Europäische Union

2003/207/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 — Industriegase und medizinische Gase) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2782)

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das mit 27. November 1991(107) datiert ist und bereits in Randnummer 120 zitiert wurde, und das bei AGA (in englischer Sprache) sichergestellt wurde. Es hat folgenden Wortlaut: "Alle Gasunternehmen einschließlich MG vereinbarten die Anwendung von Preisuntergrenzen - Miete und Transportkosten (siehe Anhang). In Wirklichkeit wendet MG Preise an, die weit unter diesen Preisen liegen: 20-30 %. Dies führt zu zahlreichen Preissenkungen und/oder dem Verlust von Kunden. In den letzten Jahren haben wir einen servicebewussten Markt geschaffen. Wettbewerber wie MG versuchen den Markt dahin zu bringen, dass nur noch das Preiskriterium berücksichtigt wird. ... Alle Gasunternehmen, einschließlich AGA, leiden sehr unter der unkontrollierten Art und Weise, in der sich MG auf dem Markt verhält. Ich habe zwei Vorschläge: Besprechung mit Stephan Messer Vorbereitung von kurzfristigen Vergeltungsmaßnahmen in Deutschland." (203) Handschriftliche Notizen auf einer der Kopien dieses Memos lauten: "1) Gespräch mit Messer (Geschäftsführer von MG) über Einhaltung von Preisuntergrenzen. 2) Bei mangelnder Begeisterung Gespräch mit Wielands zusammen mit [...] (AGA Gas GmbH). Ankündigung unserer bevorstehenden aggressiven Maßnahme. 3) Nach maximal zwei Wochen aggressive Maßnahme." (204) Aus diesem Dokument geht auch hervor, dass die Nichteinhaltung der Vereinbarungen über Preisuntergrenzen zu Vergeltungsmaßnahmen führen konnte und dass diese nicht auf die Niederlande beschränkt sein mussten. (205) Bei den VFIG-Treffen vom März und Oktober 1994 wurden "Preistabellen" und "Mindestpreise" für Flaschengase für Kleinkunden besprochen, um zumindest zwischen AGA, Air Liquide, Hoek Loos, Air Products, Westfalen und Messer zu einer Vereinbarung zu kommen. (206) In bei AGA(108) sichergestellten handschriftlichen Notizen heißt es, dass "Preistabellen" bei den VFIG-Treffen im März und Oktober 1994 erneut besprochen wurden und dass Hoek Loos bei letzterem eine Preistabelle für Flaschengase vorlegte. Handschriftliche Notizen, die mit 17. Oktober 1994 datiert sind und von einer anderen Person bei AGA verfasst und von AGA übermittelt wurden, bestätigen, dass "Mindestpreise" beim Treffen im Oktober(109) zur Sprache kamen. (207) Nach den von AGA(110) vorgelegten Erklärungen wurde das Verzeichnis mit den Preistabellen für kleine Flaschengasabnehmer von Hoek Loos am Rande des oben erwähnten, im Oktober 1994 abgehaltenen VFIG-Treffens vorgelegt. In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte betont AGA, dass eine Einigung über dieses Verzeichnis für 1994 "nicht bekräftigt und schon gar nicht bestätigt(111) wird". Die Kommission stellt jedoch fest, dass die von Hoek Loos vorgeschlagene Liste auf dem Betriebsgelände von drei Unternehmen sichergestellt wurde. (208) Eine Kopie wurde bei Westfalen(112) in einem Ordner mit der Bezeichnung VFIG 1995 sichergestellt. Eine weitere Kopie wurde bei Air Liquide(113) in einem Ordner mit der Bezeichnung VFIG 1994 aufgefunden. Eine dritte Kopie wurde bei Messer(114) sichergestellt. Alle drei enthalten eine identische gedruckte Mindestpreisliste, die mit Oktober 1994 datiert ist und die Überschrift "Preisliste für kleine Flaschengasabnehmer" trägt. Die bei Messer sichergestellte Liste umfasst auch eine handschriftliche Preisliste, die 1996 hinzugefügt wurde (siehe Randnummer 234. Die Tatsache, dass diese Unternehmen diesen Vorschlag jahrelang in ihrer Ablage behielten, bedeutet, dass diese Liste für sie von Bedeutung war. (209) Dass es 1995 eine Vereinbarung gab, wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die bei Air Liquide aufgefundene, mit 10. März 1995(115) datierte Mindestpreisliste mit der von AGA am 1. Juli 1995(116) umgesetzten Mindestpreisliste übereinstimmt. (210) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte weist Air Liquide auf die Tatsache hin, dass die in seiner oben erwähnten internen Liste genannten Ziele für 1995 niedriger seien als die ebenfalls in dieser Liste enthaltenen Mindestpreise. In diesem Zusammenhang macht Air Liquide auch geltend, dass die Tatsache, dass die Wettbewerber Air Liquide über ihre Absichten(117) informieren wollten, nicht gegen das Unternehmen ausgelegt werden könne. (211) In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte(118) weist AGA darauf hin, dass die Initiative in Bezug auf die Kleinkunden sich nur auf ein Segment des Flaschengasmarktes beziehe und sich daher von anderen Versuchen zur Festsetzung von Preisuntergrenzen unterscheide. Da das Kleinkundensegment nur einen begrenzten Teil des Geschäfts von AGA darstelle, verringere sich das Ausmaß des Verstoßes beträchtlich. AGA steht(119) nichtsdestoweniger zu der Tatsache, dass sie die vereinbarten Mindestpreise für Kleinabnehmer ab 1. Juli 1995 einführte. (212) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte stellt Westfalen fest, dass es nicht wisse, wie die Liste in seinen Besitz gekommen sei. Das Unternehmen bringt vor, dass die Liste wahrscheinlich bei dem VFIG-Treffen vom 14. Oktober an Westfalen verteilt worden sei, dass dieser Umstand jedoch nicht bedeute, dass Westfalen den in der Liste aufgeführten Preisen tatsächlich zugestimmt habe. Westfalen führt auch ins Treffen, dass seiner Ansicht nach seine unkooperative Haltung im Zusammenhang mit den VFIG-Treffen die größeren Unternehmen dazu veranlasst habe, sich außerhalb des VFIG-Fahrplans(120) zu treffen. (213) Die Kommission verfügt über Beweise, dass später tatsächlich Treffen außerhalb des VFIG-Fahrplans organisiert worden sind und dass zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer verbotene Absprachen über Mindestpreise für Flaschengase für Kleinkunden in Breda und Barendrecht von Anfang 1995 bis 1997 stattgefunden haben. (214) In Beantwortung der Fragen der Kommission stellte AGA Folgendes fest: "Für Anfang 1995 wurde außerhalb der VFIG eine Sitzung einberufen, die auf die Annahme von Mindestpreisen abzielte. (... ein leitender Mitarbeiter von AGA) nahm an der Sitzung teil, der ersten in einer Reihe von in Breda abgehaltenen Sitzungen in einem engeren Kreis. Zugegen waren Hoek Loos, Air Liquide, Air Products und Messer (sowie AGA). Indugas mag eingeladen gewesen sein, war jedoch nicht anwesend. Bei dieser Sitzung kam es tatsächlich zu einer Einigung über Mindestpreise für Kleinabnehmer." (121) (215) AGA ergänzt, dass in Breda und später in Barendrecht zwei bis drei Sitzung jährlich stattfanden. Es gab keine Tagesordnung, und Notizen wurden nur spärlich gemacht. AGA ist der Ansicht, dass Indugas oder Praxair (die sie als ein Unternehmen sehen) nur einmal teilnahmen, dass Indugas von dem die Treffen organisierenden Unternehmen jedoch immer eingeladen wurde. AGA fügt auch hinzu, dass ihr Gesamteindruck war, dass die vereinbarten Mindestpreise auf dem Markt nicht akzeptiert wurden und diese Sache daher nicht funktionierte. Auf Ersuchen der Kommission stellte AGA ein Verzeichnis der Sitzungszeitpunkte zusammen, das auf der Grundlage von Tagesordnungen, Spesenabrechnungen und sonstigen verfügbaren Daten(122) erstellt wurde. (216) Air Products bestätigte der Kommission gegenüber, dass Gespräche außerhalb der VFIG-Treffen stattgefunden hätten, die auch mit der Vorbereitung oder dem Follow-up von VFIG-Treffen zu tun haben konnten: "Soweit sich AP erinnert, fanden zwei oder drei Mal pro Jahr inoffizielle Treffen statt, in deren Verlauf Gespräche letzterer Art geführt wurden. Diese Treffen wurden zumindest in den letzten Jahren mehr oder weniger regelmäßig von Vertretern von AP, Hoek Loos, AGA, Messer Griesheim und Air Liquide besucht. Es gab keine formelle Tagesordnung, die diskutierten Themen spiegelten die Fragen wider, denen die Industrie gegenüberstand und umfassten Themen wie allgemeine Marktentwicklung, Preisentwicklung und Kosten des Industriezweigs." Laut Air Products fanden solche Treffen im Zeitraum 1995-1997 in Breda statt. Ein Verzeichnis der Daten, an denen die Sitzungen stattfanden, wurde zur Verfügung gestellt(123). (217) Indugas wurde zu den Treffen in Breda und Barendrecht ebenfalls befragt. Indugas bestätigte, dass sein Vertreter bei den VFIG-Treffen mündlich zu diesen Sitzungen eingeladen worden sei, er jedoch nie teilgenommen habe. Indugas stellte auch fest, dass es sich der Tatsache, dass Mindestpreise besprochen wurden, bewusst gewesen sei, dass es jedoch nie bei derartigen Gesprächen anwesend gewesen sei und daher nicht wisse, ob solche Mindestpreise tatsächlich vereinbart worden seien(124). (218) Hoek Loos war nicht imstande, seine Teilnahme an den in Breda oder Barendrecht abgehaltenen Sitzungen mit den Wettbewerbern zu bestätigen. Nützliche Informationen seien weder aus den Tagesordnungen noch aus den Aufwandsentschädigungen der verantwortlichen Manager abzulesen gewesen. (219) Messer bestätigte seine Teilnahme an Treffen mit Wettbewerbern, die zwischen 1995 und 1997 in einem Restaurant namens Mirabelle in Breda stattgefunden hatten. Messer nannte auch die Namen der leitenden Mitarbeiter von AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer, die an diesen Sitzungen regelmäßig teilgenommen hatten. Nach Aussage von Messer seien bei diesen Treffen Kostenentwicklungen und Gaspreise besprochen worden, Messer behauptete jedoch, an den Preisvereinbarungen nicht teilgenommen zu haben. Messer war nicht in der Lage, ein Verzeichnis der Sitzungsdaten zur Verfügung zu stellen(125). (220) Air Liquide bestätigte, dass es im Zeitraum 1995-1997 zur Teilnahme an den Sitzungen in Breda und Barendrecht eingeladen worden sei. Air Liquide selbst habe solche Treffen nie organisiert. Air Liquide gab die Namen seiner leitenden Mitarbeiter bekannt, die an solchen Treffen 1996 und 1997 teilgenommen hatten und nannte auch die Daten, an denen diese Treffen stattfanden. Über 1995 waren keine Informationen verfügbar, weil der damalige Verantwortungsträger das Unternehmen verlassen hatte. Air Liquide stellte fest, dass die fraglichen Sitzungen inoffiziellen Charakter hatten und dass keine Tagesordnungen oder Protokolle verfasst worden seien. Nach Aussage von Air Liquide seien allgemeine Fragen bezüglich der Markt- und Wirtschaftsentwicklung besprochen worden(126). (221) In Tabelle 6 in Abschnitt C.1 Randnummer 108 sind die Daten aufgeführt, zu denen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer ihre Treffen abhielten und die aufgrund von Informationen und Erinnerungen der Mitarbeiter dieser Unternehmen zusammengetragen werden konnten. Die Abweichungen in einigen Datumsangaben können damit erklärt werden, dass das Restaurant Mirabelle in Breda ein beliebter Ort für Treffen aller Art ist und von seiner Lage her niederländischen Geschäftsleute, die auf dem Weg nach Belgien sind oder aus Belgien kommen, entgegenkommt. Zu den Daten, die von zwei oder drei Unternehmen genannt wurden, zählen der 23. November 1995, der 5. Juni 1996, der 2. Oktober 1996, der 19. März 1997, der 20. Juni 1997 und der 8. Juli 1997. (222) Die meisten Unternehmen, die an diesen Treffen teilnahmen, stellten fest, dass nur allgemeine Gespräche geführt worden seien. AGA und Air Products räumen jedoch ein, dass Mindestpreise ein Thema gewesen seien. Aus dem Beweismaterial geht hervor, dass Mindestpreislisten tatsächlich besprochen und zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer vereinbart wurden. (223) Zwischen den Anbietern von Industriegasen fanden auch eine Reihe von bilateralen Kontakten statt, in deren Verlauf das Preisniveau der Unternehmen verglichen wurde. Ein Beispiel ist ein Treffen von Vertretern von AGA und Messer am 16. Juni 1995, bei dem Verzeichnisse der Standardpreise verglichen und ausgetauscht wurden(127). (224) Die Kommission verfügt über Beweise, dass AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer für 1996 und 1997 Mindestpreise für Flaschengase für Kleinabnehmer vereinbarten. (225) Bei Air Products(128), AGA(129) und Messer(130) wurden für 1996 und 1997 identische Mindestpreislisten sichergestellt. Die Aufzeichnungen enthalten im Jahr 1996 gültige Mindestpreise für Flaschengase, die im Druck vorliegen, sowie handschriftliche Notizen der Mindestpreise für 1997; die Handschriften sind verschieden, die aktualisierten Preise sind identisch. (226) Die Kommission zieht den Schluss, dass diese Aktualisierung vereinbarter Preislisten bei einem Treffen der Wettbewerber vorgenommen wurde. Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass auf die Preisliste von Air Products jemand den Vermerk: "AL keine Preisbrecher" (geen slopers) und "HL nichts auf Papier" (niets op papier) geschrieben hat; was darauf hinzudeuten scheint, dass Air Liquide vor der Unterschreitung dieser Preisuntergrenzen gewarnt hat und Hoek Loos darauf bedacht war, keine schriftlichen Spuren der Vereinbarung zu hinterlassen. (227) Laut AGA wurde die Liste im Herbst 1996 bei einem Treffen mit Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer verteilt "mit dem Zweck, die Mindestpreise für Kleinabnehmer für das folgende Jahr zu erhöhen"(131). (228) Die Kommission stellt fest, dass sich die in Frage stehenden Unternehmen am 2. Oktober 1996 getroffen haben, wie dies in Tabelle 6 Randnummer 108 dargelegt ist. (229) Air Products teilte der Kommission mit, dass es die Liste von AGA wahrscheinlich Ende 1996 "im Rahmen einer Besprechung über Preiserhöhungen"(132) erhalten habe. Air Products ist der Ansicht, dass die in der Akte der Kommission befindlichen handschriftlichen Notizen bei demselben Treffen(133) verfasst worden seien. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass auch die bei Messer sichergestellten handschriftlichen Aufzeichnungen bei demselben Treffen im Restaurant Mirabelle in Breda(134) gemacht worden seien, vermutlich am 2. Oktober 1996, wie in Randnummer 228 erläutert. (230) AGA selbst berücksichtigte die Mindestpreise für 1996 und 1997 in ihrer internen Notiz zur Preispolitik vom 30. Oktober 1996(135). (231) Air Liquide setzte die Mindestpreise für 1997 ebenfalls um. Bei Air Liquide wurden die oben erwähnten Mindestpreise für 1997 im Protokoll des Gruppentreffens zum Thema Flaschengase vom 8. November 1996 als Pläne für 1997 erwähnt; nur für CO2 plante Air Liquide die Anwendung eines höheren Preises(136). (232) Die Kommission verfügt in ihren Unterlagen über weitere Beweise betreffend Vereinbarungen über Mindestpreise für Kleinabnehmer, die zwischen AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer für 1996 und 1997 abgeschlossen wurden und die Westfalen 1997 mitgeteilt wurden. (233) Die gleichen für 1996 aufgeführten Mindestpreise wurden bei Hoek Loos in einem gedruckten Vorschlag mit dem Titel "Vorschlag Flaschengase 1997"(137) sichergestellt. Die Liste enthält ferner den Vorschlag, die Mindestfrachtkosten von 10,00 NLG auf 11,25 NLG anzuheben. Gemäß den in Randnummer 225 erwähnten handschriftlichen Notizen, die bei Air Products, AGA und Messer sichergestellt wurden, wurde dieser Vorschlag auch angenommen. Die Erklärung von Hoek Loos, wonach es sich hierbei nur um eine interne Unterlage(138) handle, ist daher nicht glaubwürdig. Die interne Verwendung zeigt außerdem, dass die mit den Wettbewerbern abgestimmten Preisuntergrenzen in Wirklichkeit an die Verkäufer dieses Unternehmens weitergeleitet wurden. (234) Die gedruckte Liste der Mindestpreise für 1996, die bei Hoek Loos(139) sichergestellt wurde, wurde auch bei Messer in handschriftlicher Form auf der gedruckten "Preisliste für Kleinabnehmer von Flaschengasen", die auf Oktober 1994 datiert ist und bereits in Randnummer 208 erwähnt wurde(140), gefunden. (235) Bei Air Products(141) wurde eine nicht datierte Mindestpreisliste sichergestellt, die auf einer kleinen Karte aufgedruckt war und die mit einer Liste auf einer bei Hoek Loos(142) gefundenen Karte identisch ist. Air Products stellte fest, dass es sich dabei um eine Preisliste von Hoek Loos handle und dass die Liste in Form einer für die Brieftasche passenden Plastikkarte aufgelegt worden sei, die für das Verkaufspersonal von Hoek Loos bestimmt war. Air Products habe diese Karte von Hoek Loos bei einem Treffen mit Wettbewerbern erhalten. Air Products datiert die Karte mit Ende 1996 oder Anfang 1997(143). (236) Einige Mindestpreise, auf die sich Hoek Loos, AGA, Air Liquide, Air Products und Messer geeinigt hatten, wurden Westfalen während eines bilateralen Treffens mitgeteilt. (237) In einem Bericht über ein Treffen zwischen Hoek Loos, Westfalen und der Muttergesellschaft von Westfalen, Westfalen Gase AG, das am 27. März 1997 stattfand, wird festgestellt, dass "von Kleinabnehmern für O2 nicht weniger als 2,25 NLG p/m3 und für Azetylen nicht weniger als 12,00 NLG verlangt werden sollte. Miete 0,25 NLG"(144). (238) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentierte Westfalen, dass in dem Bericht über den Besuch von [...] und insbesondere unter Überschrift 3 des Dokuments (zitiert in Randnummer 237) Preise erwähnt seien, dass es sich bei diesen Preisen aber nicht um Preise handle, die von Westfalen umgesetzt wurden oder die es umsetzen sollte. Sie bezögen sich nur auf Preise von Hoek Loos(145). (239) Die Kommission vertritt jedoch die Ansicht, dass der in dem Bericht verwendete Wortlaut zu implizieren scheint, dass die Besprechung beide Parteien betrifft und sich nicht nur auf das Vorgehen von Hoek Loos beschränkt. Außerdem wäre es eigenartig, wenn der Direktor von Hoek Loos die Zentrale von Westfalen besucht, um dort ausschließlich die Preisgestaltung seines Unternehmens darzulegen, wo Hoek Loos doch bei mehreren Anlässen jenes Unternehmen war, das hinter den Mindestpreisvorschlägen für die anderen Wettbewerber stand (siehe z. B. Randnummern 195, 198, 206 und 207). Es scheint daher wahrscheinlicher, dass Hoek Loos die Zentrale von Westfalen aufgesucht hat, um dieses Unternehmen über die mit den anderen Wettbewerbern erreichte Vereinbarung zu informieren. Nichtsdestoweniger wird die Kommission aus dem von Westfalen in dieser Sache gezeigten Verhalten keine Schlüsse ziehen. 5. DIE FESTSETZUNG SONSTIGER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN a) Beförderungsentgelte für Flaschengase i) Überblick (240) Mindesttransportentgelte für Flaschengase wurden von Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und AGA das erste Mal 1990 vereinbart. 1994 kamen Air Products, Air Liquide, AGA, Hoek Loos und BOC überein, ein Mindestbeförderungsentgelt von 10,00 NLG zu verrechnen. Messer schloss sich dieser Vereinbarung 1996 an. Noch 1997 war zwischen AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer eine Vereinbarung über Mindestbeförderungsentgelte in Kraft. ii) Kartellsitzungen und Absprachen (241) Am 18. Oktober 1990 war zwischen Hoek Loos, Air Liquide, AGA und Air Products eine Vereinbarung über Beförderungsentgelte für Flaschengase in Kraft. (242) Die Mindestpreisliste für Flaschengase für 1990, die bereits in den Randnummern 196 und 197(146) beschrieben wurde, umfasste auch ein Mindestbeförderungsentgelt in Höhe von 10,00 NLG bei direkter Zustellung durch das Gasunternehmen sowie von 15,00 NLG bei Zustellung über ein Einzelhandelsdepot. (243) Das Mindestbeförderungsentgelt kam 1993 bei einem bilateralen Treffen, das am 15. März 1993 zwischen Messer und AGA stattfand, das erste Mal zur Sprache. Aus einer Unterlage von Messer geht hervor, dass Messers Strategie auf die Ausweitung seiner Marktanteile abzielte, dass Messer dabei taktisch aber bestimmte Mindestbedingungen einhalten würde, so z. B. keine Zustellung ohne die Verrechnung von Miete oder von Transportkosten(147). In diesem Dokument ist auch von einer Mindestmiete in Höhe von 0,25 NLG und von Mindesttransportkosten in Höhe von 10,00 NLG die Rede. (244) Am 23. Juni 1994 wurden zwischen AGA, Air Products, Air Liquide, Hoek Loos und BOC Mindestbeförderungsentgelte für Flaschengase vereinbart. (245) Gemäß den bei AGA(148) sichergestellten handschriftlichen Notizen wurde bei dem VFIG-Treffen am 23. Juni 1994 beschlossen, das Mindestbeförderungsentgelt für Flaschengase mit 10,00 NLG festzusetzen. Aus den Notizen geht hervor, dass Messer diese Regelung nicht akzeptierte. (246) In anderen von AGA(149) übermittelten handschriftlichen Notizen, die sich auf dasselbe Treffen beziehen, heißt es, dass das Mindestbeförderungsentgelt unabhängig vom Beförderungsmittel zu verrechnen ist und dass: "MG es sich vorbehält, niedrigere Beförderungskosten zu verrechnen, weil der Wunsch nach einem höheren Marktanteil gegeben ist. Alle anderen haben dies akzeptiert, auch WF und BOC." (247) Bezüglich Westfalen stellt die Kommission fest, dass in dem oben genannten, von AGA übermittelten handschriftlichen Protokoll über das VFIG-Treffen vom 23. Juni 1994 sehr wohl davon die Rede ist, dass Westfalen die 10,00 NLG akzeptiert hatte. Westfalen war bei jenem Treffen jedoch nicht anwesend. Nach den handschriftlichen Notizen, die von derselben Person in Bezug auf das folgende VFIG-Treffen vom 14. Oktober 1994 verfasst wurden, bei dem Westfalen zugegen war, behauptete letzteres Unternehmen, von der Vereinbarung über die Beförderungskosten nichts zu wissen: "WF wurde nicht informiert?? Nicht akzeptiert??"(150). Dies kommt auch in anderen bei AGA sichergestellten internen Aufzeichnungen über dasselbe Treffen(151) zum Ausdruck. (248) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentierte BOC, dass es sich beim Treffen am 23. Juni 1994 ("alle anderen haben zugesagt, auch WF und BOC") überhaupt um BOCs erstes VFIG-Treffen handelte und BOCs Vertreter bestätigt habe, dass BOC zu dem damaligen Zeitpunkt 10,00 NLG pro Flasche verrechnete und ihm nicht klar gewesen sei, dass die Angelegenheit im Zusammenhang mit möglichen Mindestentgelten für die Zukunft zur Sprache gebracht worden war. Diese Bestätigung kann vom Vertreter der AGA subjektiv als "Zustimmung" zur Festsetzung dieses Betrags als Mindestentgelt(152) ausgelegt worden sein. (249) Air Liquide, Hoek Loos und AGA setzten diese Vereinbarung um. Der für die Beförderung zu verrechnende Mindestpreis war in der internen Mindestpreisliste von Air Liquide für 1995(153) enthalten. Hoek Loos berücksichtigte den vereinbarten Mindesttransportpreis von 10,00 NLG in seinem kaufmännischen Programm für 1994/95(154). (250) Auch AGA berücksichtigte die Mindesttransportkosten von 10,00 NLG in einer internen Notiz, die mit 29. Juni 1995(155) datiert ist, sowie auch in ihren Anweisungen an das Verkaufspersonal - in einer Randnummer über neue Abnehmer - datiert mit 5. Juli 1995(156). Das Mindestentgelt wird auch in handschriftlichen Notizen über Treffen erwähnt, die am 19. August und 13. Oktober 1994(157) stattfanden. AGA macht darauf aufmerksam, dass der Bericht über das Treffen am 13. Oktober 1994 die Initialen "[...]" trägt, die vermutlich für [...] von Hoek Loos stehen, was daher auf einen bilateralen Kontakt der Wettbewerber in Sachen Geschäftsbedingungen(158) hinweist. (251) Dass diese Mindestgeschäftsbedingungen vereinbart wurden, wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass von den Wettbewerbern einzelne Abnehmer besprochen wurden und dass Vergeltungsmaßnahmen eine mögliche Bedrohung darstellten. In handschriftlichen Notizen, die von AGA übergeben wurden und sich auf ein am 11. Juli 1994(159) organisiertes bilaterales Treffen zwischen AGA und Air Products ([...] - [...]) bezogen, heißt es: "[...] hat verstanden, dass wir für GEP und Shell eine Entschädigung wollen, hat dies jedoch nicht akzeptiert. Er 'glaubte', dass diese Frage im Einklang mit unserer Vereinbarung über Mindestmiete und Mindesttransportentgelt gelöst worden sei und verweist auf das letzte Treffen in Utrecht(?)(160). Er sagt, dass, wenn wir wegen GEP und Shell Vergeltungsmaßnahmen setzen, er wiederum gegen uns Vergeltungsmaßnahmen ergreifen müsse." (252) Zu einem späteren Zeitpunkt, im Jahr 1996, beschloss Messer, den vereinbarten Mindestbeförderungspreis von 10,00 NLG ebenfalls anzuwenden. Gemäß dem Protokoll eines am 7. Juni 1996 abgehaltenen internen Treffens hat Messer diesen Entschluss am 7. Juni gefasst. Es heißt im Protokoll, dass die Wettbewerber dazu gezwungen werden, diesen Preis(161) ebenfalls anzuwenden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.