Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1021 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44727 2016/C (ex 2016/N), die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 9029) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1021. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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o/Dollar, Betriebsbedingungen […], Nichterreichen […], Nichterreichen der Ziele des Plans zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Risiken schlagen sich im verschlechterten Szenario eindeutig nieder. Für den Zeitraum 2016-2025 liegt das kumulative EBITDA um [0-30] % und der operative Cashflow um [0-30] % niedriger als beim Basisszenario. Das verschlechterte Szenario spiegelt die Verschlechterung der Risikofaktoren wider. (235) Die französischen Behörden haben ferner eine Strategie zur Verminderung dieser Hauptrisiken vorgestellt, wie aus den Erwägungsgründen 111 bis 114 hervorgeht. (236) In Bezug auf das Risiko des Wechselkurses Euro/Dollar scheint es, dass die Areva-Gruppe eine strikte Politik zur Risikodeckung umsetzt. Eine Analyse der Darlegungen wird monatlich vorgenommen und die Deckungen werden schrittweise vertraglich festgehalten, um einen Mindestprozentsatz der kommenden fälligen Zahlungen zu decken. Darüber hinaus profitieren gewisse für die Wiederherstellung der Rentabilität der Areva-Gruppe ausschlaggebende Geschäftstätigkeiten wie der Bergbau teilweise von einem natürlichen Schutz vor diesem Risiko: denn [20-70] % der Bergbauproduktion von Nouvel Areva werden in Kanada erfolgen, wo die Währung mit dem Dollar korreliert. Das Zusammenwirken dieser beiden Faktoren — natürlicher Schutz für bestimmte Schlüsseltätigkeiten und proaktive Risikopolitik für die restlichen Tätigkeiten — belegt nach Ansicht der Kommission, dass eine glaubwürdige Strategie zur Risikoverminderung implementiert wurde. (237) In Bezug auf die Betriebsbedingungen der Tätigkeiten […] hat die Areva-Gruppe bereits eine Strategie zur Risikoverminderung implementiert, die darin besteht, operative Verbesserungen zu erreichen, mit denen die Mehrkosten […] ausgeglichen werden könnten. Diese Verbesserungen sind in dem bis 2018 laufenden Plan zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erfasst, und neue Optimierungspotenziale könnten über 2018 hinaus weiterverfolgt werden, sofern das Risiko tatsächlich auftritt. Die Kommission ist der Auffassung, dass der von der Areva-Gruppe angewendete Ansatz sinnvoll ist, da dieser darauf abzielt, die Rentabilität ihrer Vermögenswerte beizubehalten […], indem die Hebel bewegt werden, auf die die Gruppe Zugriff hat. (238) In Bezug auf das mit […] verbundene Risiko steht fest, dass […] sich negativ auf die künftige Tätigkeit von Nouvel Areva auswirken würde. Jedoch haben die französischen Behörden die geringe Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Risikos […] angegeben. Dieses Thema war beispielsweise […]. Die Kommission ist somit der Auffassung, dass eine hinreichende Strategie zur Risikoverminderung eingeleitet wurde. (239) In Bezug auf das Nichterreichen der Ziele des Plans zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit schließlich haben die französischen Behörden angegeben, dass Nouvel Areva den Geltungsbereich und die Dauer dieses Plans beispielsweise hinsichtlich der Senkung der Erwerbskosten oder der Lohnkosten ausweiten könnte. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Suche nach zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit einen sinnvollen Ansatz darstellen würde, wenn kein Ziel des vorstehenden Plans erreicht worden wäre. (240) Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen ist die Kommission also der Auffassung, dass die Areva-Gruppe eine hinreichende Strategie zur Verminderung der ihre Tätigkeit belastenden Hauptrisiken umsetzt. Dieses Bedenken kann somit beseitigt werden und die Vereinbarkeit des Umstrukturierungsplans von Nouvel Areva mit Randnummer 50 der Leitlinien, die in dem Einleitungsbeschluss infrage gestellt wurde, ist festgestellt. (241) Die Kommission stellte zudem die Kapazität von Nouvel Areva infrage, die für die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens erforderlichen Finanzierungen im verschlechterten Szenario aufzubringen. (242) Die französischen Behörden haben die erforderlichen Klarstellungen vorgelegt. Für das verschlechterte Szenario wird davon ausgegangen, dass ein Finanzierungsbedarf in Höhe von [0-1 Mrd.] EUR in […] in Erscheinung tritt. Dieser Finanzbedarf […] wird voraussichtlich behoben werden müssen […]. Allerdings haben die französischen Behörden belegt, dass Nouvel Areva im verschlechterten Szenario bei der Bonitätseinstufung wieder das Rating „Investment Grade“ erreichen würde, einschließlich in Bezug auf […]. Dies wird dem Unternehmen ermöglichen, sich zu einem angemessenen Preis an den Kapitalmärkten zu refinanzieren. (243) Das Problem für […] hingegen bleibt bestehen. Allerdings veranlassen zwei Gründe zu der Annahme, dass dieses Hindernis überwunden werden kann. Erstens wird Nouvel Areva zu diesem Zeitpunkt ausreichend tragfähige wirtschaftliche und finanzielle Grundlagen wiedererlangt haben, um vorzugeben […]. […] Nouvel Areva, Bankdarlehen zu finden, die bezüglich Zeitraum und Höhe mit ihrem Finanzbedarf vereinbar sind. Zweitens haben sich die sogenannten „high yields“ Anleihenmärkte in den letzten Jahren beachtlich entwickelt, was Nouvel Areva die Möglichkeit geben wird, bei Bedarf darauf zurückzugreifen. Die Finanzierungen an diesen Märkten sind zweifelsohne kostenintensiver, aber Nouvel Areva hätte einen begrenzten Emissionsbedarf in Anbetracht der Tatsache, dass sie bei der Bonitätseinstufung das Rating „Investment Grade“ wiedererlangen müsste […]. (244) […]. Im Hinblick auf die Dimensionierung der Beihilfe ist es somit hinreichend, dass Nouvel Areva im Basisszenario das Rating „Investment Grade“ […] erreicht, das heißt vor Realisierung ihres Refinanzierungsbedarfs. Im verschlechterten Szenario […] wird die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Nouvel Areva nicht grundlegend erneut infrage gestellt. (245) Vor dem Hintergrund dieser Erklärungen ist die Kommission der Auffassung, dass Nouvel Areva in der Lage sein wird, ihren Finanzbedarf […] zu bewältigen, auch im verschlechterten Szenario. Die Aussichten auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sind somit nicht gefährdet. (246) Schließlich stellte die Kommission im Einleitungsbeschluss die scheinbare Nichtberücksichtigung des Geschäftsbereichs Brennstoffkreislauf und der aus der Veräußerung des Geschäftsbereiches Reaktoren resultierenden Synergieeinbußen im Geschäftsplan infrage. (247) Die Kommission ist auch da der Auffassung, dass die französischen Behörden Antworten geliefert haben, durch die diese Bedenken ausgeräumt werden. Diese Antworten lassen sich in zwei Argumente aufspalten: (248) Erstens ist offensichtlich, dass sich die äußerst sensiblen Auswirkungen der Synergieeinbußen in einem Zeitfenster zeigen werden, das den Zeitplan des der Kommission vorgelegten Geschäftsplans (2016-2025) teilweise übersteigt. Dies ist mit der sehr langen Dauer der Wirtschaftszyklen in den Berufen der Nuklearindustrie zu erklären. So werden die Verträge zur Lieferung von Kernmaterial im Allgemeinen über viele Jahre abgeschlossen, typischerweise über fünf bis zehn Jahre je nach Material (rohes, umgewandeltes, angereichertes Uran) und Art des Kunden. Daraus geht hervor, dass eine relativ starke Hysterese notwendigerweise während der ersten Jahre des Geschäftsplans beobachtet wird. Die Synergieeinbußen werden vornehmlich spürbar werden, wenn die von Nouvel Areva abgeschlossenen wesentlichen Versorgungsverträge erneut vergeben werden, oder wenn Nouvel Areva NP den Zuschlag für neue Kernkraftwerk-Projekte erhält, das heißt gegen Ende (oder sogar nach Ende) des Geschäftsplans 2016-2025. Diesbezüglich sind die Annahmen zum Umsatzwachstum von Nouvel Areva gegen Ende des für den Geschäftsplan vorgesehenen Zeitraums vorsichtig. Tatsächlich basieren sie auf […], obgleich die Unternehmensgruppe in einem kontrafaktischen Szenario, in dem die beiden historischen Geschäftstätigkeiten integriert geblieben wären, zweifellos hätte […] können, insbesondere dank der Angebote „Ende der Nutzungsdauer“, für die die Synergien voll zum Tragen kommen (31). (249) Zweitens setzt die Areva-Gruppe einen ambitionierten Plan zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit um, dessen Auswirkungen insbesondere darauf abzielen, die aus den verschiedenen laufenden Veräußerungen hervorgehenden Verluste an Größenvorteilen, zum Beispiel im Bereich der Beschaffungen, zu kompensieren. Ziel dieses Plans ist es, bis 2018 jährlich 500 Mio. EUR Kosteneinsparungen zu verbuchen. (250) Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Bedenken, die sie hinsichtlich verschiedener Elemente des Geschäftsplans von Nouvel Areva geäußert hatte, beseitigt sind. Der Rest des Plans zur Wiederherstellung der Rentabilität dieses Unternehmens war bereits in dem Einleitungsbeschluss als hinreichend erachtet worden. Namentlich hatte die Kommission darauf verwiesen, dass die Hauptannahmen realistisch seien und diese Feststellung blieb unverändert. Die Kommission beobachtete zudem, dass der Kurs von Nouvel Areva eine Wiederherstellung der Rentabilität des umstrukturierten Unternehmens bis 2019 ermögliche, da die von den französischen Behörden angeführten Kennzahlen von der Kommission als sachdienlich erachtet wurden: Umsatz, EBITDA, operativer Cashflow, Nettofinanzverschuldung, S&P Rating wie etwa Nettoschulden/EBE und operativer Cashflow/Nettoschulden. Aus all diesen Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass der Geschäftsplan von Nouvel Areva solide ist, die Wiederherstellung ihrer Rentabilität bis 2019 ermöglicht und zum Erreichen der von der Beihilfe angestrebten Ziele von gemeinsamem Interesse beiträgt. 5.2.3.2.   Geschäftsplan der Areva SA (251) Im Einleitungsbeschluss stellte die Kommission infrage, ob der Geschäftsplan der Areva SA auf realistischen Annahmen fußt. Diese Bedenken wurden von der Tatsache gestärkt, dass zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses das für die Veräußerung des Geschäftsbereichs Reaktoren vorgesehene Schema nicht klar war. (252) Als Reaktion auf die von der Kommission aufgeworfenen Bedenken haben die französischen Behörden einen auf stabilisierten Annahmen basierenden aktualisierten Geschäftsplan vorgelegt. Stellungnahmen von Dritten, Siemens und TVO, sind ebenfalls eingegangen. Die Kommission verfügt somit über die Informationen, die sie benötigt, um zu ermitteln ob die Umstrukturierung der Areva-Gruppe die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Areva SA ermöglicht, erforderlichen Informationen. (253) In der Zukunft wird die Hauptaufgabe der Gesellschaft Areva SA darin bestehen, für die im Unternehmen gehaltenen Verbindlichkeiten (unmittelbar oder mittelbar durch Areva NP) aufzukommen, das heißt: a) die Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten der Areva-Gruppe und der damit verbundenen Zinsen, die sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2017-2025 belaufen; b) diverse Kosten und Rückstellungen im Zusammenhang mit den Geschäftsbereichen, die veräußert werden sollen, die sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von [0-1 Mrd.] EUR belaufen; c) eventuelle Schadenersatzleistungen, die gefordert werden könnten, oder die Garantien, die eingefordert werden könnten […]; d) die mit der Fertigstellung des Projektes OL3 verbundenen Aufwendungen. (254) In Anbetracht der speziellen Aufgabe dieses Unternehmens läuft die Frage über die Wiederherstellung der Rentabilität der Areva SA tatsächlich darauf hinaus, sicherzustellen, dass die Ressourcen, über die sie verfügen wird, ausreichend sein werden, um alle Verbindlichkeiten decken zu können, einschließlich in einem verschlechterten Szenario. (255) Die Ressourcen der Areva SA werden ab 2017 folgende sein: a) die vorgesehene Kapitalerhöhung durch den französischen Staat in Höhe von 2 Mrd. EUR; b) die Erlöse der laufenden Veräußerungen, die sich auf etwa [1-5 Mrd.] EUR belaufen (32), aber um [200-700 Mio.] EUR erhöht werden könnten, wenn der in dem Aktienkaufvertrag im Rahmen der Veräußerung von Nouvel Areva NP festgesetzte Preiszuschlag gezahlt wird (33); c) der in der Bilanz der Areva SA verbleibende Vermögenswert […], das heißt an erster Stelle die Anteile, die die Areva SA an Nouvel Areva behalten wird. (256) Die in Erwägungsgrund 255 erwähnten Ressourcen können Gegenstand einer ausreichend verlässlichen Schätzung sein. Erstens ist der Betrag der Kapitalerhöhung gewiss. Zweitens dürften die Erlöse der Veräußerungen aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens etwa [1-5 Mrd.] EUR betragen, da der von EDF und der Areva-Gruppe unterzeichnete SPA einen Preis von 2,5 Mrd. EUR (34) für 100 % der Eigenmittel von Nouvel Areva NP angibt und da die Veräußerung der Tochtergesellschaft Adwen für einen Betrag von 60 Mio. EUR (35) abgeschlossen wurde. Drittens kann die Beteiligung der Areva SA an Nouvel Areva gemäß einer vorsichtigen Methodik auf 2 Mrd. EUR bewertet werden. (257) In Bezug auf diesen letzten Punkt steht fest, dass die Restbeteiligung der Areva SA an Nouvel Areva das am schwersten zu bewertende Element der Ressourcen der Areva SA ist. […]. Trotz dieser Ungewissheit besteht ein vorsichtiger Ansatz darin, den aktuellen Wert dieser Beteiligung als Referenz zu nehmen. Dieser wurde von den zwei in Erwägungsgrund 132 genannten japanischen Investoren auf Grundlage eines von der Vermögensberatung […] am 23. September 2016 erstellten Berichts auf 2 Mrd. EUR für 100 % Eigenmittel bewertet. Dieser Ansatz ist vorsichtig, denn wenn Nouvel Areva sich entsprechend dem in dem Umstrukturierungsplan aufgezeichneten Kurs erholt, wird der Wert ihrer Eigenmittel […] grundsätzlich höher sein als gegenwärtig. […]. (258) Aus diesen diversen Elementen geht hervor, dass die Areva SA über [3-7 Mrd.] EUR verfügen wird, um ihre Bedürfnisse zu bewältigen. Zu diesem Betrag könnten [200-700 Mio.] EUR Preiszuschlag hinzukommen, die zwischen 2017 und 2019 aufgeteilt werden, sowie 2 Mrd. EUR […] aus ihrer Beteiligung an Nouvel Areva. (259) Da nun die Ressourcen der Areva SA bekannt sind, geht es vornehmlich darum, damit die Verhältnismäßigkeit mit ihren vorgesehenen Einsätzen einzuschätzen. Die Schätzung der Verwendungen der Areva SA unterliegt äußerst großen Ungewissheiten. Die Tilgung der Bankverbindlichkeiten und Zinsen entspricht einem sicheren Betrag: 3,4 Mrd. EUR ab 2017. Die Kosten und Prognosen im Zusammenhang mit den Geschäftsbereichen, die veräußert werden sollen, konzentrieren sich auf die ersten Jahre des Geschäftsplans und sind deshalb nicht Gegenstand größerer Ungewissheiten. Sie werden auf [0-1 Mrd.] EUR bewertet. Die mit […] verbundenen Risiken hingegen sind der Art nach schwierig zu bewerten. Und der Abschluss des Projektes OL3 unterliegt einer Reihe von Risiken. (260) In Bezug auf die mit […] verbundenen Risiken listet der SPA über die Veräußerung von Nouvel Areva NP zuerst die EDF gegenüber gewährten Garantien für Verbindlichkeiten auf […]. Diese Garantien für Verbindlichkeiten sollen EDF vor den möglichen finanziellen Auswirkungen schützen, die entstehen würden durch […]. (261) Bezüglich der vertraglichen Haftung […]. (262) […], scheint dieses Risiko gegenwärtig begrenzt zu sein. (263) Bezüglich aller Angelegenheiten, die die zivilrechtliche Haftung infrage stellen […]. (264) Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Kommission fest, dass die Risikoexposition der Areva SA […] schwierig zu bewerten ist, aber in jedem Fall wahrscheinlich auf […] begrenzt werden kann. (265) In Bezug auf die Kosten für die Fertigstellung von OL3 und die damit verbundenen finanziellen oder rechtlichen Risiken hat die Kommission eine Reihe von Stellungnahmen von Dritten erhalten. Dabei ist zwischen zwei Angelegenheiten zu unterscheiden: einerseits die Kosten für die Fertigstellung des Baus im engeren Sinne und andererseits das mit den diversen laufenden gerichtlichen Schritten zwischen den Parteien des Projektes verbundene finanzielle Risiko. (266) Die französischen Behörden, TVO und Siemens haben jeweils eine andere Schätzung der Kosten für die Fertigstellung des Projektes OL3 sowie die Risiken, die diese beeinträchtigen könnten, geliefert. (267) Das Szenario der französischen Behörden, erstellt anhand von Informationen der Areva-Gruppe, resultiert in einem Netto-Cashflow von [(1,5)-(0,5) Mrd.] EUR […]. Der Cashflow setzt sich wie folgt zusammen: a) […] EUR operativer Netto-Cashflow für die Durchführung des Projektes OL3, […]. Abgestimmt auf ein und denselben Referenzzeitraum ähnelt diese Bewertung der von TVO und Siemens. Es lässt sich also denken, dass ein relativer Konsens über diese Basis-Annahme besteht; b) Rückstellungen für mit der Projektdurchführung verbundene Risiken in Höhe von [0-1 Mrd.] EUR. Diese Bewertung situiert sich zwischen dem von TVO berechneten unteren Bereich ([0-1 Mrd.] EUR) und dem oberen Bereich ([0-1 Mrd.] EUR) und […]. (268) Neben diesen Bewertungen […]. In einem solchen Szenario würden sich die zusätzlichen Mehrkosten für die Areva SA […] auf [0-1 Mrd.] EUR belaufen. (269) In Anbetracht der Größe und Komplexität des Projektes OL3 stellt der Vergleich der diversen Prognosen ein schwieriges Unterfangen dar. Nichtsdestotrotz ist dieser Vergleich erforderlich, um die Anforderung, dass die Beihilfe auf ihr Minimum beschränkt sein muss, also eine unzulässige Überdimensionierung des in die Areva SA eingebrachten öffentlichen Kapitals auszuschließen ist, mit der Anforderung in Einklang zu bringen, dass die Areva SA über ausreichende Ressourcen verfügen muss, um ihre Verbindlichkeiten zu bewältigen, einschließlich in einem verschlechterten Szenario. (270) Im Gegensatz zu dem von Siemens präsentierten Argument ist die Kommission der Auffassung, dass dieses verschlechterte Szenario nicht alle theoretisch denkbaren Höchstrisiken widerzuspiegeln hat. Es obliegt der Kommission, auf Grundlage von Tatsachen den Cursor auf der Ebene zu platzieren, die in ihren Augen ein ausreichend vorsichtiges verschlechtertes Szenario darstellt. (271) In diesem Fall ist die erklärende Hauptvariable für die Kosten der Fertigstellung des Projektes OL3 das Verzugsrisiko […]. Auf Grundlage der im Rahmen ihres eingehenden Prüfverfahrens gesammelten Informationen stellt die Kommission fest, dass das verschlechterte Szenario auf einer Annahme […] fußen kann. Diese Wahl lässt sich anhand von zwei Hauptgründen erklären. Erstens stellt die Kommission fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Bewertung der vorläufige Baukalender […] eingehalten war. TVO und die Areva-Gruppe haben übrigens den guten Projektfortschritt öffentlich begrüßt (36), der das Ergebnis einer am Standort beobachteten ausgezeichneten Zusammenarbeit ist. Zweitens wird das Projekt OL3 ab 2017 von dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der in Taishan durchgeführten Tests profitieren. Durch den guten Fortschritt des EPR-Projektes in Taishan konnte dieses tatsächlich einen Vorsprung von etwa fünf Monaten gegenüber OL3 erlangen. In Anbetracht dieser Elemente hat die Kommission keinen objektiven Grund zu denken, dass — selbst in einem verschlechterten Szenario — das Projekt geliefert würde […] — eine Annahme, die […] in ihren Stellungnahmen nicht angeführt haben. (272) Auf der Grundlage dieser Annahme für das verschlechterte Szenario werden die folgenden Schätzungen der „cash“ Kosten (Nettobetrag der noch von TVO zu zahlenden Summe) ab 2017 ermittelt: Ungefähr [0-3 Mrd.] EUR seitens TVO und [0-3 Mrd.] EUR seitens Siemens. Diese Schätzungen sind jeweils um etwa […] EUR höher als die der französischen Behörden. Die französischen Behörden bestreiten die Richtigkeit der Schätzungen von Siemens und TVO und es steht außer Frage, dass die Areva-Gruppe am besten platziert ist, um ihre eigenen Kosten zu kennen und zu bewerten. Dennoch sprechen diese Meinungsverschiedenheiten und der Projekthintergrund für einen vorsichtigen Ansatz. Die Triangulation dieser drei Schätzungen beispielsweise führt zu einer vorsichtigen Schätzung von [0-3 Mrd.] EUR. Dieser Betrag kann für die Analyse der Kommission festgehalten werden. (273) Zu dieser Verbindlichkeit kommen die rechtlichen Hauptrisiken hinzu, die von der Areva SA im Rahmen des Projekts OL3 getragen werden. Hierbei handelt es sich um Risiken zwei verschiedener Arten. Es handelt sich einerseits um den Betrag der Schadenersatzleistungen, die die Areva SA oder Areva NP möglicherweise zu zahlen haben […] und andererseits das Schlichtungsverfahren, das das Konsortium und TVO einander gegenüberstellt. (274) Siemens hat der Kommission mitgeteilt […]. (275) Das rechtliche Risiko, das mit dem laufenden Schlichtungsverfahren zwischen TVO und dem Konsortium in Verbindung steht, erweist sich als unmöglich zu bewerten bzw. einzuschätzen. Aus den von den französischen Behörden, Siemens und TVO eingereichten Informationen geht tatsächlich hervor, dass ein Schiedsspruch in der Hauptsache verkündet wird […]. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte hinsichtlich des Ausgangs dieses Schlichtungsverfahrens, das zu den komplexesten Verfahren zählt, das ein Schiedsgericht jemals zu bearbeiten hatte. Theoretisch könnte die maximale Exposition des Konsortiums einen Betrag von […] EUR erreichen […]. Vor dem Hintergrund der Unmöglichkeit, das Risiko einzuschätzen, […]. Das stellt insofern ein Problem für die Anwendung der Leitlinien dar, als dass die Kommission, wie in Erwägungsgrund 269 angegeben wurde, sich vergewissern muss, dass das umstrukturierte Unternehmen die erforderlichen Ressourcen hat, um seine Verbindlichkeiten zu bewältigen, jedoch ohne dass die Beihilfe einen unverhältnismäßigen Betrag aufweist. (276) Zusammenfassend führt eine konservative Analyse der Verbindlichkeiten der Areva SA, basierend auf den von den französischen Behörden und den dritten Beteiligten eingereichten Stellungnahmen, zur nachstehenden Schlussfolgerung: Die Areva SA ist quantifizierbaren Verbindlichkeiten ausgesetzt, die sich auf etwa [3-7 Mrd.] EUR belaufen (37). (277) Zu diesen Verbindlichkeiten kommt […] eine Reihe von Verbindlichkeiten hinzu, die schwerer quantifiziert werden können: die mit […] verbundenen Risiken einerseits, und das Risiko, dass die Areva SA einen Beitrag zu einer eventuellen Entschädigung des Konsortiums gegenüber TVO in dem laufenden Schlichtungsverfahren leisten muss, andererseits. (278) Im Gegenzug zu all diesen Verbindlichkeiten verfügt die Areva SA über [3-7 Mrd.] EUR (38) sowie über Vermögenswerte […] eines beachtlichen Wertes über ihre Beteiligung von etwa 40 % an dem Unternehmen Nouvel Areva. Das Bestehen dieser Beteiligung, die gegenwärtig auf 2 Mrd. EUR bewertet wird, wurde von Siemens und TVO in deren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Dabei ist sie geeignet, die Kommission bezüglich der Kapazität der Areva SA (und über sie von Areva NP) zu beruhigen, deren Verbindlichkeiten zu bewältigen, obgleich ein Teil dieser Verbindlichkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Praxis unmöglich zu bewerten sind. Die Tatsache, dass diese Beteiligung kurzfristig wenig liquide ist, beeinträchtigt diese Schlussfolgerung nicht, da mehrere Risiken, wenn sie einträten, erst ab 2019 ihre Hauptauswirkungen zeigen würden (39), das heißt zu einem Zeitpunkt, an dem Nouvel Areva dabei wäre, ihre Umstrukturierung abzuschließen und an dem die Handlungen derselben gleichzeitig besser bewertet und liquider wären als gegenwärtig. (279) Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass trotz der festgestellten Schwierigkeiten, den Wert der Verbindlichkeiten der Areva SA auf korrekte Art und Weise zu bestimmen, die während des eingehenden Prüfverfahrens eingereichten Elemente bestätigen, dass Areva SA über ausreichende Ressourcen für die Bewältigung ihrer Verpflichtungen verfügen wird, einschließlich in einem verschlechterten Szenario, das erhebliche Mehrkosten für das Projekt OL3, im Rahmen der verschiedenen Schlichtungsverfahren bezüglich OL3 zu leistende Entschädigungen und für den Abruf bestimmter Garantien für Verbindlichkeit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.