Europäische Union

85/609/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1985 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/30 698 - ECS/AKZO) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31985D0609. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ffnen, um die ECS-Geschäfte mit den Einzelmühlen dieser Gruppe nach und nach zu übernehmen. Es ist bedeutsam, daß AKZO UK bis zu diesem Zeitpunkt Coxes Lock belieferte, die einzige Mühle der Allied-Gruppe, die zu ihren Kunden zählte, und zwar zu Preisen in Höhe von 665 Pfund Sterling (Benzoylperoxid 16 %) und 468 Pfund Sterling (Kaliumbromat 10 %), d.h. zu den gleichen Preisen, die den grössten unabhängigen Käufern berechnet wurden. Als die Kontakte zu Provincial Merchants keine Ergebnisse zeigten, wandte sich AKZO UK unmittelbar an die Einzelmühlen in der Allied-Gruppe und bot die neuen Preise in Höhe von 517,90 bzw. 314,90 Pfund Sterling an. (40) Im Dezember 1980 nahm der gleiche Verkaufsleiter, der Ende 1979 den Vermerk über ein Treffen mit ECS geschrieben hatte, systematisch Kontakt zu den einzelnen "grossen unabhängigen" Käufern auf, die bis dahin von ECS beliefert wurden, und bot diesen niedrige Preise an. Die Preise von ECS für diese Gruppe von Kunden betrugen zu der Zeit : Benzoylperoxid (16 %) 630 Pfund Sterling, Kaliumbromat (6 %) 362 Pfund Sterling und Vitaminmischungen 654 Pfund Sterling, d.h. etwas unter den Preisen von AKZO UK für ihre regulären unabhängigen Großkunden. Die Preise, die AKZO UK den von ECS kaufenden unabhängigen Kunden nun bot, betrugen : Benzoylperoxid (16 %) 563 bis 568 Pfund Sterling, Kaliumbromat (10 %) 339 Pfund Sterling, Kaliumbromat (6 %) 255 bis 260 Pfund Sterling und Vitaminmischungen 565 Pfund Sterling. Diese selektiven Angebote lagen somit weit unter dem Preis, zu dem ECS den Kunden belieferte und lagen sogar (20-30 %) unter den Preisen von AKZO UK für ihre eigenen Kunden unter den grossen unabhängigen Käufern, für die die Bedingungen gleichblieben (665 Pfund Sterling für Benzoylperoxid (16 %) und 468 Pfund Sterling für Kaliumbromat (10 %). Wie bei Allied wurden die von AKZO UK angebotenen billigen Preise nicht unter Bezugnahme auf einen Marktpreis oder den von dem Kunden zu dem Zeitpunkt gezahlten Preis berechnet, sondern von dem Preis ausgehend, den ECS Spillers früher (ohne Erfolg) für die billige Mischung angeboten hatte. Wenige Tage vor diesen Besuchen war auch Diaflex bei zweien der grossen unabhängigen Kunden von ECS vorstellig geworden und hatte ihnen Preise angeboten, die den AZKO UK-Preisen entsprachen. Es handelte sich dabei um Kunden, zu denen Diaflex keine früheren Geschäftsverbindungen gehabt hatte. Wie AKZO UK in einem Bericht vom 15. September 1981 vermerkte, wurden Diaflex auf diesem Wege keine Aufträge von den Kunden von ECS erteilt. (41) Das Ergebnis dieser systematischen Niedrigpreisangebote von AKZO UK, die beharrlich beibehalten wurden, war, daß ECS nach und nach die Aufträge ihrer drei grössten unabhängigen Kunden zuzueglich mehrerer Einzelmühlen von Allied Mills verlor. Die übrigen Mühlen wurden nur dadurch gehalten, daß die Preise soweit herabgesetzt wurden, daß sie den Preisangeboten von AKZO UK gleichkamen. Etwa im Januar 1983 senkte AKZO UK ihre Preise für Allied Mills und die unabhängigen Käufer erneut, und ECS war wiederum gezwungen, seine Preise trotz erheblicher Kostensteigerungen für Arbeitskräfte und Rohstoffe herabzusetzen, um seine Kunden zu halten. Ausser den Niedrigpreisangeboten für die Kunden von ECS für Benzoylperoxid und Kaliumbromat nahm AKZO UK auch Vitamin-Zusätze als Teil des Warenpakets auf, obwohl das Unternehmen dieses Erzeugnis gewöhnlich nicht lieferte. Der von AKZO UK für Vitamine in Rechnung gestellte Lieferpreis lag unter dem Einkaufspreis für die verwendeten Stoffe. AKZO's faktische Argumente (42) AKZO hat alle in der Beschwerde von ECS und in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten wichtigen Behauptungen betreffend den Sachverhalt bestritten. Die ECS-Version der Treffen Ende 1979 wird heftig bestritten. AKZO behauptete, daß sie bei den ersten Treffen lediglich gesagt habe, daß die "früher harmonischen" Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen zu Ende wären, wenn ECS weiterhin Benzoylperoxid auf dem Kunststoffmarkt zu wesentlich niedrigeren Preisen anböte als AKZO. Das zweite Treffen war angeblich nur eine von ECS und seinen damaligen Anwälten organisierte Falle, um Beweismaterial zu sammeln, damit ECS Vergeltungsmaßnahmen gegen AKZO ergreifen konnte. Obwohl der innerbetriebliche Bericht vom 7. Dezember 1979 die durchweg von ECS gegebene Version der Ereignisse in allen wichtigen Punkten bestätigt, hat AKZO weiterhin heftig bestritten, daß jemals Drohungen ausgesprochen wurden. Der Bericht wird von AKZO damit abgetan, daß es sich lediglich um einen persönlichen Eindruck eines zu Übertreibungen neigenden "Verkäufers" handelt. Die angeblich mißbräuchlichen Preise vom Dezember 1980 an betreffend behauptet AKZO, daß die Niedrigpreise ausschließlich der Fehler von ECS waren, der selbst im Jahre 1980 einen Preiseinbruch verursachte. ECS habe AKZO UK bei ihren beiden wichtigen Kunden unterboten. AKZO UK habe seine Preise senken müssen, um das Geschäft weiter zu halten. Um die entgangenen Gewinne wieder einzubringen, habe sie dann keine andere Möglichkeit gehabt, als neue Geschäfte ausfindig zu machen. Hierbei boten sich die grossen unabhängigen Mühlen und die Einzelmühlen der Allied-Gruppe als offensichtliche Kandidaten. Die Kaufkraft der Großkunden und der scharfe Wettbewerb seitens Diaflex werden als weitere Gründe für den Preisverfall ab 1980 angeführt. Nach Aussagen von AKZO waren die von ihr gebotenen Preise in jedem Fall nicht mißbräuchlich, da sie stets ein Gewinnelement enthielten. (Hiermit meint AKZO, daß sie unterschiedliche, jedoch nicht notwendigerweise die gesamten Kosten deckten). Allgemein behauptet AKZO, daß sich die Kommission von dem Beschwerdeführer hat täuschen lassen, der darauf aus war, die Verantwortung für seine eigenen, geringen Leistungen und schlechten Investitionsentscheidungen auf andere Marktteilnehmer und letztlich auf den Verbraucher abzuwälzen. (43) Angesichts des Beweismaterials lässt die Kommission AKZO's Argumente nicht gelten. Die Behauptung, der Preisverfall sei das Ergebnis von nicht unter die Kontrolle von AKZO fallenden Faktoren gewesen, wird durch die Beweise widerlegt. Vor 1980 hatte AKZO UK das Preisniveau für Mehlzusätze im Vereinigten Königreich tatsächlich bestimmt. Das Unternehmen war bei der Erhöhung der Preise in regelmässigen Abständen um jeweils 10 % auf keine Schwierigkeit gestossen. Der übliche Unterschied zwischen ihren Preisen und denen von ECS hatte zu keinem namhaften Druck seitens RHM und Spillers auf AKZO geführt, sich an die ECS-Preise anzupassen. Neben dem wichtigen Faktor der Kundentreue hatte der sehr geringe Prozentsatz der Mehlzusätze an den Gesamtkosten der Mühlen dazu geführt, daß sich der Markt durch ständig steigende Preise auszeichnete. Selbst wenn der Markt nach 1980 wettbewerbsintensiver wurde, reichte der "Widerstand" der Kunden nicht aus, um AKZO UK daran zu hindern, ihre Preise mindestens so weit zu erhöhen, um die Kosten aufzufangen. (44) Die von AKZO UK gegenüber den ECS-Kunden Allied Mills und den grossen unabhängigen Käufern angewandte Taktik kann nicht als Verteidigungsmaßnahme oder gewöhnlicher Wettbewerb angesehen werden. Das Argument, AKZO UK habe lediglich versucht, einige durch den Preisverfall für RHM und Spillers entgangene Gewinne wieder einzubringen, wird dadurch widerlegt, daß die "neuen" Geschäfte mit erheblichen Verlusten verbunden waren. Die Umstände und der Zeitplan der Kontakte, die AKZO UK zu Allied und den unabhängigen Käufern aufnahm, sind Anzeichen für eine aggressive Kampagne zur Ausschaltung des gewöhnlichen Lieferanten. Die angebotenen niedrigen Preise standen in keinem Zusammenhang zu den von den Kunden zu dem Zeitpunkt gezahlten Preisen oder zu AZKO UK's eigener Preisstruktur, sondern waren so niedrig wie eben möglich angesetzt, während sie gleichzeitig weiterhin unter Bezug auf die früheren (und ohne Ergebnis gebliebenen) Preisangebote von ECS an Spillers für die Billigmischung "gerechtfertigt werden konnten". Auch konnten sie nicht als das "Marktniveau" widerspiegelnd bezeichnet werden, da AKZO UK gleichzeitig in der Lage war, seine früheren (und weit höheren) Preise für ihre eigenen, vergleichbaren Kunden beizubehalten. (45) Die Kommission akzeptiert nicht, daß die Preise durch einen scharfen Wettbewerb von Diaflex heruntergedrückt wurden. Als Kleinerzeuger mit nur einer zeitweiligen Produktion von Benzoylperoxid und einer erheblichen Abhängigkeit von AKZO UK bei den Lieferungen, kann Diaflex bestenfalls als Randwettbewerber angesehen werden. Die Preise von Diaflex waren in der Vergangenheit stets gleichzeitig und in gleichem Masse wie die von AKZO UK gestiegen. Es liegt Beweismaterial dafür vor, daß sowohl vor als auch nach dem Streit zwischen ECS und AKZO AKZO UK Kontakt zu Diaflex bezueglich Preisfragen aufgenommen hatte. Aus einem handschriftlichen Vermerk über ein Treffen vom 20. Juni 1979 zwischen den beiden Unternehmen geht hervor, daß eine Preiserhöhung für RHM und Spillers (Kunden, die sich die beiden Unternehmen zu dem Zeitpunkt teilten und die von ECS nicht beliefert wurden) im einzelnen erörtert wurde, und dann am 1. Juli 1979 in Kraft trat. Den Nachweis, daß AKZO UK die Preise von Diaflex kontrollierte, liefert ein Vermerk über eine innerbetriebliche Sitzung der AKZO Chemie, in der beschlossen wurde, daß der Verkaufsleiter von AKZO UK Verbindung zum Inhaber von Diaflex aufnehmen, "und ihn dazu bringen würde, die Preise zu erhöhen". AKZO's Erklärung für diesen Hinweis ist, daß AKZO UK deshalb, weil Diaflex für umfangreiche Ankäufe von Benzoylperoxid langsam gezahlt hatte, den Preis für Diaflex erhöhen wollte, wodurch sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Preiserhöhung auch bei Diaflex ergeben könnte. Die Kommission hält diese Erklärung nicht für überzeugend. Diaflex selbst erkannte seine Abhängigkeit von AKZO UK in Unterlagen an, die Aufschluß geben über das Bestehen eines "ungeschriebenen Gesetzes", wonach Diaflex nicht versuchen würde, AKZO UK Geschäfte zu entziehen ; hiernach unterlag das Unternehmen jedoch keinen ähnlichen Einschränkungen in bezug auf ECS. (46) Das Beweismaterial spricht auch gegen AKZO's Argumente bezueglich der Überkapazität. Es stimmt zwar, daß die Nachfrage nach Weißbrot im Vereinigten Königreich seit 1979 etwas abgenommen hat, der Wert der AKZO UK-Verkäufe bei Mehl-Zusätzen hat sich jedoch ständig erhöht. Defizite im Vereinigten Königreich wurden durch eine erhebliche Zunahme der Exportgeschäfte mehr als ausgeglichen, die sich in fünf Jahren fast verdoppelten. Die innerbetrieblichen Unternehmensberichte der AKZO UK zeigen, daß die Anlage zur Herstellung von Mehlzusätzen im Gillingham-Werk der AKZO UK von 1983 an vollzeitlich arbeitete (24 Stunden am Tag) und selbst dann nicht mit der Nachfrage schritthalten konnte. Es wird sogar auf eine "erhebliche Unterkapazität im Mehlsektor" hingewiesen. (47) Bei ihrer Beurteilung des sachlichen Beweismaterials berücksichtigt die Kommission auch innerbetriebliche Berichte der AKZO, aus denen hervorgeht, daß es AKZO stets daran lag, die Geschäftstätigkeit von ECS zu beeinträchtigen. Der ausführliche Bericht vom 7. Dezember 1979 zeigte den festen Willen, ECS durch Beeinträchtigung seines Mehlzusatz-Geschäftes als Vergeltungsmaßnahme für die Ausweitung des Unternehmens auf dem Kunststoffsektor zur Disziplin zu zwingen und erforderlichenfalls auszuschalten. Die Kommission ist von den Angriffen der AKZO auf die Glaubwürdigkeit ihres eigenen Angestellten, der lange Zeit für die kommerzielle Seite des Mehlzusatz-Geschäftes verantwortlich war und eine leitende Stellung innehatte, nicht überzeugt. Der unverzuegliche Erlaß einer Verfügung durch den High Court verhinderte die Durchführung des Plans in seiner ursprünglichen Form. Die von ECS erhobene Beschwerde wurde im März 1980 beigelegt, und AKZO berücksichtigte, daß die Verfügung gewisse Einschränkungen der aggressiven Preispolitik vorschrieb. Es ist jedoch von Bedeutung, daß die ab Herbst 1980 eingeleitete Taktik sehr der in dem Bericht beschriebenen ähnelte, und die ECS-Kunden, zu denen AKZO UK Verbindung aufnahm, waren die gleichen wie die in dem Bericht genannten. AKZO UK war jedoch zumindest in den zweieinhalb Jahren, in denen die Verfügung in Kraft war, sehr darauf bedacht, die den ECS-Kunden angebotenen Preise dem Spillers von ECS früher gemachten Angebot anzupassen. Betriebsunterlagen von 1981 und 1982 zeigen jedoch, daß die ursprüngliche Absicht, ECS Schaden zuzufügen, nicht aufgegeben worden war. Sie verstärken auch die von der Kommission anhand der Umstände und des Zeitplans der von AKZO UK an Allied und die grossen unabhängigen Kunden gemachten Niedrigpreisangebote gezogene Schlußfolgerung, daß diese AKZO UK nicht durch die Marktbedingungen aufgezwungen wurden. In einem Bericht vom 22. November 1982 an den Verkaufsleiter der AKZO UK berichtete der Leiter des Mehlzusatz-Geschäfts über die Entwicklungen auf dem Markt für Mehlzusätze seit 1979. Es wird berichtet, daß "ECS ein Drittel seiner unabhängigen Mühlen (weitere werden folgen) verloren hat und eine erhebliche Verringerung der Gewinnspannen in Kauf nehmen musste. Die von ECS für Allied Mills berechneten Preise sind gesunken. Beispiele: >PIC FILE= "T0027861"> Mit Befriedigung wird darüber berichtet, daß der allgemeine Preissturz aus verschiedenen Gründen, die die Möglichkeit umfassten, Kaliumbromat in grossen Mengen zu Konsignationsbedingungen zu beziehen, die Spannen von AKZO nicht so erheblich beeinträchtigt hatte, wie dies bei ECS der Fall war. Der Bericht schließt folgendermassen : "Allied Mills hat sich als eine schwer zu knackende Nuß" erwiesen, insbesondere mit den durch die Verfügung des High Court vorgeschriebenen Preiszwängen, mit der Zeit werden einige Mühlen ECS jedoch verlassen, da der Druck aufrechterhalten wird." Die hier von AKZO verwendeten Begriffe - insbesondere der Hinweis darauf, den "Druck" auf ECS beizubehalten - ist unvereinbar mit der Behauptung, daß sie keine andere Möglichkeit hatte, als der Markttendenz zu folgen. Ein früherer handschriftlicher Vermerk vom 15. September 1981 lautete ähnlich und lenkte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, daß ECS drei Mühlen an AKZO verloren hatte und gezwungen war, seine Preise für die restlichen Kunden herabzusetzen. (Dies war der Bericht, in dem auch vermerkt wurde, daß es Diaflex nicht gelungen war, Geschäfte von ECS zu übernehmen.) Es ist auch von Bedeutung, daß AKZO UK von den Kaliumbromat-Lieferanten Einzelheiten über die von ECS bezogenen Mengen erfuhr bzw. in Erfahrung zu bringen versuchte. Diese Informationen werden gewöhnlich als vertraulich angesehen und können Aufschluß geben über die Auswirkungen der Preistaktik von AKZO auf die ECS-Geschäfte. (48) Die bei AKZO UK und AKZO Chemie gefundenen Geschäftsunterlagen machen eine ausdrückliche Verbindung zwischen der Politik von AKZO auf dem Kunststoffsektor und ihren Maßnahmen auf dem Markt für Mehlzusätze deutlich. Diese Verbindung war ausschlaggebend für die Drohung gegenüber ECS im Dezember 1979. AKZO lag daran, langfristig ihre Marktstellung auf dem Kunststoffsektor zu schützen, und die wirksamste Methode, um dies im Falle von ECS zu erreichen, bestand darin, auf dem kleineren Markt der Mehlzusätze Maßnahmen zu treffen, der für AKZO selbst nur am Rande von Bedeutung war, auf den jedoch der grösste Teil des Umsatzes von ECS entfiel. Laut innerbetrieblicher Berichte war es eines von AKZO Chemies wichtigsten Geschäftszielen, "den derzeitigen Marktanteil mit allen Mitteln zu halten". Die Geschäfte einzelner Erzeuger sollten sorgfältig beobachtet werden, um sicherzustellen, daß sie die Interessen von AKZO nicht beeinträchtigten. Gewisse wettbewerbliche Tätigkeiten sollten toleriert werden, falls der Gegner als Kunde Bedeutung hatte. Wurde ein Erzeuger jedoch als gefährlich betrachtet, war AKZO bereit, Maßnahmen zu treffen, um ihn vom Markt auszuschalten. Einer dieser Erzeuger war SCADO. Die Jahresberichte der AKZO Chemie Abteilung "Kunststoffe und Elastomere" für 1980 und 1981 zeigen, daß AKZO der Auffassung war, daß der tatsächliche Rückzug dieses Erzeugers vom Markt das Ergebnis einer von AKZO gegen ihn geführten aggressiven Kampagne war. Es wurde berichtet, daß die Maßnahmen der AKZO Chemie, zu denen es gehörte, "dort, wo sie Erfolge zeigten, so heftig wie möglich den Wettbewerb (gegen sie) zu führen", und "unsere Mengenverträge" zum tatsächlichen Rückzug von SCADO vom Markt geführt hatten, und, was noch wichtiger ist, dazu, daß SCADO Pläne für den Bau einer neuen Anlage aufgrund der auf 20 % des früheren Niveaus gefallenen Verkäufe aufgab. Nachdem SCADO ausgeschaltet war, konnte AKZO die Preise für das maßgebliche Produkt erhöhen. In den gleichen Berichten werden ECS und das ihm in der Bundesrepublik Deutschland angeschlossene Unternehmen PERGAN als mögliche gefährliche Wettbewerber für AKZO bezeichnet, und in einem besonders wichtigen Absatz wird empfohlen, die "SCADO-Lösung" zur Überwindung des Problems zu wählen. In einem anderen Bericht (in dem auf einen Exportauftrag Bezug genommen wird) wird betont, daß AKZO UK bei den Mehlzusätzen plante, dort, wo dies möglich erschien, zu Lasten von ECS Geschäfte zu übernehmen, selbst wenn dies mit erheblichen Verlusten verbunden war. Diese Absicht wurde auf die "P & E Strategie" (1) zurückgeführt. (1) Das Mehlzusatzgeschäft ist ein Teil des Kunststoff- und Elastomer- (P & E) Geschäftes im Rahmen der Betriebsorganisation der AKZO Chemie. (49) Vielen von AKZO vorgebrachten Argumenten wird unmittelbar durch ihre eigenen Unterlagen widersprochen. Bei der Beilegung des Streits über Sachfragen hat die Kommission jedoch auch die Glaubwürdigkeit der gegnerischen Parteien berücksichtigt. Der Bericht über die Sitzung vom 2. Dezember 1979, der von entscheidender Bedeutung ist, wurde dem High Court von AKZO nicht vorgelegt und kam bei den Ermittlungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 nur zutage, nachdem AKZO die Existenz eines solchen Berichts bestritten hatte. Trotz der aus ihrem eigenen Bericht hervorgehenden deutlichen Beweise hat AKZO weiterhin bestritten, daß ECS in irgendeiner Weise bedroht wurde. Alle Erklärungen zu bestimmten Hinweisen, wie den Verbindungen zu Diaflex in Preisfragen, sind nicht überzeugend. Ausserdem wird die von ECS gegebene Version der Vorfälle durch ihren eigenen gleichzeitigen Bericht und durch Vermerke ihres Bankleiters, der bei dem zweiten Treffen anwesend war, bestätigt. AKZO's eigene Betriebsunterlagen bekräftigen in den wesentlichen Punkten ebenfalls die Behauptungen von ECS. Die Auswirkung auf ECS (50) Wie AKZO UK vermutete, wirkte sich der allgemeine Preisverfall und der Kundenverlust bei ECS ernsthaft auf dessen Geschäfte aus. Der Wert der Umsätze von ECS bei Mehlzusätzen im Vereinigten Königreich war bis 1984 auf 70 % ihrer Umsätze von 1980 gefallen (bei Berücksichtigung der Inflation wurden ihre Umsätze auf diesem Markt in tatsächlicher Hinsicht halbiert). Die bei den "unabhängigen" Käufern und Allied Mills an AKZO UK verlorenen Kunden machten fast ein Drittel seines Mehlzusatz-Geschäfts im Vereinigten Königreich aus. Der allgemeine Preissturz bei Mehlzusätzen hatte auch eine Verringerung der Gewinnspannen bei den ECS verbleibenden Geschäften zur Folge. Um im Geschäft zu bleiben (behauptete ECS), war das Unternehmen gezwungen, seine Bankverschuldung wesentlich zu erhöhen, wodurch ihm zusätzliche Bankunkosten und Zinsen entstanden. Fehlende Mittel zwangen ECS ausserdem, ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu verringern und Änderungen ihrer für Geschäfte mit neuen organischen Peroxiden geplanten Anlage zurückzustellen. AKZO UK's Kosten (51) Während des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, in dem verhältnismässig wenige Angaben über die Finanzlage und die Buchhaltung zur Verfügung standen, vermittelte AKZO UK den Eindruck, daß ihre Fähigkeit, niedrigere Preise als ECS in Rechnung zu stellen, zumindest teilweise auf ihre "Effizienz" (d.h. niedrigere Kosten und grössere Rentabilität) als Unternehmen im Vergleich zu ihren Gegnern zurückzuführen war. Vor dem Streit mit ECS stellte der Mehlzusatzsektor in der Tat ein angemessen rentables Geschäft für AKZO UK dar, wobei die Betriebsgewinne 1979 bei rund ... % der Nettöinnahme lagen. (52) AKZO UK's Mehlzusatz-Geschäft bildet nur einen Teil ihrer gesamten Geschäftstätigkeit, und in den gesetzlich vorgeschriebenen Büchern werden keine Einzelheiten genannt. Aus getrennten innerbetrieblichen Geschäftsbüchern geht jedoch hervor, daß nach dem Streit nicht nur besondere Erzeugnisse an die Kunden von ECS unter den Selbstkosten geliefert wurden, sondern daß zumindest zwischen 1981 und 1983 das Mehlzusatz-Geschäft mit Verlusten betrieben wurde. 1981 betrug der Verlust bei der gesamten Geschäftstätigkeit von etwas über ... Pfund Sterling rund ... Pfund Sterling, selbst vor Abzug der Finanzierung des Betriebskapitals, mit der sich der Verlust auf ... Pfund Sterling erhöhte. Für 1982 wurden dadurch leichte Gewinne ausgewiesen, daß der Transfer des Zwischenproduktes von der Kunststoff- und Elastomerabteilung auf den Mehlzusatzsektor lediglich zu Materialkosten berechnet wurde. Aus einem innerbetrieblichen Bericht des Buchprüfers von AKZO UK geht hervor, daß dann, wenn dieser Transfer auf der Grundlage fester und variabler Kosten stattgefunden hätte, die Geschäftsgewinne aus dem Mehlzusatz-Geschäft um ... Pfund Sterling gefallen wären. Wären die finanziellen Lasten berücksichtigt worden, so hätte man bei diesem Geschäft mit Verlusten gearbeitet. Für 1983 weisen die Betriebsunterlagen erneut aus, daß auch bei einem grösseren Umsatz im Mehlzusatz-Geschäft weiterhin Verluste zu verzeichnen waren. (53) Das Ausmaß der Verluste wird durch die Jahresberichte der Kunststoff- und Elastomerabteilung, die für den Hauptsitz in den Niederlanden vorbereitet wurden, bestätigt, in denen die Gewinn- und Verlustrechnungen des Mehlzusatz-Geschäftes getrennt aufgeführt sind. Das Ergebnis wird jedoch unterschätzt, da Posten wie indirekte Verkaufskosten und sonstige laufende Geschäftskosten ausgelassen wurden. AKZO hat auch behauptet, daß ihre Preise für Mehlzusätze "stets eine Gewinnspanne umfassten". Diese Globalerklärung ist vorbehaltlich der wichtigen Einschränkung zu sehen, daß AKZO hiermit lediglich meint, daß die Preise über den "variablen" Kosten (jedoch gewöhnlich nicht den vollen Kosten) lagen. (54) Bei der Prüfung dieses Argumentes von AKZO (daß sie die variablen Kosten deckte) ist wichtig festzustellen, was AKZO in diesen Begriff einbezog. Nach der Buchhaltungsklassifizierung von AKZO gehören zu den "variablen" Kosten nur die Kosten für Rohmaterial, Energie, Verpackung und Transport. Weitere wichtige Posten wie Arbeitskräfte, Wartung, Lagerhaltung und Versand werden von AKZO als "feste" Kosten behandelt, obwohl sie in den Buchführungssystemen gewöhnlich eher unter den "variablen" Kosten erscheinen (1). AKZO selbst erkannte die offensichtlichen Widersprüche in ihrer Buchhaltung an. Verschiedene Untersuchungen ihrer Geschäftsleitung zeigen, daß als Faustregel etwa 50 % der als "feste" Kosten ausgewiesenen Kosten (und die von AKZO ausser acht gelassen wurden, als sie behauptete, ihre Kosten zu decken) anerkanntermassen "Grenzkosten" bzw. "variable Kosten" sind, d.h. abhängig vom Ertragsniveau. Selbst bei der Aufstellung der variablen Kosten von AKZO in geänderter Form, d.h. unter Einbeziehung von Arbeitskräften und sonstigen Lasten, sind die von AKZO für die "Arbeitskosten" genannten Zahlen, auf die mindestens 10 % der Gesamtkosten entfallen, eine fiktive Berechnung, die sich auf geschätzte Auslastungsniveaus der Anlagen stützt und beim Vergleich mit den tatsächlichen Arbeitskosten (die fast unvariabel höher sind) erhebliche Abweichungen aufweist. (55) Nach Anpassung der Berechnungen von AKZO ist deutlich, daß

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.