Europäische Union

1999/835/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999 zu den vom Königreich Dänemark notifizierten nationalen Bestimmungen über die Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Kreosot (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3427) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

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prechenden Auswirkungen auf den Verkauf von behandeltem Holz in Dänemark. (121) Was die Einfuhr von Holzschutzmitteln betrifft, so gibt es für eingeführte Produkte keine besonderen Bestimmungen, die nicht auch für einheimische Erzeugnisse gelten würden. Zwar besteht die Möglichkeit, daß dänische Hersteller bestimmter alternativer Holzschutzmittel von der dänischen Holzschutzmittelpolitik insgesamt profitieren würden, aber gleichzeitig hat diese Politik nachteilige Auswirkungen auf die dänischen Hersteller der derzeit gängigen Holzschutzmittel. (122) Die dänische Regierung sollte berücksichtigen, daß eine Aufrechterhaltung der Möglichkeit, Kreosot zu exportieren, bei gleichzeitigem Verbot der Verwendung in und der Einfuhr nach Dänemark eine verschleierte Beschränkung des Handels zugunsten des dänischen Kreosotherstellers darstellen könnte. (123) Allerdings bestehen, wie bereits festgestellt wurde, ernsthafte Gründe zur Besorgnis um die menschliche Gesundheit, wodurch - wie auch im Falle anderer Mitgliedstaaten - die Aufrechterhaltung restriktiver nationaler Rechtsvorschriften gerechtfertigt ist. Wichtigstes Ziel der nationalen Rechtsvorschriften ist somit der Schutz der menschlichen Gesundheit und nicht die Begünstigung der nationalen Produktion. (124) Insgesamt gibt es nach Ansicht der Kommission keine Anzeichen dafür, daß die dänischen Bestimmungen über die Verwendung von Kreosot eine verschleierte Beschränkung des Handels darstellen. 3.4. Keine Behinderung des Funktionierens des Binnenmarktes (125) Diese in Artikel 95 Absatz 6 Unterabsatz 1 enthaltene Voraussetzung ist neu, das heißt, sie war im Text von ex-Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag nicht enthalten. Die Auslegung dieser Bedingung darf nicht dazu führen, daß die Billigung jedweder einzelstaatlichen Maßnahme, von der Auswirkungen auf die Vollendung des Binnenmarktes zu erwarten sind, verhindert wird. Jede einzelstaatliche Maßnahme, die eine Ausnahmeregelung zu einer auf die Vollendung und das Funktionieren des Binnenmarktes ausgerichteten Harmonisierungsmaßnahme darstellt, ist nämlich im Grunde genommen eine Maßnahme, die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes erwarten läßt. Daher vertritt die Kommission folgende Auffassung: Damit das Verfahren zur Gewährung von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 95 EG-Vertrag nicht zur Nutzlosigkeit degradiert wird, ist das Konzept des Behinderns des Funktionierens des Binnenmarktes im Zusammenhang mit Artikel 95 Absatz 6 dahin gehend zu interpretieren, daß in Relation zum angestrebten Ziel keine unverhältnismäßigen Auswirkungen zu erwarten sein dürfen. (126) Die Lage der europäischen Kreosothersteller läßt sich wie folgt beschreiben: - Kreosot wird als Nebenprodukt gewonnen und nicht als Hauptprodukt hergestellt. - Die Produktion übersteigt deutlich den Verbrauch. - Es gibt nur eine kleine Zahl von Kreosotherstellern. - Die Nachfrage ist rückläufig. (127) In Anbetracht diese Sachverhaltes sind die Anbieter im allgemeinen bereit, die von ihren Kunden gewünschten Produktspezifikationen einzuhalten (sofern sie dazu technisch in der Lage sind). (128) Nach Angaben von ERM(27) gibt es Kreosothersteller in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich. 90 % des Kreosotverbrauchs entfallen auf die industrielle Holzimprägnierung, die von entsprechend spezialisierten Unternehmen durchgeführt wird. Die übrigen 10 % des Kreosots werden vor allem im Vereinigten Königreich und in Irland von Endverbrauchern verwendet. (129) Gewerbliche Holzimprägnierer behandeln vor allem Holz für Fernmelde- und Strommasten sowie Eisenbahnschwellen. Die Zusammensetzung des Kreosots fällt je nach dem eingesetzten Kohlenteer, dem angewandten Herstellungsverfahren und den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden unterschiedlich aus. In der Praxis haben die meisten Großabnehmer hinsichtlich der Siedekurven und der Konzentrationen spezifischer Komponenten im Kreosot ihre eigenen detaillierten Spezifikationen entwickelt. Die meisten, wenn auch nicht alle Hersteller können Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von weniger als 50 ppm produzieren. (130) Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Situation der Kreosothersteller und ihren Standort, sie zeigt, ob diese Hersteller Kreosot mit einem B[a]P-Gehalt von weniger als 50 ppm produzieren können und ob sie bisher Geschäftsbeziehungen mit Dänemark unterhalten. (131) Dänemark ist ein ausschließlicher Exporteur von Kreosot. Es gibt einen einzigen dänischen Kreosothersteller mit einer Produktion von etwa 14000 Tonnen pro Jahr. Der Anteil des Kreosots an der Gesamtproduktion an Kohlenteerprodukten (Pech, Ruß usw.) liegt bei etwa 4,5 %. Die gesamte Kreosotproduktion wird exportiert, vor allem nach Schweden, Norwegen und Deutschland. In Dänemark wurden folgende Kreosotmengen verkauft: 630 Tonnen im Jahr 1987, 552 Tonnen im Jahr 1988, 434 Tonnen im Jahr 1989 und 0 Tonnen im Jahr 1990. In äußerst geringen Mengen wird Kreosot als Bestandteil von Medizinpräparaten und in von Kreosot abgeleiteten Karbolineum-Anstrichzubereitungen importiert. Tabelle 3 Herstellung, Verkauf und Handel mit Kreosot in Europa((Vgl. Fußtnote 27 und: W. D. Betts, Study of the Effects on Trade and Competition of the Retention by The Netherlands of its National Rules in Place of the Rules to be Established by Directive 94/60/EC, Tar Industries Services, Chesterfield (VK, Dezember 1995.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (132) Seit Januar 1991 sind in Dänemark keine Anträge auf Genehmigungen zur Verwendung von Kreosot in Holzimprägnierungsanlagen mehr gestellt worden. Die letzte Holzbehandlungsanlage, in der Kreosot verwendet wurde, ist bereits 1989 geschlossen worden. Nach wie vor besteht eine begrenzte Nachfrage nach mit Kreosot behandelten Bahnschwellen und Leitungsmasten, die importiert werden: 1365 Tonnen im Jahre 1992 und 770 Tonnen im Jahre 1995 (etwa 7500 m3). Mit Kreosot behandeltes Holz wird aus Dänemark nicht exportiert. (133) Der Markt für Holzbehandlungen mit Kreosot war offenbar schon vor Ablauf der letzten Genehmigung zur Verwendung von Kreosot in Dänemark rückläufig, obwohl dies durch die Rechtsvorschriften beschleunigt worden zu sein scheint. Tendenzen, in den Hauptanwendungsbereichen für behandeltes Holz (Bahnschwellen und Leitungsmasten) auf Ersatzstoffe zurückzugreifen, gab es schon vorher: Mit Kreosot behandelte Bahnschwellen wurden durch Bahnschwellen aus Beton ersetzt, die Nachfrage nach Fernmeldemasten sank, da mehr und mehr Leitungen unterirdisch verlegt wurden, und Pfähle aus mit Kreosot behandeltem Holz wurden durch Beton- oder Stahlpfähle ersetzt. (134) Insgesamt produziert die dänische Holzimprägnierungsindustrie etwa 220000 m3 behandeltes Holz pro Jahr. Nach Angaben von EUROSTAT wurden 1995 69500 Tonnen behandeltes Holz (aller Arten) nach Dänemark eingeführt (das ist etwa doppelt soviel wie 1994), und 2700 Tonnen wurden ausgeführt. Dänemark ist also ein Nettoimporteur von behandeltem Holz. (135) Insgesamt gibt es deshalb nach Ansicht der Kommission keine Anzeichen dafür, daß die dänischen Bestimmungen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, das Funktionieren des Binnenmarktes in Relation zu den angestrebten Zielen unverhältnismäßig behindern. IV. SCHLUSSFOLGERUNG (136) In Anbetracht der obigen Erwägungen ist die Kommission der Auffassung, daß die vom Königreich Dänemark gemäß ex-Artikel 100a Absatz 4 notifizierten und gemäß Artikel 95 Absätze 4 und 6 EG-Vertrag geprüften Bestimmungen betreffend die Verwendung von Kreosot - die formalen Anforderungen der obengenannten Rechtsvorschriften erfuellen und somit in der Sache zu prüfen sind, - als durch wichtige Erfordernisse in bezug auf den Gesundheitsschutz gerechtfertigt angesehen werden können, sofern sie unter Wahrung des allgemeinen Grundsatzes der Proportionalität angewandt werden, - weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und auch das Funktionieren des Binnenmarktes nicht unverhältnismäßig behindern. (137) Die Kommission ist deshalb der Ansicht, daß die notifizierten nationalen Bestimmungen gebilligt werden können - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Kreosot in der in Kapitel 7 des Gesetzes Nr. 212 vom 23. Mai 1979 dargelegten Form werden gebilligt, sofern bei ihrer Anwendung - die in der Richtlinie 94/60/EG festgelegten Grenzwerte für Benzo[a]pyren und wasserlösliche Phenole nicht überschritten werden und - Kreosot in Verkehr gebracht und verwendet werden darf, wenn dies mit den Erfordernissen des Gesundheits- und des Umweltschutzes vereinbar ist. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet. Brüssel, den 26. Oktober 1999. Für die Kommission Erkki LIIKANEN Mitglied der Kommission (1) ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 201. (2) ABl. L 207 vom 6.8.1999, S. 18. (3) ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 1 (4) Gesetz über chemische Stoffe und Produkte, notifiziert in Form des konsolidierten Gesetzes des Umweltministeriums Nr. 583 vom 9. Juli 1993. (5) Dr. P. M. Sorgo, Study on the Justification in Scientific of Allowing Denmark to Retain its National Laws on Creosote, Abschlußbericht, November 1996. (6) G. Grimmer, Study on the Justification in Scienfic Terms of Allowing The Nederlands to retain its National Laws on Creosote in Place of Council Directive 94/60/EC. Abschlußbericht, Biochemisches Institut für Umweltcarcinogene, Großhansdorf (Deutschland), Dezember 1995. Environmental Resources Management, Scientific Evaluation of the German Request for Derogation from Provisions of Council Directive 94/60/EC Concerning Creosote, Abschlußbericht, 24. April 1996. WS Atkins International Ltd., Study on the Justification in Scientific Terms of Allowing Sweden to Retain its National Laws on Creosote in Place of Council Directive 94/60/EC, Abschlußbericht, August 1997. (7) Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung, Dermal Carcinogenicity Study of two Coal Tar Products (CTP) by Chronic Epicutaneous Application in Male CD-1 Mice (78 Weeks), Abschlußbericht, Hannover, Oktober 1997. (8) S. Karlehagen et. al., Cancer Incidence Among Creosote-Exposed Workers, Scand. J. Work Environ. Health, 1992:18, S. 26. (9) IARC, Monograph on the Evaluation of Carcinogenic Risk to Humans, Vol. 35, Polynuclear Aromatic Compounds, Part 4, Bitumen, Coal Tars and Derived Products, Shale Soils and Soots, Lyon, 1985. (10) J. M. Holland, E. L. Frome, Advances in Modern Environmental Toxicology, Vol. VI, Applied Toxicology of Petroleum Hydrocarbons, ed. MacFarland et. al, Princeton Scientific Publishers 1984. (11) ABl. L 196 vom 16.8.1967, S. 1. (12) ABl. L 199 vom 30.7.1999, S. 57. (13) ABl. L 381 vom 31.12.1994, S. 1. (14) Anmerkung M des Vorwortes zum Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG des Rates gilt für Kreosot. (15) Van Rooij J. G. M., et. al., Absorption of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons Through Human Skin: Differences between Anatomical Sites and Individuals, J. Tox. Environ. Health, 38, 1993, S. 355. (16) Van Rooij, J. G. M., Dermal Exposure to Polycyclic Aromatic Hydrocarbons Among Workers, Thesis ISBN 90-9007080-X, Nijmwegen 1993. (17) S. Holmroos, Analys av kreosotstolpar i Simlångsdalen efter 40 års exponering i fält. Rapport nr. M205-252.092. Älvkarleby: Vattenfall Utveckling. 1994. (18) L. L. Ingram et. al., Migration of Creosote and Its Components from Treated Piling Sections in a Marine Environment, Proc. Ann. Meet. Am. Wood Preserv. Assoc. 78, 1982, S. 120. Vgl. auch Fußnoten 19. (19) bkh consulting engineers, Foundation of the appeal against the EC-directive on creosote, Abschlußbericht, Delft, 1. Juli 1995. (20) Vgl. Fußnote 8. (21) Vgl. Fußnote 8. (22) Vgl. Fußnote 7. (23) Vgl. Fußnote 7. (24) ABl. L 123 vom 24.4.1998, S. 1. (25) Forschungsvertrag FAIR5-CT98-3933 (Viertes FTE-Rahmenprogramm), Integrating the processes involved in the production of creosoted utility poles. (26) Environmental Resources Management, Trade and Competition Assessment of the German and Danish Request for Derogations on the Marketing and Use of Creosote, Abschlußbericht, Juni 1996. (27) Vgl. Fußnote 27.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.