Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/69 der Kommission vom 24. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.43549 (2017/C) (ex 2017/FC) (ex 2016/NN) (ex 2015/EO) Rumäniens zugunsten von CFR Marfă (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1115) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D0069. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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usammengefasst, Stellung. 3.2.1.   Stellungnahme Rumäniens zur strategischen Bedeutung von CFR Marfă und der Anwendbarkeit von Artikel 107 Absatz 1 AEUV (63) Rumänien bringt vor, dass es sich bei CFR Marfă um ein Handelsunternehmen von strategischem Interesse für den Staat handelt, das neben dem Wettbewerb auf einem Schienengüterverkehrsmarkt mit privaten Schienengüterverkehrsbetreibern auch Geschäftstätigkeiten in Verbindung mit den Verteidigungserfordernissen und der NATO-Mitgliedschaft des Landes betreibt, und zudem strategische Materialien in Sektoren von höchster Bedeutung für die Wirtschaft, den Energiesektor und den sozialen Sektoren des Landes befördert. (64) Rumänien macht geltend, dass CFR Marfă in Verbindung mit den Verteidigungserfordernissen des Landes die folgenden Verpflichtungen hat (42): i) Teilnahme, gemeinsam mit anderen zuständigen Interessenträgern, an der Ausarbeitung und Umsetzung eines Mobilisierungsplans; ii) Sicherstellen der erforderlichen Reserven und Kapazitäten (rollendes Material, Fähren, Personal usw.) für die Durchführung von Mobilisierungsaufgaben. Obwohl diese Reserven für die wirtschaftliche Schienengüterverkehrstätigkeit von CFR Marfă genutzt werden dürfen, ist CFR Marfă verpflichtet, diese Reserven an verschiedenen Stellen entlang des nationalen Schienennetzes zu positionieren und die Behörden zahlen dafür keine Vergütung. Zudem dürfen solche Reserven, die für wirtschaftliche Zwecke nicht mehr gebraucht werden, weil die Verkehrsnachfrage nicht mehr beseht, nicht entsorgt werden, sondern müssen auf Kosten von CFR Marfă beibehalten und ihre Betriebsbereitschaft aufrechterhalten werden; CFR Marfă deckt die entsprechenden Kosten aus Erträgen aus anderen erbrachten Leistungen. Die Schätzung der Kosten für die Bildung dieser Reserven und Aufrechterhaltung ihrer Betriebsbereitschaft wurde von Rumänien erst zu einem sehr späten Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens (43) vorgelegt, und zwar aufgrund der Tatsache, dass „öffentliche Stellen keine diesbezügliche Berechnungsmethode erarbeitet haben“ und weil solche Informationen als Staatsgeheimnis einzustufen seien (44). Auf der Grundlage der von Rumänien bereitgestellten Informationen würden sich die geschätzten Gesamtkosten für die Aufrechterhaltung von Reserven für Verteidigungszwecke für den Zeitraum 2008-2018 auf […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) und für den Zeitraum 2010-2018 auf […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) belaufen; iii) Erstellung der Unterlagen in Verbindung mit der Bereitstellung der erforderlichen Belegschaft; iv) Sicherstellen des Zivilschutzes des eigenen Personals, von Passagieren und der zu Transportzwecken übergebenen Güter im Falle besonderer Umstände, einschließlich Katastrophen; v) Durchführung von militärischen Transporten (sowohl auf NATO- als auch nationaler Ebene) zur Sicherstellung der Kontinuität der Beförderung von militärischem Personal und Material in Friedenszeiten und im Falle einer Krise, Katastrophe oder eines Kriegs oder anderer besonderer Umstände, sowie zur Bereitstellung von Waggons, Personal und anderer Ressourcen, die vom Verteidigungsministerium angefordert werden. Diese Verpflichtungen werden von CFR Marfă auf der Grundlage der in zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Tourismus geschlossenen Protokollen, gemeinsamen Erlassen und Verträgen (45) sowie in den zwischen den entsprechenden, zwischen Rumänien und der NATO geschlossenen Verträgen enthaltenen Bestimmungen erfüllt. Rumänien schätzte den Anteil militärischer Transporte auf […] % des Jahresumsatzes von CFR Marfă (46), gab jedoch keine detaillierte, begründete Berechnung dafür an, mit der Begründung, es handele sich um ein Staatsgeheimnis; vi) Aufrechterhaltung und Entwicklung einer Fährverbindung als Erweiterung des gesamteuropäischen Korridors IV als Verbindung zwischen Europa und Asien. Rumänien bringt vor, dass die Fähren der CFR Marfă angesichts der Tatsache, dass Fährverbindungen, die Europa und Asien über den Hafen in Constanța verbinden, nicht rentabel sind und Verluste verursachen (47), im Seehafen Constanța lagen und im Zeitraum 2008-2018 keine Geschäftstätigkeit verzeichneten. Rumänien erläutert, dass sich die Kosten für die Instandhaltung der Fähren (die in den in Ziffer ii) des Erwägungsgrunds 64 angegebenen Zahlen enthalten sind) für den Zeitraum 2008-2018 auf […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) und für den Zeitraum 2010-2018 auf […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) belaufen würden (48). (65) Zudem macht Rumänien geltend, dass CFR Marfă neben den Verteidigungserfordernissen des Landes auch von strategischer Bedeutung sei, weil das Unternehmen Kohle und andere strategische Erzeugnisse zu den größten industriellen Kunden befördert (hauptsächlich staatseigene Unternehmen wie Complexul Energetic Oltenia, Complexul Energetic Hunedoara, CET Govora und andere Kohlekraftwerke), die die grundlegende Versorgung mit Strom, Wärme und Warmwasser sicherstellen. Rumänien zufolge werden diese Transporte normalerweise auf der Grundlage von Verträgen infolge von Ausschreibungen, an denen private Betreiber im Wettbewerb mit CFR Marfă teilnehmen, durchgeführt, aber in Krisenzeiten (z. B. widrige Witterungsverhältnisse wie Schneefälle, Schneestürme, Dürre) können solche Transporte von öffentlichen Stellen auch außerhalb von bestehenden Verträgen angefordert werden. Rumänen bringt vor, dass Wasser- und Windkraftanlagen nicht die erforderlichen Kapazitäten haben, um das durch die niedrigere Produktion der Wärmekraftwerke, die die wichtigste Stromquelle sind (Complexul Energetic Oltenia allein produziert 20-30 % des Stromes in Rumänien) entstandene Stromdefizit auszugleichen. Rumänien zufolge ist deshalb die Sicherstellung der kontinuierlichen Versorgung dieser industriellen Kunden mit solchen strategischen Materialien zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Bevölkerung und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der Wirtschaftsbeteiligten erforderlich, wodurch solche Transporte zu einer Frage der nationalen Sicherheit werden, wie vom rumänischen Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 91 vom 28. Februar 2018 festgestellt wurde (49). (66) Zudem behauptet Rumänien, dass die aufgelaufenen Verbindlichkeiten für die von CFR Marfă erbrachten strategischen Transportdienstleistungen an industrielle Kunden (hauptsächlich staatseigene Unternehmen, Erwägungsgrund 65) die Ursache für das Auflaufen überfälliger Verbindlichkeiten gegenüber ANAF waren. Rumänien schätzt, dass die Beträge der durch die Nichtzahlung der Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber ANAF entstandenen Strafen und Zinsen dem Betrag der diesen staatseigenen Unternehmen aufgelaufenen Verbindlichkeiten für von CFR Marfă ihnen gegenüber erbrachten strategischen Transportdienstleistungen entsprechen (50). (67) Rumänien stellt auch fest, dass CFR Marfă und andere öffentliche Stellen verpflichtet sind, kostenfrei an verschiedenen von öffentlichen Stellen (wie das Generalinspektorat für Notfälle) organisierten Übungen (z. B. Simulationen von Eisenbahnunfällen) teilzunehmen und dass CFR Marfă bestimmten öffentlichen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen bzw. in deren Interesse Güterverkehrsressourcen ohne finanzielle Entschädigung zur Verfügung gestellt hat (in Form von Verwahrung und Lagerung von Gegenständen, unter anderem für die Nationale Verwaltung der Staatsreserven, Vermietung von Spezialausrüstung für spezielle Einsätze des Winterzentralkommandos) (51). Rumänien hat keine Berechnung der für diese Tätigkeiten angefallenen Kosten vorgelegt. (68) Rumänien bringt vor, dass CFR Marfă der einzige Betreiber ist, der über die zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der genannten Verpflichtungen im Bereich Verteidigung und nationale Sicherheit erforderlichen Kapazitäten verfügt. Dementsprechend macht Rumänien geltend, dass die Beitreibung der Verbindlichkeiten von CFR Marfă durch Durchsetzungsverfahren, sofortige Liquidation oder Eröffnen des Insolvenzverfahrens keine annehmbare Lösung ist, da dies dazu führen könnte, dass die für die nationale Sicherheit und Verteidigung des Landes erforderlichen Ressourcen längerfristig nicht eingesetzt werden können (52). (69) Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 107 Absatz 1 AEUV, des Artikels 4 EUV und der Randnummer 17 der Bekanntmachung der Kommission Nr. 2016/C 262/01 zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (53) (im Folgenden „Bekanntmachung“) macht Rumänien geltend, dass: a) alle beschriebenen Umstände es den rumänischen Behörden erlauben, jegliche Maßnahmen zur Sicherstellung der territorialen Unversehrtheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der nationalen Sicherheit zu ergreifen, auch wenn eine solche Maßnahme den Wettbewerb in einem bestimmten Bereich beeinträchtigt; b) eine im Interesse und mit der Absicht der Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit, territorialen Unversehrtheit und öffentlichen Ordnung ergriffene Maßnahme, unabhängig davon, ob es sich dabei um staatliche Beihilfen handelt oder nicht, mit den Gemeinschaftsregelungen vereinbar ist (54). (70) Das heißt Rumänien vertritt die Auffassung, dass es bei der Verabschiedung der Maßnahmen 1-3 und 5 in Bezug auf die CFR Marfă zum Zweck der Sicherstellung der Kontinuität von militärischen Transporten und Transporten von strategischen Materialien und zur Erfüllung anderer Verpflichtungen in Verbindung mit der nationalen Sicherheit und mit Verteidigungszwecken, seine hoheitlichen Befugnisse ausgeübt hat; aus diesem Grund findet Artikel 107 Absatz 1 AEUV nach den Bestimmungen von Artikel 4 EUV und Randnummer 17 der Bekanntmachung keine Anwendung. 3.2.2.   Stellungnahme Rumäniens zu der vom Beschwerdeführer eingereichten Stellungnahme zur strategischen Bedeutung von CFR Marfă (71) Rumänien bringt vor, dass die vom Beschwerdeführer angegebenen Informationen keinen Nachweis dafür erbringen, dass private Betreiber über die Kapazitäten verfügen, CFR Marfă auf den Märkten der strategischen und militärischen Transporte zu ersetzen, und zwar aus den folgenden Gründen. (72) Erstens vertritt Rumänien die Auffassung, dass die Tatsache, dass private Betreiber nicht in der Lage sind, die Leistungen von CFR Marfă an dessen Stelle zu erbringen, von den Marktgegebenheiten gestützt wird. Hierzu nennt Rumänien das Beispiel einer 2014 vom Complexul Energetic Oltenia organisierten Ausschreibung, bei der das Gebot eines Konsortiums aus privaten Betreibern (GFR, Unicorn Transit und Servtrans Invest) trotz des günstigeren Angebots dieses Konsortiums abgelehnt wurde, weil dessen Mitglieder nicht die im Leistungsverzeichnis des Ausschreibungsverfahrens festgelegten technischen und operationellen Kapazitäten hatten. Das nationale Gericht hat die Beschwerde des Konsortiums abgelehnt und die Richtigkeit der Feststellungen zum Mangel an technischen und operationellen Kapazitäten der Mitglieder des Konsortiums nach den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen bestätigt. (73) Rumänien bringt weiter vor, dass das mangelnde Interesse privater Betreiber, im Bereich militärische Transporte tätig zu werden, nicht nur mit einer sehr niedrigen Nachfrage nach dieser Art von Verkehrsleistungen zusammenhängt, sondern auch mit der Tatsache, dass militärische Transporte und die entsprechende Anforderung, schnell auf Aufträge für solche Transporte zu reagieren (diese haben Priorität vor allen privaten Transporten) voraussetzen, dass Reserven verschiedener Ressourcen (z. B. rollendes Material, Fähren usw.) an verschiedenen Standorten des nationalen Schienennetzes vorhanden sind. Rumänien zufolge wird dadurch die Effizienz des Einsatzes solcher Ressourcen reduziert, und dieser Effizienzrückgang wird von den Behörden nicht vergütet, was wiederum für private Betreiber unattraktiv ist. Zudem gibt Rumänien an, dass etwa 93 % des nationalen Güterwagenparks im Eigentum von CFR Marfă stehen und CFR Marfă der einzige Betreiber sei, der die Verpflichtung, Mobilisierungsreserven aufrechtzuerhalten, erfüllen könne, während private Betreiber meist Waggons nutzen, die sie von ausländischen Unternehmen mieten, und diese wiederum können nicht als Mobilisierungsreserven vorgehalten werden. (74) Deshalb vertritt Rumänien die Auffassung, dass private Betreiber CFR Marfă auf dem Markt militärischer Transporte nicht ersetzen können, was auch von den Bestimmungen des Beschlusses des Obersten Rates für Landesverteidigung aus dem Jahr 2013 bestätigt wird, nach denen der Privatisierungsvertrag von CFR Marfă Klauseln enthalten muss, durch die der Erwerber verpflichtet wird, die Erfüllung aller strategischen Verpflichtungen im Bereich nationale Sicherheit und Verteidigung, mit denen derzeit CFR Marfă betraut ist, sicherzustellen (55). (75) Zweitens behauptet Rumänien zudem, dass die Erbringung von Verkehrsleistungen im Interesse der Landesverteidigung in vielen Fällen bedeutet, dass geheime Informationen mit verschiedenen Geheimhaltungsstufen offengelegt werden, und das heißt, dass private Betreiber, die Interesse an der Erbringung solcher Verkehrsleistungen haben, Inhaber bestimmter Sicherheitsfreigaben sein müssen. Private Betreiber mit den höchsten Marktanteilen in Rumänien (Mitglieder von OPSFPR) jedoch würden solche Sicherheitsfreigaben für die Erbringung strategischer und verteidigungsrelevanter Transporte nicht erhalten, da sie die strengen Anforderungen für die Gewährung solcher Freigaben nicht erfüllen. Rumänien führt mehrere mögliche Gründe für die Verweigerung der Freigabe für Mitglieder von OPSFPR an: a) Anteilseigner oder andere Personen mit Entscheidungsbefugnis im Unternehmen 1. wurden durch rechtskräftiges Urteil wegen Korruption verurteilt (56); 2. wurden wegen Korruption angeklagt (57); 3. wurden wegen Gründung einer kriminellen Gruppe, Steuerhinterziehung und Geldwäsche angeklagt (58); 4. sind Ausländer oder ausländische Unternehmen; b) die betreffenden Betreiber haben Schulden oder haben erhebliche Verluste verzeichnet; c) die Betreiber betreiben Geschäfte mit Unternehmen in Staaten, die nach den durch Regierungsbeschlüsse genehmigten nationalen Verteidigungsstrategien Rumäniens Sicherheitsrisiken für Rumänien darstellen (d. h. Länder in der ehemaligen Sowjetunion). (76) Daher behauptet Rumänien, dass CFR Marfă tatsächlich der einzige Betreiber auf dem Markt ist, der über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um Transporte strategischer und militärischer Materialien durchzuführen und andere Verpflichtungen in Verbindung mit der nationalen Sicherheit und Verteidigungszwecken zu erfüllen. Dementsprechend vertritt Rumänien die Auffassung, dass Rumänien angesichts der genannten Umstände und der jüngsten Konflikte in der Nähe der rumänischen Grenze (in der Ukraine), aufgrund deren sich die Anzahl der von CFR Marfă durchgeführten militärischen Transporte im Vergleich zu 2013 mehr als verfünffacht hat, befugt ist, sich für seine Behauptung, Artikel 107 Absatz 1 AEUV gelte nicht für die gesamte Geschäftstätigkeit von CFR Marfă, auf die Bestimmungen von Artikel 4 EUV und Randnummer 17 der Bekanntmachung zu berufen. 3.2.3.   Stellungnahme Rumäniens zu Maßnahmen 1 und 4 (77) Hinsichtlich Maßnahme 1 bringt Rumänien vor, dass ANAF zur Sicherung der ausstehenden Steuerschulden ein Durchsetzungsverfahren eingeleitet hat. Nach den seit 2004 gültigen Gesetzen ziehen die Nationale Rentenkasse (CNPP), die Nationale Arbeitsvermittlungsagentur (ANOFM) und die Nationale Krankenkasse (CNAS) die von rumänischen Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen geschuldeten Beiträge nicht direkt ein; die einzige dafür zuständige Behörde ist ANAF, die zu einem späteren Zeitpunkt alle im Namen der verschiedenen Behörden eingezogenen Beträge unter diesen verteilt (59). (78) Hinsichtlich der unter Maßnahme 1 benannten Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber dem Staatshaushalt (siehe Tabelle 8) bringt Rumänien vor, dass ANAF als ein privater marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter gehandelt hat, weil sie für die überfälligen Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber dem Staatshaushalt Zinsen und Strafen berechnet hat. Insbesondere bringt Rumänien vor, das die folgenden Zinssätze hinsichtlich der überfälligen Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber dem Staatshaushalt berechnet wurden: i) ein Tageszinssatz in Höhe von 0,1 % für den Zeitraum 1.1.2006-30.6.2010; ii) ein Tageszinssatz in Höhe von 0,05 % für den Zeitraum 1.7.2010-30.9.2010; iii) ein Tageszinssatz in Höhe von 0,04 % für den Zeitraum 1.10.2010-28.2.2014 (60). Rumänien erläutert zudem, dass auf eine verspätete Zahlung von Steuerverbindlichkeiten zusätzlich wie folgt Verzugszinsen erhoben werden: i) erfolgt die Zahlung überfälliger Steuerverbindlichkeiten später als 30 Tage jedoch früher als 90 Tage nach dem Fälligkeitsdatum, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % auf den fälligen Kapitalbetrag erhoben; ii) nach Ablauf von 90 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % auf den Kapitalbetrag erhoben. Die Zahlung der Verzugszinsen hebt die Verpflichtung, Zinsen zu zahlen, nicht auf (61). (79) Zudem bringt Rumänien vor, dass ANAF aktiv die Einforderung der Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber dem Staatshaushalt verfolgt hat und eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen in Form von Anordnungen und Pfändungen von Bankkonten, beweglichem und unbeweglichem Vermögen von CFR Marfă ergriffen hat. (80) Insbesondere bringt Rumänien vor, dass ANAF im Jahr 2009 zwölf Anordnungen zur Einforderung der ausstehenden Verbindlichkeiten von CFR Marfă in Höhe von insgesamt […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) erlassen hat. Rumänien erläutert, dass es sich bei einer Anordnung um ein direkt vollstreckbares Steuerforderungsdokument handelt, d. h., ANAF kann das Vollstreckungsverfahren ohne Beteiligung der Gerichte weiterbetreiben, sollte der Schuldner die ausstehenden Beträge nicht innerhalb der in der Anordnung angegebenen Frist zahlen. Insbesondere kann ANAF in diesem Fall die Vollstreckung der ausstehenden Verbindlichkeiten durch Pfändung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Schuldners oder durch Veräußerung solchen Vermögens erzwingen (62). (81) Diesen Anordnungen folgten eine Pfändung der Bankkonten von CFR Marfă in Höhe von […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR), die durchgesetzt wurde und zu einer Beitreibung in Höhe von […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) führte (63), und 22 Pfändungen unbeweglicher Vermögenswerte von CFR Marfă mit einem Buchwert von insgesamt […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) (64). Rumänien erläutert, dass die Pfändung beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte ein gesetzliches Pfandrecht an diesem Vermögen darstellt, was ein Vorrecht am Erlös aus der Veräußerung der gepfändeten Vermögenswerte gewährt, mit den zusätzlichen Folgen, dass der Schuldner das gepfändete Vermögen nicht veräußern darf und das gepfändete Vermögen nur mit der Zustimmung der zuständigen Stelle (in diesem Fall ANAF) nutzen darf (65). (82) Rumänien bringt weiter vor, dass ANAF in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 24 Anordnungen gegenüber CFR Marfă erließ und erläutert, dass keine Pfändungen und Pfändungen in der dritten Hand gegen die Schuldner von CFR Marfă (hauptsächlich staatseigene Unternehmen) in den Jahren 2010 und 2011 bewirkt wurden, um erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen zu vermeiden (66). Rumänien bringt auch vor, dass ANAF bis zum Juni 2013 insgesamt 200 Anordnungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte von CFR Marfă mit einem Buchwert von insgesamt […] RON (etwa […] Mio. EUR) erlassen hatte. Rumänien erläutert, dass von diesen 200 Pfändungen 25 Pfändungen beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte von SC de Transport Maritim și de Coastă CFR Ferryboat SA (im Folgenden „CFR Ferryboat“) mit einem Buchwert von […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) und 84 Pfändungen beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte von SC Intreținere și Reparații Vagoane SA (im Folgenden „Wagon Repair and Maintenance SA“) mit einem Buchwert von […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) bewirkt wurden, beides Unternehmen, die im Juni 2012 auf CFR Marfă übergegangen sind (siehe Erwägungsgrund 27) (67). (83) Von den verbliebenen 91 Pfändungen wurden zehn hinsichtlich der unbeweglichen Vermögenswerte von CFR Infrastructură mit einem Buchwert von […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) und die verbliebenen 81 Pfändungen (im November und Dezember 2012) hinsichtlich der beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte von CFR Marfă mit einem Buchwert von insgesamt […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) bewirkt (68). (84) Außerdem bringt Rumänien vor, dass ANAF insgesamt 1 440 Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse hinsichtlich der in den Bankkonten von CFR Ferryboat SA, Wagon Repair and Maintenance SA und CFR Infrastructură verfügbaren Mittel erließ, sowie 612 Pfändungen Bankkonten Dritter (in Höhe von insgesamt […] Mio. RON (etwa […] Mio. EUR) (69). (85) Rumänien erläutert auch, dass die Pfändung beweglicher Vermögenswerte (hauptsächlich Waggons und Lokomotiven) von CFR Marfă mit einem Buchwert von […] RON (etwa […] Mio. EUR, 95 % des Gesamtwerts der 81 Pfändungen) erst am 28. November 2012 bewirkt wurde, weil „diese beweglichen Vermögenswerte rollendes Material und Lokomotiven darstellten, bewegliche Vermögenswerte, die für die wichtigsten ertragsgenerierenden Tätigkeiten von CFR Marfă verwendet werden“ und weil CFR Marfă „Geschäftstätigkeiten von nationalem öffentlichem Interesse durchführt, um die Versorgung mit öffentlichem Schienengüterverkehr und Dienstleistungen für die Landesverteidigung sicherzustellen“ (70). (86) Rumänien bringt vor, dass ANAF nach den Pfändungen der Vermögenswerte von CFR Marfă die Bewertung der Vermögenswerte und die Einleitung des Verfahrens zur Verwertung der Vermögenswerte beantragt hat. Die Verwertung der Vermögenswerte wurde jedoch nie eingeleitet, da die vollstreckbaren Titel hinsichtlich der Verbindlichkeiten von CFR Marfă durch den Schuldenswap von 2013 hinfällig wurden (71). Rumänien erläutert auch, dass die Beitreibung der Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber ANAF durch Durchsetzungsverfahren, sofortige Liquidation oder Eröffnen von Insolvenzverfahren keine annehmbare Lösung ist, da dies dazu führen könnte, dass die für die nationale Sicherheit und Verteidigung des Landes erforderlichen Ressourcen über längere Zeiträume hinweg nicht eingesetzt werden können, was angesichts jüngster Konflikte in der Region eine Gefahr für den Staat selbst darstellen könnte („[der] rumänische Staat kann nicht ohne wichtige Werkzeuge und Ressourcen auskommen, zu deren Bereitstellung er gesetzlich verpflichtet ist, um seine Rolle und Funktionen zur Sicherstellung seiner territorialen Unversehrtheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verteidigung der nationalen Sicherheit ausüben zu können und die unter den derzeitigen Umständen nicht ersetzt werden kann“) (72). (87) Hinsichtlich Maßnahme 4 bringt Rumänien vor, dass CFR Marfă seine Beiträge an den Staatshaushalt von 2013 bis 2017 vollständig gezahlt hat und dass von ANAF zu verschiedenen Zeitpunkten in diesem Zeitraum ausgegebene steuerliche Bescheinigungen als Nachweis dafür dienen, dass während dieses Zeitraums keine weiteren Verbindlichkeiten von CFR Marfă gegenüber dem Staatshaushalt aufgelaufen sind (73). (88) Insbesondere erläutert Rumänien, dass in Tabelle 7 des Einleitungsbeschlusses für den Zeitraum 2013-2016 die Steuerverbindlichkeiten aufgeführt sind, die kurz vor Abschluss des Geschäftsjahres aufgelaufen sind und deren Fälligkeitsdatum im nächsten Jahr lag. Rumänien bringt vor, dass für sämtliche Jahre seit Juni 2013 die entsprechenden von CFR Marfă geschuldeten Beträge zu Beginn des jeweils nächsten Jahres, d. h. zum Fälligkeitsdatum, gezahlt wurden. Rumänien bringt vor, dass die entsprechenden Beträge in den jährlichen Bilanzen nach den geltenden Rechnungsl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.