Europäische Union

2003/754/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen — Sache COMP/M.2650 — Haniel/Cementbouw/JV (CVK) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2315)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0756. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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samtkosten des Projektes. Für den Bauunternehmer, soweit ihm hinsichtlich der Auswahl der Wandbaustoffe Optionen offen stehen, sind Kosten und Bautempo zu berücksichtigende Gesichtspunkte. Diese wiederum werden beeinflusst von seiner Erfahrung mit bestimmten Baustoffen und den ihm zur Verfügung stehenden Investitions- und Hilfsmitteln (z. B. Kräne). Hinsichtlich des Kostenfaktors ist zu berücksichtigen, dass die Materialkosten stets nur einen Teil der gesamten Kosten für die Erstellung einer Wand darstellen. (64) Die Kommission hat deshalb in ihrer Marktuntersuchung alle diese Entscheidungsträger zu ihrem Auswahlverhalten bei Wandbaustoffen befragt. Ebenso wurden die Hersteller der unterschiedlichen Baustoffe um Auskunft gebeten. In den Niederlanden ergab diese Befragung, dass bei der Auswahl der Baustoffe ein grundsätzlicher Unterschied gemacht wurde zwischen der Wahl von Baustoffen für tragende Wände und solchen für nicht tragende Wände. (65) Der Unterschied zwischen tragenden und nicht tragenden Wänden ist, wie die Bezeichnung bereits nahelegt, die tragende Funktion des jeweiligen Wandbaustoffes. Tragende Wände gewährleisten die Stabilität eines Gebäudes. Dabei handelt es sich häufig um Außenwände. Allerdings können auch Innenwände eine tragende Funktion haben. Davon zu unterscheiden sind die Wände, die keine tragende Funktion hinsichtlich des Gebäudes haben, sondern lediglich den Raum aufteilen oder Zwischenräume innerhalb eines tragenden Skeletts ausfuellen (Außen- und Innenwände). Wandbaumaterialien für tragende Wände müssen bestimmten Anforderungen an Druckstärke, Tragkraft und Steifigkeit genügen. An Wandbaustoffe für nicht tragende Wände werden hingegen andere, gegebenenfalls sogar gegensätzliche Anforderungen gestellt. So haben leichtere nicht tragende Wände den Vorteil, die Tragkraft der Decken weniger zu belasten. Dünne nicht tragende Wände wiederum sind Platz sparend. (66) Diese unterschiedlichen Anforderungen an tragende und nicht tragende Wände führen in den Niederlanden zur Wahl verschiedener Baustoffe für diese jeweils unterschiedlichen Verwendungszwecke. In den Niederlanden wird für tragende Wände in erster Linie Kalksandstein verwendet. [50-60]* % aller tragenden Wände werden aus Kalksandstein hergestellt. Beton ist die nächstgrößte Gruppe der Baustoffe. [10-15]* % aller tragenden Wände werden aus Ortbeton hergestellt. Mindestens zwei Fünftel dieses Baustoffes werden in der Tunnelbauweise verarbeitet(18). Auf tragende Wände aus Betonfertigwandelementen entfallen [5-10]* %. Porenbeton und Ziegel spielen lediglich mit jeweils einem Anteil von [0-2]* % (Porenbeton) und [2-5]* % (Ziegel) eine sehr untergeordnete Rolle. (67) Für nicht tragende Wände werden hingegen in erster Linie Gipsprodukte verwendet. Sie haben einen Anteil von [40-50]* % bei den nicht tragenden Wänden. Den nächstgrößten Anteil hat Porenbeton mit [15-20]* %, gefolgt von Kalksandstein mit [15-20]* %. (68) Dieses Nachfrageverhalten ist typisch für die Niederlande und unterscheidet sich grundsätzlich von dem in anderen Ländern wie beispielsweise in Deutschland. Dort ist das Verhältnis bei der Verwendung von Porenbeton für tragende und nicht tragende Wände genau umgekehrt wie das in den Niederlanden. Während in Deutschland 80 % aller Porenbetonprodukte in tragenden Wänden verbaut werden, werden in den Niederlanden 80-85 % aller Porenbetonprodukte in nicht tragenden Wänden verwendet. Beton spielt in Deutschland bei tragenden Wänden im Wohnungsbau eine geringe Rolle, dafür sind Ziegel wie auch andere Mauersteine noch von großer Bedeutung. In Belgien hingegen scheinen Betonsteine wesentlich weiter verbreitet zu sein als in den Niederlanden und, zusammen mit Ziegeln, als das klassische Wandbaumaterial Verwendung zu finden. Die Anwendung von Ortbeton in der Tunnelbauweise ist in Deutschland und Belgien weitaus weniger verbreitet als in den Niederlanden. (69) Die Gründe für dieses unterschiedliche Nachfrageverhalten liegen zum einen in unterschiedlichen Bautraditionen und ästhetischen Vorstellungen begründet, zum anderen in der fortgeschrittenen industrialisierten Bauweise in den Niederlanden. (70) In den Niederlanden zeichnet sich die Bautätigkeit durch Großprojekte auch im Wohnungsbau aus. Weniger als 20 % des gesamten Wohnungsneubaus erfolgt auf der Grundlage des individuellen Hausbaus. In Deutschland sind es hingegen mehr als 90 %. In den Niederlanden werden von der Regierung große Areale zur Bebauung freigegeben, auf denen dann von der Bauindustrie bis zu mehreren Tausend Wohneinheiten erstellt werden (z. B. die sogenannten "VINEX locaties"). Bei diesen Dimensionen rentieren sich Baumaterialien, die höhere Investitionen und geringere Lohnkosten erfordern, wie zum Beispiel Ortbeton in der Tunnelbauweise. Daher spielen Ziegel, die eine hohen Arbeitsaufwand auf der Baustelle (kleine Größe und - in der Regel - die Notwendigkeit der Verfugung) und damit höhere Lohnkosten und größeren Zeitaufwand erfordern, kaum eine Rolle. (71) Kalksandstein ist in den Niederlanden das traditionelle Baumaterial, das als solches relativ billig ist und mit dem mit einer großen Flexibilität ebenfalls schnell und kostengünstig gebaut werden kann (große Elemente, fabrikmäßig auf die geforderte Form zugesägt, keine Verfugung erforderlich). (72) Porenbeton, der wegen seiner guten Wärmeisolierung in Deutschland bei tragenden Wänden in großem Umfang verwendet wird, kann diesen Vorteil in den Niederlanden als Ausgleich für seinen im Vergleich zu Kalksandstein erheblich höheren Preis nicht nutzen. In Deutschland werden 30 cm dicke Porenbetonelemente für tragende Wände verwendet. Diese müssen nur noch verputzt und gestrichen werden, um eine fertige Wand zu erhalten, die hohen wärmeisolierenden Anforderungen entspricht. Kosten für Vormauerwerk und zusätzliche Isolierung entfallen. In den Niederlanden hingegen sind glatte verputzte Aussenwände nicht üblich. Dort werden Fassaden gewünscht, die den Eindruck eines Ziegelbaus erwecken. Dies geschieht durch den Bau von aus Ziegeln gemauerten Vormauerwänden, die vor die tragende Wand und das dazwischenliegende Isolierungsmaterial gesetzt werden. Das bedeutet, dass der Kostenvorteil von Porenbeton, bei dem Isolierung und Vormauerwerk nicht erforderlich sind, von vornherein wegfällt und damit Porenbeton im Vergleich zu Kalksandstein der deutlich teurere Baustoff ist. Porenbeton wird in den Niederlanden daher nur in geringem Maße für tragende Wände im Wohnungsbau verwendet. (73) Da Porenbeton preislich jedoch mit Gipswänden auf einer Ebene liegt, relativ leicht ist, aber eine bessere Wärmeisolierung gewährleistet, werden in den Niederlanden Porenbetonprodukte für nicht tragende Wände verwendet. Kalksandstein findet in diesem Bereich ebenfalls Anwendung. Zum einen hat dieser Baustoff sehr gute Geräusch isolierende Eigenschaften, was seine Nachteile als schwerer Baustoff im Einzelfall ausgleichen mag. Darüber hinaus eignet er sich aufgrund seiner konstruktiven Eigenschaften besonders für hohe, nicht tragende Wände, die vorwiegend im Wirtschaftsbau benötigt werden. (74) Damit besteht in den Niederlanden nur begrenzt ein Austauschwettbewerb zwischen Produkten, die in tragenden Wänden eingesetzt werden, einerseits und solchen, die in nicht tragenden Wänden eingesetzt werden, andererseits. Dies veranlasst die Kommission, in den Niederlanden zwischen einem sachlich relevanten Markt für tragende Wände und einem Markt für nicht tragende Wände zu unterscheiden. Das gilt trotz der Tatsache, dass einige Wandbaustoffe, die für tragende Wände geeignet sind, auch in nicht tragenden Wänden Verwendung finden können und umgekehrt. Dies ist insbesondere der Fall für Kalksandstein, welches der einzige Wandbaustoff ist, der in nennenswertem Umfang gleichermaßen in tragenden und nicht tragenden Wänden Verwendung findet. Die Hersteller, die Produkte herstellen, die für beide Wandarten geeignet sind, stehen im Markt für tragende Wände weitgehend anderen Wettbewerbern gegenüber und sehen sich anderen Wettbewerbsverhältnissen ausgesetzt als im Markt für nicht tragende Wände. (75) CVK ist als einziger Kalksandsteinproduzent in den Niederlanden in seiner Preisgestaltung für Produkte, die in tragenden Wänden Verwendung finden, nicht durch Preise eingeschränkt, die auf dem Markt für Produkte verlangt werden, die für nicht tragende Wände bestimmt sind. Die Marktuntersuchung der Kommission zeigt, dass CVK vielfach die konkrete Verwendung seiner Produkte bekannt ist(19). Zum einen kennt CVK in vielen Fällen den Bestimmungsort seiner Produkte, da es selbst häufig für die Lieferung seiner Produkte auf eine bestimmte Baustelle verantwortlich ist. Darüber hinaus hat CVK bei der Lieferung von Elementen, die die Hälfte ihres Umsatzes ausmachen, Zugang zu den Architektenplänen. Haniel hat darüber hinaus angegeben, dass die Dicke eines wesentlichen Teiles der Kalksandsteinprodukte auf ihre Verwendung in tragenden oder nicht tragenden Wänden schließen lässt. Diese Informationen wurden auch von Raab Karcher während der Anhörung bestätigt. Die Kommission ist deshalb auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien und von CVK zur Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Erörterung dieser Frage in der Anhörung der Auffassung, dass CVK in der Lage ist, seine Preise entsprechend der wahrgenommenen Wettbewerbslage zu differenzieren. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit einer impliziten Preisdifferenzierung zwischen großen und kleinen Bauprojekten durch Mengenrabatte und einheitliche Transportpreise. CVK hat angegeben, dass sie Baustoffhändlern projekt- und bauunternehmerspezifische Rabatte gewährt. (76) Selbst wenn es CVK nicht möglich sein sollte, eine Preisdifferenzierung zwischen Kalksandsteinprodukten für tragende und solchen für nicht tragende Wände zu praktizieren, ist davon auszugehen, dass CVK seine Preisstrategie in erster Linie an den Anforderungen auf dem Markt für tragende Wände ausrichtet, da CVK [60-80]* % seiner Produkte in den Markt für tragende Wände verkauft. c) Die Einbeziehung von Ortbeton in den Markt der Wandbaustoffe für tragende Wände (77) Das Ergebnis der Marktuntersuchung wirft die Frage auf, ob und inwieweit dem Markt der Wandbaustoffe für tragende Wände auch Ortbeton zuzuordnen ist. Dies gilt insbesonder für Ortbeton, der in der Tunnelbauweise verarbeitet wird. Wie in Randnummer 58 bereits dargestellt, ist diese Bauweise mit hohen fixen Investitionskosten verbunden, die sich erst bei einer bestimmten Größenordnung rentieren. Unterschiedlichen Angaben zufolge liegt diese entweder bei etwa 30-50 Wohneinheiten oder schon bei ca. 15 Wohneinheiten in identischer Form und Größe. Das bedeutet, dass diese Methode nicht nur für kleinere Projekte, sondern auch für größere Projekte, bei denen aus ästhetischen und sozialen Gründen eine repetitive Bauweise vermieden werden soll, keine Alternative darstellt. Unabhängig von der genauen Anzahl der Wohneinheiten, ab der die Tunnelbauweise rentabel ist, trifft der Schluss zu, dass Kalksandstein bei kleineren Bauprojekten nicht dem Wettbewerb von Ortbeton ausgesetzt ist(20). (78) Darüber hinaus werden in der Tunnelbauweise nicht nur Wände, sondern im selben Arbeitsgang auch die Decken erstellt. Aus diesem Grund stellt die Entscheidung für die Tunnelbauweise weniger eine Preis- als eine Systementscheidung dar. Sofern ein Bauträger beispielsweise bei einem Bauprojekt von Kalksandsteinprodukten zu Ortbeton in der Tunnelbauweise wechseln möchte, würde dies nicht nur einen Wechsel der Wandbaumaterialien zu Folge haben, sondern auch eine Änderung der Fußboden-/Deckenmaterialien. Das bedeutet, dass ein solcher Wechsel zur Tunnelbauweise eine Änderung der gesamten Baukonzeption zur Folge hat. Daher würde Ortbeton in der Tunnelbauweise für Bauträger, die gegenwärtig für ihre Projekte Kalksandsteinprodukte verwenden, eine eher entlegene Alternative darstellen. (79) Die Parteien und CVK haben in ihren Stellungnahmen zur Mitteilung der Beschwerdepunkte und in der Anhörung ihre Auffassung bekräftigt und vertieft, dass Ortbeton in jeder Form dem sachlich relevanten Markt zugerechnet werden muss. (80) Die Frage der Zuordnung von Ortbeton und insbesondere Ortbeton in der Tunnelbauweise zum Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände kann jedoch offen gelassen werden, da sie auf das Ergebnis der Beurteilung keine Auswirkungen hat. Auch bei Zugrundelegung der weiteren, von den Parteien für richtig gehaltenen Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes, die alle Arten von Ortbeton einbezieht, hat der vorliegende Zusammenschluss zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von CVK in den Niederlanden geführt. 4. Zusammenfassung zu den sachlich relevanten Märkten (81) Auf der Grundlage der vorgenannten Erwägungen ist die Kommission der Auffassung, dass zum Zwecke der Beurteilung des angemeldeten Zusammenschlusses in den Niederlanden zwischen einem Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände und einem Markt für Wandbaustoffe für nicht tragende Wände zu unterscheiden ist. Dabei kann hinsichtlich des Marktes der Wandbaustoffe für tragende Wände offen bleiben, ob Ortbeton, insbesondere solcher, der in der Tunnelbauweise verarbeitet wird, diesem Markt zuzurechnen ist, weil sich dies nicht auf die Beurteilung des Zusammenschlusses auswirkt. B. Der räumlich relevante Markt (82) Die Parteien definieren den räumlich relevanten Markt hinsichtlich der Niederlande als national. Obwohl einige Baustoffhandelsunternehmen dazu tendierten, auf regionaler Basis tätig zu sein, seien in den Niederlanden Transportkosten nicht von solcher Bedeutung, dass Baustoffe nicht im gesamten Gebiet der Niederlande geliefert werden könnten. Der Transport von Wandbaustoffen werde mit Hilfe von Lastwagen durchgeführt, ganz überwiegend von der Produktionsstätte direkt zur Baustelle. (83) Die Ermittlungen haben die Existenz eines nationalen niederländischen Marktes bestätigt. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass die Preise für die meisten Wandbaustoffe franko ab Herstellungsort für Lieferungen in die gesamten Niederlande berechnet werden, obwohl Transportkosten keinen unwesentlichen Kostenfaktor darstellen. CVK als einziger Hersteller von Kalksandstein kann darüber hinaus jede Baustelle der Niederlande direkt von dem nächstliegenden Kalksandsteinwerk beliefern. (84) Zwar finden offenbar in den niederländischen Grenzgebieten Importe von Wandbaustoffen aus Belgien und Deutschland statt. Diese sind allerdings marginal, so dass sie die Miteinbeziehung von Teilen Belgiens und Deutschlands in den räumlich relevanten Markt nicht rechtfertigen. Die Marktuntersuchung hat die Existenz von Marktzutrittsschranken gezeigt, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bauvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften. Zum Beispiel dürfen in den Niederlanden von Hand verarbeitete Steine nicht mehr als 18 kg Gewicht haben, was in anderen Mitgliedstaaten nicht der Fall ist. Andererseits sind etwa in Deutschland aufgrund der Baunormen die vergleichbaren Wanddicken stärker und folglich die Wände wegen des dadurch bedingten höheren Materialaufwands auch teurer als in den Niederlanden. Alle bedeutenden Unternehmen, die im niederländischen Markt für Wandbaustoffe tätig sind, sind auch in den Niederlanden ansässig. In den Niederlanden tätige belgische und deutsche Produzenten operieren ebenfalls über niederländische Tochtergesellschaften. (85) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass für die Zwecke der vorliegenden Entscheidung der räumlich relevante Markt national abzugrenzen ist und das Gesamtgebiet der Niederlande umfasst. C. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung (86) Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der vorliegende Zusammenschluss - der Erwerb der Kontrolle von CVK über ihre Mitgliedswerke und von Haniel und Cementbouw über CVK - zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von CVK und den diese kontrollierenden mittelbaren Muttergesellschaften Haniel und Cementbouw auf dem Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände in den Niederlanden geführt hat. (87) Nachfolgend wird zunächst die heute bestehende marktbeherrschende Stellung der Parteien dargestellt und anschließend dargelegt, inwiefern der vorliegende Zusammenschluss zu deren Entstehung geführt hat. 1. Marktbeherrschende Stellung der Parteien a) Grundsätze (88) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat eine beherrschende Stellung als die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens definiert, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. Eine solche Stellung schließt einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber die begünstigte Firma in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in ihrem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihr dies zum Schaden gereichte. (89) Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung kann sich aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren ergeben, die jeweils für sich genommen nicht Ausschlag gebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Maße kennzeichnend ist. Ein wichtiger Nachweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung ist im Übrigen das Verhältnis, das zwischen den Marktanteilen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und denjenigen ihrer Wettbewerber, insbesondere des nächstgrößten Wettbewerbers, besteht(21). b) Marktstruktur (90) Im Jahre 2000 hatte der niederländische Gesamtmarkt für Wandbaustoffe ein mengenmäßiges Volumen von [...]* m3. Das wertmäßige Marktvolumen betrug [...]* EUR. Der Markt für Wandbaustoffe für tragende Wände hatte ein Volumen von [...]* m3 und einen Wert von [...]* EUR. Sofern Ortbeton dem Markt für tragende Wände nicht zuzurechnen wäre, verringert sich dessen Umfang auf [...]* m3 und [...]* EUR. Würde lediglich die Einbeziehung von Ortbeton in der Tunnelbauweise entfallen, so hätte der Markt eine Größe von [...]* m3 und einen Wert von [...]* EUR(22). (91) Nachstehend sind die Marktanteile (nach Volumen) der Parteien und ihrer wichtigsten Wettbewerber unter Einbeziehung aller tragenden Wandbaustoffe sowie alternativ unter Ausschluss von Ortbeton bzw. Ortbeton in Tunnelschalung dargestellt(23): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (92) Nach den Feststellungen der Kommission verfügt CVK selbst über einen Marktanteil von mehr als [50-60]* % bei Wandbaustoffen für tragende Wände. Zweitgrößter Marktteilnehmer ist Cementbouw, das durch den vorliegenden Zusammenschluss gemeinsam mit Haniel die Kontrolle über CVK erworben hat, mit knapp [2-5]* % Marktanteil. Cementbouws Marktposition beruht auf seinen Aktivitäten im Bereich Betonfertigwandelemente und Ortbeton. Haniel ist auf dem niederländischen Markt außer über CVK nur mit den Aktivitäten von Fels tätig. Der gemeinsame Marktanteil der Parteien beträgt daher fast [60-70]* %. Der nächste Wettbewerber ist der Ortbetonhersteller Mebin mit etwa [2-5]* % Marktanteil. Nachfolgende Wettbewerber haben Marktanteile von weniger als 2 %. Der Marktanteil von CVK ist damit mehr als [10-15]*mal so groß wie der des größten Wettbewerbers. (93) Für den Fall, dass Ortbeton nicht in den Markt der Wandbaustoffe für tragende Wände mit einbezogen werden sollte, würde der Marktanteil von CVK allein [60-70]* % betragen, da CVK keinen Ortbeton anbietet. Unter Einbeziehung des Marktanteils von Cementbouw kämen die Parteien auf einen Marktanteil von etwa [60-70]* %. Unter dieser Hypothese wäre der größte unabhängige Wettbewerber Mebin nicht im relevanten Produktmarkt tätig. Damit verblieben lediglich eine kleine Anzahl erheblich kleinerer Wettbewerber, deren Marktanteile 2 % nicht überschreiten, teilweise sogar erheblich unterschreiten. (94) Wird lediglich Ortbeton in der Tunnelbauweise aus der Marktdefinition ausgeschlossen, so würde der Marktanteil von CVK [50-60]* % betragen. Unter Einbeziehung des Marktanteils von Cementbouw hätten die Parteien rund [60-70]* % Marktanteil. (95) Die dargelegten Marktstellungen der Parteien und ihrer Wettbewerber haben sich - auch nach dem Vortrag der Parteien - in den letzten Jahren kaum verändert. c) Rolle der unterschiedlichen Wandbaustoffe (96) Keiner der Wettbewerber von CVK in den Niederlanden ist im Bereich Kalksandstein tätig. CVK ist in den Niederlanden der einzige Hersteller und Anbieter für diesen Baustoff. In den Niederlanden ist Kalksandsandstein aber aus den bereits dargestellten Gründen das traditionelle und weiterhin populärste Wandbaumaterial. Es ist darüber hinaus der einzige Wandbaustoff, der in signifikantem Umfang bei tragenden und bei nicht tragenden Wänden Verwendung findet. (97) Ortbeton kann nicht als Material angesehen werden, mit dem ein wesentlicher Wettbewerbsdruck auf CVK ausgeübt wird. Zum einen beträgt der Anteil von Ortbeton auf dem Markt für Wand bildende Baustoffe insgesamt lediglich [10-15]* %, wobei hiervon bereits rund [0-2]* % auf Cementbouw entfallen. Der Anteil von Ortbeton scheint nach Angaben des Branchenverbandes VOBN stabil geblieben zu sein; nach Angaben einiger Marktteilnehmer ist er sogar leicht zurückgegangen. Befragte haben dies mit einer Tendenz zu kleineren und diversifizierteren Bauprojekten begründet. Zum anderen hängt der Wettbewerbsdruck auf dem Markt nicht allein von der Marktstellung eines Produkts, sondern ebenfalls von der Marktstellung der Wettbewerber, die dieses Produkt anbieten, ab. Wie bereits näher erläutert, sind aber die Wettbewerber auf dem Markt für Wand bildende Baustoffe gestreut. Der größte Ortbetonhersteller, Mebin, verfügt auf dem Gesamtmarkt der Wandbaustoffe für tragende Wände lediglich über einen Marktanteil von [2-5]* %, die anderen Wettbewerber bringen es auf weniger als 2 %. Dem steht ein Marktanteil der Parteien von [60-70]* % und von CVK allein von [50-60]* % gegenüber. (98) Allerdings ist es für die Marktposition der Wettbewerber von Bedeutung, welche Produkte sie anbieten. Das gilt insbesondere im vorliegenden Fall, weil es sich bei dem infrage stehenden Markt um einen differenzierten Produktmarkt handelt, bei dem unterschiedliche Produkte für dieselben Verwendungszwecke in verschiedenem Ausmaß miteinander im Wettbewerb stehen. Es hängt jeweils von den Eigenschaften des Produkts und der spezifischen Situation ab, ob ein bestimmtes Produkt mit einem anderen in direktem Wettbewerb steht oder nicht, weshalb es z. B. - wie im Zusammenhang mit der sachliche Marktabgrenzung erläutert - zweifelhaft ist, inwieweit Ortbeton in den relevanten Markt einzubeziehen ist. In einem solchen Markt kann die Möglichkeit, ein bestimmtes, möglicherweise von bestimmten Verbrauchern oder für bestimmte Verwendungen besonders geschätztes Produkt anzubieten, für die Marktstellung eines Unternehmens von Bedeutung sein. Insofern wird die Marktstellung von CVK über ihren reinen Marktanteil hinaus dadurch gestärkt, dass CVK der einzige Hersteller von Kalksandstein in den Niederlanden ist. d) Marktzutrittsschranken (99) Die Kommission ist auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien und von CVK zur Mitteilung der Beschwerdepunkte und der Erörterung in der Anhörung der Auffassung, dass erhebliche Marktzutrittsschranken bestehen. CVK kontrolliert alle Kalksandsteinwerke in den Niederlanden und damit die Produktion des mit Abstand wichtigsten der dem relevanten Produktmarkt zuzurechnenden Wandbaustoffe. Die Marktuntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass es für Hersteller anderer Wandbaustoffe nur mit großem Zeit- und Investitionsaufwand möglich ist, in die Produktion von Kalksandsteinprodukten einzusteigen. Entsprechendes gilt auch für andere Wandbaustoffe wie Porenbeton. Die Produktionsabläufe und damit auch die Produktionsstätten sind jeweils für jeden Wan

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.