Europäische Union

2006/368/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 776) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2006-05-29

Quellenkennung: 32006D0368. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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5.4. Am Vorderteil des Schlagkörpers sind Dehnungsmessstreifen anzubringen, mit denen über separate Kanäle das Biegemoment an den drei in Bild 9 bezeichneten Stellen gemessen wird. Die Dehnungsmessstreifen sind auf der Rückseite des Schlagkörper-Vorderteils anzubringen, und zwar der mittlere in der Symmetrieachse des Schlagkörpers und die beiden äußeren in 50 mm Abstand von dieser Achse, jeweils mit einer Toleranz von ± 1 mm. 5.5. Der Drehmomentbegrenzer ist so einzustellen, dass die Längsachse des Schlagkörpervorderteils in einem rechten Winkel zur Achse des Führungssystems mit einer Toleranz von ± 2° gehalten wird. Das Reibungs-Drehmoment des Gelenks ist auf mindestens 650 Nm einzustellen. 5.6. Der Schwerpunkt derjenigen Teile des Schlagkörpers, die sich effektiv vor dem als Drehmomentbegrenzer wirkenden Verbindungsglied befinden, liegt auf der Längsachse des Schlagkörpers, wobei eine Toleranz von ± 10 mm gilt. 5.7. Der Abstand zwischen den Mittelachsen der Kraftaufnehmer beträgt 310 ± 1 mm, der Durchmesser des Schlagkörpervorderteils beträgt 50 ± 1 mm. Bild 9 Hüftform-Schlagkörper KAPITEL V Prüfung mit Hüftform-Schlagkörper gegen die Frontschutzsystem-Vorderkante 1.   Zweck 1.1. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen von Anhang I Nummer 3.1.3 der Richtlinie 2005/66/EG. 2.   Prüfpunkte 2.1. An der oberen Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante sind Prüfungen an mindestens drei Punkten durchzuführen. Für die Prüfung sind Punkte zu wählen, die nach Ansicht der Prüfstelle am ehesten Verletzungen verursachen. Variiert die Struktur des Frontschutzsystems im gesamten zu untersuchenden Bereich, sind die Prüfschläge auf Stellen unterschiedlicher Struktur zu richten. Die Prüfpunkte sind im Prüfbericht anzugeben. 3.   Prüfgerät 3.1. Der Schlagkörper muss den Anforderungen von Nummer 5 dieses Kapitels und der Darstellung in Bild 9 entsprechen. 3.2. Die erforderliche Masse des Schlagkörpers hängt von der Form des Frontschutzsystems ab und ist nach Nummer 4 zu bestimmen. 3.3. Zur unabhängigen Messung der an beiden Enden des Hüftform-Schlagkörpers auftretenden Kräfte sind zwei Kraftaufnehmer einzubauen. Außerdem sind zur Messung des Biegemoments Dehnungsmessstreifen in der Mitte des Schlagkörpers und 50 mm beiderseits der Mittellinie anzubringen (siehe Bild 9). 3.4. Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt für alle Messwertaufnehmer 180. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Kraftaufnehmer 10 kN und für die Biegemomentmessungen 1 000 Nm. 3.5. Der Schlagkörper muss die in Anlage I Nummer 3 genannten Anforderungen erfüllen. Seine Ummantelung muss aus der Schaumstoffplatte geschnitten sein, die bei der dynamischen Zertifizierungsprüfung benutzt wurde. Ein zertifizierter Schlagkörper muss nach höchstens 20 Aufschlägen erneut zertifiziert werden (dieser Grenzwert gilt nicht für die Antriebs- und Führungselemente). Eine erneute Zertifizierung ist auch erforderlich, wenn seit der letzten Zertifizierung mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Ausgangswert eines der Messwertaufnehmer bei irgendeinem Aufschlag den vorgegebenen CAC-Wert überschritten hat. 3.6. Für die Befestigung des Schlagkörpers auf dem Katapult sowie für das Auslösen und Beschleunigen gelten die Bestimmungen von Kapitel II. 4.   Prüfverfahren 4.1. Die stabilisierte Temperatur des Prüfgeräts und des Fahrzeugs bzw. der selbstständigen technischen Einheit muss 20 ± 4 °C betragen. 4.2. Die Prüfschläge auf das Frontschutzsystem sind zwischen den Ecken der Frontschutzsystem-Vorderkante an den nach Nummer 2.1 ausgewählten Punkten auszuführen. 4.3. Die Aufschlagrichtung verläuft horizontal und parallel zur Längsachse des am Fahrzeug oder auf dem Prüfgerüst montierten Frontschutzsystems. Die Aufschlagrichtung darf beim ersten Auftreffen um ± 2° von der Horizontalen und von der Richtung der Längsebene abweichen. Beim ersten Auftreffen darf die Mittellinie des Schlagkörpers horizontal und vertikal nicht mehr als ± 10 mm vom gewählten Aufschlagpunkt entfernt sein (siehe Bild 10). 4.4. Die Richtung und die erforderliche Geschwindigkeit des Aufschlags sowie die Masse des Schlagkörpers sind nach den Bestimmungen der Nummern 4.5 und 4.6 zu ermitteln. Die Toleranz beträgt für die Aufschlaggeschwindigkeit ± 2 % und für die Aufschlagrichtung ± 2°. Der Einfluss der Schwerkraft vor dem ersten Auftreffen ist zu berücksichtigen. Die Masse des Schlagkörpers ist mit einer Toleranz von weniger als ± 1 % zu bestimmen. Weicht der gemessene Wert von dem erforderlichen Wert ab, ist zum Ausgleich die Geschwindigkeit nach den Bestimmungen von Nummer 4.7.1 anzupassen. 4.5. Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung für die Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und den Vorsprung des Frontschutzsystems sind mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln. 4.6. Die erforderliche Aufprallenergie für die Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und den Vorsprung des Frontschutzsystems ist mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln. 4.7. Die Gesamtmasse des Schlagkörpers schließt alle Teile des Antriebs- und Führungsmechanismus ein, die beim Aufschlag der Masse des Schlagkörpers zuzurechnen sind, und umfasst auch eventuell angebrachte Zusatzgewichte. 4.7.1. Die erforderliche Masse des Hüftform-Schlagkörpers errechnet sich nach der Formel M = 2E/V2 Darin ist M = Masse in kg E = erforderliche Aufschlagenergie in J V = erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit in m/s 4.7.2. Die Masse des Hüftform-Schlagkörpers kann von diesem Wert um bis zu 10 % abweichen, wenn die Aufschlaggeschwindigkeit so angepasst wird, dass sich nach entsprechender Umstellung der obigen Formel dieselbe Aufschlagenergie errechnet. 4.7.3. Zusatzgewichte, die zum Erreichen der nach Nummer 4.7.1 errechneten Masse des Schlagkörpers erforderlich sind, sind entweder auf der Rückseite des hinteren Teils des Schlagkörpers (wie in Bild 9 dargestellt) oder an den Teilen des Führungssystems anzubringen, die beim Aufprall der Masse des Schlagkörpers zuzurechnen sind. Bild 10 Prüfung mit Hüftform-Schlagkörper gegen die Vorderkante des Frontschutzsystems ▼B Bild 11 Aufschlaggeschwindigkeit des Hüftform-Schlagkörpers in Abhängigkeit von der Höhe des Aufschlagpunktes und vom Vorsprung des Frontschutzsystems Anmerkungen: 1. Zwischen den Kurven ist horizontal zu interpolieren. 2. Bei Ergebnissen unter 5,56 m/s ist mit 5,56 m/s zu prüfen. 3. Bei Ergebnissen über 11,1 m/s ist mit 11,1 m/s zu prüfen. 4. Bei negativem Vorsprung ist ein Vorsprung von 0 anzunehmen. 5. Bei Vorsprung > 400 mm ist wie für 400 mm zu prüfen. Bild 12 Aufschlagwinkel bei der Prüfung mit Hüftform-Schlagkörper gegen die Frontschutzsystem-Vorderkante in Abhängigkeit von der Höhe des Aufschlagpunktes Erklärung A = Vorsprung des Frontschutzsystems 0 mm B = Vorsprung des Frontschutzsystems 50 mm C = Vorsprung des Frontschutzsystems 150 mm Anmerkungen 1.  Zwischen den Kurven ist vertikal zu interpolieren. 2.  Vorsprung negativ: — prüfen wie für Vorsprung = 0 3.  Vorsprung >150 mm: — prüfen wie für Vorsprung = 150 mm 4.  Höhe des Aufschlagpunktes >1 050 mm: — prüfen wie für Höhe = 1 050 mm Bild 13 Kinetische Energie des Hüftform-Schlagkörpers beim Aufschlag auf die Frontschutzsystem-Vorderkante in Abhängigkeit von der Höhe des Aufschlagpunktes und dem Vorsprung des Frontschutzsystems Erklärung A = Vorsprung des Frontschutzsystems 50 mm B = Vorsprung des Frontschutzsystems 100 mm C = Vorsprung des Frontschutzsystems 150 mm D = Vorsprung des Frontschutzsystems 250 mm E = Vorsprung des Frontschutzsystems 350 mm Anmerkungen 1.  Zwischen den Kurven ist vertikal zu interpolieren. 2.  Vorsprung < 50 mm: — prüfen wie für 50 mm 3.  Vorsprung > 350 mm: — prüfen wie für 350 mm 4.  Höhe des Aufschlagpunktes > 1 050 mm: — prüfen wie für 1 050 mm 5.  Erforderliche kinetische Energie > 700 J: — prüfen mit 700 J 6.  Erforderliche kinetische Energie ≤ 200 J — prüfen mit 200 J KAPITEL VI Prüfung mit Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform gegen das Frontschutzsystem 1.   Zweck 1.1. Nachweis der Erfüllung der Anforderungen von Anhang I Nummer 3.1.4 der Richtlinie 2005/66/EG. 2.   Prüfpunkte 2.1. Die Prüfung mit dem Kopfform-Schlagkörper ist auf dem Teil des Frontschutzsystems durchzuführen, auf dem die Länge der Abwickellinie mehr als 900 mm beträgt, wenn das Fahrzeug sich in normaler Fahrstellung befindet oder wenn das Frontschutzsystem auf ein Prüfgerüst montiert ist, das das Fahrzeug, für das es bestimmt ist, in normaler Fahrstellung repräsentiert. 2.2. Für die Prüfung sind drei Punkte zu wählen, die nach Ansicht der Prüfstelle am ehesten Verletzungen verursachen. Variiert die Struktur des Frontschutzsystems im gesamten zu untersuchenden Bereich, sind die Prüfschläge auf Stellen unterschiedlicher Struktur zu richten. Die Prüfpunkte sind im Prüfbericht anzugeben. 3.   Prüfgerät 3.1. Der Schlagkörper muss der Beschreibung in Nummer 5 und Bild 15 entsprechen. 3.2. Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt 1 000. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 500 g. 3.3. Der Schlagkörper muss die in Anlage I Nummer 4 genannten Anforderungen erfüllen. Ein zertifizierter Schlagkörper muss nach höchstens 20 Aufschlägen erneut zertifiziert werden. Eine erneute Zertifizierung ist auch erforderlich, wenn seit der letzten Zertifizierung mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Ausgangswert eines der Messwertaufnehmer bei einem Aufschlag den vorgegebenen CAC-Wert überschritten hat. 3.4. Für die Befestigung des Schlagkörpers auf dem Katapult sowie das Auslösen und Beschleunigen gelten die Bestimmungen von Kapitel II Nummer 2. 4.   Prüfverfahren 4.1. Die stabilisierte Temperatur des Prüfgeräts und des Fahrzeugs bzw. der selbstständigen technischen Einheit muss 20 ± 4 °C betragen. 4.2. Die Prüfschläge auf das Frontschutzsystem sind an den nach Nummer 2 ausgewählten Punkten auszuführen. 4.3. Für die Prüfung des Frontschutzsystems an den nach Nummer 2 bestimmten Punkten ist ein Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform nach Nummer 5 zu verwenden. 4.4. Die Aufschlagrichtung verläuft nach rückwärts und unten in einer senkrechten Längsebene parallel zur Längsachse des am Fahrzeug oder auf einem Prüfgerüst montierten Frontschutzsystems. Die zulässige Abweichung von dieser Richtung beträgt ± 2°. Der Winkel der Aufschlagrichtung gegen die Standflächen-Bezugsebene beträgt 50° ± 2°. Wird der Aufschlagwinkel aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen. 4.5. Der Punkt des ersten Kontakts zwischen Schlagkörper und Frontschutzsystem darf nicht mehr als 10 mm vom gewählten Aufschlagpunkt entfernt sein. 4.6. Die Geschwindigkeit des Schlagkörpers bei seinem Auftreffen auf das Frontschutzsystem beträgt 9,7 ± 0,2 m/s. Wird die Aufschlaggeschwindigkeit aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen. 5.   Beschreibung des Schlagkörpers Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform 5.1. Der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform ist eine aus Aluminium gefertigte Kugel von homogenem Aufbau. Sein Durchmesser beträgt 165 ± 1 mm, seine Masse 3,5 ± 0,07 kg. 5.2. Die Kugel ist mit einer 14 ± 0,5 mm dicken Kunststoffhaut überzogen, die mindestens die Hälfte der Kugeloberfläche bedeckt. 5.3. Der Schwerpunkt des mit den Messgeräten ausgestatteten Schlagkörpers liegt im Mittelpunkt der Kugel, wobei eine Toleranz von ± 5 mm gilt. Das Trägheitsmoment um eine im rechten Winkel zur Aufschlagrichtung durch den Schwerpunkt verlaufenden Achse beträgt 0,010 ± 0,0020 kg/m2. 5.4. In der Kugel ist eine Vertiefung vorzusehen, in der ein Dreiachsen- oder drei Einachsen-Beschleunigungsmesser angebracht werden können. Die Beschleunigungsmesser sind nach Nummer 5.4.1 und 5.4.2 zu positionieren. 5.4.1. Die empfindliche Achse eines der Beschleunigungsmesser liegt senkrecht zur Befestigungsfläche A (siehe Bild 15), und seine seismische Masse ist innerhalb eines zylindrischen Toleranzbereichs von 1 mm Radius und 20 mm Länge zu positionieren. Die Achse des Toleranzbereichs liegt senkrecht zur Befestigungsfläche, und ihre Mitte fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen. 5.4.2. Die empfindlichen Achsen der übrigen Beschleunigungsmesser liegen rechtwinklig zueinander und parallel zur Befestigungsfläche A, ihre seismischen Massen sind innerhalb eines sphärischen Toleranzbereichs von 10 mm Radius zu positionieren. Der Mittelpunkt des Toleranzbereichs fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen. Bild 15 Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform Anlage 1 ZERTIFIZIERUNG DER SCHLAGKÖRPER 1.   ANFORDERUNGEN 1.1. Die Schlagkörper, die bei den in Teil II beschriebenen Prüfungen verwendet werden, müssen den für sie geltenden Leistungsanforderungen entsprechen. 2.   BEINFORM-SCHLAGKÖRPER 2.1.   Statische Prüfungen 2.1.1. Der Beinform-Schlagkörper muss bei der Prüfung nach Nummer 2.1.7 die Anforderungen von Nummer 2.1.5 und bei der Prüfung nach Nummer 2.1.8 die Anforderungen von Nummer 2.1.6 erfüllen. 2.1.2. Für beide Prüfungen ist der Schlagkörper in die für die ordnungsgemäße Funktion seines Kniegelenks vorgesehene Position um seine Längsachse zu bringen, wobei eine Toleranz von ± 2° gilt. 2.1.3. Während der Zertifizierungsprüfung muss die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers 20 ± 2 °C betragen. 2.1.4. Der CAC-Ansprechwert nach ISO 6487:2000 beträgt für den Kniebeugewinkel 50°, für die angreifende Kraft bei Biegebelastung des Beinform-Schlagkörpers nach Nummer 2.1.7 500 N, für die Scherverschiebung 10 mm und für die angreifende Kraft bei Scherbelastung nach Nummer 2.1.8 10 kN. Für beide Prüfungen sind Tiefpassfilter zulässig, um höhere Störfrequenzen auszuschalten, sofern sie die Messung der Ansprechwerte des Schlagkörpers nicht nennenswert beeinflussen. 2.1.5. Bei Biegebelastung des Schlagkörpers nach Nummer 2.1.7 muss das Verhältnis von angreifender Kraft und Beugewinkel innerhalb der in Bild 16 wiedergegebenen Grenzen liegen. Die zur Beugung um 15° erforderliche Energie muss 100 ± 7 J betragen. 2.1.6. Bei Scherbelastung des Schlagkörpers nach Nummer 2.1.8 muss das Verhältnis von angreifender Kraft und Scherverschiebung innerhalb der in Bild 17 wiedergegebenen Grenzen liegen. 2.1.7. Der Schlagkörper ohne Schaumstoffummantelung und Haut wird mit seinem Unterschenkelteil in waagerechter Position fest eingespannt wie in Bild 18 dargestellt. Damit die Messung nicht durch Reibung verfälscht wird, darf der Oberschenkelteil oder das auf ihn aufgesetzte Rohr nicht unterstützt werden. Das aus dem Gewicht des aufgesetzten Metallrohrs und anderer Anbauteile resultierende Biegemoment in Kniegelenkmitte darf 25 Nm nicht überschreiten. 2.1.7.1. Am Metallrohr greift im Abstand von 2,0 ± 0,01 m von der Mitte des Kniegelenks eine horizontale Kraft im rechten Winkel an. Der Beugewinkel des Kniegelenks wird aufgezeichnet. Die Kraft ist so lange zu erhöhen, bis der Beugewinkel 22° überschreitet 2.1.7.2. Die Energie errechnet sich aus dem Integral der Kraft über dem Beugewinkel in rad, multipliziert mit der Hebellänge von 2,0 ± 0,01 m. 2.1.8. Bei der Scherprüfung wird der Schlagkörper ohne Schaumstoffummantelung und Haut mit seinem Schienbein-Teil in waagerechter Position fest eingespannt, während der Oberschenkelteil durch ein fest aufgesetztes Metallrohr verlängert wird, das in 2,0 m Abstand von der Mitte des Kniegelenks abgestützt ist. Diese Anordnung ist in Bild 19 wiedergegeben. 2.1.8.1. Am Oberschenkelteil greift im Abstand von 50 mm von der Mitte des Kniegelenks eine horizontale Kraft im rechten Winkel an. Die Scherverschiebung des Kniegelenks wird aufgezeichnet. Die Kraft ist so lange zu erhöhen, bis die Scherverschiebung des Knies 8,0 mm oder die Kraft 6,0 kN überschreitet. 2.2.   Dynamische Prüfung 2.2.1. Bei der Prüfung nach Nummer 2.3 muss der Beinform-Schlagkörper die in Nummer 2.2.3 genannten Anforderungen erfüllen. 2.2.2. Die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers muss während der Zertifizierungsprüfung 20 ± 2 °C betragen. 2.2.3. Wird der Schlagkörper nach Nummer 2.3.2 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf die am oberen Ende des Oberschenkels gemessene maximale Beschleunigung nicht weniger als 120 g und nicht mehr als 250 g betragen. Der größte Beugewinkel darf nicht weniger als 6,2° und nicht mehr als 8,2° und die maximale Scherverschiebung nicht weniger als 3,5 mm und nicht mehr als 6,0 mm betragen. 2.2.4. Es gelten jeweils die beim ersten Aufprall des Zertifizierungsschlagkörpers erfassten Messwerte und nicht die Werte in der Auffangphase. Zum Auffangen des Beinform- oder des Zertifizierungsschlagkörpers vorgesehene Systeme sind so einzurichten, dass eine zeitliche Überschneidung der Auffangphase mit dem ersten Aufprall ausgeschlossen ist. Das Auffangsystem darf nicht bewirken, dass die Ausgangswerte der Messwertaufnehmer die vorgegebenen CAC-Werte überschreiten. 2.2.5. Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt für alle Messwertaufnehmer 180. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für den Kniebeugewinkel 50°, für die Scherverschiebung 10 mm und für die Beschleunigung 500 g. Der Schlagkörper selbst muss jedoch nicht in der Lage sein, solche Beuge- und Scherbewegungen zu vollführen. 2.3.   Prüfverfahren 2.3.1. Der Schlagkörper wird mit seiner Schaumstoffummantelung und Haut in waagerechter Stellung an drei Drahtseilen von 1,5 ± 0,2 mm Durchmesser und mindestens 2 m Länge aufgehängt wie in Bild 20 dargestellt. Er ist so aufzuhängen, dass seine Längsachse mit einer Toleranz von ± 0,5° waagerecht liegt und mit einer Toleranz von ± 2° einen rechten Winkel mit der Bewegungsrichtung des Zertifizierungsschlagkörpers bildet. Der Beinform-Schlagkörper ist in die für die störungsfreie Funktion seines Kniegelenks vorgesehene Stellung um seine Längsachse zu bringen, wobei die Toleranz ± 2° beträgt. Einschließlich der Teile zum Befestigen der Drahtseile muss der Schlagkörper den Bestimmungen von Teil II Kapitel III Nummer 3.1 entsprechen. 2.3.2. Die Masse des Zertifizierungsschlagkörpers beträgt 9,0 ± 0,05 kg, wobei diese Masse auch die Teile des Antriebs- und Führungssystems einschließt, die beim Aufprall der Masse dieses Schlagkörpers zuzurechnen sind. Die Abmessungen des Zertifizierungsschlagkörpers und insbesondere seiner Front sind in Bild 21 wiedergegeben. Der vordere Teil des Zertifizierungsschlagkörpers ist aus Aluminiumlegierung und mit einer Oberflächenrauheit von mindestens 2,0 μm zu fertigen. 2.3.3. Das Führungssystem ist mit Führungselementen geringer Reibung zu versehen, die unabhängig von ausmittigen Kräften eine Bewegung des Zertifizierungsschlagkörpers während seines Kontakts mit dem zu zertifizierenden Schlagkörper nur in der vorgegebenen Stoßrichtung zulassen. Bewegungen in andere Richtungen und Drehbewegungen um gleich welche Achse müssen verhindert werden. 2.3.4. Zur Zertifizierung ist der Schlagkörper mit noch nicht verwendetem Schaumstoff zu ummanteln. 2.3.5. Der zur Ummantelung verwendete Schaumstoff darf vor, bei und nach dem Anbringen nicht übermäßig beansprucht oder verformt werden. 2.3.6. Wie in Bild 20 dargestellt, wird der Zertifizierungsschlagkörper mit einer Geschwindigkeit von 7,5 ± 0,1 m/s waagerecht gegen den fest stehenden Beinform-Schlagkörper katapultiert. Dabei ist der Zertifizierungsschlagkörper so zu positionieren, dass seine Mittellinie die Mittellinie des Unterschenkels in 50 mm Abstand von der Mitte des Kniegelenks schneidet, wobei in vertikaler und horizontaler Richtung eine Toleranz von ± 3 mm gilt. 3.   HÜFTFORM-SCHLAGKÖRPER 3.1. Bei der Prüfung nach Nummer 3.4 muss der Hüftform-Schlagkörper die in Nummer 3.3 genannten Anforderungen erfüllen. 3.2. Die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers muss während der Zertifizierung 20 ± 2 °C betragen. 3.3. Anforderungen 3.3.1. Wenn der Schlagkörper gegen ein in Ruhe befindliches zylinderförmiges Pendel katapultiert wird, darf der Höchstwert der an beiden Messwertaufnehmern gemessenen Kraft nicht weniger als 1,20 kN und nicht mehr als 1,55 kN und der Unterschied zwischen den am oberen und am unteren Messwertaufnehmer gemessenen Höchstwerten nicht mehr als 0,10 kN betragen. Außerdem darf der Höchstwert des mit den Dehnungsmessstreifen gemessenen Biegemoments an der Mittelposition nicht weniger als 190 Nm und nicht mehr als 250 Nm und an den beiden äußeren Positionen nicht weniger als 160 Nm und nicht mehr als 220 Nm betragen. Der Unterschied zwischen den an der Ober- und Unterseite gemessenen Biegemoment-Höchstwerten darf nicht mehr als 20 Nm betragen. 3.3.2. Es gelten jeweils die beim ersten Aufprall des Zertifizierungsschlagkörpers erfassten Messwerte und nicht die Werte in der Auffangphase. Zum Auffangen des Beinform- oder des Zertifizierungsschlagkörpers vorgesehene Systeme sind so einzurichten, dass eine zeitliche Überschneidung der Auffangphase mit dem ersten Aufprall ausgeschlossen ist. Das Auffangsystem darf nicht bewirken, dass die Ausgangswerte der Messwertaufnehmer die vorgegebenen CAC-Werte übersteigen. 3.3.3. Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt für alle Messwertaufnehmer 180. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Kraftaufnehmer 10 kN und für die Biegemomentmessungen 1 000 Nm. 3.4. Prüfverfahren 3.4.1. Der Schlagkörper ist mit einem als Drehmomentbegrenzer wirkenden Verbindungsglied auf dem Katapult zu montieren. Der Drehmomentbegrenzer ist so einzustellen, dass die Längsachse des Schlagkörper-Vorderteils mit einer Toleranz von ± 2° einen rechten Winkel mit der Achse des Führungssystems bildet. Das Reibungsdrehmoment des Gelenks ist auf mindestens 650 Nm einzustellen. Das Führungssystem ist mit reibungsarmen Führungselementen zu versehen, die unabhängig von ausmittigen Kräften eine Bewegung des Zertifizierungsschlagkörpers während seines Kontakts mit dem zu zertifizierenden Schlagkörper nur in der vorgegebenen Stoßrichtung zulassen. 3.4.2. Die Masse des Schlagkörpers ist auf 12 ± 0,1 kg zu bringen, wobei diese Masse auch die Teile des Vortriebs- und Führungssystems einschließt, die beim Aufprall der Masse des Schlagkörpers zuzurechnen sind. 3.4.3. Der Schwerpunkt der Teile des Schlagkörpers, die sich vor dem als Drehmomentbegrenzer wirkenden Verbindungsglied befinden (also einschließlich evtl. zusätzlich angebrachter Gewichte) muss in der Längsachse des Schlagkörpers liegen, wobei eine Toleranz von ± 10 mm gilt. 3.4.4. Zur Zertifizierung ist der Schlagkörper mit noch nicht verwendetem Schaumstoff zu ummanteln. 3.4.5. Der zur Ummantelung verwendete Schaumstoff darf vor, bei und nach dem Anbringen nicht übermäßig beansprucht oder verformt werden. 3.4.6. Wie in Bild 22 dargestellt wird der Schlagkörper mit senkrecht stehendem Vorderteil waagerecht mit einer Geschwindigkeit von 7,1 ± 0,1 m/s gegen das in Ruhe befindliche Pendel katapultiert. 3.4.7. Das als Pendel dienende Rohrstück hat eine Masse von 3 ± 0,03 kg, einen Außendurchmesser von 150+1 -4 mm und eine Wanddicke von 3 ± 0,15 mm. Seine Gesamtlänge beträgt 275 ± 25 mm. Es ist aus kalt gezogenem nahtlosem Stahlrohr zu fertigen, seine Außenfläche darf eine Rauheit von höchstens 2,0 μm aufweisen (ein als Korrosionsschutz aufgebrachter metallischer Überzug ist zulässig). Das Pendel ist an zwei Drahtseilen von 1,5 ± 0,2 mm Durchmesser und mindestens 2,0 m Länge aufzuhängen. Die Oberfläche des Pendels muss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.