Europäische Union

2006/368/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 776) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2006-05-29

Quellenkennung: 32006D0368. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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sauber und trocken sein. Das Pendelrohr ist so auszurichten, dass seine Längsachse mit einer Toleranz von jeweils ± 2° rechtwinklig zum Vorderteil des Schlagkörpers (also waagerecht) und ebenfalls rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Schlagkörpers liegt und die Mitte des Pendelrohrs mit einer seitlichen wie senkrechten Toleranz von jeweils ± 5 mm dem Mittelpunkt des Schlagkörper-Vorderteils gegenüber liegt. 4.   KOPFFORM-SCHLAGKÖRPER 4.1. Bei der Prüfung nach Nummer 4.4 muss der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform die in Nummer 4.3 genannten Anforderungen erfüllen. 4.2. Die stabilisierte Temperatur der Schlagkörper muss während der Zertifizierung 20 ± 2 °C betragen. 4.3. Anforderungen 4.3.1. Wird der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform nach Nummer 4.4 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf der Höchstwert der von einem Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (oder drei Einachsen-Beschleunigungsmessern) im Schlagkörper gemessenen Beschleunigung nicht weniger als 290 g und nicht mehr als 350 g betragen. Dabei muss sich eine einmodale Beschleunigungs-Zeit-Kurve ergeben. 4.3.2. Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487:2000 beträgt 1 000. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 1 000 g. 4.4. Prüfverfahren 4.4.1. Der Schlagkörper ist wie in Bild 23 dargestellt so aufzuhängen, dass seine rückseitige Fläche mit der Waagerechten einen Winkel zwischen 25° und 90° bildet. 4.4.2. Die Masse des Zertifizierungs-Schlagkörpers beträgt 1,0 ± 0,01 kg. Diese Masse schließt die Teile des Antriebs- und Führungssystems ein, die beim Aufprall der Masse dieses Schlagkörpers zuzurechnen sind. Das Führungssystem ist mit reibungsarmen Führungselementen zu versehen, die keine drehbaren Teile enthalten. Die ebene Schlagfläche des Zertifizierungsschlagkörpers hat einen Durchmesser von 70 ± 1 mm, ihre Kanten sind mit einem Radius von 5 ± 0,5 mm gerundet. Der vordere Teil des Zertifizierungsschlagkörpers ist aus Aluminiumlegierung und mit einer Oberflächenrauheit unter 2,0 μm zu fertigen. 4.4.3. Der Zertifizierungsschlagkörper wird wie in Bild 23 dargestellt mit einer Geschwindigkeit von 7,0 ± 0,1 m/s waagerecht gegen den in Ruhe befindlichen Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform katapultiert. Der Zertifizierungsschlagkörper ist so zu positionieren, dass der Schwerpunkt des Kopfform-Schlagkörpers in der Achse des Zertifizierungsschlagkörpers liegt, wobei in vertikaler und horizontaler Richtung eine Toleranz von ± 5 mm gilt. 4.4.4. Die Prüfung ist auf drei verschiedene Aufschlagstellen auf dem Schlagkörper durchzuführen. An diesen Stellen ist bereits verwendete oder beschädigte Haut zu prüfen. Bild 16 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Kraftbedarf in Abhängigkeit vom Beugewinkel Bild 17 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Kraftbedarf in Abhängigkeit von der Scherverschiebung Bild 18 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung: Beugung des Kniegelenks (Draufsicht) Bild 19 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung: Verschiebung des Kniegelenks unter Scherkrafteinwirkung (Draufsicht) Bild 20 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung (oben: Seitenansicht, unten: Draufsicht) Bild 21 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Gestalt des Zertifizierungsschlagkörpers Anmerkungen: 1. Das Sattelstück kann als vollrundes Stück gefertigt und dann in zwei Teile geschnitten werden. 2. Die schraffierten Bereiche können abgetragen werden, um die dargestellte alternative Form zu ergeben. 3. Die Toleranz beträgt für alle Maße ± 1,0 mm. Werkstoff: Aluminiumlegierung Bild 22 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Hüftform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung Bild 23 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Kopfform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung ( 1 ) ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 37.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.