Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1508 der Kommission vom 28. August 2017 über das Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017D1508. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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-, Getränke- und Milchindustrie (BVT-NGM)“  (18) aufgezeigten relevanten Zukunftstechniken. Eine weitere bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die ehrgeizigsten der BVT-assoziierten Emissionswerte (oder Umweltleistungswerte) (BVT-AEW(ULW)) anzustreben. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet, sofern die besten verfügbaren Techniken und Zukunftstechniken für die Tätigkeiten und Verfahrensprozesse des Unternehmens von Relevanz sind. Die BVT und die diesbezüglichen, im BVT-NGM beschriebenen BVT-assoziierten Emissionswerte (oder Umweltleistungswerte) gelten zwar für große Industrieanlagen, sind weitgehend aber auch oft für kleinere Produktionsstandorte relevant und anwendbar. Die Anwendbarkeit und Relevanz einer bestimmten Technik für ein bestimmtes Unternehmen sollte jedoch auf Einzelfallbasis geprüft werden. So wären die meisten Techniken beispielsweise nicht für Unternehmen geeignet, die als nicht-industrielle Anlage nur in sehr kleinem Maßstab produzieren. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-42) Anwendung von im BVT-NGM beschriebenen relevanten BVT oder anderen Techniken, die eine gleichwertige oder höhere Umweltleistung gewährleisten (j/n) (I-43) Berücksichtigung von im BVT-NGM beschriebenen relevanten Zukunftstechniken (j/n) (R-15) Erreichen einer Umweltleistung, die zu den besten 10 % (19) jeder der im BVT-NGM genannten Bandbreiten BVT-assoziierter Emissionswerte (oder Umweltleistungswerte) zählt 3.2.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Kaffeeverarbeitung Dieser Abschnitt betrifft kaffeeverarbeitende Unternehmen (des NACE-Codes 10.83). 3.2.1.   Reduzierung des Energiebedarfs durch Vorwärmung der grünen Kaffeebohnen bei der Chargenröstung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Kaffeebohnen unmittelbar vor dem Röstvorgang mittels Rückführung der Abgase aus dem Röstprozess der vorangegangenen Charge vorzuwärmen. Diese Methode der Energieeinsparung kann mit anderen Einsparungsmethoden wie der teilweisen Wiederverwendung der Röstgase innerhalb desselben Röstsystems, entweder direkt (Röster mit Gasrückführung) oder mittels eines Wärmeaustauschers, oder der Nutzung der Röstgase zur Warmwassererzeugung oder Raumheizung kombiniert werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis findet Anwendung bei der Planung der Installation einer neuen Kaffeeröstanlage, kann allerdings viel Platz und/oder eine Verstärkung der Gebäudestruktur erfordern. Eine bestehende Röstanlage kann auch mit einem Vorwärmer nachgerüstet werden, was aufgrund der Kosten, des Platzbedarfs, des baulichen Aufwands usw. jedoch ein komplexeres Unterfangen ist als die Installation eines Kaffeevorwärmers in einer neuen Röstanlage. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für KMU wegen des erheblichen Bedarfs an wirtschaftlichen Investitionen möglicherweise nur begrenzt geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-44) Reduzierung des Wärmeenergieverbrauchs beim Kaffeerösten durch Vorwärmen der grünen Kaffeebohnen (in %) (I-45) Wärmeenergieverbrauch bei Röstvorgängen (kWh/Tonne grüner Kaffeebohnen) (I-46) Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen (kg CO2eq/Tonne gerösteter Kaffee) unter Berücksichtigung des Strom- und Brennstoffverbrauchs (z. B. Propan, Methan) bei Röstvorgängen (R-16) Vorhandensein eines Systems zur Vorwärmung der grünen Kaffeebohnen 3.3.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Olivenölherstellung Dieser Abschnitt betrifft olivenölherstellende Unternehmen (des NACE-Codes 10.41). 3.3.1.   Minimierung des Wasserverbrauchs bei der Olivenölabscheidung Bei der Abscheidung (Klärung) des Olivenöls von Restteilchen und Wasser besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in der Verwendung einer Vertikalzentrifuge, die ein Minimum an Wasser verwendet. Es sollte stets nur so viel Wasser verwendet werden, wie für die gewünschte Zusammensetzung des Enderzeugnisses erforderlich ist. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Olivenölhersteller, einschließlich KMU, geeignet. Die für die Klärungsphase erforderliche Wassermenge hängt stark von der Qualität des über die Zentrifuge (Decanter) gewonnenen Öls ab. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-47) Wasserverbrauch für die Olivenölklärung (l) nach Gewicht (Tonnen) der verarbeiteten Oliven oder nach Volumen (l) des hergestellten Olivenöls (R-17) Wasserverbrauch bei der Olivenölklärung von weniger als 50 l (5 %) für 1 000  l hergestelltes Olivenöl 3.3.2.   Reduzierung des Waschens von Oliven nach der Annahme Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Notwendigkeit des Waschens von Oliven vor der Verarbeitung zu Olivenöl zu verringern. Dies kann beispielsweise durch Abernten vom Baum erreicht werden. Olivenölhersteller können diesbezüglich mit den Olivenerzeugern zusammenarbeiten. Ein Recyceln des zum Waschen der Oliven anschließend noch erforderlichen Wassers kann zur weiteren Wassereinsparung beitragen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis eignet sich für ein breites Spektrum an Ölmühlen: — Kleine Ölmühlen (die Oliven aus eigenen Hainen verarbeiten): Diese Betriebe kontrollieren den gesamten Prozess der Olivenölproduktion (von der Olivenerzeugung bis zur Abgabe an den Verbraucher) und sind daher in der Lage, die Maßnahmen, die zur Versorgung der Ölmühle mit sauberen Oliven erforderlich sind, unmittelbar umsetzen; — gewerbliche Olivenölerzeuger (die im Rahmen eines Liefervertrags mit den Erzeugern angelieferte Oliven verarbeiten): Je nach Verschmutzungsgrad der Oliven (neben anderen Parametern) können für die angelieferten Oliven unterschiedliche Preise angeboten werden; — Genossenschaften (die die Oliven ihrer Mitglieder verarbeiten): Diese Organisationen schließen Verträge mit ihren Mitgliedern, in denen ein geringer Verschmutzungsgrad der Oliven oder bestimmte Erntepraktiken vorgeschrieben sind. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-48) Verhältnis zwischen der zum Waschen der Oliven nach der Annahme verbrauchten Wassermenge und der Menge verarbeiteter Oliven (l Wasser/Tonne Oliven) (R-18) Null Wasserverbrauch nach der Annahme, wenn Oliven sauber angeliefert werden 3.4.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Herstellung von Erfrischungsgetränken Dieser Abschnitt betrifft Erfrischungsgetränke herstellende Unternehmen (des NACE-Codes 11.07). 3.4.1.   Verwendung von Ventilatoren zum Trocknen von Flaschen/Verpackungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, am Ort des jeweiligen Arbeitsschrittes (Dosen-/Flaschentrocknung und -spülung mit ionisierter Luft) funktionstüchtige kleine Hochgeschwindigkeitsventilatoren zu installieren, die als Ersatz für Kompressionslufttrockner geeignet sind. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis eignet sich für Hersteller von Erfrischungsgetränken, die Dosen und Flaschen vor dem Befüllen luftspülen oder lufttrocknen. Sie ist auch für KMU geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-49) Energieverbrauch zum Gebläsetrocknen je Liter Produkt (kWh/l) — 3.5.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Bierherstellung Dieser Abschnitt betrifft Bier herstellende Unternehmen (des NACE-Codes 11.05). 3.5.1.   Energieeinsparung beim Würzekochen Bierbrauer können beim Würzekochen Energie einsparen durch — Vorwärmen der Würze durch Nutzung der aus dem Verdampfen des Wassers beim Kochen dank eines Energiespeichersystems rückgewonnenen Wärme; — Reduzierung der Verdunstung während des Kochens (z. B. durch Zwei-Phasen-Kochsysteme, dynamisches Niedrigdrucksieden), sofern die Anwendung diese Methode den Biergeschmack nicht beeinträchtigt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis kann von allen Bierbauern, einschließlich KMU, angewendet werden. Das Vorwärmen der Bierwürze ist in neuen Brauereien möglich, sofern genügend Platz für die Installation der notwendigen Ausrüstung vorhanden ist. Im Falle bestehender Anlagen sollte eine Wirtschaftsstudie durchgeführt werden, um die Möglichkeit einer Änderung der Würzekochanlage zu prüfen. Ein Reduzieren der Verdunstungsraten ist nicht für alle Biertypen geeignet, denn das Verfahren beeinflusst die organoleptischen Eigenschaften des Bieres. Wird auf diese Methode zurückgegriffen, muss sie im Kontext des gesamten Brauprozesses gesehen werden und darf nur insoweit angewendet werden, als sie für das jeweilige Produkt geeignet ist. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-50) Verdunstungsrate während des Würzekochens (in %) (I-51) Gesamtenergieverbrauch im Produktionsprozess je Hektoliter erzeugtes Bier (MJ/hl) (I-52) Energieverbrauch beim Würzevorwärmen je Hektoliter erzeugtes Bier (MJ/hl) (I-53) Anzahl Gebräue zwischen zwei Kesselreinigungen (R-19) Installation eines Systems zur Würzevorwärmung mit der aus dem Verdampfen des Wassers beim Kochen rückgewonnenen Wärme (R-20) Verdunstung während des Würzekochens von unter 4 % 3.5.2.   Übergang vom Chargensystem zu einem System kontinuierlicher Gärung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zwecks Energie- und Wassereinsparung vom Chargensystem zu einem System kontinuierlicher Gärung überzugehen. Eine Option ist eine kontinuierlich betriebene Anlage von vier miteinander verbundenen Tanks, von denen drei gerührt werden und einer nicht; in Letzterem werden Bier und Hefe getrennt. Aus diesem letzten Tank fließt das geklärte Bier in einen Reifungstank, wo unter Hefeeinwirkung der Geschmack verfeinert wird. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist nur beschränkt geeignet, d. h., die Technik eignet sich hauptsächlich für großmaßstäbliche Brauvorgänge. Zudem kann sich der Übergang zu einem System der kontinuierlichen Gärung auf die organoleptischen Eigenschaften des Enderzeugnisses auswirken und ist möglicherweise nicht für alle Biertypen eine Option. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-51) Gesamtenergieverbrauch beim Produktionsprozess je Hektoliter erzeugtes Bier (MJ/hl) (I-54) Wasserverbrauch beim Produktionsprozess je Hektoliter erzeugtes Bier (hl Wasser/hl Bier) — 3.5.3.   Rückgewinnung von CO2 aus der Bierproduktion Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das während der Bierproduktion erzeugte CO2 von der Oberfläche der Gärungstanks/-behälter, Reifungsbehälter und Tanks für filtriertes Bier zurückzugewinnen. Das CO2 kann sodann gewaschen, gereinigt und für die Lagerung komprimiert werden. Es lässt sich anschließend für eine Reihe innerbetrieblicher Brauprozesse wie Karbonisieren und Abfüllen verwenden oder kann im Rahmen der Industriesymbiose für andere Anwendungen verkauft und angeboten werden. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für Brauereien aller Größenordnungen geeignet. Für Mikro- und Kleinbrauereien (20) ist die Maßnahme aufgrund der Investitionskosten und der Komplexität des Systems für die Rückgewinnung des erzeugten CO2 jedoch möglicherweise weniger attraktiv. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-55) Anteil des aus der Gärung rückgewonnenen CO2 (in %) (I-56) Je Hektoliter erzeugtes Bier rückgewonnene Menge CO2 (in g CO2/hl) (I-57) Stundenleistung des CO2-Rückgewinnungssystems der Brauerei (in g CO2/h) (R-21) Anwendung eines Systems, das eine Rückgewinnung in Höhe von mindestens 50 % des während des Gärprozesses erzeugten CO2 gewährleistet 3.6.   Beste Umweltmanagementpraktiken bei der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen Dieser Abschnitt betrifft Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnisse herstellende Unternehmen (des NACE-Codes 10.13). 3.6.1.   Hochdruckverfahren zur Dekontamination von Fleisch Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zum Pasteurisieren und Garen im Rahmen der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen Hochdruckverfahren anzuwenden, um den Energieverbrauch zu verringern. Hochdruckverfahren lassen sich auf unterschiedliche Weise nutzen und können — die thermische Pasteurisierung ersetzen; — die Garphase verkürzen, da während der Hochdruckverarbeitung vollständig pasteurisiert wird. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Hersteller von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen, einschließlich KMU, geeignet. Die Investitionskosten für den Kauf der Ausrüstung sind jedoch hoch und könnten KMU abschrecken. In diesem Fall können KMU die für die Hochdruckverarbeitung erforderliche Ausrüstung mieten, soweit verfügbar. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-58) Gesamtenergieverbrauch je Menge verarbeitetes Fleisch und Geflügelfleisch (kWh/kg Produkt) (I-59) Energieverbrauch bei Hochdruckverarbeitung (kWh/Zyklus Verarbeitungsprodukt oder kWh/kg Produkt) (R-22) Anwendung eines Hochdruckverfahrens (innerbetrieblich oder ausgelagert) zur Behandlung geeigneter Fleischerzeugnisse (wie gegarte Produkte, geräucherte und gegarte Produkte, rohgeräucherte Produkte) 3.7.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Fruchtsaftherstellung Dieser Abschnitt betrifft Fruchtsaft herstellende Unternehmen (des NACE-Codes 10.32). 3.7.1.   Verwertung von Obstresten Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die während des Produktionsprozesses anfallenden Obstreste in folgender prioritärer Reihenfolge zu verwerten: — Rückgewinnung wertvoller Produkte, wann immer möglich: z. B. Pektin (aus Zitrus- und Pfirsichresten), Feinchemikalien (Beta-Carotene aus Karottenresten) und multifunktionale Lebensmittelzutaten (aus Karotten-, Orangen- und Apfelresten) zur Verwendung in Backwaren; — Verwendung von Obstresten als Futtermittel, soweit lokale Tierhalter oder Futtermittelerzeuger an diesem Nebenprodukt interessiert sind; — Verwendung von Obstresten als Co-Substrat für die anaerobe Vergärung in einer bereits bestehenden nahe gelegenen Vergärungsanlage oder Planung des Baus einer neuen anaeroben Vergärungsanlage zur gemeinsamen Nutzung mit anderen nahe gelegenen Organisationen, die organischen Abfall produzieren, der sich zur Verarbeitung in einer anaeroben Vergärungsanlage eignet (z. B. Tierhalter). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Fruchtsafthersteller, einschließlich KMU, geeignet, sofern die Bedingungen vor Ort (z. B. lokale Tierbestände, an die die Reste verfüttert werden können, Existenz von anaeroben Vergärungsanlagen) die Realisierung der vorstehenden Optionen gestatten. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-60) Obstrestenutzungsrate (in %): Gesamtmenge an Obstresten, die zur Rückgewinnung wertvoller Produkte (wie Pektin, essenzielle Öle), als Futtermittel oder als Co-Substrat in einer Vergärungsanlage verwendet werden (R-23) Verwendung von 100 % aller Obstreste zur Rückgewinnung wertvoller Produkte (wie Pektin, essenzielle Öle), als Futtermittel oder als Co-Substrat in einer Vergärungsanlage 3.8.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei Prozessen der Käseherstellung Dieser Abschnitt betrifft Käse herstellende Unternehmen (des NACE-Codes 10.51). 3.8.1.   Molkeverwertung Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, sämtliche Molke aus der Käseherstellung in neuen Anwendungen zu verwerten, und zwar in der folgenden prioritären Reihenfolge: — Konzentrierung, Filtrierung und/oder Evaporierung der Molke zur Herstellung von Molkenpulver, Molkenproteinkonzentrat, Laktose und anderen Nebenprodukten; — Herstellung von Molkenerzeugnissen für den menschlichen Verzehr (wie Molkenkäse oder Molkengetränke); — Verfütterung, Verwendung als Düngemittel oder Verarbeitung in einer anaeroben Vergärungsanlage. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Käsehersteller, einschließlich KMU, geeignet, sofern die Bedingungen vor Ort (z. B. ausreichende Molkenerzeugung zur Herstellung von Molkenkonzentraten, Marktnachfrage nach Erzeugnissen auf Molkenbasis, lokale Tierbestände, an die die Molke verfüttert werden kann) die Realisierung der vorstehenden Optionen gestatten. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-61) Anteil (Gewichtsprozent) des Trockenmasse-Gesamtgewichts der erzeugten und zur Verwendung in Lebensmitteln, in Futtermitteln und als Substrat für die anaerobe Gärung rückgewonnenen Molke (I-62) Anteil (Gewichtsprozent) des Trockenmasse-Gesamtgewichts der erzeugten und zur Verwendung in Lebensmitteln rückgewonnenen Molke (R-24) Rückgewinnung und Weiterbehandlung der Molke zur Herstellung anderer Lebensmittel, für die eine Marktnachfrage besteht. Verwendung überschüssiger Molke als Futtermittel oder als Substrat für die anaerobe Gärung 3.9.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Herstellung von Brot und Backwaren Dieser Abschnitt betrifft alle Brot und Backwaren herstellenden Unternehmen (der NACE-Codes 10.71 und 10.72). 3.9.1.   Systeme zur Vermeidung der Verschwendung von unverkauftem Brot Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, angemessene „Brotrücknahme“-Systeme einzuführen, wonach von den Verkaufsstellen nicht verkauftes Brot von der herstellenden Bäckerei zurückgenommen wird. Das gesammelte Brot wird in der Bäckerei gelagert und kann zu Semmelbröseln und Klößen verarbeitet oder von lizenzierten Unternehmen (wie Wohltätigkeits- und sozialen Einrichtungen, sofern das Brot noch zum Verzehr geeignet ist) abgeholt oder anderweitig verwendet werden (z. B. als Futtermittel). Das Abholen durch lizenzierte Unternehmen kann auch direkt an der Verkaufsstelle erfolgen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Brothersteller, einschließlich KMU, geeignet. Bäckereien, die keine entfernt gelegenen Verkaufsstellen beliefern, können die genannten Maßnahmen direkt durchführen, ohne zuvor ein Rücknahmesystem einzurichten. Je nach der für das rückgenommene Brot geplanten Verwendung ist im Interesse der Hygienesicherung eine angemessene Hantierung, Beförderung und Lagerung des Brotes zu gewährleisten. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-63) Rücknahme (in %) des Brotes, das von den am „Rücknahme“-System beteiligten Verkaufsstellen nicht verkauft wurde (I-64) Beteiligung (in %) von Verkaufsstellen an existierenden Rücknahmeprogrammen in einem bestimmten Gebiet (I-65) Anteil des unverkauften und zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung anderen Verwendungen zugeführten Brotes (in %) (R-25) Für Bäckereien: 100 %ige Beteiligung aller Verkaufsstellen, die das hergestellte Brot anbieten, an einem angemessenen System zur Rücknahme unverkauften Brotes 3.9.2.   Minimierung des Energieverbrauchs beim Backen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch beim Backen entweder durch Bedienung bestehender Öfen auf die energieeffizienteste Weise oder durch Wahl des für den jeweiligen Backbedarf effizientesten Ofens zu minimieren, und zwar unter Berücksichtigung der Produktionsanforderungen, der Energiequellen, des Platzangebots, der Temperaturanforderungen, des Betriebsmodus und des Wärmetransfermodus. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Hersteller von Brot und Backwaren, einschließlich KMU, geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-66) Energieverbrauch des Backprozesses, ausgedrückt in kWh je — Tonne Backware oder — Tonne verwendetes Mehl oder — m2 Backfläche (Ofenfläche) — 3.10.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken bei der Weinherstellung Dieser Abschnitt betrifft Traubenwein erzeugende Unternehmen (des NACE-Codes 11.02). 3.10.1.   Reduzierung des Wasserverbrauchs, der Erzeugung organischer Abfälle und des Energieverbrauchs in der Kellerei Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, — den Wasserverbrauch in der Kellerei durch Verbesserung der Reinigungsprozesse (Abschnitt 3.1.4) und den Einsatz wassereffizienter Geräte zu verringern; — ein strategisches Ressourceneffizienzkonzept für in den Kellereien anfallenden organische Abfälle zu implementieren, mit auf den Einzelfall zugeschnittenen Maßnahmen wie: Verarbeitung von Nebenprodukten zu Lebensmitteln (z. B. Destillation zur Herstellung von Alkohol aus Traubentrester); Ersetzung synthetischer Düngemittel durch Kompost; Rückgewinnung von Energie in kombinierten Wärme/Kühl/Strom-Anlagen (Abschnitt 3.1.8); — Reduzierung des Energieverbrauchs durch — Wahl energieeffizienter Geräte, wann immer Geräte ersetzt oder erweitert werden müssen, wobei auf die richtige Gerätegröße (Prozessanforderungen) zu achten ist; — Verbesserung der Isolation von Rohr- und Kühlleitungen usw.; — regelmäßige Kontrollen der Wärme-/Kühlleitungen in den Tanks, um Leckagen oder Beschädigungen der Isolation zu vermeiden und/oder zu reparieren; — Planung energieeffizienter Keller (d. h. Wahl der richtigen Ausrichtung und des richtigen Standorts zur Reduzierung der Sonneneinstrahlung, Wahl von Baumaterial mit hohen U-Werten und Nutzung begrünter Dächer und reflektierender Farben und Materialien). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Weinproduzenten, einschließlich KMU, geeignet. Einige der genannten Maßnahmen sind jedoch für bestehende Kellereien, für die die Anwendbarkeit von bereits vorhandenen spezifischen Herstellungsverfahren abhängt, nur begrenzt realisierbar. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-67) Gesamtwasserverbrauch der Kellerei (l) je Liter erzeugten Weins. Der Wasserverbrauch kann auch auf Prozessebene gemessen werden (I-68) Aufkommen organischen Abfalls in der Kellerei (kg) je Liter monatlich/jährlich erzeugten Weins. (I-69) Wärmeenergieverbrauch (kWh/l erzeugten Weins): kann jährlich oder in der Erntesaison berechnet werden (I-70) Stromverbrauch (kWh/l erzeugten Weins): kann jährlich oder in der Erntesaison berechnet werden — 4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG Die nachstehende Tabelle enthält eine Auswahl wichtiger Umweltleistungsindikatoren für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, bei denen es sich um eine Teilmenge der in Kapitel 3 genannten Indikatoren handelt. Der Struktur des Dokuments folgend ist die Tabelle nach Zielgruppen aufgeschlüsselt: — Schlüsselindikatoren für Lebensmittel und Getränkehersteller im Allgemeinen; — zusätzliche Schlüsselindikatoren für bestimmte Teilsektoren der Lebensmittel- und Getränkeindustrie: — Verarbeitung von Kaffee; — Herstellung von Olivenöl; — Herstellung von Erfrischungsgetränken; — Herstellung von Bier; — Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen; — Herstellung von Fruchtsäften; — Prozesse der Käseherstellung; — Herstellung von Brot und Backwaren; — Herstellung von Wein. Indikator Übliche Maßeinheit Hauptzielgruppe Kurzbeschreibung Empfohlene Mindestebene für die Überwachung Kernindikator gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.