Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2164 der Europäischen Zentralbank vom 30. November 2016 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2016/43)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0043. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

8.12.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 333/73 BESCHLUSS (EU) 2016/2164 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. November 2016 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2016/43) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf den Artikel 128 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. (2) Die 19 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Genehmigungsanträge zum Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. Einige dieser Mitgliedstaaten haben zudem zusätzliche Informationen zu Umlaufmünzen vorgelegt, in Fällen, in denen diese Informationen verfügbar sind und als vom Mitgliedstaat für die Unterlegung des Genehmigungsantrags für wichtig erachtet wurden. (3) Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2017 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2017 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (Millionen EUR)   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2017   Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen Belgien 51,0 1,0 52,0 Deutschland 419,0 219,0 638,0 Estland 9,7 0,3 10,0 Irland 30,7 0,8 31,5 Griechenland 106,3 0,6 106,9 Spanien 359,3 30,0 389,3 Frankreich 224,3 51,0 275,3 Italien 94,2 1,8 96,0 Zypern 14,0 0,1 14,1 Lettland 16,3 0,3 16,6 Litauen 30,0 0,3 30,3 Luxemburg 17,7 0,2 17,9 Malta 10,2 0,2 10,4 Niederlande 25,0 4,0 29,0 Österreich 87,2 181,8 269,0 Portugal 62,0 3,0 65,0 Slowenien 24,0 2,0 26,0 Slowakei 15,6 1,4 17,0 Finnland 35,0 10,0 45,0 Insgesamt 1 631,5 507,8 2 139,3 Artikel 2 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam. Artikel 3 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 30. November 2016. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI (1)   ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.