Europäische Union

2003/754/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen — Sache COMP/M.2650 — Haniel/Cementbouw/JV (CVK) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2315)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0756. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dbaustoff unterschiedlich. (100) Zwar hat Haniel die Investitionskosten für ein Kalksandsteinwerk mit lediglich rund [...]* EUR beziffert. Die Neuerrichtung eines Transportbetonwerkes kosten nach Angaben von Haniel [...]* EUR; Cementbouw hat jedoch diese Investitionskosten deutlich höher eingeschätzt. Außerdem haben die im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Wettbewerber durchgehend angegeben, dass sie nur unter größten Schwierigkeiten ihre bestehenden Produktionskapazitäten erweitern oder gar in die Herstellung eines anderen Wandbaustoffes einsteigen könnten. Ein Befragter hat spezifiziert, dass die Errichtung eines neuen Kalksandsteinwerkes eine Investition von [...]* EUR erfordert, hierfür eine nur schwierig zu erhaltende behördliche Genehmigung erforderlich ist und die reine Bauzeit für das Werk zwei Jahre beträgt. Im Gegensatz zu der von den Parteien geäußerten Auffassung, die dargelegten Marktzutrittsschranken seien niedrig, geht die Kommission unter diesen Umständen davon aus, dass von möglichen Marktzutritten kein Wettbewerbsdruck ausgeübt wird, der ausreichte, den Verhaltensspielraum von CVK im relevanten Markt zu kontrollieren. In der letzten Zeit waren folglich auch nur wenige Markteintritte festzustellen, die sämtlich auf den Bereich Beton beschränkt waren. (101) Bei Kalksandstein bestehen ferner erhebliche Überkapazitäten, die einen Marktzutritt wenig attraktiv erscheinen lassen, und zwar selbst nach der bereits von CVK durchgeführten Schließung von drei der ursprünglich elf Kalksandsteinwerke. Die verbleibenden Produktionsstätten von CVK sind außerdem gleichmäßig über das Gebiet der Niederlande verteilt, so dass CVK jeden Kunden aus einem nahe gelegenen Werk beliefern kann. Die Marktuntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass auch dieser Faktor die Stellung von CVK verstärkt. e) Nachfragemacht (102) Die Kommission ist auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien und von CVK zur Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Erörterung in der Anhörung der Auffassung, dass die Kunden von CVK nicht über Nachfragemacht verfügen. Kein einzelner Kunde ist Nachfrager hinsichtlich eines erheblichen Anteils des Umsatzes von CVK. Zwar entfallen etwa [60-80]* % des Absatzes von CVK auf die fünf größten Baustoffhändler, von denen der größte allein auf einen Anteil von [20-30]* % am Absatz kommt. Jedoch verleiht auch ein derartiger Anteil am Gesamtabsatz dem größten Abnehmer keine Nachfragemacht, da genügend andere Baustoffhändler als Alternative zur Verfügung stehen. Bei einigen dieser Baustoffhändler handelt es sich darüber hinaus um Einkaufsgemeinschaften (niederländisch: "inkoopcombinaties"). Entscheidend ist, dass die Baustoffhändler auf den Handel mit den Produkten von CVK angewiesen sind. Es handelt sich bei Kalksandstein um den wichtigsten Wandbaustoff in den Niederlanden. Der nächstwichtigste Wandbaustoff ist Beton. Dieser stellt jedoch für den Baustoffhandel keine Alternative dar, da weder Ortbeton noch in nennenswertem Umfang Betonfertigelemente über den Baustoffhandel vertrieben werden. Kein anderer Baustoff kann daher für die Baustoffhändler den Vertrieb von Kalksandstein ersetzen. Dies hat auch Raab Karcher in der Anhörung bestätigt. Es mag zwar sein, dass - wie Haniel ausgeführt hat - dem Baustoffhändler bei fehlender Preiswürdigkeit seines Angebots von Kalksandstein der Verlust des Bauvorhabens an Beton droht. Dies besagt jedoch lediglich, dass der Händler mit seinem Angebot an Kalksandstein - und indirekt auch CVK - in Wettbewerb zu den Anbietern von Beton steht, nicht aber, dass der Händler in der Lage ist, seinerseits Nachfragemacht auf CVK auszuüben. (103) Im übrigen hat CVK erheblichen Einfluss auf die Preisgestaltung gegenüber den Bauunternehmern. Zwar tragen die Baustoffhändler das finanzielle Risiko des Vertriebs. Entscheidungsträger bei der Wahl der Baustoffe sind aber nicht die Baustoffhändler, sondern die Bauunternehmer. Wie bereits im Einzelnen dargelegt, ist CVK im Allgemeinen gut über die Identität der Verwender und die Bestimmung seiner Produkte informiert. So erfolgt die Lieferung direkt von dem Kalksandsteinwerk aus, das dem jeweiligen Bauprojekt am nächsten liegt. Rabatte werden nach Angaben von CVK an Baustoffhändler gewährt, wobei diese an die Lieferung an bestimmte Bauunternehmer oder bestimmte Bauprojekte gebunden sein können. Die Bauunternehmer sind im Übrigen jedoch weit gestreut und nicht in der Lage, selbst Nachfragemacht auszuüben. Auch der Nachfrageanteil der großen niederländischen Baukonzerne wie Bam Groep, Koninklijke Volker Wessels Stevin, Heijmans, Ballast Nedam und HBG ist jeweils für sich zu klein, als dass diese eine Nachfragemacht ausüben könnten, die geeignet wäre, die überragende Stellung von CVK auf der Angebotsseite auszugleichen. f) Einfluss des Wettbewerbs auf dem benachbarten Markt (104) Der Verhaltensspielraum von CVK auf dem Markt der Wandbaustoffe für tragende Wände wird auch nicht durch die Wettbewerbsverhältnisse auf dem benachbarten Markt der Wandbaustoffe für nicht tragende Wände, auf dem die Marktstellung von CVK schwächer ist, begrenzt. Die Feststellung der Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass CVK in der Lage ist, bei ihrer Preisgestaltung zu berücksichtigen, ob ihre Produkte in tragenden oder in nicht tragenden Wänden Verwendung finden, und ihre Preisgestaltung in erster Linie an den Wettbewerbsverhältnissen auf dem für CVK wichtigeren Markt für tragende Wände ausrichtet, ist von den Parteien und CVK nicht widerlegt worden. Insoweit wird auf die Ausführungen in den Randnummern 75 und 76 verwiesen. g) Verflechtung mit Cementbouw (105) Die beherrschende Stellung von CVK auf dem niederländischen Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände wird zusätzlich durch die strukturelle Verbindung von CVK mit dem sie kontrollierenden Mutterunternehmen Cementbouw charakterisiert. (106) Cementbouw ist mit seinem Angebot von Ortbeton und Betonfertigelementen im relevanten Markt tätig. Im Bereich Betonfertigwandelemente hat Cementbouw insbesondere im Segment kleinerer Elemente, wie sie hauptsächlich im Wohnungsbau Verwendung finden, eine starke Position, d. h. bei den Produkten, die in einem engen Austauschverhältnis zu Kalksandstein stehen. Gemeinsam können CVK und Cementbouw damit (je nach Marktabgrenzung) drei bzw. zwei der wichtigsten Wandbaustoffe für tragende Wände anbieten. Dadurch verfügen CVK/Cementbouw in einem differenzierten Produktmarkt wie dem vorliegenden über einen im Verhältnis zu konkurrierenden Anbietern von Wandbaustoffen erheblich erweiterten Verhaltensspielraum, denn kein anderer Wettbewerber ist in gleicher Weise in der Lage, den Bedarf seiner Abnehmer derart umfassend zu decken. (107) Zudem ist Cementbouw im nachgelagerten Markt des Baustoffhandels tätig. Cementbouws Baustoffhandelsbereich ist einer der größten niederländischen Großhandelsbetriebe mit Baumaterialien, der vor allem im Westen, Norden und Osten des Landes über starke Marktpositionen verfügt(24). Einige Baustoffhändler haben angegeben, dass die zu Cementbouw gehörenden Baustoffhändler von CVK gegenüber unabhängigen Händlern bevorzugt werden. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass CVK/Cementbouw zu ihren Wettbewerbern über einen deutlich erweiterten Verhaltensspielraum verfügen. (108) Cementbouw hat eingewandt, die strukturelle Verbindung zwischen CVK und Cementbouw könne bei der wettbewerblichen Beurteilung nicht berücksichtigt werden, weil CVK von Cementbouw nicht kontrolliert werde und beide Unternehmen in der Vergangenheit in Wettbewerb zueinander gestanden hätten. Die Kommission geht jedoch aus den in Abschnitt II dieser Entscheidung dargelegten Gründen davon aus, dass Cementbouw gemeinsam mit Haniel CVK kontrolliert. Für die Beurteilung der Auswirkungen des vorliegenden Zusammenschlusses kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass Cementbouw und CVK als Wettbewerber unabhängig voneinander am Markt auftreten. h) Ergebnis (109) Die Marktstellung der Parteien kann somit wie folgt zusammengefasst werden: CVK hat mit mehr als [50-60]* % den weitaus größten Marktanteil. Hinzu kommt ein Marktanteil von fast [2-5]* % von Cementbouw, so dass die Parteien zusammen einen Marktanteil von fast [50-60]* % erzielen. Das restliche Marktvolumen ist fragmentiert und verteilt sich auf Wettbewerber mit Marktanteilen im unteren einstelligen Prozentbereich. CVK ist darüber hinaus einziger niederländischer Anbieter des wichtigsten Wandbaustoffes in den Niederlanden. Die den Parteien zur Verfügung stehende Marktmacht wird nicht durch Nachfragemacht der Marktgegenseite ausgeglichen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Cementbouw sowohl in dem relevanten Markt selbst mit anderen bedeutenden Wandbaustoffen als auch in dem nachgelagerten Markt des Baustoffhandels tätig ist. Die Kombination aller dieser Faktoren verschafft den Parteien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände in den Niederlanden. 2. Entstehung der marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss (110) Auf der Grundlage ihrer Ermittlungen ist die Kommission der Auffassung, dass die zuvor beschriebene marktbeherrschende Stellung der Parteien durch den am 9. August 1999 vollzogenen Zusammenschluss sämtlicher niederländischer Kalksandsteinhersteller in einem von Haniel und Cementbouw gemeinsam kontrollierten Vollfunktionsunternehmen, CVK, begründet wurde. (111) Vor dem Zusammenschluss waren die in CVK zusammengeschlossenen Kalksandsteinwerke rechtlich und wirtschaftlich selbständig. Lediglich die Vermarktung ihrer Produkte war in der gemeinsamen Vertriebsorganisation CVK zentralisiert. Weder die von Haniel kontrollierten Kalksandsteinhersteller noch die von Cementbouw bzw. RAG kontrollierten Anbieter erreichten jeweils für sich allein einen Marktanteil auf dem Markt der Wandbaustoffe für tragende Wände, der den Schluss auf das Bestehen einer beherrschenden Stellung zuließe. Ausgehend von Schätzungen von Haniel betrug der Marktanteil der Haniel-Werke und der Cementbouw-Werke im Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände jeweils rund [20-30]* %, jener der RAG-Werke etwa [5-10]* %(25). (112) Die Tatsache, dass die CVK angehörigen Kalksandsteinwerke bereits vor dem Zusammenschluss in einer gemeinsamen Verkaufsorganisation verbunden waren, rechtfertigt nicht die Ansicht, diese Unternehmen hätten über CVK bereits gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung innegehabt, und der Zusammenschluss hätte mithin die Marktstruktur nicht wesentlich verändert. Die Umwandlung einer gemeinsamen Vertriebsorganisation in ein Vollfunktionsunternehmen stellt vielmehr eine strukturelle Änderung der Marktverhältnisse dar, die zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung führen kann. Im vorliegenden Fall ist diese Folge eingetreten, denn der Zusammenschluss verbindet die elf niederländischen Kalksandsteinproduzenten dauerhaft unter der einheitlichen Leitung von CVK. (113) Während die vor der Transaktion bestehende gemeinsame Verkaufsorganisation lediglich einen - wenn auch wichtigen - Parameter des Wettbewerbsverhaltens der CVK-Mitgliedswerke vereinheitlichte, die Vermarktung ihrer Produkte, sind nunmehr sämtliche Schritte der Wertschöpfungskette (Forschung und Entwicklung, Einkauf, Logistik, Produktion, Vermarktung usw.) innerhalb von CVK zentralisiert, und alle hierauf bezogenen strategischen Entscheidungen, die für das Verhalten und den Erfolg des Unternehmens im Wettbewerb wesentlich sind, werden einheitlich von der Unternehmensleitung von CVK getroffen. (114) Außerdem ist die durch die Gründung eines Vollfunktionsunternehmens bewirkte strukturelle Veränderung der Marktverhältnisse im Allgemeinen dauerhafter als die Bildung einer gemeinsamen Vertriebsorganisation. Während die Mitglieder einer gemeinsamen Vertriebsorganisation vergleichsweise leicht aus dieser ausscheiden und danach wieder unabhängig voneinander am Markt auftreten können, ohne dass hierzu in der Regel umfangreiche Umstrukturierungen nötig sind, können im Fall eines Vollfunktionsunternehmens die verschiedenen unternehmerischen Funktionen zwischen den zuvor getrennten Unternehmen derart integriert worden sein, dass eine spätere Aufspaltung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nur unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr möglich ist(26). (115) Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Aktivitäten von Cementbouw im relevanten Markt sowie im nachgelagerten Baustoffhandelsmarkt erst infolge des Zusammenschlusses CVK als Ganzem in vollem Umfang zugute kommen. (116) Die Feststellung, dass der Zusammenschluss zur Entstehung einer beherrschenden Stellung von CVK auf dem niederländischen Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände geführt hat, wird schließlich durch einige von der Kommission in ihrer Marktuntersuchung festgestellte Entwicklungen des Marktes und des Wettbewerbsverhaltens von CVK seit dem Zusammenschluss bestätigt. (117) Während zuvor das Preisniveau für Kalksandstein eher moderat gestiegen ist (Preiserhöhung in den Jahren 1999 und 2000 jeweils [0-5]* %), hat CVK ihre Preise 2001 um [5-10]* % und 2002 um [5-10]* % erhöht. Im gleichen Zeitraum ist nach den der Kommission vorliegenden Informationen die Nachfrage nach Wandbaustoffen eher zurückgegangen und für andere Produkte, insbesondere Ziegel, das Preisniveau gesunken oder gleich geblieben. Eine erhebliche Zahl von Kunden hat angegeben, dass CVK ihre Preise einseitig oktroyiert und zu keinen Preisverhandlungen bereit ist. Raab Karcher hat überdies in der Anhörung ausgeführt, vor 1999 seien trotz des Bestehens der Vertriebsorganisation CVK individuelle Preisverhandlungen mit einzelnen Kalksandsteinwerken in Einzelfällen durchaus möglich gewesen. Seit der Umwandlung von CVK in ein Vollfunktionsunternehmen lehnten die Mitgliedswerke von CVK hingegen individuelle Gespräche mit Kunden ab und verwiesen diese an die CVK-Zentrale in Hilversum. (118) Als Reaktion auf ihre bestehenden Überkapazitäten hat CVK in den Jahren 2001 und 2002 drei der elf Kalksandsteinwerke (die Werke Bergumermeer und Vogelenzang 2001, das Werk Boudewijn 2002) mit einer Produktionskapazität von insgesamt [...]* bwf(27) geschlossen; dies betrifft rund [15-20]* % der Gesamtkapazität aller CVK-Werke. (119) CVK soll einseitig Transportvergütungen und -bedingungen zu seinen Gunsten festgelegt haben. Kunden sollen veranlasst worden sein, auch den zur Konstruktion von Kalksandsteinwänden benötigten Leim von CVK zu erwerben, den CVK wiederum von Cementbouw bezieht, indem CVK bei Verwendung von Leim anderer Hersteller Garantieleistungen verweigert. Baustoffhändler, aber auch andere Marktteilnehmer, haben angegeben, von CVK zunehmend übergangen oder marginalisiert zu werden und infolge einseitiger Preiserhöhungen Reduktionen ihrer Handelsspannen hinnehmen zu müssen. (120) Einige Befragte haben angegeben, dass Importe aus Deutschland erschwert oder unmöglich gemacht wurden. Einerseits soll niederländischen Abnehmern von grenznahen deutschen Kalksandsteinwerken, die im Eigentum von Haniel stehen, die Belieferung verweigert worden sein. Andererseits haben Befragte die Befürchtung geäußert, von CVK nicht länger mit bestimmten in Deutschland nicht erhältlichen Kalksandsteinelementen beliefert zu werden, wenn sie Kalksandsteine und Kalksandsteinblöcke aus Deutschland beziehen. Dies ist auch von Raab Karcher in der Anhörung vorgetragen worden. Raab Karcher hat darüber hinaus angegeben, ein zur Haniel-Gruppe gehörendes deutsches Kalksandsteinwerk habe kürzlich seinen Angebotspreis um 55 % erhöht; Raab Karcher sieht darin einen Versuch, die Nachfrage zurück zu CVK zu steuern. (121) Das Verhalten von CVK wird von einer erheblichen Anzahl von Marktteilnehmern als das eines Monopolisten beschrieben. Einige Befragte haben angegeben, dass der Wettbewerb zurückgegangen sei. Andere haben auf vertikale Beziehungen zu Cementbouws Tätigkeiten im Baustoffhandel hingewiesen. (122) Alle diese Faktoren deuten darauf hin, dass CVK durch seine Umwandlung in ein Vollfunktionsunternehmen in die Lage versetzt worden ist, sich in sehr viel stärkerem Maße unabhängig von seinen Wettbewerbern und Kunden zu verhalten, als dies zuvor in der gemeinsamen Vertriebsorganisation möglich war. Während vor dem Zusammenschluss im Wesentlichen der Preiswettbewerb zwischen den Kalksandsteinherstellern auf diese Weise ausgeschlossen wurde, während diese im Übrigen ihre Unternehmensstrategie eigenständig festlegten, ist es CVK nunmehr dank der einheitlichen Leitung der gesamten niederländischen Kalksandsteinindustrie möglich, sämtliche Wettbewerbsparameter (Produktentwicklung und -diversifizierung, Kapazitätsanpassung, Produktionsmengen, Preise usw.) zentral auf die Gewinnmaximierung des Gesamtunternehmens auszurichten und dabei den Vorteil seiner einzigartigen Stellung im Markt in vollem Umfang gegenüber den Wettbewerbern und Abnehmern auszuspielen. (123) Die Parteien und CVK sind der Auffassung, der Zusammenschluss habe sich am Markt nicht ausgewirkt. CVK habe als Vertriebsorganisation bereits seit 1947 bestanden und sei damit dauerhafter als zahlreiche Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen. CVK sei auch vor 1999 aus der Sicht der Nachfrager als einheitlicher Anbieter am Markt aufgetreten. Die Mitgliedswerke hätten über keine eigenen Vertriebsstrukturen verfügt, so dass ein Ausscheiden auch vor dem vorliegenden Zusammenschluss nicht ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Die in der Marktuntersuchung der Kommission von Abnehmern geschilderten Änderungen im Wettbewerbsverhalten der Parteien, die auf die Entstehung von Marktmacht hindeuten, werden von den Parteien teils in Abrede gestellt, teils auf andere Gründe zurückgeführt. So seien die Preissteigerungen bei Kalksandstein auf erhöhte Kosten zurückzuführen und stuenden im Einklang mit der allgemeinen Preisentwicklung. Die von Raab Karcher in der Anhörung beklagte 55%ige Preiserhöhung eines deutschen Haniel-Kalksandsteinwerk betreffe eine Fabrik in den neuen Bundesländern, die vor ihrer Übernahme durch Haniel Überschussproduktion zu nicht Kosten deckenden Preisen in den Niederlanden abgesetzt habe. (124) Die Kommission hält auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien und von CVK an ihrer Auffassung fest, dass der vorliegende Zusammenschluss eine strukturelle Änderung der Marktverhältnisse bewirkt hat. Eine gemeinschaftliche Vertriebsorganisation kann auch dann nicht in ihrer Auswirkung auf den Wettbewerb mit einem integrierten, unter einheitlicher Leitung stehenden Vollfunktionsunternehmen gleichgesetzt werden, wenn sie über lange Jahre existiert hat und ein Ausscheiden einzelner Mitglieder bestimmte Anpassungen erforderlich macht wie zum Beispiel den Aufbau eigener Vertriebsstrukturen. Andernfalls könnten Zusammenschlüsse vorher selbständiger Unternehmen, die vor dem Zusammenschluss eine Vertriebsorganisation gebildet haben, nur noch in Ausnahmefällen von dem materiellen Kriterium der Fusionskontrolle (Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung) erfasst werden. Die Angaben von Raab Karcher in der Anhörung deuten überdies darauf hin, dass selbst eine so lang dauernde und feste Vertriebsorganisation wie CVK nicht in der Lage war, ihren Mitgliedern den Spielraum für eigenes Wettbewerbshandeln gänzlich zu nehmen. Selbst wenn CVK mit den seit 1999 praktizierten Preiserhöhungen ganz oder teilweise Kostensteigerungen an seine Abnehmer weitergegeben hat, deutet dies angesichts der vorhandenen Überkapazitäten, der sinkenden Nachfrage und der stagnierenden bzw. sinkenden Preise konkurrierender Wandbaustoffe darauf hin, dass CVK sich in erheblichem Maße unabhängig von seinen Wettbewerbern und Abnehmern verhalten kann. Einem in vollem Umfang dem Wettbewerb ausgesetzten Unternehmen ist unter derartigen Bedingungen nämlich die volle Weitergabe von Kostensteigerungen an seine Abnehmer im Allgemeinen nicht möglich. (125) Hinzu kommt, dass keineswegs feststeht, dass ohne den Zusammenschluss CVK in der Form, wie sie bis 1999 existiert hat, heute noch bestehen würde. [Nähere Erläuterung zu der vorstehenden Aussage im Hinblick auf den Umstand, dass gegen CVK vor Anmeldung des Poolingvertrages bei der NMa ein Kartellverfahren geführt wurde]* Somit ist davon auszugehen, dass die heutige marktbeherrschende Stellung der Parteien infolge des Zusammenschlusses entstanden ist. C. Schlussfolgerung (126) Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss zur Entstehung einer beherrschenden Stellung von CVK auf dem Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände in den Niederlanden geführt hat, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert wird. VI. ZUSAGE VON HANIEL UND CEMENTBOUW (127) Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission im Hinblick auf den Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände in den Niederlanden auszuräumen, haben Haniel und Cementbouw zunächst einen Zusagenentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen vorsah, dass Haniel und Cementbouw den Zusammenarbeitsvertrag beenden und ihre 1999 von RAG erworbenen Beteiligungen an den Unternehmen Anker, Vogelenzang und Van Herwaarden an einen unabhängigen dritten Erwerber veräußern. Der Poolingvertrag und die Änderung der CVK-Satzung sollten aufrechterhalten bleiben; der Erwerber der zu veräußernden Beteiligungen sollte sich verpflichten müssen, sich an dem Poolingvertrag und der gegenwärtigen CVK-Struktur zu beteiligen. (128) Nachdem die Dienststellen der Kommission die Parteien darauf hingewiesen haben, dass nach ihrer Einschätzung dieser Zusagenentwurf nicht ausreicht, das von der Kommission festgestellte Wettbewerbsproblem zu lösen, haben Haniel und Cementbouw die nachstehend umschriebenen Zusagen vorgelegt, deren vollständiger Wortlaut im Anhang dieser Entscheidung beigefügt ist. (129) Haniel und Cementbouw verpflichten sich, a) innerhalb von [...]* nach Erlass der Entscheidung der Kommission den Poolingvertrag aufzuheben, die Änderung der Satzung von CVK rückgängig zu machen und CVK aufzulösen; b) mit sofortiger Wirkung den Zusammenarbeitsvertrag aufzuheben; c) gleichzeitig mit der Beendigung des Poolingvertrages die gemeinsame Kontrolle der Unternehmen Anker und Van Herwaarden zu beenden [Beschreibung der Modalitäten der Beendigung der gemeinsamen Kontrolle an Anker und Van Herwaarden]*; d) sofern das Unternehmen Vogelenzang, das gegenwärtig keinen Geschäftsbetrieb hat, seine Produktion wieder aufnehmen sollte, die gemeinsame Kontrolle an diesem Unternehmen in gleicher Weise zu beenden wie für Anker und Van Herwaarden vorgesehen. (130) Haniel und Cementbouw verpflichten sich zusätzlich [Zusage betreffend die innere Organisation von CVK]*. (131) Die Zusage enthält darüber hinaus eine Regelung zur Bestellung eines Treuhänders, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Zusage durch die Parteien zu überwachen. VII. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG DES ANGEMELDETEN ZUSAMMENSCHLUSSES UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZUSAGE VON HANIEL UND CEMENTBOUW (132) Die von den Parteien zunächst als Entwurf vorgelegten Zusagen reichen nach Auffassung der Kommission nicht aus, um die Wettbewerbsbedenken hinsichtlich des niederländischen Marktes für Wandbaustoffe für tragende Wände auszuräumen. Der Zusagenentwurf beseitigt nämlich lediglich die gemeinsame Kontrolle von Haniel und Cementbouw an CVK, ohne zugleich die durch den Zusammenschluss entstandene marktbeherrschende Stellung von CVK zu beseitigen. Der Zusagenentwurf basiert auf der nach den Ausführungen in Abschnitt II dieser Entscheidung unzutreffenden Annahme, der Prüfung der Kommission im vorliegenden Verfahren unterliege nur der Erwerb der gemeinsamen Kontrolle von Haniel und Cementbouw an CVK, während der gleichzeitig vollzogene Kontrollerwerb von CVK an ihren Mitgliedsunternehmen aufgrund der Entscheidung der NMa vom 20. Oktober 1998 der Zuständigkeit der Kommission entzogen sei. (133) Die in den Randnummern 129 bis 131 beschriebenen endgültigen Zusagen reichen hing

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.