Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2453 der Kommission vom 26. November 2024 in der Sache SA.101557 (2023/NN, ex-2022/PN) — Frankreich — Seeverkehrsverbindungen nach Korsika (2023-2030) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8473)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2453. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ternehmen Gecodia mit der Durchführung dieser beiden ersten Phasen. Gecodia war insbesondere für die Erhebung und Verarbeitung der von Nutzern und Seeverkehrsunternehmen eingeholten Informationen sowie für die Erstellung einer Zusammenfassung der im Anschluss an die vom korsischen Verkehrsamt durchgeführten öffentlichen Konsultationen eingegangenen Antworten zuständig. Darüber hinaus war Gecodia mit der Durchführung zusätzlicher Studien beauftragt, in deren Rahmen festgestellt werden sollte, ob im Seeverkehr zwischen Korsika und dem französischen Festland ein Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen besteht. (91) Am Ende der zweiten Phase legte Gecodia dem korsischen Verkehrsamt seinen Abschlussbericht vom 14. März 2022 (im Folgenden „Gecodia-Bericht“) vor. In dem Gecodia-Bericht wurden Angebot und Nachfrage auf dem Markt untersucht und Schlussfolgerungen darüber gezogen, ob ein Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen für den Seeverkehr zwischen Korsika und dem Festland besteht. (92) In der dritten Phase sollte der Ansatz ermittelt werden, der das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bei der Erfüllung des ermittelten Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen am wenigsten beeinträchtigen würde. In dieser letzten Phase sollte sichergestellt werden, dass durch die Entscheidungen der Gebietskörperschaft Korsika über die Art und Weise, wie der ermittelte Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen gedeckt werden soll, der Wettbewerb so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Die dritte Phase wird in Abschnitt 3.5 beschrieben. 3.4.1.1.   Eingeleitete Verfahren zur Ermittlung der Nutzernachfrage (93) Um die erste Phase (siehe Erwägungsgrund 88) abzuschließen, leiteten die französischen Behörden am 7. Dezember 2021 eine öffentliche Konsultation der Nutzer des Güter- und Personenseeverkehrs zwischen dem Hafen von Marseille und den fünf korsischen Häfen (im Folgenden „Konsultation der Nutzer“ oder „Nutzerkonsultation“) ein. (94) Im Rahmen der einmonatigen Konsultation wurden alle Nutzer und andere Beteiligte aufgefordert, zu den betreffenden Seeverkehrsdiensten Stellung zu nehmen. Die Konsultation der Nutzer wurde auf der Website des korsischen Verkehrsamts veröffentlicht und in der lokalen und regionalen Presse angekündigt. (95) Sie umfasste mehrere Fragebogen mit jeweils rund 20 Fragen, die an verschiedene Kategorien von Nutzern gerichtet waren. Die Konsultation beinhaltete auch ein Begleitdokument zur öffentlichen Untersuchung, in dem die allgemeinen Merkmale der Seeverkehrsdienste zwischen Korsika und dem französischen Festland dargelegt wurden (51) und das eine kurze und vorläufige Beschreibung der verschiedenen Kategorien von Nutzern des Güter- und Personenseeverkehrs zwischen Korsika und dem französischen Festland enthielt. (96) Außerdem leiteten die französischen Behörden am 22. Januar 2022 eine einmonatige Konsultation der Festlandhäfen (Marseille, Toulon und Nizza) ein (im Folgenden „Konsultation der Häfen“). Diese Konsultation umfasste einen Fragebogen, in dem die Hafenbehörden insbesondere zu den Merkmalen ihrer Infrastruktur sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung befragt wurden. 3.4.1.2.   Eingeleitete Verfahren zur Ermittlung des verfügbaren Marktangebots zur Deckung der Nutzernachfrage (97) Zum Abschluss der zweiten Phase gemäß Erwägungsgrund 89 leiteten die französischen Behörden am 19. Januar 2022 eine fünfwöchige Konsultation der Seeverkehrsunternehmen ein (im Folgenden auch „Konsultation der Seeverkehrsunternehmen“) ein. Diese Konsultation war auf der Website der Gebietskörperschaft Korsika verfügbar und zugänglich. (98) Auf der Einleitungsseite zur Konsultation der Seeverkehrsunternehmen forderten die französischen Behörden die betreffenden Unternehmen auf, ihre Absichten in Bezug auf den Linienverkehr nach Korsika ab dem 1. Januar 2023 zu erläutern. Die Konsultation der Seeverkehrsunternehmen umfasste auch einen Fragebogen. Außerdem gab es ein Begleitdokument, das den Inhalt des Begleitdokuments zur Konsultation der Nutzer vom 7. Dezember 2021 (Erwägungsgrund 95) vollständig wiedergab und in dem die Ergebnisse der Konsultation der Nutzer zusammengefasst waren. Schließlich wurden betroffene Seeverkehrsunternehmen im Rahmen der Konsultation aufgefordert, Angaben zur Kapazität sowie dazu, wie viele Personen und welches Frachtvolumen sie ohne Gemeinwohlauftrag zwischen 2023 und 2028 befördern könnten, zu machen. 3.4.2.   Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen für die Personenbeförderung im Seeverkehr (99) In diesem Unterabschnitt werden die Schlussfolgerungen der französischen Behörden in Bezug auf i) das Vorliegen einer Nachfrage der Nutzer nach Seeverkehrsdiensten für Personen zwischen Korsika und dem Festland und ii) die Feststellung, dass der Markt diese Nachfrage nicht erfüllen kann, dargelegt. 3.4.2.1.   Ermittlung der Nachfrage der Fahrgäste (100) In den folgenden Unterabschnitten werden die von den französischen Behörden durchgeführten Analysen zur qualitativen Nachfrage der Fahrgäste nach Seeverkehrsdiensten für Personen zwischen Korsika und dem Festland und zur quantitativen Nachfrage dieser Nutzer beschrieben. 3.4.2.1.1.   Ermittlung der qualitativen Nachfrage der Fahrgäste (101) In diesem Unterabschnitt werden zunächst die Ergebnisse der Konsultation der Nutzer, dann die Ergebnisse der Konsultation der Häfen und schließlich die Schlussfolgerungen des Gecodia-Berichts ergänzend zu den Ergebnissen der öffentlichen Konsultationen dargelegt. 3.4.2.1.1.1.   Ergebnisse der Konsultation der Nutzer 3.4.2.1.1.1.1.   An die Nutzer gerichtete Fragen (102) In dem Begleitdokument zur Konsultation der Nutzer (Erwägungsgrund 95) erläuterten die französischen Behörden zunächst, dass bei den Seeverkehrsdiensten für Personen (52) zwischen den auf Korsika lebenden Fahrgästen (53) und gebietsfremden Fahrgästen (54) unterschieden werden müsse. Ferner heißt es darin, dass es unter den auf Korsika lebenden Fahrgästen eine spezifische Nachfrage nach Seeverkehrsdiensten seitens einer bestimmten Kategorie von Nutzern gebe, nämlich von Fahrgästen, die aus medizinischen Gründen reisen (im Folgenden „medizinische Fahrgäste“); diese Nachfrage sei von der allgemeinen Fahrgastnachfrage zu unterscheiden. Aus dem Begleitdokument zur Konsultation der Nutzer geht auch hervor, dass das korsische Verkehrsamt einen Bedarf an öffentlichen Seeverkehrsdiensten für diese Nutzerkategorien im Rahmen der Verträge 2021-2022 festgestellt hat. (103) Im Rahmen der Konsultation der Nutzer wurden die Nutzer daher gebeten, zwei Fragebogen auszufüllen: einen, der sich an alle Fahrgäste (Gebietsansässige Korsikas und Gebietsfremde) richtete, und einen weiteren, der nur an medizinische Fahrgäste gerichtet war (55). (104) Der Fragebogen, der allen Fahrgästen (Gebietsansässige Korsikas und Gebietsfremde) zugesandt wurde, enthielt etwa 20 Fragen mit Antwortvorschlägen (in einigen Fällen konnten die Nutzer mehrere Antworten auswählen). Der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Fragebogens wurde auf fünf Minuten geschätzt. (105) In der ersten Frage wurden die Nutzer gebeten, Angaben zu den Seestrecken nach Korsika zu machen, die sie zwischen dem Hafen von Marseille und jeweils einem der fünf korsischen Häfen nutzen (56). Bei den Fragen 2 bis 6 ging es um Angaben zum Nutzerprofil (sozioprofessionelle Kategorie, gebietsansässig/gebietsfremd, Gründe für die Fahrt (57), Häufigkeit der Fahrten (58) und Beförderungsbedarf (59)). In den Fragen 7 bis 9 wurden die Nutzer nach ihrer Zufriedenheit mit den Abfahrts- und Ankunftszeiten auf Korsika (zufrieden oder unzufrieden; bei „unzufrieden“ sollten die Fahrgäste angeben, ob frühere oder spätere Abfahrts- oder Ankunftszeiten gewünscht sind) und mit der Frequenz der auf den genutzten Seestrecken angebotenen Seeverkehrsdienste gefragt. Die Fragen 10 bis 14 betrafen den Tarif für die betreffenden Dienste für die Einwohner Korsikas und zielten insbesondere darauf ab, in Erfahrung zu bringen, ob dieser Tarif angemessen ist oder geändert werden sollte. (106) In den Fragen 15 bis 19 wurden die Nutzer gebeten, sich zu Alternativen zum Hafen von Marseille zu äußern, die sie nutzen könnten. Mit diesen Fragen sollte insbesondere in Erfahrung gebracht werden, — ob die Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung einer der von Marseille abgehenden Strecken auch die verfügbaren Strecken von den anderen Festlandhäfen in Erwägung zogen (60); — Hauptgrund für die Wahl des Hafens von Marseille statt eines anderen Festlandhafens (61); — ob die Nutzer im Falle einer hypothetischen Erhöhung des Tarifs für die Personenbeförderung am Hafen von Marseille um 5-10 % auf einen anderen Festlandhafen (Toulon, Nizza oder beides) für Fahrten nach oder von Korsika ausweichen würden; — ob die Nutzer seit 2019 bereits Strecken von Toulon oder Nizza nach Korsika genutzt haben (Ja oder Nein), und falls ja, sollte der Hauptgrund für die Wahl eines anderen Festlandhafens (Toulon oder Nizza) anstelle des Hafens von Marseille angegeben werden (62). (107) Die Fragen 20 bis 22 betrafen die Substituierbarkeit zwischen See- und Luftverkehr. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, wie oft die Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung Flüge und Überfahrten verglichen haben (63), was der Hauptgrund für die Entscheidung für das Schiff und gegen das Flugzeug war (64) und ob sie sich vorstellen könnten, im Falle einer Erhöhung des Tarifs um 5-10 % auf den Luftverkehr auszuweichen (Ja oder Nein). (108) Der Fragebogen für medizinische Fahrgäste enthielt sowohl spezifische Fragen als auch Fragen, die mit denen im allgemeinen Fragebogen identisch waren (Erwägungsgrund 103) (65). Frage 3 der spezifischen Fragen bezog sich auf die Altersgruppe der Nutzer, Frage 4 auf die Anzahl der jährlich von den Nutzern unternommenen Hin- und Rückfahrten, Frage 5 darauf, ob eine Begleitperson mitfährt, Frage 6 darauf, ob eine Kabine und ein Stellplatz an Bord des Schiffes benötigt werden, Frage 7 auf die durchgeführte medizinische Behandlung und Frage 12 auf die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung durch die Krankenversicherung. (109) Die Fragebogen gaben den Nutzern grundsätzlich die Möglichkeit, Freitextbeiträge an consultationpublique@ofc-corse.fr zu senden. 3.4.2.1.1.1.2.   Zusammenfassung der eingegangenen Antworten (110) Den Angaben der französischen Behörden zufolge gingen mehr als 1 000 Antworten auf die Konsultation der Nutzer ein, davon waren 987 verwendbar (686 von Einwohnern Korsikas und 301 von gebietsfremden Fahrgästen). (111) Dagegen gingen nur 42 Antworten auf den an medizinische Fahrgäste gerichteten Fragebogen ein. Angesichts der geringen Zahl der eingegangenen Antworten wurden die Ergebnisse dieser Konsultation von den französischen Behörden nicht berücksichtigt. (112) Die Antworten auf den von den französischen Behörden allen Fluggästen zugesandten Fragebogen lassen sich wie folgt zusammenfassen: — Die meisten Gebietsansässigen und Gebietsfremden (knapp 60 %) sind zwei- bis fünfmal pro Jahr mit dem Schiff zwischen Korsika und dem Festland unterwegs (66). — 95 % der Gebietsansässigen und 93 % der Gebietsfremden geben an, dass sie für alle Strecken eine Kabine und ein Auto benötigen. — Die Hauptgründe für die Fahrt sind Familienbesuche (72 %), Tourismus (56 %), Geschäftsreisen (29 %) und medizinische Gründe (23 %). Gebietsfremde Fahrgäste reisen ausschließlich zu touristischen Zwecken (56 %) und für Familienbesuche (52 %) (67). — Die meisten Gebietsansässigen und Gebietsfremden waren mit den Abfahrts- und Ankunftszeiten zum Zeitpunkt der Konsultation der Nutzer zufrieden (jeweils mehr als 80 % der Teilnehmer waren mit den Zeiten auf allen Strecken zufrieden). — Die Frequenz der Überfahrten zwischen Marseille und Korsika zum Zeitpunkt der Konsultation der Nutzer wird den Bedürfnissen der gebietsansässigen Fahrgäste (57 %) und der gebietsfremden Fahrgäste (65 %) weitgehend gerecht (68). (113) Aus der Zusammenfassung geht auch hervor, dass 54 % der gebietsansässigen Fahrgäste (41 % der gebietsfremden Fahrgäste) die angebotenen Überfahrten am Hafen von Marseille systematisch mit dem Angebot anderer Festlandhäfen vergleichen (69). Inwieweit Vergleiche durchgeführt werden, ist jedoch von Strecke zu Strecke unterschiedlich: Bei bestimmten Strecken wie Marseille–L’Île-Rousse oder Marseille–Porto-Vecchio vergleichen die gebietsansässigen Teilnehmer der Konsultation systematisch mit an anderen Festlandhäfen angebotenen Überfahrten (70 % bzw. 60 % bei Gebietsansässigen, 66 % bzw. 35 % bei Gebietsfremden); bei der Strecke Marseille–Propriano wird weniger häufig verglichen (70). (114) Darüber hinaus ist unabhängig von der jeweiligen Strecke der Hauptgrund für die Wahl des Hafens von Marseille sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde Fahrgäste die Nähe zu ihrem Endziel (53 % bzw. 50 %). Bei einer hypothetischen Preiserhöhung um 5-10 % für die Überfahrt von Marseille könnten sich mindestens 60 % der Teilnehmer der Konsultation (Gebietsansässige und Gebietsfremde) vorstellen, auf Toulon auszuweichen, und 35 % auch auf Nizza (71). Im Jahr 2019 nutzten fast 70 % der gebietsansässigen Teilnehmer der Konsultation die Häfen von Toulon oder Nizza für ihre Fahrten nach/von Korsika (gegenüber 52 % der gebietsfremden Teilnehmer) (72). Hauptgrund für die Nutzung dieser beiden anderen Häfen sind günstigere Tarife über Toulon oder Nizza (57 % der Gebietsansässigen, 56 % der Gebietsfremden) (73). (115) Was schließlich die Substituierbarkeit zwischen Luft- und Seeverkehr betrifft, so ergab die Konsultation der Nutzer, dass 56 % der gebietsansässigen Fahrgäste (79 % der gebietsfremden Fahrgäste) zum Zeitpunkt der Buchung einen Vergleich zwischen Schiff und Flugzeug anstellten (74). Diese Anteile sind bei bestimmten Strecken wie Marseille–Propriano größer (75). Was Frage 21 (Erwägungsgrund 107) betrifft, so ist der Hauptgrund dafür, dass sowohl die Gebietsansässige Korsikas (83 % der Teilnehmer der Konsultation) als auch Gebietsfremde (76 %) sich auf allen Strecken für eine Überfahrt statt für einen Flug entscheiden, die Notwendigkeit, ein Fahrzeug dabei haben zu müssen. Was einen möglichen Umstieg auf das Flugzeug im Falle einer hypothetischen Erhöhung des Beförderungstarifs um 5-10 % betrifft, so gab etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer der Konsultation an, dass sie nicht wechseln würden (76). 3.4.2.1.1.2.   Ergebnisse der Konsultation der Häfen 3.4.2.1.1.2.1.   Gestellte Fragen (116) Der Fragebogen zur Konsultation der Häfen umfasste drei Teile zur Personenbeförderung. (117) Im ersten Teil des Fragebogens (Fragen 1.1 bis 1.5) wurden die Hafenbehörden gebeten, sich zu den Merkmalen der Nutzernachfrage zu äußern, wie sie im Begleitdokument zur Konsultation der Nutzer (Erwägungsgrund 95) ermittelt und dargelegt wurden. Im ersten Teil wurden die Behörden gebeten, — zur Unterscheidung zwischen gebietsansässigen, gebietsfremden und medizinischen Fahrgästen Stellung zu nehmen; — die Größe des Einzugsgebiets ihres Hafens nach ihrer Marktkenntnis anzugeben; — anzugeben, ob sie ihre Hafeninfrastruktur für den gesamten oder einen Teil des Personenverkehrs zwischen Korsika und dem Festland als nicht durch andere Häfen substituierbar ansehen; — sich zum Wettbewerb — aktuell und über einen Zeitraum von sieben Jahren — bei der Personenbeförderung zwischen den Häfen zu äußern. (118) Im zweiten Teil des Fragebogens wurden die Hafenbehörden gebeten, eine vollständige Beschreibung der Hafeninfrastruktur vorzulegen, die sie für Seeverkehrsdienste zwischen Korsika und dem Festland nutzen würden. (119) Im dritten Teil (Fragen 4.1 bis 4.8) wurden die Hafenbehörden im Wesentlichen nach der Kapazität ihrer Infrastruktur für die Abfertigung des Personenverkehrs gefragt. Sie wurden insbesondere gebeten, Folgendes anzugeben: — ob ihre Infrastruktur über Bereiche verfügt, die für den Linienpersonenverkehr bestimmt sind (77); — die Art der Schiffe, die sie abfertigen können (78); — ob ihre Infrastruktur derzeit Linienpersonenverkehr abwickelt (79); — ob ihre Infrastruktur tägliche (80) und nichttägliche (81) Hin- und Rückfahrten für den Personenverkehr erlaubt; — ob die Hafenbehörden in der Lage wären, eine bestimmte Anzahl täglicher und/oder wöchentlicher Hin- und Rückfahrten im Personenverkehr nach Korsika zu garantieren (82). 3.4.2.1.1.2.2.   Zusammenfassung der eingegangenen Antworten (120) Die französischen Behörden hatten die Hafenbehörden von Toulon (IHK Var) und Nizza (IHK Nizza Côte d’Azur) um Beiträge ersucht. Die französischen Behörden erklärten während des förmlichen Prüfverfahrens auch, dass die Hafenbehörde von Marseille (Grand Port Maritime de Marseille) bereits am 21. Dezember 2021 im Rahmen der Konsultation der Nutzer einen Freitextbeitrag vorgelegt habe und dass sie denselben Beitrag als Antwort auf die Konsultation der Häfen vorgelegt habe, ohne speziell auf den in der Konsultation der Häfen vorgesehenen Fragebogen einzugehen. Dagegen enthalte der Beitrag des Hafens von Marseille die im Fragebogen geforderten relevanten Informationen (83). (121) Was den ersten Teil des Fragebogens betrifft, so hatte keiner der drei Häfen Einwände gegen die Unterscheidung zwischen den verschiedenen von Frankreich ermittelten Fahrgastkategorien. Zum Einzugsgebiet gaben die Häfen Marseille und Toulon an, dass ihre Kunden aus ganz Frankreich und darüber hinaus kämen, während der Hafen von Nizza angab, dass sein Einzugsgebiet in erster Linie regional sei. (122) Die drei Häfen halten ihre Hafeninfrastruktur für den Personenverkehr für substituierbar. Zum Wettbewerb zwischen den Festlandhäfen gaben Toulon und Marseille an, dass sie offen miteinander konkurrierten, wobei der Hafen von Toulon für sich in Anspruch nimmt, der „unbestrittene Marktführer in der Personenbeförderung“ zu sein. So wie die Hafenbehörde von Nizza selbst wiesen sie darauf hin, dass der Hafen von Nizza aufgrund eines erheblichen Rückgangs des Fahrgastaufkommens in den letzten Jahren hinter Marseille und Toulon zurückläge. (123) Zum dritten Teil des Fragebogens: — Die Hafenbehörde von Marseille gibt an, dass sie über 13 Liegeplätze verfüge, mit denen der Personenverkehr für Korsika abgewickelt werden könne. Fünf davon seien bereits im Rahmen der Verträge 2021-2022 vollständig dem Verkehr nach Korsika vorbehalten, acht weitere könnten zusätzlich zugewiesen werden. Der Hafen könne somit den Linienpersonenverkehr abwickeln. Darüber hinaus erklärt der Hafen von Marseille in seinem Beitrag, dass die Schiffe für Fahrgäste mit Fahrzeug und für Fahrgäste, die zu Fuß unterwegs sind, leicht zugänglich seien (84). Schließlich weist der Hafen von Marseille darauf hin, dass er in der Lage sei, einen Schiffsreparaturdienst für sofortige technische Eingriffe anzubieten. — Die Hafenbehörde von Toulon gibt an, dass ihre Hafeninfrastruktur die Abfertigung des Linienpersonenverkehrs ermögliche, allerdings nur am Terminal Toulon-Port de Commerce, da der Personenverkehr an den beiden Brégaillon-Terminals verboten sei. Toulon-Port de Commerce verfüge über spezielle Bereiche für diesen Verkehr mit einer Abfertigungsfläche von 24 000 m2. Die Hafenbehörde weist jedoch darauf hin, dass sie angesichts der derzeitigen Beanspruchung dieser Bereiche durch Corsica Ferries (80 %) nicht garantieren könne, dass diese täglich dem Linienverkehr mit Korsika zugewiesen werden könnten (85). Toulon-Port de Commerce verfügt über drei Liegeplätze für Fahrgastschiffe. An diesem Terminal können 2 000 Fahrgäste pro Stunde ein- und ausgeschifft werden, und es sind bis zu drei lange Zwischenhalte pro Tag möglich. Die Hafenbehörde gibt an, sie könne keine täglichen Hin- und Rückfahrten für die Personenbeförderung nach Korsika garantieren. — Die Hafenbehörde von Nizza gibt an, dass ihre Hafeninfrastruktur den Linienpersonenverkehr abwickeln könne. Die Infrastruktur verfüge über eine Abfertigungsfläche von 25 900 m2. Es seien vier Liegeplätze vorhanden. Die Hafenbehörde gibt ferner an, dass der Hafen bis zu acht kurze Zwischenhalte pro Tag bewältigen könne. Seinen Angaben zufolge kann der Hafen von Nizza bis zu vier Hin- und Rückfahrten täglich nach/von Korsika garantieren. (124) Darüber hinaus gaben die französischen Behörden im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens an, dass die korsische Hafenbehörde, die IHK Korsika, am 7. Januar 2022 im Rahmen der Konsultation der Nutzer ebenfalls einen Freitextbeitrag vorgelegt habe. Dieser Freitextbeitrag enthalte Informationen über die Merkmale der fünf korsischen Häfen, die für Seeverkehrsdienste nach Korsika genutzt würden. (125) Die IHK Korsika nennt keine besonderen Beschränkungen für die Personenbeförderung. Sie verweist jedoch auf eine erhebliche Überlastung der korsischen Häfen, insbesondere in Bastia (ganzjährig kritische Lage) sowie in Ajaccio und Porto-Vecchio (starke Überlastung im Sommer). 3.4.2.1.1.3.   Schlussfolgerungen des Gecodia-Berichts zur qualitative Fahrgastnachfrage (126) Neben den öffentlichen Konsultationen beauftragten die französischen Behörden Gecodia auch mit der Durchführung zusätzlicher Analysen der Nachfrage der Fahrgäste nach Seeverkehrsdiensten nach Korsika. Die Schlussfolgerungen dieser Analysen sind in den folgenden Unterabschnitten dargelegt. 3.4.2.1.1.3.1.   Nachfrage nach Seeverkehrsdiensten, die nicht durch den Luftverkehr gedeckt werden kann (127) Zunächst wurde im Gecodia-Bericht untersucht, ob aus Sicht der Fahrgäste ein Flug ein Ersatz für eine Überfahrt sein könne, um den Beförderungsbedarf zwischen Korsika und dem französischen Festland zu decken. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. (128) Im Gecodia-Bericht stützt sich diese Schlussfolgerung erstens auf die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission (86), wonach bei Fahrgästen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug oder mit viel Gepäck reisen, praktisch keine Substituierbarkeit gegeben ist. Dies ist auf Korsika der Fall, wo das Verhältnis zwischen der Zahl der Fahrgäste und der Zahl der leichten Fahrzeuge aller Art auf den Schiffen etwa 0,7 bei gebietsansässigen Fahrgästen und 0,4 bei gebietsfremden Fahrgästen beträgt (87). (129) Zweitens verweist der Gecodia-Bericht auf die Ergebnisse der Konsultation der Nutzer, die weitgehend zeigt, dass der Luft- und der Seeverkehr aus Sicht der Nutzer nicht substituierbar sind (Erwägungsgrund 115). (130) Drittens heißt es im Gecodia-Bericht, dass eine Überfahrt mit dem Schiff viel länger dauert als ein Flug (zwischen 6 und 12 Stunden je nach Hafen, hauptsächlich nachts, mit dem Flugzeug ist es nur 1 Stunde) (88). Gleiches gilt für die Frequenzen, die bei Luftverkehrsdiensten viel höher sind als bei Seeverkehrsdiensten (89). Dem Gecodia-Bericht zufolge ist eine Überfahrt demnach keine Alternative für Fahrgäste mit Zeitdruck. (131) Auf der Grundlage des Gecodia-Berichts kamen die französischen Behörden zu dem Schluss, dass bei den Gebietsansässigen und Gebietsfremden, die Fahrten zwischen Korsika und dem französischen Festland unternehmen, eine qualitative Nachfrage nach Seeverkehrsdiensten bestehe. 3.4.2.1.1.3.2.   Unterschiede bei der Nachfrage nach Seeverkehrsdiensten je nach Wohnsitz des Fahrgasts (in Korsika ansässig oder gebietsfremd) (132) Im Gecodia-Bericht wurde untersucht, ob es wesentliche Unterschiede bei der Nachfrage nach Personenbeförderung im Seeverkehr in Abhängigkeit vom Nutzerprofil oder der Wahl des Ankunftsfestlandhafens gibt. (133) Der Gecodia-Bericht kommt zunächst zu dem Schluss, dass bei der Personenbeförderung im Seeverkehr zwischen Korsika und dem französischen Festland zwischen Fahrgästen, die auf Korsika leben, und gebietsfremden Fahrgästen unterschieden werden muss. In dem Bericht heißt es: — Nach dem Grundsatz der räumlichen Kontinuität muss den Einwohnern Korsikas ein Verkehrsdienst angeboten werden, um die Folgen der Insellage abzuschwächen und ih

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.