte bestand das Hauptargument von Sanitec darin, dass beispielsweise WCs und Waschbecken aus der Sicht des Endverbrauchers nicht austauschbar seien und demzufolge nicht demselben sachlich relevanten Markt angehören könnten. (21) Darüber hinaus führte Sanitec an, dass die Kunden in der Regel nicht eine Produktlinie (d. h. ein Produktsortiment, das z. B. sämtliche Sanitärkeramikerzeugnisse und eine Badewanne und/oder Duschwanne umfasst) kaufen. Zur Verdeutlichung seines Standpunktes hat Sanitec Angaben zu Neubauvorhaben und Renovierungs- und Reparaturarbeiten nachgereicht. Dabei hat es auf eine Studie(28) verwiesen, die folgende Einsatzmöglichkeiten für Sanitärkeramikerzeugnisse nennt: Wohnungsneubau (d. h. Bau von Häusern für Privathaushalte), Gebäude für andere Zwecke (d. h. Bau von Krankenhäusern, Hotels usw.), Renovierung und Reparatur in Wohnhäusern mit Hilfe von Installationsfirmen/Fachgeschäften und schließlich Renovierung und Reparatur in Wohnhäusern anhand von Baumarkt-Produkten. Bei den erstgenannten Kategorien handelt es sich um Neubauvorhaben, auf die [25-45 %](29) des Gesamtmarktes entfallen, während die beiden letztgenannten Kategorien Renovierungs- und Reparaturarbeiten umfassen und einen Anteil von [55-75 %](30) am Gesamtmarkt haben. (22) Gemäß den Angaben von Sanitec werden [45-75 %](31) der für Neubauvorhaben benötigten Sanitärkeramikerzeugnisse als Produktserien verkauft. Auf dem Markt für Renovierungs- und Reparaturarbeiten werden den Schätzungen von Sanitec zufolge [65-85 %](32) der über Installeure bezogenen und für Wohnhäuser bestimmte Sanitärkeramikprodukte als Serien verkauft, während [25-45 %](33) der für den gleichen Zweck in Baumärkten erworbenen Sanitärkeramikerzeugnisse als Produktserien verkauft werden, wobei Sanitec schätzt, dass im letzteren Fall der Anteil der Verkäufe von Produktserien ständig zunimmt(34). (23) Schließlich untermauern die Sanitec-Angaben eindeutig den von mehreren Dritten im Zusammenhang mit der Untersuchung vertretenen Standpunkt, dass unter dem Aspekt der Funktionsweise nicht von einer Substituierbarkeit der verschiedenen Produkte ausgegangen werden kann und dass die Endverbraucher für Neubauvorhaben eher eine Serie von Sanitärkeramikerzeugnissen kaufen, wobei der Anteil der für Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen verkauften Serien erheblich ist und gegenwärtig mehr als die Hälfte der Gesamtumsätze in diesem Segment ausmacht. (24) Darüber hinaus bezeichnete eine große Zahl der von der Kommission im Verlauf der Untersuchung befragten Einzel- und Großhändler es als wichtig, ihren Kunden ein vollständiges Sortiment an Sanitärkeramikerzeugnissen anbieten zu können, weshalb sie in der Regel ein komplettes Sortiment der Produktpalette eines Herstellers ordern. Dies treffe im Allgemeinen gleichermaßen auf die nordischen Länder(37) und Kontinentaleuropa(38) zu. Ferner hieß es, dass die Hersteller regelmäßig Sammelrabatte für ein Produktsortiment gewähren und damit einen starken Anreiz für den Einzel- und Großhandel schaffen, ein komplettes Sortiment zu kaufen. (25) Bei den typischen Sanitärkeramikerzeugnissen ist nur in sehr begrenztem Maß eine Substituierbarkeit durch andere Materialien gegeben. Beispielsweise handelt es sich Sanitec zufolge bei Waschbecken aus nichtkeramischen Werkstoffen um Nischenprodukte, auf die nicht einmal [< 15 %](39) aller im EWR und auch auf nationaler Ebene verkauften Waschbecken entfallen. Diese Auffassung wurde durch Dritte bestätigt, die grundsätzlich die Umsätze bei Waschbecken aus nichtkeramischen Werkstoffen für unerheblich halten und diese Art Waschbecken Nischensegmenten zuordnen. (26) Ferner wurde vorgebracht, dass Waschbecken aus nichtkeramischen Werkstoffen wesentlich teurer als Keramikerzeugnisse seien. Zudem entfallen auf die Parteien nach den vorliegenden Angaben mit Waschbecken aus nichtkeramischen Materialien keine im Verhältnis zu Keramik-Waschbecken höheren Umsätze. Es sei darauf hingewiesen, dass von der Kommission im Verlauf der Untersuchung befragte Dritte keine Wettbewerbsbedenken wegen der Stellung der Parteien bei anderen Werkstoffen als Keramik hatten. Daher hält es die Kommission nicht für erforderlich, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Sanitärerzeugnisse aus nichtkeramischen Werkstoffen gesondert zu würdigen. (27) In Bezug auf Badewannen, Duschwannen und Duschabtrennungen wurde vorgebracht, dass diese Produkte einen von Sanitärkeramik getrennten Markt bildeten, weil der Handel diese Produkte in der Regel nicht als Teil einer Produktserie einkauft. Zudem seien diese Erzeugnisse üblicherweise nicht mit sanitärem Steinzeug gestalterisch abgestimmt. In der Praxis würde das bedeuten, dass der Händler sanitäres Steinzeug bei einem anderen Anbieter als die übrigen Badezimmerprodukte bezieht. Die Untersuchung der Kommission hat im Einklang mit den Argumenten von Sanitec ergeben, dass eine Aufteilung nach Werkstoffen nicht sinnvoll wäre. Daher werden Badewannen, Duschwannen und Duschabtrennungen nachfrageseitig als ein von Sanitärkeramikprodukten sachlich getrennter Markt betrachtet. Außerdem ergäbe eine solche Aufteilung laut Sanitec bei den Marktanteilen der Parteien mit diesen Produkten auf nationaler Ebene kein wesentlich anderes Bild. Folgerichtig hält es die Kommission für die Zwecke der vorliegenden Würdigung nicht für erforderlich, aus Sicht der Nachfrage eine weiterführende Analyse der Produkte nach verschiedenen Werkstoffen vorzunehmen. (28) Schließlich bestätigte die von der Kommission durchgeführte Untersuchung, dass alle großen Wettbewerber ihre Produktsortimente in verschiedenen Preisklassen anbieten. Aus diesem Grund wäre es nicht sinnvoll, die genannten Produkte gemäß ihrem Preisniveau zu definieren. (29) Ausgehend von diesem Sachverhalt vertritt die Kommission die Auffassung, dass auf der Nachfrageseite vieles dafür spricht, einen Markt zu definieren, der ein Sortiment von Sanitärkeramikerzeugnissen umfasst, und dass getrennte Märkte für Badewannen, Duschwannen und Duschabtrennungen bestehen. 4. Substituierbarkeit auf der Angebotsseite (30) Bei den Untersuchungen der Kommission wurde auf der Angebotsseite geltend gemacht, dass ein gesonderter sachlich relevanter Markt für Sanitärkeramik bestehe, weil die Hersteller von Sanitärkeramikprodukten üblicherweise die gesamte Palette an sanitärem Steinzeug herstellen und sich ein Werk entweder auf die Produktion von Sanitärkeramik oder von Produkten aus anderen Werkstoffen, z. B. Acryl oder Stahl, konzentriere. Außerdem wurde vorgebracht, dass die Umstellung von bestehenden Fertigungslinien auf andere Keramikprodukte im Allgemeinen möglich und machbar wäre, während die Umstellung von Keramikwerkstoffen auf andere Materialien eine vollkommen andere Art der Produktion voraussetze. (31) Laut Sanitec unterscheidet sich das Verfahren für die Herstellung von sanitärem Steinzeug von den bei der Produktion von Erzeugnissen aus Stahl und aus Acryl eingesetzten Verfahren. Bei der Herstellung von Badezimmerprodukten aus verschiedenen Werkstoffen kommen demnach unterschiedliche Techniken und Fertigungslinien zum Einsatz. (32) Der Prozess der Herstellung von Sanitärkeramikprodukten(40) umfasst die folgenden Schritte: Zubereitung des Gießschlickers (Keramikmasse), Herstellung der Glasur, Gießen, Entnahme aus der Gießform, Verschwämmen, Trocknen, Glasieren und Brennen. In der ersten Stufe wird der fließfähige Schlicker in Gipsformen gegossen; nach einiger Zeit wird der überfluessige Schlicker entfernt und die Form geöffnet; damit ist der Rohling für das Trocknen und Glasieren vorbereitet. Durch das Glasieren wird das Endprodukt mit einer widerstandsfähigen Oberfläche ausgestattet und mit einem Farbüberzug versehen. Zum Aufbringen der Glasur wird das Produkt in einem Durchlaufofen bei einer Temperatur von bis zu 1230 °C gebrannt. Anschließend erfolgt eine Endkontrolle, die der Feststellung von Fehlern dient. (33) Die Herstellung von Badewannen und Duschwannen aus emailliertem Stahl umfasst die folgenden Stufen: Das durch das mechanische Formen des Stahlblechs entstandene Produkt wird entfettet; anschließend wird die gesamte Oberfläche im Spritzverfahren grundemailliert. Danach wird das Teil bei 850 °C im Ofen gebrannt und anschließend im Spritzverfahren das weiße Deckemail aufgetragen. Das emaillierte Erzeugnis wird nochmals bei 850 °C gebrannt. Anschließend erfolgt die Endkontrolle. (34) Bei der Herstellung von Badewannen und Duschwannen aus Kunststoff werden zunächst Kunststoff-/Acrylplatten bei etwa 180 °C erhitzt und anschließend in einer Form tiefgezogen. Auf die somit erhaltenen Rohlinge wird im Spritzraum zur Verbesserung der Formstabilität ein Gemisch aus glasfaserverstärktem Polyesterharz und Calciumcarbonat aufgespritzt. Danach werden die Formteile bei etwa 40 °C in den Polymerisationsofen gegeben. Zum Schluss werden die Ränder der Formteile automatisch entgratet. (35) Bei der Fertigung von Duschwänden und -dächern, Duschabtrennungen und Duschkabinen werden Teile zusammengebaut; hierbei handelt es sich um ein einfaches Verfahren. (36) Aus den vorstehenden Erläuterungen ist ersichtlich, dass zwischen den Verfahren für die Herstellung von Sanitärgegenständen aus Keramikwerkstoffen, emailliertem Stahl und Acryl erhebliche Unterschiede bestehen. Die Untersuchungen der Kommission ergaben, dass die Fertigungsanlagen der meisten Hersteller in Abhängigkeit vom Werkstoff auf ein bestimmtes Produktionsverfahren spezialisiert sind. Dies trifft offenbar auch auf die Fertigungsstätten der Parteien zu. Beispielsweise betreibt Sanitec den Angaben in der Anmeldung zufolge zehn Produktionsstätten im EWR und sechs Fertigungsanlagen außerhalb der EWR, in denen ausschließlich Sanitärkeramik hergestellt wird. Bade- und Duschwannen aus Kunststoff oder Stahl werden an anderen Standorten produziert. Sphinx hat fünf Produktionsstätten im EWR und zwei Werke außerhalb des EWR, in denen ausschließlich sanitäres Steinzeug

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.