Europäische Union

2003/433/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Januar 2003 zur Beihilferegelung "Stempelsteuerbefreiung für gewerbliches Eigentum in benachteiligten Gebieten", angemeldet durch das Vereinigte Königreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 41)

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o wird denn auch in einem OECD-Bericht als eines der Haupthindernisse für die Erschließung von Industriebrachen die fehlende Flexibilität von Politik und Rechtsvorschriften genannt; vgl. OECD-Bericht, "Urban Brownfields", 1998, DT/UA (98) 8. (29) Punkte 3 und 6 der Bekanntmachung der Kommission hinsichtlich des Außerkrafttretens des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen an Unternehmen in benachteiligten Stadtvierteln. (30) Die Erklärungen dieser Europäischen Räte liegen in der Mitteilung der Kommission an den Rat mit dem Titel "Fortschrittsbericht über die Reduzierung und Neuausrichtung staatlicher Beihilfen", Brüssel, 16. Oktober 2002, KOM(2002) 555 endg. in gesammelter Form vor. Darüber hinaus vollzieht sich nach Auffassung der Kommission eine harmonische Entwicklung des Gemeinschaftsraums vor dem Hintergrund einer stärkeren wirtschaftlichen Integration. "Dies gilt auch für die Unterstützung aus den Strukturfonds, insbesondere wo diese die Stadtentwicklung im Rahmen eines integrierten regionalen Ansatzes sowie die ländliche Entwicklung in deren Doppelfunktion als Beitrag zum europäischen Landwirtschaftsmodell und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern". Siehe Mitteilung der Kommission über die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000 bis 2006 (ABl. C 267 vom 22.9.1999, S. 2). (31) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1447/2001 (ABl. L 198. vom 21.7.2001, S. 1). (32) Teil 3 mit dem Titel "Die Entwicklung der städtischen und ländlichen Gebiete und ihr Beitrag zu einer ausgewogenen Raumentwicklung" in der Mitteilung der Kommission über die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds; siehe Fußnote 30. (33) Siehe die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN, Brüssel, 14. Juni 2002, KOM (2002) 308 endg. Darüber hinaus vertritt die Kommission die Auffassung, dass aus dem im Rahmen von URBAN und sonstiger Gemeinschaftsinitiativen entwickelten Ansatz zahlreiche potenzielle Lehren für die Zukunft der europäischen Politik zu ziehen sind, darunter eine "Schwerpunktlegung auf relativ kleine Gebiete, wodurch der Einfluss und die Sichtbarkeit der Aktion gesteigert werden können (value for money)" (vgl. S. 6). (34) Mitteilung vom 14. Juni 2002, S. 7. (35) Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 14. April 2000 über die Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER+) (ABl. C 139 vom 18.5.2000, S. 5) (Punkt 14.1 zu den Zielgebieten). (36) Siehe Punkt 2.1 der Mitteilung. (37) Siehe das 4. KfK/TNO-Symposium zur Sanierung schadstoffbelasteter Flächen, Berlin 1993. Diesen Daten zufolge beträgt die Anzahl schadstoffbelasteter Flächen im Vereinigten Königreich schätzungsweise 100000, von denen 30000 sanierungsbedürftig sind. Am höchsten waren die Zahlen in Deutschland, was auf die speziellen Sanierungsprobleme in den neuen Bundesländern zurückzuführen ist. (38) Siehe oben angeführten OECD-Bericht, Fußnote 28. (39) Siehe Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt: Towards a More Sustainable Urban Land Use: Advice for the European Commission for Policy and Action, 2001. (40) Siehe OECD-Bericht "Urban Brownfields" (1998). Weitere Definitionen: "Jedes Grundstück oder Gelände, das früher genutzt oder erschlossen wurde und derzeit nicht voll genutzt wird, wobei es jedoch teilweise belegt bzw. in Anspruch genommen werden kann. Es kann auch leer stehen, aufgegeben worden sein oder mit Schadstoffen belastet sein. Somit steht eine Brachfläche ohne weitere Eingriffe nicht unbedingt zur Verfügung." In allgemeinerer Weise wurden Brachflächen definiert als "ländliche oder städtische Grundstücke bzw. Gebäude, die früher erschlossen bzw. erbaut wurden, derzeit jedoch nicht genutzt werden. Diese können teilweise belegt, mit Schadstoffen belastet oder aufgegeben worden sein." Siehe Journal of Environmental Planning and Management. Bd. 43 (1), S. 49-69, Jan. 2000. (41) Dies umfasst u. a. Maßnahmen im Bereich der Kultivierung aufgegebener Flächen und schadstoffbelasteter Grundstücke wie auch die Sanierung von Gebäuden für eine nachhaltige und umweltfreundliche gewerbliche oder soziale Nutzung. (42) Im Abschnitt C: "Bereiche mit besonderem Potential: Umweltschutz, Fremdenverkehr und Kultur, Sozialwirtschaft". (43) Staatliche Beihilfe N 82/2001 - English Cities Fund (ABl. C 263 vom 19.9.2001, S. 11). (44) Siehe S. 21 des OECD-Papiers "Urban Regeneration" (1998). (45) Punkt E.1.8: "Sanierung verschmutzter Industriestandorte". (46) Accessing private finance: the availability and effectiveness of private finance in urban regeneration (Zugang zu privater Finanzierung: Verfügbarkeit und Wirksamkeit einer privaten Finanzierung städtischer Sanierungsmaßnahmen), Royal Institution of Chartered Surveyors, 2002. (47) Siehe insbesondere den OECD-Bericht "Urban Regeneration" (1998). (48) Siehe Punkt 6 der Bekanntmachung: "Die Kommission stellt fest, dass unter bestimmten Umständen die Marktkräfte allein anscheinend nicht ausreichen, um sozioökonomische Probleme in benachteiligten Gebieten zu lösen oder zu lindern" (siehe Fußnote 27). Hierauf wurde auch in Punkt 1 des früheren Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen an Unternehmen in benachteiligten Stadtvierteln hingewiesen. (49) Auch in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu URBAN II heißt es: "betont die Notwendigkeit, einen integrierten Ansatz für die Städtepolitik zu schaffen, da dieser derzeit die einzige Möglichkeit zu sein scheint, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in städtischen Gebieten zu bewältigen." Ein besonderes Anliegen des Parlaments war, dass "Einwanderer, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten oftmals in besonderem Maße von sozialer Ausgrenzung betroffen sind." Siehe ABl. C 339 vom 29.11.2000, S. 47. (50) Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung (URBAN II) (ABl. C 141 vom 19.5.2000, S. 8). (51) Siehe Fußnote 50. Hervorhebung hinzugefügt. (52) Siehe das OECD-Papier "Urban Brownfields" (1998). (53) ABl. C 74 vom 10.3.1998, S. 6. (54) Siehe Fußnote 4.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.