Europäische Union

2003/207/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 — Industriegase und medizinische Gase) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2782)

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(253) AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer vereinbarten für 1996 und 1997 Mindestbeförderungsentgelte. (254) Gemäß handschriftlichen Notizen, die bei Air Products(162) und Messer(163) sichergestellt wurden und im Einklang mit einem getippten Vorschlag stehen, der bei Hoek Loos(164) gefunden wurde, wurde die Anhebung der Mindestbeförderungsentgelts auf 11,25 NLG mit Ende 1996 besprochen. (255) Diese Anhebung findet sich auch in den identischen Mindestpreislisten für 1996 und 1997, die bei Air Products(165), AGA(166) und Messer(167) sichergestellt und bereits in Randnummer 225 zitiert wurden. b) Flaschenmiete i) Überblick (256) 1990 vereinbarten Hoek Loos, AGA, Air Liquide und Air Products die Einhaltung eines Mindestpreisniveaus für Flaschenmiete. 1994 beschlossen Hoek Loos, Air Products, AGA, Air Liquide, Messer und BOC, eine Mindesttagesmiete von 0,25 NLG pro Gasflasche anzuwenden. Diese Vereinbarung wurde von Hoek Loos, AGA, Air Liquide, Air Products und Messer in den folgenden Jahren immer wieder bestätigt und war 1997 noch in Kraft. Diese Mindestmiete wurde 1997 auch Westfalen mitgeteilt. ii) Kartellsitzungen und Absprachen (257) Am 18. Oktober 1990 war zwischen Hoek Loos, Air Liquide, AGA und Air Products eine Vereinbarung über eine Mindestmiete für Gasflaschen in Kraft. (258) Die Mindestpreisliste für Flaschengase für 1990, die bereits in Randnummer 196 und Randnummer 242(168) beschrieben wurde, schrieb eine Mindestmiete von 0,40 NLG pro Flasche und Tag sowie von 0,80 NLG bei Flaschenpackungen vor. In der Liste waren auch keine mietfreien Zeiträume oder Flaschen vorgesehen. (259) Die Vereinbarung über eine tägliche Mindestmiete für Flaschen kam am 15. März 1993(169) bei einer Diskussion zwischen AGA und Messer, die bereits in Randnummer 243 erwähnt wurde, erneut zur Sprache. Es wurden damals verschiedene Fragen besprochen, unter anderem auch die Möglichkeit der Anwendung einer täglichen Mindestmiete von 0,25 NLG für Gaslieferungen in Flaschen. Im Protokoll dieses Treffens heißt es ferner, dass "HL mietfreie Tage abgeschafft hat". (260) Am 23. Juni 1994 wurde von AGA, Air Products, Air Liquide, Hoek Loos, Messer und BOC eine Mindestmiete für Flaschen vereinbart. (261) Bei dem VFIG-Treffen am 23. Juni 1994 wurde beschlossen, die Mindestmiete pro Flasche auf 0,25 NLG festzusetzen. In den Notizen von AGA(170) findet sich der ausdrückliche Hinweis, dass Messer dies akzeptierte, die tägliche Mindestmiete 0,25 NLG betragen würde und keine mietfreien Tage gewährt werden würden. (262) Hoek Loos und AGA setzten diese Vereinbarung ebenfalls um. Hoek Loos führte die vereinbarte Mindestmiete von 0,25 NLG in seinem kaufmännischen Programm für 1994/95(171) an. Handschriftliche Notizen, die bei AGA sichergestellt wurden und mit 19. August 1994 und 13. Oktober 1994(172) datiert sind, beziehen sich auf die Mindestmiete. (263) AGA bezog sich auch in einer internen Notiz, die mit 29. Juni 1995(173) datiert ist, und in ihren mit 5. Juli 1995(174) datierten Anweisungen für das Verkaufspersonal - in einem Absatz über neue Abnehmer - auf die Mindestmiete. (264) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte(175) weist BOC darauf hin, dass die interne Notiz von AGA keinen Hinweis auf eine fixe Miete durch BOC enthalte und dass es in der Notiz von Air Products(176) "0.25?" heiße, was bedeutet, dass Herr Celis, der damalige Manager von BOC, über die Haltung seines Unternehmens zur Flaschenmiete nichts Genaues habe verlauten lassen und dass es keine Vereinbarung über die Umsetzung gegeben habe. (265) Die Kommission stellt fest, dass BOC bei dem besagten Treffen anwesend war und kaufmännisch sensible Informationen zur Verfügung gestellt und mit seinen Wettbewerbern ausgetauscht hat. (266) Am 9. Januar 1996 war zwischen Messer, AGA, Air Liquide, Hoek Loos und Air Products eine Vereinbarung über eine Mindestmiete für Gasflaschen in Kraft. (267) In einer internen, bei Messer sichergestellten Notiz, die mit 9. Januar 1996 datiert ist, heißt es: "bedauerlicherweise ist zu vermerken, dass sich weder AGA noch AL an die 0,25 NLG halten"(177). (268) 1997 war zwischen Messer, AGA, Air Liquide, Hoek Loos und Air Products eine Vereinbarung über eine Mindestmiete für Gasflaschen in Kraft, über die in jenem Jahr auch Westfalen informiert wurde. (269) In einem internen Sitzungsbericht, der mit 20. März 1997 datiert ist und bei Messer sichergestellt wurde, stellt jemand die Behauptung auf, dass Messer das einzige Unternehmen sei, das noch mit einer Mindestmiete von 0,25 kalkuliere, worauf der Geschäftsführer antwortete, dass dies, abgesehen von Westfalen und BOC(178), nicht stimmen könne. (270) Diese Antwort zeigt, dass die größeren Unternehmen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer erneut bestätigten, dass sie die Mindestmiete von 0,25 NLG einhalten würden. (271) Was die Beteiligung von Westfalen angeht, wird in einem Bericht über ein Treffen zwischen Hoek Loos, Westfalen und Westfalens Muttergesellschaft Westfalen Gase AG, das am 27. März 1997 stattfand und in Randnummer 237 bereits zitiert wurde, festgestellt, dass "von Kleinabnehmern für O2 nicht weniger als 2,25 p/m3 und für Azetylen nicht weniger als 12,00 NLG verrechnet werden sollte. Miete 0,25 NLG"(179). (272) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte(180) argumentiert Westfalen, dass der Zweck des Besuchs von [...] in einem ersten Kennenlernen bestanden habe und dass die Initiative für dieses Treffen von [...] ausgegangen sei. Westfalen bestreitet, 1997 oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt des Zeitraums, der durch die Ermittlungen über die Anwendung einer Mindestmiete von 0,35 NLG pro Tag und Flasche erfasst war, einer Vereinbarung zugestimmt zu haben. Das Unternehmen argumentiert, dass dies durch die Erklärung des Generaldirektors von Messer bestätigt werde, die sich in den internen Notizen von Messer findet, die mit 20. März 1997 datiert und bereits in Randnummer 269(181) erwähnt worden sind. Aus diesen Notizen ist ersichtlich, dass Westfalen der Mindestmiete von 0,25 NLG pro Flasche nicht zugestimmt habe. (273) Die Kommission stellt fest, dass die in Randnummer 269 erwähnten internen Notizen von Messer mit einem Datum datiert wurden, das vor dem am 27. März 1997 organisierten bilateralen Treffen zwischen Hoek Loos und der Geschäftsführung von Westfalen liegt. Es könnte sehr wohl so gewesen sein, dass Hoek Loos Westfalen aufsuchte, um über die Einigung mit den anderen zu berichten, wie bereits in Randnummer 239 erläutert wurde. Außerdem könnten die bereits in Randnummer 239 vorgebrachten Argumente bezüglich des genannten bilateralen Treffens hier wiederholt werden. Trotzdem zieht die Kommission im Zusammenhang mit der Verhaltensweise von Westfalen in dieser Sache keine Schlussfolgerung. (274) Dass 1997 zwischen Messer, AGA, Air Liquide, Hoek Loos und Air Products eine Vereinbarung über eine Mindestmiete für Flaschen in Kraft war, wird auch durch die folgenden Punkte bestätigt. (275) In einem mit 19. Juni 1997 datierten Bericht von Messer über ein internes Treffen heißt es unter dem Titel "Wettbewerb": "In den letzten Monaten haben mehrere Wettbewerber Bedingungen festgelegt, die zu allen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. Air Liquide setzt z. B. eine Jahresmiete von 45.- NLG fest. AGA 0,15 NLG pro Flasche. Hoek Loos hat für drei Abnehmer eindeutig Dumpingpreise festgesetzt." (182) (276) In einem mit 8. September 1997 datierten Bericht von Messer über ein internes Treffen sind mehr und mehr Mietangebote unter 0,25 verzeichnet(183). In einem mit 18. September 1997 datierten Bericht über ein Folgetreffen werden die Verkäufer angewiesen, eine Liste der Wettbewerber zu erstellen, die eine Miete unter 0,25(184) angeboten haben. (277) Die Tatsache, dass in den Jahren 1996 und 1997 eine Vereinbarung über eine Mindestmiete für Gasflaschen bestand, wird auch durch die identischen, bereits in Randnummer 225 zitierten Mindestpreislisten für 1996 und 1997 bestätigt, die bei Air Products(185), AGA(186) und Messer(187) sichergestellt wurden und die auch den Hinweis auf die Mindestmiete von 0,25 NLG enthalten. c) Tropfenabgabe für Flüssiggas i) Überblick (278) Hoek Loos, AGA, Air Products und Air Liquide fassten den gemeinsamen Beschluss, für Flüssiggaslieferungen im Jahr 1990 eine Tropfenabgabe in Höhe von 36,00 NLG einzuführen. Die Tropfenabgabe ist ein Teil ihrer Geschäftsbedingungen geblieben und seither auch von anderen Anbietern übernommen worden. Die Tropfenabgabe wurde 1993 erneut diskutiert, als eine Anhebung der genannten Abgabe vorgeschlagen wurde. ii) Kartellsitzungen und Absprachen (279) Hoek Loos, Air Liquide, AGA und Air Products einigten sich im Oktober 1990 auf eine Tropfenabgabe. (280) Bei Hoek Loos wurde ein bereits in Abschnitt C.4 zitiertes Schreiben an Messer Griesheim in Frankfurt sichergestellt, das vom Vorstandsdirektor unterzeichnet war und per Fax am 18. Oktober 1990(188) übermittelt wurde, und in dem es unter anderem heißt: "für Flüssiggaslieferungen werden wir eine Tropfenabgabe einführen, wie dies in der Preisliste erläutert wird." In dem undatierten Dokument ohne Überschrift, das diesem Schreiben beigelegt war und bereits in demselben Abschnitt C.4 Buchstabe b) beschrieben wurde, hieß es: "Bei der Lieferung von Flüssiggasen ab heute: für neue Abnehmer eine Tropfenabgabe von 34,00-36,00 NLG. Für bestehende Abnehmer wird diese Tropfenabgabe im Oktober 1990 eingeführt. Für im Gartenbau eingesetztes Kohlendioxyd ist diese Tropfenabgabe nicht zu verrechnen ... Motivation Tropfenabgabe: Warteschlangen, Energie, Gesetze über Fahrtzeit." (281) Bezug genommen wurde auch auf ein Treffen der Wettbewerber, das am 22. November 1990(189) stattfand und bei dem es unter anderem um "Flüssiggas - Tropfenabgabe" ging. In den fraglichen internen Notizen heißt es zur Tropfenabgabe wie folgt: "HL: Alle Abnehmer kontaktiert - Beginn 1.11.90. Etwa 30 Reaktionen (wenige, daher) 36 NLG,- AP: Schreiben am 16.11. abgesandt. Absolut jeder beginnt mit 1.12. 36,- NLG. Bereits mündliche/schriftliche Reaktionen. AGA: Die großen akzeptieren sie nicht (Nedstaal, AKZO), etwa 50 % kontaktiert. Beginn mit 1.12. AL: Wartegebühr eingeführt. Tropfenabgabe ab 1.1. Argumente: Gesetze über Dauer der Fahrtzeit, Warteschlangen, Treibstoff, höhere Versicherungskosten, strengere Bestimmungen, Schulungskosten. In neuen Verträgen in der Regel einzuführen. ..." (282) Vertreter von Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und AGA trafen sich möglicherweise Anfang 1991 und erörterten den Erfolg der Einführung der Tropfenabgabe für Flüssiggase für 1991: In einem handschriftlichen Memo, das in niederländischer Sprache bei Air Liquide(190) sichergestellt wurde und bereits in Randnummer 125 zitiert wurde, heißt es: "Preiserhöhung [...]: alles ist gestiegen Transportkosten Flüssiggas BOC/Messer Flaschengas Westf./Messer/AL HL: 6 % sowohl bei Flüssiggas als auch Flaschengas. Laut Index ein Wachstum von 6 % AGA: nur 20 % des Plans umgesetzt Laut Index ein Wachstum von 6 % ... Tropfenabgabe Flüssiggas von den meisten eingeführt ...." (283) In Beantwortung der Fragen der Kommission datierte Air Liquide das Dokument mit der Angabe "um 1990" und bezeichnete es als "persönliche Aufzeichnungen von [...], vermutlich nach einer Kontaktnahme"(191). Der Vertreter von Air Products bei diesem Treffen scheint der Geschäftsführer [...] gewesen zu sein. (284) Die Frage der Tropfenabgabe wurde erneut am 3. September 1993 besprochen, wobei eine Anhebung auf 55-65 NLG vorgeschlagen wurde. (285) Die Tropfenabgabe wurde bei dem am 3. September 1993 abgehaltenen VFIG-Treffen oder am Rande dieses Treffens diskutiert. Aufgrund der handschriftlichen Notizen, die bei Air Products(192) sichergestellt wurden, wurde bei dem Treffen vorgeschlagen, die Tropfenabgabe auf 55-65 NLG zu erhöhen. (286) In Beantwortung der Fragen der Kommission stellt Air Liquide fest, dass es die Tropfenabgabe(193) nie eingeführt habe. Air Liquide bestätigte dies erneut in seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte(194). (287) Hoek Loos führte die Tropfenabgabe im Oktober 1990 ein und erhöhte sie ab dem 1. Januar 1995 für neue Abnehmer und verlängerte Verträge(195) von 36,00 NLG auf 56,00 NLG. (288) AGA führte sie im Dezember 1990 mit 36,00 NLG ein. Ab dem 1. Januar 1994 wird dieser Betrag allmählich durch 56,00(196) NLG ersetzt. d) Umwelt- und Sicherheitsabgabe für Gasflaschen i) Überblick (289) Hoek Loos, AGA, Air Products, Air Liquide und Messer beschlossen 1993, gemeinsam eine Umwelt- und Sicherheitsabgabe auf Flaschengaslieferungen in Höhe von 12,50 NLG einzuführen. ii) Kartellsitzungen und Absprachen (290) Hoek Loos, AGA, Air Products, Air Liquide und Messer vereinbarten 1993 eine Umwelt- und Sicherheitsabgabe ("VMT") von 12,50 NLG. (291) 1993 erörterten die Wettbewerber die Einführung einer zusätzlichen Abgabe für jede Flaschenlieferung, die mit Umwelt- und Sicherheitsüberlegungen (milieu- en veiligheidstoeslag - "MVT" oder "VMT") begründet wurde. Zunächst wurde innerhalb der VFIG diskutiert, ob diese Vereinigung die Abnehmer über die Notwendigkeit der Berücksichtigung bestimmter Umwelt- und Sicherheitskosten im Preis informieren könnte. Darauf wird im offiziellen Bericht über das Treffen vom 15. Juni 1993(197) Bezug genommen. Mit Schreiben vom 11. August 1993 teilte Hoek Loos der VFIG mit, dass seine Rechtsberater davon abrieten, solche Informationen durch die VFIG aussenden zu lassen. Hoek Loos hielt es für besser, dass jedes Unternehmen seine Abnehmer selbst von dem Schritt in Kenntnis setzt und legte den Entwurf eines Schreibens an die Abnehmer bei, in dem die Einführung einer VMT in Höhe von 12,50 NLG(198) angekündigt wird. Man kam in dem VFIG-Treffen vom 3. September 1993 überein ("der Vorsitzende kam zu dem Schluss"), den Punkt von der Tagesordnung(199) zu nehmen. Laut handschriftlichen Notizen, die bei Air Products sichergestellt wurden, war jemand - vermutlich der Vorsitzende - zu dem Schluss gekommen: "jedes Unternehmen soll ein Schreiben zur Erklärung der neuen Lage versenden". Die Notizen nehmen auch Bezug auf Zweifel, die von AGA zum Ausdruck gebracht wurden, wonach 12,50 NLG für die Zustellung einer Gasflasche an einen Kleinabnehmer zu viel sein könnte.(200) (292) Alle Unternehmen führten die VMT in Höhe von 12,50 NLG vor Ende 1993 ein. Westfalen, das zu dem Zeitpunkt kein Mitglied der VFIG war, führte die Abgabe ebenfalls ein, tat dies jedoch in einem niedrigeren und variablen Ausmaß. Es wurde ferner vereinbart, dass die VMT auch den Wettbewerben bei Lieferungen zwischen den Unternehmen zu verrechnen sei. (293) Ein weiteres VFIG-Treffen fand am 16. Dezember 1993 statt. In einem handschriftlichen Memo, das bei Air Liquide(201) über das Treffen sichergestellt wurde, heißt es: "Vereinbarung 12,50 NLG Die 12,50 NLG sind auch bei Lieferungen zwischen den Unternehmen zu verrechnen. Einführung durch jeden, Westfalen jedoch variabel zwischen 3,- und 12,- NLG." (294) In von AGA überreichten handschriftlichen Notizen ist ebenfalls von dem VFIG-Treffen am 16. Dezember 1993 die Rede: "Sicherheitsabgabe: Sicherheitsabgabe auch für die Wettbewerber." (202) (295) Air Liquide führte die VMT in Höhe von 12,50 NLG am 1. Dezember 1993 ein. Mit Schreiben vom 26. November 1993 teilte Air Liquide AGA mit, dass letztere ab 1. Dezember 1993 für jede Lieferung(203) eine Sicherheits- und Umweltabgabe in Höhe von 12,50 NLG bezahlen müsse. Air Liquide bestätigte gegenüber der Kommission, dass es die VMT am 1. Dezember 1993(204) eingeführt habe. (296) AGA führte die VMT in Höhe von 12,50 NLG ab dem 15. November 1993 ein. AGA begann ab November 1993 bei Lieferungen an BOC mit der Verrechnung dieses Betrages, wogegen BOC im Schreiben vom 5. Januar 1994 protestierte (mit der Begründung, dass AGA keine Zustellung durchführte, sondern die BOC-Gasflaschen von AGA nur gesammelt wurden). Auf diesem Brief setzte ein Mitarbeiter von AGA den folgenden handschriftlichen Vermerk: "Beim letzten Treffen der VFIG wurde beschlossen, dass alle Gasunternehmen die Sicherheitsabgabe sich auch gegenseitig verrechnen sollen. Wir sind jedoch damit einverstanden, in Ihren Rechnungen auf die Sicherheitsabgabe in Zukunft zu verzichten." (205) (297) Air Products, Air Liquide und Hoek Loos führten die VMT in Höhe von 12,50 NLG Ende 1993 ein. (298) Bei Hoek Loos wurde ein unterschriebener Brief von Air Products(206) und ein Musterbrief oder ein Entwurf von Air Liquide(207) an die Abnehmer sichergestellt, in denen die Einführung einer VMT in Höhe von 12,50 NLG angekündigt wurde. Hoek Loos selbst bestätigt, die VMT im November 1993 eingeführt zu haben und erklärt die Musterbriefe mit dem Hinweis, ebenfalls ein Abnehmer dieser Wettbewerber gewesen zu sein(208). (299) Gemäß bei AGA(209) sichergestellten handschriftlichen Notizen wurde die "Sicherheits-/Umweltabgabe" anscheinend erneut bei dem VFIG-Treffen am 17. März 1994 besprochen. (300) In den Jahren 1995 und 1996 wurde VMT den Abnehmern immer noch verrechnet. (301) Am 1. Januar 1996(210) erhöhte Air Liquide die VMT auf 15,00 NLG. Messer hatte am 1. Oktober 1995 auf 15,00 NLG erhöht. Obwohl es in der Akte mehrere Hinweise dafür gibt, dass Hoek Loos die VMT ebenfalls 1995 auf 15,00 NLG erhöhen wollte, kam es nie dazu(211). Auch AGA erhöhte die VMT(212) nicht. (302) In Beantwortung des Auskunftsverlangens der Kommission gab Westfalen zu, dass es ab 1. Januar 1994 eine Umweltabgabe in Höhe von 3,00 NLG pro zugestellte oder geholte Gasflasche sowie von 12,50 NLG pro Lieferung Flüssiggas verrechnet habe. Diese Beträge seien zwischen den Abnehmern unterschiedlich gewesen(213). (303) In seiner Beantwortung der Mitteilung der Beschwerdepunkte stellte es Westfalen in Abrede, mit den Verkäufern von Industriegasen in den Niederlanden je eine Vereinbarung über eine Umwelt- und Sicherheitsabgabe getroffen zu haben. Westfalen gab zu bedenken, dass die Tatsache, dass es eine solche Abgabe auch eingeführt habe, nicht die Schlussfolgerung rechtfertige, dass eine Vereinbarung getroffen worden sei. Es zeige vielmehr, dass die Kosten aufgrund der rechtlichen Maßnahmen gestiegen waren und die Umsetzung einer solchen Abgabe daher unvermeidlich war. Die von Westfalen erhobene Abgabe sei viel geringer gewesen als jene seiner Wettbewerber. Sie sei im Gegensatz zu der von den Wettbewerbern eingehobenen eindeutigen Abgabe auch variabel gestaltet gewesen. Westfalen gab bekannt, dass diese Abgabe ab 1. Januar 1994 eingeführt worden sei und nannte auch den Grund für ihre Einführung(214). (304) Die Kommission stellt fest, dass Westfalen an den in Randnummer 291 genannten, im Juni und September 1993 abgehaltenen VFIG-Treffen nicht teilgenommen hat, da Westfalen noch kein Mitglied der Vereinigung war. (305) BOC war das einzige Gasunternehmen, das in den Jahren 1993/1994 keine Umwelt- und Sicherheitsabgabe einführte. Erst Anfang 1996 kündigte BOC die Einführung einer solchen Abgabe für seine Abnehmer in den Niederlanden und in Belgien an(215). Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass BOC an den zwei kritischen Sitzungen der VFIG, die im Juni und September 1993 stattfanden und diese Frage behandelten, nicht teilgenommen hat. e) Miete für Flüssiggastanks i) Überblick (306) Die Berechnung der Tankmiete für Flüssiggasabnehmer war zwischen den Anbietern von Industriegasen wiederholt Gegenstand von Diskussionen. 1990 wurde in dieser Frage zwischen AGA, Air Liquide und Hoek Loos Einigung erzielt, 1996 wurde ein Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer für 1997 besprochen. ii) Kartellsitzungen und Absprachen (307) Ab Ende 1989 oder Anfang 1990 vereinbarten Hoek Loos, AGA, Air Products und Air Liquide eine Miete für Flüssiggastanks. (308) Ein internes Memo in englischer Sprache über ein "Treffen zu Sicherheitsfragen"(216), das bereits in den Abschnitten C.2, C.3 und C.4 zitiert wurde und mit 24. November 1989 datiert ist, den Vermerk "vertraulich" trägt und bei AGA sichergestellt wurde, beinhaltete unter anderem den Satz: "Alle sollen einen Vorschlag für eine Preisliste für Flüssiggase ausarbeiten. Die Sitzung, bei der eine solche Preisliste abschließend besprochen und vereinbart wird, ist für den 12. Januar anberaumt." (309) Diese Preisliste, die bereits in Abschnitt C.4 beschrieben wurde, wurde im Zuge der Ermittlungen bei Air Liquide(217) sichergestellt und auf AGA-Papier mit dem Titel "Bulkgassen - prijsstaffelgegevens" ("Flüssiggase - Preistabellen") gedruckt. In der Liste ist auch der Posten Tankmiete enthalten. (310) Die Kommission verfügt über Beweise, dass die Frage der Tankmiete bei dem VFIG-Treffen am 14. Oktober 1994 besprochen wurde. Aus den handschriftlichen Notizen, die von AGA im Zusammenhang mit dem VFIG-Treffen am 14. Oktober 1994 übergeben wurden, geht hervor, dass zu den diskutierten Punkten auch die Tankmiete, eine zu evaluierende langfristige Miete und Mindestpreise(218) zählten. In anderen handschriftlichen Notizen, die bei AGA sichergestellt wurden und auf dasselbe Treffen Bezug nehmen, heißt es, dass "Flüssiggas das nächste Thema sein wird"(219). Diese Notizen nehmen auch auf eine Mindesttankmiete Bezug. (311) Ein Vorschlag für eine Vereinbarung betreffend eine von Flüssiggasabnehmern zu zahlende Tankmiete wurde für 1997 vorbereitet und sollte von AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer diskutiert werden. (312) Bei Air Products(220), AGA(221) und Messer(222) wurden identische Mindestpreislisten für 1996 und 1997 sichergestellt, die bereits in Abschnitt C.4 beschrieben wurden. In diesen Listen wird auch ausdrücklich auf die Miete von Tanks, Verdampfern und Mischern "Huur tanks/verdampers/mixers ROI 10 %; ROI 15 %" Bezug genommen. Ursprünglich glaubte die Kommission, dass "ROI" sich auf einen Index zur Errechnung der Erhöhung von Tankmieten bezogen haben könnte. (313) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führte Messer ins Treffen, dass die Kommission nur aufgrund eines einzigen Satzes in einer Unterlage von Messer(223) zu dem Schluss gekommen sei, dass es 1996 eine Vereinbarung über einen Index zur Erhöhung der Tankmiete für Flüssiggaskunden gegeben habe. Messer stellte in Abrede, dass dieser Satz eine solche Schlussfolgerung zulasse. Messer ist der Ansicht, dass "ROI" für das englische "Return on Investment", also Kapitalertrag, steht und dass es sich bei den genannten Mieten um jene Mieten handelte, die für einen Kapitalertrag von 10-15 % erforderlich waren. (314) AGA bestritt in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass man über den Tankmietenindex, der in der in Breda am 2. Oktober 1996 vom Vertreter AGAs ausgehändigten Mindestpreisliste von 1997 genannt wird, eine Vereinbarung getroffen habe. Wie aus denselben gedruckten Seiten hervorgeht, gab es einen Vorschlag über kleine Flüssiggaslieferungen, AGA betonte jedoch, dass dieser ignoriert und nicht berührt worden sei. AGA argumentierte, dass die Tankmiete nicht anders als das "Flüssiggas für Kleinabnehmer" behandelt werden sollte, für das es laut Mitteilung der Beschwerdepunkte zu keiner Vereinbarung gekommen war(224). (315) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte(225) leugnete Air Products nicht, dass es an einer Vereinbarung über die Berechnung der Erhöhung der von 1996 bis Ende 1997 gültigen Tankmiete für Flüssiggas teilgenommen habe, wie dies von der Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte behauptet worden war. (316) Nach Ansicht der Kommission ist den in Randnummer 312 genannten Listen zu entnehmen, dass 1997 zumindest ein Vorschlag für eine Vereinbarung über die Tankmiete sowie für Mindestpreise ausgearbeitet worden war. TEIL II - RECHTLICHE WÜRDIGUNG D. ANWENDUNG VON ARTIKEL 81 EG-VERTRAG 1. ARTIKEL 81 ABSATZ 1 EG-VERTRAG (317) Gemäß Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Be

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