Europäische Union

2007/257/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die Staatliche Beihilfe C 44/05 (ex NN 79/05, ex N 439/04), die von Polen zum Teil zugunsten der Huta Stalowa Wola S.A. gewährt wurde (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6730) (Text von Bedeutung für den EWR )

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30.4.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 112/67 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 über die Staatliche Beihilfe C 44/05 (ex NN 79/05, ex N 439/04), die von Polen zum Teil zugunsten der Huta Stalowa Wola S.A. gewährt wurde (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6730) (Nur der polnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/257/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Art. 88 Abs. 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Art. 62 Abs. 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme (1) nach den genannten Artikeln, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 8. Oktober 2004 hat Polen der Kommission Maßnahmen zur Förderung der Umstrukturierung der Huta Stalowa Wola S.A. (im Folgenden „HSW S.A.“ bzw. „begünstigtes Unternehmen“ genannt) mitgeteilt, um Rechtssicherheit darüber zu erlangen, dass diese vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union gewährt wurden und nach dem Beitritt nicht anwendbar waren und dass es sich folglich nicht um neue Beihilfen handelt, die von der Kommission nach Artikel 88 EG-Vertrag geprüft werden könnten. Für den Fall, dass die Kommission zu dem Ergebnis kommen sollte, dass diese Maßnahmen neue Beihilfen darstellen, hat Polen deren Genehmigung als Umstrukturierungsbeihilfen beantragt. (2) Mit Schreiben vom 11. November 2004, 1. März 2005, 27. April 2005 und 26. Juli 2005 bat die Kommission Polen um zusätzliche Informationen. Diese Schreiben wurden von Polen mit Schreiben vom 31. Januar 2005 (Eingangsvermerk 2. Februar 2005), Schreiben vom 4. April 2005 (Eingangsvermerk 8. April 2005), Schreiben vom 7. Juni 2005 (Eingangsvermerk 9. Juni 2005) sowie Schreiben vom 2. September 2005 (Eingangsvermerk 6. September 2005) beantwortet. (3) Bei diesem Informationsaustausch stellte sich heraus, dass ein Teil der angemeldeten Maßnahmen unter Verletzung des Artikels 88 Absatz 3 EG-Vertrag gewährt worden war. Die Beihilfe wurde somit als rechtwidrig erachtet und mit einer neuen Nummer (NN 79/2005) versehen. (4) Mit Schreiben vom 23. November 2005 teilte die Kommission Polen ihre Entscheidung mit, in Bezug auf diese Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (5) Die Entscheidung der Kommission zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Darin forderte die Kommission die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (6) Die polnischen Behörden kamen dieser Aufforderung mit Schreiben vom 7. März 2006 (Eingangsvermerk 9. März 2006) nach. Anmerkungen Dritter gingen nicht ein. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFEMASSNAHMEN 2.1   Das Unternehmen (7) Die HSW S.A. — das begünstigte Unternehmen und die die HSW-Unternehmensgruppe beherrschende Gesellschaft — hat ihren Sitz in Stalowa Wola in der Woiwodschaft Podkarpackie (Karpatenvorland). In dieser Region können auf der Grundlage von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag Beihilfen gewährt werden. Im Februar 2006 setzte sich die Gruppe aus 8 Gesellschaften zusammen, in denen die HSW S.A. mindestens 51 % der Anteile hielt und die sie auch kontrollierte, sowie 10 Gesellschaften, in denen ihr Anteil unter 51 % lag. Die Gesellschaften der HSW-Gruppe beliefern sich gegenseitig mit Materialien und Dienstleistungen. Zu den Gesellschaften mit dem größten Anteil am Stammkapital der Gruppe gehören neben der beherrschenden Gesellschaft die HSW-Triebwerkebetrieb GmbH (HSW-Zakład Zespołów Napędowych Sp. z o.o.) und die HSW-Mechanische Baugruppen GmbH (HSW-Zakład Zespołów Mechanicznych Sp. z o.o.). Vom Gesamtabsatz der HSW S.A. kamen 20-30 % den Gesellschaften der Gruppe zugute. (8) Die HSW S.A. wurde 1937 gegründet und stellte zunächst Kanonen und Edelstahl her. Im Gegensatz zu der von ihr abhängigen Gesellschaft HSW-Metallurgisches Werk (HSW-Zakład Metalurgiczny) ist sie kein Stahlproduzent. 1991 wurde sie in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 76 % der Aktien befinden sich nach wie vor in staatlichem Besitz, 9 % gehören den Mitarbeitern, die übrigen den privaten wie öffentlichen Aktionären, von denen keiner mehr als 5 % der Aktien hält. Die Gesellschaft stellt Anlagen und Baumaschinen sowie militärisches Gerät (Kanonen, Haubitzen usw.) her. (9) 2005 waren bei der HSW S.A. rund 2 400 Mitarbeiter beschäftigt, während es 2002 noch 3 173 waren. (10) Eine der von der HSW S.A. abhängigen Gesellschaften ist die Vertriebsgesellschaft Dressta Sp. z o.o. (GmbH) (im Folgenden „Dressta“ genannt). Seit September 2006 wird sie vollständig von der HSW S.A. kontrolliert, während früher 51 % ihrer Anteile der Komatsu American International Company USA (im Folgenden „KAIC“ genannt), einem mit der HSW S.A. konkurrierenden Unternehmen, gehörten. 1995 hatte die HSW S.A. die mit dem Verkauf der Produkte der Gesellschaft auf ausländischen Märkten zusammenhängenden Lizenzen und Vermögensgegenstände für 12 Jahre an Dressta übertragen. 2.2   Die Schwierigkeiten des Unternehmens (11) Die Schwierigkeiten des begünstigten Unternehmens begannen 2002, als dessen Umsatz von 494,9 Mio. PLN (130,2 Mio. EUR (3) im Jahr 2000 auf 352,6 Mio. PLN (92,7 Mio. EUR), d. h. um 29 %, sank. Die Exporte ging von 505 Mio. PLN (132,8 Mio. EUR) auf 279 Mio. PLN (73,4 Mio. EUR) zurück. Der Umsatzrückgang auf ausländischen Märkten war in erster Linie auf eine Rezession sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass Dressta unter dem Einfluss ihres größten Teilhabers und eines ernstzunehmenden Konkurrenten der HSW S.A. den Verkauf von Produkten der HSW S.A. auf dem nordamerikanischen Markt eingeschränkt hat. (12) 2002 verzeichnete das begünstigte Unternehmen einen operativen Verlust von 44,2 Mio. PLN (11,6 Mio. EUR), der vor allem auf eine geringe Auslastung der Produktionskapazitäten zurückzuführen war. Da die meisten Verkäufe auf ausländischen Märkten in amerikanischen Dollar abgewickelt wurden, die Kosten der Gesellschaft aber größtenteils in polnischen Złoty verbucht werden, wirkte sich die Aufwertung des Złoty negativ auf das Verkaufsniveau und die Rentabilität des begünstigten Unternehmens aus. (13) Die HSW S.A. war stark verschuldet. In den Jahren 2000-2002 lag die Verschuldung im Schnitt bei 169,1 Mio. PLN (44,5 Mio. EUR). (14) Auch die operative Tätigkeit des Unternehmens war nicht rentabel. Beim Absatz erhöhte sich der Verlust von 6,4 Mio. PLN (1,68 Mio. EUR) im Jahr 2000 auf 33,9 Mio. PLN (8,60 Mio. EUR) im Jahr 2002. (15) 2002 und 2003 verzeichnete die HSW-Gruppe Nettoverluste von 137,7 Mio. PLN (36,2 Mio. EUR) bzw. 123,9 Mio. PLN (32,5 Mio. EUR). 2.3   Umstrukturierung (16) Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, erstellte das begünstigte Unternehmen 2002 einen Umstrukturierungsplan für den Zeitraum 2003-2007. Dieser Plan wurde im Februar 2006 abgeändert. (17) Eine der wichtigsten Maßnahmen des Umstrukturierungsplans ist die Änderung der Organisationsstruktur des begünstigten Unternehmens. Kernelement der Umstrukturierung der HSW S.A. war die Abspaltung der unmittelbar mit der Fertigung zusammenhängenden Firmenteile von den anderen von der Umstrukturierung betroffenen Komponenten. In diesem Zusammenhang gründete der Staat, seinerseits Mehrheitsaktionär der HSW S.A., die unabhängige Gesellschaft HSW-Trading GmbH (HSW-Trading Sp. z o.o.) (im Folgenden „HSW-Trading“ genannt). Die HSW-Trading erhielt aus staatlichen Mitteln eine Kapitaleinlage in Höhe von 40 Mio. PLN (10,5 Mio. EUR), die von den polnischen Behörden im Rahmen der Beihilfen an die HSW S.A. (vgl. Tabelle 1 unten) angemeldet wurde. (18) Während die HSW-Trading für die Herstellung und den Verkauf von Industriemaschinen sowie für Logistik, Qualitätsmanagement und Materiallieferung für die Maschinenproduktion zuständig war, verblieben Forschung und Entwicklung, Finanzierung des Produktionsvermögens, strategisches Marketing, Ersatzteilverkauf, Service sowie Herstellung und Verkauf militärischer Geräte bei der HSW S.A., die darüber hinaus auch für die organisatorische Umstrukturierung zuständig war. Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, hat die HSW-Trading von der HSW S.A. die direkt mit der Produktion zusammenhängenden Vermögensgegenstände gepachtet. Die notwendigen Arbeitskräfte wurden dabei ebenfalls vorläufig zur HSW-Trading verlegt. (19) Diese Aufteilung sollte in den Jahren 2004-2005, also während der gesamten Dauer der Umstrukturierung der HSW S.A., gelten. Ende 2006 sollte sich die HSW-Trading wieder mit der HSW S.A. zusammenschließen. (20) Laut Plan ist eine umfassende Umstrukturierung der Beschäftigung vorzunehmen. Zum Ende der Umstrukturierungsperiode im Jahr 2007 will die HSW S.A. 2 100 Mitarbeiter beschäftigen und damit die Mitarbeiterzahl, die Ende 2002 noch bei 3 173 Beschäftigten lag, reduzieren. (21) Ebenfalls von der Umstrukturierung betroffen war die Organisation des Vertriebsnetzes von Baumaschinen und Ersatzteilen auf dem Weltmarkt, die dem begünstigten Unternehmen die Erschließung neuer Märkte ermöglichen sollte. (22) Die Umstrukturierung der HSW S.A. umfasste darüber hinaus den Verkauf abhängiger Gesellschaften und die Privatisierung von Abteilungen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind. Bis 2006 hatte die HSW S.A. die HSW-Gesenkschmiede GmbH (HSW-Zakład Kuźnia Matrycowa Sp. z o.o.) für […] (*1) Millionen PLN ([…] Millionen EUR) verkauft. Für zwei abhängige Gesellschaften der HSW-Metallurgisches Werk (HSW-Blechwalzwerk GmbH — HSW-Walcownia Blach Sp. z o.o. und HSW-Qualitätsstahlhütte — HSW-Huta Stali Jakościowych) wurde ein privater Investor gefunden. Insgesamt erzielte die HSW S.A. mit der Privatisierung einen Ertrag in Höhe von 112,2 Mio. PLN (29,5 Mio. EUR). Für 2006 war der Abschluss des Verkaufs zweier abhängiger Gesellschaften — der HSW-Federwerk (HSW-Zakład Sprężynownia) und der HSW-Sauerstoffwerk (HSW-Tlenownia) — vorgesehen. (23) Die Umstrukturierung der Vermögenswerte sieht eine Reduzierung der Produktionskapazität von 1 500 auf 1 200 Baumaschinen jährlich vor. Der Umfang des Vermögens der HSW S.A. wurde als deutlich über dem Bedarf der Gesellschaft liegend betrachtet. Da die HSW S.A. die Absicht hat, sich vor allem auf die Herstellung von Baumaschinen zu konzentrieren, galt es, einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte zu veräußern. Mit den zwischen Januar 2003 und Dezember 2005 getätigten Verkäufen wurden 52,1 Mio. PLN (13,7 Mio. EUR) erzielt, was eindeutig über den geschätzten Verkaufserlös von 10,3 Mio. PLN (2,7 Mio. EUR) hinausging. Verkauft wurden Grundstücke mit einer Fläche von rund 248,4 ha (darunter mit Bäumen bepflanzte Gebiete von rund 153 ha), Immobilien mit einer Nutzfläche von rund 76 000 m2 sowie 94 Maschinen und Anlagen. (24) Die Kosten der Umstrukturierung — einschließlich der vor dem Beitritt angefallenen — belaufen sich auf insgesamt 450,3 Mio. PLN (118,5 Mio. EUR) und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Umstrukturierungskosten (in Tausend PLN) Umstrukturierungsmaßnahme Kosten Neuordnung der zivilrechtlichen Verpflichtungen 95 648 Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen 113 213 Organisation des Bezugs- und Vertriebssystems 151 241 Kontinuität der Lieferung von Materialien, Ersatzteilen und Komponenten 40 000 Umstrukturierung Produkte 11 666 Umstrukturierung Vermögen 871 Umstrukturierung Beschäftigung 5 170 Organisatorische Umstrukturierung 2 013 Modernisierung des Produktionspotentials 30 524 Gesamtsumme 450 346 2.4   Beihilfemaßnahmen (25) Staatliche Beihilfen werden gewährt vom Finanzministerium, dem Ministerium für Wissenschaft und Informatisierung, den Finanzämtern, lokalen Behörden, dem Sozialversicherungsträger (ZUS), dem Staatsfonds für die Rehabilitation Behinderter (PFRON), den Stadtverwaltungen sowie von der Agentur für Industrieentwicklung (ARP). (26) Bei einem Teil der Maßnahmen zugunsten der HSW S.A. behauptete Polen, sie seien für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich. Der Wert dieser sowohl vor als auch nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union bewilligten Maßnahmen belief sich auf etwa 19 Mio. PLN (5 Mio. EUR). Unter Berufung auf Art. 296 EG-Vertrag vertreten die polnischen Behörden die Auffassung, der EG-Vertrag ermögliche den Mitgliedstaaten die Bewilligung von Maßnahmen, die diese für die Wahrung ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen als notwendig erachten. (27) Die wichtigsten Beihilfemaßnahmen, die dem nicht im Rüstungsbereich tätigen Teil der HSW S.A. vor dem Beitritt gewährt wurden, waren zwei Darlehen der Agentur für Industrieentwicklung in Höhe von 75 Mio. PLN (19,7 Mio. EUR). Eine weitere wichtige Maßnahme stellt die Kapitaleinlage des Finanzministeriums bei der abhängigen Gesellschaft HSW-Trading GmbH in Höhe von 40 Mio. PLN (10,5 Mio. EUR) dar. (28) 27,9 Mio. PLN (7,3 Mio. EUR) wurden auf der Grundlage des novellierten Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über öffentliche Beihilfen für Unternehmen mit besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt in Form von Abschreibungen bewilligt (siehe Tabelle 4). Die Umstrukturierung auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde vom Vorsitzenden der Agentur für Industrieentwicklung beaufsichtigt und stützte sich auf den so genannten Umstrukturierungsbeschluss im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Pkt. 4 und 19 dieses Gesetzes (im Folgenden „Umstrukturierungsbeschluss“ genannt). Der Umstrukturierungsbeschluss, mit dem der Umstrukturierungsplan genehmigt wurde und der eine Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ermöglicht, wurde am 29. April 2005 erlassen und am 17. Juni 2005 abgeändert. (29) Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Beihilfemaßnahmen, wie sie ursprünglich bei der Kommission angemeldet wurden. Tabelle 2: Bewilligte und geplante Maßnahmen (in Tausend PLN) gemäß Anmeldung   Kategorie der Beihilfemaßnahme Nominalbetrag Beihilfebetrag I. Vor dem 30. April 2004 bewilligte Umstrukturierungsbeihilfe 145 785,5 129 309,1 II. Aufgrund des novellierten Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über öffentliche Beihilfen für Unternehmen mit besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt bewilligte Umstrukturierungsbeihilfe 27 897,1 19 293,7 III Umstrukturierungsbeihilfe, die nach dem 30. April 2004 bewilligt werden soll 43 456,9 13 562,9 Gesamtsumme 217 139,5 162 165,7 3.   ENTSCHEIDUNG ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 88 ABSATZ 2 EG-VERTRAG (30) Für ihre Entscheidung zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens hatte die Kommission zwei Gründe. (31) Erstens bezweifelte sie, dass die Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar war. (32) So bezweifelte sie, dass die im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen ausreichen würden, um die langfristige Rentabilität des begünstigten Unternehmens wiederherzustellen, weil der Plan sich auf den Schuldendienst und die Deckung von Betriebskosten zu konzentrieren schien. (33) Die Kommission bezweifelte ferner, dass ausreichende Ausgleichsmaßnahmen ergriffen wurden. Den polnischen Behörden zufolge plante die HSW S.A. eine Senkung ihrer Produktionskapazitäten um 20 %. Dabei sah der Plan eine stärkere Auslastung der Produktionskapazitäten von 27,7 % im Jahr 2002 auf 66 % im Jahr 2007 vor. Die Kommission hatte Zweifel in Bezug auf das Nettoergebnis dieser Maßnahmen. (34) Die Zweifel betrafen auch die Frage, ob sich die Beihilfe auf die notwendige Mindesthöhe beschränke und ob der Eigenanteil des Begünstigten beträchtlich sei. Polen hatte nämlich nicht klar und deutlich zwischen dem unterschieden, was es bei der Umstrukturierung als Eigenanteil betrachtet, und dem, was aus Mitteln der staatlichen Beihilfe finanziert wird. (35) Die Kommission hatte ferner Zweifel, ob das „Erste und Letzte Mal“-Prinzip eingehalten wurde. In Wirklichkeit hat die von der HSW S.A. abhängige Gesellschaft HSW-Mechanische Baugruppen (HSW-Zakład Zespołów Mechanicznych) vor dem Beitritt Polens eine Umstrukturierungsbeihilfe für den Zeitraum 2003-2007 erhalten, bei der sie hätte nachweisen sollen, dass sie der sie beherrschenden Gesellschaft HSW S.A. keine Vorteile gebracht hat. Andererseits wandte man sich an Polen mit der Bitte, der Kommission zu versichern, dass die Beihilfe für die Umstrukturierung der HSW S.A., sofern sie genehmigt werden würde, der HSW-Mechanische Baugruppen keine Vorteile bringen wird. (36) Der zweite Grund, aus dem das förmliche Prüfverfahren eingeleitet wurde, waren Zweifel der Kommission darüber, ob die Trennung der subventionierten speziellen Militärproduktion (Kanonen) von der zivilen Herstellung von Baumaschinen ausreichend sei. Polen versicherte der Kommission mit Schreiben vom 7. Juni 2005 und 2. September 2005, dass eine Quersubventionierung ausgeschlossen ist. Die Kommission stellte ihrerseits fest, dass der Anteil der Beihilfe für die Militärproduktion an der Gesamtbeihilfe gemessen an der Relation zwischen Militär- und Gesamtproduktion gering ist. Gleichwohl verlangte die Kommission ausführlichere Erklärungen zu gesonderten Rechnungen. 4.   BEMERKUNGEN POLENS (37) Die polnischen Behörden haben erstens die in der Entscheidung zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens getroffene Feststellung der Kommission in Frage gestellt, wonach die aufgrund des novellierten Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über Beihilfen für Unternehmen mit besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt bewilligte Beihilfe (vgl. Tabelle 2 Zeile 2) nicht vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union bewilligt wurde. Vielmehr haben die polnischen Behörden erneut bekräftigt, dass der maßgebliche Zeitpunkt nicht der vom Vorsitzenden der Agentur für Industrieentwicklung erlassene Umstrukturierungsbeschluss, sondern der Moment ist, in dem die öffentlichen Gläubiger des begünstigten Unternehmens ihr Einverständnis mit der kraft des genannten Gesetzes bewilligten staatlichen Beihilfe erklärt haben (so genanntes administrative Versprechen). Da die öffentlichen Gläubiger der HSW S.A., deren Forderungen aufgrund des genannten Gesetzes umstrukturiert wurden, ihr Einverständnis gegenüber der HSW S.A. noch vor dem Beitrittstag gaben, behaupten die polnischen Behörden, diese Beihilfe sei vor dem Beitrittstag bewilligt worden und müsse demnach nicht von der Kommission im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt überprüft werden. (38) Die polnischen Behörden haben zweitens zwei Änderungen gegenüber der ursprünglich angemeldeten Beihilfe mitgeteilt. Die erste und wichtigste Änderung bestand darin, dass die geplante staatliche Beihilfe, von der in Tabelle 2, Zeile 3 die Rede ist, teilweise zurückgenommen und durch zwei Beihilfemaßnahmen ersetzt wurde, von denen behauptet wurde, sie stellten keine staatliche Beihilfe dar. Die zweite Änderung hatte sachlichen Charakter und bestand darin, dass die Beträge der in Tabelle 3 genannten drei Beihilfemaßnahmen präzisiert wurden. Nachstehende Tabellen geben einen Überblick über alle Beihilfemaßnahmen zugunsten der HSW S.A., die während der gesamten Umstrukturierungsperiode gemäß den Änderungen, die nach der Entscheidung zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens vorgenommen wurden, entweder bewilligt wurden oder bewilligt werden sollen. Tabelle 3: Vor dem 30. April 2004 bewilligte Beihilfen (in Tausend PLN) Laufende Nummer Vermutetes Datum der Vereinbarungen bzw. des Beschlusses Bewilligungsbehörde Form der Beihilfe Nominalbetrag Beihilfebetrag 1. 2003-12-12 Finanzamt Stalowa Wola Erlass der Umsatzsteuer (VAT) für September 2002 1 047,5 1 047,5 2. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Umsatzsteuer (VAT) für Dezember 2002 in Raten 4 769,8 155,0 3. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Umsatzsteuer (VAT) für März 2003 in Raten 1 771,8 52,2 4. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Umsatzsteuer (VAT) für Mai 2003 in Raten 2 175,2 77,4 5. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Einkommensteuer (PIT) für März 2003 in Raten 623,3 16,0 6. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Einkommensteuer (PIT) für Mai 2003 in Raten 463,4 5,0 7. 2003-02-04 Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Abteilung in Rzeszów Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge für den Zeitraum Juni — Oktober 2002 in Raten 6 252,1 1 211,6 8. 2003-08-28 Agentur für Industrieentwicklung Darlehen 40 000,0 40 000,0 9. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Umsatzsteuer (VAT) für Juni 2002 in Raten 696,9 77,1 10. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Verschiebung der Frist für die Zahlung der Rate für die Einkommensteuer (PIT) für Juli 2002 183,9 15,3 11. 2003-09-15 Finanzamt Stalowa Wola Änderung der Fristen für die Zahlung von Raten für die Einkommensteuer (PIT) für August 2002 211,5 26,8 12. 2003-12-02 Finanzamt Stalowa Wola Vereinbarung über die Zahlung der Umsatzsteuer (VAT) für August 2002 in Raten 655,5 49,3 13. 2003-09-05 Kreislandratsamt in Stalowa Wola Aufteilung der Gebühren für den Erbnießbrauch in Raten 172,7 8,0 14. 2003-03-21 Kreislandratsamt in Nisk Aufteilung der Gebühren für den Erbnießbrauch in Raten 20,5 0,3 15. 2004-04-30 Agentur für Industrieentwicklung Darlehen 35 000,0 35 000,0 16. 2004-04-30 Schatzministerium Erhöhung des Betriebskapitals 40 000,0 40 000,0 17. 2003-11-07 Bildungs- und Informatisierungsministerium Subvention 637,0 465,0 18. 2003-05-20 Kreislandratsamt in Stalowa Wola Erstattung der Aufwendungen 3,3 2,4 19. 2003-05-20 Kreislandratsamt in Stalowa Wola Erstattung der Aufwendungen 3,3 2,4 20. 2002-12-06 Leiter des Finanzamtes der Woiwodschaft Podkarpackie (Vorkarpatenland) in Rzeszów Erlass der säumigen Umsatzsteuer (VAT) 1 210 1 210 21. 2002-12-06 Stadtamt Stalowa Wola Erlass der säumigen Liegenschaftssteuer 496,8 496,8 22. 2002-12-11 Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Abteilung in Rzeszów Erlass der nicht gezahlten Beiträge einschließlich Zinsen 11 088,1 11 088,1 Summe I 147 482,6 131 006,2 Tabelle 4: Auf der Grundlage des novellierten Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über öffentliche Beihilfen für Unternehmen mit besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt bewilligte Beihilfen (in Tausend PLN) Laufende Nummer Datum der Über-tragung der Verpflichtungen und Forderungen zu Gunsten des Betreibers Art der umstrukturierten Forderungen Nominalbetrag Beihilfebetrag 23. 2005-06-20 Umstrukturierung der Umsatzsteuer (VAT) und der Einkommensteuer (PIT) 10 696,6 Betrag wurde von den polnischen Behörden nicht angegeben 24. 2005-06-20 Umstrukturierung der Steuer für Umweltnutzung einschließlich Zinsen 5 826,5 Idem 25. 2005-06-20 Umstrukturierung der Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) einschließlich Zinsen und Prolongationsgebühren 7 333,2 Idem 26. 2005-06-20 Umstrukturierung der Zahlungen zu Gunsten des Staatlichen Fonds für Rehabilitation von Behinderten (PFRON) einschließlich Zinsen 996,5 Idem 27. 2005-06-20 Umstrukturierung der dem Stadtrat von Stalowa Wola zustehenden Liegenschaftssteuer vom September 2002 bis zum Juni 2003 3 044,3 Idem Gesamtsumme 2 27 897,1 19 293,7  (4) Tabelle 5: Nach dem 30. April 2004 bewilligte Beihilfen (in Tausend PLN) Laufende Nummer Geplanter Termin für die Auszahlung der Mittel Bewilligungsbehörde Form der Beihilfe Nominalbetrag Beihilfebetrag 28. 2004-12-21 — 2005-10-19 Organe der öffentlichen Verwaltung Stundung der Zahlung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen 22 094,4 0,259 29. 2005-04-25 Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Abteilung in Rzeszów Stundung der Zahlung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen 16 386,2 0,0 Gesamtsumme 3 38 480,6 0,259 Tabelle 6: Bewilligte

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