Europäische Union

85/609/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1985 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/30 698 - ECS/AKZO) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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Einbeziehung von Vitaminmischungen durch einen der Erzeuger in ein Warenpaket zusammen mit anderen Mehlzusätzen zu vorteilhaften Preisen kann jedoch ein entscheidender Faktor dabei sein, den gesamten Auftrag des Kunden zu erlangen. (22) Vor dem Streit zwischen ECS und AKZO gehörte es zur üblichen Geschäftspraxis der Erzeuger von Mehlzusätzen, "Unterstützungs"- oder "Miterzeuger"-Lieferungen untereinander vorzunehmen, um etwaige Produktionsausfälle auszugleichen oder den Bedarf eines Erzeugers an einem Produkt, das er selbst nicht herstellt, zu decken. Auf diese Weise lieferte AKZO UK ECS einen Teil seines Bedarfs an Benzoylperoxid (16 %) und kaufte Vitaminmischungen von ECS auf. Bis heute hat AKZO UK den grössten Teil, wenn nicht den gesamten Bedarf an Benzoylperoxid an Diaflex geliefert. Preise der Mehlzusätze im Vereinigten Königreich vor dem Streit (23) Vor dem Streit zwischen ECS und AKZO Ende 1979 stiegen die Preise für Mehlzusätze im Vereinigten Königreich mit einem regelmässigen Zuwachs von 10 %. AKZO selbst stellt in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte fest, daß "vor dem Verfahren vor dem High Court die britischen Preise für Mehlzusätze ständig stiegen", und sie beschreibt den Markt vor 1980 als von "stabilen und ständig steigenden Preisen" gekennzeichnet. Die Kunden erhoben offenbar keinen Widerstand gegen die Preissteigerungen. Dies war zum Teil darauf zurückzuführen, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz (weniger als 1 %) der gesamten Produktionskosten der Mühlen auf Mehlzusätze entfiel. Mitte 1977 lag der Verkaufspreis für Benzoylperoxid (16 %) von AKZO UK für Spiller bei 419 Pfund Sterling pro Tonne und der für Kaliumbromat (10 %) bei 267 Pfund Sterling. Die Preise stiegen im Jahre 1978 um 10 % auf jeweils 463 und 293 Pfund Sterling. Eine weitere 10 % ige Preissteigerung erfolgte am 1. Januar 1979 (auf 506 bzw. 339 Pfund Sterling), gefolgt von einer anderen am 2. Juli 1979 (auf 556 und 373 Pfund Sterling). AKZO UK plante eine neue Preissteigerung mit Wirkung zu Beginn des Jahres 1980. Sie erfolgte Mitte Februar und ergab für Spillers einen Preis von 605 bzw. 405 Pfund Sterling. Für RHM erfolgten gleiche Preissteigerungen bei Kaliumbromat wie diejenigen bei Spillers. RHM kaufte Benzoylperoxid mit einer Konzentration von 20 % (zu einem entsprechend höheren Preis als für 16 %), dessen Preis sich im gleichen Verhältnis wie für Spillers erhöhte. Die Preise der AKZO UK für unabhängige Käufer, die kleinere Mengen als die Großkunden bezogen und deshalb höhere Preise zahlten, wurden ebenfalls nacheinander um 10 % erhöht und lagen am 2. Juli 1979 bei 665 Pfund Sterling für Benzoylperoxid (16 %) und 468 Pfund Sterling für Kaliumbromat (10 %). Die Preise von Diaflex für Kunden, die es sich mit AKZO UK teilte - RHM und Spillers - entsprachen stets sowohl vom Zeitpunkt als auch von der Höhe her (mit Unterschieden von möglicherweise 1 bis 2 Pfund Sterling) denen des grossen Erzeugers. (24) ECS belieferte weder RHM noch Spillers. Ihre Preise für Allied Mills, seinen einzigen Großkunden, lagen gewöhnlich rund 10 % unter den Preisen von AKZO UK für die anderen beiden Großkunden. Auch ihre Preise für die unabhängigen Käufer lagen wesentlich unter denen von AKZO UK. ECS nahm auch die gleichen Preissteigerungen vor wie AKZO UK, behielt den Preisunterschied jedoch bei. Im August 1979 lagen ihre Preise für Allied bei 532 Pfund Sterling für Benzoylperoxid (16 %) und bei 330 Pfund Sterling für Kaliumbromat (10 %), während der Preis für Benzoylperoxid (16 %) für die unabhängigen Käufer bei 630 Pfund Sterling lag. AKZO UK stieß somit mit ihren regelmässigen Preiserhöhungen im Vereinigten Königreich auf keinen wesentlichen Widerstand bei den Kunden. Sie konnte auch ihren Marktanteil, einschließlich des grösseren Anteils am Geschäft von RHM und Spillers, trotz der Unterschiede zwischen ihren Preisen und denen von ECS halten. Ursprüngliche Tätigkeit und Ausweitung von ECS (25) Nachdem ECS 1969 mit dem Handel begann, kaufte es einige Jahre lang Benzoylperoxid in grossen Mengen von AKZO UK auf und vermischte es zu einem als Mehlzusatz geeigneten Anreicherungsprodukt. Nach einer Reihe schneller Preiserhöhungen von AKZO UK, wodurch die Gewinnspannen von ECS schrumpften, begann das Unternehmen 1977 damit, seine eigene Erzeugung von Benzoylperoxid zur Verwendung als Mehlzusatz aufzubauen. Nach Aussagen von ECS hatte sich AKZO 1977 besorgt darüber geäussert, daß ECS mit einer eigenen Entwicklung begann, sei jedoch unter der Voraussetzung bereit gewesen die Entwicklung zu dulden, wenn AKZO's Interessen nicht bedroht würden. 1979 belieferte ECS etwa ein Drittel des Marktes für Mehlzusätze im Vereinigten Königreich sowie die überseeischen Märkte. ECS schätzt ihre Herstellungskosten für Benzoylperoxid niedriger als die von AKZO UK und stellt fest, daß der Sektor vor dem Streit mit AKZO vernünftige Gewinnspannen erlaubte. Die Entscheidung von ECS im Jahre 1979, eine Ausweitung vom Markt der Mehlzusätze auf den lukrativeren und grösseren Kunststoffmarkt vorzunehmen, führte zu den Vorfällen, auf die sich die Beschwerde bezieht. ECS begann, Benzoylperoxidprodukte in verschiedener Form zu erzeugen, die für die Polymer-Industrie als Aushärtungsmittel und für kosmetische Mittel geeignet waren. Die Erzeugnisse wurden über Vertreter ursprünglich nur im Vereinigten Königreich abgesetzt, im September 1979 ging jedoch eine erste Sendung Benzoylperoxid-Masse an BASF in Ludwigshafen, einem von AKZO's grössten Kunden in der Polymer-Industrie. Der Preis von ECS für BASF lag etwa 15 bis 20 % unter dem Preis von AKZO. (26) Nach Aussage von ECS reagierte AKZO sehr schnell auf seine Ausweitung. Am 14. November bzw. um den 14. November 1979 baten leitende Angestellte der AKZO UK um ein dringendes Treffen mit ECS, das zwei Tage darauf festgesetzt wurde. ECS behauptete, daß AKZO UK bei diesem ersten Treffen unmittelbar damit drohte, daß dann, wenn ECS sich nicht vom Kunststoffmarkt zurückzöge, Vergeltungsmaßnahmen der AKZO UK in Form allgemeiner Preissenkungen sowie selektiver Herabsetzung der Preise für die Kunden von ECS folgen würden. Diese Preissenkungen würden sich auf den Bereich der Mehlzusätze konzentrieren, da dies ECS am meisten schaden würde. AKZO UK habe ihre Bereitschaft bekundet, erforderlichenfalls unter Selbstkosten zu verkaufen, da der rentablere Teil ihrer Geschäftstätigkeit die Preissenkungen ausgleichen könnte. Nach Angaben von ECS teilten die Vertreter der AKZO UK mit, sie handelten auf Anweisung ihrer Muttergesellschaft AKZO Chemie in den Niederlanden. AKZO Chemie sei angeblich besonders verärgert darüber, daß ECS begonnen habe, BASF in Deutschland, einen der grössten Kunden für Benzoylperoxid in der EWG, zu beliefern. Eine andere, von AKZO geprüfte Möglichkeit bestand darin, ECS sogar aufzukaufen, um so den Wettbewerb auszuschalten. ECS teilte ferner mit, daß etwa zwei Wochen später ein zweites Treffen stattfand, bei dem die Vertreter der AKZO UK vom Produktleiter von AKZO Chemie in den Niederlanden begleitet und die Drohungen wiederholt wurden. Wenige Tage später beantragte ECS in einer "ex parte"-Anhörung vor dem High Court in London eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Artikel 86 EWG-Vertrag, die auch erlassen wurde. (27) In diesem Verfahren bestritten AKZO Chemie und AKZO UK mit einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung, daß die von ECS genannten Drohungen erfolgt waren. Die von AKZO dargestellte Version lautete, daß in dem Moment, als ECS auf dem Kunststoffmarkt zu wesentlich niedrigeren Preisen als AKZO verkaufte, beschlossen worden war, daß Unterstützungs- oder Miterzeuger-Lieferungen von Benzoylperoxid nicht fortgesetzt werden könnten und eine "wettbewerbsintensivere" Verkaufspolitik bei Mehlzusätzen verfolgt würde. Die Treffen seien reine "Kommunikationsübungen" gewesen, um ECS die genannten Beschlüsse aus Höflichkeitsgründen zu erläutern. Nach mehreren Anhörungen, bei denen die "ex parte"-Verfügung fortgesetzt oder abgeändert wurde, wurde ein aussergerichtlicher Vergleich erzielt. AKZO verpflichtete sich, die Verfahrenskosten von ECS zu übernehmen und seine normalen Verkaufspreise für Benzoylperoxid im Vereinigten Königreich oder anderswo sowohl für die Verwendung in der Kunststoffindustrie als auch als Mehlzusätze nicht "mit der Absicht, (ECS) als Wettbewerber auszuschalten" herabzusetzen. Diese Verpflichtung, die die Wirkung einer gerichtlichen Anordnung hätte, sollte ab März 1980 für zweieinhalb Jahre gelten. (28) Die Bedingungen des Vergleichs waren jedoch nicht eindeutig : Er erfasste keine Mehlzusätze ausser Benzoylperoxid, und um einen Verstoß gegen die Verpflichtung aufzuzeigen, würde ECS nachzuweisen haben, daß eine unmittelbare Absicht bestand, das Unternehmen auszuschalten. Obwohl dies in der Verfügung nicht erwähnt wurde, hat AKZO offenbar vorausgesetzt, daß sie ungeachtet der tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen ihre Preise für jeden Kunden, soweit wie auf dem Markt vertretbar, herabsetzen könne. Die Beschwerde von ECS bei der Kommission und die einstweilige Anordnung (29) Mit dem Vergleich im Verfahren vor dem High Court wurde der Streit nicht beigelegt. 1982 erhob ECS bei der Kommission Beschwerde darüber, daß das vorgeworfene Verhalten trotz der gegenüber dem High Court eingegangenen Verpflichtung fortgesetzt worden war. ECS begründete seine Beschwerde damit, daß AKZO UK ihm in einem Zermürbungsprozeß seine grössten Kunden unter den grossen unabhängigen Mühlen sowie einige Einzelmühlen der Allied- Gruppe weggenommen habe und daß es ECS nur durch Preissenkungen bis auf das von AKZO UK in Rechnung gestellte sehr niedrige Niveau gelungen sei, seine verbleibenden Kunden zu halten. Als sich ECS bei den Anwälten von AKZO UK im Februar 1981 wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung beschwerte, erhielt es die Antwort, daß AKZO UK nur mit einem zuerst von ECS eingeführten Preisniveau auf den Wettbewerb antworte und nicht die Absicht habe, ECS auszuschalten. ECS erklärte, daß es angesichts mangelnden Beweismaterials zu dem Zeitpunkt die Angelegenheit vor den englischen Gerichten nicht weiter verfolgte. (30) Im Dezember 1982 führte die Kommission gleichzeitig und ohne vorherige Ankündigung Ermittlungen nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 bei AKZO Chemie und AKZO UK durch. Einige Monate später stellte ECS einen zweiten Antrag und ersuchte die Kommission dieses Mal um den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, um sein Überleben zu sichern. Das Unternehmen machte geltend, AKZO habe seine mißbräuchliche Preispolitik auch nach den Ermittlungen noch fortgesetzt und ECS befände sich infolgedessen in unmittelbarer Gefahr, seine Geschäfte einstellen zu müssen. Nachdem den Parteien Gelegenheit zur Äusserung gegeben worden war, erließ die Kommission am 29. Juli 1983 eine einstweilige Entscheidung 83/462/EWG, mit der AKZO UK angewiesen wurde, zu den Gewinnspannen zurückzukehren, die sie auf dem Markt der Mehlzusätze im Vereinigten Königreich unmittelbar vor dem Streit mit ECS angewandt habe. AKZO UK war entschieden dafür eingetreten, daß es ihr ausnahmsweise gestattet werden sollte, ihre Preise an Angebote anderer Erzeuger anzupassen, und dies wurde in der Entscheidung der Kommission berücksichtigt. Das Vorbringen von ECS (31) In ihrer Beschwerde bei der Kommission wiederholte ECS ihre Version der beiden Treffen, bei denen die Vertreter von AKZO es mit folgendem Ultimatum konfrontiert hatten : Verzicht auf den Kunststoffsektor oder Vergeltungsmaßnahmen, insbesondere bei Mehlzusätzen. ECS behauptete, daß die von AKZO angedrohte destruktive Preisunterbietungspolitik nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch anderswo angewandt worden sei und sich nicht nur auf Mehlzusätze beschränke, sondern auch den Kunststoffsektor einbezog. Die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte durch die Kommission behauptete mißbräuchliche Verhaltensweise beschränkte sich jedoch auf den Verkauf und das Marketing von Mehlzusätzen im Vereinigten Königreich. Material, das sich auf AKZO UK Tätigkeiten im Mehlzusatzsektor auf nicht zur EWG gehörenden Märkten bezog, wurde insoweit benutzt, als hierdurch ein Nachweis für die allgemeine Geschäftsstrategie von AKZO geliefert werden konnte. Auf dem britischen Markt für Mehlzusätze betraf das Vorbringen im wesentlichen folgendes: i) ECS wurde das Geschäft mit mehreren einzelnen Mühlen der Allied Mills durch Preise unter den Selbstkosten bzw. unangemessen niedrige Preise entzogen; ii) ECS war das Geschäft mit mindestens drei grossen "unabhängigen" Kunden durch ähnliche Niedrigpreisangebote entzogen worden; iii) Kaliumbromat und Vitaminmischungen wurden als Lockartikel bzw. Köder benutzt, um die gesamten Aufträge der Kunden für Mehlzusätze zu erhalten; iv) ECS wurde gezwungen, seine Preise auf ein nichtwirtschaftliches Niveau herabzusetzen, um die Geschäftstätigkeit mit den ihr verbleibenden Kunden aufrechtzuerhalten. Das Geschäftsverhalten von AKZO gegenüber ECS (32) Bei ihren Ermittlungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 fand die Kommission bei AKZO Chemie eine Reihe wichtiger Betriebsunterlagen, die bei dem Verfahren vor dem High Court im Jahre 1980 nicht zur Verfügung gestanden hatten. Ein leitender Angestellter der AKZO UK hatte einen Vermerk über die beiden Treffen zwischen ECS und AKZO Ende 1979 geschrieben, an denen er selbst teilgenommen hatte. Dieser Bericht vom 7. Dezember 1979 mit der Aufschrift "Privat und Vertraulich" wurde leitenden Führungskräften der AKZO Chemie zugesandt. Er enthielt einen ausführlichen Plan, ECS zur Disziplin zu zwingen und erforderlichenfalls auszuschalten. (33) Der Bericht beginnt folgendermassen : "In den Geschäftsräumen der Engineering and Chemical Supplies in Stonehouse fanden am 3. Dezember Erörterungen statt. Herrn Sullivan (1) wurde mitgeteilt, daß er mit keiner Zusammenarbeit bei den "Mehlzusätzen" rechnen könne, falls er beabsichtige, für die Kunststoffindustrie zu arbeiten. Herrn Sullivan wurde bestätigt, daß AKZO aggressive geschäftliche Maßnahmen bei den Mehlzusätzen ergreifen werde, wenn er nicht darauf verzichte, seine Erzeugnisse an die Kunststoffindustrie zu liefern. Es wurde beschlossen, bis Dienstag, den 11. Dezember, keine weiteren Maßnahmen zu treffen, um es Herrn Sullivan zu ermöglichen, auf den obigen Vorschlag zu reagieren." Unter der Überschrift "Maßnahmen" heisst es in dem Bericht weiter : "Sollte bis Dienstagmittag, 11. Dezember, keine Reaktion seitens Herrn Sullivan erfolgen, so werden die geplanten Maßnahmen getroffen." Es folgt eine ausführliche Beschreibung, wie an jeden einzelnen Kunden von ECS (1) Geschäftsführender Direktor und grösster Anteilseigner von ECS. heranzutreten und ein Sortiment von Mehlzusätzen anzubieten ist - Benzoylperoxid 16 %, Kaliumbromat 10 % und Vitaminmischungen -, und zwar zu Preisen, die weit unter denen lagen, die zu dem Zeitpunkt praktiziert wurden, und mit erheblichen Verlusten verbunden waren. (34) Es war auch bereits eine Verabredung mit Provincial Merchants, der zentralen Verkaufsstelle für den grössten Kunden von ECS - Allied Mills - getroffen und vorgeschlagen worden, Benzoylperoxid (16 %) zu 395 Pfund Sterling pro Tonne, Kaliumbromat (10 %) zu 250 Pfund Sterling pro Tonne und Vitaminmischungen zu 430 Pfund Sterling pro Tonne zuzueglich der Mehlkosten anzubieten. In der Zeit lagen die eigenen Preise von AKZO UK für die beiden ersten Erzeugnisse für ihre Großkunden bei 556 bzw. 372 Pfund Sterling, und vom folgenden Monat an war eine 10 % ige Preissteigerung geplant. (AKZO UK lieferte gewöhnlich keine Vitaminmischungen.) Geschäftliche Verabredungen waren auch mit sechs bekannten unabhängigen Großmühlen, die bis dahin von ECS beliefert wurden, geplant. Ihnen sollten Preise in Höhe von etwa 55 Pfund Sterling über denen für Allied angeboten werden, d.h. Benzoylperoxid (16 %) zu 456 Pfund Sterling, Kaliumbromat (10 %) zu 305 Pfund Sterling und Vitaminmischungen zu 590 Pfund Sterling (einschließlich Mehl), und zwar im Rahmen eines besonderen "Warenpakets", sofern sie ihren gesamten Bedarf an Mehlzusätzen von AKZO UK bezogen. Auch zu den zur Kundschaft von ECS zählenden "kleinen unabhängigen Mühlen" sollten Kontakte aufgenommen werden, um ihnen für ihren gesamten Bedarf ein Warenpaket zu Preisen anzubieten, die etwa 50 Pfund Sterling über den den "grossen", unabhängigen Mühlen angebotenen lagen, d.h. Benzoylperoxid (16 %) zu 506 Pfund Sterling pro Tonne, Kaliumbromat (10 %) zu 367 Pfund Sterling und Vitaminmischungen zu 635 Pfund Sterling. (35) Es wurde anerkannt, daß diese Niedrigpreisangebote für ECS-Kunden zwangsläufig Senkungen bei den den zwei Hauptkunden von AKZO UK - RHM und Spillers - angebotenen Preisen mit sich brachten : 495 Pfund Sterling für Benzoylperoxid - 16 %, 600 Pfund Sterling für Benzoylperoxid - 20 % und 312 Pfund Sterling für Kaliumbromat - 10 %, d.i. ein Preisnachlaß von etwa 60 Pfund Sterling pro Tonne. Die Auswirkung dieser Niedrigpreisangebote auf die Rentabilität von AKZO UK wurde untersucht. Wenn ECS sämtliche Aufträge an Allied und "grosse unabhängige Käufer" entzogen würden, so würde ein Gesamtverlust von etwa 170 000 Gulden pro Jahr für AKZO entstehen. Eine besondere Aufstellung der Mittel für 1980 unter Berücksichtigung des genannten Plans war der Mitteilung beigefügt, und obgleich diese Aufstellung einige Rechenfehler enthielt, ist offensichtlich, daß AKZO UK bereit war, ihr Mehlzusatz-Geschäft mit Verlust zu betreiben, um ECS auszuschalten oder zur Disziplin zu zwingen. (36) Der ursprüngliche Plan konnte aufgrund des sofortigen Antrags von ECS beim High Court auf eine Verfügung und des Erlasses dieser Verfügung nicht angewandt werden. AKZO UK erhöhte die Preise für ihre eigenen Kunden Anfang 1980 um etwa 10 %. ECS folgte dieser Preiserhöhung nicht, so daß der übliche Preisunterschied zwischen den beiden Lieferanten noch deutlicher wurde. Nach der Preiserhöhung von AKZO UK nahmen sowohl Spillers als auch RHM im Laufe des Jahres 1980 Verbindung zu ECS auf und baten um Preisangebote für die Lieferung von Mehlzusätzen. Spillers hatte ECS mit Mehl als Füllstoff für Vitaminmischungen beliefern wollen, und ECS hatte vorgeschlagen, daß Spillers seinerseits einen Teil seiner Mehlzusätze bei ECS bezieht. Im März 1980 machte ECS Spillers Preisangebote über 532 Pfund Sterling pro Tonne für Benzoylperoxid (16 %) und 336 Pfund Sterling pro Tonne für Kaliumbromat (10 %). (Diese Angebote entsprachen genau den zu dem Zeitpunkt von ECS Allied Mills angebotenen Preisen, während die Preise von AKZO UK für Spillers bei 605 bzw. 405 Pfund Sterling lagen). Die Reaktion von AKZO UK (deren Vertreter die Preisangebote von ECS vorgelegt wurden) bestand darin, daß sie keinerlei Geschäft an ECS verlieren wollte und ihre Preise herabsetzte, um den Preisangeboten von ECS standzuhalten. Aus nicht völlig geklärten Gründen sollte nur ein Teil des Nachlasses auf der Rechnung erscheinen, während der Rest (40 Pfund Sterling pro Tonne) verschoben und als Rabatt zum Jahresende gezahlt werden sollte. Zum gleichen Zeitpunkt teilte Spillers AKZO UK seine Unzufriedenheit mit Diaflex mit und verwies darauf, daß das Unternehmen künftig alle Aufträge für Kaliumbromat und Azodicarbonamid an AKZO UK vergeben würde. (37) Etwa im Oktober des Jahres bat Spillers alle drei Lieferanten von Mehlzusätzen um Preisangebote für einen festen Vertrag mit einer Dauer von 6 oder 12 Monaten. ECS bot sein Standarderzeugnis erneut zu dem bereits Anfang des Jahres gebotenen Preis an, verringerte auf Antrag von Spillers seine Preise jedoch auf 512 bzw. 309 Pfund Sterling für eine besonders billige Mischung, bei der anstelle des üblichen neutralen Füllstoffes nur Gips verwendet wurde. Später erhöhte ECS den Preis für die Billigmischung um 5,90 Pfund Sterling, um die Kosten eines Zusatzstoffes zu decken, der bessere Fließmerkmale gewährleisten sollte. Diaflex bot ursprünglich ebenfalls 530 bzw. 335 Pfund Sterling pro Tonne an und machte später ein Angebot für 517 bzw. 327 Pfund Sterling für 12 Monate bzw. 490 und 310 Pfund Sterling für einen Vertrag über 6 Monate. (Bei dem Diaflex-Erzeugnis wird das billigere Gipsfuellmittel verwendet.) Spillers teilte AKZO UK erneut die Einzelheiten (unter Vorlage einer Kopie des Schriftwechsels) der von den beiden anderen Lieferanten vorgelegten Preisangebote mit. In Kenntnis der Preisangebote der beiden anderen Lieferanten bot AKZO UK für ihre Standarderzeugnisse 489 bzw. 309 Pfund Sterling (und unterbot hiermit den von einem der anderen Lieferanten gebotenen Preis für eine Billigmischung um 1 Pfund Sterling pro Tonne). AKZO erhielt die Aufträge in dem Umfang, daß Spillers seinen gesamten Bedarf von AKZO UK bezog. (38) AKZO UK hatte auch ihre Preise für RHM Anfang 1980 um 10 % erhöht. Einige Monate später (im Juli nahm RHM Kontakt zu ECS auf, der erneut die Preise anbot, die er auch Allied Mills berechnete. Es kam jedoch kein Geschäft zustande. Im November 1980 erfuhr Diaflex von dem ECS-Angebot und informierte AKZO UK. Er fügte hinzu, daß sie (AKZO UK und Diaflex) höchstwahrscheinlich den ECS-Preis unterbieten müssten, wenn sie die RHM-Aufträge nicht verlieren wollten. Auf der Grundlage der Informationen von Diaflex über die RHM von ECS gebotenen Preise senkte AKZO UK ihre Preise von 769 auf 660 Pfund Sterling für Benzoylperoxid (20 %) und von 405 auf 330 Pfund Sterling für Kaliumbromat (10 %). Wenige Monate später wurde der Preis für RHM erneut weiter gesenkt (auf 640 bzw. 314 Pfund Sterling), und im März 1982 erfolgte eine erneute Preissenkung (auf 620 bzw. 309 Pfund Sterling). Die Reaktion von AKZO UK auf das erste Preisangebot von ECS für Spillers Anfang 1980 hatte darin bestanden, Provincial Merchants "billige Preise" für Vitaminmischungen und Azobrom, einen Ersatzstoff für Kaliumbromat, anzubieten. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, daß AKZO UK unmittelbar infolge des Preisangebots von ECS Kontakt zu Provincial Merchants aufnahm. Zu diesem Zeitpunkt versuchte AKZO UK jedoch nicht ernsthaft, das gesamte Geschäft für Mehlzusätze von Allied zu übernehmen. (39) Nachdem AKZO UK Ende 1980 von dem ECS-Preisangebot für RHM erfuhr, reagierte das Unternehmen jedoch aggressiver. Der Plan bestand darin, Kontakt zu Provincial Merchants aufzunehmen und die Standardqualität von Benzoylperoxid (16 %) zu 517,90 Pfund Sterling auf Kaliumbromat (10 %) zu 314,90 Pfund Sterling anzubieten, d.h. zu dem gleichen Preis, den ECS Spillers für die besonders billigen Mischungen angeboten hatte. Sollte dies zu keinem Geschäftsabschluß führen, würde AKZO UK Verbindung zu verschiedenen einzelnen Mühlen der Allied-Gruppe aufnehmen, um diese Preise anzubieten und um herauszufinden, welche Geschäftsführer der Mühlen mit den bestehenden Kaufvereinbarungen mit ECS nicht zufrieden waren und versuchen, diese Geschäfte von ECS zu übernehmen. Diese Preise von ECS für Allied lagen zu dieser Zeit noch bei 532 bzw. 330 Pfund Sterling für die genannten Erzeugnisse, so daß die Angebote von AKZO UK so niedrig waren, wie es eben ging, um weiterhin die Möglichkeit offenzulassen, sie als eine "Anpassung" an die Preise von ECS zu rechtfertigen, sofern dieses Unternehmen erneut vor den High Court ging. Dem Vertreter von AKZO UK wurde von Provincial Merchants mitgeteilt, daß ihr Preis wesentlich unter dem Preis von ECS für Allied lag (AKZO UK nahm an, bis zu 60 Pfund Sterling pro Tonne), und er bot auch Nutramin zu einem Preis von nur 314 Pfund Sterling, ohne Mehl, an. Als Gegenleistung würde AKZO UK sich verpflichten, den gesamten erforderlichen Mehlfuellstoff von Allied Mills zu beziehen. Betriebsunterlagen weisen aus, daß AKZO UK hoffte, mit dieser Taktik "die Position" des Hauptkäufers bei Provincial Merchants "zu untergraben" und auf diese Weise für AKZO UK den Weg zu ö

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.