Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1021 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44727 2016/C (ex 2016/N), die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 9029) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1021. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wird in den Erwägungsgründen 223 bis 226 geprüft. (221) Darüber hinaus müssen andere Szenarios als der klare und einfache Marktaustritt wie beispielsweise die Fortführung bestimmter Geschäftstätigkeiten nach Liquidation ohne staatliche Beihilfe von der Kommission bewertet werden. Die Kommission muss sich vergewissern, dass die Ziele von gemeinsamem Interesse in diesen kontrafaktischen Szenarios ohne Beihilfe nicht auf die gleiche Art und Weise erreicht würden. Diese Analyse ist Gegenstand des Abschnitts 5.2.4. dieses Beschlusses. (222) In Bezug auf die Auswirkungen, die ein Austritt der Areva-Gruppe aus ihren Märkten hätte, stellt die Kommission Folgendes fest. (223) Im Bereich der Tätigkeiten des Bergbaus ist die Areva-Gruppe der europäische Hauptbetreiber des Sektors, sodass ihr Marktaustritt zur Folge hätte, dass die Versorgung Europas mit Uran hauptsächlich von nicht-europäischen Anbietern abhängen würde, zu denen der russische Minenbetreiber (Rosatom) und der kasachische Minenbetreiber (KAP) zählen, die etwa [30-50] % des Marktes repräsentieren (29). Kein europäischer und auch kein westlicher Akteur (zum Beispiel der kanadische Anbieter Cameco) scheint seine Kapazitäten im Bereich Bergbau in einem Maße erhöhen zu können, das mit dem Ziel, die Diversifizierung und Sicherung der Versorgung der Union sicherzustellen, vereinbar wäre. Der Marktaustritt der Areva-Gruppe könnte aufgrund der Marktkonzentration ebenso zu einem Preisanstieg des Urans führen. Unter diesem Gesichtspunkt spielt die Areva-Gruppe eine wichtige systemrelevante Rolle für die europäische Versorgung mit Uran. (224) Im Bereich der Tätigkeiten der Konversion ist die Areva-Gruppe der letzte an diesem Markt tätige europäische Akteur. Ihr Wegfall vom Markt hätte schwere negative Auswirkungen. Zunächst einmal würde dies die Energieunabhängigkeit der Union gefährden, da die Konversion von Uran ein unerlässliches Glied in der Kernenergiekette ist. Des Weiteren würde dies zu einer Senkung der Wettbewerbsintensität an einem bereits sehr stark konzentrierten Markt führen, was zusätzliche Kosten für die europäischen Stromerzeuger und somit schließlich auch für die europäischen Verbraucher nach sich ziehen könnte. Unter diesem Gesichtspunkt spielt die Areva-Gruppe eine wichtige systemrelevante Rolle für die europäischen Tätigkeiten des Kernbrennstoffkreislaufes und wenn sie wegfallen würde, bestünde die Gefahr der Unterbrechung der Erbringung eines bedeutenden Dienstes. (225) Im Bereich der Tätigkeiten der Anreicherung ist die Areva-Gruppe zusammen mit dem Konsortium Urenco einer der zwei einzigen europäischen Akteure. Der einzige andere tatsächlich am europäischen Markt vertretene Anbieter ist das russische Unternehmen Tenex (Rosatom-Gruppe). Der Wegfall der Tätigkeiten der Areva-Gruppe würde die Marktstruktur beeinträchtigen, die dann durch ein Oligopol auf europäischer Ebene gekennzeichnet wäre und wahrscheinlich zu einem Preisanstieg führen würde. Die Areva-Gruppe spielt also erneut im Rahmen ihrer Anreicherungstätigkeiten eine wichtige systemrelevante Rolle. (226) Im Bereich der Wiederaufbereitung und Rückführung des abgebrannten Brennstoffs ist die Areva-Gruppe gegenwärtig der einzige Anbieter weltweit auf industrieller Ebene der Technologie zur Rückführung des abgebrannten Brennstoffs und deren Umwandlung in MOX für Leichtwasserreaktoren. Dank ihrer Verfahren liefert die Areva-Gruppe so rückgeführten Brennstoff, der [0-25] % der französischen Stromerzeugung ausmacht. Darüber hinaus hat Frankreich sich entschieden, der Areva-Gruppe die industrielle Verantwortung für die Rückführung anzuvertrauen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Element in der Politik zur Behandlung der in Frankreich und weiter gefasst innerhalb der Union abgebrannten Brennstoffe. Unter diesen Bedingungen könnte ein Wegfall der Areva-Gruppe vom Markt die ordnungsgemäße Funktion des Marktes innerhalb der Union ernsthaft gefährden, da es zu einem unwiederbringlichen Verlust wichtiger technischer Kenntnisse und Fachkompetenzen führen und die Unterbrechung der Erbringung eines wichtigen Dienstes nach sich ziehen würde, den zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Wettbewerber einfach übernehmen könnte. (227) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die von den französischen Behörden angemeldete Umstrukturierungsbeihilfe den Wegfall der Areva-Gruppe und ihrer Tätigkeiten im Bereich Kernbrennstoffkreislauf verhindert und damit einem Marktversagen vorbeugt, das durch den Wegfall entstanden wäre. 5.2.3.   Umstrukturierungsplan und Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (228) Damit die Umstrukturierungsbeihilfe effektiv zum Erreichen der zuvor genannten Ziele von gemeinsamem Interesse beiträgt, muss nachgewiesen werden, dass die geplante Umstrukturierung die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens ermöglicht. Die Kommission stellte in ihrem Einleitungsbeschluss infrage, ob gewisse Annahmen, auf denen der Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Areva-Gruppe fußt, realistisch sind. (229) Die Analyse der Wiederherstellung der Rentabilität der Areva-Gruppe ist auf die umstrukturierte Areva-Gruppe anzuwenden, die in der Zukunft aus zwei Unternehmen bestehen wird: i) Nouvel Areva und ii) der Areva SA. Diese beiden Unternehmen werden getrennte Geschäftstätigkeiten und unterschiedliche Buchungskreise aufweisen. Zur Bewertung der Wiederherstellung der Rentabilität der Areva-Gruppe können somit die Geschäftspläne dieser beiden Unternehmen getrennt voneinander und nacheinander analysiert werden. 5.2.3.1.   Geschäftsplan von Nouvel Areva (230) Die französischen Behörden haben der Kommission den Geschäftsplan von Nouvel Areva für ein Basisszenario und ein verschlechtertes Szenario übermittelt. Die mit diesen Szenarios verbundenen Finanzprognosen sind in den nachstehenden Tabellen 1 und 2 wiedergegeben. Tabelle 1 Finanzkurs von Nouvel Areva (Basisszenario) In Millionen EUR 2012 2013 2014 2015 Ausblick 2016 Ausblick 2017 Ausblick 2018 Gesch. plan2019 Gesch. plan2020 Gesch. plan2021 Gesch. plan2022 Gesch. plan2023 Gesch. plan2024 Gesch. plan2025 Gesamt 2016-25 Umsatz […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] % Wachstum […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Rohertrag […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   F&E […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Vertriebs- und Marketingkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Verwaltungskosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Sonstige Kosten und Erlöse der Transaktionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Nicht operative Gesamtkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] EBIT […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] EBITDA […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Veränderungen BUV […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebliche Investitionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebliche Desinvestitionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Veräußerungserlös […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Operativer Cashflow […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Tabelle 2 Finanzkurs von Nouvel Areva (verschlechtertes Szenario) In Millionen EUR 2012 2013 2014 2015 Ausblick 2016 Ausblick 2017 Ausblick 2018 Gesch. plan2019 Gesch. plan2020 Gesch. plan2021 Gesch. plan2022 Gesch. plan2023 Gesch. plan2024 Gesch. plan2025 Gesamt 2016-25 Umsatz […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] % Wachstum […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Rohertrag […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   F&E […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Vertriebs- und Marketingkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Verwaltungskosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Sonstige Kosten und Erlöse der Transaktionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Nicht operative Gesamtkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] EBIT […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] EBITDA […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] In % des Umsatzes […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […]   Veränderungen BUV […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebliche Investitionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebliche Desinvestitionen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Veräußerungserlös […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Operativer Cashflow […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] (231) Diese Prognosen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, wobei die Hauptannahmen in Erwägungsgrund 106 aufgeführt sind. Die Kommission erkennt an, dass es sich um konservative Annahmen handelt, insbesondere bei den Prognosen zum Uranpreis. Selbst bei Zugrundelegung konservativer Annahmen gibt es einen Marktkonsens (30) über die mittelfristige Erholung des Marktes und den schrittweisen Anstieg der Preise von Nuklearmaterial, was ein positives Element für die Wiederherstellung der Rentabilität der Areva-Gruppe darstellt. (232) In Erwägungsgrund 150 des Einleitungsbeschlusses stellte die Kommission fest, dass das von den französischen Behörden präsentierte verschlechterte Szenario nicht mit einer Sensitivitätsanalyse verbunden war, die eine Einstufung und Abschätzung der Risiken ermöglichen würde, die in Bezug auf die Tätigkeit des Unternehmens bestehen. (233) Die Kommission stellt fest, dass die französischen Behörden diese Lücke mit den während des eingehenden Prüfverfahrens vorgelegten Stellungnahmen behoben haben. (234) So wurde nämlich die Sensitivität auf Basis verschiedener Annahmen untersucht, wodurch die Hauptrisiken für die Tätigkeit ermittelt werden konnten: Wechselkurs Eur

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.