Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2453 der Kommission vom 26. November 2024 in der Sache SA.101557 (2023/NN, ex-2022/PN) — Frankreich — Seeverkehrsverbindungen nach Korsika (2023-2030) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8473)

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Quellenkennung: 32025D2453. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en an, dass sie diese wie folgt festgelegt hätten. (266) Bei der Berechnung der pro Woche benötigten Güterkapazitäten zogen die französischen Behörden den geschätzten wöchentlichen Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen im Juli 2030 heran (der dem Spitzenwert des Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen entspricht, der im Zeitraum der fraglichen Maßnahmen ermittelt wurde). Für die Strecken nach Ajaccio und Bastia gingen die französischen Behörden davon aus, dass 90 % der Güterbeförderung an Werktagen unter der Woche abgewickelt wird. Für die Strecken zu den anderen drei korsischen Häfen wurde dieser Wert auf 100 % erhöht. Durch die Kombination des erforderlichen wöchentlichen Gütervolumens mit der Anzahl der erforderlichen wöchentlichen Hin- und Rückfahrten (d. h. sechs Hin- und Rückfahrten pro Woche während der Winterperiode auf den Strecken Marseille-Ajaccio und Marseille-Bastia und drei wöchentliche Hin- und Rückfahrten in die anderen Häfen) erhielten die französischen Behörden die erforderliche Mindestkapazität pro Güterüberfahrt, wie in Tabelle 26dargelegt. Tabelle 26 Mindestkapazitätsanforderungen für den Güterverkehr in den Gemeinwohlaufträgen   Ajaccio Bastia Porto-Vecchio Propriano L’Île-Rousse Mindestgütervolumen (Lfm.) pro Überfahrt (Basisverkehr) 1 470 1 860 1 040 520 700 Quelle: Stellungnahmen der französischen Behörden vom 28. Juni und 28. Juli 2023 3.6.   Vergabeverfahren für die Gemeinwohlaufträge 3.6.1.   Beschluss Nr. 22/050 vom 28. April 2022 (267) Nachdem ein Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen festgestellt worden war und angesichts der Notwendigkeit, diesen Bedarf durch einen Gemeinwohlauftrag angemessen zu decken, leitete die korsische Territorialregierung (Collectivité de Corse, im Folgenden „CdC“) am 28. April 2022 das Ausschreibungsverfahren für die Gemeinwohlaufträge ein. (268) Im vorliegenden Fall entschied die CdC mit Beschluss Nr. 22/050 der korsischen Territorialversammlung vom 28. April 2022, für den Betrieb von Seeverkehrsdiensten für Güter (einschließlich gefährlicher Güter) und Fahrgäste zwischen dem Hafen von Marseille und den Häfen von Ajaccio (Los 1), Bastia (Los 2), Porto-Vecchio (Los 3), Propriano (Los 4) und L’Île-Rousse (Los 5) für einen Zeitraum von sieben Jahren (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um maximal zwölf Monate, d. h. für insgesamt höchstens acht Jahre) zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2030 Gemeinwohlaufträge über die einzelnen Strecken abzuschließen. (269) Der Anwendungsbereich der Gemeinwohlaufträge umfasste alle in Abschnitt 3.5.2 dieses Beschlusses genannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. (270) Artikel 2 Absatz 4 der Ausschreibungsbedingungen (132) sah vor, dass „jeder Auftrag mindestens Folgendes festlegen muss: Höchsttarife für Gebietsansässige Korsikas und für die Beförderung von Gütern, Transportkapazität der Schiffe, Fahrpläne und Dienstfrequenzen, Laufzeit des Gemeinwohlauftrags, Höchstbetrag der vom korsischen Verkehrsamt entrichteten Ausgleichszahlung.“ (271) Artikel 9 Absatz 2 der Ausschreibungsbedingungen sah vor, dass „jedes Angebot auf der Grundlage von Kriterien geprüft wird, anhand derer das beste Angebot im Hinblick auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen für die [CdC] ermittelt werden kann.“ Diese Kapazitäten werden für Konsortien als Ganzes bewertet. Kriterien Analyse nach Kriterien Gewichtung Kriterium 1: Technischer Wert des Angebots 60  % Unterkriterium 1 Technische Qualität der Schiffe: Eignung der vom Bewerber vorgeschlagenen Flotte im Hinblick auf Folgendes: — Beschreibung der Flotte (Anzahl der Schiffe, eingesetzte Schiffe, Zertifizierung und Kontrolle der Schiffe, Klassifizierung, Flaggenstaat, Einhaltung der einzelnen Codes und Übereinkommen). Charterverträge sind zu melden; — Eignung für See- und Segelbedingungen sowie für Hafenbeschränkungen (Baujahr, Typ, Anzahl der Brücken und Motoren, Leistung, Geschwindigkeit, Geschwindigkeit im betriebssicheren Modus). 20  % Unterkriterium 2 Frequenzen und Fahrpläne: Eignung der Flotte des Bewerbers für Frequenzen und Fahrpläne im Hinblick auf die Spezifikationen in Anhang 1: — Mindestfrequenzen (Personen, Fahrer, Güter), — zusätzliche Hin- und Rückfahrten, — Abfahrts- und Ankunftszeiten. 15  % Unterkriterium 3 Anpassung der Flotte an die Bedürfnisse der Nutzer (laufende Meter an Gütern, Länge, Höhe, Brückenstärke, Anzahl der Anschlüsse für temperaturgeregelte Container für alle Strecken und Anzahl der Kabinen und Sitze), Kabinen und Aufzüge für Personen mit eingeschränkter Mobilität 15  % Unterkriterium 4 Qualität der Dienstleistungen für professionelle und private Nutzer: — Nutzerdienste (Verpflegung, Hoteldienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität und allgemein für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen, Informationsdienste für Nutzer usw.) — Güterdienste (Verarbeitung und Verwaltung, Kommunikation) — Sicherheit an Bord der Flotte (Sicherheitsanweisungen, Notfälle) — Kontinuität der öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich der sozialen und solidarischen Leistungen (133)): Informationsplan bei Störungen, Bearbeitung von Beschwerden, Ausgleichsregelungen usw.) 10  % Kriterium 2: Höhe des finanziellen Ausgleichs und Tragfähigkeit des Geschäftsplans 30  % Unterkriterium 1: Gesamtbetrag des finanziellen Ausgleichs Dieses Unterkriterium wird anhand des Gesamtbetrags des finanziellen Ausgleichs analysiert, den der Bewerber für die Erbringung der Dienstleistung während der Laufzeit des Gemeinwohlauftrags vorschlägt. Dieser Ausgleich gliedert sich in einen Anteil für Betriebskosten, einen Anteil für Investitionskosten und einen Anteil für Kraftstoffkosten. 20  % Unterkriterium 2: Tragfähigkeit des vorläufigen Geschäftsplans des Bewerbers Übereinstimmung der in der vorläufigen Betriebsrechnung (Anhang 9 des Entwurfs des Gemeinwohlauftrags) ausgewiesenen Kosten und Einnahmen mit den vom Bewerber zugrunde gelegten und in der Finanzaufstellung erläuterten Betriebsannahmen. 10  % Kriterium 3: Soziale Verantwortung des Unternehmens: Es werden die Maßnahmen und das Engagement des Bewerbers sowie die Mittel zur Überwachung im Hinblick auf die soziale Verantwortung des Unternehmens vorgestellt: ethische, soziale und ökologische Performance. 10  % 3.6.2.   Vergabeverfahren: (272) Die öffentliche Ausschreibung wurde am 6. Mai 2022 veröffentlicht, (134) die Frist für den Eingang der Bewerbungen und Angebote endete am 25. Juli 2022. (273) Zwecks Klärung mehrerer Aspekte der Ausschreibungsbedingungen richtete Corsica Ferries vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote eine Reihe von Fragen an die CdC. Da die CdC die Fragen nicht oder nicht ausreichend beantwortete, stellte Corsica Ferries beim Verwaltungsgericht Bastia in Bezug auf das öffentliche Vergabeverfahren einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und beantragte die Nichtigerklärung des Vergabeverfahrens für Gemeinwohlaufträge wegen Verstoßes der CdC gegen die dieser als öffentlichen Auftraggeber obliegenden Bekanntmachungs- und Ausschreibungspflichten. (135) (274) Mit Beschluss Nr. 2200797 vom 20. Juli 2022 entschied der für einstweilige Verfügungen zuständige Richter am Verwaltungsgericht Bastia, dass die von Corsica Ferries geltend gemachten Schwierigkeiten größtenteils nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fielen. Im Übrigen wies der Richter die von Corsica Ferries geltend gemachten Verstöße mit der Begründung zurück, dass es seiner Ansicht nach den interessierten Bewerbern möglich sei, ein Angebot einzureichen, das alle in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten technischen Anforderungen erfülle. Daraufhin legte Corsica Ferries gegen diesen Beschluss Berufung beim Staatsrat (Conseil d’État) ein. Mit Urteil vom 25. November 2022 erklärte der Staatsrat das Rechtsmittel für unzulässig (Société Corsica Ferries, Nr. 466415). (275) Corsica Ferries entschied schließlich, sich nicht an der Ausschreibung der Gemeinwohlaufträge zu beteiligen, da es insbesondere der Auffassung war, dass es nicht über Schiffe verfüge, die alle vom CdC in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten technischen Anforderungen erfüllten. (276) Bei der CdC gingen drei Bewerbungen ein: — das „Groupement Corsica Linea — La Méridionale“: Los 1; — Corsica Linea: Lose 2, 3, 4 und 5; — La Méridionale: Lose 3 und 4. (277) Der Ausschuss für öffentliche Dienstleistungen öffnete die Angebote am 26. Juli 2022. Aufgrund der Stellungnahme dieses Ausschusses vom 2. August 2022 wurden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. Nach Prüfung der Angebote empfahl der Ausschuss am 31. August 2022 die Einleitung eines Verhandlungsverfahrens mit den Bewerbern. (278) Nach Angaben Frankreichs führte die CdC mit den Bewerbern folgende Verhandlungen: — Die erste Verhandlungsrunde fand am 6. und 7. September 2022 statt. Anschließend wurden die Bewerber aufgefordert, die finanziellen Bedingungen ihrer Angebote umfassend zu verbessern. — Die zweite Verhandlungsrunde fand am 4., 5. und 6. Oktober 2022 statt. Anschließend wurden die Bewerber gebeten, weitere Möglichkeiten zur Optimierung der finanziellen Aspekte aufzuzeigen. — Die dritte Verhandlungsrunde fand am 18. und 19. Oktober 2022 statt und zielte darauf ab, das finanzielle Angebot der Bewerber zu konsolidieren und ihre Vorschläge für Änderungen des Gemeinwohlauftrags zu prüfen. — Die vierte Verhandlungsrunde fand am 7. November 2022 statt, mit dem Ziel, den Vertragsentwurf fertigzustellen und die finanziellen Aspekte im Hinblick auf die Einreichung der endgültigen Angebote durch die Bewerber zu konsolidieren. — Am 10. November 2022 reichten die Bewerber ihre endgültigen Angebote ein. (279) Der für die Einreichung der endgültigen Angebote zuständige Ausschuss für öffentliche Dienstleistungen trat am 23. November 2022 zusammen. 3.6.3.   Entscheidung Nr. 22/188 vom 20. Dezember 2022 (280) Mit Beschluss Nr. 22/188 vom 20. Dezember 2022 billigte die korsische Territorialversammlung die Wahl des „Groupement Corsica Linea — La Méridionale“ für Los 1, Corsica Linea für die Lose 2, 4 und 5 und La Méridionale für Los 3. Tabelle 27 zeigt die Höhe des finanziellen Ausgleichs pro Los. Tabelle 27 Gesamtbetrag des finanziellen Ausgleichs pro Los der Gemeinwohlaufträge (in Mio. EUR) Häfen in Korsika Finanzieller Ausgleich für 2023-2030 Jährlicher finanzieller Ausgleich (Durchschnitt) Los 1: Ajaccio 245,9 30,7 Los 2: Bastia 251,1 31,4 Los 3: Porto-Vecchio 132,2 16,5 Los 4: Propriano 122,6 15,3 Los 5: L’Île-Rousse 101,8 12,7 Insgesamt 853,6 106,6 Quelle: Mitteilung der französischen Behörden vom 27. Dezember 2022 3.7.   Einschlägige Bedingungen der Gemeinwohlaufträge (281) In diesem Abschnitt werden die Vertragsklauseln der Gemeinwohlaufträge beschrieben. Diese Klauseln sind in den fünf Gemeinwohlaufträgen weitgehend einheitlich. 3.7.1.   Regelung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und ihrer Laufzeit 3.7.1.1.   Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (282) In den Artikeln 1 und 2 der fünf Gemeinwohlaufträge ist festgelegt, dass der Auftragnehmer im Rahmen der territorialen Kontinuität zwischen den korsischen Häfen und dem Hafen von Marseille mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ( „DAWI“ ) betraut ist, die sich auf Folgendes beziehen: — die Beförderung von Gütern (einschließlich gefährlicher Güter auf der Strecke nach L’Île-Rousse) in Form von Fracht mit und ohne Zugmaschine; und — die Beförderung von i) Personen, die aus medizinischen Gründen reisen (136); ii) von Personen, die als Fahrer von Fracht mit Zugmaschine reisen; und iii) von auf Korsika gebietsansässigen und gebietsfremden Personen ausschließlich auf der Strecke zwischen Marseille und Propriano. (283) Artikel 1 sieht ferner vor, dass jede vom Auftragnehmer erbrachte Güter- oder Personenbeförderungsdienstleistung, die keine DAWI darstellt, als „kommerzielle oder nicht-DAWI Dienstleistung“ gilt. (284) Artikel 4 legt fest, dass die für die Parteien verbindlichen Vertragsunterlagen der Gemeinwohlauftrag und seine Anhänge sind (sowie gemäß Artikel 1 alle etwaigen Änderungen daran). Im Falle von Widersprüchen hat der Vertrag Vorrang vor den Anhängen. 3.7.1.2.   Regelungen zur Umsetzung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (285) Anhang 1 der fünf Gemeinwohlaufträge enthält die Einzelheiten zu der jeweiligen Seeverkehrsverbindung. Diese werden in Abschnitt 3.5.2 dieses Beschlusses beschrieben. (286) In Bezug auf die Güterbeförderung sieht Artikel 17 der Gemeinwohlaufträge vor, dass der Auftragnehmer bei keiner Überfahrt Anhänger am Kai stehen lassen darf, es sei denn, der Spediteur wünscht dies oder die Kapazität des Schiffes ist besonders ausgelastet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nachfrage der kommerziellen Nutzer gedeckt wird und die territoriale Kontinuität gewährleistet ist. In derselben Bestimmung heißt es weiter: „Um die Organisation des Verkehrs zu optimieren, kann der öffentliche Auftraggeber Hin- und Rückfahrten unter Einhaltung der in Anhang 1 des Vertrags festgelegten Gesamtanzahl der Hin- und Rückfahrten pro Jahr verschieben. Diese Verschiebung erfolgt im Rahmen des in Artikel 10 Absatz 2 genannten Fachausschusses“ (siehe auch Erwägungsgrund 290). (287) Artikel 18 der Verträge über die Strecken nach Ajaccio, Bastia und L’Île-Rousse sieht vor, dass „der öffentliche Auftraggeber angesichts der Notwendigkeit, die Gemeinwohlleistung zu erbringen, den Auftragnehmer auffordern kann, zusätzliche Hin- und Rückfahrten auf Ad-hoc-Basis durchzuführen, deren Höchstanzahl und Bedingungen in Anhang 1 festgelegt sind. Die Durchführung dieser zusätzlichen Hin- und Rückfahrten wird von dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Fachausschuss geprüft.“ Nach Angaben der französischen Behörden werden derartige Hin- und Rückfahrten in der Praxis nur dann organisiert, wenn die französischen Behörden bei der wöchentlichen Sitzung des Fachausschusses feststellen, dass die Schiffe voll ausgelastet sind und ein zusätzlicher Bedarf von mindestens 40 Anhängern besteht. Im Anschluss an die Sitzung des Fachausschusses verfasst der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des vom öffentlichen Auftraggeber geäußerten Bedarfs ein Schreiben mit seinen Vorschlägen für zusätzliche Hin- und Rückfahrten und erhält per Post eine Bestätigung aller zusätzlichen vereinbarten Hin- und Rückfahrten. Um die Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Pflichten zu erleichtern, wird festgelegt, dass der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens „eine Woche vorher“ zu benachrichtigen hat. Die französischen Behörden gaben an, dass der Bedarf an Güterbeförderung in der Praxis in der Regel mindestens 15 Tage im Voraus bekannt sei. (288) Nach Artikel 20 der Gemeinwohlaufträge kann der Auftragnehmer vorbehaltlich der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ein Schiff durch ein anderes vom Auftragnehmer zur Ausführung des Vertrags zur Verfügung zu stellendes Schiff ersetzen, sofern dieses Ersatzschiff den Bestimmungen in Anhang 1 entspricht. (289) Nach Artikel 22 der Gemeinwohlaufträge müssen die zur Ausführung des Vertrags eingesetzten Schiffe sowie die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen den Normen für die Barrierefreiheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechen. Die Bedingungen für die Aufnahme dieser Personen sind in Anhang 5 der Gemeinwohlaufträge festgelegt. 3.7.1.3.   Überwachung der Einhaltung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (290) Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Gemeinwohlaufträge tritt wöchentlich ein technischer Überwachungsausschuss zusammen, der sich unter anderem aus Vertretern des OTC, des Auftragnehmers, des Betreibers der Hafeninfrastruktur und den Frachtführern zusammensetzt, um die Erbringung der Dienstleistung und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu überwachen. (291) Artikel 11 Absatz 1 der Gemeinwohlaufträge sieht vor, dass die Vertragsparteien im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse gemeinsam Maßnahmen erarbeiten, um das wirtschaftliche Gleichgewicht der Gemeinwohlaufträge wiederherzustellen. 3.7.1.4.   Laufzeit der Gemeinwohlaufträge (292) Gemäß Artikel 3 der Gemeinwohlaufträge tritt der Vertrag am 1. Januar 2023 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2029 aus. Es wird hinzugefügt, dass die Parteien eine mögliche Verlängerung um maximal zwölf Monate vereinbaren können, insbesondere wenn am Ende des Vertrags kein neuer Auftrag vergeben wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit acht Jahre. 3.7.2.   Bestimmungen über die den Begünstigten der Gemeinwohlaufträge gewährte Ausgleichszahlung 3.7.2.1.   Allgemeine Bedingungen (293) Artikel 30 der Gemeinwohlaufträge legt die allgemeinen Grundsätze für den Ausgleich der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen fest. Dort heißt es insbesondere: — Der Auftragnehmer wird aus den Einnahmen aus der Erbringung der DAWI bezahlt und trägt die damit verbundenen Kosten. Er ist berechtigt, Dienstleistungen für den Seefracht- oder Personenverkehr auf kommerzieller Basis anzubieten, sofern die Voraussetzungen für die Erbringung der DAWI erfüllt sind. Die Einnahmen aus dem Betrieb der kommerziellen Dienstleistung werden vom Auftragnehmer einbehalten. — Der maximale finanzielle Ausgleich, den das OTC dem Auftragnehmer für seine DAWI-Verpflichtungen zahlt, darf nicht über das hinausgehen, was zur Deckung der Nettokosten der Erbringung der DAWI unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns erforderlich ist (gemäß den Vorschriften des Rahmens der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (137) ( „DAWI-Rahmen“ )). — Der finanzielle Ausgleich wird auf Grundlage der Kostenverteilungsmethode berechnet und entspricht der Differenz zwischen den im Zusammenhang mit der Erbringung der DAWI erwarteten Kosten und Einnahmen des Auftragnehmers (wie in Anhang 9 der Gemeinwohlaufträge aufgeführt, der das voraussichtliche Betriebsergebnis des Auftragnehmers enthält); davon unbeschadet bleibt die Prüfung einer etwaigen Überkompensation gemäß Artikel 35 Absatz 1, Artikel 37 Absatz 1 und Artikel 40. — Die Kosten der DAWI, die bei der Berechnung des Ausgleichs zu berücksichtigen sind, beinhalten alle direkten Kosten, die für die Erbringung der DAWI erforderlich sind, sowie einen angemessenen Beitrag zu den indirekten Kosten, die sowohl für die DAWI als auch für die kommerziellen Tätigkeiten anfallen. — Die geschätzten Kosten und Einnahmen beruhen auf plausiblen und messbaren Parametern. — Die interne Buchführung des Auftragnehmers muss die mit der DAWI zusammenhängenden Kosten und Einnahmen und die mit den anderen Dienstleistungen verbundenen Kosten und Einnahmen getrennt ausweisen. Die Verwendung von Kostenrechnungs- und Verteilungsschlüsseln ist erforderlich, um Folgendes zu ermitteln: — die Kosten im Zusammenhang mit der DAWI-Tätigkeit und die Kosten im Zusammenhang mit der kommerziellen Tätigkeit; — die Aufschlüsselung nach Güter- und Personenverkehrstätigkeiten im Rahmen der DAWI-Tätigkeit auf den betreffenden Strecken, da die Art des Verkehrs die Nutzung von RoRo-Schiffen nicht ausschließt. (294) Nach Artikel 31 der Gemeinwohlaufträge ist das wirtschaftliche Saldo jeder Strecke in Anhang 9 anzugeben, der vom Auftragnehmer vorgelegt wird und in dem die voraussichtliche Leistung der Gemeinwohlaufträge auf eigenes Risiko des Auftragnehmers festgelegt wird. 3.7.2.2.   Parameter in Bezug auf die Einnahmen und Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung der DAWI 3.7.2.2.1.   Einnahmen (295) Nach Artikel 32 der Gemeinwohlaufträge erhält der Auftragnehmer unmittelbar alle Einnahmen aus der Erbringung der DAWI, darunter insbesondere: — Einnahmen aus der Beförderung von Gütern gemäß dem in Artikel 33 Absatz 2 der Gemeinwohlaufträge festgelegten Tarif; — Einnahmen aus der Beförderung von Personen mit Wohnsitz in Korsika, die aus medizinischen Gründen reisen, gemäß dem in Artikel 33 Absatz 3 der Gemeinwohlaufträge festgelegten Tarif (138); — Nebeneinnahmen u. a. aus besonderen Dienstleistungen, die der Auftragnehmer auf eigene Initiative für Güterfahrer oder Einwohner Korsikas, die aus medizinischen Gründen reisen, erbringt (Verpflegung, Gepäck, Spiele usw.). (296) Darüber hinaus sieht Artikel 32 der Gemeinwohlaufträge vor, dass ein im Vergleich mit Anhang 9 festgestellter Überschuss, der nicht auf DAWI beruht, im Zeitraum 2023-2028 vom Auftragnehmer vorrangig zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden muss, die technische Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen begünstigen und ganz allgemein die Ziele der Verbesserung der Umweltqualität der DAWI gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Gemeinwohlaufträge verfolgen. Überschüsse, die in einem bestimmten Geschäftsjahr nicht verwendet werden, werden bis zur Vornahme der Investitionen oder bis zum Vertragsende zurückgelegt. Ungenutzte Überschüsse werden bei normalem oder vorzeitigem Vertragsende vollständig an den öffentlichen Auftraggeber zurückgezahlt. Die Verwendung dieser Überschüsse wird von dem in Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinwohlaufträge genannten Ausschuss für Umweltfragen, Wirtschaft und Recht überprüft. (297) Artikel 33 Absatz 2 der Gemeinwohlaufträge sieht vor, dass die Tarife für die Beförderung von Gütern im Rahmen der DAWI in Anhang 8 aufgeführt sind, der die folgenden Entgelte festlegt und vorsieht, dass für Fracht mit Zugmaschine die Überfahrt des ersten Fahrers im Tarif enthalten ist: Tabelle 28 Höchsttarife für die Beförderung von Gütern im Rahmen der Gemeinwohlaufträge Für eine einfache Fahrt Gütertarife (in Euro, ohne Steuern) Laufender Meter Ro-Ro-Güter oder konventioneller Güter 40 Laufender Meter „Export“ oder „Rohstoff“ 20 Laufender Meter „Export +“ 15 Sonstige Güterarten Der Tarif wird vom Auftragnehmer in Übereinstimmung mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen 2 019 frei festgelegt. Quelle: Stellungnahme der französischen Behörden vom 28. Juni 2023 (298) Artikel 33 Absatz 3 der Gemeinwohlaufträge sieht vor, dass der Tarif für die Beförderung von Einwohnern Korsikas im Rahmen der DAWI der Tarif ist, der sich aus der Anwendung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen 2019 ergibt. Darüber hinaus werden die Tarife, die im Rahmen der DAWI für die Beförderung von Personen gelten, die nicht Einwohner von Korsika sind, vom Auftragnehmer frei festgelegt, dürfen jedoch die in dieser Regelung festgelegten Höchsttarife nicht überschreiten. Tabelle 29 Tarife für die Personenbeförderung im Rahmen der Gemeinwohlaufträge Einfache Fahrt pro Person (oder Einheit) Höchsttarife für Einwohner Korsikas (in Euro, ohne Steuern) Tarife für Gebietsfremde auf Korsika Reisende(r) Erwachsener Kind 35 20 Die Tarife werden vom Auftragnehmer frei festgelegt (jedoch dürfen die im Beschluss Nr. 19/128 festgelegten Höchsttarife nicht überschritten werden). (139) Unterkunft Außenkabine Innenkabine Sessel 51 46 7 Fahrzeug- ≤ 4,5  m zwischen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.