Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1508 der Kommission vom 28. August 2017 über das Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017D1508. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eren als den aufgeführten Bereichen könnten ebenfalls wichtig sein. Neben den in den Tabellen 2.1 und 2.2 angeführten bewährten Umweltmanagementpraktiken kann eine übergeordnete bewährte Umweltmanagementpraxis zur „Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von Produkten und/oder Betriebsabläufen“ dazu beitragen, die Umweltleistung bei sämtlichen Umweltaspekten und damit verbundenen Belastungen (siehe Tabellen) zu verbessern. Neben der Beschreibung bewährter Praktiken für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie im Allgemeinen (d. h. alle Unternehmen der NACE-Codes 10 und 11) umfasst dieses branchenspezifische Referenzdokument auch eine Reihe spezieller bewährter Verfahren für bestimmte Untersektoren: — Verarbeitung von Kaffee (NACE-Code 10.83) in Abschnitt 3.2, — Herstellung von Olivenöl (NACE-Code 10.41) in Abschnitt 3.3, — Herstellung von Erfrischungsgetränken (NACE-Code 11.07) in Abschnitt 3.4, — Herstellung von Bier (NACE-Code 11.05) in Abschnitt 3.5, — Herstellung von Fleisch und Geflügelfleischerzeugnissen (NACE-Code 10.13) in Abschnitt 3.6, — Herstellung von Fruchtsäften (NACE-Code 10.32) in Abschnitt 3.7, — Herstellung von Käse (NACE-Code 10.51) in Abschnitt 3.8, — Herstellung von Brot und Backwaren (NACE-Codes 10.71 und 10.72) in Abschnitt 3.9, — Herstellung von Traubenwein (NACE-Code 11.02) in Abschnitt 3.10. 3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE LEBENSMITTEL- UND GETRÄNKEINDUSTRIE 3.1.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie im Allgemeinen Dieser Abschnitt betrifft alle Lebensmittel- und Getränkehersteller (der NACE-Codes 10 und 11). 3.1.1.   Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von Produkten und/oder Betriebsabläufen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, mithilfe von Instrumenten der Lebenszyklusanalyse (11) die Umweltleistung von Produkten und Vorgängen zu bewerten, um Bereiche mit prioritärem Handlungsbedarf oder „Hotspots“ zu ermitteln und eine Strategie zur Verringerung der Umweltauswirkungen zu erarbeiten. Anwendbarkeit Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung können Lebensmittel- und Getränkehersteller auf eine Reihe von Problemen treffen (z. B. im Zusammenhang mit der Komplexität eines Produktes und der Zugänglichkeit von Informationen). Lebenszyklusanalysen können teuer und zeitaufwendig sein, und bestimmte Umweltauswirkungen liegen möglicherweise außerhalb der Kontrolle des Herstellers und sind somit nur schwer unter Kontrolle zu bringen, selbst wenn sie quantifiziert werden können. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Lebensmittel- und Getränkebranche geeignet, da sie vereinfachte Instrumente anwenden können, wenn ihre Kapazitäten oder Ressourcen keine umfassenden Lebenszyklusanalysen gestatten. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-1) Nach einem anerkannten Protokoll für Umweltverträglichkeitsprüfungen bewertete Standorte oder Produkte (12) (in %) (I-2) Zahl der nach einem anerkannten Protokoll für Umweltverträglichkeitsprüfungen bewerteten Standorte oder Produkte (R-1) Durchführung einer unternehmensweiten Umweltverträglichkeitsprüfung sämtlicher Betriebsabläufe (R-2) Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aller noch in Entwicklung befindlichen neuen Produkte 3.1.2.   Nachhaltiges Lieferkettenmanagement Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht im Management der Lieferkette (insbesondere der Inhalts- oder Ausgangsstoffe) nach einem der drei folgenden Ansätze: — umweltorientierte Beschaffung, d. h. Wahl von Lieferanten, die festgelegte Umweltleistungskriterien (13) erfüllen; — Anpassung von Rezepturen zwecks Entfernung nicht nachhaltiger Inhaltsstoffe; — Unterstützung bisheriger Lieferanten bei der Verbesserung ihrer Umweltleistung. Für Lebensmittel- und Getränkehersteller, die als Inhaltsstoff große Mengen an Wasser verwenden (z. B. Getränkehersteller), besteht eine weitere bewährte Umweltmanagementpraxis darin, zunächst die Risiken für die lokalen Wasserressourcen zu bewerten, die von der Produktionsstätte ausgehen. Anschließend kann ein Programm zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Wasserressourcen aufgestellt werden, das konkrete Maßnahmen vorsieht, die zur Erhaltung der lokalen Wasserressourcen durchgeführt werden können. Anwendbarkeit Nachhaltiges Lieferkettenmanagement kann an gewisse Grenzen stoßen: i) der Ansatz „umweltorientierte Beschaffung“ setzt voraus, dass „grüne“ Optionen zur Verfügung stehen; ii) Rezepturen können nur angepasst werden, wenn nicht nachhaltige Inhaltsstoffe durch gleichwertige, aber nachhaltigere Stoffe ersetzt werden können, und iii) die Leistung bisheriger Lieferanten lässt sich möglicherweise (weil KMU beispielsweise nur angepasst werden kleine Produktmengen kaufen) nicht immer beeinflussen. Die drei vorgestellten Ansätze sind jedoch in den meisten Fällen weitgehend anwendbar. Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist -mit den genannten Grenzen — uneingeschränkt auch für KMU der Lebensmittel- und Getränkebranche geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-3) Anteil der Inhaltsstoffe oder Produkte (z. B. Verpackungsmaterial), die die spezifischen Nachhaltigkeitskriterien des Unternehmens oder geltende Nachhaltigkeitsstandards erfüllen (in % oder Wert in Euro) (I-4) Anteil der Inhaltsstoffe oder Produkte (z. B. Verpackungsmaterial), die umweltorientiert beschafft werden (in % oder Wert in Euro) (I-5) Anteil der Lieferanten, die Programme zur Verbesserung der Nachhaltigkeit durchführen (in % der Lieferanten oder Wert der von ihnen gelieferten Produkte in Euro) (I-6) Anteil der Lieferanten, die über Umweltmanagementsysteme verfügen (in % der Lieferanten oder Wert von der ihnen gelieferten Produkte in Euro) — 3.1.3.   Verpackungen mit minimaler Umweltauswirkung oder Verbesserung vorhandener Verpackungen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Umweltauswirkungen von Verpackungen (d. h. Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) entlang des gesamten Produktlebenswegs zu minimieren, beispielsweise durch — Verwendung von Ökodesign-Instrumenten, die in der Planungsphase die Umweltleistung der Verpackung simulieren; — Leichtbau, d. h. gewichtsreduzierte Verpackungen, die dennoch dieselben Schutzeigenschaften aufweisen; — Anlieferung der an das Unternehmen gelieferten Inhaltsstoffe in Großpackungen; — Verwendung von Nachfüllpackungen (beispielsweise sollten Mehrwegverpackungen an den Lebensmittel- und Getränkehersteller zurückgehen); — Ermöglichung der Rückgabe von Sekundär- und Tertiärverpackungen; — Verpackungen aus recyceltem Material; — Verpackungen aus Biokunststoffen, vorausgesetzt, die Umweltvorteile dieser Option sind erwiesen. Des Weiteren besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis für Lebensmittel- und Getränkehersteller darin, Verbrauchern bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu helfen durch — Verpackung in modifizierter Atmosphäre, um die Haltbarkeitsdauer von Lebensmitteln zu verlängern; — Ermittlung optimaler Portionsgrößen für die Verpackungen, um unterschiedlichen Lebensführungen gerecht zu werden und Haushalten bei der Restevermeidung zu unterstützen; — Verpackungsangaben zur optimalen Lagerung des Lebensmittels, um Verderbnis vorzubeugen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-7) Verpackungsbezogene CO2-Emissionen je Gewicht/Volumeneinheit des hergestellten Produktes (Verpackungsgramm CO2eq/g oder ml Produkt) (I-8) Gewicht der Verpackung je Gewicht/Volumeneinheit des hergestellten Produktes (g Verpackung/g oder ml Produkt) (I-9) Recycelbarer Verpackungsanteil (in %) (I-10) Anteil der Verpackung an recyceltem Material (in %) (I-11) Durchschnittliche Dichte der Nettoproduktkategorie je Menge verpacktes Produkt (kg Produkt/l verpacktes Produkt) (R-3) Verwendung eines Ökodesign-Instruments in der Planungsphase, um Optionen mit geringer Umweltauswirkung zu ermitteln. 3.1.4.   Umweltverträgliche Reinigungsvorgänge Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die für Reinigungsvorgänge verwendeten Mengen an Wasser, Energie und Chemikalien zu reduzieren — Anwendung und Optimierung ortsgebundener Reinigungssysteme (Cleaning In Place, CIP): optimale Vorbereitung des zu reinigenden Objekts (z. B. durch Ice pigging), detaillierte Planung und Konfiguration; Messung und Kontrolle von Temperatur und Konzentration der Reinigungsmittel; richtiger Einsatz mechanischer Mittel; Wiederverwendung des letzten Spülwassers für die Vorspülung; Recyceln von Reinigungsmitteln; Echtzeitüberprüfung der Reinigung; — Optimierung manueller Reinigungsvorgänge: Sensibilisierung; Überwachung der verbrauchten Energie, Wassermengen und Chemikalien; Trockenreinigung und Säubern von Geräten unmittelbar nach ihrem Gebrauch; — Minimierung oder Vermeidung der Verwendung schädlicher Chemikalien: Auffangen und Wiederverwendung von Reinigungsmitteln und Verwendung weniger schädlicher und biologisch abbaubarer Chemikalien; — bessere Produktionsplanung: Vermeidung von Veränderungen im Produktionsprozess, die eine Gerätereinigung voraussetzen; — besseres Anlagendesign: Verbesserung des Designs von Gefäßen, Leitungen usw., um Bereiche zu eliminieren, die für Reinigungsmittel nicht zugänglich sind oder in denen sich Flüssigkeit ansammelt. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Es kann jedoch Einschränkungen geben, wenn zur Einführung effizienterer Reinigungssysteme erhebliche wirtschaftliche Investitionen notwendig sind. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-12) Reinigungsbezogener Energieverbrauch je Produktionseinheit (kWh/Gewicht, Volumen oder Stückzahl) (I-13) Reinigungsbezogener Wasserverbrauch je Produktionseinheit (m3/Gewicht, Volumen oder Stückzahl) (I-14) Reinigungsbezogener Wasserverbrauch (m3) je Tag (I-15) Reinigungsbezogener Abwasseranfall je Produktionseinheit (m3/Gewicht, Volumen oder Stückzahl) (I-16) Reinigungsbezogener Abwasseranfall (m3) pro Reinigungsvorgang (I-17) Masse (kg) oder Volumen (m3) des pro Produktionseinheit (Gewicht, Volumen oder Stückzahl) verwendeten Reinigungsmittels (I-18) Anteil Reinigungsmittel (in %) mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (14) (z. B. einem EU-Umweltzeichen) — 3.1.5.   Verbesserung von Transport- und Vertriebsabläufen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verbesserung der Umweltauswirkungen von Transport- und Logistikabläufen durch Verlagerung des Schwerpunkts weg von einem eher strategischen/allgemeinen hin zu einem operativen Ansatz durch — umweltfreundliche Beschaffung und Umweltauflagen für Transportanbieter; — Leistungsüberwachung mit entsprechender Berichterstattung für alle Transport- und Logistikabläufe; — Einbeziehung der Transportleistung in Beschaffungsentscheidungen und die Verpackungsgestaltung; — Verlagerung auf effizientere Verkehrsträger (wie Schiene und Wasser); — Optimierung der Lagerhaltung (Wärmeisolierung, Standort, Management); — Streckenoptimierung (Straßentransport); Optimierung des Streckennetzes, der Streckenplanung, der Nutzung von Telematik und der Fahrerschulung; — Minimierung des Umwelteinflusses von Straßenfahrzeugen durch richtige Kaufentscheidungen und Nachrüstungen (z. B. Kauf von Elektrofahrzeugen für lokale Lieferungen oder Umstellung von Lkw-Motoren auf Erd- und Biogas). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Einige der oben genannten spezifischen Maßnahmen sind jedoch möglicherweise irrelevant, wenn das Unternehmen die betreffenden Transport- und Logistiktätigkeiten nicht selbst veranlasst oder beeinflusst. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-19) Spezifische transportbedingte THG-Emissionen je Produktmenge. Beim Transport emittiertes kg CO2eq je Tonne, m3, Palette oder Kiste (je nach Relevanz) oder kg CO2eq je Nettomenge (Tonne, m3) Lieferprodukt (I-20) Spezifische transportbedingte THG-Emissionen je Produktmenge und Strecke. Beim Transport emittiertes kg CO2eq je Tonne Produkt und Streckenkilometer (kg CO2eq/Tonne/km) (I-21) Kraftstoffverbrauch (l/100 km) bei Straßentransport (I-22) Gesamtenergieverbrauch von Lagerhallen (kWh/m2) über einen bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich), normalisiert durch die relevante Durchgangseinheit (z. B. kg Nettoprodukt) (I-23) Anteil der verschiedenen Verkehrsträger am Transport (in %) (I-24) Ladefaktor für Gütertransporte (z. B. Lkw-Ladefaktor) (Gewichtsprozent oder Volumenkapazität) (I-25) Anteil Leerfahrten bei Straßentransport (in %) (I-26) Anteil Lieferungen via Rücktransport (in %) (R-4) Für 100 % der Transport- und Logistikabläufe (einschließlich Drittanbieter) werden die folgenden Indikatoren gemeldet: Anteil der verschiedenen Verkehrsträger am Transport; kg CO2eq je m3/Lieferpalette usw. (R-5) Für innerbetriebliche Transport- und Logistikabläufe werden die folgenden Indikatoren gemeldet: Ladefaktor für Gütertransporte (Gewichtsprozent oder Volumenkapazität); kg CO2eq je Tonnenkilometer (R-6) Optimierung der Isolierung temperaturkontrollierter Lagerhallen. (R-7) Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch schwerer Nutzfahrzeuge von weniger oder gleich 30 l/100 km 3.1.6.   Verbesserung von Kühl- und Gefrierprozessen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Verbesserung vorhandener Kühl- und Gefrieranlagen und -verfahren durch — angemessene Temperatureinstellung je nach Kühl-oder Gefrierprodukt; — Vorkühlung heißer/warmer Produkte vor Einlagerung in das Kühlgerät; — Minimierung des Volumens kühlgelagerter Produkte oder Inhaltsstoffe; — Vermeidung von Temperaturverlusten (z. B. durch Türdichtungen) durch Verwendung von schnellschließenden Türen und Luftvorhängen und durch Aufklärung und Ausbildung des zuständigen Personals; — systematische Erhebung von Daten über Kühlfrachten, Energieverbrauch und Leckagewerte sowie Vorliegen eines Plans für die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Kühlgeräte. Werden Gefrier- und Kühlgeräte erneuert oder neue Anlagen geplant und gebaut, besteht die bewährte Umweltmanagementpraxis in folgenden Maßnahmen: — Ersetzung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial (wie natürliche Kältemittel); — Abschluss eines Mehrjahresvertrags mit „Null-Leckage-Garantie“ mit dem Gerätehersteller; — Rückgewinnung und Wiederverwendung der Abwärme aus der Kühleinheit oder aus anderen Abwärme generierenden Prozessen (wie Produktionsprozessen); — Wahl von Geräten, Kontrollsystemen und einem Anlagenlayout (d. h. Standort und Anordnung unterschiedlicher Temperaturbereiche), die möglichst wenig Energie benötigen und Temperaturverluste und Kältemittelleckagen ausschließen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Bestimmte Prozess- oder Produktanforderungen können die Durchführung der einzelnen vorgenannten Maßnahmen einschränken. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-27) Anteil der mit natürlichen Kältemitteln funktionierenden Kühlsysteme, gemessen an der Gesamtzahl der Kühlsysteme (in %) (I-28) Leistungszahl (Coefficient of performance, COP) je Kühlaggregat oder für die gesamte Kühlanlage (I-29) Systemleistungszahl (Coefficient of system performance, COSP) je Kühlaggregat oder für die gesamte Kälteanlage (I-30) Energieleistungskoeffizient (Energy efficiency ratio, EER) je Kühlaggregat oder für die gesamte Kühlanlage (I-31) Kühlenergiebedarf, je Produkteinheit und Kühlbereich (kWh/m2/Gewicht, Volumen oder Stückzahl) (R-8) Verwendung ausschließlich mit 100 % natürlichen Kältemitteln funktionierender Kühlanlagen an allen Standorten 3.1.7.   Energiemanagement und Verbesserung der Energieeffizienz sämtlicher Betriebsabläufe Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch bei sämtlichen Betriebsabläufen mit folgenden Maßnahmen unter Kontrolle zu halten: — Einführung eines umfassenden Energiemanagementsystems (EnMS) (wie ISO 50001 (15)) als Teil eines Umweltmanagementsystems wie EMAS; — Installation — auf Ebene des betreffenden Prozesses — von Zählern (oder intelligenten Zählern (smart meters)), die eine genaue Überwachung des Energieverbrauchs ermöglichen; — regelmäßige Energieaudits und Überwachung, um die Hauptursachen des Energieverbrauchs (auf Prozessebene) zu ermitteln; — Entwicklung energieeffizienter Lösungen für sämtliche Prozesse einer Anlage, unter besonderer Berücksichtigung potenzieller Synergien beim Wärme-, Kälte- und Dampfbedarf; — Bestimmung und, wenn möglich, Nutzung von Synergien zur Erzeugung und Nutzung von Strom, Wärme, Kälte und Dampf gemeinsam mit benachbarten Anlagen (Industriesymbiose). Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-32) Gesamtenergieverbrauch je Produkteinheit (kWh/Gewicht, Volumen, Wert oder Stückzahl) (I-33) Gesamtenergieverbrauch je Anlagenfläche (kWh/m2) (I-34) Gesamtenergieverbrauch (kWh) bestimmter Prozesse (I-35) Nettoenergieverbrauch (d. h. Gesamtenergieverbrauch minus rückgewonnene und erneuerbare Energie) je Produkteinheit (kWh/Gewicht, Volumen, Wert oder Stückzahl) (I-36) Verwendung von Wärmetauschern zur Rückgewinnung von Wärme-/Kälteströmen (j/n) (I-37) Isolierung sämtlicher Dampfleitungen (j/n) (R-9) Vorhandensein eines umfassenden Energiemanagementsystems (EnMS) (wie ISO 50001 (16)). (R-10) Regelmäßige Energieaudits und Überwachung zur Ermittlung der Hauptursachen des Energieverbrauchs (R-11) Angemessene Energieeffizienzlösungen für sämtliche Prozesse einer Anlage (R-12) Prozessübergreifende Nutzung von Synergien beim Wärme-/Kälte-/Dampfbedarf, innerhalb der Anlage und mit Nachbaranlagen 3.1.8.   Einbeziehung erneuerbarer Energien in die Herstellungsprozesse Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, erneuerbare Energien in die Lebensmittel- und Getränkeproduktion einzubeziehen. Dies bedeutet konkret, dass über die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen hinausgegangen werden soll, und die für Produktionsprozesse erforderliche Wärme (nachdem Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Wiederverwendung von Abwärme getroffen wurden, siehe Abschnitt 3.1.7) anstatt aus nicht erneuerbaren aus erneuerbaren Quellen (Solarwärmeanlagen, Biomasse oder Biogas) bezogen werden sollte. Welche Quelle erneuerbarer Wärme gewählt wird, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab wie z. B. davon, ob lokal produzierte Biomasse und geeignetes Ausgangsmaterial für die Biogasproduktion zur Verfügung stehen und/oder ob die jährliche Sonneneinstrahlung ausreicht. Anwendbarkeit Das Prinzip dieser bewährten Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Auf erneuerbarer Wärme basierende Systeme setzen jedoch die Verfügbarkeit — vor Ort — von geeigneten Quellen erneuerbarer Energie voraus und hängen von den Wärme- und Temperaturerfordernissen der Produktionsprozesse ab. Zudem erfordert die Nachrüstung einer bereits existierenden, mit E-Wärme betriebenen Produktionsanlage eine eingehende technische Durchführbarkeitsanalyse, die dem bisherigen Layout und den Zwängen der bisherigen Produktionsprozesse Rechnung trägt. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-38) Prozentsatz des durch erneuerbare Energie gedeckten Energiebedarfs von Produktionsanlagen (Strom und Wärme separat) (I-39) Prozentsatz des durch vor Ort oder von Nachbaranlagen erzeugte erneuerbare Energie gedeckten Energiebedarfs von Produktionsanlagen (Strom und Wärme separat) (R-13) Nutzung von vor Ort oder von Nachbaranlagen erzeugter erneuerbarer Energie für diesbezüglich geeignete Herstellungsverfahren (R-14) Anpassung von Prozesstechnologien zur besseren Berücksichtigung des Angebots von Wärme aus erneuerbaren Quellen 3.1.9.   Vermeidung der Erzeugung von Lebensmittelabfällen bei Produktionsabläufen Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Erzeugung von Lebensmittelabfällen in der Produktionsanlage zu vermeiden, indem vermeidbarem Abfallaufkommen durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt wird: — Instandhaltung der gesamten Produktionsanlage: Einbindung des Personals sämtlicher Ebenen und Funktionen zur Maximierung der Gesamtleistungsfähigkeit der Produktionsanlage; — Kaizen (inkrementale Verbesserung): Konzentration auf kontinuierliche Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch Ermittlung und Nutzung einfacher Einsparungsmöglichkeiten (z. B. einfache und kostengünstige Lösungen); — Wertstromkartierung: Verbesserung der Transparenz von positiven und negativen Wertschöpfungsprozessen, um Abfallursachen aufzuzeigen. Mit diesen Ansätzen lassen sich Lebensmittelabfälle wie folgt reduzieren: — Sensibilisierung/Kampagnen zur Einbindung des Personals; — Überprüfung der Produktpaletten mit entsprechender Reduzierung von Inventarverlusten; — produktionsreife Verpackungstechniken zur Reduzierung von Verlusten roher Inhaltsstoffe; — bedarfsorientierte Beschaffung und Lieferung von Rohstoffen; — Verbesserung der Transparenz des Abfallaufkommens durch Abfallaudits; — Optimierung der Produktionserträge; — Übergang vom bisherigen angebotsorientierten zu einem nachfrageorientierten System, das eine bedarfsgerechte Produktion gewährleistet; — Förderung einer ordnungsorientierten Haushaltsführung mit entsprechenden Sauberkeitsstandards. Eine bewährte Umweltmanagementpraxis besteht auch darin, Lebensmittelverschwendungen sowie bereits geltende und für die Zukunft geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen öffentlich bekannt zu machen, diesbezügliche Ziele festzulegen und geeignete Maßnahmen zu deren Verwirklichung zu planen. Anwendbarkeit Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist für alle Lebensmittel- und Getränkehersteller, einschließlich KMU, geeignet. Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte Umweltleistungsindikatoren Leistungsrichtwerte (I-40) Gesamtanlageneffizienz (GAE) (17) (in %) (I-41) Verhältnis zwischen der erzeugten Menge Lebensmittelabfälle (die dem Recycling, der Verwertung und der Entsorgung zugeführt werden, einschließlich Abfälle, die als Energiequelle oder Düngemittel verwendet werden) und der Menge der hergestellten Endprodukte (Tonnen Lebensmittelabfall/Tonnen Endprodukt) — 3.1.10.   Berücksichtigung des Referenzdokuments für beste verfügbare Techniken in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (BVT-NGM) Die bewährte Umweltmanagementpraxis für Lebensmittel- und Getränkehersteller im Allgemeinen (NACE-Codes 10 und 11) besteht in der Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) oder anderer Techniken, die eine gleichwertige oder bessere Umweltleistung gewährleisten, und in der Berücksichtigung der im „Referenzdokument für beste verfügbare Techniken in der Nahrungsmittel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.